"Erster Pirat im Bundestag" muss im Mai vor Gericht – Jörg Tauss muss sich verantworten.

Die Piratenpartei hat sich beeilt nach dem Wechsel von Jörg Tauss von der SPD zu der Piratenpartei in einer Presseerklärung von dem „ersten Piraten im Bundestag“ (Siehe dazu: Piratenpartei, eine wählbare Alternative? Teil 2!) zu sprechen. Wenn es Argumentativ eng wurde, betonte man, dass Tauss in der Piratenpartei keine Ämter inne hat und er auch nicht für die Piratenpartei kandieren wird. Diese Argumentation hat bei mir ein Déjà-vu. Selbige Behauptungen wurden auch bei Bodo Thiesen aufgestellt. Ich berichtete: Piratenpartei, eine wählbare Alternative?.

Nun, der „erste Pirat im Bundestag“ muss sich im Mai wegen dem erlangen, dem Besitz und Weitergabe (!) von kinderpornografischen Darstellungen. Tauss behauptet, dass dies nur aus ermittlerischen Gründen geschehen ist.
Was ich mir persönlich dabei nur nicht vorstellen kann, warum man bei „Ermittlungen“ solche „Beweismittel“ weitergeben muss? So heißt es jedenfalls in einer Pressemeldung vom SWR.de:

In sechs Fällen habe er Daten an andere Personen übersandt, hieß es weiter.

(Quelle: SWR.de: Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht)
Ob es wirklich nur eine Verschwörung ist, wie im (inzwischen wieder auf dem Server der Piratenpartei verweilenden) Forum der Piratenpartei gerne geäußert oder ob die Vorwürfe berechtigt sind, muss jetzt das Gericht entscheiden.
Eine Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de hat Tauss nur sehr oberflächlich beantwortet und auf Nachfrage war es ruhig um Ihn geworden. Dies war zugleich seine letzte Aktivität im Abgeordnetenwatch.de.
Hinweis
Bei der Einsicht der Seite ( http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_tauss-650-5656.html ) auf Abgeordnetenwatch habe ich beim Hochscrollen die Bemerkung „Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.“ gefunden. Aus dieser Äußerung geht leider nicht hervor, wann diese eingestellt wurde und ob dies überhaupt und Zeitgleich mit dem schließen der Antwortmöglichkeit durch Jörg Tauss einher ging. Ich habe Abgeordnetenwatch angemailt und um Aufklärung dieser Punkte gebeten. Weiter habe angeregt, diese Mitteilungsart im Sinne der Transparenz mal zu überdenken. Bis weitere Informationen über die Antwortmöglichkeit bei Abgeordnetenwatch vorliegen ist der obige Abschnitt um die Frage auf Abgeordnetenwatch mit dieser chronologischen offenen Frage gesehen werden.

Auch wenn die Frage der Antwortmöglichkeit der Nachfrage auf die unbefriedigende Antwort nicht geklärt ist, bleibt festzuhalten, dass er Beantwortung der Frage nicht sehr Ergiebig war oder evtl. bewusst Vage war.
Wie der Fragesteller bei Abgeordnetenwatch.de habe ich die ersten Aktivitäten von Herrn Tauss im Zusammenhang mit Kindermissbrauch nach dem bekannt werden des Ermittlungsverfahren zu finden. Danach äußert er sich auch plötzlich zu dem Thema im Bundestag.
Also, Herr Tauss, die Frage aus Abgeordnetenwatch.de ist immer noch nicht beantwortet.
Ich stelle diese mal hier rein:

Frage zum Thema Internet-Sperren
29.09.2009

Sehr geehrter Herr Taus,

ich habe in der Vergangenheit noch nie davon gehört und gelesen, das Sie sich in der Bekämpfung und Ausrottung von Kinderpornografie besonders hervor getan hätten. Vielleicht habe da etwas übersehen. Nennen Sie mir doch bitte entsprechende Quellen (aber vor Hausdurchsuchung) wo Sie aktiv geworden sind in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von Jörg Tauss

30.09.2009
Jörg Tauss
Sehr geehrter Herr ,

erste Veröffentlichungen zum Thema finden Sie ab dem Jahre 1995. Insofern betrachte ich Ihre Anfrage eher als polemisch. Die Hausdurchsuchung begann übrigens zufällig zu der Zeit, als unter meiner Leitung eine Sitzung von Experten der SPD- Bundestagsfraktion zum Thema stattfinden sollte. Meine jahrelange Beschäftigung mit dem Thema ist zumindest in Fachkreisen bekannt.

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Internet-Sperren
01.10.2009

Sehr geehrter Herr Tauss,

leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet. Ich habe keine Veröffentlichung von Ihnen gefunden, in denen Sie explizit gegen Kinderpornografie engagiert waren. Da geht es nur um das Internet, bzw. die Sicherheit. Ich bitte Sie nochmals, mir Quellen zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde es auch begrüßen entsprechende Quellen genannt zu bekommen.

Was bleibt sind die Informationen, die wir durch die Presse bekommen. Diese sind liest sich dann so:

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hält den Ex-Abgeordneten des Wahlkreises Karlsruhe-Land für hinreichend verdächtig, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben. 228 Bild- und Videodateien habe er auf seinem Mobiltelefon abgespeichert und sechs davon an andere Personen übersandt.

(Quelle: Focus Online: Kinderporno-Verdacht: Jörg Tauss muss im Mai vors Gericht)

Ich beneide die Richter nicht vom Landgericht Karlsruhe. Egal wie diese Entscheiden, werden Sie angegriffen.

Meine Meinung ist ganz klar. Eine Privatperson hat nicht zu ermitteln! Egal, ob als Politiker oder normaler Bürger. Sollte es wirklich mal passieren, das man auf solch ein Angebot stößt oder erhält (mir ist beides noch nie passiert), dann sollte dieser es umgehend an die Ermittlungsbehörden weiter geben. Der Umfang der Dateien und das diese auf 3 DVDs gespeichert waren, lassen mich es schwer machen, dies als Ermittlungsarbeit für die politische Arbeit zu sehen, wie von Tauss behauptet. Vor allem ist für mich nicht ersichtlich, warum man dazu diese Machtwerke weitergeben muss?
Ich bin nur froh, das ich kein Richter bin, zu oft müsste ich eine Verhandlung, wie in diesem Fall wegen Voreingenommenheit ablehnen. Wobei die Richter ja umfangreichere Akten bekommen, als die dürftigen Infos, die uns durch die Presse erreicht.

Links:

– Focus Online: Kinderporno-Verdacht: Jörg Tauss muss im Mai vors Gericht

– Stimme.de: Ex-Abgeordneter Jörg Tauss im Mai vor Gericht

– SWR.de: Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht

– Sueddeutsche.de: Tauss ab Mai vor Gericht

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