"eidesstattliche Versicherung" – Bedeutung und Verantwortung

Vorwort

Wie ich im letzten Artikel „Mixa stellt ein Rücktrittsgesuch beim Papst“ mitgeteilt habe, will ich mal auf die Bedeutung einer „eidesstattlichen Versicherung“ oder wie es richtiger heißt „Versicherung an Eides statt“ eingehen.

Der Hintergrund für mich ist, das die Presse zum größten Teil nun, nachdem Mixa endlich „freiwillig“ seinen Posten verlässt sich fleißig damit beschäftigt sein Rücktrittgesuch auf die von Ihm zugegebenen „Watschn“ und finanziellen „Unregelmäßigkeiten“ zu reduzieren und dabei die „eidesstattlichen Versicherungen“ einfach ignoriert.
Das es keine finanziellen „Unregelmäßigkeiten“ sind sondern in meinen Augen ganz klarer Diebstahl an bedürftige Kinder ist eine Sache. Das man nun einfach die Gewaltvorwürfe ignoriert, ganz nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ ist schon blamabel für die deutsche „Unabhängige“ Presse.
Aber was öffentlich geschieht ist eine Sache. Was Fakt ist, das es diese „Eidesstattlichen Versicherungen“ gibt und diese weiter bestehen und nur eine Juristische Klärung diese Vorwürfe in der einen oder anderen Richtung klären.

Das eine „eidesstattlichen Versicherung“, bzw. „Versicherung an Eides statt“ ein wichtiges Werkzeug ist, sei es als Betroffener, der eine solche erstellt oder als Betroffener, der von solch einer konfrontiert wird. Gerade in Bereichen, in denen es keine Zeugen oder Belege gibt, ist eine solche Versicherung ein wichtiges Instrument. Diese erfordert aber auch eine erhebliche Verantwortung.

Persönliche Anmerkung:
Im Fall von Mixa gibt es, so weit man es nachvollziehen kann mindestens 8 „eidesstattliche Versicherungen“ und ein paar aussagen weiterer vermutlicher Opfer von Mixa. Bei solch einer Menge an „eidesstattliche Versicherungen“ denke ich kann Mixa einer juristischen Klärung gelassen entgegen sehen, da er ja laut eigenen Aussagen diese Gewalt nicht durchgeführt hat. Es gibt, so mein Eindruck von den Veröffentlichungen bei den „eidesstattlichen Versicherungen“ einiges an Details, die man bestimmt überprüfen kann, wie z.B. über den Raum, in denen der damalige Mixa die Opfer bestellt hat. Es lassen sich bestimmt genügend ehemalige Bewohner des Heimes finden, um heraus zu bekommen, ob es den Spruch der Nonnen „Wartet bis der Stadtpfarrer kommt“ gegeben hat und was man mit dieser Drohung assoziiert hat, auch wenn man selbst nicht betroffener war.
Diese ganzen Informationen können dann zu einer Entscheidung von unabhängigen Neutralen Menschen (=Richter) führen.
Das Mixa diesen Schritt scheinbar scheut, kann einen zu Vermutungen führen, die für Ihn nicht positiv enden.

Eidesstattliche Versicherung

Ich beschränke mich hier auf die Bedeutung der „eidesstattlichen Versicherung“, bzw. „Versicherung an Eides statt“ (in Folge einfachheitshalber „EV“ bezeichnet). Beschreibungen über die „EV“ gibt es zur genüge (auch von mir), das ich mir diese hier spare und im Anschluss auf entsprechende Seiten verweise.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Formen der „EV“.
– eine „EV“ im Rahmen eines Schuldverhältnis bei einer Zwangsvollstreckung. Diese „EV“ hat den früheren „Offenbarungseid“ abgelöst
– eine „EV“ zur Offenlegung der Umstände (Rechenschaftslegung)
– eine „EV“ zur „Glaubhaftmachung“
Eben um diese „EV“ zur „Glaubhaftmachung“ ist diese, die wir uns näher anschauen. Die anderen „EV“s sind für uns Normalbürger nur in einem Schuldverhältnis interessant und hat nichts mit den „EV“ zur Vorlage bei Gericht zu tun.

