Aber das ist ja ein Ganz anderer Fall!
Richtig, in Frankreich ging es darum, dass Internetnutzer, die sich drei mal der Urheberrechtsverletzung (= illegaler Download) schuldig gemacht haben, der Zugang zum Internet verwert wird. Bei uns geht es darum, dass der Zugriff auf bestimmte Seiten verwert wird.
Also was geht uns dieses Urteil, von dem gestern Abend „golem.de“ berichtete an?
Nun mal abgesehen davon, dass hier schon mal klar wird, wie weit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gehen kann. Ja, aber in dem jetzigen Gesetz soll ja nun doch die Sperren eindeutig auf Seiten mit Darstellungen von Kindermissbrauch eingeschränkt werden. Auch soll es Kontrollen für die Listen geben!
Hört sich alles sehr schön aber schon „Stasi 2.0“ hat es schon deutlich gemacht, was man von Gesetzen hält. War es nicht derjenige, der lapidar meinte, dass man „dann eben das Grundgesetz ändern müsse“. Wenn man schon so sorglos mit unserer Verfassung umgeht, wie ist da die Hemmschwelle, ein einfaches Gesetz „nachzubessern“. „Nachbessern“ ist das Zauberwort, was kleine Änderungen von Gesetzen schön von der öffentlichen Betrachtung fernhält. Ein Blick in den Bundesanzeiger und man entdeckt diese in jeder Ausgabe, diese „Nachbesserungen“, natürlich so schön geschrieben ist, dass ich mich oft genug hinsetze und mit verschiedenfarbigen Markern den Text aufgliedere, um den Inhalt zu verstehen.
Also zurück zu dem Urteil.
Was mich bei dem Beitrag in dem Artikel Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren von „golem.de“ besonders interessiert, ist ein grundsätzlicher Satz, der für mich auch eines der Kernpunkte bei meiner Kritik an Zensursela und Konsorten ist.
Dort heißt es:
Das Gericht brachte zwei Hauptargumente vor. Zum einen impliziere die in der Menschenrechtserklärung garantierte Kommunikationsfreiheit heutzutage auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, heißt es laut französischen Medienberichten in der Mitteilung des Gerichts. Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen – nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht.
Noch mal das Wichtigste etwas größer:
Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen
–
nicht aber eine Behörde
Hier wird also ein grundlegender Kern der Demokratie aufrecht erhalten. Eine unabhängige Stelle und keine Behörde ist die einzige Stelle, die solch einen schweren Einschnitt in die Freiheiten (hier z.B. das Grundrecht auf Information) der Bürger vornehmen.
Der zweite Kernsatz des Urteils, deckt sich auch mit dem Grundsatz der „Unschuldsvermutung“, die in Deutschland, entgegen dem Wunsch einiger Politiker, eine Grundlage des Rechts ist:
Zum zweiten, so das Gericht, kehre das Gesetz unzulässigerweise die Beweislast um. Denn er Inhaber des Internetzugangs müsse beweisen, dass er nichts illegal heruntergeladen habe. Auch das sei verfassungswidrig.
Durch geheime Listen, Datenspeicherung usw. wird genau dies in Deutschland auch umgekehrt.
Es ist also nicht mehr so, dass ein Gericht feststellt, dass etwas unrechtmäßig ist, sondern es wird „großzügigerweise“ die Möglichkeit des „Widerspruchs“ gegen diese Sperre durch eine Behörde eingeräumt. Also, man soll beweisen, dass die Sperre nicht rechtens ist und es soll nicht bewiesen werden, dass eine Sperre nach geltendem Gesetz geschieht.
Zensursela, Stasi 2.0, usw. schaut Euch mal diese Kernsätze des Urteils an und lest Euch mal das Grundgesetz durch, statt im Nachhinein zu sagen:
Huch, warum hat uns das keiner Gesagt, dass das Grundgesetz noch geändert werden muss, bevor wir die Leute, dessen gewählte Vertreter wir sind kriminalisieren können. 😉
Man, was müsst Ihr eine Angst vor Euren eigenen Wählern haben, wenn Ihr diese so versklaven wollt.