Advent, Advent, die Krippe brennt

In Köln gibt es jedes Jahr den „Kölner Krippenweg“. Als Heimatvertriebener „Neu-Schwabe“ oder wie es ein Freund von mir sagt „Möchtegern-Schwabe“ denke ich natürlich an diese schöne Atmosphäre in Köln zurück. Jeder Platz mit mehr als 3 qm Fläche wird zu einem Weihnachtsmarkt umgestaltet. Um den Bahnhof herum kommt man aus keiner Seitenstraße mehr ohne Polizeieinsatz raus, weil die Busse aus Holland und England alles Blockieren. Kurz nach dem Sommer wird man schon mit Printen und Marzipan, sowie der geschmacklosesten Weihnachtsdeko belästigt. Also ungefähr so wie in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg. 😉

Aber wir lassen uns die Stimmung nicht vermiesen und genießen mit „Mr. Bean“ die stimmungsvolle Vorweihnachtszeit:

Und nicht vergessen, die Fundamentalisten, die aus Deutschland einen Gottesstaat machen wollen sind unter uns. 😉 –> Christliche Mitte – Christliche Fundamentalisten wollen einen Deutschen Gottesstaat?

Veröffentlicht unter *Grins* | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für Advent, Advent, die Krippe brennt

"Agentur für Arbeit" Handlanger für illegale Cold-Caller?

Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich die „Agentur für Arbeit“ im Nahmen des Vereins „Antispam e.V.“ angeschrieben, genauer gesagt, es war Anfang August 2008.
Dabei ging es darum, das die „Agentur für Arbeit“ auf Ihrer Plattform Arbeitsangebote zuließ, die eindeutig gegen geltende Bestimmungen verstießen. Nach „Prüfung“ hat die „Agentur für Arbeit“ unsere beanstandeten Angebote vom Netz genommen.
Damals haben wir von der Agentur für Arbeit mehr Sorgfalt verlangt.
Heute dachte ich mal, ich schau einfach mal rein in die „Jobbörse“ der Agentur für Arbeit“. Was begegnet mir da schon auf der ersten Seite in dem Berufsfeld „Call-Center-Agentin“?
Klar eine Jobanzeige, in der der Anbieter gleich mehrere Verstöße gegen geltendes Recht offen in seiner Jobanzeige zu gibt.
Leider hat die Agentur für Arbeit dafür gesorgt, dass man Ihre Ergebnisseiten nicht als Link setzen kann, aber wer selbst mal sehen will, was die „Agentur für Arbeit“ so auf Ihrem Portal Opfer für einen Hungerlohn suchen lässt, der gehe über den Link „http://jobboerse.arbeitsagentur.de/“ auf deren Jobbörsen-Hauptseite. Dort etwas runter scrollen und den Berufsbereich „Marketing, Werbung, Public Relations“ auswählen. Weiter geht es dann mit der Auswahl „Call-Center, Dialogmarketing“ um dann schließlich (und endlich) „Call-Center-Agents“ auswählen zu können. Schon hat man die ersten 10 Stellenangebote von (z.b. zur Zeit) etwa 2000 vor sich.
Das ganze sieht dann so aus:

Bilder hochladen

Das Angebot, wo man meine Maus sieht, ist schon sehr interessant gewesen.
Ich habe es mal als Screenshot gesichert:

Bilder hochladen

Bilder hochladen
(ich habe pers. Daten editiert und zudem die Kontaktdaten, damit nicht ncoh jemand über meine Seite zu solchen Arbeitgebern kommt)

Schaut man sich dieses Jobangebot mal an, dann wird mir Übel.
Der größte Hohn dabei ist, dass diese „Arbeitgeber“, der sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmert, von dem zukünftigen Arbeitnehmer bei Vertragsunterzeichnung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt!

