Lovebuy, Insolvenzverwalter und die Differenzierung

Ich schreibe es eigentlich immer wieder, das sich die Menschen selbst informieren sollen und auch die eigenen Vorgänge genau unter die Lupe zu nehmen.
Doch scheinbar reagieren viele nur auf Reizworte und Handeln ohne nachzudenken.
So auch in dem Fall um die Insolvenz der Firma “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH”.
Ein Mitarbeiter der Kanzlei die als Insolvenzverwalter für diese Firma tätig ist, hat bei mir unter einem Artikel um Kontakt gebeten, wenn jemand von dieser Firma, bzw. dessen ehemaligen Gesellschafter „Frank Jörg A.“ eine Zahlungsaufforderung bekommen habe.
Da ich bisher keinen Zusammenhang zwischen den verschiedenen Anbietern der Plattform und der oben erwähnten “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH” gefunden habe, habe ich auch einen Bericht über die Insolvenz dieser Firma wieder entfernt. Das es schon merkwürdig ist, dass sich zwei Firmen so ähnlich anhören wie einer der ehemaligen Betreiber der Plattform Lovebuy, die „VMA Management GmbH“ und die insolvente “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH”, habe ich meine Löschung des entsprechenden Artikels auch begründet (siehe hier: Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an).
Viele sahen darin schon ein Untergang der Plattform Lovebuy.de und der Forderungen. Ich bin ja gerade in Bezug auf Lovebuy.de mit solchen Aussagen eher vorsichtig. Mir war nur nicht klar, wie sich in dem Geflecht der verschiedenen Firmen die “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH” einsortiert.
Als dann der Kommentar bei mir eingestellt wurde, habe ich mich bei der Kanzlei rückversichert und bekam bestätigt, dass dieser Kommentar seine Richtigkeit hat.
Hier scheint sich nun die Verbindung aufzuzeigen. Scheinbar ist es so, dass im Namen der Firma durch den ehemaligen Geschäftsführer Forderungen an vermeintliche Lovbuy-Kunden versendet wurden. Dies obwohl der Gesellschafter „Frank Jörg A.“ selbst angibt Mittellos zu sein und alle Forderungen aus dem Unternehmen in die Insolvenzmasse zu gehen hat (mal vorausgesetzt, dass die Forderung rechtmäßig ist). Es stehen also die Ansprüche der Insolvenzverwaltung gegen die Forderungen des Gesellschafters „Frank Jörg A.“.
Die Firma war wohl zwischenzeitlich als Forderungsstelle für die „VMA Management GmbH“ tätig. Wie es hieß, gab es auch schon Fälle, die sich auf Grund des Kommentars bei Ihnen gemeldet hatten. dazu beigetragen hatte wohl auch, dass der Kommentar recht schnell im Sat1-Forum publiziert wurde.
Dort war dann auch zu lesen, das scheinbar einige Betroffene an Herrn „Frank Jörg A.“ aus abgetretenen Forderungen Zahlen sollen.
Wie ich es bei solchen Meldungen immer wieder feststellen kann, scheinen einige nicht differenzieren zu können. Neben diesen scheinbar vereinzelten Fällen sind vermutlich ein Großteil der Forderungen meist von der „Signs21 GmbH“ oder der neu gegründeten “S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)”. Da dieser kleine unterschied für viele scheinbar unbedeutend ist, wurde der Insolvenzverwalter mit allen möglichen Unterlagen, so auch mit Forderungen andrer Firmen, als der “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH” konfrontiert. Mit diesen Forderungen hat der Insolvenzverwalter nichts am Hut und er wird sich auch nicht damit beschäftigen.
So kam deswegen von dem Mitarbeiter eine Mail, das ich doch bitte den Kommentar löschen solle. Begründet wurde dies nicht so genau. Ich habe dann nachgefragt und auch geschrieben, das ich wegen der Verbreitung des Kommentars auf anderen Webseiten eine Löschung für kontraproduktiv halte. Meine Vermutung, dass Sie mit Fällen belästigt wurden, die nichts mit Ihrer Aufgabe zu tun hat, wurde mir bestätigt und ein Alternativ-Kommentar zu dem alten mitgesendet, den ich dann auch entsprechend statt dem alten Kommentar eingestellt habe (siehe hier: Kommentar zu “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH”).

