Nun ist es wieder gut eine Woche her, das die ersten Mitteilungen über eine weitere Mahnwelle des „neuen“ Betreibers von lovebuy.de, der „VMA Management GmbH“ abgesendet wurde.
Anbei Urteile, die wohl beweisen sollen, das man besser zahlt.
Anmerkung:
Vielleicht ist ja einer der Abgemahnten bereit mir seine Mail von der Firma weiter zu leiten, damit ich mir mal ein Bild über die Urteile machen kann. (Mailadresse im Impressum: Ich bin Terrorist – Impressum)
Bei BooCompany haben sich nun Opfer dieser Abmahnungen zusammen getan und wollen sich gegen (ihrer Meinung nach falschen) Behauptungen der Firma wehren. Die Firma scheint bei Ihrer neusten Mahnwelle ein Urteil zu präsentieren, bei der die Firma als Zeugen einen Techniker präsentiert hat, der Behauptet, das die Firma eine Mail an alle Betroffenen gesendet hat, in der diese über die Änderung der AGB informiert worden seien und das man bei dem nächsten einloggen des Users nach der Mitteilung eine Bestätigung zur Einwilligung der AGB verlangt hat.
Dieser Aussage wird von vielen Opfern in den verschiedensten Foren bestritten. Ziemlich einmütig wird berichtet, das man weder eine Mail über die Änderung der AGB erhalten habe, noch das einem beim betreten der Plattform eine Einwilligung der AGB abverlangt wurde.
Um eben diesem Umstand vor Gericht zu untermauern, haben sich die User bei BooCompany zusammen getan, um sich gegenseitig bei Gerichtsterminen zu unterstützen.
Inzwischen haben sich bei dem Moderator „Maxwell“ über 20 Personen gemeldet, die bereit sind als Zeugen bei Gerichtsverhandlungen als Zeugen auszusagen. Diese sind vom Bodensee bis Hamburg verteilt. Eine Übersicht findet man hier: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! im zweiten Posting „Zeugenliste“.
Es wurde auch darauf hingewiesen, das jeder, der als User bei lovebuy.de ein potenzielles Opfer ist, schon jetzt tätig werden kann. Neben der Beteiligung an der Zeugenliste, kann jeder schon mal seine Erlebnisse in Form einer „eidesstattlichen Versicherung“ (=“EV“) niederschreiben. Dies sollten auch Leute machen, die noch nicht betroffen sind, von den Abmahnungen durch die „VMA Management GmbH“.
In BooCompany wurde dazu auf die Wikiseiten von Antispam verwiesen, wo ich über die Bedeutung und wie man eine „EV“ erstellt einen Artikel geschrieben hatte. Dort sind auch die entsprechenden Muster-Vorlagen zum Download hinterlegt (siehe unter „Links“ unten).
Ich selbst habe im Zusammenhang mit Mixas unglaublichen Forderungen an die Opfer, dei einer Zeitung auch „EV“s als Aussage übermittelt haben noch mal einen Artikel über die Bedeutung der „EV“s geschrieben (–> “eidesstattliche Versicherung” – Bedeutung und Verantwortung).
Ich freue mich, das BooCompany einen Teil meines Textes des ersten Artikel für eine „BOO“-Mitteilung verwendet hat.
Besonders möchte ich nochmal auf den Spruch aufmerksam machen, der von mir in dem Artikel zitiert wurde.
Dieser chinesische Spruch heißt:
Ein Stäbchen ist leicht zerbrechen,
viele Stäbchen sind nicht zu brechen.
Also, jeder User von Lovebuy sollte ein Teil des Bündel werden, damit nicht die User, sondern die Betreiber an der Wahrheit (ich gehe mal davon aus, das die Berichte so vieler Opfer nicht alle gelogen sein könnten) zerbrechen.
Links:
– BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht!
– BooCompany: www.lovebuy.de – Teil II – Postings ab 20.11.2008 (Anhand dessen, das der Thread schon im Nov. 2008 in einen 2. Teil gesetzt wurde, zeigt, wie lange das „Problem“ lovebuy.de schon im Netz besteht)
– Wiki Antispam.de: Eidesstattliche Versicherung
– Wiki Antispam.de: Eidesstattliche Versicherung Mustertexte
– Wiki Antispam.de: Gedächtnisprotokoll
– Wiki Antispam.de: Gedächtnisprotokoll Mustertexte
Eigener Artikel:
– “eidesstattliche Versicherung” – Bedeutung und Verantwortung
Eigene Artikel zum Thema:
– Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
Updates:
– [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
– [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
– [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
– [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
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