Als Blog, das über ein korrektes Impressum verfügt und dessen Domain auch über ein korrektes Whois verfügt, hänge ich mich sehr weit raus, in dem ich behaupte, dass sich dieser Arbeitgeber einen „Scheiß um das deutsche Recht kümmert“.
Aber wie sagte mal ein Anwalt von mir: Wenn man solche Behauptungen in die Welt setzt gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1. Leugnen
2. Beweisen, das es die Wahrheit ist

Ich plädiere lieber auf den Punkt 2 und werde meine Behauptung hier nun darlegen:

Wie heißt es in der Arbeitsbeschreibung in diesem Jobangebot noch mal:

Aufgabe:

Sie kontaktieren Privatkunden, die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben. Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen. Bei diesen Kunden bieten Sie weitere Informationen und ggf. die Zusendung von Infomaterial oder Versicherungsangeboten

Was wird da dem Arbeitssuchenden für seine zukünftige Aufgabe mitgeteilt, wenn er die Stelle annimmt?

1. Das er Outbound-Anrufe (das bedeutet, der Call-Center-Agent ruft von sich aus aktiv andere Menschen an und belästigt diese) tätigen muss. Und dies auf illegale weise, da hier freimütig erklärt wird, dass man kein „Einverständnis“ zu diesen Anrufen hat.

2. Es werden Daten, die eingegeben wurden entgegen den Datenschutzbestimmungen verwertet und was besonders verwerflich ist, selbst dann wenn der Seitennutzer durch einen Abbruch eines Vorganges auf einer Webseite eindeutig erklärt, dass er hier nicht weiter gehen möchte. Heißt es doch in der Aufgabenbeschreibung: „die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben.

3. Mit der Erläuterung, die es in der Beschreibung zusätzlich noch gibt: „Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen.“ zeigt sich meiner Meinung nach, wie hinterhältig hier versucht wird, dem Anrufer eine Anrufsberechtigung des Call-Centers vorzugaukeln.

Und wie gesagt, das Ganze zu finden auf Seite 1 der Jobangebote für Call-Center-Agenten der „Agentur für Arbeit“. Wenn ich daran denke, wie man in meiner kurzen Arbeitslosigkeit sich „nur“ damit ausgezeichnet hatte, mir präventiv mit allen möglichen finanziellen Konsequenzen zu drohen und ich jedes mal selbst Drohen musste, um mein Recht, dass ich mit jahrzehntelanger Arbeitslosenversicherungseinzahlung erworben habe zu bekommen, dann könnte ich kotzen.
Besonders nachdem wir vor etwas über einem Jahr der „Agentur für Arbeit“ deutlich gemacht haben, wie Ihr Portal von solchen Subjekten missbraucht wird, erwarte ich eine höhere Sorgfalt von dieser. Aber weit gefehlt. Diese Jobanzeige zeigt unmissverständlich, dass diese Menschen, die sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmern, dies über das Portal der „Agentur für Arbeit“ unverblümt verbreiten können.
Mich würde es nicht wundern, dass ein Arbeitsloser, der sich weigert diesen Job anzunehmen sofort seine Arbeitslosenunterstützung gesperrt bekommt und die „Agentur für Arbeit“ diesen stolz in Ihre Statistik der erwischten Missbräuche einpflegen würde.

Ich habe zum Inkrafttreten der Gesetze für Verbraucherschutz im Cold-Call-Bereich einen Artikel geschrieben („Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?“) und hier zeigt sich, wie recht ich hatte, dass sich dadurch nichts ändert.
Wie auch, solange Institutionen, die durch unsere Steuergelder existieren (und statt zu helfen wie es das SGB -Sozialgesetzbuch- vorsieht, nur versucht einen Geld zu sperren. So jedenfalls meine pers. Erfahrung) nicht dafür Sorge tragen, dass Sie nicht Steigbügelhalter für solche dubiosen Firmen sind. Aber hier ist wohl der „Agentur für Arbeit“ die eigene Statistik wichtiger.

Da ich gerade in der Klammer das SGB erwähnt habe, sollte ich wohl mal allen und ganz besonders denen, die es Missbrauchen für Ihre Geldsperr-Politik, den Kernsatz der SGB vor Augen führen.
Wie heißt es da so schön im SGB I zu der Aufgabe des Gesetzes:

SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Dann im SGB II:

SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen

1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das SGB III:

SGB III § 1 Ziele der Arbeitsförderung
(1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.
(2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere

1. die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen,
2. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern,
3. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
4. die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden.

(3) Die Bundesregierung soll mit der Bundesagentur zur Durchführung der Arbeitsförderung Rahmenziele vereinbaren. Diese dienen der Umsetzung der Grundsätze dieses Buches. Die Rahmenziele werden spätestens zu Beginn einer Legislaturperiode überprüft.


(Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de)

Wer genau liest, findet immer wieder die Worte „Hilfe“ und „Unterstützung“ und nicht solche Worte wie „Schikane“ und „Unmenschlichkeit“, wie ich sie bei mir (immerhin hatte ich nur eine sehr kurze Arbeitslosigkeit und trotzdem war die bestückt mit Drohungen von Sperren) und im Freundeskreis erlebt habe.

Derzeit bin ich am überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, die „Agentur für Arbeit“ zu Unterrichten, so wie es sich für mich verhält, wird man evtl. dieses eine kritisierte Angebot entfernen, um dann weiter in der bisherigen Ignoranz weiter zu machen.

Links:
Ich bin Terrorist:
„Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?“
Telefonspam – Werbeanrufe ohne Rufnummernanzeige, das ist doch inzwischen verboten! Oder? Will man uns für Dumm verkaufen?
[Telefonspam] Neue Verbraucherschutzgesetze – Unterdrückte Rufnummer – Bundesnetzagentur

Veröffentlicht unter Allgemeines, Beruf, Datenschutz, Gesellschaft, Politik, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , | 2 Kommentare

Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, "Pressestimmen", Anwaltsantworten und der "Verbraucherzentrale Bundesverband".

Nun, einige Fragen sind in den letzten Tagen aufgeworfen worden. Auch ich habe ein paar Fragen gestellt.
Nun scheint es ein paar Antworten zu geben.

1.
Forenspekulationen.

Wer inzw. versucht hat, auf die „Rotglut.org“-Seite zu gelangen kommt auf eine Maske, wo er sich einloggen soll. Scheinbar hat da jemand einen Riegel vor diese Seite geschoben. Warum oder wer diesen Riegel davor geschoben hat, bleibt nur Spekulation, an die ich mich nicht beteiligen werde.
Parallel dazu ging es im Netz um das Forum „nicht-abzocken.eu“ von dem Verein „Nicht Abzocken e.V.“ die wildesten Gerüchte herum.
Was daran letztendlich ist, wird wohl erst die Zukunft entscheiden, nachdem ein „offenes“ Gespräch auf Grund der Berichterstattung bei Inside mega-downloads.net (Interview abgesagt – Rotglut.org nur noch geschlossenem Benutzerkreis zugänglich) nun auf der Forumsseite abgesagt wurde (Was haben wir mit den Nachbarn zu tun?).
Nun, auch hier kann viel spekuliert werden.
Eines ist sicher. Der Präsident des Vereins hat auf der Seite selbst erwähnt, dass die Gerichtskosten in einem Rechtsstreit durch einen „Sponsor“ beglichen wurden. Unstrittig dürfte auch sein, wer dieser Sponsor ist. Es soll dabei um eine Summe zwischen 50.000 und 58.000 Euro gehen (die Summe schwankt etwas). Was weiter offen ist, ist die Frage, ob es sich bei der Zahlung um ein Sponsoring handelte (also Zahlung einer Summe gegen Werbeleistung) und wie dieses Sponsoring aussah oder ob es sich um eine Art „Kredit“ handelt. Auch hier schweben ein paar Gerüchte in der Szene herum. Letztendlich ist es mir egal. Der Präsident des Vereins wird es wohl verstehen, dass ich persönlich Mitteilungen dieses Vereins mit dem Wissen nur noch mit äußerster Vorsicht genießen werde.

2.
Rotglut.org und die „Verbraucherzentrale Bundesverband“

Wie ich berichtet hatte, wurde in dem Artikel auf Rotglut.org erwähnt, dass die „Redaktion“ (wer das auch immer sein sollte) bis „Redaktionsschluss“ von dem „Verbraucherzentrale Bundesverband“ keine Reaktion auf Ihre Anfrage bekommen hätten.
Nun, ich habe zu diesem Thema bei dem „Verbraucherzentrale Bundesverband“ nachgefragt und erhielt auch eine Antwort (in angemessener Zeit!).
Der Bundesverband teilte mir mit, das keine Anfrage des Blogs „Rotglut.org“ vorliegt, sowie das Sie (der Bundesverband) die jetzige Kampagne von Netsolutions FZE sehr kritisch sehen. Sie sehen hier ein Versuch, die Opfer zu verunsichern und unter Druck zu setzen.
Dieser Einschätzung kann ich mich nur Anschließen.

