Ich frag‘, wo nimmt man Weisheit her? Der Rabbi sagt, da muß man
Heringsschwänze essen, er verkauft mir gern ein Dutzend.
Ich kauf‘ die Schwänz‘, ich eß‘ sie auf und dann tu‘ ich bemerken:
Das war kein schlechtes G’schäft für’n Rabbi – das Mittel tut schon wirken!
(Quelle: Arik Brauer, 3. Strophe des Liedes „Dschiribim – Dschiribam“ – unter anderem auf den Platten „Die Ersten“ und „Masters Series“)
Nun, ich bin Rheinländer und überzeugter „Imi“, der nun seit einigen Jahren in Stuttgart lebt das sinnbildlich als das Zentrum der Schwaben gilt. Ich muss über diese Aufregung lachen.
Zuerst einmal muss der werte Herr Thierse beim Becker nicht einen Schwaben, sondern einen Rheinländer getroffen haben. Und dieser wollte nicht eine „Schrippe“, sondern ein „Milchbrötchen“, wie die Wecken außerhalb des Rheinlandes auch genannt werden. Hier in Stuttgart holt man sich jedenfalls zum Frühstück „Weckle“, ein sehr großer Unterschied.
Es scheint sowieso, das da einige zwar immer schön über die Eigenheiten reden, aber nicht wissen wovon sie überhaupt reden. So wird in Kommentaren sehr schnell auf „Berliner“ geschimpft, die gefälligst „Pfannkuchen“ heißen. Da kommt dann schnell von irgendwelchen angeblichen Schwaben die Aussage, das es sich in Schwaben dann gefälligst um „Krapfen“ handelt. Das scheint, wenn ich meinen Arbeitskollegen (ein Ur-Schwabe) trauen kann auch falsch. Der „Krapfen“ ist ein Hefeteig, der wie „Berliner“ in Fett schwimmend gefertigt wird. Aber im Gegensatz zum „Berliner/Pfannkuchen“ wird der „Krapfen“ nicht gefüllt. Diese werden auch „Kiachle“ (oder „Küchle“) genannt. Der gefüllte „Berliner“ wird auch hier als solcher bezeichnet, nicht nur in den überregionalen Ketten.
Lustig finde ich auch die Aufregung über die Kehrwoche. Wir haben den 5.1. und noch immer finden sich überall die Reste der Silvester-Knallereien. Auch sollte man mal versuchen nach einem lauen Wochenende mit dem Rad ohne Reifenschaden durch die City zu fahren. Ein Ding der Unmöglichkeit. Aber es geht um „Äußerlichkeiten“. Die Straße kann so schmutzig sein, wie sie will. Hat man die „große Kehrwoche“, dann ist nur wichtig, dass die Nachbarn dich beim Kehren sehen! Und das die Straße einen cm hinter deinem Zuständigkeitsbereich, sozusagen im „Niemandsland“ eine Müllhalde ist, interessiert niemanden, das ist gefälligst Aufgabe der Stadt.
Also ist der Schwabe im Grunde genau so Egoistisch wie der Berliner oder sonst wo in Deutschland (außer dem Rheinland 😉 ).
Zum Schluss noch 2 kleine Dinge:
Zum einen, als ich mich auf eine Stelle in Stuttgart beworben habe, fragte man mich, ob ich bereit wäre nach Stuttgart zu ziehen. Meine Antwort war „Solange man mich nicht zwingt so zu sprechen“. Trotzdem hat man mir die Arbeitsstelle gegeben.
Jetzt weiß ich, in Berlin hätte ich keine Chance.
Das Zweite ist ein netter Clip:
Nachtrag:
Ich würde übrigens allen Vertretern dringend raten, die gegenseitigen Fehlschläge nicht gegeneinander aufzurechnen. Das kann für alle nur eine lost/lost-Situation sein. Als Ex-Kölner (siehe U-Bahnbau oder etwas unbekannter die Überbauung an der Fußgängerzone/Nord-Süd-Fahrt) weiß ich, wovon ich rede. 😉
Und noch ein Tipp, nicht die Artikel zu der Äußerung von Thierse sind interessant, sondern die Kommentare. Sie sind entlarvend und beschämend für die angebliche Intelligenz der „Deutschen“.
Heute morgen habe ich im Netz gefunden, das der böse Steinbrück einen Vortrag für eine Anwaltskanzlei abgehalten hat, die zuvor bei dem Bundesfinanzministerium als dieser dort Minister war beratend tätig war. Auch Summen werden genannt: 1,8 Millionen für die Beratungstätigkeit der Kanzlei und 15.000 Euro für den Vortrag.
Das ist natürlich ein Skandal!
Spannend ist es, das dies im Prinzip die Kerninformationen sind, die die Springerpresse den Lesern vermittelt.
