Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorgeschoben? Solidaritätszuschlag Verfassungswidrig?

Wie heute in Hannover die Richterin Georgia Gascard vom Niedersächsische Finanzgericht in Hannover erläuterte hält sie die Solidaritätsabgabe für Verfassungswidrig.
Aus diesem Grund hat sie die Entscheidung einer Klage zur Aufhebung des Steuerbescheides eines Leitenden Angestellten ausgesetzt. Dieser hatte mit Unterstützung des Bund der Steuerzahler gegen den Bescheid geklagt.
Die Richterin hat den Fall nun, wegen der Grundsätzlichen Frage, ob der Solidaritätszuschlag Verfassungswidrig ist oder nicht an das Verfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen.
In Ihrer Erklärung, warum Sie den Solidaritätszuschlag für Verfassungswidrig hält sagte Sie:

Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.2

Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

(Quelle: süddeutsche.de: Finanzgericht: Soli ist verfassungswidrig)

Wird das Verfassungsgericht sich dieser Meinung anschließen, entgehen dem deutschen Staat Milliarden an „Steuergeldern“ äh, ich meinte natürlich Gelder für den „Aufbau Ost“.
Dann müssen die Politiker endlich die Hosen runter lassen und das verlogene BlaBla von Kohl und Konsorten zerfällt wie eine Seifenblase, da nur Steuererhöhungen dann die Misere aufhalten kann.

Das endlich ein Richter(in) den Mut aufbringt, die Verlogenheit beim Namen zu nennen ist zu begrüßen. Es zeigt aber auch mal wieder, welchen Respekt die Politiker vor unseren Gesetzen haben.

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