Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de

oder die Realität über die „Gewaltenteilung“ in Deutschland

Diese Tage scheint mich die Frage der politischen und Gesellschaftlichen Grundpfeiler unseres Staates zu verfolgen. Habe ich mich zum einen über die Arbeit und die Fehler innerhalb der Justiz im Rahmen der Pressekonferenz von Amnesty International wegen den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beschäftigt (ich berichtete: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International). So landete ich dieses Wochenende auch noch im neuen c’t auf einen Artikel, der sich mit den „Web-Neppern“ und den verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Es ging speziell um die unterschiedlichen Urteile um Umgang mit den „Web-Neppern“ (ich finde übrigens, das c’t da ein gutes Wort für gefunden hat) im Zivil und Strafrecht. (Ich berichtete: Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht)
Zu guter Letzt stoße ich im Forum von „BooCompany“ auf einen Screen über die Einstellung einer Strafanzeige gegen den damaligen Betreiber von Lovebuy.de durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Eigentlich nichts besonderes. Aber die Begründung der Staatsanwaltschaft ist schon beachtenswert.

Dazu möchte ich aber vorher mal das Justizsystem als solches Betrachten.
Wie haben in Deutschland die sogenannte Gewaltenteilung. Das bedeutet, das die Politik als Gesetzgeber eine der drei Gewalten ist (= Legislative). Dann gibt es die Gerichte und Entscheidungsgremien, die entscheiden, ob die Handlungen den Gesetzen entsprechen und im Rahmen des Verfassungsgerichtes sogar, ob die Gesetze die die Politik erlässt den Deutschen Grundrecht, unserer Verfassung entsprechen (=Judikative). Schließlich die ausführenden Organe, also jene Menschen, die die Gesetze ausführen und Durchsetzen sollen (=Exekutive). Da sind in erster Linie die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu nennen, aber auch das Finanzamt gehört neben ein paar anderen Behörden dazu). (Siehe dazu auch „Gewaltenteilung“ im Wikipedia)
Nach der Machtwillkür des Dritten Reiches in allen Bereichen sollte diese strikte Gewaltenteilung ein Schutz der Gesellschaft vor der Willkür des Staatsapparates, sei es als Bürokratie, Politik oder einzelnen Machthabern sein.
Um mich selbst zu zitieren (aus dem Artikel zur Pressekonferenz von Amnesty International):


Das liegt aber daran, das seit der Verfassungsgebung eine Zersetzung des geistigen Inhaltes der Verfassung fortschreitet.
So wurden Ende der 60er bis in die 80er mit dem Argument “RAF” (also mit den Argument Terrorismus) die Rechte der Bürger beschnitten. Eine Rücknahme dieser “Notstandsgesetze” nach Beendigung der behaupteten akuten Gefahr wurde nicht vorgenommen. Mit der neuen angeblichen Internationalen akuten Gefahr wird nun versucht neben der Rechtbeschneidung der Bürger, sollen diese nun auch noch Überwacht werden.
Zu was solch eine Entrechtung und Bespitzelung führen kann, hat Deutschland in der jüngsten Geschichte nun schon 2 Mal erlebt.

(Quelle: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International / Kommentare)

Das diese eigentlich sinnvolle Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr funktioniert, zeigt sich nicht nur in der großen politik, sondern auch in dem kleinen gesellschaftlichen Leben. Vor allem auch die jüngste Zeit im Rahmen der Strafanzeigen des gesellschaftlich erbärmlichsten Übel, dem Betrug und Abzocken von Menschen.

