Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests nun strafbar!

Eigentlich ist der Titel falsch. Es müsste richtiger Weise heißen: „Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests jetzt bestrafbar“.

Heimliche Vaterschaftstest waren schon vorher verboten, es gab nur keine Handhabe, diese zu bestrafen. Jedenfalls nicht mit dem Strafrecht. Personen, deren Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre durch solch einen heimlichen Vaterschaftstest verletzt wurde mussten sich früher Zivilrechtlich dagegen wehren.

Weswegen solche Firmen wie z.B. Delphitest auch auf Ihrer Webseite mit dem Hinweis werben konnten:

Dank eines neuen Gesetzes der Bundesregierung sollen heimliche Vaterschaftstests ab Anfang 2010 bestraft werden. Das bedeutet für Sie: ein heimlicher Test ist derzeit noch straffrei!

Oder in Ihren eBay-Auktionen:

Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.

(Screenshot vorhanden)

Das diese Firma dabei es unterlassen hat, zu erwähnen das zwischen Straffrei (also belangen nach Strafrecht) und ohne Konsequenzen (also z.B. Zivilklagen von Betroffenen) ein riesen Unterschied ist und man damit nicht unbedingt ohne eine „Verurteilung“ (wenn auch „nur“ nach Zivilrecht) davonkommt, sei nur am Rande bemerkt. Dann ist auch noch sehr interessant was Delphitest damals in den zweiten Satz des „Hinweises“ der eBay-Auktionen geschrieben hat: „… und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.“
Sie meinen also, das heimliche Vaterschaftstest außerhalb des Datenschutzgesetzes standen?
Von daher würde ich selbst die Aussage der Firma, die ich bereits in einem früheren Artikel zitiert hatte, so meine persönliche Meinung, als Hohn betrachten:
Wie hoch ist die Datensicherheit?

Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für andere Zwecke als den Test eingesetzt noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem hauseigenen Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr, ebenso werden alle Analyseergebnisse ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Auf Wunsch werden Ihre Daten sofort nach Bekanntgabe des Testergebnisses vernichtet.

Dies ist inzwischen geändert (schließlich gibt es ja jetzt klare Regelungen. 😉 Scheinbar galt das Bundesdatenschutzgesetz für die Firma vorher nicht?):

Wie hoch ist die Datensicherheit?

Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für nicht vereinbarte Zwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem Regensburger Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr. Alle Analyseergebnisse werden ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Proben nach Abschluss des Tests vernichtet. Die Analysedaten werden gesetzesgemäß 30 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht

.
Das der Betroffene seine Einwilligung und damit die Speicherung der Analyseergebnisse nach §8 des GenDG „jederzeit“ widerrufen kann, das wird hier auch nicht erwähnt!

Da man ja schon vor dem Gesetz „verbotene“ (nur eben nicht Bestrafbare) Dienste angeboten hat, darf man sich wohl die Frage stellen, in wie weit sich diese Firma überhaupt an Gesetze halten will?
So heißt es im §8 des GenDG eindeutig:

§ 8 Einwilligung

(1) Eine genetische Untersuchung oder Analyse darf nur vorgenommen und eine dafür erforderliche genetische Probe nur gewonnen werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe ausdrücklich und schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat.

Nun bietet diese Firma auf Ihrer Homeseite folgende Dienstleistung an:

DNA-Spurentest („Treuetest“) und
Enzymatsicher Sperma-Nachweis


DNA findet sich an vielen Gegenständen des Alltags, so z.B. in Textilien (Unterwäsche), an Zigarettenkippen, Zahnbürsten, Trinkgläsern, Eisstielen, Flaschen etc.

Folgendes Beispiel beschreibt eine typische Anwendung eines solchen Tests: Im Slip Ihrer Partnerin finden Sie verdächtige Flecken. Sie schicken uns den Slip zur Untersuchung. Unsere Analysen zeigen eindeutig, ob die Flecken von einer Frau oder einem Mann stammen (oder ein Gemisch vorliegt). Außerdem könnte mithilfe einer Vergleichsprobe von Ihnen selbst festgestellt werden, ob das gefundene DNA-Profil mit Ihnen übereinstimmt.

