Grundgesetz:
Artikel 2
[…]
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Artikel 3
[…]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(Quelle: Bundestag – Grundgesetz Grundrechte)
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Artikel 2
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.Artikel 25
(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg – Verfassung des Landes Baden-Württemberg)
Wir wollen zuerst einmal festhalten, das „Mappus“ kein vom Volk gewählter Ministerpräsident ist. Von daher ist die Aussage, das er wohl im März nicht „wiedergewählt“ wird falsch. Wenn überhaupt, könnte er im März erst einmal gewählt werden!
Dann heißt es, dass S21 demokratisch legitimiert ist. Festzuhalten ist, das S21 mindesten auf ein gebrochenes Versprechen des (noch) amtierenden Bürgermeister basiert!
Über die Übergriffe am Donnerstag, den 29.10.2010 werde ich nicht schreiben, das haben genügend andere gemacht. Ich habe scheinbar den Tag anders mitbekommen, als die Polizisten, Rech und Mappus.
Halten wir fest, das an dem Tag eine „Schüler und Jugenddemonstration“ angemeldet war. Ob es den Regierenden passt oder nicht, es ist ein Grundrecht (vergl. GG Art. 8). Jetzt wird behauptet, das diese Demo nicht den angemeldeten Weg gegangen war. Merkwürdig war nur, das die ersten Aussagen in der Presse mit der Bemerkung gegangen ist, das „man nicht so früh mit der Demonstration gerechnet hatte“. So weit ich es verfolgen konnte, war das Ziel der Demo eben der Schlossgarten.
Das bedeutet für mich, das man schon geplant hatte ein Grundrecht der Bevölkerung zu missachten.
Dann war diese Demo als „Schüler und Jugenddemo“ angemeldet. Dann zu behaupten, das Kinder als „Schutzschilder“ benutzt wurde ist zynisch und zeugt von der Propaganda-Maschenerie der undemokratisch handelnden angeblichen Demokraten.
Man las, das Schüler eingekesselt wurden, dann das es zu der Besetzung eines LKWs gekommen ist. Das sah man als Grund mit härte gegen Jugendliche vorzugehen. Erwachsene, die heranwachsende und Menschen die erst die Regeln und die Selbstbeherrschung des Lebens lernen müssen. Scheinbar war in diesem Bereich die meisten Kinder, Schüler und Jugendliche weiter als die Staatsmacht, die meint, das sie nur mit Gewalt ca. 30 Kinder von einem LKW bekommen kann.
Ich kann nur Hoffen, das all diese Menschen, die so mit Kindern umgegangen sind nicht so mit Ihren Kindern umgehen, sonst haben wir sehr viele seelische Krüppel, die in Deutschland heranwachsen. Aber es ist zu hoffen, dass sie nur so Mutig sind, wenn sie sich feige hinter Ihren Helmen und Schlagstöcken verstecken können.
Irgendwann hatte man scheinbar entdeckt, das zu der Demo eine angeblich Radikale linke Gruppe aufgerufen hat, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Das ist ja heute kein Problem, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Man will das ja sowieso flächendeckend machen, so z.B. unter dem Namen „Verdachtsunabhängige Datenspeicherung“. Ein ganzes Volk wird bespitzelt, praktisch für solche Vorwürfe.
Selbst wenn diese Gruppe extrem ist, sie hat die selben Grundrechte wie jeder in diesem Land. Ich empfehle Mappus und Rech mal als Lektüre das GG Art.3 Abs. 3.
Zudem waren es von der Demo Jugendliche die verprügelt worden und keine “linksextremistische Organisationen“. Irgendwie erinnert mich das daran, wie man über die Grünen vor etlichen Jahren gesprochen hat. Die Typischen Methoden um die Menschen, die eine nicht „regimegerechte“ Meinung haben zum Bürgerschreck zu machen.
Als dann bekannt wurde das die Polizei trotz einer angemeldeten Demo schon vormittags begannen den Schlosspark mit Barrieren zu versehen, kamen etliche Menschen zum Schlosspark und haben diesen Besetzt. Dazu haben sich manche Menschen hingesetzt.
Dies ist nach den Äußerungen von Rech und Mappus Grund genug diese Menschen entgegen dem GG Art. 2 Abs. 2 nicht das Recht auf „Unversehrtheit“ zugestehen.
