[Teil 2] “EnBW: die Beachtung des Datenschutz, sowie der Persönlichkeitsrechte in meinem Fall” | Die Geschichte

Nun, hier werde ich mal kurz darauf eingehen, wie es bisher mit EnBW so abgelaufen ist.
Nach Stuttgart gezogen habe ich einen Zeitvertrag für eine Wohnung bekommen, die nun Grundsaniert wird. Die Wohnungsgesellschaft hat mich dann automatisch bei EnBW für Strom und Gas angemeldet.
So weit so gut. Ich bekam auch eine Übersicht, wo mir die Zählernummern und Zählerstände mitgeteilt wurden. Nach diesem Schreiben musste ich davon ausgehen, das außer meinem Namen nur noch die Adresse bei der Firma gespeichert ist.
Später hatte ich für einen „zweckgebundenen“ Rückruf das notieren meiner Telefonnummer erlaubt. Als dieser Rückruf nicht erfolgte, hatte ich in einem Schreiben die sofortige Löschung der Telefonnummer gefordert. Dieses Schreiben enthielt in einer Sache wegen einer Jahresabschlussrechnung eine Frist gesetzt. Zudem hatte ich ausdrücklich und unmissverständlich eine telefonische Kontaktnahme untersagt.
Trotzdem rief auf meinen Anschluss kurz vor ende der Frist eine Mitarbeiterin des Unternehmens an. Man hat also mein Selbstbestimmungsrecht missachtet und sogar einen virtuellen Hausfriedensbruch vorgenommen. Die Aufnahme, die die Mitarbeiterin auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen hat, sowie Datum und Zeitpunkt der Belästigung sind natürlich gesichert.
Aber das ist nicht alles. Nachdem ich wegen meinen Daten nicht locker ließ kam ein Schreiben in dem man die Löschung, bzw. Sperrung (was nun, lies man offen) unter anderem auch meines Geburtsdatum zusagte. Das Geburtsdatum? Da wollte ich natürlich wissen, woher Sie diese Daten überhaupt haben.
Wer meine Beiträge zu diesem Unternehmen gelesen hat, wird sich denken, das die Antwort auf diese Anfrage noch aussteht, ebenso wie die Erklärung was nun gelöscht und was gesperrt wurde und aus welchem Grund.
Darum wird sich aber mein Anwalt kümmern.

Ist der Ruf erst ruiniert …

Aber das ist nicht alles. Gerade noch mit der einen Sache beschäftigt, schon zeichnet sich der nächste Hammer ab.
Nun bin ich umgezogen und die Wohnungsgesellschaft hat mich wieder bei EnBW angemeldet. Soweit so gut. Die EnBW wollte sich da wohl wieder gesundstoßen und hat als Abschlagszahlung mal eben 105 Euro veranschlagt. Wenn man bedenkt, das ich in der vorherigen Wohnung zuletzt 37 Euro Abschlag für Strom und Gas zahlen musste, fragt man sich wie diese auf die Summe kommen.
Nun gut, ich habe dann 50 Euro vorgeschlagen und nachdem ich auch nicht mehr überwiesen ahbe, hat man dieser Abschlagshöhe zugestimmt. 😉
Jetzt bin ich ab Anfang diesen Monat für Gas und Strom bei anderen Anbietern. Gerade bei Strom war es mir persönlich wichtig, dass ich nicht bei einem Anbieter bin, der Strom aus Atomkraft oder anderen Gesundheit- und Umweltschädlichen Gewinnungsarten bezieht oder herstellt. Dieser ist zwar nicht günstiger, wie viele andere, aber das ist für mich nicht das wichtigste Kriterium. Da halte ich es lieber mit Verbrauchsvermeidung.
Zurück zum Thema. EnBW hat nun diesem Stromanbieter eine Prognose meines Stromverbrauches zugesandt, das jenseits von gut und böse ist und vor allem jenseits jedem Verbrauch von mir in den 2 Jahren, die ich nun in Stuttgart lebe. Dies führte dazu, das mein neuer Anbieter einen monatlichen Stromabschlag haben wollte, der über das Doppelte des Abschlages bei der EnBW war, wo doch die kWh vom preis her durchaus mit dem von EnBW vergleichbar ist.
Was EnBW damit bezweckt? Ich kann es nur vermuten. In dem Schreiben, das ich von EnBW zu der Kündigung bekam hieß es sinngemäß, das ich den vertrag gekündigt hätte und man dies „akzeptieren“ würde (? Akzeptieren ? da scheinen einige Leute Wahrnehmungsschwierigkeiten zu haben. Das Unternehmen hat nichts zu akzeptieren sondern höchstens bedauernd zur Kenntnis zu nehmen. Kündigen ist mein gutes vertragliches Recht!) Gleichzeitig forderte man mich auf, meinen Entschluss noch mal zu überdenken.
Liegt hier vielleicht der Hund der Prognose begraben? Wollte man die Abschalgszahlungen des neuen Anbieters so in die Höhe treiben, das man lieber bei diesem Unternehmen bleibt?

