"Nachbarschaft24.net" und die "Redaktion"!? – Merkwürdiger Artikel auf "Rotglut.org"

Auf dem Blog „Rotglut.org“, um den es in den letzten Monaten sehr ruhig geworden ist, wurde gestern ein Artikel eingestellt, der mir persönlich etwas merkwürdig vorkommt.
Dort wird ein „Rechtsanwalt M.“ interviewt, der sich über die Zahlungsverpflichtungen von Opfern des Web-Auftritts „Nachbarschaft24.net“ äußert.

Vorwort
Bevor ich zu dem Inhalt des Artikels komme noch ein paar allgemeine Worte.
Dieser Artikel ist Aufgemacht, wie eine Zeitungsmeldung. Es fehlen aber Autorenkennzeichnung und vor allem die Quelle dieses angeblichen Artikels. Zudem wird von einem Informanten gesprochen und im Titel eine Behauptung aufgestellt, die im Text nicht bestätigt wird.
Zudem wird mehrfach behauptet, das es inzwischen etliche bestätigende Urteile gibt, ohne das diese aber aufgeführt werden.

Der Artikel

Die überschrift des Artikels auf „Rotglut.org“ lautet:

Nachbarschaft24.net klagt Forderungen ein, zu Recht!?

Untertitel:

Der Internetdienstleister Nachbarschaft24.net hat damit begonnen Forderungen konsequent einzuklagen. Wir stellen nun die Frage nach Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten.


Hört sich doch erst mal seriös an, oder?
Nun im Text liest sich das mit den Klagen dann so:

M: Es ist geplant jede berechtigte Forderung auch gerichtlich durchzusetzen. Berechtigte Einwände werden natürlich geprüft und entsprechend beachtet. Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht erforderlich einen Mahnbescheid zu beantragen. Wir werden in berechtigten Fällen direkt Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Also kein Wort mehr davon, das Forderungen eingeklagt werden, sondern man beabsichtigt zu klagen! Die Frage ist wann? Nach dem die „Allerletzte Mahnung vor dem Papstbann“ erteilt wurde? Wie diese, auch hier praktizierte Drohkullise aussehen kann, wurde mal im Wiki des Verbraucherschutzvereins „Antispam e.V.“ dargelegt. Siehe hier: Zahlungsforderung, der Werdegang

Aber schon die Einleitung ist ein Journalistischer GAU:

Hannover – Unser Informant staunte nicht schlecht, als er am 24.11. morgens gegen 10 Uhr den Brief eines Berliner Rechtsanwaltes fand. Inhalt des Schreibens eine Mahnung für die Teilnahme an der Internetcommunity Nachbarschaft24.net. Fast 200 Euro soll Karsten M. (Name geändert) zahlen. „Damit habe ich nicht gerechnet“ sagte der Hannoveraner „die bei der Verbraucherzentrale sagten, ich solle das einfach aussitzen, man würde die Forderungen eh nicht weiter verfolgen.“ Aus den zugesanden Unterlagen, unter anderem ein Auszug aus dem Logfile des Webservers, ergab sich zunächst folgender Sachverhalt: Karsten M. hatte sich bei dem Portal Nachbarschaft24 angemeldet, mehrere Nachrichten mit anderen Usern ausgetauscht sowie ein Foto hochgeladen. „Das Foto ist noch aus der Zeit bei der Bundeswehr“ erinnerte sich Herr M. „Als ich dann irgendwann eine Rechnung von Nachbarschaft24 bekam, war das schon viel Geld immerhin 216 Euro für 2 Jahre. Ich hatte nicht wirklich Lust das Geld zu bezahlen. Bei Google im Internet stand auf jeder Seite, dass das eh alles Betrug sei und man nicht zahlen soll“ weiß Karsten M. „ich habe mich da einfach aus Bequemlichkeit angeschlossen, immerhin sind 216 Euro viel Geld.“

