* Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Mappus: "Es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten,…""

Ich muss es einsehen, nachdem ich den Satz im Titel aus einem Interview mit Mappus im Focus lesen musste (vergl.: „FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten“).
Ich bin ein Berufsdemonstrant!
Ich bekenne mich schuldig, schon im Zarten Alter von 16 Jahren war ich auf den ersten „Anti-AKW-Demos“, ich war in Geilenkirchen, wo das erste AWACS-Aufklärungsflugzeug stationiert wurde. Heute über 30 Jahre später bin ich immer noch auf der Straße bei Demonstrationen, beständiger als jede andere Arbeitsstelle.
Nun gibt es ein anderes Problem, Mappus ist auch sozusagen mein oberster Chef als Bediensteter einer Dienststelle im Land mit wirtschaftlicher Ausrichtung (Sprich, das Geld verdient, was das Finanzministerium gerne entgegen nimmt und noch nicht in einer Landeseigenen GmbH privatisiert ist).
Deswegen ist es natürlich für mich besonders wichtig, das ich als Demonstrant im Nebenverdienst mich nicht des Verstoß des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) schuldig mache. Dort heißt es unter § 3 Absatz 3:

§3
Allgemeine Arbeitsbedingungen


(3) ¹Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
[…]

(Quelle. GEW – TDöV im Wortlaut (PDF zum Download))

Nun, Entgelt habe ich noch nicht bekommen für meine Tätigkeit als Berufsdemonstrant (übrigens kennt mein Rechtschreibprogramm das Wort auch 😉 ), aber die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Also habe ich keine Kosten und Mühen gescheut und meine „Nebentätigkeit“ ordnungsgemäß bei dem zuständigen Personalreferat angezeigt:

An das
Xxxxxxxxministerium Baden-Württemberg
Referat xxx
z. Hd. Herrn Xxxxx
Xxxxxxxstraße
xxxxx Stuttgart
persönlich/vertraulich

Betrifft: Anzeige einer (überaschenden) neuen Nebentätigkeit

Sehr geehrter Herr Xxxxx,

normalerweise informiere ich mich nicht auf Grund von Zeitungsmitteilungen, weswegen mir folgende Bemerkung meines quasi allerobersten Dienstherrn, dem Ministerpräsidenten Mappus leider nicht, als von Ihm stammend bekannt war. Dieser hat in der Zeitschrift Focus mitgeteilt das, ich zitiere:
„nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von Robin Wood, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“
(Vergleiche Focus: FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten, vom 25.09.2010)
Bisher bin ich davon ausgegangen, das ich bei meiner Beteiligung einer Demonstration mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nutze (Vergl. GG, Art. 8). Nun wurde ich von Herrn Mappus eines Besseren belehrt. Ich muss nun einsehen, das ich ein „Berufsdemonstrant“ sein kann. Da ich nicht weiß, wie sich ein Berufsdemonstrant definiert (dazu lässt sich Herr Mappus leider nicht aus) wird, möchte ich sicherheitshalber diese Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden.
Ich war auch bisher der Meinung, das für eine berufliche Nebentätigkeit ein Einkommen notwendig sei. Bisher habe ich diese „Nebentätigkeit“ immer von mir aus und ohne Bezahlung (in dem Irrtum, das ich ein Grundrecht ausübe und nicht einen Beruf) durchgeführt. Da ich nun aber nicht eine Wettbewerbsverstoß vornehmen will, könnte man vielleicht erörtern, wie ich meinen (für mich überraschenden) neuen Beruf ordnungsgemäß durchführen kann. Reicht dazu evtl. eine Sammelbüchse (was sich gut treffen würde, weil ich eine solche aus meinem Privatbesitz in das Betriebsvermögen überleiten könnte), die ich bei solchen Gelegenheiten als „Berufsdemonstrant“ für die Bezahlung bei mir führe?
Natürlich werde ich mich umgehend bei der Stadt Stuttgart um eine Gewerbeanmeldung bemühen, da ich natürlich keine berufliche Beschäftigung als „Schwarzarbeiter“ tätigen will. Auch werde ich mich umgehend darum bemühen, ob ich für die Tätigkeiten eine Ausbildung oder sonstige Qualifikationen benötige.
Dies ist eine formlose Anzeige einer Nebenbeschäftigung gemäß. TVöD §3 (3).
Ich bitte um schnellster Bestätigung über den Eingang meiner Anzeige der Nebenbeschäftigung.

