Zuerst mal eine persönliche Bemerkung.
Der letzte Beitrag von mir „Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!“ ist in einem Forum eingestellt worden. Dort hat sich scheinbar direkt jemand von meinem Warnhinweis angepisst gefühlt. Ich schein da mit meinem allgemeinen Hinweis auf die zahlreichen „Gutmenschen“ ins schwarze getroffen zu haben.
Ich bleibe dabei, das man „Gutmenschen“, die keinen Schaden zu befürchten haben immer misstrauen sollte. Auch ich bin solch ein „Gutmensch“, weil ich weder je auf Lovebuy.de war, noch je eine Mahnung von denen bekommen habe. Also auch mein Geschreibsel mit der entsprechenden Skepsis betrachten. Aber das habe ich in dem Hinweis im letzten Artikel auch schon geschrieben.
So zurück zum Thema.
Lovebuy.de, eine neverending-Story?
Innerhalb von 2 Tagen sind in Artikeln über Lovebuy.de 2 Kommentare über neue Klagen rein gekommen. Da mein Blog eher so aufgebaut ist, das ich sehr wenige Kommentare erhalte, ist das für mich schon eine Situation, die bei mir meine persönlichen Alarmglocken läuten lässt.
So wurde vor 2 Tagen in dem oben schon erwähnten Artikel folgender Kommentar eingestellt:
Lovebuy hat sich nach Jahren der eMail Attacke endlich entschlossen mich vor Gericht zu bringen bzw. einen Richter ohne Verhandlung dazu zu bringen, ein Urteil nach deren Sachlage zu sprechen. Haha.
Der Anwalt aus Köln, der sich rühmt, für die Lovebuy-Opfer zu kämpfen hat sich sehr schnell als unnütze Luftnummer erwiesen. Nicht nur, das er für jeden Mandanten den selben Schriftsatz benutzt, er geht überhaupt nicht auf die Wünsche des Mandanten ein, faselt was von Prozessrisiko und will sich ansonsten gar nicht weiter reinhängen.
Sehr sehr unseriös: Wenn er mit dem Rechtschutz abrechnen soll, verlangt er aleine dafür 50 Euro!! Hat in der Kostennote schon Sachen abgerechnet, die noch gar nicht passiert sind bzw. nie getätigt wurden. Habe alles schriftlich!
Neuen, seriösenRA genommen, der sofort mit dem zuständigen Richter in Köln persönlich gesprochen hat und auch die Rechtschutz ohne Sondergebühr akzeptiert. Sieht sehr sehr gut für mich aus!
(Quelle: Gehirnsturm.info – „Lovebuy hat sich nach Jahren …“)
Und heute Morgen der nächste Kommentar:
Hallo,
danke für die Info, bei mir ist im Nov die Verhandlung. Leider weis ich noch nicht wie ich dem Betrug bzw. der Grundlosen Behauptung entgegnen soll. Eine neue AGB hatte ich nie erhalten. Zeugen der Firma Sign sind immer die gleichen Leute mit fadenscheinigen Ruf. leider ist das den Gerichten nicht bekannt da diese zu wenig mit der Materie vertaut sind. Auch lässt vermuten das der geringe Streitwert keine Nachvorschungen seitens der Gerichte zu erwarten ist.
Was soll ich tun???
Bitte um Hilfe.
Gruß Robert
(Quelle: Gehirnsturm.info – Hallo, danke für die Info, bei mir ist im Nov die Verhandlung.)
Auch im zweiten Kommentar wird wieder erklärt, das man keine geänderte AGB erhalten habe, bzw. über die AGB-Änderung informiert worden wäre. Ein Punkt, zu dem viele Betroffene unabhängig voneinander entsprechendes Mitgeteilt haben. So wird von einigen über leere Mails (bis auf die Signatur) aus diesem Zeitraum berichtet. Und einem mysteriösen Anschreiben, das sich User, die von einer „Sperrungen“ betroffen waren unter einer bestimmten URL wieder frei schalten lassen müssen. Seltsam war, das dieses Schreiben scheinbar an etliche auch nicht betroffene User gesendet wurde und wie eine eher allgemeine Mitteilung verfasst war. Auch eine Merkwürdigkeit für eine Firma, deren Schwerpunkt im Internetbereich liegt. Personenbezogene Anschreiben mit persönlicher Anrede ist selbst bei der Filterung bestimmter Gruppen (hier angebl. gesperrte Personen) sind inzwischen keine Neuheit und selbst bei freien Software Standard.
