Im Jahr 2007 wurde für ein paar Wochen mal eben alles, was sich auf den Polizei-PCs befand gesichert und was die Beamten so auf den PCs machten.
Das allein schon bewundernswert, als gutes Beispiel für die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Besonders zu bewundern ist es auch, das man sich über die von Stasi 2.0 eingeführte Speicherdauer von 6 Monaten hinweggesetzt hat und die gespeicherten Daten bis (scheinbar) heute noch nicht gelöscht wurden.
Ich habe Hochachtung vor dieser konsequenten Demonstration für die Vorratsdatenspeicherung.
Schließlich waren es die Verbände der Polizei, die nach der Entscheidung des Verfassungsgericht gegen die Bestimmungen über die Vorratsspeicherung eine neue Regelung der Verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gefordert haben. Von daher ist es nur Konsequent, das die Polizeidirektion als Zeichen des Widerstandes gegen diese „unsinnige“ Entscheidung des Verfassungsgericht sich über die Gesetze hinwegsetzt.
Nun muss sich doch tatsächlich der Datenschatzbeauftragte von Sachsen-Anhalt einmischen und will diese Demonstration für die Vorratsdatenspeicherung beenden.
Mit Spannung ist nun zu sehen, das die von dieser Einmischung betroffenen Polizisten von Dessau für Ihr Recht auf Vorratsdatenspeicherung auf die Straße gehen. Auch mit Spannung ist die Entscheidung zu sehen, ob das Demonstrationsrecht in Form der praktizierten der Vorratsdatenspeicherung höher anzusetzen ist, als dieses jämmerliche Datenschutzgesetz. Schließlich ist auch das Demonstrationsrecht ebenfalls, wie auch das Persönlichkeitsrecht eines der Grundrechte.
Also, liebe Mitarbeiter der Dessauer Polizeidirektion, lasst Euch nicht beirren und kämpft für Euer Recht auf Vorratsdatenspeicherung!
Es kommt jetzt auch noch schlimmer!
Diese Datenschützer, allen voran der Bundesdatenschützer Peter Schaar plädieren statt der Vorratsdatenspeicherung nun für die „Quick Freeze“, wie sie in Amerika schon seit langem erfolgreich eingesetzt wird. Da wird immer mehr gegen die Veramerikanisierung gewettert und nun sollen wir ausgerechnet unsere verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einer Methode aus den Staaten opfern? Wie kann Schaar da von einer „sinnvolle Alternative“ sprechen? Sollen wir uns nun von diesen kriminellen Spinnern von dem „AK Vorrat“ vorschreiben lassen, wie wir mit Daten umzugehen haben.
Wie sagte schon Stasi 2.0? „Man kann nicht ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen“ und „.. dann muss halt das Grundgesetz geändert werden“. Nun ist der Mann leider nicht mehr für unsere präventive Sicherheit mehr zuständig, sondern nur noch für die Staatskorruption, oh Schreibfehler, es heißt natürlich „Staatsfinanzen“. Mit dem hätte es eine solche Annäherung und Wattebausch-Politik nicht gegeben. Der hätte diesen Leuten das Grundgesetz vor den Kopf gestoßen, schon allein, um dieses nicht unterm Arm herumtragen zu müssen.
Das wo durch die Vorratsdatenspeicherung kein wesentlicher Fahndungserfolg aufgewiesen werden konnte. Selbst um diese Möglichkeit ist nun die Staatsmacht gebracht worden.
Deswegen, liebe Dessauer Polizeidirektion!
Scheißt auf Gesetze und Grundrechte und verteidigt eure Speicherung bis zum letzten durchleuchteten Beamten! Ich komm dann auch vorbei und lege einen Kranz an das Denkmal des unbekannten Vorratsdatenspeicher-Verteidiger ab.
(Sollte jemand hier in dem Text eine gewisse Ironie entdecken, dann ist dieser Leser bestimmt solch ein uneinsichtiger Vorratsdatenspeicherungs-Gegner)
Links:
– Spiegel Online: Polizeidirektion spähte eigene Beamte aus
– heise Online: Polizeidirektion in Sachsen-Anhalt spähte eigene Beamte aus
– heise Online: Bundesdatenschützer plädiert für „Quick Freeze“ statt Vorratsdatenspeicherung
– heise Online: Initiative zur besseren Verfolgung von Internetdelikten gefordert [Update]
– heise Online: Polizeipräsident: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bremst Polizei aus
– Daten-Speicherung.de: Initiative zur verbesserten Verfolgung von Internetdelikten ohne Vorratsdatenspeicherung
Anmerkung:
Ich frage mich ja gerade ernsthaft, ob ich wirklich noch darauf hinzuweisen, das der Artikel Ironisch gemeint ist und diesen mit:
Vorsicht Satire
kennzeichnen muss?