"Agentur für Arbeit" Handlanger für illegale Cold-Caller?

Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich die „Agentur für Arbeit“ im Nahmen des Vereins „Antispam e.V.“ angeschrieben, genauer gesagt, es war Anfang August 2008.
Dabei ging es darum, das die „Agentur für Arbeit“ auf Ihrer Plattform Arbeitsangebote zuließ, die eindeutig gegen geltende Bestimmungen verstießen. Nach „Prüfung“ hat die „Agentur für Arbeit“ unsere beanstandeten Angebote vom Netz genommen.
Damals haben wir von der Agentur für Arbeit mehr Sorgfalt verlangt.
Heute dachte ich mal, ich schau einfach mal rein in die „Jobbörse“ der Agentur für Arbeit“. Was begegnet mir da schon auf der ersten Seite in dem Berufsfeld „Call-Center-Agentin“?
Klar eine Jobanzeige, in der der Anbieter gleich mehrere Verstöße gegen geltendes Recht offen in seiner Jobanzeige zu gibt.
Leider hat die Agentur für Arbeit dafür gesorgt, dass man Ihre Ergebnisseiten nicht als Link setzen kann, aber wer selbst mal sehen will, was die „Agentur für Arbeit“ so auf Ihrem Portal Opfer für einen Hungerlohn suchen lässt, der gehe über den Link „http://jobboerse.arbeitsagentur.de/“ auf deren Jobbörsen-Hauptseite. Dort etwas runter scrollen und den Berufsbereich „Marketing, Werbung, Public Relations“ auswählen. Weiter geht es dann mit der Auswahl „Call-Center, Dialogmarketing“ um dann schließlich (und endlich) „Call-Center-Agents“ auswählen zu können. Schon hat man die ersten 10 Stellenangebote von (z.b. zur Zeit) etwa 2000 vor sich.
Das ganze sieht dann so aus:

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Das Angebot, wo man meine Maus sieht, ist schon sehr interessant gewesen.
Ich habe es mal als Screenshot gesichert:

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(ich habe pers. Daten editiert und zudem die Kontaktdaten, damit nicht ncoh jemand über meine Seite zu solchen Arbeitgebern kommt)

Schaut man sich dieses Jobangebot mal an, dann wird mir Übel.
Der größte Hohn dabei ist, dass diese „Arbeitgeber“, der sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmert, von dem zukünftigen Arbeitnehmer bei Vertragsunterzeichnung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt!

Als Blog, das über ein korrektes Impressum verfügt und dessen Domain auch über ein korrektes Whois verfügt, hänge ich mich sehr weit raus, in dem ich behaupte, dass sich dieser Arbeitgeber einen „Scheiß um das deutsche Recht kümmert“.
Aber wie sagte mal ein Anwalt von mir: Wenn man solche Behauptungen in die Welt setzt gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1. Leugnen
2. Beweisen, das es die Wahrheit ist

Ich plädiere lieber auf den Punkt 2 und werde meine Behauptung hier nun darlegen:

Wie heißt es in der Arbeitsbeschreibung in diesem Jobangebot noch mal:

Aufgabe:

Sie kontaktieren Privatkunden, die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben. Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen. Bei diesen Kunden bieten Sie weitere Informationen und ggf. die Zusendung von Infomaterial oder Versicherungsangeboten

Was wird da dem Arbeitssuchenden für seine zukünftige Aufgabe mitgeteilt, wenn er die Stelle annimmt?

1. Das er Outbound-Anrufe (das bedeutet, der Call-Center-Agent ruft von sich aus aktiv andere Menschen an und belästigt diese) tätigen muss. Und dies auf illegale weise, da hier freimütig erklärt wird, dass man kein „Einverständnis“ zu diesen Anrufen hat.

2. Es werden Daten, die eingegeben wurden entgegen den Datenschutzbestimmungen verwertet und was besonders verwerflich ist, selbst dann wenn der Seitennutzer durch einen Abbruch eines Vorganges auf einer Webseite eindeutig erklärt, dass er hier nicht weiter gehen möchte. Heißt es doch in der Aufgabenbeschreibung: „die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben.