Mit freundlichen Grüßen

(Quelle: Mein Schreiben an meine Personalabteilung)

Vorsichtig wie ich bin, habe ich dieses wichtige Schreiben am Montag (15.11.2010) per Einwurfeinschreiben aufgegeben und habe die Bestätigung, dass das Schreiben am 18.11.2010 ausgeliefert wurde. Leider habe ich bis Heute keine Bestätigung über den Eingang der Nebenbeschäftigungsanzeige erhalten. Wie gut also, das ich wenigstens die Auslieferungsbestätigung der Post habe.

Ich wartete natürlich nicht darauf, was man mir von Seiten meines Arbeitgeber antwortet, das wäre ja unverantwortlich. Nein, natürlich habe ich mich in dieser Angelegenheit Zeitgleich an eine andere Stelle gewendet. Da ich ja in keinem Anstellungsvertrag als Berufsdemonstrant (wobei, ich glaube, ich muss mal eine Bewerbung an Robin Wood schicken) habe, bleibt nur noch die Tätigkeit als Selbstständiger. Also was liegt da näher, sich an die zuständige Behörde meiner Kommune, also in diesem Fall Stuttgart zu wenden. In Stuttgart ist für die Gewerbeanmeldung das „Amt für öffentliche Ordnung“, Abteilung „Gewerbebehörde“ zuständig.
Diese habe ich also mit Bitte um das weitere Vorgehen angeschrieben:

An die
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbebehörde
Eberhardstraße 37 (Schwabenzentrum)
70173 Stuttgart

Betrifft: Anfrage zur Gewerbetätigkeit

Sehr geehrter Damen und Herren,

normalerweise informiere ich mich nicht auf Grund von Zeitungsmitteilungen, weswegen mir folgende Bemerkung unseres quasi allerobersten Landesvertreter, dem Ministerpräsidenten Mappus leider bis zum heutigen Tag, als von ihm stammend nicht bekannt war. Dieser hat in der Zeitschrift Focus mitgeteilt das, ich zitiere:
„nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von Robin Wood, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“
(Vergleiche Focus: FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten, vom 25.09.2010)
Bisher bin ich davon ausgegangen, das ich bei meiner Beteiligung einer Demonstration mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nutze (Vergl. GG, Art. 8). Nun wurde ich von Herrn Mappus eines Besseren belehrt. Ich muss nun einsehen, das ich ein „Berufsdemonstrant“ sein kann. Da ich nicht weiß, wie sich ein Berufsdemonstrant definiert (dazu lässt sich Herr Mappus leider nicht aus) wir, möchte ich sicherheitshalber anfragen, ob ich diese Tätigkeit anmelden muss.
Ich war auch bisher der Meinung, das für eine berufliche Tätigkeit ein Einkommen notwendig sei. Bisher habe ich diese „Tätigkeit“ immer von mir aus und ohne Bezahlung (in dem Irrtum, das ich ein Grundrecht ausübe und nicht einen Beruf) durchgeführt. Da ich nun aber nicht in den Verdacht geraten möchte, illegal ein Gewerbe auszuüben, wollte ich nachfragen, wie ich meinen (für mich überraschenden) neuen Beruf ordnungsgemäß anmelden kann. Da ich diese Tätigkeit als Demonstrant bisher ohne finanzielle Zuwendungen oder einem Beschäftigungsverhältnis durchgeführt habe, gehe ich davon aus, das ich diese Tätigkeit als Selbstständige Tätigkeit, also einem Gewerbe anmelden muss.
Für mich besteht nun die Schwierigkeit, es einzuschätzen, wie ich eine Gewerbeanmeldung durchführen kann. Zählt die Tätigkeit als „Berufsdemonstrant“ zu den „Erlaubnispflichtigen Gewerbe“? Schließlich könnte man diese Tätigkeit weit gefasst unter dem Bereich „Bewachungsgewerbe“ (Außerparlamentarische Bewachung der parlamentarischen Vertreter) oder in Stuttgart aktuell dem „Baubetreuer“ zuordnen, was ja dann Erlaubnispflichtig ist.
Oder vielleicht liege ich ja ganz falsch und es handelt sich bei der Tätigkeit um evtl. einer Tätigkeit, die als „sozial unwerte Tätigkeiten, z.B. Hellsehen“ (was erklären würde, warum man als Politiker kein Gewerbe bräuchte) oder als „Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater“ einzuordnen sind. Dann müsste ich meine (für mich überraschende) berufliche Tätigkeit als „Berufsdemonstrant“ nicht anmelden.