Wie dem auch sei, wie gesagt sind jetzt 2 Kommentare mit der Ankündigung von Klagen bei mir eingegangen.
Wieso dies nun wieder so ist und ob da noch mehr folgen, kann man nur vermuten. Die AGB-Änderung zu einem kostenpflichtigen Angebot war im Jahr 2007. Die ersten bekannten Rechnungen/Mahnungen sind vom Jahr 2008. Da der vermeintliche Anspruch nach 3 Jahren zum Ende des Forderungsjahr verjährt (genau gesagt, die gerichtliche Einforderungsmöglichkeit), kann man mal nachrechnen:
Forderung im Jahr 2008. Zum ende des Jahre, also 31.12.2008 3 Jahre, bedeutet das die angebliche Forderung zum 31.12.2011 verjährt. Also ab dem 1.1.2012 die Forderung nicht mehr gerichtlich einzufordern ist.
Solche Unternehmen, die Ihr Geld mit solchen Internetauftritten machen und dabei Ihr Angebot irgendwann einfach zu einer kostenpflichtigen Leistung ändern, dürfte dies ebenfalls bekannt sein.
Vielleicht war meine Vermutung, das die Mail, die Angeblich von der Firma Sign21 GmbH kam („Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH“) doch falsch. Ich habe mir damals nicht vorstellen können, das ein Dienstleistungsunternehmen mit dem Schwerpunkt „Dienstleistungen im Internet“ eine solche Mail mit solch frappierenden Fehlern an mich senden würde und habe es als ein Fake angesehen. Das angekündigte Schreiben per Post hat mich nie erreicht.
Wenn man aber bedenkt, das ich von weiteren Mails dieser Art erfahren habe und das kurz darauf wieder Mahnungen von dem Betreiber versendet wurden, könnte man durchaus vermuten, das diese Mail ein Versuchsballon war, Informationsquellen für die Betroffenen von Mahnungen und Klagen zu entfernen. Auch wenn ich mir das bei einer solch mit Internet spezialisierten Firma eigentlich immer noch nicht vorstellen kann, muss man dies inzwischen durchaus in den Fokus des Möglichen rücken.
Sich so unliebsamen Meinungen und hinweisen über sich entledigt, würde eine neue Forderungs-Welle (wenn es zu einer solchen kommt oder kommen sollte) eventl. einen höheren Erfolg mit sich bringen. Vor allem würden Kontakte zu anderen Betroffenen erschwert.
Ich sehe mit Spannung die nächste Zeit entgegen. Es wird spannend sein, ob sich die Meldungen über Klagen häufen werden.
Was ich immer noch nicht verstehe ist, das sich Lovebuy sofort mit Klagen in ein Kostenrisiko begeben, statt den unter seriösen Vertragspartnern üblichen Weg Rechnung –> Mahnung –> Mahnbescheid zu entscheiden.
Es ist aber nicht mein Problem, wie auch die Klagen nicht mein Problem als nicht betroffener sind.
Also, liebe Betroffene, lasst Euch nicht einschüchtern, aber nehmt es auch nicht auf die leichte Schulter. Ich weise hier nochmals auf meinen Umfangreichen Hinweis im letzten Artikel „Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!“ hin, auch wenn es vielen „Verbraucherschutz-Gutmenschen“ nicht schmecken wird. Fallt aber auch nicht auf die vielen „Gutmensch“-Kritischen Beiträge über verlorenen Klagen rein. Jeder Einzelfall ist genau zu prüfen! Diese Prüfung obliegt nun mal einzig Euch selber, bzw. einem dazu gerufenen Fachmann (bevorzugt einem Rechtsanwalt).
Links:
Um Euch in Eurer Prüfung zu unterstützen, stelle ich meinen Beiträgen immer eine Umfangreiche Linksammlung bei.
– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
Eigene Artikel zum Thema:
– Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
– [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
– [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
– Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
– [Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
– „Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
– Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
– Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
– [Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
– *Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
– [Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
– Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Eigene Artikel allgemein zum Thema:
– Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
– Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
Artikel als eBook zum Download:
16.10.2011 – * LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?
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