Verfassungsgericht: Menschenrechte auch für Asylbewerber

Wie ich vor einiger Zeit berichtete hatte unsere „Zensursela“ (Ursula von der Leyen) durch Ihre Staatssekretärin Annette Niederfranke mitteilen, dass man die derzeitige Regelung auch für nicht „Verfassungskonform“ hielte. Geändert hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales aber nichts.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Und es ist positiv, dass wenigstens eines der höchsten Gerichte noch etwas auf unsere Verfassung und auf Menschenrechte und -würde hält.

Die derzeitige Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verstößt demnach gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

(Quelle: FAZ – Karlsruhe: Mehr Geld für Asylbewerber; Hervorhebung durch mich)

Die Bundesregierung, vertreten durch die Arbeitsministerin hat gefälligst den Asylbewerbern ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern. Und das ist gut so.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Höhe dieser Geldleistungen ist
evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher
Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist
die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch
ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell
existenzsichernde Berechnung ersichtlich.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zu deren Inkrafttreten
hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach
ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den
Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches zu berechnen.

[…]

Aus der Übergangsregelung folgt beispielsweise für einen
Haushaltsvorstand jenseits der vorrangigen Versorgung mit Sachleistungen
eine deutlich höhere Geldleistung als bisher. Zur Sicherung eines
menschenwürdigen Existenzminimums ist dann im Jahr 2011 anstelle von
Sachleistungen für einen Monat von einer Geldleistung in Höhe von 206 €
und einem zusätzlichen Geldbetrag für die persönlichen Bedürfnisse des
täglichen Lebens in Höhe von 130 € auszugehen.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung) – Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser erste Artikel des Grundgesetzes reicht, wenn er ernst genommen wird, als Fundament vollkommen aus, um das menschliche Miteinander in diesem Land zu gestalten. Doch viel zu oft nimmt der Staat ihn nicht ernst, werden Bürger erster und zweiter Klasse geschaffen. Es ist wohltuend, dass Karlsruhe dazu unmissverständlich und rigoros geurteilt hat.

(Quelle: WAZ – Wohltuend rigoros)

Schön finde ich auch die Überschrift des Artikels im „Stern“:

„Menschenunwürdige Versorgung von Asylbewerbern Schämt Euch, Ihr Politiker!

Nun wollen wir nur hoffen, dass die „vierte Gewalt“ nicht sofort wieder bei nächster Gelegenheit mit den braunen Wölfen heult.

Jetzt wird es spannend, wie die Bundesregierung/Arbeitsministerium die Aufgabe vom Bundesverfassungsbericht umsetzt.

Links:

– Campact: Bundesverfassungsgericht: Es gibt keine Menschenwürde zweiter Klasse
– Amnesty International: Amnesty: Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz wichtiger Schritt. Bundesregierung muss endlich handeln
– Bundesverfassungsgericht: Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig (Pressemitteilung)
– FAZ; Karlsruhe: Mehr Geld für Asylbewerber
– WAZ: Wohltuend rigoros
– Stern: Schämt Euch, Ihr Politiker!

– Gehirnsturm: Menschenrechte auch für Asylbewerber?

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