Eigentlich wollte ich ursprünglich diesem Artikel den Titel „Julia Schamm und Bettina Wulff | Legal, illegal … scheißegal?“ geben. Der ist in der ursprünglichen Einleitung zu lesen:
Die Ereignisse der beiden passen gerade gut zusammen.
Auf der einen Seite eine Politikerin (lt. eigenen Angaben) im Bundesvorstand einer Partei, die für neue Wege des Urheberrechts steht und auf der anderen Seite eine Frau, die sich bisher dadurch auszeichnet, dass die Außenstehenden den Eindruck haben, dass diese alles Rafft was nur irgendwie geht.Was Beide auszeichnet ist, dass man für fragwürdige Produkte möglich viel rausschlagen will.
Was nicht bedeutet, das ich beide in ein Topf werfen möchte. Mich interessiert da eher das Verständnis in jedem der beiden „Fällen“.
Da dies aber meiner Meinung nach den Rahmen sprengen würde, habe ich dieses Thema nun in 2 Teile geteilt. Der zweite Teil ist nun Bettina Wulff gewidmet.
Bettina Wulff hat die Leserschaft mit einer Biografie beglückt, die sie in Zusammenarbeit mit Nicole Maibaum geschrieben hat. Mir geht es hier, wie auch schon bei Julia Schramm nicht um die Qualität und Inhalt des Buches. Da ich beide Bücher nicht gelesen habe, kann ich dazu nichts sagen, außer das mich bei beiden Büchern die Leseproben der Bücher nicht nur aus Zeitgründen abhalten diese komplett zu lesen. Das ist aber mein ganz subjektive Einschätzung.
Während bei Julia Schramm Ihr Geschwätz zu „Urheberschaft“, „geistiges Eigentum“ und die Piratenposition im Gegensatz zu der konkreten Handlung das interessante für mich war, ist dies bei dem Buch von Bettina Wulff nicht von Interesse.
Bei Bettina Wulff ist neben ihrem katastrophalen PR-Gebaren vor allem die Rechtliche Situation für Downloader illegaler Kopien des Buches interessant.
Über das persönliche Verhalten, dem Widerspruch des Buchinhaltes zu Ihrem Verhalten und Aussagen z.B. während sie als Frau des Bundespräsidenten in Berlin residierte ist bereits genügen geschrieben und berichtet worden. Ebenso über Ihre katastrophale PR-Masche mit den öffentlichkeitswirksamen Anzeigen und der just schnell vorverlegten Buchveröffentlichung (wo seltsamerweise bereits alles für bereit stand).
nun ist kurz nach der Buchveröffentlichung das Buch zum kostenlosen Download angeboten worden. Nicht wie bei dem Angebot von Julia Schramm auf dem Server eines Cloud-Anbieters oder einen Fileshare-Anbieters, nein auf einer extra dafür registrierten Domain und einem Server in den recht liberalen Niederlanden. Nun während bei Cloud- und Fileshare-Anbietern der (manchmal auch vermeintliche) Rechteinhaber sein Copyright anzeigt und die Löschung der Datei verlangt, ist dies in diesem Fall nicht so einfach. Der Plattformbetreiber muss erst mal ausfindig gemacht werden, bevor dieser zur Löschung aufgefordert werden kann. Da die Registrierung der Domain, vermutlich auch des Serverplatzes über einen Zwischendienst läuft, der eine Anonymität garantiert, ist der Urheber dieses Download-Angebot nicht so einfach zu greifen. Und es gibt auch niemanden, der als Plattformbetreiber in Störerhaftung genommen werden kann.
So haben wir den Fall, dass die Seite mit dem kostenlosen Download nach Tagen immer noch erreichbar ist, während die Datei mit dem Buch von Julia Schramm nach kurzer Zeit verschwunden war.
Nun ist es über diverse Suchmaschinen nicht schwer, die Seite zu finden. Dabei braucht man nicht mal explizit nach einen freien Download zu suchen. Schon allein, wenn man nach einer Leseprobe sucht, wird man mit den einfachen Suchbegriffen des „Buchtitels“ und dem eigenen Wunsch, nämlich daraus etwas zu „lesen“ im oberen Feld der Suchergebnisse fündig, wie z.B. bei der größten Suchmaschine „google“:
Noch schneller, nämlich an erster Stelle bei der Suchmaschine „Bing“:
Man sieht, es ist recht einfach, ohne illegale Absichten auf diese Seiten zu kommen. Ähnliche Ergebnisse bekommt man im übrigen auch mit anderen Verknüpfungen des Buchtitels. Geht man nun auf diese dort angebotene Webseite, wird man von einer gestalteten Seite empfangen, auf der anscheinend Bettina Wulff die Besucher der Seite einlädt ihr Buch zu lesen:
Liebe Lesefreunde,
hier gibts das Buch „Jenseits des Protokolls“ von Bettina Wulff gratis zum lesen und download als PDF. Viel Spaß wünscht euch eure Bettina!