Ich denke, mit dem Anfang, dass man ein Ort hervorgehoben anbringt, will man hier den Eindruck des seriösen Journalismus erwecken.
Des weiteren wird hier suggestiert, das der Fall rechtlich klar sei. Dies aber letztendlich zu Beurteilen steht nur einem Richter zu. Alle anderen können höchstens eine Vermutung äußern.
Ist nun diese „Karsten M. ein Informant oder ein Betroffener? Zu Behaupten, dass dieser „Karsten M.“ zur Zahlung der Summe „verklagt“ worden sei, hat man sich nun in dem Artikel nicht getraut zu behaupten. Dann hätte man ja eine Quellenangabe (Urteil, AZ) mitteilen müssen.
So wird wild mit Behauptungen um sich geschmissen.

Das die Überschrift nicht der Realität entspricht, wird dann auch von der „Redaktion“ selbst bestätigt. Zur Einleitung des „Interview“ heißt es dazu:

Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen sind bereits mehrere Leute angemahnt worden. Wir nahmen dies zum Anlass, uns bei dem Berliner Anwalt zu erkundigen. Nachfolgend ein Interview mit dem Rechtsanwalt:

Also „angemahnt“ und nicht „verklagt“! Ein himmelweiter Unterschied und wie ich sagen muss, ein schlechter Stil, wie er mir eigentlich nur von Boulevard-Blättchen bekannt ist.
Wie schon oben erläutert findet sich in dem Interview von dem „Rechtsanwalt M.“ kein Hinweis auf derzeit tatsächlich durchgeführte Klagen, sondern nur Drohgebärden und Absichtserklärungen..

Ob und wie man dann tatsächlich, wie behauptet die „Verbraucherzentrale Bundesverband“ um eine Stellungsnahme gebeten hat, ist nicht ersichtlich:

Nach diesen Ausführungen des Rechtsanwaltes M. aus Berlin baten wir die Verbraucherzentrale Bundesverband um eine Stellungnahme. Diese blieb bis Redaktionsschluss jedoch aus.

Hat man wirklich um eine Stellungsnahme gebeten oder hat man sich Anonym, wie auch der Artikel selbst Anonym ist an die Verbraucherzentrale gewendet? Hat man sich so an die Verbraucherzentrale (wenn es dann geschehen ist) gewendet, das diese überhaupt eine Möglichkeit hatte vor dem (wie auch immer gearteten) „Redaktionsschluss“ zu reagieren. Ich habe auf jeden Fall mal bei der Pressestelle der Verbraucherzentrale Bundesverband angefragt, wie es sich damit verhält.
In das Bild passt natürlich auch, dass man anschließend noch den „Herrn Smith einen Verantwortlichen von Nachbarschaft24.com“ kurz vor Redaktionsschluss 😉 interviewt hat.
Upps, „Nachbarschaft24.com„? Ja, das ist schon richtig, weil diese Domain zur Domain „Nachbarschaft24.net weiter leitet. Nur ob es da einen Verantwortlichen Namens „Smith“ gibt, dazu muss man wohl in die Arabischen Emirate fahren, wenn man dem Impressum bzgl. des Firmensitzes glauben darf. Eine Nennung eines „Verantwortlichen“, ja überhaupt einer natürlichen Person wird im Impressum tunlich vermieden. Schön ist auch, dass man sich zur Kontaktaufnahme erst mal Anmelden muss. 😉
Ein Schelm, der Arges denkt.
Nennt mich „Schelm“.

Halten wir fest, es wird in der Überschrift behauptet, dass „Nachbarschaft24.net“ klagt. Im Text selbst findet man davon kein Wort mehr.
Zu Wort kommt ein „Rechtsanwalt M.“, der die „Nachbarschaft24.net“ vertritt, also nicht neutral ist, sowie ein „Verantwortlicher“ von „Nachbarschaft24.com“, ein gewisser „Herr Smith“. Diesen kann man wohl auch nicht als „Neutral“ bezeichnen.
Die „Gegenseite“ hat sich angeblich bis Redaktionsschluss gemeldet.
Um was für eine „Redaktion“ es sich bei dem Artikel handelt, wird nicht erläutert und ein Autor ist auch nicht benannt. Nur wer es Eingestellt haben soll wurde gekennzeichnet:

Eingestellt von Urs Vac um 15:47

Auch eine Quellenangabe, woher dieser Artikel evtl. kommen soll fehlt.