Einführung:
Die „EV“ ist wie der Name „Versicherung an Eides statt“ schon sehr gut aussagt, eine Versicherung, die man statt eines Eides abgibt. Dies bedeutet aber nicht, das dessen Wertigkeit geringer ist. Wie auch ein sogenannter Meineid oder auch schon eine „uneidliche Falschaussage“ strafbar ist, kann auch eine falsche „EV“ bestraft werden.
Natürlich wird ein Gericht eine „EV“ entsprechend der Situation bewerten. Das eine „EV“ eines Menschen, der in Deutschland lebt und somit bei einer falschen „EV“ auch juristisch belangt werden kann anders bewerten wird, als eine „EV“ eines im Vatikan lebenden Menschen, der für die deutsche Justiz nicht erreichbar ist (denken wir mal daran, das der Vatikan es abgelehnt hat, das ein Leichnam eines Schweizers an die Familie übergeben wurde, damit diese den Leichnam medizingerichtlichen Untersuchen lasen können, um zu überprüfen, ob der Verdacht des Mordes sich bestätigt), sollte klar sein.
Auch wird eine „EV“ anders bewertet, wenn der Aussteller bereit ist, auch eine Aussage persönlich vor Gericht abzugeben, aber wegen den Kosten (weil er z.B. in den Staaten wohnt) seine Aussage in Form einer „EV“ zur Vorlage bei Gericht vorgenommen hat. Dann kann das Gericht entscheiden, ob die Vorladung des „Zeugen“ Sinn macht und im Verhältnis steht. So kann man auf die Zeugenaussage eines Menschen, der eine „EV“ erstellt hat verzichten, wenn der Inhalt z.B. durch weitere Zeugenaussagen bestätigt werden oder die Gegnerische Partei auf eine Zeugenaussage verzichtet (schließlich muss dieser dann die Kosten tragen, wenn das Urteil gegen Ihn ausfällt).
Ein weiterer Bereich wäre z.B. wenn ich hier eine Behauptung dritter veröffentlichen würde und mich absichere, in dem ich von dieser Person eine „EV“ erbeten werde. Dies ist öfters in Foren mit kritischen Themen der Fall, wie z.B. Verbraucherschutzforen. Wenn dort jemand, um mal eine hypothetische Situation zu nehmen beschreibt, wie er von einer Firma XY per Mail belästigt wird. Diese Firma XY setzt sich gegen diesen Beitrag zur Wehr und verlangt die Löschung, sowie die Herausgabe der persönliche Daten. Ich habe es selbst einige male erlebt, wie so etwas geschehen ist. Auch habe ich erlebt, wie solche Firmen sich plötzlich nicht mehr gemeldet haben, wenn man Ihnen mitteilt, das man von dem Autor des Postings eine „EV“ hat und gerne bereit ist die Frage des Löschens oder nicht vor Gericht zu klären. 😉
Ich wurde z.B. zu einem Thema, das ich hier im Blog aufgegriffen habe von einem Menschen angeschrieben, der mir was unglaubliches berichtet hat. Ich hatte diesem zurück geschrieben, das ich mich bei Ihm gerne mal melden möchte, wenn ich wieder etwas Zeit habe. Da diese Aussage sehr schwerwiegend ist, werde ich mich natürlich Absichern, bevor ich solche ein „Tatsachenbericht“ veröffentlichen werde. Dafür wird mir auch eine „EV“ dienen.

In dem Beispiel der Vorwürfe gegenüber dem Kirchenfunktionär Mixa war dies nicht anders. Die Zeitung hat sich abgesichert und von den Opfern eine „EV“ abverlangt, bevor sie das Risiko der Berichtserstattung eingegangen ist. Die Reaktion von Mixa lässt (wie schon weiter oben geschrieben) eine nicht gerade nette Vermutung gegenüber diesem Funktionär zu.

Bedeutung und Verantwortung einer „EV“:
Da ich schon sehr ausführlich in den oberen Texten war, wiederhole ich mich hier evtl. ein wenig.
Also eine „EV“ erstellt man, um eine Begebenheit glaubwürdiger zu machen, als wenn man in einem Gespräch (in diesem Beispiel mit einem Journalist) die Begebenheiten einfach erzählt. Was in dem Beispiel um Mixa die Zeitung macht, ist völlig korrekt. Sie schützt auf der einen Seite seine Informanten, auf der anderen Seite ist die Zeitung so offen, das Sie in Ihren Artikeln von Anfang an darauf Hinweist, das ihnen „EV“s von den Opfern vorliegen. Mit diesem Hintergrund ist das Verhalten und der Versuch von Mixa und seinen Getreuen um so unverständlicher, mit rechtswidrigen Ansprüchen (z.B. die Einsicht der „EV“s) zu reagieren.