Um im Vorfeld zu lovebuy.de mal ein anderes Beispiel zu nehmen, berichte ich mal aus meiner eigenen Erfahrung.
Lastschriften sind bequem und man kommt nicht in Zahlungsverzug. Was aber immer mehr zu beobachten ist, bzw. war, sind unerlaubte Abbuchungen von Konten. Die Banken machen es sich da sehr einfach.
In 2 Fällen, die ich selbst erlebt habe, war umgehend von mir eine Strafanzeige erfolgt. Beide Strafanzeigen waren gegen unterschiedliche Firmen und bei ganz unterschiedlichen Staatsanwaltschaften erfolgt.
Beide haben die Ermittlungen mit fast identischer Erklärung eingestellt.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
Die Staatsanwaltschaft hat mir damit also mitgeteilt, das jemand, der mir eine Geldbörse klaut, den ich dabei Erwische und Anzeige kein Dieb ist, weil ich ja mein Geld wieder habe (in dem Fall sogar inkl. der Geldbörse und was da noch drin sein könnte). Da diese Person mit seiner Fingerfertigkeit auch in Varietés auftritt, kann man hier sowieso von einem „Automatismus“ sprechen. Gegen beide Einstellungen habe ich Widerspruch eingelegt. Das diese abgelehnt wurden, dürfte den Kenner klar sein. Im ersteren Fall, der sehr speziell war, weil eben ein „Automatismus, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet beweisbar nicht vorliegen konnte, habe ich dann beim Gericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Dieses Mittel steht einem direkt Betroffenen zu (wäre ich nicht betroffen, dann wäre mit dem Widerspruch sense gewesen). Als Hürde besteht da Anwaltspflicht. Also nicht ich als Bürger darf die Beschwerde durchführen, sondern diese muss über einen Anwalt eingereicht werden. Da ich in der Materie drin war, habe ich die Sachlage für das Gericht nochmals genau dargelegt.
Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt, weil mein Anwalt meine Begründung beigefügt hatte und nicht diese abgeschrieben hat und als seine Begründung eingesendet hat. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gericht lehnt eine Beschwerde ab, weil der Anwalt, der die Beschwerde einreichen muss ehrlicher weise die Beschreibung des Hergangs von dem Beifügt, der es eigentlich nur so umfassend kennen kann. Mit der Sachlage hat das Gericht nicht beschäftigt.
Was lernen wir daraus. Das nächste mal wird das Ganze als Datei an den Anwalt gemailt und dieser kann den Text dann auf seinen Briefkopf ausdrucken. Bei dem zweiten Fall habe ich auf eine Beschwerde bei Gericht verzichtet.

Zurück zu der allgemeinen Betrachtung des Rechtssystem.
Die Staatsanwaltschaft ist also unter anderem ein „vollziehenden“ Teil der Exekutive. Dies bedeutet, das diese die Ermittlungen bei Straftaten koordinieren und durchführen sollen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dann die „Entscheidungsgremien“, also Gerichte, bzw. die „Judikative“ helfen eine Entscheidung zu treffen.
Um diesen Apparat nicht aufzubauschen, hat die Staatsanwaltschaft einen gewissen Spielraum, der sie Berechtigt Ermittlungen einzustellen und kleine Vergehen gegen Auflagen und Zahlungen von Bußgeldern einzustellen. Hier muss man sich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaften diese Mittel zum Schaden der Gesellschaft und dessen Sicherheit im täglichen Leben nicht Missbraucht?
Inzwischen scheint es mir so, als ob gerade im Bereich der Grundübel der Gesellschaft, bei den (wie sagte Zimmermann früher so schön) „Nepper, Schlepper und Bauernfänger“ Ihren Spielraum erheblich missbrauchen. Ich persönlich bin der Meinung, das in dem Ganzen Bereich dieses übel, von den Tätern bis zur Ahndung die Politik mit klaren Rechtsvorschriften gefragt ist. Durch solche gesellschaftlichen Parasiten, wie Aboabzocker und ähnlichem entsteht der Gesellschaft (unter anderem) ein erheblicher materieller Schaden.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das (eingestellte) Ermittlungsverfahren gegen Oliver N. (lovebuy.de)

Vorweg nehmend möchte ich erwähnen, das ich mich hier nur auf das veröffentlichte Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg beziehen kann. Ich werde Versuchen, ob ich den Inhalt der Strafanzeige in diesem speziellen Fall noch bekommen kann, um mir noch ein Besseres Bild machen zu können.
Ich weiß z.B. nicht, ob nun Strafanzeige wegen „versuchtem Betrug“ gestellt wurde oder (wie ich es Empfehlen würde) wegen „alle in Betracht kommenden Delikte“. Die Ausgebildeten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollten selbst besser wissen, welche Straftaten bei der Beschreibung des Tathergangs greifen. Natürlich stelle ich im Text dann Vermutungen an, welche Straftaten hier eventuell greifen können. Leider ist es eine bittere Erfahrung, das sonst die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht in die entsp. Richtung (obwohl ja eigentlich verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen) gehen könnten.
Dazu noch mal kurz zur Strafanzeige selbst.
Eine Strafanzeige ist nicht die Anschuldigung einer Person, das sie eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist eher die Aussage eines Menschen, das er in der tat eines Menschen eine Straftat vermutet. Diese Vermutung braucht der Anzeigende nicht zu Beweisen. Dafür sind dann die ermittelnden Behörden zuständig. Viele Menschen haben deswegen eine Scheu davor, weil sie meinen, eine Tat auch beweisen zu müssen. Dies ist aber grundsätzlich falsch.