(Quelle: jenseits-des-protokolls-lesen.com)
Anmerkung:
Diese Seite wird nicht verlinkt, da diese offensichtlich illegalen Inhalt (Download eines geschützten Werkes) hat. Ich distanziere mich von dessen Inhalt und führe sowohl Inhalt, wie auch den Domainnamen nur aus dokumentarischen Gründen hier auf!
Dazu bietet man auf der Webseite mehrere Möglichkeiten an:
Ein kurzer Blick in die „html“-Version und der Online-PDF-Version haben eine gute Qualität des Buches gezeigt. Wobei die online PDF-Version eine noch bessere Qualität (nach dem Buchumschlag zu urteilen) als die html-Version hatte. ist der Download in ähnlicher Qualität bekommt der Besucher mit diesem Download eine Buchversion in exzellenter Qualität.
Und hier beginnt das Problem. Neben einer Kontaktfunktion, die auf eine Mailadresse „info@jenseits-des-protokolls-lesen.com“ führt und nach Zeitungsberichten auch beantwortet wird, ist unten auf der Seite ein Impressum (Verantwortlicher gem. § 5 TMG) mit kompletter und scheinbar richtiger Adresse und Telefonnummer von Bettina Wulff (wobei ich denke, das die Telefonnummer inzwischen dann abgeschaltet ist, wenn diese gestimmt hatte) aufgeführt:
Und hier sind wir nun bei einer interessanten Frage!
Ich bin auch schon sehr früh bei meinen Recherchen auf diese Seite gekommen. Ich war aber misstrauisch, da dies Angebot nicht zu Bettina Wulff passt und ich auch nicht glaube, das der Verlag dies Vertraglich so dulden würde. War aber doch etwas im Zweifel. Deswegen habe ich weiter gesucht und bin dann auch bald auf die ersten Meldungen über dieses Angebot gestoßen, womit mir klar war, das dies ein illegales Angebot sei.
Nun ist es so, das die Rechtsprechung in Deutschland meist so ist, dass man sich Strafbar macht, wenn man ein offensichtlich illegal angebotene Datei mit einem geschützten Werk downloadet. Straffrei bleiben aber die Personen, die beim herunterladen nicht unbedingt erkennen konnten, das es sich um ein illegales Angebot handelt.
Eben deswegen habe ich die Seite oben so ausführlich beschrieben. Wer auf der Suche nach einer Leseprobe oder mit den entsp. Suchkombinationen bei Suchmaschinen sucht, der wird unmittelbar in den ersten Ergebnissen fündig. Geht er dann auf diese Seite, ist es für den Besucher nicht offensichtlich, das es sich hierbei um einen Fake handelt. Das wissen, wie man z.B. das Whois (Registrierungsdaten der Domain) abruft, wissen nicht so viele und erst recht nicht, wie die Einträge zu bewerten sind. Wer, außer einigen Netz-Freaks weiß, das es sich bei dem Registrator „WhoisGuard“ um einen Dienstleister handelt, der auch anonyme Registrierungen vornimmt? Ich wusste es bisher auch nicht (da ich den Anbieter nicht kannte), hätte es mir nur auf Grund des Firmennamens denken können.
Jetzt freut sich der Besucher der Seite über dieses tolle Angebot von Bettina Wulff und lädt sich die Datei herunter. Vielleicht schreibt er auch noch Tante Erna, das Sie das Buch von Frau Wulff im Internet unter der Seite kostenlos finden kann und nicht zum Buchhändler gehen muss -mit Ihrem kaputten Bein-. Eine Utopie? Bestimmt nicht, da immer mehr auch ältere Menschen das Internet benutzen und nutzen. Die Tante Erna druckt es sich dann aus, weil sie das lesen am Bildschirm nicht mag, wie viele andere ihrer Generation auch (Nicht nur diese Generation. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Menschen sich selbst unwichtige Mails ausdrucken, um diese dann zu lesen).
Sie hat also nicht nur eine illegale Datei, sondern auch noch einen Ausdruck, den man wohl auch als illegal bezeichnen kann.
Die große Frage ist nun, haben sich Tante Erna und Ihr Hinweisgeber strafbar gemacht?
Schließlich sind jetzt etliche Tage ins Land gegangen und auf allen Ebenen wurde über diese illegale Webseite berichtet. Mussten sich Erna und Konsorten über die aktuellen Nachrichten (hier ja wohl eher das „Feuilleton“) informiert halten. Konnte die Illegalität der Seite, bzw. der Downloads als allgemein bekannt angenommen werden?
Eine interessante Frage, wie ich finde.
