In meinem Artikel „* Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Ein Blick auf die Gewalttätigkeit am 30.09.2010 in Stuttgart“ hatte ich meine Eindrücke zu dem 30.9.2010 nieder geschrieben. Vor allem die Farce der Pressekonferenz, wo man Szenen, die Stunden nach Beginn des gewalttätigen Handelns von Seiten der Polizei zeigten, als Beweis, das die Gewalttaten von den Demonstranten ausgegangen seien. Ähnlich wie bei den Pflastersteinen, die sich als Kastanien entpuppten, musste nach der Pressekonferenz eingeräumt werden, das die Bilder nicht den chronologischen Ablauf zeigten. Der Höhepunkt der Vertuschung der eigenen Lüge sehe ich aber darin, das man in den offiziell online gestellten Videos daraufhin die Zeitanzeige editiert hat. Ein klarer Versuch das Volk für dumm zu verkaufen.
Auch zeigte dann das veröffentlichte Genehmigungsschreiben eindeutig, dass im mittleren Schlossgarten eine ordnungsgemäß angemeldete Demonstration für diesen Tag durchgeführt werden durfte. Hier wurde also bewusst ein Grundrecht auf Versammlung brutal missachtet. Nicht nur das, so wurde zahlreich Dokumentiert, das Polizisten Sitzende aufgefordert haben, die Wege etc. frei zu geben und sich zu entfernen. Daraus behauptet die Einsatzleitung und die Verbrecher der Politik den Einsatz als Berechtigt herleiten zu können, weil es hier um Nötigung oder passive Gewalt handeln würde. Wie ich auch schon erläutert habe, ist dies nicht Richtig. Das BVerfG hatte schon vor Jahren festgestellt, das Sitzblockaden nicht automatisch eine Nötigung sind.
All diese Versuche der Einsatzleitung und der kriminellen Politiker, sowie Brandstifter in Pfaffenkleid (Ja, ich meine damit diesen Pfaffen Bräuchle) haben es nicht geschafft, die Gegner zu Kriminalisieren oder zu Spalten. Selbst das die Gruppe, die sich „Parkschützer“ nennen nicht an den „Schlichtungsgesprächen“ beteiligen, hat keine Spaltung bewirkt.
Letzte Woche hat nun eine Gruppe von Juristen eine Presseerklärung ins Netz eingestellt, die sich mit den juristischen Aspekten des Einsatz am 30.9.2010 beschäftigen. Dabei handelt es sich derzeit um knapp 30 Juristen, die sich selbst wie folgt definieren:
Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen.
(Quelle: Juristen zu Stuttgart 21 – „Wer wir sind“)
Diese haben nun zur Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zu den Vorfällen am 30.9.2010 folgende Pressemitteilung ins Netz gesetzt:
Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ vom 29.10.2010
zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010
Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen.
Die Ereignisse des 30. September 2010 sind mit dem Projekt Stuttgart 21 eng verknüpft.
Entgegen wiederkehrender Ausführungen seitens Teilen der Politik und seitens der Polizei war die Räumung des Mittleren Schlossgartens durch die Polizei zur Ermöglichung der Baumfällarbeiten rechtswidrig. Die Polizei hat nicht berücksichtigt, dass im Mittleren Schlossgarten eine grundrechtlich geschützte Spontandemonstration stattgefunden hat. Solange sich die Demonstranten aber auf das Versammlungsgesetz berufen können, findet das Polizeirecht keine Anwendung. Die Polizei war außerdem für eine Auflösung der Spontandemonstration nicht zuständig. Aufgrund der Fortgeltung des Versammlungsgesetzes durfte kein unmittelbarer Zwang durch Einsatz von Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcken ausgeübt werden. Darüber hinaus waren die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs auch unverhältnismäßig. Ein solch schwerer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit lässt sich mit Provokationen durch Einzeltäter juristisch nicht rechtfertigen.
Die vollständige Stellungnahme des Arbeitskreises finden Sie hier.
Die „Juristen zu Stuttgart 21“ begrüßen daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Landtag des Landes Baden-Württemberg.
Die „Juristen zu Stuttgart 21“ fordern sowohl die Landesregierung als auch die im Landtag vertretenen Parteien auf, die Arbeit des Untersuchungsausschusses konstruktiv zu unterstützen. Die Klärung der politischen Verantwortung ist vor allem für die vielen Verletzten, aber auch für die Polizeibeamten, die von der Politik gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wurden, von großer Bedeutung. Da der Untersuchungsausschuss mit Ablauf der Wahlperiode automatisch endet (Diskontinuität), wäre seine Verschleppung bis zur Landtagswahl im März 2011 ein Signal an die Bevölkerung, dass die Regierungsparteien kein Interesse an der Aufklärung haben.
