So viel Zeit, wie man bräuchte, um alle die Schweinereien zu kommentieren, dafür reicht ein Tag nicht.
Statt dessen habe ich mich die letzten Tage mit dem bedruckten Klopapier aus dem Springer-Verlag gekümmert.
Welchen Stellenwert Menschen und Menschlichkeit bei den deutschen Politikern haben, wurde aber mal wieder am 20.6.2012 vor dem Verfassungsgericht klar.
Vor dem Bundesverfassungsgericht war am 20.6. eine Anhörung bezüglich des „Asylbewerberleistungsgesetz“. Ein Gesetz, das die Leistungen für Asylbewerber regelt und dessen derzeitiger Zustand besonders für die Kinder der Asylbewerber ein schlimmer Zustand ist.
Das was das ganze dann noch so pervers macht, ist, dass die Verantwortliche Ministerin die „Zensursela“ (Ursula von der Layen) ist. Eben jene Frau, die als Familienministerin angeblich zum Schutz der Kinder Webseiten bei Kindesmissbrauch mit einem „Stopp“-Schild versehen wollte, statt sich für deren Abschaltung und der effektiveren Strafverfolgung stark zu machen. Das sie dabei zur gleichen Zeit für Werbezwecke zu Ihrer eigenen Person ihre eigenen Kinder in die Öffentlichkeit gezerrt hat, sei dabei nur am Rande bemerkt.
Nun ist eben jene damaliger Familienministerin die „Bundesministerin für Arbeit und Soziales“ und somit auch für die Belange um die Versorgung von Asylbewerbern und im besonderen auch deren Kinder zuständig.
Weiter pikant dabei ist, das die Regierung selbst die Verfassungswidrigkeit des „Asylbewerberleistungsgesetz“ zugibt, aber nichts ändert. So wurde selbst gegen dieses (nach eigenen Augen) verfassungswidrige Gesetz die Versorgung der Asylbewerber seit 19 Jahren nicht angeglichen.
Wie schon bei der Entscheidung um die Harz IV Mindestversorgungshöhe, stellten die Richter bei der mündlichen Verhandlung klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde nicht beschneidbar sind und das Menschenrechte kein Alleinmerkmal für „Deutsche“ in Deutschland sind.
Zur Verhandlung ist dann für die Regierung auch nicht die Layen gekommen, sondern sie hat ihre Staatssekretärin geschickt.
Dazu schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung schon so schön in Ihrem ersten Abschnitt zur Verhandlung:
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) weiß, welche Termine man selbst wahrnimmt – und wann man Mitarbeiter ins Feuer schickt. Am Mittwoch gab es für ihr Ministerium in Karlsruhe nicht viel zu gewinnen.
(Quelle: FAZ – Dürfen Flüchtlinge weniger bekommen als Arbeitslose?)
Diese (die Staatssekretärin) hat dann auch einen „Anpassungsbedarf“ eingeräumt.
Die Verfassungsrichter haben nun alle Seiten angehört und auch Experten dazu befragt.
Man kann gespannt sein, wie nun in ein paar Monaten das Verfassungsgericht Urteilt und welche Maßnahmen und Zeiträume das Gericht in Ihrem Urteilsspruch einsetzt.
Die für die Menschen und die Menschenrechte beste Lösung zeigt Canmpact in Ihrem Bericht zu dem Verhandlungstag wie folgt auf:
Der Idealfall ist klar: Das Bundesverfassungsgericht müsste die Anwendung des Gesetzes solange aussetzen, bis die Bundesregierung eine neue Lösung präsentiert. Die Betroffenen würden solange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz-IV und Sozialhilfe) erhalten.
Links:
– Campact.de: Menschenwürde vor Gericht. Gestern verhandelte das Verfassungsgericht über Flüchtlingsrechte
– Frankfurter Rundschau: Richter äußern deutliche Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz
– Frankfurter Rundschau: Asylrecht BVG Kommentar – Schäbiges Asylgesetz
– Frankfurter Allgemeine Zeitung: Dürfen Flüchtlinge weniger bekommen als Arbeitslose?
– Amnesty International: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte
Pingback: Verfassungsgericht: Menschenrechte auch für Asylbewerber |