3.
Portal „Frag einen Anwalt“, Rechtsanwältin Türk und meine Irritationen

Wie ich im Teil-2 um die Frage und Antwort angekündigt habe, habe ich sowohl die Rechtsanwältin Türk, wie auch die Betreiberfirma des Portals „Frag einen Anwalt“ angemailt und um eine Stellungsnahme gebeten.
Frau Türk hat mir sehr umfangreich geantwortet.

Zuerst war Sie überrascht, welche Aufmerksamkeit Ihre kurze Antwort erzeugt hat. Weshalb Ihre Antwort dann als Artikel auf dem Portal (Anm. von mir: kommentarlos) gelöscht wurde, ist Ihr nicht bekannt. Es ist nicht auf Ihre Veranlassung hin geschehen.
Sie erklärt, das es nie in Ihrer Absicht lag, pro Nachbarschaft24.net zu wirken.
Sie ist natürlich (berechtigter weise) von meinen Artikeln nicht sehr begeistert. Aber das Sie mir Vorwirft, dass ich eine Hetzjagd auf sie betreibe und Rufmord begehe weise ich energisch zurück. Ich habe nur auf die mir zugänglichen Informationen zugegriffen.
Sie bedauert es, dass durch Sie evtl. ein Rückschlag in meinen Bemühungen gegen die Abzocker (der Begriff kommt jetzt von mir) verursacht wurde. Sie schrieb mir, dass Sie sich den Vorgang nochmals anschauen würde und weitere Urteile anschauen würde und den Fragesteller direkt noch mal ausführlicher eine Antwort zukommen lassen wird.
Was ich bedauere, bisher keine Antwort auf die Frage, wieso Sie ein Protokoll eines Gerichtes her nimmt und es als „Urteil“ definiert zur Grundlage Ihrer Antwort benutzt hat. Das war es ja, was mich persönlich bewogen hat, diesen Artikel zu schreiben und nicht den Rat als solches, der je nach Vorgeschichte nicht unbedingt falsch sein muss. Ich habe Sie darauf noch mal hingewiesen und erhoffe mir da noch einmal eine klärende Antwort.

UPDATE:
Wie mir die RA Frau Türk noch mitteilte, hat sie das „Protokoll“ falsch aufgefasst und bedauert diesen „Flüchtigkeitsfehler“.

Aber dies ist ja schon lange mein reden. Überzeuge Dich immer selbst von der Richtigkeit der Aussage.

Anmerkung
Ich habe den Text zur vorherigen Ansicht an die „Verbraucherzentrale Bundesverband“ und der Rechtsanwältin Türk gesendet. (Über das Update habe ich Frau Türk dann nur noch informiert, sowie über eine Berichtigung, die diese mir noch mitgeteilt hatte.

4.
Betreiberfirma des Portals „Frag einen Anwalt“

Von dieser Seite habe ich leider bis „Redaktionsschluss“ 😉 (ich meine natürlich bis zur Veröffentlichung des Artikels) keine Stellungsnahme erhalten.

Links:
Antiabzocknews.de: Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net
BooCompany: Dringende Warnung vor www.rotglut.org – Domain gekapert! und Nachbarschaft24.net und andere Abzocken der Fäuschdle-Group Teil I
Computerbetrug: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal und Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Antispam e.V.: Deine Nachbarin läd dich ein! (nachbarschaft24.net) (meinnachbar.net)
Inside mega-downloads.net: Interview abgesagt – Rotglut.org nur noch geschlossenem Benutzerkreis zugänglich
Augsburger Allgemeine: nachbarschaft24.net klagt – oder was?

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2

Veröffentlicht unter Abmahnung, Aktuelles, Allgemeines, Gesellschaft, Information, Internet, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , | 3 Kommentare

Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2

Es ist noch nicht lange her, da sich überall im Netz Artikel und Berichte über die gerichtlichen Erfolge des Anwaltes von „Nachbarschst24.net“. Schaut man sich diese „Urteile“ näher an, dann sind es Anerkenntisurteile und Versäumnisurteile, bei denen letztendlich keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vertrages getroffen wird.
Genau in diese Nebelkerzen-Artikel kommt auf Grund einer Frage eine Antwort der Hamburger Rechtsanwältin Wibke Türk, die mich (gelinde gesagt) schlicht in Verwunderung versetzt hatte.
Deswegen habe ich dazu vor 3 Tagen einen Artikel geschrieben: “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

Nun, Heute schau ich dann noch mal auf die Seite und was ist geschehen?