3. Mit der Erläuterung, die es in der Beschreibung zusätzlich noch gibt: „Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen.“ zeigt sich meiner Meinung nach, wie hinterhältig hier versucht wird, dem Anrufer eine Anrufsberechtigung des Call-Centers vorzugaukeln.

Und wie gesagt, das Ganze zu finden auf Seite 1 der Jobangebote für Call-Center-Agenten der „Agentur für Arbeit“. Wenn ich daran denke, wie man in meiner kurzen Arbeitslosigkeit sich „nur“ damit ausgezeichnet hatte, mir präventiv mit allen möglichen finanziellen Konsequenzen zu drohen und ich jedes mal selbst Drohen musste, um mein Recht, dass ich mit jahrzehntelanger Arbeitslosenversicherungseinzahlung erworben habe zu bekommen, dann könnte ich kotzen.
Besonders nachdem wir vor etwas über einem Jahr der „Agentur für Arbeit“ deutlich gemacht haben, wie Ihr Portal von solchen Subjekten missbraucht wird, erwarte ich eine höhere Sorgfalt von dieser. Aber weit gefehlt. Diese Jobanzeige zeigt unmissverständlich, dass diese Menschen, die sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmern, dies über das Portal der „Agentur für Arbeit“ unverblümt verbreiten können.
Mich würde es nicht wundern, dass ein Arbeitsloser, der sich weigert diesen Job anzunehmen sofort seine Arbeitslosenunterstützung gesperrt bekommt und die „Agentur für Arbeit“ diesen stolz in Ihre Statistik der erwischten Missbräuche einpflegen würde.

Ich habe zum Inkrafttreten der Gesetze für Verbraucherschutz im Cold-Call-Bereich einen Artikel geschrieben („Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?“) und hier zeigt sich, wie recht ich hatte, dass sich dadurch nichts ändert.
Wie auch, solange Institutionen, die durch unsere Steuergelder existieren (und statt zu helfen wie es das SGB -Sozialgesetzbuch- vorsieht, nur versucht einen Geld zu sperren. So jedenfalls meine pers. Erfahrung) nicht dafür Sorge tragen, dass Sie nicht Steigbügelhalter für solche dubiosen Firmen sind. Aber hier ist wohl der „Agentur für Arbeit“ die eigene Statistik wichtiger.

Da ich gerade in der Klammer das SGB erwähnt habe, sollte ich wohl mal allen und ganz besonders denen, die es Missbrauchen für Ihre Geldsperr-Politik, den Kernsatz der SGB vor Augen führen.
Wie heißt es da so schön im SGB I zu der Aufgabe des Gesetzes:

SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Dann im SGB II:

SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen

1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das SGB III:

SGB III § 1 Ziele der Arbeitsförderung
(1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.
(2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere

1. die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen,
2. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern,
3. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
4. die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden.

(3) Die Bundesregierung soll mit der Bundesagentur zur Durchführung der Arbeitsförderung Rahmenziele vereinbaren. Diese dienen der Umsetzung der Grundsätze dieses Buches. Die Rahmenziele werden spätestens zu Beginn einer Legislaturperiode überprüft.


(Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de)

Wer genau liest, findet immer wieder die Worte „Hilfe“ und „Unterstützung“ und nicht solche Worte wie „Schikane“ und „Unmenschlichkeit“, wie ich sie bei mir (immerhin hatte ich nur eine sehr kurze Arbeitslosigkeit und trotzdem war die bestückt mit Drohungen von Sperren) und im Freundeskreis erlebt habe.

Derzeit bin ich am überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, die „Agentur für Arbeit“ zu Unterrichten, so wie es sich für mich verhält, wird man evtl. dieses eine kritisierte Angebot entfernen, um dann weiter in der bisherigen Ignoranz weiter zu machen.

Links:
Ich bin Terrorist:
„Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?“
Telefonspam – Werbeanrufe ohne Rufnummernanzeige, das ist doch inzwischen verboten! Oder? Will man uns für Dumm verkaufen?
[Telefonspam] Neue Verbraucherschutzgesetze – Unterdrückte Rufnummer – Bundesnetzagentur

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