Zu dem Text der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Nach dem einleitenden Satz kommt ein wichtiger und auch Grundsätzlicher Satz:

Wegen einer Straftat kann nur verurteilt werden, wem diese Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird. Bleiben nach Abschluss der Ermittlungen Zweifel, seien sie auch gering, so darf eine Verurteilung nicht erfolgen.

Schöne und wichtige Worte. Sie zeigen aber auch, was hier missachtet wurde. „Verurteilen“ kann nur die „Judikative“. Von daher sind diese zwei Sätze aus der Feder der „Exekutive“ sehr wohl richtig, aber mit der Einstellung der Ermittlungen verhindert diese die oben aufgeführten Entscheidung.

Weiter heißt es dort:

In solchen Fällen wird auch keine Anklage erhoben.

Dies ist falsch! Besteht bei der Staatsanwaltschaft „zweifel“, so haben diese entweder Ihre Ermittlungen weiter zu führen oder die „Judikative“ entscheiden zu lassen, ob sich diese Zweifel auflösen lassen.
Dies ist genau der Punkt, wo man sich fragt, ob hier nicht der Ermessungsspielraum der Staatsanwaltschaft missbraucht wird?

Weiter:

Beim Vorwurf des Betruges ist bei Vertragsverhältnissen der Nachweis erforderlich, dass der Täter bereits bei Abschluss des Vertrages vorhatte, seinen Geschäftspartner durch die Behauptung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen wichtiger Informationen zu täuschen und dadurch einen Vermögensschaden herbeizuführen.

Hier behauptet also die Staatsanwaltschaft, dass jemand, der sich irgendwann einmal (als Beispiel) überlegt, einfach eine Summe 2 mal zu fordern, weil es vielleicht niemanden auffällt, das dieser keine Straftat begeht, weil er diese Absicht ja nicht vor dem Vertragsabschluss hatte, der evtl. schon Jahre zurück liegt (bei einem Abo zum Beispiel). Interessante Rechtsauffassung. Ob diese auch geteilt wird, wenn einem Mörder nicht nachgewiesen werden kann, das er beim Kauf eines Messers und/oder bei der ersten Begegnung mit dem Opfer noch nicht vor hatte diesen zu ermorden?
Ich dachte bisher immer, das Betrug oder ein versuchter Betrug dann vorliegt, wenn der Täter sich entschließt, durch geeignete Mittel, dem Opfer ein Vermögensschaden zuzufügen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Vorhaben erst kurz vor der Handlung oder schon beim Vertragsschluss bestanden hat (um mal bei lovebuy.de zu bleiben).
Hier deckt sich eigentlich meine Erfahrung mit anderen Seiten. So hat „Azubo“ nach dem nachlassend es anfänglichen (auch durch Medien gepushten) Erfolgs und dem Ausbleiben des Wirtschaftlichen Erfolgs, seine User mit sogenannten „Partnerangeboten“ beglückt. Dazu wurde das Profil des Users auf die Option, das man Werbe-Emails erhalten möchte oder nicht erweitert und ohne eine nachfrage auf „ja“ eingestellt. Dies ist mir als User der ersten Stunde selbst damals passiert.
Auch hier scheint der erhoffte finanzielle Erfolg ausgeblieben und man suchte nach anderen Lösungen den erhofften finanziellen Erfolg zu erlangen.
Da man sich hier in einem Bereich bewegt, der eher Öffentlichkeitsscheu behandelt wird, scheint man sich mit einer AGB-Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot, einen entsprechenden finanziellen Erfolg versprochen zu haben.
Geschieht solch eine Vertragsänderung einseitig, dann muss der andere Vertragspartner dieser Änderung zustimmen. Geschieht dies nicht, ist nur noch die Frage, ob der Vertrag dann aufgelöst wird oder ob die alten Bedingungen weiter gelten. Das ist auch eine Frage der vorherigen Vertragsvereinbarung.
Versucht dagegen ein Vertragspartner dem anderen neue Bedingungen unter zu jubeln, dann kann diese Handlung durchaus ein versuchter Betrug oder sogar Betrug sein (bei Erfolg des „Unterjubelns“). Dies müsste die Staatsanwaltschaft prüfen.
Schauen wir uns also an, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg dies geprüft hat:

Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.