Nun, wer eine „EV“ erstellt sollte in den ersten Sätzen klar stellen, das Ihm die strafrechtlichen Folgen bewusst sind (Also das man nachher nicht sagen kann, um es mit Mixa zu sagen „das man sich nicht mehr erinnern kann“ 😉 ). Also, das er über die Folgen einer falschen „EV“ informiert ist und so sich auch mit seiner Aussage festlegt. Für den Betroffenen einer solchen „EV“ bedeutet dies auch, das er sich gegen eine falsche „EV“ zur Wehr setzen kann und eine falsche Aussage bestraft wird, neben der juristischen Richtigstellung.
Im Fall von Mixa, der ja die Anschuldigungen in diesem Ausmaß (inzwischen, vorher ja kategorisch) bestreitet, das er diese „angeblichen Lügner“ juristisch zur Rechenschaft ziehen kann. Aber außer einer Medieneffekt erhaschenden Drohung ist bis heute nichts geschehen.
Diese könnten für eine falsche „EV“ bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Statt das der Kirchenfunktionär Mixa diesen klaren und einwandfreien juristischen Weg gegangen ist, hat er sich bis zum heutigen Tag eher in Psychoterror gegenüber den „angeblichen Lügnern“ betätigt. Ich würde das mit „wirklich sehr Christliches Vorgehen“ kommentieren.
Hier sieht man auch die Stärke, sowie schwäche einer „EV“. Ein Beschuldigter durch eine oder mehrere „EV“s wird sich überlegen, ob er diese juristisch anfechtet. Auf der anderen Seite sieht man an diesem Beispiel deutlich, wie ein Mensch (und seine Berater?) versuchen können, diese wenigstens außergerichtlich zu diffamieren. Diffamieren sage ich, weil es ja so scheint, das diese Funktionäre den korrekten juristischen Weg scheuen, also ganz offensichtlich nicht an eine Klärung interessiert sind.
Solche gefahren bestehen aber nur in Situationen, wie diese, wo die Vorwürfe im Fokus der Öffentlichkeit steht.
Meist ist das Geplänkel einer „EV“ nur im Hintergrund zwischen den Parteien, ohne das diese in die Öffentlichkeit geraten.

Die Verantwortung beim erstellen einer „EV“ sollte dem Ersteller immer bewusst sein. Es geht nicht darum, das man seine Position oder Aussage verteidigt, auch wenn eine „EV“ als Beweis in eigener Sache dienen soll (ja, auch das ist möglich). Wichtig ist, das man sich nur an Tatsachenberichte hält und Interpretationen und Meinungen vermeidet. Das kann man gerne bei einer Aussage vor Gericht machen. Da kann dann ein Richter die Meinungsäußerungen hinterfragen. Auch sollte man ales vermeiden, was nichts mit dem Kern einer „EV“ zu tun hat. Je kürzer und klarer, um so besser.

Beispiel:
Ich habe mal für einen RA mehrere Adressen überprüft. Dabei habe ich Fotos gemacht. Diese und eine „EV“ über die Abfolge dieser Besichtigung habe ich erstellt.
Das ich dabei bei der Besichtigung selbst ein Klingelschild übersehen habe, was ich dann auf den Foto gesehen habe, habe ich auch so in der „EV“ mitgeteilt, ebenso habe ich erklärt, das die Fotos, die ich als CD beigefügt habe in keiner Weise bearbeitet habe. Das Ganze diente als Beweis zur Vorlage beim Gericht. Das Gericht hat somit eine Aussage von mir, wie und wann ich diese Besichtigungen gemacht habe und was ich dabei vorgefunden habe. Auf eine Aussage vor Gericht ist es nicht gekommen. Warum auch, da ich nur die Tatsachen berichtet habe und meine Einschätzungen für den Sachverhalt unerheblich waren. Auch ist es eher Peinlich für einen Gegner, wenn dieser mich als Zeuge anfordern wollte. Das hätte nur Sinn gemacht, wenn ich in der „EV“ eine falsche Aussage gemacht hätte oder die Fotos manipuliert hätte und dies bewiesen werden könnte (naja, ein Haus und ein paar Wohnblocks kann man nicht einfach heimlich abreißen, um mir eine Falschaussage unterjubeln zu können 😉 ).

