An Christian Wulff: Heul doch!

Die Meldungen gehen durch alle Zeitungen, selbst das Handelsblatt berichtet darüber.
Die Wulffs haben sich getrennt!

Das interessiert mich eigentlich nicht, auch wenn ich dies selbst hier im Blog schon vor längerem voraus gesagt habe.
Lustig finde ich mal wieder die Kommentare.
Auf der einen Seite, diejenigen, die ihre Häme und ihren Frust freien Lauf lassen. Auf der anderen Seite die ewigen „jetzt ist aber mal gut“-Schreiber.

Die einen produzieren da zum Teil Plattitüden in Ihren Kommentaren rein, die einen in das finsterste Mittelalter oder einem Parteitag der CSU versetzt fühlen lässt.

Zum einen „typisch Frau“ (sozusagen als ständige Hure, die Zuneigung gegen Vorteile/Geld erbringt oder eben auch nicht) oder andersherum „typisch Mann“ (also dem schwanzgesteuerten, dessen Hirn beim Anblick einer jungen Frau das Blut zum denken fehlt). Das reiht sich nahtlos in die Vorurteile des „nicht-Einparkenkönnen“, angeblichen „Multitasking“ Fähigkeiten, bzw. das Fehlen selbiger, usw. ein. Was und warum diese Ehe auseinander gegangen ist, ist in der Situation dieser Beiden Individuen zu suchen und nicht in einem angeblich spezifischen Verhalten.

Auf der anderen Seite die, die wollen, das der „arme Mann“ doch mal in Ruhe gelassen wird. Ja, sogar Verschwörungs-Phantasien werden wieder hoch geholt.

In der „Causa Wulff“ ist einfach fest zu halten, dass es Wulff selbst war, der über seine eigenen Ansprüche gestolpert ist. Ähnlich wie Niebel (der als „Überflüssigkeitsminister Teppiche transportieren lässt) hat dieser seine früheren angeblichen Ansprüche ganz schnell vergessen, als es um eigene Vorteile ging. Der eine übernimmt das Ministeramt eines Ministeriums, das er selbst als völlig Überflüssig ansieht und erhascht damit etliche Vorteile, bis hin zu seinen zukünftigen Ruhegeldern. Auf der anderen Seite ein Wulff, der die hohen Ansprüche an Dritte für sich selbst nicht ansetzt und auch nicht angesetzt haben will.
Dies ist der Umstand, warum er nicht mehr das Vertrauen der Bevölkerung hatte und nicht ob die Verfehlungen juristisch von belang sind oder nicht.
Das die Presse dies aufgedeckt hat, ist nicht verwerflich. Verwerflich ist eher, dass sich die gesamte Presse von dem Springer-Verlag abhängig gemacht hat. Und das man manch andere Ungereimtheiten (anderer Politiker) nicht diesen Stellenwert gibt.
Nach dem Sturz von Wulff, wurde, so jedenfalls mein subjektiver Eindruck über Wulff nur noch im Rahmen der Ermittlungen und dem Ehrensold geschrieben. Dies ist legitim, da ja auch Christian Wulff zum „Ehrensold“ und vor allem zur Höhe und Dauer eine ganz konkrete Meinung vertreten hatte, die er nun in markanter weise selbst missachtet.
Es ist nicht nur der „Ehrensold“, es sind vor allem die Vergünstigungen, auf die dieser Mensch mit Nachdruck beharrte (Von Fahrbereitschaft bis zum Büro mit Maximalausstattung). Alle weiteren journalistischen Beachtungen sind von den Wulffs selbst inszeniert worden. Sei es der erste „öffentliche Auftritt“ nach der Amtsniederlegung bei der Stiftung von Peter Maffay oder das Buch von Bettina Wulff. Sie war es, die das private in die Öffentlichkeit geschoben hat, ganz von sich aus.
So ist auch die jetzige „Trennung“ nicht einfach vollzogen worden. Es ist ja eindeutig keine Entscheidung von heute auf morgen gewesen. Christian Wulff hat ja ganz offensichtlich bereits eine eigene (Miet-) Wohnung in Hannover und der Termin für die „Trennungsvereinbarung“ stand auch schon fest. Es war also alles schon lägst in trockenen Tüchern und allein eine ganz private Sache von den beiden. Warum also eine „Presseerklärung“ durch den Anwalt von Wulff?