Dann noch etwas, was ist mit den Leuten, die sich das Buch online ansehen? Evtl. sogar, weil sie wissen, dass die Dateien und der Inhalt, die dort angeboten wird illegal ist. Also erst gar nicht herunterladen, sondern online lesen, um sich ja nicht strafbar zu machen? Also so ähnlich, wie sich in den Buchhandel zu begeben und an einer der Sitzecken das Buch dort zu lesen, ohne es zu kaufen. Solche „Leseinseln“ gibt es ja meist bei den großen Buchhändlern und Ketten. Schließlich werden dabei keine Dateien herunter geladen. Es wird nur der gerade geöffnete Bereich angezeigt. Lässt man nun auch kein Cache (das temporäre Speichern von Webinhalten zum schnelleren Seitenaufbau und der Offlineanzeige) zu, dann gibt es auch keine Dateien auf der Speicherplatte.
oder reicht hier die temporäre Speicherung zur direkten Anzeige (z.B. auf dem Arbeitsspeicher) schon aus, um sich strafbar zu machen?
Noch interessanter bei Leuten, die sich den Text online anschauen, um zu lesen, ob sie überhaupt das Buch Kaufen, Downloaden oder ganz lesen wollen und sich dann entscheiden, dass sie dieses Buch nicht weiter interessiert? Also so wie bei den Leseproben, die man z.B. bei Online-Händlern findet?
Müssten diese auf Grund der Pressemitteilungen wissen, das der Inhalt der Webseite illegal ist?
Wie ist das mit mir, ich habe vermutet, das die Webseite nicht legal ist und habe mir trotzdem die ersten sechs Seiten der Online-Angebote angeschaut (Titelseite bis zur ersten Inhaltsangaben-Seite), als HTML- und PDF-Online-Version angesehen. Habe ich mich damit bereits strafbar gemacht?
Ich bin mal gespannt, was dazu noch zu lesen ist. Ob erwischte Downloader deswegen angezeigt werden oder eine Klage/Unterlassungserklärung/etc. bekommen. Vielleicht erreicht mich auf Grund meines Geständnisses hier auch eine Anzeige, da ich ja sogar zugebe, das ich die Illegalität bereits beim Besuch dieser Seite vermutet habe. Wer weiß!
Neben diesem interessanten juristischen Aspekt, mal zurück zu den Vorgängen um das Buch und Bettina Wulff direkt. Die Presse berichtete über den bis dahin einzigartigen Kommentarsturm bei dem Onlinehandel „Amazon“ zu diesem Buch (und vor allem zu Bettina Wulff). Inzwischen scheint dies ein neues Kommunikationsmittel zu sein, da gemessen an dem öffentlichen Interesse zu dem Buch von Julia Schramm bei Amazon ein vergleichbarer Kommentarsturm gefolgt ist. Bei Bettina Wulff berichteten dann sehr schnell die Presse, dass trotz des „Hasssturmes“ das Buch in den Charts an Position 1 läge. Nun sind seit dem einige Tage vergangen und außer bei den Sachbuch-Charts des Spiegels ist Bettina Wulff in den Ranglisten ins Nirwana verschwunden. bei Amazon wurde das Buch (Stand 23.9.2012 Vormittags) gerade mal knapp 670 mal verkauft und in der Rangliste ist sie vom Rang 1 am ersten Tag aus den Top 100 geflogen (aktuell zum eben benannten Stand auf Platz 104). Dazu kommt, dass keine andere Themenübergreifende Sachbuchveröffentlichung zeitgleich anstand. Zudem sind die Ranglisten auch nach Taschenbuch und Hardcover unterschieden. So werden z.B. die Verkaufszahlen von Büchern, die es sowohl als Hardcover, wie auch als Taschenbuch verkauft werden getrennt bewertet. Diese Rankinglisten sagen also nur bedingt etwas aus. Zudem wird nur ein gewisser Zeitraum berücksichtigt, bei dem Spiegel-Ranking z.B. die Verkaufszahlen der letzten Woche, egal wie viele Bücher vorher schon verkauft worden. Es ist also nur eine Momentaufnahme, die nichts über die Position zu den absoluten Verkaufszahlen aussagen. Selbst das Ranking von Amazon ist mit Vorsicht zu genießen, da die ranking-Kriterien als recht diffus bezeichnet werden können. Im Vergleich zu Bohlen und Sarrazins Deutschlandsichabschaffungsbuch sind die Verkaufszahlen (Bei Amazon kann man diese sehen) von Bettina Wulffs Buch lächerlich. Interessant statt der Rangliste (jetzt z.B. beim Spiegel), wären die absoluten Verkaufszahlen. Mal sehen, ob der Verlag oder diverse Rankinglisten auch mal absolute Zahlen liefern. Diese sind dann mit anderen vergleichbaren Biografien interessant.
