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Abweichler sollen im Bundestag Mundtot gemacht werden!

Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) … Weiterlesen

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