Darüber kann man nun natürlich spekulieren. So wunderte es mich, wie oft in den Artikeln der diversen Zeitungen das Buch von Bettina Wulff ständig erwähnen? Die Statistik bei Amazon (das ist das Einzige, was recht Zeitnah eine Entwicklung aufzeigt) weist für den 7.1. einen um das mehrfache erhöhten Verkauf Ihres Buches zu dem Durchschnitt, das sich auch trotz Weihnachten bei ca. 3 Bücher je Tag eingependelt hatte.
Selbst die Trennung wird zum PR-Spektakel, nicht auf Initiative der Presse, sondern von Seiten der Wulffs. Eine Trennungsvereinbarung und scheinbar keine Scheidung? Das bedeutet, dass Bettina Wulff beim Tot von Christian Wulff bis zu ihrem Lebensende eine nicht gerade geringe Menge Geld bekommt. Auch das mutet sich -wenn es mit der Trennungsvereinbarung so ist, das die Ehe nicht geschieden wird- recht merkwürdig und fördert bestimmt nicht das Vertrauen der Beiden in der Bevölkerung.

Nun einige meinen das Wulff gezielt gecancelt wurde, weil er sich gegen den ESM gestellt hat.
Das kann durchaus ein Beweggrund sein, das die beiden Machtfrauen in Bundesregierung und Springer-Verlag zu solch einem Schritt bewogen haben. Aber es war immer noch Wulff selbst, der die Grundlagen dazu geschaffen hat. Es war Wulff, der wusste warum Herzog abgedankt hat. Es war immer noch Wulff, der sich vor allem mit großen Worten und gegenteiligen Taten hervorgetan hat. Er müsste ja nach eigenen Aussagen in seinen letzten Jahren vor Schmerz geschrien haben. Statt dessen hat er jeden eigenen Vorteil für sich genutzt, bis zum heutigen Tag.

Er hat jede Möglichkeit, seinen Weg zu ändern verpasst. Angefangen, das er selbst jeden Vorwurf (dabei ist die juristische Seite erst einmal egal) nur so weit zugegeben hat, wie diese Ihm konkret nachweisbar war. Alle seine Entlastungen sind nicht nachprüfbar/belegt (Barerstattungen in mehrfachen Fällen) und in diesen „Kreisen“ eigentlich untypisch (außer bei Steuervergehen).
Dann dankt er ab. Statt nun die Möglichkeit zu nutzen und seine Glaubwürdigkeit und Sympathien beim Volk wieder zu erhöhen, rafft er alles was er bekommen kann.
Welche Möglichkeiten hätten Ihm offen gestanden, wenn er auf den Ehrensold verzichtet hätte.
Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich könnte mir denken, dass Ihm immer noch das Übergangsgeld aus seiner Ministerpräsidentenzeit zustand. Somit wäre die direkte und erste Phase seines Lebens nach der Amtsniederlegung gesichert. Zudem sollte nach einem Jahr, bei diesem Gehalt (und gibt es da nicht auch noch eine Übergangszeit?) eine gewisse Rücklage entstanden sein, da die meisten Aufwendungen während der Amtszeit durch den Staat übernommen wird, wie z.B. die ganzen „mildtätigen“ Ausgaben des Bundespräsidenten (so kann man natürlich gut „sozial Engagiert“ sein).
Mit solch einem Zeichen hätte er viel für seine eigene Position tun können und würde im Volk nicht als „der“ Gierhals dastehen wie es jetzt der Fall ist. Und er hätte nicht mal lange durchhalten müssen.
Man kann ja mal kurz Rechnen.
Christian Wulff war 16 Jahre lang Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Wer mindestens 3 Jahre Mitglied des Landtages war hat Anspruch auf ein Ruhegeld. Dies berechnet sich lt. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz), § 13 in diesem Fall auf rund 54% der Bezüge bei der Landesregierung. Diese sind aktuell berechnet nach §9 derzeit rund 14.000 Euro monatlich (genau 14.007,17). Ruhegelder werden ab dem 60. Lebensjahr (davor „ruht“ die Zahlung) bezahlt bei einer Mandatszeit bis zu 8 Jahren. Mit jedem Jahr darüber verringert sich die Frist um ein Jahr, aber frühestens mit dem 55. Lebensjahr.
Bei Christian Wulff bedeutet dies, das er bei 16 Jahren Landesparlament-Mitgliedschaft rein theoretisch mit 60 minus 8 Jahren seinen Ruhesold bekommen würde, also mit 52. Da die Grenze bei 55 Jahren liegt dann eben doch „erst“ mit dem 55. Lebensjahr. Das bedeutet Konkret, er würde zum Juni 2014 sein Ruhegeld aus seiner Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag bekommen.
Dies würde derzeit 6.858 Euro monatlich betragen, rund 82.300 Euro im Jahr. Er hätte also „nur 2 1/2 Jahre“ überbrücken müssen, um ein sattes Ruhegeld einstreichen zu können. Und ich denke Mitte 2014 hätte danach dann kein Hahn mehr gekräht. Vor allem wäre dies nicht entgegen seinem eigenen Leistungsanspruch gestanden, im Gegensatz zu seiner jetzigen Situation.
Derzeit (eigentlich bis zu seinem Tot) muss er sich vorwerfen lassen, das er genau das macht, was er selbst als Unmoralisch bewertet hat. Er selbst hat „nichtjuristische“ Bewertungen bei Anderen in dem Amt des Bundespräsidenten geknüpft. Und daran muss er sich auch selbst bewerten lassen.