Dies hatte man wohl schon im Vorfeld in Kauf genommen, sonst ist es nicht nachvollziehbar, das Wasserwerfer und Sondereinsatzkomandos direkt vor Ort waren. Wer nicht bereit ist, Gewalt anzuwenden, braucht man keine solche Waffen vor Ort.
Das man bereit war, mit Gewalt gegen die Demonstranten vorzugehen, zeigt meiner Meinung nach auch, das man sehr schnell behauptete, das Pflastersteine geworfen wurden. Als sich zeigte, das diese Behauptung nicht weiter haltbar war, ruderte man schnell zurück. Statt dessen wird nun im Nachhinein von „einem angeblich geworfenen Stuhl und Flaschen, sowie Kastanien“ gesprochen. Dazu werden jetzt die eigenen Aufnahmen überprüft, so der Innenminister. Auf den vielen Livebildern, die man an den verschiedensten Stellen sehen konnte ist davon auf jeden Fall nichts zu sehen.
Nun, wie hieß es nochmal, das man zu den Maßnahmen gezwungen sei, weil die S21 Gegner trotz mehrfacher Aufforderung die Wege und das Gelände nicht verlassen habe. Da sah man sich zu diesen Maßnahmen gezwungen.
Da scheint man das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1995 zu vergessen. Unter dem AZ „1 BvR 718/89“ hat das BVerfG am 10.01.1995 entschieden, das reine „Sitzblockaden“, also wenn man sich einfach hinsetzt und einen Platz Blockiert, ohne sich anzuketten handelt es sich dabei nicht um eine Nötigung. Das BVerfG hat eine Sitzblockade ausdrücklich nicht als „Gewalt“ definiert!
Damit wird die ganze Argumentation von Mappus und Konsorten zur Farce.
Das nun im Nachhinein scheinbar raus kommt, das die ganze Fällaktion mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit illegal war und sich die Polizei für ein Gesetzesbruch hat missbrauchen lassen, ist nur das I-Tüpfelchen, dass dieses in meinen Augen rechtswidrigen Tat durch Mappus, Rech und Konsorten zu einem Kreis schließt.
Und diese Menschen trauen sich noch die Worte „demokratisch legitimiert“ in den Mund zu nehmen.
Das sich der Oberbürgermeister Schuster auch noch zu Wort meldet, nachdem er die Bevölkerung belogen hatte, in dem er eine Befragung versprochen hatte könnte man als Mutig bezeichnet oder einfach als unverschämt.
Die letzte Farce ist das Hin und Her von Innenminister Rech. Er sagt zuerst, das er bereit ist die Konsequenzen für die Handlungen zu ziehen. Schon Minuten später dementiert er seine eigene Aussage. Soviel zu der Zuverlässigkeit des Innenministers. Das nun der Einsatz überprüft werden soll ist löblich, aber wie wird diese wirklich unabhängig und neutral geschehen?
Vor einiger Zeit hat genau das Gegenteil Amnesty International festgestellt. (Siehe hier: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International)
Nachtrag
Ich habe mich im Text zurückgehalten in dem was ich dazu am liebsten sagen würde.
Erfreulich ist es, das gerade von dem „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.“ eine Pressemitteilung kommt, die vieles Anspricht, was ich mir zum Teil verkniffen habe.
Deswegen die Pressemitteilung im Volltext:
Bundesarbeitsgemeinschaft
Kritischer
Polizistinnen und Polizisten
(Hamburger Signal) e.V.PRESSEMITTEILUNG
Zu dem um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ durch staatliche Organe mit rechtswidrigem
Handeln, Täuschen, Tricksen und Tarnen eskalierten Konflikt anlässlich der gestern Nacht
gewaltsam durchgesetzten vorzeitigen Fällung von Bäumen erklären wir Kritische Folgendes:
„Wer ist das Volk? Wer hat die höchste Legitimation?“
Polizei hat in einer parlamentarischen Demokratie Instrumentencharakter. Das ist
auch gut so! Das Primat der Politik sollte gegenüber der Polizei ohne Einschränkung
ausgeübt werden können. Das gehört zum Wesen einer funktionierenden Republik.
Das bedeutet für die Eskalation durch die Polizei, die ihre Möglichkeiten gegenüber
SchülerInnen, RentnerInnen und allen anderen den Schlosspark besetzt haltenden
DemonstrantInnen von vorgestern, vom Donnerstag, 30. September auf den 1.
