Abzocker und Ihre Anwälte | Bankkonten und Beschwerden – es lohnt sich

Wer kennt das nicht. Da kommt man auf eine Seite, weil man mal schnell eine freie Software herunterladen will. Man klickt auf „Download“ und es geht ein Fenster auf, in dem groß nur noch schnell die persönlichen Daten abgefragt werden. Eher dagegen bescheiden steht irgendwo rechts oder drunter in einem unscheinbarem Fließtext, dass das Angebot kostenpflichtig ist.
Dann geht es los, zuerst Mahnungen (oft genug fehlt dem Abgemahnten eine Rechnung) von dem Anbieter, dann kommt ein Anwalt ins Spiel. Es gibt dazu genügend Beispiele von München über Berlin bis Osnabrück. Basis des ganzen System ist es immer wieder Dumme zu finden, die Zahlen oder wie im Fall von Lovebuy.de auf die Peinlichkeit zu setzen, das man sich auf solch einem Portal angemeldet hat.
Das wichtigste Instrument für die Abzocker ist ein Konto, auf dem das Geld eingezahlt werden kann oder auf dem Lastschriften gut geschrieben werden können. Im zweiten Fall ist es bedauerlich zu bemerken, das Banken oft Monatelang nicht reagiert haben, obwohl vermehrt unberechtigt abgebuchte Lastschriften zurückgebucht wurden.
Erfreulich ist zu bemerken, das die Banken inzwischen bemerken, das dies auch für sie Rufschädigend ist. So wird inzwischen bei vermehrten Beschwerden reagiert und Konten gekündigt. Schwierig ist dies für Sparkassen, da diese eine Verpflichtung zur Einrichtung von Konten hat. Das dies aber kein Freibrief ist, das zeigen immer mehr Urteile zu Gunsten er Banken.
So auch jetzt wieder.
Der durch seine Abmahnungen für die Schmidtlein-Brüder bekannt gewordene RA Olaf Tank musste jetzt erleben, das man sich mit zweifelhaften Tätigkeiten nicht auf dieses Recht eines Kontos berufen kann! Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, hat nun das Oberverwaltungsgericht Osnabrück die Entscheidung des Verwaltungsgericht Osnabrück aufgehoben und festgestellt, das:

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz.

(Quelle: Neue OZ – Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen)

Nun, die Sparkasse hat die Entscheidung des Verwaltungsgericht nicht akzeptiert und hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht recht bekommen.
Wie dort zudem richtig festgestellt wurde:

Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen.

(Quelle: Neue OZ – Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen)

Was bemerkenswert ist und für die Sparkasse bestimmt bei der Verhandlung ein gutes Argument war, sind die Beschwerden, die nachdem die Stadtsparkasse wegen dem Urteil des Verwaltungsgericht das Konto einrichten musste:

Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Quelle: Neue OZ – Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen)

Wir sehen also, das viel beschworene Argument „Ich kann sowieso nichts ändern“ stimmt nicht und ist nur ein Deckmäntelchen der fehlenden Courage.
In allen Bereichen kann jeder sein Sandkorn in das Getriebe werfen und so die (hier Abzock-) Maschinerie zum stottern und schließlich zum stehen bringen.
Also, wehrt Euch gegen die Abzocker und helft mit, das eines der Wichtigsten Werkzeuge für diese nicht mehr in Ihrer Hand liegt, die Konten auf dem das abgezockte Geld von eingeschüchterten Opfern eingeht. Beschwert Euch bei den Banken. Seit Ihr auch dort, dann überlegt, ob Ihr euer Geld (ihr zahlt für Euer Konto, ob direkt -durch Kontoführungsgebühren- oder indirekt -bei sogenannten gebührenfreien Konten-) weiter diesen Bankunternehmen in den Hals stecken wollt. Das könnt Ihr der Bank ja auch kund tun.

Link:

– Neue Osnabrücker Zeitung: Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

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