In dem Artikel „IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz“ habe ich berichtet, wie schwer sich die IHK -ein Verband in der man als Gewerbetreibender Zwangsmitglied wird- mit dem Datenschutz tut.
Mir ist dabei ein kleiner Fehler unterlaufen. Damals habe ich darüber berichtet, das sich die IHK nach einschalten (!!!) meines Anwaltes endlich dazu bequemt hatte mir, bzw. meinen Anwalt eine korrekte Auskunft zu erteilen.
Diese Aussage scheint nun so nicht mehr zu stimmen, wenn ich mir die Entwicklung und Infos so anschaue, die ich inzwischen habe.
Wie ich es übersehen hatte, bezog sich die IHK in einem Schreiben -wo sie mich auf ein Adressenlabel des Zeitschriften versendenden Druckhauses verwies- auf mein Schreiben an eben jenes Druckhauses, das dieses angeblich nicht bekommen habe (sie dazu mein Artikel „IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz“).
Das Druckhaus wiederum lies über Ihren Anwalt meinem Anwalt ein Schreiben zukommen, das ein Brief der IHK an mich war, das auf den Adressenlabel verwies.
Dies bedeutet, das die IHK entgegen Ihrer Auskunft nicht nur Name, Adresse, Mitgliedsnummer, etc. an das Druckhaus weiter gegeben hat, sondern auch ein Schreiben mit Daten, das Sie an mich persönlich gesendet hatte. Also hat sie Dritten weit aus mehr Daten übermittelt, als Sie mir gegenüber behauptet habe. Auf der anderen Seite haben Sie offensichtlich auch mehr Daten von mir, als behauptet, da Sie ja scheinbar das Schreiben von mir an das Druckhaus bekommen haben.
Nun, als mir dies durch einen Hinweis (ich habe das Übersehen, da ich solch einen Vorgang für „Undenkbar“ hielt) meines Anwaltes klar wurde, habe ich mich umgehend an den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg gewendet.
Dieser hat von der IHK eine Stellungsnahme verlangt (wofür diese von mir die Erlaubnis erbaten, meine Daten an diese weiter zu geben).
Als erstes musste ich feststellen, das der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg mich sehr positiv erstaunte. Nach meinen Erfahrungen mit der ehemaligen Datenschutzbeauftragte von NRW, die Bettina Sokol hatte ich das nicht erwartet.
Heute erreichte mich ein Schreiben des zuständigen Mitarbeiter des „Landesbeauftragten für den Datenschutz“.
In diesem Schreiben teilt mir der Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten mit, das die angeforderte Stellungsnahme der IHK seit „geraumer Zeit“ vorliegt.
Nun, da war ich aber gespannt.
Aber was teilt mir dieser anschließend mit?
Es sind trotz der Stellungsnahme noch Fragen (ja in Mehrzahl!) offen geblieben sind. Deswegen musste sich der Datenschutzbeauftragte (vertreten durch den Mitarbeiter) nochmals an die IHK Stuttgart wenden.
Das muss man sich mal vorstellen. Da ist eine Institution, die Informationen vom Staat bekommt. Und diese schafft es weder mir, noch einer Behörde eine vernünftige Auskunft zu erteilen.
Man muss sich wirklich fragen, ob diese Institution die sich durch Zwangsmitgliedschaften finanziert nicht mal genaustens geprüft werden muss.
Ich bin der Meinung, das es die verdammte Pflicht dieser Institution ist, sich überkorrekt gegenüber den Menschen und Ihrer Rechte zu verhalten habe.
Ich muss nochmals, gerade bei meinen bisherigen Erfahrungen, die „Landesbeauftragte für den Datenschutz“ loben. Es ist schön, festzustellen, das die Rechte der Bürger hier scheinbar ernst genommen wird und man sich dahinter setzt. Das man dann auch noch zwischendurch eine kurze Info, wie hier bekommen ist das i-Tüpfelchen, von dem sich etliche Behörden zum Schutz der Bürger eine dicke Scheibe abschneiden könnten.
Links:
– Gehirnsturm: „IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz“
– Gehirnsturm: Die IHK und der Datenschutz
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