IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz

Wie ich in meinem Artikel „* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder “EnBW und der Datenschutz”“ hatte ich angekündigt, das ich mich auch mit der Datenschutz-Einstellung der IHK-Stuttgart beschäftigen werde. Schon vor längerem hatte ich mich an einen Artikel gesetzt, den ich nun mal fertig schreibe:

Es ist eigentlich ganz einfach.
Man zieht um, man entscheidet sich ein Gewerbe zu eröffnen. Also geht man zum Amt und meldet sein Gewerbe um oder eben an.
Diese senden dann die entsprechenden Daten zu der entsprechenden Kammer. Betreibt man ein Handwerk, dann zur Handwerkskammer, sonstige Gewerbe sei es im Bereich Dienstleistung, Handel oder Industrie, werden an die IHK gemeldet.
Diese melden sich dann bei dem „neuen“ oder umgezogenen Gewerbetreibenden und senden Ihm einen Mitteilung zu. Gut, es herrscht halt in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft. Über Sinn und Zweck lässt sich streiten. Das ist ein anderes Thema.
So wie oben beschrieben war es bei mir. Ich bin im Mai 08 nach Stuttgart gezogen und zum Jahreswechsel ist dann der Hausrat und interessant für dieses Thema das Gewerbe umgezogen. Entsprechend erhielt ich einen Mitteilung/Fragebogen.
Die erste Überraschung:
Dort wird mir frank und frei mitgeteilt, dass man meine Daten einfach an Dritte weitergebe. Dies könnte ich unterbinden, in dem ich dieser Weitergabe widerspreche.
Nun, da dieser Schrieb mich Anfang April erreichte (die Datumsangabe des Schreiben war übrigens „im März 2009“) fragte ich mich natürlich, was man inzwischen schon mit meinen Daten angestellt hatte. Dementsprechend habe ich mich an die IHK gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

erst mal bin ich über Ihre Datumsangabe recht erstaunt. Weiter lässt Ihr Erhebungsbogen vermuten, dass man zur Abgabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer verpflichtet ist! Ein Blick ins IHKG lässt diese Vermutung nicht zu, wie auch der dort Aufgeführte § der GewO sagt diesbezüglich nichts aus. Im Gegenteil die Informationspflicht beschränkt sich dort ausschließlich auf die Daten, die bei einer Gewerbeanzeige zwingend gegeben werden muss. Diese werden dann auch von der registrierenden Stelle an Sie übermittelt. Von daher bin ich über die Art der Seite 1 des Fragebogens schon erstaunt. Vor allem, wenn man bedenkt, dass dies dem §3a des BDSG widerspricht, dass ausdrücklich eine Datenvermeidung und -sparsamkeit verlangt. Dass sollte für eine Kammer, die staatlich übertragene Aufgaben übernimmt eine Pflicht sein.
Weiter lässt zwar das IHKG eine „Opt-Out“-Option für Werbeeinwilligungen zu, ich halte dies aber für sehr zweifelhaft, da ich mich nun natürlich Frage, was Ihre Kammer mit meinen Daten bis zu meinem Widerruf anstellt.

Deswegen stelle ich hiermit ein Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG. Dies beinhalten im besonderen die Information aller von mir gespeicherten Daten, von wem Sie diese Daten erhalten haben und an wem Sie die Daten weiter gegeben haben. Zudem verlange ich die Zusendung Ihres Verfahrensverzeichnis.
Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.4.2009.
[…]

(Quelle: Mein Schreiben vom 11.04.2009 an die IHK-Region Stuttgart)

Auf diesem Schreiben hin wurde mir ein Auszug der Mitgliedsdaten (interner Firmenspiegel) zugesandt und es wurde mir Versichert, das keine Daten an Dritte weiter gegeben wurden.
Soweit gut und schön. Inzwischen habe ich mich in einer Wohnung mit einem unbefristetem Mietvertrag angefangen wohnlich einzurichten.
Dazu zählt für mich auch, dass ich keine Lust habe immer wieder eine Kammerzeitschrift, die vollgepfropft mit Werbung und Werbebeilagen aus meinen Postkasten herauszunehmen und zu entsorgen. Vor allem, da diese Zeitschrift für Kleingewerbetreibende im Nebenerwerb keinerlei interessante Inhalte bietet, jedenfalls für meine Art von Gewerbe.
Also einen Brief schreiben und auf die weitere Versendung dieses Werbeblättchens an mich zu widerrufen.
Ich schaue auf den Adresslabel und was sehe ich da, dieses Blatt wird nicht von der IHK versendet, sondern von einem Druckhaus.
Man mag mich nun etwas engstirnig einschätzen, aber ich will nicht, dass bei allen möglichen Firmen meine Daten herumliegen. Ich schreibe also die IHK-Region Stuttgart wieder an, und fordere neben dem unterlassen mir die Zeitschrift zuzusenden folgendes im Bezug auf meine Rechte:

Eigentlich wollte ich mit diesem Schreiben nur die weitere Zusendung Ihr mit Werbung vollgestopftes Magazin für die Zukunft zu unterbinden.
Dabei stellte ich fest, das diese Zeitschrift von einem „Druckhaus W.“ mit einer Postfachadresse zu gesendet wird. Ich muss also davon ausgehen, dass Sie meine Daten doch, trotz anders lautender Antwort an Dritte weiter gegeben haben.
Deswegen sehe ich mich gezwungen, sie wiederholt um eine Auskunft gemäß § 34 des BDSG aufzufordern.
Da der Paragraf vorsieht, das man den Umfang der Auskunft definieren muss, fordere ich Sie auf, mir über folgenden Sachverhalt Auskunft zu erteilen:
1. Alle von mir gespeicherten Daten bei Ihnen in der IHK, sowohl im Regional-Verband, wie auch in den übergeordneten Stellen des IHKs.
2. Die Herkunft der von Ihnen gespeicherten Daten.
3. An wen persönliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverhältnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin).
4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.
Weiter erwarte ich von Ihnen eine Erklärung, das in Zukunft keinerlei Daten von mir an Dritte weiter gegeben werden, ohne meine ausdrückliche Einwilligung.

(Quelle: Mein Schreiben an das IHK-Region Stuttgart vom 6.3.2010 | Angabe des Druckhauses wurde hier gekürzt)

Ein Ähnliches Schreiben mit Datenauskunft ging an das Druckhaus.
Die Frist für das Auskunftsersuchen habe ich bei Beiden auf den 28.3.2010 gesetzt.
Hier sei nur erwähnt, dass das Druckhaus W. sich nicht genötigt sah, eine Antwort zu geben.

Zurück zu der IHK-Region Stuttgart.
Man sendete mir ein Schreiben zu, in dem man mir andeutete, das man mir schon einmal einen „internen Firmenspiegel“ zugesandt hätte und legte diese nochmals in Kopie bei. Zu den Daten, die man an Dritte gegeben habe, bezugnehmend auf das Druckhaus verwies man mich auf das von mir erwähnte Adressenlabel.

Man erinnere sich, ich hatte ganz konkret verlangt „3. An wen persönliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverhältnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin)./4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.“
Die genauen Daten zu erfahren ist mein gutes Recht. Es ist nicht meine Pflicht, aus irgendwelchen Label etc. meine Daten, die weiter gegeben wurden zusammen zu suchen. Zudem, wer sagt mir, das dies wirklich alle Daten sind, die die IHK an das Druckhaus weiter gegeben hat? Für die IHK war das natürlich einfacher, weil eine falsche Mitteilung über die weitergegebenen Daten kann Kosten.
Nun beide Fälle gingen an meinen Anwalt!
Hier kommt nun wieder das Druckhaus ins Spiel. Diese, bzw. deren Anwalt schrieb meinem Anwalt, das man von einem Brief durch mich nichts wüsste. Dem stand dann aber der Beleg des Einschreibebriefes entgegen, der mir vorliegt. Auf ein weiteres Schreiben meines Anwaltes antwortet die Anwaltskanzlei des Druckhauses, das zum einen das in der Angelegenheit das IHK mich am 10.3.2010 die gewünschte Auskunft gegeben hätte und der „Mandant“ (das Druckhaus) die Sache als erledigt ansehe. Mal abgesehen, das die Antwort der IHK ein Verweis auf den Adressenlabel war, also keine Auskunft, liegt hier schon wieder ein Verstoß gegen das BDSG vor. Es wurden recht eindeutig wieder Daten, ja sogar persönlich adressierte Schriftverkehr ausgetauscht. (Das ist mir gerade bei dieser Zusammenfassung deutlich geworden)
Nun hat die IHK dann endlich am 29.7.2010 eingesehen, das sie nicht um die Auskunft herum kommt. So hat Sie dort endlich die Daten bezeichnet, die Sie an das Druckhaus weiter gegeben hat. Dies zur Abwechslung dann auch mal vorbildlich!
Da kann man sich natürlich Fragen, wieso nicht gleich so? Und wie sagt der Kölner, nun in Schwaben wohnend? Es hat ein „Geschmäckle“, das man sich erst Monate Später, ganz offensichtlich nach Kontaktaufnahme mit dem Druckhaus dazu durchringt, die Auskunft, die sofort erteilt werden musste zu erbringen.
Das man eine Kostenerstattung nicht sieht, ist sozusagen noch der krönende Abschluss dieser Information, die ich nur durch den engagierten Einsatz meines Anwalts erhalten habe. Wörtlich heißt es da:

Eine Rechtsgrundlage für den Ersatz Ihrer Kosten besteht nicht, weswegen wir dem geltend gemachten Anspruch nicht Folge leisten können.

(Aus dem Schreiben der IHK Region Stuttgart vom 29.7.2010 an meinen Anwalt)

Dass das Ganze dann noch mit der „Abteilung Recht und Steuern“ versehen ist, soll uns wohl zurückzucken (so meine bescheidene Meinung) lassen.
Wie ich schon in dem Artikel zur EnBW angedeutet habe, ist eine Zivilklage nicht ohne einen finanziellen Einsatz möglich. Man muss als Kläger in Vorkasse gehen und somit trägt man das Risiko des Geldverlustes. Ich kann mir nicht den Eindruck verwehren, das darauf all diese Institutionen und Firmen, die einem das Recht auf Auskunft nicht gewähren wollen spekulieren.

Nun, wie EnBW, dessen Klage heraus ist und auch das hier erwähnte Druckhaus eine Klage ins Haus bekommt, werde ich die IHK verklagen. Es kann nicht sein, das man erst einen Anwalt einschalten muss, um sein gutes Recht zu erreichen udn das dann auch noch selbst bezahlen muss.

Manch einer mag mich nun als Klagegeil empfinden.
Dazu kann ich nur sagen, das ich bei allen mich vorher ohne die Einschaltung eines Anwaltes (ganz im Sinne der Kostenvermeidung) gewendet habe, um ganz einfach mein Recht auf Auskunft gemäß §34 des BDSG zu bekommen. Was ich nun nicht mehr mache ist ganz einfach. Wie viele andere habe ich dann irgendwann resigniert und die Sache auf sich beruhen lassen. Als mir klar wurde, das genau das es ist, worauf diese Institutionen und Firmen spekulieren, habe ich mich entschlossen den weiteren Schritt auch zu gehen. Es macht kein Spaß und ist einfach nur Arbeit. Aber diese Arbeit ist wichtig für eine Gerechtere und wirklich ernst zu nehmende Gesellschaft.

Noch eine kleine Story:
Wer kennt noch die Zeit, als Supermärkte meinten, in die Taschen Ihrer Kunden schauen zu wollen? Das war in den 80ern. Nachdem dies zu einem kleinen Skandal wurde, hat man darauf sehr schnell verzichtet. Ich habe mich auch von vornherein dagegen gesträubt. Mein Angebot, die Polizei zu holen und dann zu klären, was man mir vorwirft, wurde in keinem Fall angenommen. Ein üblicher Spruch war „Man kann doch die Tasche vorzeigen, wenn man nichts zu verbergen habe“. Durch meine Antwort, die ich dann gefunden hatte, habe ich regelmäßig die Röte ins Gesicht der Kassiererinnen gebracht. Ich antwortete ganz einfach: „Natürlich habe ich was zu verbergen, oder meinen Sie, ich will hier jedem Zeigen welche Pornos ich mir gerade gekauft habe!“ 😀
Wie sich bei den „verdachtsunabhängigen Taschenkontrollen“ in den 80ern und der Verfassungsbeschwerde zur „verdachtsunabhängigen Datenspeicherung“ gezeigt hat ist, das sich das Wehren gegen Ungerechtigkeit und dem Verteidigen seines Rechts immer lohnt. So auch wenn es um die „informelle Selbstbestimmung“ geht.

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– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder “EnBW und der Datenschutz”

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