Bilder hochladen

SEITE NICHT GEFUNDEN
Was ist das? Sang und klanglos und vor allem ohne ein Kommentar wurde diese Seite gelöscht. Wen man bedenkt wieviele Seiten sich mit diesem „Rat“ beschäftigt haben, ein Armutszeugnis.

Die Frage die ich mir und dem Portal „Frag einen Anwalt“ stelle ist, ob die Anwältin wenigstens den „Mindeseinsatz“ zurückgegeben hat?
Ich werde diese mal Befragen und hoffe das ich nach dem Wochenende eine Antwort bekomme.

Unabhängig davon steht immer noch die Frage im Raum, wie eine Rechtsanwältin in einem öffentlichen Portal so Oberflächlich sein kann, dass sie ein „Protokoll“ als „Urteil“ bezeichnet und darauf eine Begründung aufbaut.
Auch diese Frage werde ich mir Erlauben mal zu stellen.
Ich werde Berichten. Ansonsten noch ein schönes Wochenende.

Links:

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

Veröffentlicht unter *Grins*, Abmahnung, Aktuelles, Gesellschaft, Information, Internet, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | 4 Kommentare

"Nachbarschaft24.net", die Webseite "frag-einen-anwalt.de" und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin "Wibke Türk"

Als ich dies hier gelesen habe auf der Seite „Frag-einen-Anwalt.de“, war ich ehrlich gesagt erst einmal erstaunt:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Bei Anmeldung auf dem fraglichen Portal haben Sie die AGB dieses Anbieters akzeptiert.
Bereits auf der Startseite wird auf die Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Die Forderungen des Portalbetreibers sind damit rechtmäßig.
Da Sie diese Leistungen in Anspruch genommen haben, ist diese Forderung nun durch Sie zu begleichen.
Eine anderweitige Möglichkeit ist nicht ersichtlich.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Wibke Türk
Rechtsanwältin

(Quelle:Frag-einen-Anwalt.de: Frage geschrieben am 25.11.2009 09:58:53 | Betreff: nachbarschaft24.net)

UPDATE
Der hier angegebene Link wurde kommentarlos gelöscht. Ob es der Seite zu peinlich war oder ob es der Anwältin zu peinlich war, bleibt offen. Ob Sie jetzt wenigstens den „Mindeseinsatz“ zurückgibt? 😀

Also, auf Grund des „Mindeseinsatz“, hat sie sich die Mühe gemacht ein „Urteil“ heraus zu suchen.
Naja, ein „Urteil“? Scheinbar war der Einsatz nicht hoch genug, sich auch davon zu überzeugen, was sich hinter dem Aktenzeichen verbirgt.

Wie Schreibt die Rechtsanwältin Türk noch mal:

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Schauen wir uns doch mal das „Urteil“ an. Da “Rechtsanwalt Michalak” dieses „Urteil“ veröffentlicht hat, kann man es sich ja mal anschauen:
Bilder hochladen
Bilder hochladen
Bilder hochladen
Was lesen wir da?
Urteil?
Nein, es steht auf Seite 1 Mittig eindeutig „Protokoll“ (wie ich es jedenfalls mit meinem Hauptschulabschluss entziffere). Nun, vielleicht kenne ich ja nicht den Unterschied, oder besser den fehlenden Unterschied zwischen „Protokoll“ und „Urteil“?
Deswegen schauen wir und mal weiter an, was da steht.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin die Startseite von „Nachbarschaft24.net“ vorgelegt hat und dort die Kostenangaben zu finden waren. Daraufhin wurde festgestellt, dass der Vorwurf das dies eine „arglistiges Verhalten“ sein könnte nicht nachvollzogen werden kann. Über die Rechtmäßigkeit, bzw. dem Abschluss eines Vertrages geäußert, geschweige denn geurteilt!
Danach heißt es in diesem „Urteil“ (das sich „Protokoll“ nennt):