Linkd gibt es nicht, da die aktuellen nur um die Privatsache der Wulffs geht, ich aber eher die „Öffentlichkeitsgeilheit“ der Wulffs hier als Thema sehe.

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Begleitende Worte zum „Dreikönigstreffen der FDP“ in Stuttgart

Die Zeitungen berichten über die innerparteiliche Selbstzerfleischung der Partei.
Besonders Spannend wird es sein, ob die FDP die Erneuerung und Verjüngung der Partei mit „Brüderle“ und dem Überflüssig-Minister und Teppichhändler „Niebel“ fortsetzen will. 😉

Aber hier zum Geleit des Dreikönigstreffen eine kleine Rede vom Max Uthoff:

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Aufschrei! Abmahnung für Bild auf Facebook-Pinnwand

Es tut mir Leid, aber ich musste mal wieder lachen!

Hier wurde eine Abmahnung an einen „gewerblichen“ Facebook-Seiten-Betreiber gesendet, weil dieser ein Urheberrechtlich geschütztes Bild frei zugänglich gemacht hat. Das soll dem Betreiber der Facebook-Seite rund 1800 Euro kosten. Und gleich wird hier ein Horror-Szenario aufgestellt. Ja, es ist natürlich nur eine Meldung zweiten Ranges mit der Einschränkung, das es sich um einen „geweblichen“ Account handelt. Deswegen wird dies von der Augsburger Allgemeinen (die ich sonst eigentlich ganz gerne lese) einfach mal ignoriert:

Dies ist nun einem Nutzer zum Verhängnis geworden.
[…]
Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war.

(Quelle: Augsburger Allgemeine – Vorschau-Bilder | Facebook: Beim Teilen droht die Abmahnung)

Nun es war kein „Facebook-Nutzer“, wie es angeblich der Anwalt gesagt hat, sondern ein „Facebook-Seiten-Betreiber“, also z.B. mit dem Zweck der Werbung. Selbst sein eigener Anwalt schreibt auf seiner Seite Richtig, das „Der Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite“ abgemahnt wurde:

Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook- Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion „Link teilen“ Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen.

Was war geschehen?
Der Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite wollte einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopiere diesen,[…], in das Statusfenster

(Quelle: RatgeberRecht.eu – Abmahnung Facebook „Link teilen“ – Funktion)

Es wird deutlich, das selbst sein eigener Anwalt nicht von einem „Nutzer“, sondern einem „Betreiber“ ausgeht, was schon in der Interessenslage des Accountinhabers meiner Meinung nach einen sehr großen Unterschied macht. Dazu kommt, dass sowohl in den Veröffentlichungen, wie auch von der Kanzlei, die den Facebook Seitenbetreiber vertritt dieser nicht genannt wird. Der Rechtsanwalt selbst aber die Urheberin des Bildes sehr wohl voll Namentlich benennt. Dies halte ich von Seiten des Anwaltes für sehr bedenklich und rein persönlich für Feige! Warum benennt er dann nicht auch den Urheberrechtsverletzer, damit man sich von diesem ebenso ein Bild machen kann? Als Gewerbetreibender dürfte das Persönlichkeitsrecht hinten an stehen, vor allem, wenn man mit dem Persönlichkeitsrecht anderer so locker umgeht.