Da ist zum einen die „BLÖD“, die wieder mal ganz selbstlos gegen das Bundesfinanzministerium zur Herausgabe der Infos geklagt hat. Spannend, das die Überschrift scheinbar mehr Platz einnimmt, als der Text: „In seiner Zeit als Finanzminister Steinbrück zahlte 1,8 Mio. Euro an Anwalts-Kanzlei“. Dann ist da noch die Intellektuellen-Blöd des Springer-Verlages, die Welt. Dort wird man dann doch etwas genauer, wobei man mit der richtigen Redewendung dafür sorgt, das man auch ja einen Zusammenhang sieht:
Ministerium zahlte 1,8 Millionen Euro an Kanzlei
Unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück soll eine Kanzlei 1,8 Millionen Euro erhalten haben. Die Summe ist umstritten, weil Steinbrück später von der Kanzlei ein Vortragshonorar erhielt.
[…]
Nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt hielt Steinbrück im September 2011 einen Vortrag bei Freshfields und bekam dafür 15.000 Euro Honorar. Dies war bei Bekanntwerden von einigen Politikern kritisiert worden.
Nun, da war Steinbrück (so „Die Welt“) vom „22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009“ Bundesfinanzminister und die Kanzlei hat während dieser Zeit als Berater fürs Ministerium gearbeitet. Der Vortrag war im September 2011 (!), also 2 Jahre später und nicht, wie es der Satz in „Die Welt“ suggerieren will „Nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt“.
Offen bleibt die Frage, ob die Kanzlei nicht bereits vorher und nachher für das Bundeswirtschaftsministerium (und anderen Ministerien) gearbeitet hat, somit keine direkte Beeinflussung durch Steinbrück erfolgt ist. Weiter ist natürlich anzufragen, in welchem Rahmen der „Vortrag“ von Steinbrück war. Handelte es sich um eine einmalige Veranstaltung? Oder veranstaltet die Kanzlei vielleicht nicht schon seit Jahren Vorträge?
Ich kenne eine Menge Kanzleien, die regelmäßig zu Vorträgen einlädt. Auch Zeitungen sind da nicht untätig. Diese führen auch selbst immer wieder regelmäßig Veranstaltungen durch, bei denen möglichst Bekannte Personen des Zeitgeschehens eingeladen werden. So veranstaltet die Stuttgarter Zeitung seit Jahren in der Reihe „Denkanstöße“ Vorträge, speziell abgeschnitten für Führungskräfte Veranstaltungen, bei denen auch politische Amtsträger schon mal Vorträge hielten (im nächsten Jahr ein „Ex-Agenten/Kriminalist“, also jemand aus dem öffentlichen Dienst mit hohen Sicherheitseinstufungen). Diese Veranstaltungen sind nicht gerade Kostengünstig und die Vortragenden auch nicht gerade „günstig“.
Also ist die Frage nicht die ob Steinbrück für die Kanzlei einen Vortrag gehalten hat, sondern, ob es Anzeichen dafür gibt, dass der Vortrag in direktem Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit der Kanzlei stand. Diesbezüglich liefert der Springer-Verlag nichts.
Wie schon bei Wulff ist es dabei besonders ärgerlich, das die anderen Zeitungen den Mist von Springer einfach nachschreiben und sich nicht davon Abheben, in dem sie diese Nachricht hinterfragen.
Spannender finde ich da die Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Berlin zu Ihrer Entscheidung. Da heißt es:
Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Dem BMF stehe demgegenüber kein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Die privaten Interessen der Kanzlei seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013 bestehe ein breites öffentliches Interesse an umfassender Information über den Kanzlerkandidaten der SPD; dieses erstrecke sich – neben dessen schon bisher breit in der Öffentlichkeit diskutierten Nebeneinkünften in der Zeit als einfacher Bundestagsabgeordneter- auch auf Fragen der bisherigen Führung von politischen Ämtern. Die Informationen hierüber seien für eine Wahlent-scheidung der Bürger relevant.
Ich kann diesem nur Zustimmen!
Interessant ist nur, ob das „öffentliche Interesse“ an der Rolle der Bundeskanzlerin in dem Regime der DDR ebenfalls mal im Interesse der Öffentlichkeit ersucht werden darf. Es steht immer noch im Raum welche Rolle Merkel in der FDJ wirklich gespielt hat. War sie wirklich „nur“ Kulturreferentin, wie Sie selbst verbreitet oder doch als „Sekretärin für Agitation und Propaganda“ zuständig, wie andere Zeitgenossen berichten? Entsprechende Unterlagen sind scheinbar „verschwunden“.