Mein ganz persönliches Fazit dazu:
Ich halte das für sehr unseriös und vor allem für ein Fake!

Hinweis:
Da ich diesen Bericht für ein Fake und den Inhalt für manipulierend halte, verlinke ich nicht direkt auf diesen Artikel, um so keine zusätzlichen Rangverbesserungen zu fördern. Wer sich den „Redaktions-Artikel“ ansehen will, kopiere sich diese URL: rotglut.org/2009/11/nachbarschaft24net-klagt-forderungen.html
Aus diesem Artikel stammen auch die Zitate.

Blog Rotglut.org

Schauen wir uns in diesem Zusammenhang doch mal den Blog an. Bis Mai diesen Jahres herrschte auf diesem Blog rege Tätigkeit. Seit dem mit dem oben erwähnten Artikel dann noch 4 eiträge.
Interessant dabei ist der vorletzte vom September diesen Jahres. Dort heißt es:

Nachdem die Seite Rotglut während des mehr oder weniger unfreiwilligen Urlaubs des ehemaligen Besitzers klammheimlich entführt und anderweitig registriert wurde, haben sich die Piraten entschlossen, die Domain und den Blog in vertrauensvolle Hände zu geben. Aus nachvollziehbaren Gründen werden wir natürlich deren Identität nicht veröffentlichen.
Ab sofort wird auf diesen Seiten wieder seriös berichtet, mit dem einen kleinen und feinen Unterschied, wir sind gerichtlich nicht mehr angreifbar. Also liebe Zeitgenossen der anderen Zunft, seht euch vor und achtet auf das was ihr tut. Wir werden hier schonungslos berichten, ganz nach alter Fastix Manier.

Nun, es scheint so, dass die Herrschaft des Blogs zumindest Zeitweise nicht mehr bei den Betreibern lag. Die Frage da ist eher, ob diese derzeit noch bei den Betreibern liegt?
Wenn man sich die Artikel am Anfang dieses Jahres anschaut und diesen mit dem Stil dieses „Redaktions-Artikels“ anschaut, dann kommen zumindest mir so meine zweifel.
Ich habe hier den selben Eindruck, wie die immer wieder auftauchenden Schauermärchen von Usern in Foren, die von Urteilen und dem Zwang das man nun eine vielfaches der Ursprünglichen Summe zahlen müsse. Die dann, so weit ich dies verfolgt habe spätestens dann wieder Verschwinden (oder endgültig Trollen), wenn man die Belege (Urteile etc.) wissen möchte.

Klage und Urteile, sowie die Pressearbeit von „Nachbarschaft24.net“

Um den Artikel mal bewerten zu können, sollte man sich die Klagen, Urteile und Pressearbeit um den Webauftritt „Nachbarschaft24.net“ näher ansehen.
In dem Artikel wird ein „Rechtsanwalt M“ interviewt. Warum wird dieser nicht komplett bezeichnet, wie jener „Herr Smith“? Man kann nur Vermuten wer es sein könnte. Das werde ich aber lassen.
Halten wir uns lieber an Fackten. Mir liegt eine Vollmacht vor, in der der „Rechtsanwalt Michalak“ aus Potsdam die im Impressum von „Nachbarschaft24.net“ angegebene Firma „Netsolutions Trading FZE; Za abeel Road , Karama; PO Box 124166; Dubai – United Arab Emirates“ bevollmächtigt ist.
Dieser Rechtsanwalt berichtet in einem Artikel auf der Seite „Pressemitteilung.ws“.
Dort heißt es unter Anderem:

[…]
Es ist also keine Überraschung für den Betreiber, dass in Gerichtsverfahren zu Gunsten von Netsolutions trading FZE entschieden wurde und wird.
[…]
Das Amtsgericht Freising entschied unter dem AZ 7 C 1488/08 folgerichtig, der Beklagte habe an die Klägerin 54,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% zu zahlen. Dazu kamen die Kosten des Rechtsstreits. Zusatzkosten, die der Beklagte sich durchaus hätte sparen können, wenn er von Anfang an seine Rechnungen ordentlich bezahlt hätte!