Oktober 2010, vollkommen unverhältnismäßig wahrnahm:
Die unmittelbare Verantwortung für diesen rechtswidrig durchgeführten Polizeieinsatz
liegt bei der Politik der Stadt Stuttgart und (mehr noch) dem Innenministerium des
Landes Baden-Württemberg. Das entbindet jedoch die eingesetzten
PolizeibeamtInnen selbst in keinster Weise davon, Recht und Gesetze in weit
höherem Maße zu beachten als ihr Gegenüber sowie insbesondere die
Verhältnismäßigkeit der (Einsatz-)Mittel zu achten! Die PolizeibeamtInnen haben es
mit ihrer staatlichen Gewaltlizenz sogar zu 100 Prozent anzuwenden.
Dass dies in so eklatanter Weise in Form und konkretem Handeln nicht geschehen
ist, wirft ein erschreckendes Licht auf den Geist in der Polizei Baden-Württembergs.
Nicht ohne Grund beendete Prof. Dr. Thomas Feltes seine Tätigkeit als Rektor (!) an
der F(l)achhochschule Ba-Wü ́s, weil es kaum noch auszuhalten war, was er aus
seinem Klientel – dem angehenden gehobenen Dienst (Kommissare aufwärts) Ba-
Wü ́s und den Ministerialschranzen erlebte -, um seitdem einer Tätigkeit auf einem
kriminologischen Lehrstuhl nachzugehen.
Wasserwerfer gegen 15-jährige Schülerinnen, Theologinnen mit deren Betgruppe
wegzuspülen, einen jungen Mann mit dem Wasserwerfer vom Baum zu schießen,
einem Bürger mit dem Wasserwerfer ein Auge auszuschießen, Pfefferspray unter
anderem auf große Distanz gegen Menschen einzusetzen, die auf Grund der großen
Distanz und des lauten Umfeldes die dreimalige „Warnung“ (so sie überhaupt
ausgesprochen worden ist!) vor Verwendung dieses Einsatzmittels gar nicht
wahrnehmen konnten und so weiter und so fort… – Das alles inmitten der Innenstadt
Stuttgarts, zwanzig Jahre nach Abschaffen der zweiten Diktatur des letzten
Jahrhunderts auf deutschem Boden und aus Anlass des profanen Neubaus eines
Bahnhofs (!), auf dem Schlossplatz. Ja, sind feudale Verhältnisse am
Wiederauferstehen?
Wahrlich: vollkommen unterirdisch. Von der verantwortlichen Politik wie von den
eingesetzten Polizeikräften.
Gibt es Strafanzeigen gegen den Bordschützen des WaWe, der einen jungen Mann
aus dem Baum schoss? Wegen welchen Tatverdachts wird ermittelt? Oder gibt es
etwa keine Strafanzeige? Obwohl alle PolizeibeamtInnen nach § 163 StPO
verpflichtet sind, jedem Verdacht auf eine Straftat nachzugehen.
Oder gegen den Bordschützen des WaWe, der einem anderen Mann ein Auge
ausschoss? Oder gibt es auch dazu immer noch keine Strafanzeige? Von Amts
wegen!
Die Verfahren – würden überhaupt welche eingeleitet – würden vermutlich wieder wie
das Horneburger Schießen ausgehen. Nach wie vor verweigern die Verantwortlichen
für die die „staatliche“ Gewalt ausübenden PolizeibeamtInnen die Kennzeichnungspflicht.
Nach wie vor verweigern die Verantwortlichen angesichts versagender Dienst- und
Fachaufsicht die erforderlichen Instrumente wie Ombudsleute oder unabhängige
Polizeibeauftragte analog zu Datenschutzbeauftragten, Wehrbeauftragten usw., um
unter anderem gegen Polizeiübergriffe in der Bundesrepublik endlich eine effektive
Kontrolle herzustellen.
So nimmt es kein Wunder, dass die Entscheidungsträger heute noch die Version der
eingesetzten Polizeiführer wiederkäuen. Dagegen tönen nach solchen Anlässen aber
immer wieder und immer lauter die Bemühungen nach Strafrechtsverschärfungen
wegen angeblich massenhafter Gewalt gegen PolizeibeamteInnen.