Soweit dieser Abschnitt im Wortlaut. Hier bestätigt also die Staatsanwaltschaft Oldenburg, das sie nach „2 Jahren“ Ermittlungen Ihre Entscheidung und damit vermutlich auch den Umfang der Ermittlungen auf eine Aussage des Beschuldigten stützt. Weder findet man einen Hinweis auf Beweise diesers „Vortrag“ des beschuldigten, noch sehe ich hier, das zumindest der Anzeigenerstatter als Zeuge befragt wurde. Da es ja bekannt ist, das von mehreren „Opfern“ unabhängig von einander Anzeige erstattet wurde, hätte die Staatsanwaltschaft mit einer Befragung der Zeugen und der Bitte um zu Verfügungsstellung der Unterlagen (hier vor allem „e-mails“) ein von dem beschuldigten unabhängiges Bild machen können. Wenn man bedenkt, wie in wenig Tagen im Forum von „BooCompany“ belege zusammen getragen wurden, die auch Zeugenaussagen bei den so massiv auf der Firmanseite veröffentlichten Urteilen in ein ganz anderes Licht erscheinen lassen. (Siehe unter Links)
Unabhängig davon stehen hier nun erst einmal die Aussage des Anzeigenerstatters gegen die Aussage des Beschuldigten. Wieso daraufhin nicht weiterführende Ermittlungen in den „2 Jahren“ erfolgt sind, weiß wohl nur die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst.
Wie wackelig die „Ermittlungen“ der StA Oldenburg zu sein scheinen, weiß diese wohl selbst am besten. Wie schreibt diese so schön:

Wenn diese Einlassung so zutrifft, dann ist ihm ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu beweisen.

Nun, ich dachte immer, genau dies zu prüfen, das die Aussage („Einlassung“) des Beschuldigten nun zutreffen oder nicht.
Um beim Beispiel des Mörders zu bleiben. Ein Bürger Zeigt einen anderen an, in dem er dabei Aussagt, er habe gesehen, das dieser eine dritte Person mit einem Messer erstochen hat. Der vermeintliche Mörder sagt dem Staatsanwalt dann, „nöö, habe ich nicht und meine Messer sind alle so Stumpf, damit kann ich nicht mal in ein frisches Laib Brot stechen“. Nun dann sagt wohl zumindest die Staatsanwaltschaft Oldenburg: „Entschuldigung, tut mir Leid, aber wenn die „Einlassungen so zutreffen“, dann gibt es keinen Mörder“?

Ob er tatsächlich bereits zur Zeit Ihrer Registrierung vorhatte, später mit unlauteren Mitteln Geld zu verdienen, ist nicht feststellbar.

Hier sind wir wieder bei dem Thema, ob ein Mörder ein Mörder ist oder, weil er beim Kauf des Messers und der ersten Begegnung mit dem Opfer diese Tat noch nicht vor hatte, eben nicht. Die StA Oldenburg sollte sich Ihre eigene Argumentation mal durchlesen. ich kann bei solchen Erläuterungen bezüglich des Strafrechtes nur den Kopf schütteln.
In dem restlichen Text des Abschnittes wird über das übliche Verhalten von e-mail-Empfängern philosophiert und was sich beweisen lässt oder nicht.
Nun wenn man sich in seiner Bewertung „nur“ auf die Aussage („Einlassungen“) des „Beschuldigten“ stützt, der ja als Beschuldigter sogar das Recht hat, zu lügen, dann wundert mich die Ausführungen des StA Oldenburg über die Beweisbarkeit nicht. Was mir da nur in den Sinn kommt, wie es in Deutschland zum einen überhaupt zu Verurteilungen kommen kann und vor allem zu der nun nicht gerade geringen Anzahl von Urteilen gegen Beschuldigte nach einem sogenannten „Indizien-Prozess“. So etwas dürfte es doch nach dieser Argumentation der StA Oldenburg gar nicht geben. Vielleicht sollte die „Exekutive“ das Urteil denen Überlassen, die dafür zuständig sind, und das ist nun mal in der deutschen Gewaltenteilung die „Judikative“.