Dieser schlechte Journalismus ändert nichts an der Tatsache, das ich persönlich Steinbrück für einen Parasiten der Gesellschaft halte und er mir nicht Sympatisch ist. Sollten sich wirklich Querverbindungen zwischen Amtsträgerschaft, Vorteile der Kanzlei und pers. Vorteil von Steinbrück ergeben, bin ich genau so bereit hier dagegen zu wettern, wie ich auch über die für mich offensichtlichen direkten Zusammenhänge zwischen Wulff und Konsorten zu wettern.
Bis dahin bleibt für mich persönlich nur die Erkenntnis, das Steinbrück, wie auch Merkel, Schäuble, Schröder, Rössler, Fischer, usw. für mich nur einer der ganzen Klientel-Politiker ist.
Und egal ob man diese Zeit bis Neujahr als Christ feiert oder diese Zeit als Zeit zur Wintersonnenwende sieht oder einfach sich der freien Tage erfreut. Es ist eine Zeit der Besinnung und vielleicht auch des kurzen Einhalten.
So wünsche ich allen Lesern eine besinnliche Zeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Zum Anlass zwei kleine „Zitate“.
Als erstes ein Gedicht von Erich Mühsam, einer dieser schrecklichen Anarchisten, die Ihr Leben für die Idee einer besseren Welt gelassen haben. Die Nazis hielten diesen Menschen für so gefährlich, dass die Vertreter der bayrischen SS diesen sogar als Insasse des KZ Oranienburg noch meucheln mussten. Die Angst war so groß, das diese Schlächter den Tot als Selbstmord tarnen wollten.
Ich habe einige seiner Werke noch in Original und einige Bücher, die schon lange nicht mehr verlegt werden.
Neben den bekanten politischen Gedichten, wie zum Beispiel „Der Revoluzzer“ und „Der Anarchisterich“ hat der Kriegsgegner immer auch die zwischenmenschliche Beziehungen im Blick. Für Ihn schloss sich Politik und Menschlichkeit nicht aus, was Ihn und viele der damaligen Anarchisten von den Theoretikern und Realisten (Sozialisten und Kommunisten) unterschied. Aus dem Zwischenmenschlichen stammt auch eines meiner Lieblingsgedichten. Es handelt von Sehnsucht und von der Angst vor der eigenen Courage.
Cleo und Theo
Ewig gleich ging Cleos Leben
eheloser Einsamkeit.
Theo wohnte gleich daneben
mit der Seele, sehnsuchtsweit.
Cleo Theo sehn –
Theo Cleo sehn –
und um beide war’s sogleich geschehn.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Beider Herzen bebten bange,
beide träumten heiß und schwer,
beide quälten sie sich lange,
beide liebten sie sich sehr.
Cleo Theo segnet –
Theo Cleo segnet,
wenn sie täglich ihm, er ihr begegnet.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Theo hätt‘ ihr gern gebeichtet,
daß sein Herz nach ihr begehrt;
Cleos Blick hätt‘ gern geleuchtet,
gerne hätt‘ sie ihm gehört.
Cleo Theo sehnt –
Theo Cleo sehnt –
heiße Sehnsucht beider Los verschönt.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Aber Theo zögert schüchtern,
ihr zu geben den Bescheid,
und auf beider Angesichtern
nagte der Entsagung Leid.
Cleo Theo scheut –
Theo Cleo scheut,
bis es beide ihrer Lieb‘ gereut.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Theo wagte nichts zu sagen,
und so blieb er unvermählt.
Cleo wagte nichts zu fragen,
ob ihr Theo noch so fehlt‘.
Cleo Theo mied –
Theo Cleo mied,
und von beiden alle Freude schied.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Theo ward des Sehnens müde,
Cleo ward des Wartens satt.
Still floß eines Wassers Friede
eine Stunde vor der Stadt.
Cleo Theo floh –
Theo Cleo floh,
und im Wasser fanden sie sich so.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Auf des Wassers dunklem Grunde
war’s zur Einigung zu spät.
Ihrer Leichen bleichem Bunde
sprachen Wellen das Gebet.
Cleo Theo küßt –
Theo Cleo küßt,
doch sie haben nichts davon gewüßt.
Weh, o Cleo!
Weh, o Theo!
Nach dieser eher etwas schwereren Kost nun noch zu einen Clip, der sich meiner Meinung nach zu einem Klassiker entwickeln kann. Für mich ist es schon ein Klassiker und ich setze diesen hier im Blog zum wiederholten male ein.
Es ist schon erstaunlich.
Wochenlang wird der „Fall Mollath“ durch die Presse getrieben. Jeder kleinste Stein wird von unten nach oben gedreht und plötzlich vor ein paar Tagen, gehts nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern um „Selbst Schuld“.
Innerhalb von 2 Tagen veröffentlichen mehrere Zeitungen (z.B. Spiegel, Zeit, TAZ) Artikel, die mehr oder weniger profan Mollaths Geisteszustand als doch etwas „gaga“ einschätzen.