Der Anwalt, den die Augsburger Allgemeine zitiert, schreibt auf der Seite der Kanzlei dies etwas differenzierter. Er erklärt als erstes, das seine Kanzlei schon länger vor dieser Gefahr warnt und stellt in seiner Einleitung auch fest, das es sich um einen „gewerblichen Seitenbetreiber“ handelt. Ob der Übergang zu einem Normalen Nutzer so richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Halte diese 1 zu 1 Übertragung jedoch für bedenklich. Ein Punkt ist dabei jedoch anzumerken:

Darum geht es: Ein gewerblicher Facebook-Nutzer hat in seiner Chronik einen Link geteilt – zusammen mit dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild. Da dieses Vorschau-Bild von einer freiberuflichen Fotografin stammt, hat die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei forderte das sofortige Entfernen des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten – zusammen etwa 1.800 Euro.
[…]
Die Abmahngebühren halte ich persönlich für viel zu hoch. Und auch der angesetzte Streitwert, nach dem sich solche Gebühren berechnen, sollte korrigiert werden. Aber man muss auch klar sagen: Ich habe schon Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erlebt, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Foto verlangt werden. Das variiert eben von Fall zu Fall.

(Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR – Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!)

Nun, ob die Summe wirklich gerechtfertigt ist, das sollte überprüft werden. Dabei kommt es wirklich auf den Marktwert des jeweiligen Fotografen an. Kann dieser z.B. nachweisen, dass die Nutzungsrechte des abgebildeten Foto für eine Honorar von 600 Euro vergeben wurden, dann steht es schlecht für den Facebook-Seiten-Betreiber, da bei Urheberrechtsverletzungen eine Doppeltes Honorar üblich ist. Dann bleibt nur noch die Frage des Streitwertes, nach dem sich die Anwaltsgebühren berechnen.
Nun berichtet die Kanzlei von einem „zweiten“ Fall:

Nun liegt uns ein weiterer aktueller Fall vor, bei dem die Einbindung eines Vorschaubildes in einem auf Facebook geteilten Link beanstandet wird.
[…]
Das Bistum Osnabrück betreibt eine Website und hat gleichzeitig ein eigenes Facebook-Profil. Anfang Dezember war auf der Website ein Artikel erschienen, der unter anderem ein Foto des Fotografen Karsten Jipp enthielt. Auf dem Facebook-Profil des Bistums wurde der Artikel verlinkt. Hierbei wurde der Link durch automatisches Auslesen der verlinkten Website auf der Facebook-Pinnwand mit das erwähnte Foto als Vorschaubild angezeigt. Besucher des Facebook-Profils können durch Anklicken eines so genannten Share-Buttons auf den Link aufmerksam machen.
[…]
Es dauerte keinen Monat, da hatte der arglose Besucher eine Email des Fotografen in seinem Postfach. Dieser beanstandete, dass sein Bild auf der Pinnwand des Besuchers ohne ohne Lizenz veröffentlicht und zudem der Fotograf des Bildes nicht genannt werde; dies stelle eine Verletzung seines Urheberrechts dar.

(Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR – Abmahnung von Vorschaubildern auf Facebook: kein Einzelfall)

Nun, es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die trotz einer kurzen Erläuterung des Artikelschreibers doch vermischt werden. Zuerst einmal geht es hier nicht um eine direkte Linksetzung, sondern um ein Sharing. Dazu kommt, dass das Bistum einen Link der eigenen Seite auf ihrer (dann wohl auch „gewerblich“) eigenen Facebook-Seite verlinkt hat, mit Vorschaubild. Dieser „Eintrag“ des Bistums wurde nun „geteilt“.
Weiter hat der Fotograf sich scheinbar persönlich bei den Facebook-Nutzern gemeldet und diesen die Möglichkeit eingeräumt sozusagen die Veröffentlichung nach zu Lizenzieren. Und es geht hier um 110 Euro, diese dann aber scheinbar direkt von etlichen Link-Sharern.
Also erst einmal ganz andere Bedingungen:
!. Private Nutzer
2. keine Abmahnung
3. eine ganz andere Summe

Das der Fotograf dabei mit dem Hinweis, das dies günstiger als „eventuelle Anwaltsgebühren und Strafgebühren“ sein würde, ist meiner Meinung nach recht Fragwürdig. Ich denke auch, das dies ein Versuchsballon ist, den der Fotograf da ablässt. Ich glaube, das eine „Veröffentlichung“ über ein „Share-Modul“ auf dem Account des Seitenbetreibers recht schwierig als Urheberrechtsverletzung durch zu setzen ist. Seine erste Adresse sollte der Verursacher der Urheberrechtsverletzung, das Bistum sein und nicht die User, die guten Glaubens (merkt jemand in diesem Zusammenhang die Ironie des Wortes?) diese Urheberrechtsverletzung sozusagen „geteilt“ haben. Ich denke eine gerichtliche Auseinandersetzung in diesem Fall würde recht kompliziert werden, da hier viele Ebenen in einander verwoben sind und erst mal geklärt werden müsste, ob das Bistum selbst berechtigt war, den Link so auf seine Facebook-Seite zu setzen und ob diese eine von Ihnen angebotene Funktion an Dritte (das Sharing) hätte dann zulassen dürfen.