Bis jetzt ist nicht ein Fall in Stuttgart bekannt geworden, dass ein(e)
Polizeibeamtin(er) remonstriert hätte. Und dies bei in Serie festzustellenden
rechtswidrigen polizeilichen Übergriffen und bei Verantwortlichen für ein
Gesamteinsatzkonzept, dass in Kenntnis um die soziologische Gruppe
(SchülerInnen), die zu räumen gewesen ist, genau wissen musste, dass schon der
martialische Aufmarsch unverhältnismäßig (= Verfassungsrang) war. Man hat
mindestens billigend diese Eskalation in Kauf genommen.
Vor dem Hintergrund solcher Tatsachen sind die üblichen Statements der
Funktionäre großer Polizeigewerkschaften – zum Beispiel Rainer Wendt, DPolG –
nicht erschütternd, sondern spiegeln die bürgerferne Feistigkeit und
Hemdsärmeligkeit von BeamtInnen ausgesprochen authentisch wider.
Herr Wendt äußerte glasklar, dass der gesamte Einsatz der Polizei verhältnis- wie
rechtmäßig war. Gewalt wäre alleine von den DemonstrantInnen ausgegangen usw.
usf. … – Man könnte angesichts der im Widerspruch dazu festzustellenden
Tatsachen glauben, das Propagandaministerium eines Unrechtsstaates zu hören.
Uns Kritische erreichten Anrufe nach Herrn Wendts Interview-Auftritt gestern
Vormittag bei N 24, wonach ZuschauerInnen eigentlich nur darauf warteten, wann
der rechte Arm bei ihm nach oben geht.
Die drei großen Polizeigewerkschaften frönen weiterhin auch bei „Stuttgart 21“ ihrem
Selbstverständnis, die „bessere Polizeiführung“ darzustellen, anstatt die Bürgerrechte
von PolizeibeamtInnen und BürgerInnen zu vertreten. Und das vor dem Hintergrund,
dass die Einsatzleitung auch noch das vom BVerfGer zwingend vorgegebene
Kooperationsgebot mit Füßen trat, indem sie das von diesen angebotene und
gesuchte Gespräch mit Demo-Leitern verweigerte.
Es gibt noch ein grundsätzliches „Phänomen“ der traurigen Sonderklasse, das bei
diesem Idiotentest des Staates, wonach DemonstrantInnen massiv Gewalt auf
PolizeibeamtInnen ausgeübt hätten, von denen „nur“ sechs „verletzt“ worden wären,
hingegen mehr als fünfzig mal so viele zivile BürgerInnen:
Den sogenannten Entscheidern in Parlamenten und Regierungen ist überhaupt nicht
klar, was für eine binnenkulturelle Deformierung in den Polizeien längst Raum
gegriffen hat. Sie lassen sich von den Einflüsterungen geaalt auftretender
Angehöriger des höheren Dienstes blenden und die in fast jeder Bundestagsfraktion
vorhandenen Corpsgeistsänger aus dem Bundeskriminalamt und Länderpolizeien
tun ihr Übriges bei dieser gegen die Bürgerinteressen gerichteten Lobbyarbeit.
Näheres siehe nur beispielhaft, im besonderen den „Brandbrief“, unter:
http://www.kritische-polizisten.de/innenpolitik_hamburg/index.htm
Jedenfalls haben diese DemonstrantInnen am eigenen Leibe die
„Dienstleistungsqualität“ „ihrer Polizei“ in einer Art und Weise erlebt, wie es aktuell in
Hamburgs Straßen (fast) an der Tagesordnung ist. Ziellos Pfefferspray auf
demonstrierende Gruppen zu sprühen, Verletzte in mehreren Hundertschaftsstärken
zu produzieren und dann noch Desinformation ggü. Öffentlichkeit und Parlamenten
zu betreiben, wonach angeblich Pflastersteine auf PolizeibeamtInnen geworfen
worden seien.
Zu der „verantwortlichen“ Politik gehört im Übrigen auch die Bundeskanzlerin, die in
der DDR immerhin als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda an der Elite-
Universität der DDR ihre Doktorarbeit abliefern durfte. Frau Dr. Angela Dorothea
Merkel gehört zu den „Verantwortlichen“ des bürgerrechtlichen GAU in Stuttgart, weil
Bauherr des Bahnhofs die Deutsche Bahn AG ist. Da der Bund alle Anteile hält und
kein Handel damit stattfindet, handelt es sich aufgrund der Eigentümerstruktur um ein
privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen. Gewissermaßen ein VEB.