Der Grund etwa neue Fakten? Nein, es sind weiter die alten Fakten, aber er hat sich „merkwürdig Verhalten“, ja also wenn schon nicht etwa doch verrückt, so hat er es aber selbst provoziert, das er als Verrückt dasteht.
So werden Ihm nun Dinge angedichtet, die garnicht von Ihm kamen. Als „Deutschlands Mandela“ (Spiegel Online) wird er angeblich betrachtet. Wer betrachtet Ihn so, wirklich die Mahnwachen, die angeblich unter diesem Motto abgehalten werden? Oder doch die Presse, denen einer der von einem der größten Schwarzgeldaffären spricht zu klein ist? Nein das Reicht nicht, also legt man Ihm eine riesige Verschwörungstheorie in den Mund.
Mollath ein Einzelfall?
Man tut hier so, als ob Mollath ein Einzelfall ist. Die Hinweise auf einige andere Fälle interessiert die Presse nicht. Da kann man ja auch nichts so schön hinein interpretieren.
Ich habe jahrzehntelang in Köln gelebt. Dort gibt es den SSK, eine Gruppe von Menschen, die andere Menschen nicht stigmatisieren will und weiß, das „normal“ relativ ist. Diese Gruppe hat nicht nur einen oder zwei Menschen aus der Psychiatrie „befreit“, sondern etliche. Zu einem nicht unwesentlichen Teil gegen Ihren Willen mit Medikamenten zudröhnt. Menschen, die nach Ihrer Befreiung erst mal den langen weg aus der chemisch hervorgerufenen Psychose finden mussten. Menschen, die vielleicht nicht so „funktionierten“, wie es der Mainstream will, die aber oft mehr Willen und Biss haben, als die „Normalen“.
Menschen, die nach Ihren Kampf zurück in die Gesellschaft mich im Westerwald besuchten und nach Psychopharmaka (gegen Ihren Willen) und Entzug sich wie Entdecker auf matschigen Waldwegen bewegten. Wo eine ältere Frau mit einem Satz in dem Wohnmobilkoffer eines Hannomag AL28 war, als eine Kuh um die Ecke des Waldweges kam, ängstlich und fasziniert zugleich. Wie sie dann noch mitgeholfen hat diese und weitere entlaufene Kühe zurück auf eine Weide zu treiben.
Nein es ist kein Einzelfall. Menschen wegzusperren, die einem unangenehm sind oder nicht in die Form passen ist bequem und so macht man es. Und dann ist es egal, was man macht. Wehrt man sich dagegen, womöglich auch noch Körperlich, dann ist das der Beweis. Resigniert man, dann ist dies auch der Beweis. Verweigert man sich, auch wieder ein klarer Beweis. Für die Psychiatrischen Anstalten ist es eine einfache Kosten/Nutzen-Frage. Wird ein Mensch agressiv, dann wird er mit medikamenten ruhig gestellt. Das die Beraubung der persönlichen Freiheit und der Grundrechte selbst schon ein Akt der brutalsten Gewalt ist, das zählt natürlich nicht. Jeder Patient zählt für Einnahmen von XX Euro je Tag. Je weniger Aufwand, um so höher die Ertragsspanne.
Hat man dann noch so einen Fall wie Mollath, dann wird’s für alle, der Klinik und den Psychiatern so richtig interessant. Neben den Kosten für Unterbringung gibt es auch noch turnusmäßig richtig gut Geld für Gutachten!
Was bringt so ein Gutachten? 5.000 Euro oder sogar noch mehr?
Mehr als so manch einer in Deutschland überhaupt im Jahr zum leben hat. Und das regelmäßig.
Nun, Mollath hatte über Jahre versucht seine Frau von Finanzvorgängen abzubringen, die seiner Meinung nach Schwarzgeldverschiebungen sind. Und das nicht als Einzelfälle, sondern in einem System mit mehreren anderen Bankberatern zusammen. Seine anfänglichen Versuche innerhalb der Familie sind gescheitert. So zog er in seiner Verzweiflung immer weitere Kreise, in dem Versuch diese Transaktionen zu stoppen. Aus diesen bemühungen heraus wird auch ein damalig enger Freund der familie mit hineingezogen. Wie er erst Jahre später, da der Kontakt zur Familie abgebrochen ist „eidesstattlich“ erklärt, wurde er aktiv von der damaligen Frau vom Mollath angesprochen. mit der Bitte auf Ihn, dem „irren“ Mollath einzuwirken. Wenn es nicht klappen würde, dann hatte sie da scheinbar nach der Erklärung des ehemaligen Freundes bereits ganz konkrete Pläne, wie sie sich Ihres Mannes erńtledigen werde.
Sie bat mich inständig, auf Gustl einzuwirken. Ich wäre der einzige, auf den er hören würde.