Was ich mich vor allem frage, auf welcher Grundlage und mit welchem Recht diese Firma eine Prognose über meinen Stromverbrauch erstellt.
Halten wir fest, ich war 1 1/2 Jahre Verbraucher/Kunde in meiner alten Wohnung. Diese war knapp über 51 qm groß und lag über einen Keller, der zum größten Teil übererdig war. Zudem war die Wohnung von 3 ungeschützten Außenwänden umgeben. Mit Strom wurden elektrische Verbraucher und das Licht versorgt. Heizung, Kochen und Warmwasser erfolgte über entsp. Gas-Geräte. In der neuen Wohnung habe ich bin ich von Mietern umgeben (rechts/links/oben/unten) und habe eine ungeschützte Außenwand und eine Außenwand in einen Hof hinein. Von Größe und Merkmalen mit der vorherigen Wohnung vergleichbar. Der Unterschied ist nur, das hier die Warmwasseraufbereitung über ein E-Wasserboiler geschieht (100l-Speicher). Das war ein Verbrauch, den ich nicht einschätzen konnte, wie dann die EnBW?
Nun, welche Daten hatte EnBW von mir? In Bezug auf diese Wohnung nur den Anfangs-Zählerstand (außer sie sind irgendwann zwischendurch mal heimlich ablesen gekommen 😉 ). Und aus der anderen Wohnung meinen bisherigen Verbrauch, das aber weit aus geringer war, als diese Prognose. Wobei es sich bei diesem Verbrauch um einen anderen Vertrag handelt, der für diesen Vertrag nicht zur Debatte steht und vor allem auch nicht verwendet werden darf.
Da ich ja den Abschlussstand (damit auch der Anfangsstand der neuen Verträge) für Strom (und Gas) abgelesen habe, habe ich eine Übersicht meines Verbrauches. Dabei kam ich auf die „Prognose“, das ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit monatlich Strom in einem Wert von ca. 30 Euro verbrauche. Dabei habe ich alle Daten zu meinem Ungunsten interpretiert. So habe ich meinem neuen Anbieter eine Abschlagszahlung von 35 Euro angeboten und begründet. Dieser Einschätzung ist der Anbieter auch gefolgt. Somit bin ich nun bei ca. der Hälfte des vorher angenommenen monatlichen Abschlags. Und ich bin überzeugt, das ich nach einem Jahr noch Geld zurück bekomme, bzw. der Überschuss dann mit den weiteren Zahlungen verrechnet wird.
Also, man sieht, das eine Grundlage für eine „Prognose“ meines Verbrauchs nicht vorhanden ist. Wie kommt das Unternehmen nun dazu, solch eine Prognose zu erstellen. Und vor allem mit welchem Recht. Welch eine Anmaßung!

Es geht nicht darum, das eine Aussage über den durchschnittlichen Verbrauch einer Wohnung dieser Größe mit diesen oder jenen Eckpunkten (Personenzahl, Personenstruktur, wie z.B. Familie oder WG usw) habe, sondern eine auf mich persönlich bezogene Prognose.

Im Rahmen meines Rechtes auf Auskunft gemäß des BDSG habe ich diese Fragen und vor allen die Auskunft über die gespeicherten, bzw. weitergegebenen Daten bei EnBW eingefordert. Wenn sich das Verhalten des Unternehmens nicht geändert hat, wird dies wohl wieder ein Fall für meinen Anwalt werden und einer Beschwerde bei dem Datenschutzbeauftragten enden.

Zudem ist mir bekannt geworden, das sie meinen neuen Anbietern eine „Prognose“ über meinen Verbrauch haben zukommen lassen. Das heißt, sie haben Daten an Dritte gegeben, die das Vertragsverhältnis mit diesen beeinflusst. Ich verlange von Ihnen umgehend gemäß § 34 des BDSG Auskunft über alle Daten, die sie von mir gespeichert haben und aus welchem Grund, bzw. welcher rechtlichen Voraussetzung.
Weiter verlange ich, das sie mir Mitteilen, welche Daten Sie an Dritte weitergegeben haben. Dies betrifft alle Daten, die im Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden, also neben personenbezogenen Daten auch Daten zu Verträgen, Prognosen, angeblichen Verbrauch usw.. Kurz alle Daten die in Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage. Weitere rechtliche Schritte, bei Missbrauch der Datenweitergabe behalte ich mir ausdrücklich vor, vor allem bei nicht nachvollziehbaren Daten zu meinem Ungunsten (wie z.B. Prognosen) oder dem Verdacht der fehlerhaften Auskunft.

Als Frist für diese Auskunft vermerke ich mir den 18. Juni 2010.

Sollte ich bis zu diesem Stichtag keine oder unvollständige, bzw. fehlerhafte Auskunft erhalten habe, beauftrage ich meinen Anwalt Xxxxx Xxxxxxxxxx mit der Vertretung meiner Interessen.

Dies ist derzeit der Stand der neuen Baustelle. Da bei der vorherigen Baustelle von Seiten der EnBW keine Reaktion erfolgte, vermute ich halt, das auch hier alle Mühe umsonst ist und letztendlich die Klärung durch die Justiz erfolgen muss.
Schde um die Zeit und dem Aufwand. Zudem denke ich, das die Gerichte eigentlich besseres zu tun haben, als solche selbstgefällige Unternehmen in die gesetzlichen Schranken zu verweisen.

Dazu ist auf der anderen Seite zu vermerken, dass EnBW die Summe, die diese meint, angeblich noch von mir zu Fordern (aus dem Vertrag der vorherigen Wohnung) immer noch nicht gerichtlich (Also z.B. durch ein gerichtlichen Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung) gefordert hat. Spannend wird es sein, ob die nun ein eventuelles Guthaben aus dem jetzigen Vertrag mit dem anderen Vertrag verrechnen wollen. Das würde dann Spannend werden, da dies zwei unabhängige Verträge sind. Anders kann ich mir nicht erklären, warum EnBW auf sein (angeblich zustehendes) Geld verzichtet und nicht umgehend den Forderungsweg einzuschlagen. Außer natürlich, das diese nicht überzeugt davon sind, das Ihnen dieses Geld überhaupt zusteht. 😉

Links:

Eigene Artikel:
* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 1: Einführung
* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 2: Weiteres Vorgehen
[Teil 1] “EnBW: die Beachtung des Datenschutz, sowie der Persönlichkeitsrechte in meinem Fall” | Einleitung

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