Hier wird also aufgefordert, wenn man „verdächtige“ Flecken sieht, diese einzuschicken, in dem Beispiel ein Slip.
Diese Aufforderung ist schon meiner Meinung nach ein Verstoß gegen den §8 des GenDG, von den Persönlichkeitsrechten der Partnerin (um bei dem Beispiel zu bleiben) mal ganz abgesehen.
So heißt es dann auch in dem weiteren Text:

Bei einem derartigen Test muss jedoch peinlich genau darauf geachtet werden, dass nicht gegen bestehende Datenschutzgesetze oder das Gendiagnostik-Gesetz verstoßen wird. In Deutschland dürfen – im Gegensatz zu Österreich – keine genetischen Daten einer Person erhoben werden, deren Einwilligung nicht vorliegt. Bei Verstößen sind in Deutschland empfindliche Geldstrafen vorgesehen.

Verboten wäre es beispielsweise das DNA-Profil der Partnerin ohne deren Wissen erstellen zu lassen. Ebenfalls verboten wäre es, heimlich eine Referenzprobe eines „Verdächtigen“ als Vergleich einzureichen.

Somit darf ein genetischer Spurentest nur durchgeführt werden, wenn keinerlei genetische Daten von Personen gewonnen werden, deren schriftliches Einverständnis nicht nachgewiesen werden kann. Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar. Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.

Besonders der letzte Abschnitt dieser Erläuterung ist interessant!
Dort heißt es „Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar.“ (wobei ich jetzt auch mal das Zivilrecht außen vor lasse). Die Frage ist nur was Untersucht wird? Der Gegenstand, wie es hier steht, also ein Slip, ob dieser wirklich, wie angegeben aus Baumwolle besteht oder ob es sich überhaupt um einen Slip handelt? Oder ob aus dem Slip Material entnommen wird, um eine DNA/Gen.Probe zu analysieren? Zweiteres halte ich für nicht rechtens, da sich §8 dazu eindeutig positioniert. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass ein opfer solch einer Untersuchung vor Gericht geht und dass somit die Tendenz sichtbar wird, wie ernst es dem Gesetzgeber und dem Gericht mit der Einwilligung ist! Und ich persönlich hoffe, das dann auch alle Firmen, die solche Missachtungen von meiner Meinung nach grundlegenden Persönlichkeitsrechten unterstützen ebenso empfindlich bestraft werden.
Weiter heiß es im nächsten Satz: „Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.“
Auch das sehe ich etwas anders und bin der Meinung, das schon allein die DNA/das Gen-Profil „persönliche Daten“ sind und somit keinerlei Berechtigung Dritter gibt, diese zu analysieren.
Dazu heißt es im GenDG:

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes

1. ist genetische Untersuchung eine auf den Untersuchungszweck gerichtete
a) genetische Analyse zur Feststellung genetischer Eigenschaften oder
b) vorgeburtliche Risikoabklärung
einschließlich der Beurteilung der jeweiligen Ergebnisse,

Bei der Dienstleistung durch diese Firma Delphitest soll eine „Eigenschaft“ mit der Untersuchung bezweckt werden. Nämlich, ob die „verdächtigen“ Flecken von einem selbst stammen oder nicht. Schon allein, dass man bereit ist eine Bestimmung von Geschlechtern der Probe zu machen, ist in meinen Augen gesetzwidrig.
Was ich von erbärmlichen Menschen halte, die meinen, wenn man den oben zitierten Abschnitt des Beispiels folgen will, einer Partnerin einen Slip klauen zu müssen, um festzustellen, ob diese evtl. Fremd gegangen ist, behalte ich mal lieber für mich.
Vor allem sollte man sich mal vor Augen halten, was dies bedeutet. Was ist beim nächsten „verdächtigen“ Fleck? Wer solche Gedanken hegt und nicht offen mit seinem Partner umgehen kann, sollte sich Fragen, ob er überhaupt für diese Beziehung geeignet ist.

Nun, noch letztes Jahr hat die Firma Delphitest noch großspurig auf Ihrer Webseite folgendes angeboten:

“Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt (vermutlich zum 01.10.2009), können die Auftraggeber von heimlichen Vaterschaftstests mit bis zu 5.000 EUR Ordnungsgeld bestraft werden. Da auch für die Labore angeblich Strafen vorgesehen sind, werden heimliche Tests im Inland dann unmöglich sein.

Die Delphitest GmbH wird für ihre Kunden eine Möglichkeit finden, heimliche Tests an eine verlässliche Partnerfirma in Österreich zu vermitteln, denn dort ist der heimliche Test weiterhin möglich.”