Er würde sich in ihre beruflichen Belange einmischen. Sie ließe sich das nicht länger gefallen.
Ich versprach ihr, es zu versuchen.
Diesem Wunsch bin ich allerdings nicht nachgekommen.
-3-
Später erreichte mich ein weiterer Anruf von Petra Molllath. Sie erklärte mir wörtlich:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig.
Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen.
Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was
an, ich weiß auch wie“.
Ich habe mich spontan angeboten, nach Nürnberg zu fahren um zu vermitteln und bat um
Rückruf. Bevor sie das Gespräch beendete ließ sie mich wissen: „ Wenn Gustl seine Klappe
hält, kann er 500,000€ von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“
Nun der ehemalige Freund Edward Braun schickte das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und an die Justizministerin von Bayern, Frau Merk. Schon deshalb sollte er aufpassen, wenn er mal wieder nach Bayern kommt. So was ist ja vollkommen „Irre“!
Jetzt wird Herr Braun nicht etwas angesprochen und hinterfragt, in wie weit er sich wirklich erinnern kann oder Ihm z.B. erläutert, wie eine rechtmäßige „eidesstattliche Versicherung“ auszusehen hat. Nein, man wertet ein Schreiben wie dieses als einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das ist sehr spannend, da sich weder in der eidesstattlichen Versicherung, noch in den diversen Anschreiben ein „Antrag“ erkennen ließ.
Und die „eidesstattliche Versicherung“ ist auch nicht etwa erst dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft und Frau Merk gesendet worden. Diese ist bereits Anfang September 2011, also auch vor den Erklärungen der Ministerin im Landtag zum Ende 2011 sowohl bei der Staatsanwaltschaft und Ministerium eingetroffen.
Wie gesagt, so weit ich es überblicke hat nachdem nun Frau Merk offensiv in der „Münchener Runde“ im BR gegen die Vorwürfe vorgegangen ist der SpOn (Spiegel Online) mit der Kehrtwende zum Thema „Mollath“ und „Irre“ vollzogen.
Wer sich die Mühe macht sich diese „Diskussionsrunde“ im BR anzuschauen („Der Fall Mollath“ – ich weiß nicht, wie lange dieses Video vorgehalten wird!), wird feststellen, das sich Frau Merk versichert, das Hubert Aiwanger die Unterlagen, vor allem den internen Bericht der HVB nicht gelesen hat (ab Min. 12:00), geschweige denn wirklich mal durchgearbeitet hat. Als dies für sich Sicher war, stellt sie wiedermal Behauptungen auf, die die Süddeutsche vor allem in dem Bereich, ob es „Schwarzgeldvorwürfe“ gab widerlegt. Merk behauptet in der Diskussionsrunde, das die HVB nicht ein Wort des Vorwurfes von Schwarzgeld beinhaltet habe.
So sagt Frau Merk in der Diskussionsrunde wörtlich:
Aber immer dann, wenn es darum ging Schwarzgeldvorwürfe, die Herr Mollath erhoben hat aufzudecken, dann schweigt dieser Bericht.
Die Süddeutsche stellt dazu in einem Artikel zu der Diskussionsrunde klar:
Die Fakten: Auf Seite 7 des Prüfberichts werden die Geldgeschäfte für eine „allgemein bekannte Persönlichkeit“ in den Jahren 2001 und 2002 untersucht. Wörtlich ist davon die Rede, dass es sich „um Schwarzgeld handelte„.
Auf Seite 16 findet sich als ein Fazit der Revision: „Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u. a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten.“
„externe Vorschriften“, was könnte damit gemeint sein? Nun dankenswerterweise erläutert der Bericht dies auch noch: „Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz“. Alles Rechtliche Bestimmungen dessen Umgehung man wohl zumindest Landläufig als Schwarzgeldvergehen bezeichnen könne, neben dem wortwörtlichen Vorwurf von Seite 7, wo im Zusammenhang mit der öfters zitierten „allgemein bekannten Persönlichkeit“ von „Schwarzgeld“ die Rede ist.
Der SWR hat den Revisionsbericht als (leider stellenweise sehr schlechten) Scan auf seinen Webseiten zum Download eingestellt. Liest man sich den entsprechenden Text dort durch, dann ist man geneigt, die Justizministerin von Bayer, Frau Merk als Lügnerin zu bezeichnen, weil nicht nur der Vorwurf des Schwarzgeldes dort wortwörtlich benannt ist, sondern auch, wie in diesem einen Fall auch vorgegangen wurde:
Weitere Feststellungen
Herr D**** wickelte in den Jahren 2001 und 2002 drei Sondergeschäfte über sein Konto ab. Dabei wurden insgesamt 70.000 Schweizer Franken in DM bzw. Euro umgetauscht und der Gegenwert anschließend vom Konto abgehoben. Herr D**** erklärte hierzu, dass es sich dabei um einen „Gefallen“ für eine Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit) gehandelt habe, die beim umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte. Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt. um die Aufzeichnung gemäß GWG zu umgehen, wurde ein Geschäft künstlich aufgesplittet (Tatbestand des Smurfings). Beim letzten Umtausch gab der Mitarbeiter bei der Identifizierung an, für eigene Rechnungen zu handeln, um die Kundin zu „schützen“.
