GRATULATION an den BUND!
Gestern viel das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Klage des BUND gegen die 5. Änderungen des Grundwassermanagement im Planfeststellungsverfahren ist nicht rechtmäßig!
Eine komplette Aufhebung des Planungsverfahren auf den Stand vor der 5. Änderung wurde jedoch nicht erteilt.
Dessen (Anm.: des BUND) weitergehender Antrag, den Bescheid zur 5. Planänderung vom 30.04.2010 zur Gänze aufzuheben, ist hingegen ohne Erfolg geblieben, weil das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit hat, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
(Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Stuttgart 21: Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich [Presseerklärung])
Hatte die Bahn bisher noch die Möglichkeit beim Bundeseisenbahnamt eine weitere Bautätigkeit erlaubt zu bekommen, ist dies wohl mit dem Urteil nicht mehr möglich. Da es aber nach dem Volksentscheid zu weiteren Bautätigkeiten an dem Rohrsystem gekommen war, wie ich selbst gesehen habe (zudem tauchten nach dem Volksentscheid wieder Baumaschinen auf dem gesperrten Gelände am Grundwassermanagement-Bau auf), kann ich mir aber auch vorstellen, das es heimlich einen solchen Antrag gegeben hat oder das die Bahn mal wieder illegal gehandelt hat. Wie bei den Baumfällungen an dem „schwarzen Donnerstag“ (bzw. nach diesem).
Ein Weg bleibt der Bahn und dem Bundeseisenbahmamt noch. Sie können zum Bundesgerichtshof gehen:
Die Revision gegen das Urteil (5 S 2100/11) hat der VGH nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
(Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Stuttgart 21: Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich [Presseerklärung])
Ach Übrigens!
Gerade erst hat man auf den „Cannstädter Wasen“ 15 „Verwahrungscontainer“ für die Verwahrung von bis zu 200 S21-Gegnern aufgestellt. Ob diese auch gegen Menschen genutzt werden die die Einhaltung eines Gerichtsurteils sicher stellen wollen?
Wir werden sehen!
Link
– BUND-BW: EBA muss landschaftspflegerische Ausführungsplanung verbindlich einfordern (EBA = Eisenbahnbundesamt; Die Seite ist eine kontinuierlich weitergeführte Seite mit einzelnen Artikeln zu S21. Der hier genannte Artikel kann weiter nach unten Rücken, wenn neue Nachrichten eingestelltw erden. Eine direkte Verlinkung zum Artikel scheint leider nicht möglich)
– Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Stuttgart 21: Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich [Presseerklärung]
– Gehirnsturm: Sammlung eigener Artikel zum „Thema Stuttgart 21“
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