Staatstrojaner und die Frage, ob ich nun Kriminell bin?

Bevor ich mich an die Frage begebe, ob ich Kriminell bin, hier mal ein kleiner Clip, der in dreieinhalb Minuten kurz erklärt, worum es bei dem Staatstrojaner geht:


(CC-by-nc-sa WORTFELD)

Das reißt kurz an, was den Trojaner so gefährlich macht. Nicht nur, das er in seinen Möglichkeiten den engen Grenzen der Verfassungsentscheidung in keinster weise berücksichtigt. Und nicht nur, die Trojaner-Einschleuser könnten „Beweise“ auf dem befallenen Computer ablegen, sondern der Trojaner öffnet jedem Dritten den Computer. So ist ein Missbrauch Tor und Tür geöffnet.

Nun die Frage, ob ich nicht schon kriminell bin?

Gut, es gibt so einige, die meinen das ich Kriminell bin, schon allein, dadurch das ich es wage einfach meine Meinung zu äußern. 😉

In den 80ern wurden bei Demonstrationen immer wieder Demonstranten wegen „passiver Bewaffnung“ angezeigt. Wer sich z.B. mit Schienbeinschonern gegen Verletzungen durch „hoheitlichen Vollstreckungsmaßnahmen“ schützt hat sich strafbar gemacht. Oder Ihre Augen mit Schutzbrillen vor Wasserwerfer schützen wollten.
Grundlage für diese Strafverfolgungen ist der §17a VersG (Versammlungsgesetz). Darin heißt es:

§ 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

Gut, jetzt gibt es den Staatstrojaner.
Dieser ist jetzt nicht dazu da, um Vollstreckungsmaßnahmen bei Versammlungen zu sichern. Wohl aber eine (Vollstreckungs-) Maßnahme, um die Ermittlungsarbeiten durchzuführen.
Jetzt ist man sich im Netz nicht sicher, ob dieser Trojaner oder evtl. andere Versionen nur bei Rechnern angewendet werden können, die ein Windows-Betriebssystem haben. Ja sogar die Vermutung, das 64-Bit-Rechner schon nicht mehr durch den Trojaner erfasst werden können.
Wie dem nun auch tatsächlich sei.
Gehen wir mal davon aus, dass der Staatstrojaner nur bei Windows-Betriebssystemen anwendbar ist. Dann ist die Frage, ob ich mit meinen Linux-Rechnern nicht „Vollstreckungsmaßnahmen“ zur Durchführung von „Hoheitsbefugnissen“ abwehre und mich damit Strafbar mache.
Dann kommt es ja noch schlimmer. Dann gibt es bei mir tatsächlich noch einen Rechner mit einen Windows XP-Betriebssystem, auf dem noch eine spezielle Fachsoftware läuft. Aber auch hier entziehe ich mich der „Vollstreckungsmaßnahmen“, da dieser Rechner ständig „Offline“ ist. Also ebenso wertlos für den Trojaner.

Also die Frage, ob ich mich somit nicht durch diese Betriebssysteme und dem Offline halten des einen PCs sozusagen „passiv“ gegen die Hoheitsbefugnisse „bewaffne“.

Unberücksichtigt dabei habe ich natürlich die Frage, ob diese Maßnahme zur Vollstreckung der Hoheitsbefugnisse überhaupt den Befugnissen entspricht.

Und während ich mit Unterbrechungen heute diesen Text geschrieben habe, haben die Kollegen von F!XMBR einen sehr guten Bericht über ein Interview in der FAZ mit dem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).
Der Titel des Artikel ist auch bezeichnender weise „Der Verfassungsbruchminister“

Ein weiterer der Sammlung „Verfassungsbrecher“!

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