[eBay] Widerrufsfrist für gewerbliche Verkäufer wird verkürzt!

War es bisher so, das gewerbliche Verkäufer von eBay-Artikeln dem Kunden eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat einräumen musste, so kann dieser ab dem 11.Juni 2010 diese wieder, wie bei anderen Internetverkäufen auf 14 Tage reduzieren.
Richtiger ein 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht!
Bedingung ist, das der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss (also unverzüglich nach dem der Button „Sofortkauf“ oder die Auktion beendet ist und der Höchstbietende damit einen Vertrag eingegangen ist.
Die ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen wird es dann bestimmt um die Definition „unverzüglich nach dem Kauf bzw. Vertragsschluss“ geben. Heißt dies, wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe, z.B. am 1.5.2010, um 12:00 Uhr, das ich die Belehrung um 12:01 in meinem Mailkasten haben muss (bzw. dieser verschickt sein muss)? Oder kann diese auch am Mo früh, also dem 3.5.2010 erfolgen, weil ja der 1.5.2010 ja ein Feiertag war udn der 2.5.2010 ein Sonntag?
eBay bietet auf jeden Fall für den gewerblichen Käufer an, dass in der Verkaufsbestätigungsmail die „Rücknahmebedingungen“ automatisch mit übernommen werden, wenn der Händler diese in seinem Angebot unter dem Feld „Rücknahmebedingungen“ einstellt.
Ob dies der Textform entspricht? Für mich ist bei einer Mail durch eBay nicht zu erkennen, ob dies ein Schreiben des Händlers ist und dies ist auch zu bezweifeln, da es sich dabei ja um eine Mitteilung durch eBay handelt.
Ich denke auch hier wird es noch zu entsp. Auseinandersetzungen kommen. Es kann ja nicht sein, das sich eBay auf der einen Seite immer bei Haftungsfragen durch Käufer auf das Argument des Plattformbetreibers zurückgezogen udn auf einmal, wenn es darum geht, dem Kunden schlechter dastehen zu lassen (in dem Sie die Aufgabe des Händlers automatisch übernehmen wollen), da werden Sie tätig.
Der Eindruck, das sie sich auf Teufel komm raus die Provision sichern wollen, drängt einem da auf.
Es ist nämlich so, das die Frist von einem Monat weiterhin gilt, wenn die Belehrung nicht „unverzüglich“ nach Vertragsschluss erfolgt.

Was aber nicht bedeutet, dass der Händler die Widerrufs-, bzw. Rückgabefrist mit Erhalt der Belehrung beginnen lassen kann. Die Frist fängt frühestens mit Erhalt der Ware an, wie bei jedem anderen Fernhandel auch.

Für private Verkäufer gilt weiterhin, dass sie das Widerrufs- und Rückgaberecht, wie auch die Gewährleistung explizit ausklammern müssen, ansonsten gewähren sie diese auch, mit allen rechtlichen Folgen, wie z.B. ein verlängerte Frist bei versäumen der Belehrung!

Grundlage der Änderung dieser Frist ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“, das Schrittweise in Kraft getreten ist. Der letzte Teil, auf den auch die hier erwähnte Regelung greift tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.

Links:

eBay: Änderungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht
 –   Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
 –   Widerrufs- und Rückgabebelehrung (Mustervorlagen)

Bundesministerium für Justiz: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht

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