Volkszählung 2011 – Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, oder wie der Staat das Datensammeln nicht lässt

Was gab es nicht alles, Vorratsdatenspeicherung, Elena, großer Lauschangriff usw..
Immer wieder müssen sich die Bürger dieses Staates gegen die Missachtung ihrer Grundrechte und der informellen Selbstbestimmung durch seine angeblichen Vertreter wehren.

Nun soll es wieder im Jahr 2011 eine „Volkszählung“ geben.
Was war 1983 passiert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Staat verboten, das die erfassten Daten durch eine Personenkennziffer zuzuordnen sind. Womit die Volkszählung zu diesem Zeitpunkt erst mal gescheitert war und dann im Jahr 1987 in überarbeiteter Form durchgeführt wurde.
Was will dieser Staat bei der Volkszählung 2011 machen?
Er will wieder eine Personenkennziffer bei der Volkszählung einführen. Man könnte jetzt schreien: „Herr, schmeiß Hirn vom Himmel“.
Zu verdanken haben wir diese neuerlichen Missachtung unserer Rechte im übrigen noch der „Großen Koalition“. Nur damit nicht vergessen wird, in welchen Parteien überall die Bürgerfeinde sitzen!

Worum geht es?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.
Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?


  • Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.



Stand der Dinge

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Darin beantragen wir die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.

(Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung – #zensus11 – Stoppt die Vollerfassung!)

Wie es scheint müssen in Zeiten des Geldsparens und der Ausgabenkürzungen wieder unnötig Steuergelder verschleudert werden, damit sich der Bürger vor den Ungesetzlichen Handlungen Ihrer Vertreter schützen können.
Ticken diese „Volksverarscher“, äh -vertreter eigentlich noch richtig?

Links:

– Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: #zensus11 – Stoppt die Vollerfassung!
– Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Flyer zur Volkszählung 2011 (PDF zum Download. 330 KB)

– Deutsches Fallrecht (DFR): Bundesverfassungsgericht-Urteil zur Volkszählung 1983

– Bundesministerium für Justiz: Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011

– Heise.de: Bürgerrechtler starten Initiative gegen Volkszählung

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