Nun, das einzige, was ich zu absoluten Verkaufszahlen finden konnte waren die von den Verkauften Bücher bei Amazon und die sind nicht berauschend. Also warten wir ab, ob sich das Buch von Bettina Wulff auch weiterhin in der „Sachbuch-Hardcover“ Rangliste halten kann. und ob es mal absolute Verkaufszahlen gibt. Lustig ist es zum Thema Verkaufszahlen, dass hier der Riva-Verlag, ebenso sie es inzwischen viele andere Verlage machen, zwar das Buch als „1. Ausgabe 2012“ gekennzeichnet (wie man bei „Blick ins Buch“ auf Amazon sehen kann), aber auf die Auflagengröße verzichtet. Früher war es üblich neben der Druckauflage, also eben jene „1. Auflage“ oder auch 4. Auflage“ die menge der gedruckten Bücher zu benennen, wie z.B. „1. Auflage 1.-10.tausend“ oder entsprechend „4. Auflage 30.-39.tausend“, huier mal ein Beispiel aus einem Buch aus meinem Bücherregalen:
Wenn nun in der ersten Auflage (also Druckvorgang) „nur“ 2000 Bücher gedruckt wurden, dann kann man das anhand der Angaben nicht erkennen. So könnten zwar in 2 Wochen die Komplette Auflage verkauft sein und in Woche 3 erscheint bereits die 2. Auflage, aber effektiv wären nur 2000 Bücher (sogar minus Presse-, Referenz-, Beleg- und Freiexemplare) tatsächlich verkauft worden. Und bei dem Ranking für „Hardcover-Sachbuch könnte dies dan vielleicht sogar für den Platz 1 reichen. Und die Auflage 2 (mit hypothetisch wieder 2000 Exemplaren) könnte ein Ladenhüter sein, da der Bedarf der Konsumenten bereits befriedigt ist.
Das mit den 200 Exemplaren war jetzt nur ein rein angenommenes Beispiel, was etwas überspitzt darstellen sollte, wie man etwas als begehrter erscheinen lassen kann, als es evtl. in Wirklichkeit ist.
Bei dem Buch von Wulff denke ich, das mehr Bücher in der ersten Auflage gedruckt wurden und ich glaube auch, dass die absoluten Verkaufszahlen die 2.000 Marke überschreiten werden. 😉
Interessant ist es eher, ob es überhaupt zu einer 2. Auflage kommt und ob sich die erste Auflage komplett verkaufen lässt. Spannend ist auch, ob das Buch zum „Ramschverkauf“ frei gegeben wird. Das entscheidet sich zum einen, wie der Vertrag mit dem Verlag gestaltet ist und zum anderen auch an den Verkaufsinteressen des Verlages (wenn der Ramschverkauf vertraglich möglich ist). Wird das Buch nämlich nach einer gewissen Zeit verramscht (also als verbilligte Ware) angeboten, z.B. in dem der Verlag nach einer gewissen Zeit die Preisbindung fallen lässt und auch seinen Lagerbestand unter preis verhökert, dann ist dies auch für die Rechteinhaberin von Interesse. Der Wert der Verwertungsrechte, die nach der Vertragszeit an Sie zurückfallen ist mit solch einem Ramschverkauf in einem Absturz. Die Weitervermarktung des Verwertungsrechtes (so weit dann überhaupt noch ein Interesse Dritter besteht) wird dann nur noch zu weit aus schlechteren Bedingungen möglich sein.
!!! HINWEIS !!!
26.9.2012; 18:30 Uhr
Die Domain öffnet inzwischen andere Seiten und nicht mehr die obige Download-Plattform. Wann diese nicht mehr erreichbar war, kann ich nicht sagen, da ich heute erst wieder auf die Seite gelandet bin. Heute früh bin ich durch Zufall wieder auf die Seite gekommen und da war dann irgendwelche „Titten“-Seiten aufgeführt. Eben war ich wegen dem Hinweis noch mal auf der Seite und da öffnete sich unter dieser Domain die Seite von „HYDRA“, eine Seite für Prostituierte und Beratung derselben. Das ist irgendwie passend. 😉
Aber ob das bestand hat, bleibt abzuwarten.
Links:
Da es bei dem Buch von Frau Wulff nicht von so großem Interesse ist, was von Dritter Seite kommt und hier der Artikel sich auch nur recht Komplex um die Rechte rund um Ihr Machtwerk beziehen, verzichte ich auf eine größere Linksammlung und verweise nur auf den „Teil 1“ (Julia Schramm) und die Ergänzung „Teil 1 [Nachtrag]“, sowie auf einen früheren Artikel über das Buch von Bettina Wulff.
– Gehirnsturm.info: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm
– Gehirnsturm.info: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm [Nachtrag]
– Gehirnsturm.info: Bettina Wulff: Jenseits des Protokolls
– Gehirnsturm: Ich will “Mob” sein!
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