Wenn man die Entwicklung um die Abmahnungen der angeblichen Urheberrechtsverletzung durch das Betrachten von Streamings so anschaut, dann sieht man irgendwie nur noch Menschen, die versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Dies dürfte vor allem daran liegen das einige unermüdlich alles, was man an Fakten bekommen kann auseinander nehmen.
Vieles wurde schon vorher vermutet, einiges wurde zur Gewissheit.
Ein bemerkenswerter Punkt, auch im Blick auf die Rechtmäßigkeit der behaupteten Rechte an den diversen Filmen ist, das Abmahnungen erfolgten, bevor der angebliche Vertrag über die Nutzungsrechte rechtsgültig von der abmahnenden Firma „THE ARCHIVE“ unterzeichnet wurde.
Bei „Abmahnhelfer.de“ wurde die Lizenzen mit Datum und Unterschrift als PDF (1,8 MB) zum Download bereit gestellt.
Dort erkennt man auf Seite 8 und Seite 9 ganz deutlich als Datum den 23.7.2013 als Exklusiv-Vereinbarung der Übertragung der rechte von 6 Filmen (siehe Seite 9 der PDF).
Dabei handelt es sich um die angeblichen Filme mit den Titeln:
- Hot Stories
- Dream Trip
- Silk Kiss
- Amandas Secret
- Miriams Adventures
- Glamour Show Girls
Bei der weiter oben zu findenden Lizenzübertragungen von der Serrato Consultores S.L:“ als angeblicher Produzent sind insg. 10 Titel angegeben. Neben den 6 oben aufgeführten noch:
- Sexy Dreams
- Hot Girls
- Sexy Eyes
- Sweet little Girls
Peter Mersch hat in seiner Ausführung 5 dieser oben genannten Titel den Original-Titel der US-Firma „Combat Zone“ ermittelt, die diese Filme vorher und auch weiterhin unter diese Titel vertreibt:
- „Dream Trip“ bei Combat Zone unter dem Titel „Adult Supervision Required“ zu finden
- „Hot Stories“ bei Combat Zone unter dem Titel „“Teen Babysitters“ zu finden
- „Amandas Secret“ bei Combat Zone unter dem Titel „High Heels and Glasses“ zu finden
- „Miriams Adventures“ bei Combat Zone unter dem Titel „My Black Stepdad“ zu finden
- „Glamour Show Girls“ bei Combat Zone unter dem Titel „Sexual Rehab“ zu finden
(Quelle: Peter Mersch – Der RedTube-Abmahnskandal / Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht; Seite 8 [PDF, ca. 1,3 MB])
Nun zurück zur Lizenzunterschrift zwischen Herrn Hausner und dem „Verwaltungsrat-Vertreter“ der Firma „Archive“ Herrn Wiik. Letzterer hat diese Verträge am 23.7.2013 Unterschrieben. Somit war diese Firma davor nicht im Besitz irgendwelcher Rechte. Doch haben Herr Kowalski (kowabit.de) und Frau RAin Anja M. Neubauer (über conlegi.de) Belege veröffentlicht, die an die Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Rechtekette starke Zweifel lassen kann.
So hat Herr Kowalski in dem Artikel „#redtube #Abmahnung Angriff auf die Filmverwertungskette und die Hintermänner (Update 15.01.2014)“ in einem Update vom 14.1.2014 eine Abmahnung von einem behaupteten Urheberrechtsverstoß am 23.7.2013 um 02:05:26 Uhr eingestellt. Also müsste Herr Wiik den Vertrag am 23.7.2013 zwischen 0:00:01 und 02:05:25 Uhr unterschrieben haben. So weit so gut (das könnte man ja dann auch so Behaupten), nur hat er dann in einem Update vom 15.1.2014 dank eines Lesers seines Artikels eine Abmahnung erhalten, in der eine Urheberrechtsverletzung für den 22.7.2013 um 22:21:23 behauptet wurde. Es wurde also bereits vor der Erlangung der Rechte abgemahnt.
Dazu kommt, das Frau RAin Anja M. Neubauer in Ihrem Artikel „Der Beweis: Abmahnung zu einem Zeitpunkt ohne Rechteinhaberschaft seitens “The Archive”“ nicht nur eben diesen Scan (es sieht mir sehr stark nach dem gleichen Scan aus) ebenfalls als Beleg veröffentlicht. Für die Telekom peinlich ist noch der Umstand, das dieser User angibt, seinen Anschluss bei der Telekom bereits vor 2 Jahren nicht mehr inne zu haben.
Nun, nachdem die „Schwarmintelligenz“ hier hervorragende Arbeit geleistet hat, begann der Rückzug der Abmahner. Urmann spielt noch den starken Mann, scheint aber nicht mehr so ganz zu wissen, was er dem Journalisten A sagt und was dem Journalisten B. Bei dem einen spuckt er große töne und kündigt weitere Abmahnungen an, beim nächsten lässt er Zweifel an der Rechtmäßigkeit durchblicken und spielt schon mal das Opfer und beim Dritten macht er nur Blind seinen Auftrag.