Also, wenn Frau Merk wie behauptet den Bericht gelesen hat, dann müsste Sie diesen Absatz, in dem nicht nur steht, das Schwarzgeld verschoben wurde, sondern auch detailliert wie es geschah ebenfalls gelesen haben. Im Absatz darunter wird deutlich, das dieser Vorgang bei der „allgemein bekannte Persönlichkeit“ kein Einzelfall ist. zudem gibt es dort eine eindeutige Aussage, das eine deutsche Privatbank (Bethmann Bank) in Kenntnis über die Identität der Schwarzgeldkundin ist. und anderes als die Behauptung, das es Schwarzgeldvergehen gibt, hat Mollath nicht aufgestellt.
Das Herr Aiwanger in der Diskussionsrunde schlecht informiert war und somit der Justizministerin Merk einen Angriffspunkt gelassen hat, ist bedauerlich. Das der Oppositionspolitiker Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschuss der Ministerin schon fast bildlich in den Arsch krischt, war ebenso wenig Hilfsreich.
Was mir auch immer wieder hoch kommt, ist diese verlogene Aussage von der Justizministerin Merk, dass sie sich nicht in die Unabhängigkeit der Justiz einmischen will und die Entscheidungen der Gerichte nicht kommentieren will. Ich empfehlke hierzu mal die Reaktion der Justitzministerin Merk im Zusammenhang mit dem Thema „Beschneidung“ anzuschauen. Dort hatte Sie es doch recht Eilig sich in eine Rechtsentscheidung einzumischen, ja mehr noch, ganz klar in den juristischen Umgang mit dem Thema ganz konkrete Handlungsanweisungen zu geben:
Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes werden die bayerischen Staatsanwaltschaften – sollten Fälle angezeigt oder sonst bekanntwerden und eine Strafverfolgung überhaupt in Betracht kommen – Strafverfolgungsmaßnahmen zurückstellen.
Hier hatte die Justizministerin keine Probleme ein Gerichtsurteil zu kommentieren, ja sogar massiv in die juristische Arbeit von Staatsanwaltschaft und (indirekt) Gerichten einzugreifen.
Wie schon geschrieben, plötzlich melden sich Journalisten, die merkwürdig Kritisch über das Thema Mollath und „Verrücktsein“ schreiben. Merkwürdig deswegen, weil bei diesen Einschätzungen sowohl das Gesamtbild ignoriert wird, wie auch neuere Kenntnisse. So wird gerade bei diesen „kritischen“ Artikeln die Aussage des Schöffen, das der Richter schon mit sehr brutalen Mitteln jede Würdigung der entlastenden Aussagen unterdrückt hat einfach nicht beachtet. Das man merkwürdig erscheint, wenn man immer wieder versucht seine Position dar zu legen und dabei per Drohung von einem Richter gehindert wird, ist für mich nicht verwunderlich. Auch wurde der Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung nie wirklich abschließend erörtert.
Statt dessen erfährt man immer mehr Details, wie auch die merkwürdige Rolle des „Pflichtverteidigers“. Erst jetzt meldet sich der Verteidiger in einem Artikel der „Nürnberger Zeitung“:
„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“
[…]
Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“
Nun, dafür, das sich der Pflichtverteidiger nicht mal an wesentliche Akten erinnern kann zu dem Fall, ist seine Erinnerung der Begegnung noch sehr konkret. Mollath hat vor dem Gerichtstermin keinen kontakt zu Ihm gesucht? Und er? Scheinbar ging Ihm der Fall am Arsch vorbei. Er hat es ja scheinbar zugelassen, das der Richter sich so aufführen konnte, wie es von dem Schöffen (und Mollath) berichtet wurde. Da mein Dolmány, der Pflichtanwalt doch tatsächlich: „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“. Nun ist es im deutschen recht aber so, das ein Vergehen dem Angeklagten nachgewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen soll. Dies wurde aber in dieser Gerichtsverhandlung scheinbar nicht nur umgedreht, sondern auch noch jeder Versuch des Unschuldsbeweises durch den Richter verhindert.
Eigentlich müsste es nun eine ganz neue Verhandlung in einem Bereich geben, wo die involvierten Gerichte nicht mehr beteiligt sind. Also nicht nur in einem anderen Landgerichtsbereich, sondern auch auch in einem Bereich, der zu einer anderen Kammer des BGH zugeordnet ist. Schließlich ist diese in der Kausa Mollath ebenfalls mit seiner schon berüchtigten „untätigkeit“ bei Beschwerden gegen Urteile in diesem Fall involviert. Diese hat ja das von verschiedenen Fachjuristen als Mangelhaft bezeichnete Urteil im Schnellverfahren durchgewunken. Ein Umstand hinter den sich auch die Justizministerin versteckt!