Ah, endlich mal ein Urteil wo ein Urteil zu Gunsten des Betreibers von „Nachbarschaft24.net“ ergangen ist, oder?
Was der Rechtsanwalt nicht erwähnt in dem Bericht ist, dass der „zitierte“ Urteilstext:

„Die zulässige Klage ist begründet. Da sich der Beklagt trotz Aufforderung durch das Gericht unter Hinweise auf die Folgen einer unterbliebenen Klageerwiderung zum Sachverhalt nicht geäußert hat, gilt der klägerische Vortrag gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden. Danach schuldet der Beklagt der Klägerin 54 Euro aus einem Dienstleistungsvertrag. (…)“

(Quelle: http://pressemitteilung.ws/node/181497)
nichts anderes Bedeutet, dass der Beklagte sich nicht zur Anklage geäußert hat und so ein „Versäumnisurteil“ ergangen ist. Das bedeutet weiterhin, dass das Gericht sich so nicht in der Lage sah, die Rechtmäßigkeit des Anspruchs zu prüfen. Ein ganz normaler Formaler Vorgang in diesem Bereich.
Das hat also nichts mit der Rechtmäßigkeit der Forderung zu tun.
Es gibt gerade bei solchen Urteilen immer wieder die Hinweise, dass diese ebenfalls gefakt sind, um so eben solche Behauptungen, wie in diesem Beitrag des Rechtsanwaltes geschehen aufzustellen. Auch da einen Zusammenhang auf alle Verträge zu stellen und ein Horrorzenario aufzustellen ist unseriös und eigentlich der Würde eines Anwaltes meiner Meinung nach abträglich.
Was für Auswüchse solche Interpretationen von urteile annehmen können, kann man anhand dieser Pressemitteilung des Wiesbadener Amtsgericht sehen, das diese raus gegeben hat, nachdem die Betreiber der „Nachbarschaft24.net“ ein Urteil von Ihnen missbraucht haben:

AG Wiesbaden 93 C 619/08 – 41 – Klarstellung

Das Amtsgericht Wiesbaden sieht sich zu einer Pressemitteilung veranlasst:

Ein Rechtsstreit um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim Streit über Online-Verträge sorgt für bundesweite Aufmerksamkeit – aus Sicht des Gerichts aber ohne erkennbaren Grund

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte. In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten.

Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.

Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online- Dienst.

Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

(Quelle: http://www.jurablogs.com/de/ag-wiesbaden-93-c-619-08-41-klarstellung)

Eines dieser Missbräuchlichen Beiträge zu diesem Urteil von den Betreibern der „Nachbarschaft.net“ ist dieses hier:

Deutliche Worte zur Zahlungspflicht, AG Wiesbaden watscht Internetuser ab.

von RSS-Feed Nachbarschaft24.net
11.11.2009 – 13:55 Uhr – Medien, Internet & Telekommunikation

(prcenter.de) Das Wiesbadener Urteil, ein Urteil, das sich jeder Internetuser vor Nutzung genau durchlesen sollte:
nach dem Amtsgericht Wiesbaden ist davon auszugehen, dass der Kunde alle den Vertragsabschluss betreffenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters erkannt und gelesen hat, wenn er bei der Anmeldung seine persönlichen Daten angibt und die AGB akzeptiert. Auch sind Online-Angebote, bei denen man persönliche Daten angeben muss, nach der allgemeinen Lebenserfahrung kostenpflichtig; in diesen Fällen ist für die anmeldende Person besondere Aufmerksamkeit geboten (Urteil vom 4.8.2008 – 93 C 619/08 – 41; mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, NJW 2007, S. 1458 ff.).

