Die IHK und der Datenschutz

Wie ich schon mal berichtete, bekam ich bei meiner Gewerbeummeldung nach Stuttgart einen Fragebogen in dem mir mitgeteilt wurde, das man „bis zu meinem Widerruf“ meine Daten nach Gutdünken verbreiten werde (meine zugegebener weise subjektive Empfindung zu der Mitteilung), also per „Opt-Out“-Verfahren (also, man muss es nicht genehmigen [= Opt-In], sondern man muss dem widersprechen). Siehe dazu hier: IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz
Das es der IHK-Region-Stuttgart egal war, das ich eben dieses gemacht habe, die Weitergabe meiner Daten an Dritte verboten, hat diese nicht groß interessiert, wie ich schon berichtete.

Jetzt hat mir jemand eine Mail der IHK Villingen-Schwenningen weiter geleitet.
Schon der Name unter dem die Mailadresse hinterlegt ist, hat bei mir zu einem Lachanfall geführt:

Von: „IHK Standortförderung | Recht und Fair Play“

(Quelle: Mail der IHK Villingen-Schwenningen an „Jemand“)

Das nächste ist der Betreff:

Betreff: Kostenfreie Vortragsveranstaltung „Datenschutz im Unternehmen“, am 28. Februar 2011

(Quelle: Mail der IHK Villingen-Schwenningen an „Jemand“)

Dazu ist zu bemerken, dass das Zwangsmitglieds dieser IHK mir mitteilte, das er vorher weder je eine Mail von der IHK bekommen hatte, noch das er je die Zusendung von Mails gewünscht hat. Nun habe ich in meinem Datenauskunftsfall bei dem Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg nachgefragt, ob die IHK als Behörde gilt (also der Datenschutzbeauftragte zuständig ist) oder als Unternehmen (womit das Innenministerium zuständig wäre). Die Antwort war so, das es auf den Fall ankommt. Im Rahmen der Zwangsmitgliedschaft, also wie in meinem Fall die Datenauskunft gilt die IHK als Behörde und somit ist der Datenschutzbeaftragte zuständig (der in meinem Fall auch schon tätig ist). Wenn es aber um die Angebote der IHK geht ist diese einem Unternehmen gleich zu setzen.
In diesem Fall ist zu hinterfragen, ob dies nicht ein Angebot der IHK ist und somit das UWG greift. Das ganz klare Einschränkungen in der Nutzung von „elektronischer Post“ einlegt. Auch ist die frage in wie weit die „Behörde IHK“ dem „Unternehmen IHK“ mit Daten versorgen darf, bzw. diese die Daten Nutzen darf?
Aber unabhängig dieser bestimmt Juristisch nicht uninteressanten Frage, hat diese unaufgefordert zugesandte Mail schon ein „Geschmäckle“.

Es wird also jemanden unaufgefordert eine Mail zugesandt, in dem Werbung für eine Veranstaltung zum Thema „Datenschutz“ versendet wird.

Sehr geehrter Herr Jemand,

die Bedeutung des Datenschutzes steigt, …

(Quelle: Mail der IHK Villingen-Schwenningen an „Jemand“)

Das ist die Einleitung zu dieser Werbemail. Nun, mein Subjektiver Eindruck ist eher so, dass der IHK (zumindest in Stuttgart und Villingen-Schwenningen) Datenschutz nicht viel „bedeutet“.

Ich werde die IHK-Villingen-Schwenningen um eine Stellungsnahme bitten. Mal sehen, was diese Antworten.

Link:

– Gehirnsturm: IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz

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