Was nicht bedeutet, dass das derzeitige „Geschäft“ mit den Abmahnungen nicht evtl. Reformbedürftig ist. Ein Minischritt ist man mit der Kostendeckelung bei privaten Urheberrechtsverletzungen gegangen. Dabei hat man aber zuviele Ausweichmöglichkeiten gelassen.

Man mag mir verzeihen, aber nach den derzeitigen Infos mag ich den gewerblichen Betreiber der Facebook-Seite nicht ob dieser Abmahnung betrauern. Hier sehe ich doch einen eklatanten Unterschied zwischen „Gewerblich“ und „Privat“.

Unabhängig von diesen beiden Fällen, ist natürlich die Frage, welchen Stellenwert die „Social Media“ haben. Die Ambitionen der ganzen Welt an seinem persönlichen Leben teil haben zu lassen, wird auch die Interessenwahrungen von Urhebern verschieben. Es ist nun mal so, dass man früher im Freundeskreis Musik-Kassetten vervielfältigt hat. Wurden diese aber im Ort verkauft, dann gab’s dafür auch schon in den 80ern Strafe. Mit jeder neuen technischen Möglichkeit hat sich auch der Missbrauch verändert. Als es billiger war, ein Buch zu kopieren, statt es zu Drucken, kamen die ersten Angebote, mit denen sich findige Buchbesitzer Ihrer Bücher refinanziert haben (besonders beliebt bei Studenten mit teuren Fachbüchern). Das war der Aufschwung der Copyshops. Inzwischen haben diese auch wieder abgenommen und halten sich vor allem nur noch in Uninähe. Wobei auch diese schon an den preiswerten Druckkosten per PC zu knappsen haben. Viele haben die traditionellen Copy-Geräte nur noch nebenher und haben nun Ihre Einnahme in Zusatzleistungen (wie Großformartdrucke, Spezialdrucke, wie Bügelbilder für Stoffe oder Abziehbilder für Tassen u.Ä. oder auch Bindungen aller Art). Bis in die heutige Zeit, wo Vervielfältigungen vor allem Digital erfolgen.

Ob der fast schon Gruppenzwang, sich an die diversen Social Medias zu beteiligen gesellschaftlich gesund ist, wage ich zu bezweifeln. War man früher in gewisser Weise geschützt, kann man Heute nicht nur selbst, sondern auch durch Dritte absichtlich oder unabsichtlich Probleme bekommen. Es ist doch heute schon normal, das ein Arbeitgeber einen möglichen Kandidaten für eine Arbeitsstelle digital überprüft. Zum Teil sogar durch professionelle Anbieter. Da kann ein Persönlichkeitsmissbrauch, ein persönliches Bild in der Öffentlichkeit oder einfach ein falscher und vielleicht sogar absichtlich eingestellter Beitrag Existenzen vernichten.
Darüber sollte sich niemand falsche Illusionen machen. Wie ich auch weiß, das ich mich z.B. mit diesem Blog einige berufliche Chancen verbaue, wenn ich mal in die Verlegenheit komme eine neue Stelle zu suchen. Auch die Stalking-Aktionen, denen ich schon ausgesetzt war, helfen in solch einer Situation nicht gerade.

Von daher will ich doch, bei aller Kritik zu manchen Artikeln die Leser doch auffordern sich Ihr Dasein im WeltWeitenWeb genau zu überdenken.

Ich habe mich zwar entschieden, mich bis zu gewissen Grenzen in der (Internet-) Öffentlichkeit zu bewegen, aber nicht alles von mir ist öffentlich. Nicht ohne Grund gibt es von mir „keine“ Social Media Buttons. Zum Einen, weil ich die Plattformen meide, wie auch die meisten Nachrichten-Plattformen (wie z.B. Tweet usw.). Zum anderen, weil ich die wenigen Plattformen, wo ich angemeldet bin nur privat nutze und es auch so bleiben soll. Und dafür sind solche Social Media eine Bereicherung.

Links:

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Das „Modell Mollath“ soll auf einen rechtlichen Boden gestellt werden!

Der Fall „Mollath“ geht seit Monaten durch die Presse. Es ist aber bei weiten kein Einzelfall, wie es uns die Regierenden vorgaukeln wollen.