Die Parteien schlossen sodann folgenden
V e r g l e i c h

Wieder liest man nichts, von einem Urteil! Erst recht nicht von einem Urteil (scheinbar war meine Hauptschulausbildung doch nicht so schlecht. Zumindest scheinbar nicht schlechter, als die einer Anwältin, wenn man davon absieht, dass ich kein Latein kann 😉 )
Der Vergleich ist auch nicht so, wie in den Abmahnungen immer wieder dargestellt, das man nun über 200 Euro (für 24 Monate Vertrag zu Zahlen sei. Man einigt sich auf eine Vertragslaufzeit von 6 Monate (!) und damit eine Zahlung von 54,– Euro. Der größte Wermutstropfen dürften die Kosten des Rechtsstreit sein, die die Beklagte auch, lt. „Vergleich“ zu Zahlen hat.
Das was das Gericht „beschlossen“ hat, ist der Streitwert (nach dem sich die Anwaltssätze berechnen). Dieser wurde eben auf die im Vergleich geschlossenen 54 Euro festgesetzt.

Ich könnte fast glauben, das Einzige, was die Anwältin wirklich bei vollem Bewusstsein geschrieben hat, ist dieses:

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Da blinken wohl die $-Zeichen im Auge, oder?

Das andere Anwälte da durchaus anderer Meinung in Ihrer Einschätzung sind, kann man auch auf „Frag-einen-Anwalt.de“ finden:

[…]
Die von Ihnen angegebene Internetseite „Nachbarschaft24.net“ bietet seit einiger Zeit Anlass für die Klagen zahlreicher Nutzer, die sich durch die versteckten Preisangaben des Anbieters getäuscht sehen. Zwar werden Preise für die Nutzung des Dienstes auf der Homepage von Nachbarschaft24.net genannt, jedoch besteht die Gefahr, dass diese sehr leicht übersehen werden.
Zudem wird die Mehrzahl der Nutzer nicht davon ausgehen, dass sich hinter der „Suchen“-Funktion gleichzeitig ein Vertragsabschluss verbirgt.
[…]
Ich rate deshalb zu folgendem Vorgehen:
[…]
Sie müssen bedenken, dass diese Anbieter durch die Drohung mit immensen Kosten bei unterbleibender Zahlung und der zukünftigen Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten zunächst versuchen gehörig Druck aufzubauen, damit der Kunde freiwillig bezahlt. Viele beugen sich dann diesen Einschüchterungsversuchen und zahlen. Damit hat der Anbieter aber auch schon erreicht, was er will. Der zahlungsunwillige Rest wird dann vernachlässigt und spätestens nach der zweiten Mahnung nicht weiter verfolgt, zumal die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Nichtzahler bei dem von mir beschriebenen Vorgehen nicht sehr hoch sind.

(Quelle und Gesamttext: Frage-einen-Anwalt: Frage geschrieben am 09.01.2008 10:41:00 | Betreff: Kündigung von „Nachbarschaft24.net“)

Der Anwältin Türk würde ich raten, wenn man nicht bereit ist für 36,00 Euro „Mindeseinsatz“ sich die Mühe machen will, sich zu Informieren, sollte man es mit dem „Rat“ geben sein lassen!
Oder stecken da noch weitere Interessen dahinter?

HINWEIS!
Ich kann nur jedem Raten, sich von den Behauptungen selbst ein Bild zu machen! Auch meine Äußerungen sollte man kritisch betrachten und nachprüfen.
Nicht, weil ich will, das Ihr mir Misstrauen sollt, sondern, weil auch ich Fehler machen kann und Ihr mich nicht kennt (also doch misstrauen. 😉 )

Links:
Antiabzocknews.de: Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net
BooCompany: Dringende Warnung vor www.rotglut.org – Domain gekapert! und Nachbarschaft24.net und andere Abzocken der Fäuschdle-Group Teil I
Computerbetrug: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal und Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Antispam e.V.: Deine Nachbarin läd dich ein! (nachbarschaft24.net) (meinnachbar.net)

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

Veröffentlicht unter Abmahnung, Aktuelles, Gesellschaft, Information, Internet, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für "Nachbarschaft24.net", die Webseite "frag-einen-anwalt.de" und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin "Wibke Türk"