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Grundgesetz Art. 14, Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ja, das Eigentum nicht einfach eine Anhäufung von „Meins“ ist, das steht ganz klar im Grundgesetz. Das man dieses Grundrecht in Deutschland so missachtet, das liegt daran, das die „Eigentümer“ keine Angst vor den sie in den Arsch kriechenden Politiker … Weiterlesen

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