Dabei dürfte Herr Urmann mit seiner Kanzlei GmbH selbst arg ins schwimmen kommen. Er soll zum einen ggeen das GmbH-Gesetz, speziell für Anwaltskanzleien verstoßen haben. Einhellig sind Rechtsexperten der Meinung, das dieser GmbH eigentich umgehend die Zulassung entzogen werden muss. Hier ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gefragt. Herr RA Malte Dedden (ebenfalls über „conlegi.de“) berichtet darüber in seinem Artikel „U+C: Kleine Formalie am Rande“ vom 7.1.2014 (Update vom 8.1.2014).
Herr Wiik ist lt. Handelsregisterauszug der Schweiz als „Direktor“ ausgeschieden. im Original heißt es:
Besetzung der Geschäftsleitung:
- Der Verwaltungsrat nimmt die Kündigung seines Direktorenmandats durch Phillipp Wiik vom 01.12.2013 mit bedauern an, bedankt sich für die geleistete Arbeit und erteilt ihm Einstimmig Entlastung
.
(Quelle: Beleg Handelsregisteramt des Kantons Zürich „CH-020.3.036.349-0 The Archive AG“)
Siehe dazu auch „#redtube Spektakuläre Entwicklung !!! (Update 16.01.2014)“ auf „kowabit.de“.
Ich fühle mich hier an die ständigen Besitzerwechsel bei „Lovebuy.de“ und deren Abzockversuchen erinnert.
Ebenfalls auf „kowabit.de“ kann man lesen, dass die super-Softwarefirma mit seinem Flagschiff „itGuards“ (der Software, die auf so interessanterweise eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern auslesen kann und angeblich nach Recht und Gesetz) ins Nirwana entschwunden ist. Wie Herr Kowalski dort schreib, bedauert er dies:
Schade eigentlich. Ich hätte gerne mal eine Software getestet, die ich starten kann und nur durch Anstarren eines Bildschirmes dazu bringe Zugriffe auf Server in Übersee zu protokollieren.
(Quelle: kowabit.de – #redtube #abmahnung Die Flucht geht weiter: itGuards)
Es scheint fast so, als ob „itGuards“ nur noch ein Phantom des Internets ist. Schön, das man im Netz trotz der Auflösungserscheinungen dran bleibt und sich auch viele Rechtsanwälte mit Infos beteiligen. So wurde nun auf der Rechtsanwaltsseite „abmahnungen-medienrecht.de“ das Gutachten der Kanzlei „Diehl und Partner“ veröffentlicht. Man erinnert sich, eben diese Kanzlei, die einen Tag nach Firmengründung bereits die Firmensoftware „itGuards“ vollständig begutachtet hatte!
Die PDF mit dem Gutachten kann hier auf der Seite „abmahnungen-medienrecht.de“ herunter geladen werden: „Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt nun im Wortlaut vor“.
Was mir als erstes auffiel war, das alle Berichte von einem Gutachten am Tag nach der Firmengründung (im März 2013) berichteten. Die Kanzlei Diehl und Partner berichten dagegen, das sie diese Software bereits am 11. und 21 Dez. 2012 getestet hätten. Das in dem Gutachten zudem nur von einem Test und das abgebildete Ergebnis berichtet wird, aber nicht mit einem Wort über die Funktionsweise berichtet und begutachtet wird, ist recht Merkwürdig, vor allem, wenn man im Gutachten angeblich festgestellt wird:
Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf übliche Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.
(Quelle: Gutachten Diehl und Partner; Seite 10/12)
Eine Einkaufstasche ist auch dafür da, damit man Dinge in selbige zum Transport hinein tut (übliche Nutzungs-Technologie der Einkaufstasche). Doch ist das hineinlegen von Waren vor der Bezahlung und der Versuch selbige aus einem Ladengeschäft ohne eine Bezahlung zu transportieren ist Diebstahl, auch wenn man die Einkaufstasche in seiner „üblichen Nutzungs-Technologie“ verwendet hat.
Als Gutachter könnte ich nun aussagen, das man in einer Versuchsreihe verschiedenste Waren in eben jene Einkaufstasche gelegt habe. Bei der Überprüfung des Tascheninhaltes habe man dann festgestellt, das eben diese Ware in der Tasche war. Auf Grund dessen kann man keinen Gesetzesverstoß erkennen. Mit dieser Betrachtung der Einkauftasche habe ich die selbe Gutachterqualität wie das Gutachten von der Kanzlei Diehl und Partner erreicht. Wie und unter welchen Umständen die Ware (oder eben die IP-Adressen) in die Tasche (das „Web-Interface der Software GLADII“) gelangt sind wird dabei nicht erwähnt. Gleichwohl können die Waren in der Tasche auch aus einen Ladendiebstahl stammen.