Bei dem oben zitierten Urteil handelt es sich um eine Entscheidung über die „Erstattungspflicht der Rechtsanwaltskosten“ entschieden und ausdrücklich nicht über die „Rechtmäßigkeit des Vertrages“.
Das dies aber so von dem Betreiber hin gestellt wird, als ob es um den Vertrag geht, ist schlicht weg in meinen Augen ein Missbrauch dieses Urteils. Man könnte vielleicht sogar von einer Täuschung reden, wie man hier ein Urteil über die Übernahme von Anwaltskosten auf die Rechtmäßigkeit des Vertrages projektiert. Das das AG Wiesbaden sich deswegen zu einer Stellungsnahme genötigt sah, sagt eigentlich schon alles aus. Ebenso wie die Vorgehensweise dieser Firma.
Um es ebenso, wie das Amtsgericht macht, zitiere ich hier nochmals folgende Passage aus der Presseerklärung:

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen
zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem On-
line-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich
sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten
Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der
Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht
verschleiert hat.

Die Presseerklärung und das Urteil sind hier rechts downloadbar: http://www.ag-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/AMG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Wiesbaden_Internet/sub/241/24120fad-a56b-4c11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Auf der anderen Seite lässt sich gegen die Betreiberfirma und auch speziell zu dem angeblichen Vertragsschluss sehr wohl ein Urteil finden.
Die Internetplattform Computerbetrug weist auf Ihrer Seite auf folgendes Urteil hin:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net
Gute Nachrichten für Betroffene von nachbarschaft24.net: Das Berliner Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass Opfer der Seite nicht bezahlen müssen. Einer der Gründe dafür: Es sei nicht klar, wofür die Betreiberfirma Netsolutions FZE überhaupt Geld haben will. Etwaige Verträge seien deshalb unwirksam.

Nachbarschaft24.net hatte in den vergangenen Monaten für einen Massenansturm bei den deutschen Verbraucherzentralen gesorgt. Zig-tausende Menschen waren auf die Seite hereingefallen und hatten – angelockt auch durch Werbe-Mails – ihre Daten bei nachbarschaft24 eingetragen. Kurz darauf erhielten sie eine Rechnung. Begründung der Betreiberfirma Netsolutions FZE mit Sitz in Dubai: Durch die Anmeldung habe man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.
[…]
Gegen eine Frau aus Berlin zog die Firma nun sogar vor Gericht, um das Geld einzufordern – und fing sich eine schallende Ohrfeige ein: Das Amtsgericht Mitte in Berlin wies die Klage nämlich als „unbegründet“ ab.
[…]
Eine Berufung ließ das Amtsgericht Berlin Mitte in seinem Urteil (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08) nicht zu. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Zusammengefasst: Nach Ansicht des Amtsgerichts wird auf nachbarschaft24.net Geld für nicht vorhandene Leistungen gefordert. Außerdem werden Verbraucher nicht ausreichend über den Vertragsinhalt und die AGB informiert. Deshalb musste das beklagte Opfer nicht bezahlen.

Das Berliner Urteil ist nicht das Erste dieser Art. Zuvor hatten bereits die Amtsgerichte München (Urteil vom 16.01.07 – Az.: 161 C 23695/06) und Hamm (Urteil vom 26.03.08 – Az.: 17 C 62/08) entschieden, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen.

(Quelle und der gesamte Text: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net

Links:

BooCompany: Thread um Nachbarschaft24.net, ab Posting vom 25.11.09
Computerbetrug: Thread zum Thema ab Posting vom 25.11.09

WICHTIGER UPDATE:

Wie ich eben erfahren habe, erklärte Fastix, das er nicht der Urheber des Artikels ist, womit sich meine Vermutungen bestätigen, dass dieser Artikel ein Fake ist!
Mehr dazu hier: BooCompany: Vorsicht vor www.rotglut.org

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

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