Nun wird, während man nach Außen den auch so tollen Wiederaufnahmeantrag publiziert unter möglichst dem Ausschuss der Öffentlichkeit versucht die Gesetzliche Grundlage für eine bessere Misshandlung unliebsamer Fälle zu schaffen.
Auf der Seite des Paritätischen Wohlfahrtsverband liest sich das zur Lesung am 10.12.2012 so:

Zu Beginn der Anhörung äußerten Psychiatrie Erfahrene Besucher/-innen deutlich Ihren Protest gegen das Gesetzesvorhaben. Es kam dann bedauerlicherweise zu tumultartigen Szenen mit der Folge, dass mehrere Besucher/-innen unter Hinzuziehung von Polizeikräften des Saales verwiesen wurden.

(Quelle: Der Paritätische – Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012)

Wo Anders (FAZ) liest sich das Ganze dann so:

Anhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, im Rechtsausschuss zumal, sind in der Regel gediegene, wohlorganisierte Veranstaltungen, die deutlich öfter lang- als kurzweilig sind. Dass das Publikum, wie Montagvormittag im Rechtsausschuss geschehen, um Zurückhaltung gebeten und darauf hingewiesen wird, dass bei einer Anhörung seine Beteiligung nicht vorgesehen sei, ist ungewöhnlich.
[…]
Ursprünglich war geplant, diese weit in die Grundrechte von rechtlich betreuten Menschen eingreifenden Regelungen leise, schnell und ohne große Diskussionen ins Betreuungsrecht zu schreiben.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Es geht auch ohne Zwang)

Und noch deutlicher ein Bericht eines polnischen Pressevertreters, der über sein Erlebnis bei dieser „öffentlichen Sitzung“ berichtet:

Geheime Anhörung im Bundestag

Im deutschen Parlament findet eine als öffentlich deklarierte Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt.
[…]
Eingeladen sind- abgesehen von den Bundestagsabgeordneten- jene von der Psychiatrie betroffenen Personen, die als Zuschauer “miterleben” dürfen, welche Zwangsmaßnahmen über sie verhängt werden sollen. Wir kommen als polnische Pressevertreter mit offizieller Akkreditierung für Ton- und Bild- Berichterstattung im Bundestag, was bei öffentlichen Versammlungen prinzipiell kein Problem darstellen sollte. Immerhin ist die Pressefreiheit im deutschen Grundgesetz vermerkt. Ebenso wie insbesondere das Parlament keine Geheimnisse vor den Bürgern haben sollte. Polizisten machen uns jedoch schon bei den ersten Aufnahmen darauf aufmerksam, dass mit Hinweis auf das “Hausrecht” des Vorsitzenden jegliche Aufzeichnungen- noch deutlicher: jede Aufnahme von Beweisen- untersagt seien. Nicht mal schriftlich können sie uns dieses Verbot geben, das unsere Akkreditierung aufheben soll. Kurz darauf verweisen sie einen von uns des Raumes. Weitere folgen. Dabei erkundigten wir uns lediglich gut vernehmlich nach der Pressefreiheit und welches Recht sich diese Menschen heraus nähmen, voller Gefühlskälte über Leben und Tod anderer zu entscheiden, nur weil sie angepasst und etabliert sind.

(Quelle: Readers Edition – Geheime Anhörung im Bundestag)

Nun, es geht nicht nur darum, das „Modell Mollath“ rechtlich zu legalisieren, sondern diesen sogar noch zu erweitern. Nach dem geplanten Gesetz ist es nicht nur so, dass man Menschen in die Psychiatrie einsperren kann, sondern auch gegen Ihren Willen mit Chemie vollpumpen kann, also Willenlos zu machen, zuerst rechtlich, in dem man die „ärztliche Zwangsmaßnahme“ verordnet, dann durch die Medikamente. Eine Taktik, die nicht nur in Diktaturen hervorragend funktioniert, sondern gegn die gerade in Amerika seit Jahrzehnten gekämpft wird.
Aber das scheint den Machthungrigen in D-Land noch nicht genug. So heißt es in dem Beschluss zur Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2012 wie folgt:

Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen, dass sich das
Bundesministerium der Justiz nach den Beschlüssen des Bundesge-
richtshofs vom 20. Juni 2012 (Az. XII ZB 99/11, 130/11) der Sache
angenommen hat. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die vom
Bundesministerium der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe der Prob-
lematik nicht vollständig gerecht wird, weil danach die ärztliche Maß-
nahme nur dann zulässig sein soll, wenn der Betroffene in einer ge-
schlossenen Einrichtung untergebracht ist. Wird eine ärztliche Maß-
nahme gegen den Willen des Betroffenen nur im Rahmen einer ge-
schlossenen Unterbringung erlaubt, bleibt jedoch nach Ansicht der
Justizministerinnen und Justizminister einem nicht unbeträchtlichen
Teil von Betroffenen die notwendige und zugleich schonendere Zu-
wendung medizinischer Hilfe versagt. Zu denken ist dabei insbeson-
dere auch an demenzerkrankte Betroffene bei der Behandlung soma-
tischer Leiden.

