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So oder so: dieser Beschluss wird nicht das letzte Wort sein.
Aus der „Gegenvorstellung der Verteidigung an das OLG Bamberg vom 27.3.2014“ des RA Gerhard Strate zu der Weigerung des OLG Bamberg eine vom Verfassungsgericht verlangte Entscheidung zu treffen!
(Link geht direkt auf die Seite 5 der PDF, wo dieser Satz zu finden ist)-
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Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
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Veröffentlicht unter Abmahnung, Aktuelles, Allgemeines, Gesellschaft, Information, Internet, Politik, Recht, Verbraucherschutz
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