PayPal-Zwang bei eBay – Kartellamt sieht kein Handlungsbedarf

Wie Heise Online bereits am Freitag, den 23.04.2010 berichtet, sieht das Kartellamt keinen Grund ein Verfahren gegen eBay wegen dem Teilnahmezwnag bei PayPal für bestimmte User einzuleiten.
Interessant dabei ist die Begründung:

Für die Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, sprächen zwei Gründe, sagte Kay Weidner vom Bundeskartellamt gegenüber heise online. Zum einen müsste hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen. Diese wäre allenfalls anzunehmen, wenn es einen eng abgegrenzten Markt für Online-Auktionen gäbe. Eine solche Abgrenzung sei aber nach Ansicht des Kartellamts nicht sachgerecht. Vielmehr stehe eBay auch im Mitbewerb mit anderen Handelsplattformen und Vertriebswegen, über die teilweise sogar dieselben Händler ihre Ware verkauften.

Zum anderen spreche viel dafür, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs überwiegten, sagte Weidner. Schließlich können die Käufer auch weiterhin wählen, ob sie PayPal nutzen. eBay habe mit Zahlen aus anderen Ländern, in denen der PayPal-Zwang schon früher eingeführt worden war, nachgewiesen, dass die Beschwerden unzufriedener Kunden danach deutlich zurückgegangen sind.

(Quelle: Heise Online – „Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay“)

Es scheint, dass das Kartellamt sich der Einsicht verweigert, das es einen Unterschied zwischen dem Zwang der Identitätsüberprüfung und dem Teilnahmezwang an einem kostenpflichtigen Bezahlsystem, dessen Ruf mehr als nur Fragwürdig bezeichnet werden kann.
Für die Identitätsüberprüfung gibt es reichlich andere Möglichkeiten, wie z.B. das Post-ID-Verfahren.
Und machen wir uns nichts vor, wer Betrügen will, der betrügt auch und da hindert Ihn auch kein PayPal-Zwang bei Bewertungen unter 50 Bewertungen dran. War es früher schon so, das Accountinhaber sich erst mal eine positive Bewertung mit Scheinkäufen udn Verkäufen geschaffen haben, um dann Artikel in größ0erer Zahl sehr Billig anzubieten, die dann nicht versendet wurden und sich die Händleradresse als falsch erwies. So war solch ein Vorgehen gerade bei eBay vor ca. 5-6 Jahren im Bereich der Speicherkarten beliebt udn es kam zu Schädigungen von Käufern in erheblichen Umfang.

Sehr schön dazu ist ein Kommentar zu dem Artikel bei Heise Online:

Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein

„Kontoführung natürlich kostenfrei, es fällt nur diese geringe Gebühr
an. Auszahlung in Bargeld leider nur über ein zweites Konto bei einer
anderen Bank möglich. Dauer ca 3-5 Tage. Keine Filialen sondern
kundenfreundliche Kommunikation über Online-Formular und Email.“

Den Aufschrei möchte ich sehen, wenn eine deutsche Bank fast 2% von
jedem Überweisungsgang einbehalten würde. Hier erwartet man
kostenlose Kontoführung oder maximal 3-5 EUR im Monat, eine Filiale
und eine Menge Geldautomaten mit kostenloser Abhebung.
Das ist einfach nicht konsequent, wenn man bei paypal ein
prozentuales Preismodell unterstützt, das zudem auch Fixgebühren und
bei Fremdwährungszahlungen dem Auftraggeber noch einmal 2,5%
Wechselkursgebühr aufbürdet. Aber in der Regel zahlt ja nur der
Empfänger und das schmerzt die Zahler nicht…

Übrigens noch ein weiteres Feature: Der Arbeitgeberschutz. Wenn der
Arbeitgeber in der Folgezeit feststellt, dass Sie nicht fehlerfrei
gearbeitet haben, kann er das Geld einfach zurückbuchen lassen. Keine
Sorge: Sie können durch fristgerechten Nachweis Ihrer Arbeitsleistung
diese Rückbuchung verhindern. 😉

(Quelle: Heise Online – „Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein“)

Dieser zeigt sehr schön, wo da der Gedankenfehler des Kartellamtes liegt.
Mal davon abgesehen, das man als Verkäufer ja gezwungen ist PayPal anzubieten, ergo auch eine Zahlung über das „kostenpflichtige“ Bezahlsystem akzeptieren muss.

Bleibt nur zu Hoffen, das man sich noch mal diesbezüglich besinnt. Noch ist es ja nicht zu spät:

Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland, begrüßte die vorläufige Bewertung: „Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.“

(Quelle: Heise Online – „Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay“)

Eine „vorläufige Bewertung“ bedeutet ja nicht, das eine weitergehende Analyse und Bewertung nicht doch zu einem anderen Ergebnis führt. Auch das Kartellamt muss eine erhebliche Marktführende Position, wie sie eBay einnimmt berücksichtigen und kann die anderen Auktionshäuser, die zusammen nur einen kleinen Bruchteil des Marktes ausmachen derzeit als Alternative ansehen. Dies würde ungefähr so sein, wie wenn man behaupten würde, das man einen Brief ja auch mit einem anderen Unternehmen als der Post versenden könne.

Links:

– Heise Online: Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay

Eigene Artikel zum Thema eBay:

eBay will User zur Nutzung des Tochterunternehmens “PayPal” zwingen!

eBay, ein armes Opfer der (österreichischen) Justiz – eBay soll Schadensersatz leisten wegen mangelnder Sorgfaltspflicht

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