(Quelle: Beschlüsse der Herbstkonferenz 2012 – Tagesordnungspunkt 1.1 (Absatz 3 ist hier zitiert) [PDF ca. 261 KB])

Was maßen sich Juristen an, entscheiden zu wollen, was für einen Menschen richtig ist?
Ich habe jahrelang in Nachbarschaft einer Frau gewohnt, die als ehemalige Journalistin sich irgendwann von unserer (und meiner) realistischen Welt fast komplett verabschiedet hat. Sie sprach immer vor sich her und ab und an brüllte sie und brüllte auch mal den Einen oder Anderen an. Aber sie lebte, sie Ging Einkaufen, sie versorgte sich selbst. Manchmal konnte man mit Ihr zusammen sitzen und recht interessante Gespräche führen. Dann von einer Minute auf die Andere brüllte Sie einen an. Na und? Man stand auf und ging dann einfach. Da sich das Ganze in unserem Innenhof abspielte blieb das Ganze außerhalb der Öffentlichkeit und so konnte sie in Ihrer Welt (ob zufrieden, das weiß ich nicht) leben. Bloß weil es evtl. Menschen gibt, die meinen, so einer Frau „muss“ geholfen werden, auch gegen Ihren Willen, soll Sie dann mit Chemie vollgepumpt werden oder für den Gewinn einer Psychiatrie auf Steuerkosten weggesperrt werden?
Welch eine verkommene Welt, in der man solche Mittel braucht, um die Menschen gefügig zu halten.

Und für alle, die meinen, das es für sie ja bequemer sei, wenn man nicht mit solchen Menschen konfrontiert wird und auch all die Querulanten weg-medikamentiert sind, sei dieser Spruch von „Martin Niemöller“ ans Herz gelegt:

„Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Sozialdemokrat.

Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Gewerkschafter.

Als sie mich holten,
gab es keinen mehr,
der protestieren konnte.“
(„Als die Nazis die Kommunisten holten…..“)

Links:

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Offener Brief an die Arbeitsagentur Höxter

Armut ist die schlimmste Form der Gewalt. (Mahatma Gandhi)

Dies ist zu lesen auf der Seite des „Soziales Zentrum Höxter e.V.
Das was man dann weiter unten Liest, scheint einem unglaublich:

Offener Brief an die Arbeitsagentur Höxter

Herrn Wöstefeld
Weserstrasse 8-10
37671 Höxter

hoexter@arbeitsagentur.de
Tel: 01801 / 555111
Fax: 05271 / 9726 66

Die seltsamen Arbeitsweisen in der BA Höxter…

am Freitag den 28.12.2012 erreichte das Soziale Zentrum Höxter e.V. ein Notruf!

Eine junge Frau aus Brakel, Name ist uns bekannt, aber wir möchten die junge Frau schützen, meldete sich bei uns, dass sie schon 12 Tage nichts mehr zu Essen hat und ihr Arbeitslosengeld I nicht auf ihrem Konto angekommen sei. Mit Ihrer Sachbearbeiterin Frau K… habe sie am 28.012.2012 telefoniert und diese sagte ihr, dass eine Sperre vorhanden sei, da sie am Vortag einen Termin gehabt habe zu dem sie nicht erschienen sei… nach längerem Hin und Her stellte sich heraus, dass der Brief der Arbeitsagentur Höxter an eine falsche Adresse geschickt wurde (warum auch immer, die junge Frau hat niemals eine Adressänderung angegeben und wohnt noch immer in Brakel und nicht in Höxter). Frau K schien es aber überhaupt nicht zu berühren, dass da ein junger Mensch schon viele Tage keinen Brotkrumen mehr zu Essen hatte.
Die junge Frau liegt mit ihrem ALG I wenige Euros über dem Hartz IV Regelsatz. Als sie ihre Wohnung in Brakel bezog hatte sie nur eine Matratze, sonst nichts, auch dies war der Sachbearbeiterin bekannt.
Nun stand Silvester und Neujahr vor der Tür und wieder kein Geld und nichts zu Beissen… Die Sachbearbeiterin Frau K… begab sich, obwohl sie wusste, dass da Draußen ein junger Mensch nichts zu essen hat in den Silvesterurlaub… weitere vier Tage wo das Mädchen ohne Nahrung hätte auskommen müssen.
Auch wenn die junge Frau einen Meldetermin versäumt haben sollte, wäre Frau K… nicht berechtigt eine 100% Sanktion zu verhängen, ich frage Sie, was ging Frau K… hier durch den Kopf? Die Telefonnummer unserer Hilfesuchenden liegt der Arbeitsagentur in Höxter vor und bevor man einem jungen Menschen das Geld ganz entzieht hätte Frau K… anrufen können und nachfragen können was los ist… aber das tat sie nicht im Gegenteil sie griff zum härtesten was man einem Menschen antun kann, man entzog ihr sämtliche Bezüge.