Es steht also zu befürchten, dass mit diesem Nebenschauplatz die lange Forderungsgeschichte um die Plattform „Lovebuy.de“ noch nicht zu Ende ist.
Und mit einer anderen Einschätzung zum Thema Insolvenz der “VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH” in dem von mir wieder entfernten Artikel scheint zu stimmen. Dort habe ich damals zu der Insolvenz geschrieben:

Ich persönlich glaube, das die “VMA-Management usw. GmbH” kaum noch Firmenmasse hat. gerade so viel, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Die Gläubiger werden sich wohl mit der Insolvenzmasse zufrieden geben müssen.

Da noch zuletzt die Betreiber der Lovebuy.de-Plattform sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich alles versuchen, ihre angeblichen Forderungen durch zu setzen und Kritiker Ihres Systems Mundtod zu machen (siehe die Geschichte um die Entscheidung des AG Siegen und die Mail an mich), glaube ich noch nicht an ein Ende der Geschichte.

Und mal was ganz allgemeines bezüglich Insolvenz und auch Insolvenzverwaltern

Man muss sich im klaren darüber sein, dass ein Insolvenzverwalter nicht für die Rechte der Betroffenen da ist. Das Interesse an den Unterlagen wegen Forderungen durch die „VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH“, bzw. dessen Gesellschafter „Frank Jörg A.“ ist nicht, das die Forderungen aufhören, sondern einzig um die Gläubiger mit möglichst hohen Summen zu befriedigen und vor allem auch die eigenen Kosten rein zu holen. Sieht der Insolvenzverwalter eine Forderung als berechtigt an, kann, ja muss er diese sogar einfordern. So kann man schnell unbeabsichtigt auch ein Betroffener des Insolvenzverwalters werden. Ich möchte damit nicht sagen, das dies hier auch so ist, aber es kann.
Noch weniger interessiert sich der Insolvenzverwalter für Vorgänge, die nicht direkt Auswirkungen auf den Insolvenzgegenstand hat. So sind Unterlagen über Forderungen von „Sign21 GmbH“ oder der „VMA- Management GmbH“ und der neu gegründeten “S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)” nur eine Belästigung und Müll.

Also, nochmals bitte.
Schaut Euch alles genau an, hinterfragt alles genau und rennt nicht wie Lemmige hinter dem vorne über die Klippe hinterher.

Links:
– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
– Sat 1 Forum: LOVEBUY.DE Mahnschreiben (nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, da sich dort viele Betroffene einfinden. Ich halte diese Plattform als Kommunikationsebene für ungünstig. Zum einen versuchen immer wieder unbeteiligte die Diskussion zu dominieren, zum anderen ist das Sat-1-Forum dafür bekannt, das kommentarlos ganze Beiträge gelöscht werden, wenn es Druck von außen gibt. Also keine sichere Plattform. ich würde den betroffenen raten, die Infos dort bei sich lokal zu sichern, bevor evtl. etliches gelöscht wird.)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
* LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?
* Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?
* Lovebuy.de * (Mal wieder) Ein persönliches Update!

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
– Antispam: Wiki-Artikel „Gedächtnisprotokoll“
– Antispam: Wiki-Artikel „Eidesstattliche Versicherung“

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Artikel als eBook zum Download:

Der Artikel selbst: Lovebuy, Insolvenzverwalter und die Differenzierung

Alle Artikel zum Thema Lovebuy als komplettes eBook: Lovebuy – Gesammelte Artikel | Stand 5. Mai 2012

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