Die pösen, so pösen Chaos Computer Club – Diese „Terroristen“- -„Schwerkriminelle“- -„Talibans“- oder was weiß ich?

Ja, jetzt wird zurückgeschossen.
Der Wissenschaftliche Dienst hat, wenn man der Mitteldeutschen Zeitung glauben kann, den Chaos Computer Club überführt. Mit dem Analysieren, besser dem Veröffentlichen der Analyse wurde der Chaos Computer Club Kriminell:

Wörtlich heißt es darin: „Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.“

(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – Veröffentlichung des Quellcodes möglicherweise rechtswidrig

Übrigens der selbe „Wissenschaftliche Dienst“, der in dem Missbrauch ihrer Arbeitskraft durch den KT von Plagiat keinen Grund sieht, diesen Strafrechtlich verfolgen zu lassen, von einer Entschädigung/Schadensersatz wegen dem Schaden an den Steuerzahlern mal ganz zu schweigen.

Vorgeworfen wird dem Chaos Computer Club also, das sie gegen den § 258 des StGB (Strafgesetzbuch) verstoßen. Also meint der „Wissenschaftliche Dienst“ des Bundestages also, das es Strafbar ist, dass der Chaos Computer Club durch seine Analyse und deren Veröffentlichung vereitelt, das der Bund und die Länder weiter einen Rechtsbruch durchführen? Nicht nur das, der Chaos Computer Club legt für die Strafverfolger noch die Beweise vor. Wie man da eine Strafe (die wohl eher nicht kommt) „vereiteln“ will, das soll mir armen Hauptschüler mal jemand erklären! Ich bin da ehrlich gesagt etwas Ratlos, wie das gehen soll.

Nun, das ist soweit ja nicht schlimm, deswegen zurück zum Thema. Recht soll Recht bleiben. Sowohl für den Chaos Computer Club, wie dem BND, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Parteien, dem Parlament, …!

Und wieder zurück zu der Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes. Man möchte doch meinen, das man sich mit seinen Leuten abspricht.
Wie schreibt da der „Wissenschaftliche Dienst noch mal:

dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.

So, so, die Veröffentlichung des Quellcodes!
Ist das nicht genau der Knackpunkt? Der CCC ist doch nicht im Besitz des Quellcodes, ebenso wenig, wie die Auftraggeber des Trojaners, die Regierungen. In der 132. Sitzung des Bubndestages vom 19.10.2011 hat der parlamentarische Staatssekretär des BMI Dr. Ole Schröder genau das bestätigt. Hier der Auszug der Fragen und Antworten von Ihm bei der Fragestunde in der 132. Sitzung, lt. dem stenografischen Bericht der Sitzung:

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin!
Herr Staatssekretär, schließen Sie damit definitiv aus,
dass dieser Trojaner, der vom CCC analysiert wurde, jemals
im Bereich der Bundesregierung von Mitarbeitern
und Beamten der Bundesregierung im Rahmen ihrer
dienstlichen Tätigkeit verwendet oder eingesetzt wurde?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern:

Wir können ausschließen, dass diese Version eingesetzt
wurde. Vor drei Jahren wurde uns eine ähnliche
Version angeboten. Wir haben diese Version ganz bewusst
nicht genutzt, weil sie unseren Ansprüchen nicht
entsprochen hat.

[…]

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, wie können Sie
wissen, was die Software kann und was sie nicht kann,
wenn die Bundesregierung oder die zuständigen Behörden
nicht in den Quellcode dieser Software hineinschauen
können
, wie wir heute erfahren haben?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern:

Auch der Chaos Computer Club hat den Quellcode
nicht
, kann aber trotzdem erklären, was diese Software
kann und was nicht. Ich erkläre hiermit, dass wir diese
Software nicht eingesetzt haben. Wir haben immer nur
das eingesetzt, was den rechtlichen Bestimmungen entspricht
bzw. was die G 10-Kommission oder ein Richter
angeordnet haben, nicht mehr und nicht weniger.

(Quelle: Bundestag – 132.Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132, Seite 15582 [PDF 859,7 KB])

Ich habe mal die spannende Stelle hervorgehoben. Der parlamentarische Staatssekretär beim BMI Dr. Ole Schröder hat also verkündet, das weder die Regierung, noch die Behörden und erst recht nicht der Chaos Computer Club im Besitz des Quellcodes sind.