Sehr geehrter Herr Wöstefeld, hier hat Ihre Sachbearbeiterin gegen die Charta der Menschenrechte, sowie gegen unser Grundgesetz verstoßen und wir fordern Sie auf, dieses Unrecht welches unserer Hilfesuchenden Widerfahren ist zu ahnden.
Wie lange kann ein Mensch ohne Lebensmittel wohl aushalten?
Wir vom Sozialem Zentrum Höxter e.V. haben, nach dem der Hilferuf einging, sofort alles in Bewegung gesetzt um dieser jungen Frau die notwendigen Grundnahrungsmittel zu bringen, um weitere Schäden von ihr fern zu halten. Unsere ehrenamtliche Helferin fand die junge Frau krank und schwach am Samstag den 29.12.2012 zu Hause in Brakel in ihrer Wohnung vor.
Auch ich besorgte der jungen Frau am 31.12.2012, da man auf Ämtern niemanden erreichte, Lebensmittel und brachte sie ihr nach Hause. Ich konnte es einfach nicht glauben, wie so etwas möglich ist, dass eine Sachbearbeiterin ohne korrekte Prüfung zu einer solchen Tat befähigt ist.

Wir fordern Sie auf, sofort zu Handeln, den entstandenen Schaden gut zu machen und auch die zusätzlichen Ausgaben zu übernehmen, denn auch am heutigem Tage, am 02.01.2013 ist das ALG I noch nicht gut geschrieben auf dem Konto der jungen Frau. Bei Vorsprache heute auf der Arbeitsagentur, haben wir gerade einmal einen Scheck von 40 Euro für die junge Frau erhalten welchen sie vielleicht sogar erst Morgen einlösen kann.

Ohne die Bereitschaft von Menschen aus Facebook und den helfenden Engeln aus Höxter, hätte es wohl schlimm enden können… das alles nehmen Sachbearbeiter ihrer Arbeitsagentur sich einfach heraus über Leben zu entscheiden…

Am heutigem Tage, hätten Ihre Sachbearbeiterin der jungen Frau das Geld für Januar sofort auszahlen müssen, doch da speiste man sie mit 40 Euro ab.

Sie und viele Sachbearbeiter wiegen sich derweil im Silvesterurlaub und ahnen nicht wie weh Hunger tun kann!

In solchen Augenblicken schäme ich mich „Höxter Bürger zu sein!“

Margit Marion Mädel
Vorsitzende
Soziales Zentrum Höxter e.V.
co Hermannstrasse 43
37671 Höxter

PS: Dieser Brief geht auch an die Bundesagentur für Arbeit Herrn Weise und Herrn Alt, sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Frau von der Leyen sowie alle Medien und Internet

0176 – 52117346 Notruf Hartz IV bei Zwangsumzügen und Hausbesuchen!
Tel: Dienstags und Donnerstags 13:00 bis 15:00 Uhr (05271) 695188
Mail: szhoexter@aol.com
web: www.soziales-zentrum-hoexter.de

(Quelle: „Soziales Zentrum Höxter e.V.„)

Da wird also eine Frau Ihrer Lebensexistenz beraubt, weil ein Mitarbeiter nicht fähig ist, eine Adresse richtig zu schreiben. Es ist ja nicht so, das man danach der Frau etwa die Chance gegeben hat, sich zu erklären oder eine mit dem Menschenrecht zu vereinbarende Sanktion einzuleiten (Wohlgemerkt einzuleiten), nein man streicht einfach mal alles, frei nach dem Motto, mal sehen, wann der Frau das Auffällt.

Ich lasse das Schreiben jetzt mal so stehen, weil ich nicht weiß, was ich sonst noch in die Tastatur tippen würde.

Ich kann garnicht so viel essen, wie ich Kotzen muss, wenn ich so was lese!

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