Bei dieser Beweislage ist nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Weitere Ermittlungsansätze sehe ich nicht. Ich habe das Verfahren deshalb eingestellt.

Beweislage? Welche Beweise? So weit ich den Text verstehe, wurde nicht ein einziger Beweis gesucht. Wenn man die Antwort so liest, hat man eher den Eindruck, das man die Anzeigen (man sollte nicht vergessen, das diese Anzeige, auf die sich die StA bezieht kein Einzelfall ist, sondern eine von mehreren) in die Schublade gelegt hat, nach Monaten heraus geholt hat, den Beschuldigten befragt, was er dazu sagt und nach wieder ein paar Monaten diese Einstellung geschrieben, das möglichst alle möglichen Unterlagen zur Ermittlung einer „Beweislage“ weg sind und man nicht noch mehr Arbeit damit hat.
Ich denke nur eine gezielte Nachfrage bei den Anzeigern hätte etliches an „Ermittlungsansätzen“ geliefert, die das Verfahren nicht so einfach und klar erscheinen lässt, wie es die StA Oldenburg hier der Gesellschaft glauben machen will.

Nur gut, das bei den StA es für solche Briefe zum einen den Textblock wegen der Widerspruchsfrist gibt und auf der anderen Seite den Textblock mit dem Hinweis, das diese Einstellung keine Entscheidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist.
Vielleicht liegt hier auch begründet, warum die VMA mit dieser Einstellung auf Ihrer Seite nicht Werbung macht, wie Sie es mit zweifelhaften Urteilen tätigt.

Als Fazit halte ich fest, das dies weder eine ermittlerische Glanzleistung, wie auch eine Glanzleistung der Begründung durch die StA Oldenburg darstellt. Mir wäre dieses Schreiben als „Oberstaatsanwältin“ peinlich und ich würde unter solch ein Machtwerk nicht meine Unterschrift setzen.
Aber leider sagt mir meine Erfahrung, das solche Abwicklungen von Strafanzeigen kein Einzelfall ist. Quer durch Deutschland lässt sich die Tendenz der Staatsanwaltschaften erkennen, das man nicht bereit ist den Dienst für die Gesellschaft auch im kleinen zu erfüllen. Lieber wälzt man die unliebsame Arbeit mit ein paar Phrasen ab.

Hinweis:
Alle Zitate sind Ausschnitte aus dem Schreiben einer Oberstaatsanwältin der StA Oldenburg, das im Forum von „BooCompany“ veröffentlicht wurde.

Links

Die Links sind nach den Themen „Lovebuy.de“ und „Recht und Gerechtigkeit“ sortiert. Während die Links des Bereich „Lovebuy.de“ sich mit der Thematik „Web-Nepper“ allgemein und dem aktuellen Thema „Lovebuy.de“ im speziellen beschäftigen. Bei „Recht und Gerechtigkeit“ geht es um das Thema Gewaltenteilung, Justiz, Politik und Staatsanwaltschaft im allgemeinen.

„Lovebuy.de“

– BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg Das Posting, wo das Schreiben der StA Oldenburg eingestellt wurde.
– BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
– BooCompany: Forumteil zum Thema Lovebuy

– Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für „lovebuy.de“ (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
– Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen „lovebuy.de“

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB

„Recht und Gerechtigkeit“

– Wikipedia: Artikel: Gewaltenteilung
– Wikipedia: Kategorie: Gewaltenteilung (Dort sind weitere Links zu Artikeln zum Thema Gewaltenteilung zu finden)

– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)

Eigene Artikel zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

(Zum Thema „Recht und Gerechtigkeit“ gibt es sowohl im Netz, wie auch im Buchhandel viele interessante Artikel und Bücher, die nicht so trocken sind, wie sich viele Staatskunde und Jura vorstellen. Suchen und lesen lohnt sich und kann sogar Spaß machen! Also suchen und lesen.)

Artikel als eBook zum Download:
02.8.2010 – Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de

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