[Heinz Erhardt] Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP

Zum Ende des Jahres läuft die Verjährungsfrist für eine Forderung an meine Person wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aus. Danach gibt es für die Fordernden keinen juristisch durchzusetzenden Anspruch mehr auf eine Bezahlung wegen der angeblichen „Urheberrechtsverletzung“.

Zur Geschichte:

Im Sommer 2011 (mitten in der typischen Urlaubszeit) hat die Anwaltskanzlei KSP vielen Webseiteninhabern eine Kostennote zugesendet. So auch mir. Ich habe zu diesen Schreiben und den Vorwürfen nach meiner umfangreichen Korrespondenz mit der Kanzlei zwei Artikel darüber geschrieben:

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

In dem Update habe ich erläutert, das ich mich nicht verstecken werde und auf die Verjährung warten möchte. Leider habe ich bis Heute auf eine abschließende Antwort von Beiden, der Anwaltskanzlei und dem Verlag vergebens gewartet. Auch gerade im Hinblick auf eine Rechtssicherheit für private Blogger.
Wie gesagt, ich hätte nun einfach auf die Verjährung warten können. Und ich muss gestehen, nachdem ich keine Antwort bekommen habe ist der Vorfall auch bei mir in Vergessenheit geraten.
Durch die Aktuellen Ereignisse um die angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei RedTube fiel mir der alte Vorfall wieder ein und ich las die alten Artikel von mir. Und siehe da, es wurde mir wieder bewusst, das die Verjährung zum ende des Jahres greift.
Es gab bei dem Schriftverkehr einige interessante Fragen, die sich auftaten. Damit dies evtl. noch in einem Foprderungsverfahren geklärt werden kann, werde ich mich (trotz der kurzen Frist) nochmals in einem offenen Brief an Beide wenden:


(Betreff: Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP wegen drohender Verjährung)

Sehr geehrte Damen und Herren der Anwaltskanzlei KSP und des Lappan-Verlag,

die Kanzlei KSP hat im Auftrag des Lappan-Verlag mir im Sommer 2011 eine Kostennote wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geschrieben. Nach intensiver Nachfrage wurde mir dann Monate später der Streitgegenstand (die angebliche Urheberrechtsverletzung) benannt, aber bis Heute keinen Beleg der angeblichen Rechte über den strittigen Sachverhalt vorgelegt.
Weiter gab es zwischen den Schreiben der Anwaltskanzlei und den öffentlichen Aussagen des Verlages erhebliche Differenzen. So sagte der Verlag in einer öffentlichen Erklärung gegenüber dem „Buchreport.de“, das private Blogger nicht mit einer Zahlungsaufforderung behelligt werden. Auf der anderen Seite behauptete die Anwaltskanzlei mir gegenüber, das der Verlag die „ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte“ habe um mir in einem späteren Brief mitzuteilen, das mit „Nutzung“ und „Verwertung das selbe gemeint sei. Die Kanzlei mir also im Prinzip geschrieben hat, das der Verlag die ‚ausschließlichen Nutzungs- und Nutzungsrechte‘, bzw. ‚ausschließlichen Verwertungs- und Verwertungsrechte‘ habe.
Von der wundersamen Auflösung eines der beiden mir vorgeworfenen angeblichen Urheberrechtsverletzungen mal ganz abgesehen. Zwischen 2 Rechnungen verschwand auf mir unerklärliche Weise eine der beiden Vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen aus der neueren Abrechnung. Schließlich fing man an um die Bezahlung (in Form von Pauschalen) wie auf einem Basar zu schachern.

Leider wurden weder meine Forderungen nach Belegen der Urheberrechtsverletzungen (z.B. durch einen entsp. Nutzungsvertrag), noch meine Fragen zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Zukunft beantwortet.

Wie Sie aus Ihren Unterlagen erkennen müssten, war ich jederzeit Bereit eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Gedichtes zu zahlen, wenn mir entsp. Belege über die Nutzungsrechte und der Richtigkeit des Vorwurfs mir gegenüber belegen können. Dies ist aus meiner Sicht bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Ebenso wie ich bereit war die negativen Folgen unseres Rechtssystems zu dulden, werde ich aber auch im Gegenzug die positiven Folgen für mich in Anspruch nehmen. Diese sieht vor das ein Anspruch 3 Jahre nach Kenntnis des Anspruches verjährt. Dies ist ein Akt der Rechtssicherheit, damit nicht wegen einer geringfügigen Verfehlung ein Leben lang das Schwert der Verfolgung hängt. In diesem Fall greift die Verjährung am 31.12.2013 zum Jahreswechsel.
Da ich aber an eine faire Klärung interessiert bin, melde ich mich nochmals kurz vor dem Stichtag der Verjährung, so das Sie die Möglichkeit haben mit entsprechenden juristischen Schritten die Verjährung zu stoppen/auszusetzen. Ich bin, schon im Interesse der vielen anderen privaten Blogger an eine rechtssichere Klärung interessiert.
Um sich von meinem Fall einen Überblick zu schaffen (falls die Akte gerade unter den ganzen Abmahnungen für andere Kunden liegt), verweise ich hier auf meine beiden Einträge in meinem „neuen“ Blog zu diesem Vorfall:

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

Sowie der Veröffentlichung dieser Mail: [Heinz Erhardt] Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP

Mit freundlichen Grüßen

Das Ganze ging nun per Mail an den Verlag und der Anwaltskanzlei KSP.

Links:

– Gehirnsturm: Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP
– Gehirnsturm: Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

– Heise Online: „Kein Witz: Websites abkassiert wegen Heinz Erhardt“
– 123recht.net: Heinz Erhardt, der Lappan Verlag, die KSP Kanzlei — und kein Ende in Sicht?!
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Mitteilungen der Erbengemeinschaft zu den Forderungen des Lappan-Verlages (da chronologisch sortiert, muss man bis zu den Beiträgen vom 1.8. und 28.10.2011 runter scrollen oder sich oben die Sreens anschauen)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): ksp – Schadensersatz – Unsere Reaktion (4 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Raffgier von Lappan und KSP (2 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Abmahnung wegen Urheberrecht (12 Post, im Forum der Seite)
– Buchreport: Lappan Verlag verfolgt Urheberrechtsverstöße | Kein Spaß mit Heinz
– Medienkultur: Lappan geht gegen Heinz-Erhardt-Gedichte im Netz vor
– Rette das Internet: „News: 06.08.2011 – Abmahnungen wegen Heinz Erhardt“
– Das Kleeblatt aus Maintal: Willi Winzig als Einnahmequelle | Wie der Name eines Künstlers in den Schmutz gezogen wird
– Das Kleeblatt aus Maintal: Üble Sache – als gerecht getarnt
– Das Kleeblatt aus Maintal: Warnung vor der Nachrichtenagentur dapd und der ksp. – Kanzlei, Hamburg

Als Schmakerl, einige Gedichte zum Thema aus den Heise-Kommentaren:
– Heise-Kommentare: Unter eines Baumes Borke …
– Heise-Kommentare: Noch’n Gedicht
– Heise-Kommentare: Heinz Erhardt dreht sich um im Grabe

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