Und wie bereits zum Anfang des Artikels geschrieben, ist es mehr als Fraglich, ob es überhaupt Rechte an den Filmen gibt. In einem vorherigen Artikel habe ich bereits darauf hingewiesen, das beim Urheberrecht die Anscheinsvermutung nicht gibt.
[Update (noch am selben Tag)]
Wie ich nun in den Kommentaren bei „conlegi.de“ (Der Beweis: Abmahnung zu einem Zeitpunkt ohne Rechteinhaberschaft seitens “The Archive”) gelesen habe, scheinen da noch ein paar „Ratten“ mitverdienen zu wollen.
Ein Kommentator (Kommentar „Thony“ auf conlegi.de) stellte fest, das auf YouTube bereits am 2.12.2013 eine Clip über die bevorstehende Abmahnung durch redtube-Streaming und man gerne dabei helfen würde, so Herr Schulte (Youtube „Neue Abmahnungen Internet-Streaming wegen Pornokonsum „). Merkwürdig nur, das bisher der 2.12.2013 als erster Absendetermin von Abmahnungen gilt. Noch erstaunlicher ist es, das Herr Schulte am 29.11.2013, also 4 Tage vor dem Clip eine Domain registrieren lässt, die den bezeichnenden Titel „streaming-abmahnung.de“ hat. Auf dieser Seite wirbt Herr Schulte mit folgender Aussage:
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, Experte im Bereich Medienrecht, hilft seit vielen Jahren bei juristischen Problemen.
Experte im Bereich Medienrecht?
Seltsam nur, das die Kanzlei dies auf Ihrer eigentlichen Webseite so konsequent verschweigt. Dort will man „nur“ Spezialisten für Strafrecht, Bank- und Kapitalrecht, Schufa -Recht [sic!], Versicherungsrecht, Prospekthaftungsrecht, Polnisches Recht, Geldwäscherecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Wirtschaftsrecht, Kredirecht, Reputationsrecht, Französisches Recht, Promotionsrecht, Umweltrecht, Vertriebsrecht sowie Anwaltshaftungsrecht sein. Da man sich als „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ bezeichnen darf und dies in der Fachkompetenz in allen Unterformen als eigene Kompetenz aufführt ist es doch verwunderlich, das solch ein akutes Fachgebiet wie das IT- und Medienrecht auf der eigentlichen Anwaltsseite keine Erwähnung (Stand 18.1.2014) findet. Unter „Rechtsthemen“ findet man auf der offiziellen Anwaltsseite auch nur das übliche allgemeine Blabla zum Thema Abmahnungen bei Filesharing (und nicht etwa Streaming).
Der Zeitpunkt der Domainanmeldung und des Youtube-Clips lassen da Insiderwissen vermuten. Will man da von allen Seiten Geld abschöpfen? Das erinnert mich an das Horrorszenario, das ein Anwalt auf Anwalt24 aufgebaut hatte (ich berichtete darüber im letzten Artikel über die redtube-Abmahnungen). Hier scheinen die „Ratten“ von allen Seiten zu kommen. Sogar als fürsorgliche Helferlein.
Links:
Aus dem Text in der Reihenfolge der Einstellung:
- Abmahnhelfer.de: Lizenzen für die angeblichen Rechte an diverse Filme mit Datum und Unterschrift als PDF (1,8 MB)
- Peter Mersch: Der RedTube-Abmahnskandal / Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht (PDF, ca. 1,3 MB)
- kowabit.de: #redtube #Abmahnung Angriff auf die Filmverwertungskette und die Hintermänner (Update 15.01.2014)
- conlegi.de: Der Beweis: Abmahnung zu einem Zeitpunkt ohne Rechteinhaberschaft seitens “The Archive”
- conlegi.de: U+C: Kleine Formalie am Rande
- kowabit.de: #redtube Spektakuläre Entwicklung !!! (Update 16.01.2014)kowabit.de: #redtube #abmahnung Die Flucht geht weiter: itGuards
- abmahnungen-medienrecht.de: Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt nun im Wortlaut vor
Weitere eigene Artikel zum Thema „redtube-Abmahnungen“:
- Redtube, das Blut an der falschen Stelle und der Abmahnwahn
- Redtube – Abmahnungen und das Wegschauen vor dem zentralen Problem
Weiteres:
- Wilde Beuger Solmecke: Der Abmahntext der RA-GmbH U & C im Wortlaut findet man hier (interessant für nicht-Betroffene, wie meine Wenigkeit)
- Süddeutsche Zeitung: Löchriges Gutachten bringt Porno-Abmahner in Bedrängnis
Eine Antwort auf [redtube Abmahnungen] Die Ratten verlassen das sinkende Schiff