Was für einen Müll verzapft denn da der wissenschaftliche Dienst? Oder verzapft der „parlamentarische Staatssekretär beim BMI“ Dr. Ole Schröder da scheiße?
Halten wir fest, entweder versucht hier der „Wissenschaftliche Dienst“ mit einer Lüge hier was herbeizureden oder der „parlamentarische Staatssekretär beim BMI“ Dr. Ole Schröder versucht mit einer Lüge etwas wegzureden.
Was Stimmt? Nun, das überlasse ich dem Leser.

Einen weiteren schönen Abschnitt aus der 132. Sitzungd es Bundestages möchte ich doch noch los werden. Es handelt sich dabei um den Anfang der Rede von „Dr. Hans-Peter Uhl“ in der Aktuellen Stunde

Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Seit einer guten Woche wird an einem Zerrbild
gearbeitet, an dem Zerrbild, der Staat würde sich allen
Ernstes in die Computer seiner 80 Millionen Bürger
einhacken.
An diesem Zerrbild wird von interessierter Seite gearbeitet.
Natürlich hat der Vertreter der Linkspartei dieses
Zerrbild am besten und am glaubwürdigsten darstellen
können. Niemand kann besser über einen Überwachungsstaat
reden als ein Angehöriger der Linkspartei.

Sie wissen, wovon Sie reden.
Der Kollege Korte ist noch ein bisschen jung, aber er hat
von den Alten gelernt.

(Quelle: Bundestag – 132.Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132, Seite 15609-15610 [PDF 859,7 KB])
Auch als Video auf der Seite des Bundestages zu sehen: 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU), bis ca. zur 1. Minute.

Ja, mal wieder die Linkspartei!
Diese verfassungsfeindlichen Politiker unter dem Deckmäntelchen einer deutschen Partei!
Irgendwie seltsam, dass es gerade die Linke ist, die im Bundestag, so lange sie diesem schon angehören nicht einem Gesetz zugestimmt hat, das dann als Verfassungswidrig eingestuft wurde.
Also die einzigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht als Verfassungsbrecher hervorgetan haben, sind die Schlimmen.
Nur zur Erinnerung, aus meinem Artikel „Staatstrojaner und die Kompetenzpartei “Die Piraten” (und mehr) *Teil 2*“ dieser Abschnitt:


Um die Infos zu dem Thema noch zu erweitern hier noch ein Link zu einer Zusammenstellung der Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute und das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen.
Und nicht übersehen ganz unten die Analysen zu den Gesetzesabstimmungen!

Eine Reihe der Tabelle möchte ich hier mal in Textform wieder geben:

Zustimmungen zu verfassungswidrigen Gesetzen
CDU/CSU 2 von 4
SPD 3 von 4
FDP 2 von 4
Grüne 2 von 4
Linke 0 von 3 (Die Linke hat „nur“ bei 3 Entscheidungen als Fraktion die Möglichkeit der Stimmabgabe)

Einzig die als Verfassungsfeindlich von den anderen Parteien gescholtene Linke hat nicht einen der Verfassungswidrigen Gesetzen zugestimmt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Nur mal noch so nebenbei bemerkt, es ist die SPD, die die Spitzenreiter im Verfassungsbruch auf Bundesebene sind. Und die Grünen, die als die neuen „Liberalen“ (also „Freiheitlich“) gehandelt werden, stehen den selbsternannten Liberalen (FDP) und den selbsternannten Kreuzrittern des Christlichen in nichts nach.

Aber was sollen unsere Politiker auch machen?
Wie stellt „Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU)“ nochmal so schön fest?

Sondern das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr Kontrolliert, sehr Sorgfältig, sehr Behutsam mit dem, mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht und so soll es auch sein.
Ähm, das Heißt es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten, äh aus dem Computerclub.
Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.

(Quelle: Video der „Aktuellen Stunde in der 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU), ab ca. Minute 5:04)

Wie entlarvend Aufrichtig von dem CSU-Politiker Hans-Peter Uhl. Er gibt dort ganz offen zu, das wir Verfassungswidrig nicht vom Parlament, sondern von „Sicherheitsbeamten“ regiert werden.
Ganz frei nach dem alten Spontispruch:
Würden Wahlen was ändern, wären sie längst verboten

Links:

– Mitteldeutsche Zeitung: Veröffentlichung des Quellcodes möglicherweise rechtswidrig
– Der Bundestag: 132. Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132 [PDF 859,7 KB]
– Bundestag: 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU) [Video]
– Daten-Speicherung: Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute und das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen

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