Wer also sehr Verantwortungsbewusst mit den Medium „EV“ umgeht, hält damit ein starkes Werkzeug in der Hand.

Will man dagegen eigene Erinnerungen oder Gespräche für den Fall der Fälle sichern, ist ein Gedächtnisprotokoll nicht das Schlechteste.
Ich selbst habe schon vor Gericht ausgesagt und mich dabei eines Gedächtnisprotokoll bedient. Da dies nicht unbedingt üblich ist, war die Richterin zwar zuerst etwas irritiert, nach einer kurzen Erläuterung war sie davon doch recht angetan (es ging um einen Unfall und ich habe unmittelbar danach als Augenzeuge ein Gedächtnisprotokoll geschrieben, um im Nachhinein keine Verwischung meiner Erinnerung zu befürchten. Der Zeugenanfrage der Polizei hatte ich dieses Gedächtnisprotokoll einfach als Kopie zu gesendet.).

Schlusswort

Wie ich bereits geschrieben habe, wollte ich nicht unbedingt die rechtliche Seite einer „EV“ hier darstellen, dazu gibt es genügend andere Abhandlungen, wie z.B. mein Wikieintrag bei dem Verein „Antispam e.V.“ (Links weiter unten).
Mir ging es darum, aus aktuellem Anlass eine Sensibilisierung über die Bedeutung einer „EV“ ins Bewußtsein zu bringen.

Ich bin persönlich einfach entsetzt, wie im Fall Mixa nun diese „EV“s und die Reaktion von Mixa aus dem Blickwinkel gerückt sind. Ich bin kurz davor zu vermuten, das genau dies das Ziel der jetzigen Rücktrittsorgie sein könnte. Statt das man sich über die Misshandlungen und der Veruntreuung weiter befasst, ist der Rücktritt nun Thema, als ob damit alle Aussagen von Mixa und den Opfern unerheblich werden. Es ist in meinen Augen ein Verrat an diese Opfer!

Unabhängig davon will ich jeden, der was erlebt, sei es Misshandlungen oder auch Abzocke ermutigen sich mit diesem Werkzeug „EV“ zu beschäftigen und bei Bedarf auch verantwortlich verwenden. Auch bei „EV“s gibt es eine missbräuchliche Nutzung.

Unter den Links setze ich auch Links zu Mustertexte ein, diese kann man verwenden, wenn man sich entscheidet eine „EV“ abzugeben oder wenn man zu einer Abgabe aufgefordert wird (z.B. weil man in einem Forum über eine Abzocke berichtet hat). Man sollte sich aber vorher über die rechtliche Situation informieren.

Links:

– Antispam e.V.:
  Wikiartikel – „Eidesstattliche Versicherung“
  Wikiartikel – „Gedächtnisprotokoll“ (als Ergänzung zu meinem Hinweis im Blogtext)
  Wikiartikel – Mustertexte „eidesstattliche Versicherung“ (Auf der Seite sind Mustertexte von mir in verschiedene Formate -.doc., .pdf, .otd, gekennzeichnet mit einem „*“- als Download eingestellt. Diese können frei verwendet werden)
  Wikiartikel – Mustertexte „Gedächtnisprotokoll“ (Die hier zum Download angebotenen Texte sind ebenfalls – zur Zeit alle aufgeführten- vom mir erstellt und können ebenfalls frei genutzt werden)

– Wikipedia: „Versicherung an Eides statt“ (leider wird hier die „EV“ zur Glaubhaftigkeit/Glaubhaftmachung nur recht kurz angerissen)

– RA Kotz: „Versicherung an Eides Statt“ (Ein anderes Muster für eine „EV“)

– Asta Uni Potsdam: Versicherung an Eides Statt (PDF) (Noch eine Mustervorlage zum erstellen einer „EV“

Hinweis:
Wenn man in einer Suchmaschine die Suchworte „Versicherung an Eides statt“ eingibt, bekommt man eine reichhaltige Auswahl an Infos und vor allem an Musterschreiben von „EV“s.

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