Neben der Aufarbeitung der politischen Verantwortung für den Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Untersuchungsausschuss, erwarten die „Juristen zu Stuttgart 21“ eine objektive Aufarbeitung durch die Justiz. Berichte, dass Polizeibeamte, die sich kritisch zu dem Einsatz und zu den Verantwortlichkeiten äußern, starkem Druck innerhalb ihrer Behörde ausgesetzt werden, wecken Zweifel am Aufklärungswillen der Verantwortlichen. Auch hier ist die Landesregierung gefordert, eine objektive juristische Aufarbeitung zu unterstützen und nachgeordnete Behörden dazu anzuhalten.
Die sorgsame Aufarbeitung der Räumung des Mittleren Schlossgartens vom 30.September 2010 hat letztlich der Gewissheit der Bürger zu dienen, dass sie von ihrem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch machen können und dabei – so wie es das Versammlungsgesetz auch vorsieht – durch staatliche Organe geschützt werden.
Ganz interessant, neben den Ausführungen zum Versammlungsrecht in der Pressemitteilung finde ich diesen Satz:
„Da der Untersuchungsausschuss mit Ablauf der Wahlperiode automatisch endet (Diskontinuität), wäre seine Verschleppung bis zur Landtagswahl im März 2011 ein Signal an die Bevölkerung, dass die Regierungsparteien kein Interesse an der Aufklärung haben.“
Es bleibt also genau zu beobachten, wie sich der Untersuchungsausschuss entwickelt. Wenn ich mir so die Selbstherrlichkeit der Regierungsparteien ansehe, denke ich, dass diese auf das Vergessen des Volkes setzt und vor allem auf das Vergessen der eigenen Erinnerung. Das Motto des „Das Sitzen wir aus“ ist ja ein von der CDU schon traditionell gepflegtes Mittel.
Für viele Betroffene, also Verletzte, Eltern von betroffenen Kinder und Jugendlichen und allgemein an der „Versammlung“ beteiligten dürfte die „Stellungsnahme 30.9.2010“ der „Juristen zu Stuttgart 21“ sein. In der dort angebotenen PDF wird aus Sicht des Arbeitskreis eine „Stellungnahme zu rechtlichen Gesichtspunkten und Problembereichen bei Er-
hebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen der Polizeiaktion vom 30.09.2010“ abgegeben.
Wichtig, die Juristen haben dort eine „juristische Bewertung“ auf Grund einer angenommenen Situation vorgenommen. Da jeder Fall ein Einzelfall im deutschen Recht ist, kann diese Stellungsnahmen nicht als Muster verwendet werden. Deswegen weise ich hier explizit auf den Hinweis des Arbeitskreises hin:
Die Stellungnahme gibt die persönliche Meinung der Autoren im Arbeitskreis wieder. Die juristischen Bewertungen beruhen auf einem angenommenen Sachverhalt und sollen der sachlichen Information zum Polizeieinsatz am 30.09.2010 dienen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind nicht als Vorlage oder Muster für die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gedacht. Vor der Einleitung rechtlicher Schritte wird die Kontaktaufnahme zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt dringend empfohlen.
(Quelle: Juristen zu Stuttgart 21 – „Stellungsnahme 30.9.2010“)
Man soll sich nicht Blindlinks mit dieser PDF zu Gericht geben. Strafrechtlich sehe ich persönlich keine großen Chancen. In Deutschland ist es immer noch so, das die Polizei gegen sich selbst ermittelt und wie die Pressekonferenz von Amnesty International zu Polizeiübergriffen in Deutschland berichtete, sind Opfer sogar schon von den beschuldigten Beamten zu Ihren Anzeigen vernommen worden. Auch ein interessantes juristisches Thema. Über die Pressekonferenz hatte ich hier berichtet: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International.