Ich vermute, man wird mit Interesse verfolgen können, wie dieser Fall schön langsam bis nach der Landtagswahl in Bayern hinausgezögert wird. Das ist wahrscheinlich keine Verschwörung, wie manche Pressestimmen es Herrn Mollath in den Mund legen wollen, aber es sind einige Personen in dem Fall verwickelt, die scheinbar kein Interesse an eine Aufklärung haben und dessen Lobby stark genug ist, um steuernd einzugreifen.
Es ist schwierig durchzublicken, bei den ganzen Infos und Stückchen, die man überall geliefert bekommt. Es liegt nun an einem wirklich unabhängigen Gericht, diese ganzen Puzzelteilchen in einem Zeitstrahl anzuordnen und Aktion und Reaktion in eine Beziehung zueinander zu bringen.
Nach allem, was ich so gelesen habe, war die Aktion (angebliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung, sowie später angebliche Sachbeschädigung) eine Reaktion auf die scheinbar berechtigten Aktionen von Herrn Mollath wegen seiner (wenn man die HVB nimmt, glaubhaften) Vermutung von Schwarzgeldverschiebungen. Es scheint so, das Herr Mollath hier konsequent in eine Ecke („Irrer“) geschoben werden sollte, was dann im Ergebnis scheinbar auch geklappt hatte.
Die Abfolgen in einem sinnvollen Zusammenhang zu bringen, haben einige versucht. Meist um Mollath zu Unterstützen, aber auch hier entdeckte ich meist direkt Fehler oder besser gesagt etwas, was nicht berücksichtigt wurde in der Gesamtbetrachtung. Ich maße mir solch eine komplexe Darlegung der Ereignisse nicht an, dazu fehlen mir zu viele Infos.
Spannend finde ich aber, wie man die Behauptungen von Mollath widerlegen will. So wird im Spiegel Online berichtet, das ein Gericht die Kündigung von Petra mollath aufgehoben habe:
Gericht hob Kündigung von Mollaths Frau auf
[…]
Man darf das bezweifeln. Wie die „Zeit“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, wehrte sich Petra Mollath vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, mit Erfolg. Das Berliner Arbeitsgericht befand, Geld im Ausland zu haben sei keine Straftat. Am 16. September 2003 wird die außerordentliche Kündigung aufgehoben, Petra Mollath erhält knapp 20.000 Euro Abfindung.
Nun, die erste Frage ist, was eine Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Fall von Herrn Mollath zu tun hat. Begründet wird es damit, das die HVB dem „Berliner“ (Warum eigentlich in Berlin, wo doch Bank und Arbeitsplatz in Bayern liegen?) Arbeitsgericht keine Namen zu den Vorwürfen liefern konnte oder wollte (das ist die Frage). Die „fristlose Kündigung“ wurde nach den Angaben aufgehoben und eine Abfindung von (gerade zu lächerlichen) 20.000 Euro gezahlt. Ob es sich dabei wirklich um ein Urteil oder, wie normalerweise in solchen Fällen üblich ein Vergleich handelt ist nicht zu erkennen und es fehlt hier auch ein Aktenzeiuchen, das man dies mal nachprüfen könnte. So heißt es dann bei der zitierten Zeit auch nur:
Als Petra Mollath vor einem Berliner Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung klagte, gewann sie den Prozess. Das Gericht befand, Geld im Ausland zu haben sei keine Straftat.
[…]
Am 16. September 2003 wurde die außerordentliche Kündigung der Petra Mollath aufgehoben, sie erhielt eine Abfindung von knapp 20.000 Euro.
Keine Erwähnung, dass die Aufhebung und die Entschädigung auf Grund eines Urteils geschehen sind. Die Höhe der Abfindung bei einer Privatkundenbetreuerin für Kunden mit hohen Privatvermögen eher unwahrscheinlich, wenn das Gericht die Beschuldigungen als unzutreffend zurückgewiesen und entsprechend ein Urteil gefällt hätte. Aber ich lasse mich mit einem entsprechenden Aktenzeichen gerne eines besseren belehren.
Wichtig ist, dass es eine neue Verhandlung der Vorwürfe gibt und diese unter Aufsicht derjenigen durchgeführt wird, in dessen Namen dann ein Urteil gesprochen werden soll, dem Volk.
Manchmal bin ich froh, das mit durch meine Arbeit die Zeit fehlt auf manches direkt mit einem Artikel zu reagieren. So auch in diesem Fall, der Leibesvisitation durch die Polizei in der Friedrich-List-Wirtschaftsschule, München.