Selbstverständlich würde der Vorstandsvorsitzende Herr Grube die Bagger,
Holzfäller etc. abbestellen, wenn der Mehrheitseigner des „Bauherrn“
(Bundesrepublik Deutschland) dies über seine Aufsichtsratsmitglieder verlangen
würde. Aber Frau Merkel feuert ja noch an… – Auch hier versagt im übrigen die
Mehrheit im Deutschen Bundestag!
Dabei ist Frau Merkel eine klassische Vertreterin der Wendehälse. Nicht bloß bei
dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik. Man denke nur an den Leipziger
Bundesparteitag der CDU, als sie noch einen ziemlich reinen neoliberalen
Wirtschaftsansatz vertrat während sie noch 10 Jahre vorher ihre erbrachten
Fortschritte in der Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse nachweisen
konnte, um überhaupt an der Akademie der Wissenschaften zu studieren und dann
zu promovieren. Weitere sieben Jahre später exekutierte sie dann als Kanzlerin mit
der SPD vier lange Jahre quasi sozialdemokratische Wirtschafts- und Finanzpolitik. –
Warum wendet Frau Dr. Merkel nicht auch zu „Stuttgart 21“ ihren Hals?!? Sie hat
doch Vorzeigequalitäten in dieser Übung…
Diese Bezüge zur Bundespolitik gehören in den Zusammenhang mit „Stuttgart 21“
gestellt. Nicht weil wir Kritische PolizeibeamtInnen uns aus dem Anti-AKW-
Zusammenhang 1986 entwickelten, sondern weil wir bereits einmal in der
Bundesrepublik Deutschland ähnlich hypertrophe Bauplatzerrichtungen erlebten:
Berittene Polizei und andere kloppten die Bauplätze des AKW Brokdorf
(Innenminister Dr. Uwe Barschel, später Badewannentod in Zürich), in Grohnde
(Ministerpräsident Albrecht, dessen Tochter Frau Ursula van der Leyen, jetzt von
einem Ministerium ins andere hoppt und soziale Kälte pur versprüht) und anderswo
frei.
„Stuttgart 21“ ist ein weiteres Beispiel für einen in viel zu weiten Teilen sich
entkernenden Rechtsstaat. Die BürgerInnen in Ba-Wü vertrauten darauf, dass die
Gremien, deren Mitglieder sie und ihre Interessen repräsentieren sollen, anständig
arbeiten.
Den Wenigsten ist klar, dass fast überall unsichtbare Stempel wie „BDI“,
„Handwerkskammer“ oder irgendwelche Baufirmen draufstehen. Nach wie vor wird
die international von der BRD ratifizierte Abgeordnetenbestechung nicht in nationales
Recht umgesetzt. Warum denn wohl nicht?!?
Klar: Abgeordnete kann man kaufen, das Volk nicht. Und Abgeordnete wurden und
werden gekauft.
„Stuttgart 21“ ist auch ein weiteres Beispiel dafür, wie unsere sogenannte „politische
Klasse“, so wie die finanz- und wirtschaftspolitische Klasse, in ihrer Gier kaum noch
Grenzen kennt. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Wir wünschen den DemonstrantInnen die innere Kraft, das Durchhaltevermögen und
innere Ruhe, weiterhin friedlich zu demonstrieren, um den von ihren Steuergeldern
bezahlten staatlichen Rüpeln zu trotzen und letztlich doch den verdienten Erfolg zu
bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wüppesahl, für den Bundesvorstand
Links:
– Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.: Pressemitteilung zu dem Einsatz im Schlossgarten am 30.9.2010 (PDF)
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Hinweis:
Die meisten Artikel von mir zum Thema „Stuttgart 21“ wurden vor meinem Umzug auf diesen Blog unter dem Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben. Die dort eingestellten links führten zu den Seiten auf dem Blog „Ich bin Terrorist“. Da mein Anbieter den Server Mitte April 2011 nicht weiter betreiben wird, würden diese Links dann ins leere gehen. Ich habe mich deshalb entschlossen, diesen Linkblock einfach in alle Artikel zu dem Thema „Stuttgart 21“ einzupflegen, weil dies schneller geht, als die jetzigen Links umzuschreiben. Ich bitte um Verständnis.
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