Zurück zum Thema:
Der Arbeitskreis „Juristen zu Stuttgart 21“ hat für Ihre Stellungsnahme folgende Situation („angenommenen Sachverhalt“) angenommen:
Folgender Sachverhalt wird zugrundegelegt: Der Kläger wendet sich gegen das Projekt Stuttgart 21 und hat sich deshalb am 30.09.2010 vormittags der Spontandemonstration angeschlossen und sich auf die Straße im Schlossgarten in Stuttgart gesetzt. Die dort eingesetzten Polizeikräfte haben in der Folgezeit per Lautsprecher die Demonstranten zum Verlassen der Straße aufgefordert und die Räumung angedroht. Da die Sitzblockade nicht beendet wurde, haben die Polizeikräfte Schlagstöcke, Pfefferspray und Wasserwerfer zur Räumung eingesetzt. Von diesen
Zwangsmaßnahmen war auch der Kläger betroffen.
(Quelle: Juristen zu Stuttgart 21 – „Stellungsnahme 30.9.2010“)
Also eine Situation, in der sich viele der Demonstranten vom 30.9.2010 wiederfinden.
Wobei mir der Ausdruck „Spontandemonstration“ nicht so recht passt. Das sehe ich etwas anders. Im Bundesblog wurde der „Versammlungsbescheid für den 30.9.2010“ zum Download veröffentlicht.
Aus diesem geht auf der Seite 2 hervor, dass im Schlossgarten ab 11:00 Uhr für die Abschlusskundgebung aufgebaut werden durfte. Weiter geht aus dem zeitlichen Ablauf hervor, das im Mittleren Schlossgarten ab 12:00 Uhr eine Abschusskundgebung erfolgen sollte.
Schaut man sich nun die Zeichnung aus der Seite 13 an, so sieht man, dass die Abschlusskundgebung von den „Fritz-Faller-Brunnen“ aus in Richtung des nun abgesperrten Bereiches angemeldet war. Dies ist so auch von der Stadt Stuttgart bestätigt. Nach den Videos der Pressekonferenz der Einsatzleitung sind die angeblichen Gewalttaten der Demonstranten um 13:22, bzw. 14:00 Uhr erfolgt. Nach meinen Eindruck waren die ersten Übergriffe durch die Polizei bereits kurz nach 12:00 Uhr erfolgt. Also zu einer Zeit, als der Bereich von den Brunnen in Richtung dem Bahnhofflügel für eine Abschlusskundgebung angemeldet war. Man hat es zu diesem Zeitpunkt meiner Meinung nach nicht mit einer „Spontandemonstration“ zu tun, sondern mit einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung, die Verfassungsmäßig geschützt ist.
Aber unabhängig davon hat der Arbeitskreis in Ihrer Stellungsnahme dargelegt, das auch eine unangemeldete Versammlung durchaus durch das Grundgesetz geschützt ist. Für uns „Nichtjuristen“ ist die Stellungsnahme nicht einfach zu lesen, aber wenn man sich ein wenig Zeit nimmt, findet man in dieser Stellungsnahme eine interessante juristische Einschätzung.
Und man merkt, wie oft uns unsere Rechte vorenthalten wird.
Ich lade alle ein, sich die angebotenen Informationen anzusehen und sich selbst ein Bild von dem Zustand unserer Demokratie zu machen.
Links:
– Juristen zu Stuttgart 21: Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ vom 29.10.2010
– Juristen zu Stuttgart 21: Stellungsnahme 30.9.2010 (Seite zum Download des Arbeitskreis mit einer juristischen Einschätzung)
– Juristen zu Stuttgart 21: Die „Stellungsnahme 30.9.2010“ direkt zum Download (PDF, Größe: 76,2 KB)
– Bundesblog: Bescheid der Stadt Stuttgart für die angemeldete Demonstration und Kundgebung am 30.9.2010 (Als PDF zum Download)
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Hinweis:
Die meisten Artikel von mir zum Thema „Stuttgart 21“ wurden vor meinem Umzug auf diesen Blog unter dem Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben. Die dort eingestellten links führten zu den Seiten auf dem Blog „Ich bin Terrorist“. Da mein Anbieter den Server Mitte April 2011 nicht weiter betreiben wird, würden diese Links dann ins leere gehen. Ich habe mich deshalb entschlossen, diesen Linkblock einfach in alle Artikel zu dem Thema „Stuttgart 21“ einzupflegen (soweit noch nicht geschehen), weil dies schneller geht, als die jetzigen Links der vorherigen Artikel umzuschreiben. Ich bitte um Verständnis.
– Gehirnsturm: Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
– Gehirnsturm: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
2 Antworten auf * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Ein Blick auf den 30.09.2010 in Stuttgart >> Eine Juristische Einschätzung