Nun inzwischen wissen wir, dass das Gesetz am 1.2. in Kraft getreten ist. Aber es war spannend, das Delphitest sozusagen eine Vermittlerrolle für Gesetzesbrecher (also Menschen, die weiterhin nach dem 1.2. heimliche Vaterschaftstests machen wollen) anbieten wollte. Dabei lassen wir mal außer Acht, dass auch vorher Gesetze gebrochen wurden, es war halt nur nicht strafbar.

Ich hatte damals dazu folgendes geschrieben:

Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, bin ich mal gespannt, wie die Justiz das Angebot von der DelphiTest GmbH beurteilt, wo sie den Interessenten von “heimlichen Test” anbietet, das deutsche Recht zu umgehen?

Nun, dieses Angebot ist verschwunden?
Man kann sich nun Fragen warum, auch warum die Fa. so darauf bedacht ist, keine heimlichen Vaterschaftstest mehr anzubieten (inwieweit sie einen Missbrauch aber aktiv verhindern, sei auch noch mal dahin gestellt). Nun das mag an dem neuen GenDG liegen. In den Medien wird meist zu dem Gesetz darauf hingewiesen, dass ein Verstoß den Auftraggeber solcher Tests bis zu 5000 Euro strafe kosten kann. Das aber (was ich persönlich gut finde) die Labors, die solche Tests durchführen Da schauen wir doch mal ins GenDG:

§ 25 Strafvorschriften


(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Anderen zu bereichern oder einen Anderen zu schädigen.

Aha, hier geht es jetzt also auch um die Kohle und die Bestrafung der Handelnden, also auch der Labore oder im Beispiel der Vermittlung, der Vermittler!
Wenn es also um die eigene Geldbörse und Freiheit geht, wird man also vorsichtig. Und in der Bußgeldvorschrift, sind Bußgelder für Labore bis zu 300.000 Euro vorgesehen.

Aber in einer Nische geht Delphitest weiterhin auf Kundenfang für heimliche Vaterschaftstests. Dies obwohl diese seit dem 1.2.2010 bestraft werden. Und zwar bei eBay!
eBay scheint dies nicht zu stören. Auf eine Beschwerde von mir Mitte Februar (genauer gesagt am 16.2.2010), also nach in Kraft treten des Gesetzes geschah nichts. Im Gegenteil, noch immer ist diese Auktion bei eBay zu finden:

(Quelle: eBay-Auktion Nr.: 130328778420 „DNA-Vaterschaftstest mit Abstammungsgutachten“)

Dort heißt es nach der derzeitigen Gesetzeslage völlig falsch:

Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei. Wir lassen uns deshalb von allen Kunden schriftlich versichern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und alle Beteiligten bzw. deren Vertreter einverstanden sind. Eine Bestrafung heimlicher Tests ist vermutlich erst für März oder April 2010 vorgesehen, wir achten jedoch schon heute auf Einhaltung des Datenschutzes.

Das bedeutet, auf Grund dieser „eBay-Auktion“ gehen die Kunden immer noch davon aus, das ein heimlicher Vaterschaftstest Straffrei sei.

Dies und das Angebot der Firma, Gen-Untersuchungen von „verdächtigen“ Flecken, z.B. in Slips (den Sogenannten Treuetest) zu machen, halte ich nach der jetzigen Gesetzeslage für eine Straftat. Da ich mich unter Umständen als Betroffener sehen muss (wer weiß, welche Slips dort landen?), werde ich mich an die entsprechende Staatsanwaltschaft diesbezüglich wenden.
Mal sehen, was diese dazu sagen.
Da ich weiß, das Herr P. sich regelmäßig anschaut, ob ich auf Grund seiner Drohungen die Artikel über seine Geschäftspraktiken entferne, bin ich mal gespannt, wie lange nun das eBay-Angebot noch zu finden ist. 😉
Ich bin persönlich, unabhängig von dem Strafrecht der Meinung, das es erbärmlich ist mit solchen Argumenten wie „Kuckuckskinder“ und diffusen Verdächtigungen, Geld mit heimlichen Vaterschaftstest zu verdienen.

Links:

– Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Genetische Daten – wer darf sie kennen und wie ist mit ihnen umzugehen?

– Hamburger Abendblatt: Gesetz zur Gendiagnose sichert Selbstbestimmung des Einzelnen

– Welt online: Heimliche Vaterschaftstests sind ab heute verboten

Eigene Artikel dazu:

Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

[UPDATE] Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

Dieser Beitrag wurde unter Abmahnung, Beruf, Datenschutz, Gesellschaft, Information, Politik, Recht, Verbraucherschutz abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten auf Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests nun strafbar!

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.