Leider hat mir Ihre Webseite da nicht weiter helfen können. Im Gegenteil, sie hat mich mit den verschiedenen Einschränkungen und Hinweise nur verwirrt.

Dazu kommt, das ich in der irrigen Annahme, ich hätte bisher „nur“ ein Grundrecht ausgeübt mich bisher nicht um entsprechende Einnahmen durch mein „Tätigkeit“ bemüht.
Da ich mich weder Wettbewerbswidrig gegenüber der Konkurrenz (schließlich waren das letztens allein in Stuttgart an die 25.000 Konkurrenten) verhalten will (ich will ja auch jedwelche Abmahnungen vermeiden), stehe ich nun auch vor der Frage, wie ich mich zukünftig bei der Ausübung meines Grundrechtes (oh Entschuldigung, es rutscht mir immer noch heraus) neuen Arbeitsfeldes die Bezahlung organisieren kann.
Reicht dazu evtl. eine Sammelbüchse (was sich gut treffen würde, weil ich diese aus meinem Privatbesitz in das Betriebsvermögen überleiten könnte, da ich eine solche besitze – noch als Privatmensch), die ich bei solchen Gelegenheiten als „Berufsdemonstrant“ für die Bezahlung bei mir führe?
Weiter ist die Frage, ob es für diese Tätigkeit, da im Nebenerwerb durchgeführt reicht ein einfaches Kassenbuch mit Einnahme-Überschussrechnung zu führen oder zwingt mich die Tätigkeit zum Führen einer doppelten Buchhaltung?
Oder muss ich solche Fragen mit dem Finanzamt klären?

Was mir auch nicht klar ist, ob ich bei einer Gewerbeanmeldung die Zwangsmitgliedschaft in der IHK oder in der Handwerkskammer eingehen muss?

Ich bitte dringend um Aufklärung, da mir mein jetziger Zustand recht unangenehm ist. Ich bin immer bestrebt, mein Leben auf der Basis der deutschen Ordnung zu stellen.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

(Quelle: Mein Schreiben an die Stadt Stuttgart)

Auch hier bin ich gespannt, wie die Antwort der Stadt Stuttgart aussehen wird.

Vielleicht sollte ich schon mal darauf Hinweisen, dass man evtl. bei der nächsten Demonstration einen Menschen sieht, der sich als Berufsdemonstrant Kennzeichnet und eine Sammelbüchse bei sich trägt mit der Aufschrift:

5 Minuten Demonstrieren nur 2 Euro!

das könnte dann ich sein!

Eventuell baue ich das Ganze dann auch aus, als Demonstrieren auf Bestellung, mal schauen ob noch eine passende Domain frei ist.
Anmerken möchte ich aber, das ich trotz dem Titel des Blogs
(Anm.: Der Beitrag wurde noch auf meinem alten Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben) nur für gewaltfreie Demonstrationen buchbar bin. 😉

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Hinweis:
Die meisten Artikel von mir zum Thema „Stuttgart 21“ wurden vor meinem Umzug auf diesen Blog unter dem Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben. Die dort eingestellten links führten zu den Seiten auf dem Blog „Ich bin Terrorist“. Da mein Anbieter den Server Mitte April 2011 nicht weiter betreiben wird, würden diese Links dann ins leere gehen. Ich habe mich deshalb entschlossen, diesen Linkblock einfach in alle Artikel zu dem Thema „Stuttgart 21“ einzupflegen, weil dies schneller geht, als die jetzigen Links umzuschreiben. Ich bitte um Verständnis.

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