Das hätte wohl dann eine Anzeige von Staatlicher Seite mit sich geführt. So kann ich meine (Kraft-) Ausdrücke wohl beherrschen.
Was passiert ist, kann man in zahlreichen Zeitungsartikeln nachlesen.
Interessant sind die Äußerungen drumherum.
Die erste die mir aufgefallen war, ist die Bemerkung, dass man gegen die Polizisten auch wegen sexuellem (verbalen) Übergriff ermitteln müsste, wenn es eine entsprechende Anzeige durch die Eltern kommt.
„Wenn Strafanträge seitens der Eltern kommen, müssen wir überprüfen, ob der Tatbestand Beleidigung auf sexueller Basis zutrifft.“
Mal abgesehen davon, das es in Deutschland ein Unding ist, dass die Polizei gegen sich selbst ermittelt, ist es im Interesse der Öffentlichkeit, das Strafvergehen gegenüber besonders Schutzbefohlener (hier minderjährige Kinder) umfangreich geprüft und in allen Richtungen und auf alle Straftaten hin überprüft werden. Wenn sich Kinder auf Grund einer wagen Äußerung eines Kindes vor fremden Erwachsenen ausziehen müssen, sich im Intimbereich untersuchen lassen müssen, ist dies vielleicht (ich kann nicht in die Köpfe dieser Individuen rein schauen) nicht aus einem sexuellen Hintergrund heraus geschehen, aber das dies für nicht wenige auch Erwachsene ein sexueller Übergriff bedeutet, wird man wohl nicht abstreiten können. Dazu kommt, das ja scheinbar die Untersuchung nicht einheitlich erfolgte. Es gab also eine gewisse Auswahl, nach dem die Intensität der Leibesvisitation erfolgte. Waren dies evtl. ethnische oder körperliche Gesichtspunkte? Somit evtl. rassistisch oder doch sexuell begründet?
Unabhängig davon ist es schon mal ein ganz klarer Verstoß gegen die Grundrechte, der Menschenrechtskonvention und der Konvention für Kinderrechte. Die Polizisten durften die Kinder überhaupt nicht mal befragen, ohne das vorher die Eltern informiert würden und diese mit anwesend sind.
Weiter ist die Rolle der Schule und LehrerInnen sehr Fragwürdig. Während die Schulleitung behauptet nichts von den Vorgängen gewusst zu haben, berichtet die Polizei davon, das die Leibesvisitation in Absprache mit der Schule erfolgte. Ob die Schulleitung davon wusste oder nicht, ist meiner Meinung nach unerheblich. Das aber, wie behauptet wird die direkten Lehrer angeblich nichts davon wussten ist so oder so ein Unding!
Haben die Lehrer den Vorgang mit der Leibesvisitation, ja schon vorher mit der unglaublichen im Vorfeld geschehenen Aktionen des Jugendbeauftragten der Polizei wirklich nicht mitbekommen, haben sie gegen Ihre Aufsichtspflicht während des Unterrichtes eklatant verstoßen. Waren diese (von 2 Lehrern wird ja in der Presse gesprochen) statt Ihrer Aufsichtspflicht nach zu gehen im Klassenzimmer Kaffee trinken oder in der Kneipe um die Ecke einen Schnaps?
Die Lehrer hatten während dem Unterricht in der Klasse zu sein und sonst nirgendwo. Von daher hätten sie auch die Ereignisse bis zu der Anweisung der illegalen Leibesvisitation mitbekommen müssen. Also entweder man lügt ganz erbärmlich von Seiten des Lehrkörpers oder man macht nicht seine Arbeit. In beiden Fällen hat sich die Schulleitung und die betroffenen Lehrer gleichermaßen mitschuldig gemacht.
Das die Lehrerschaft scheinbar keine Verantwortung für Ihre Untätigkeit übernehmen will, kann man an Hand eines Artikels in dem Internetauftritt „news4teachers.de“ entnehmen. Unter dem Titel „Wegen 5 Euro: Polizist durchsucht Achtklässler bis auf die Unterwäsche“ berichtet diese Internetseite über den Vorgang. Noch entlarvender ist der URL-Titel des Artikels, der da heißt: http://www.news4teachers.de/2012/12/wegen-5-euro-leibesvisitation-an-achtklasslern-beendet-zivilcourage-schulung/
Zynischer weise ist in dem Artikel nicht ein Wort über Lehrer zu lesen. Kein Wort über die mangelnde „Zivilcourage“ der Lehrer, kein selbstkritisches Wort. Dabei behauptet dieser Internetauftritt über sich:
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News4teachers ist eine Nachrichtenseite, die sich mit seriösen Berichten an pädagogische Profis richtet.
In dem Artikel über die Leibesvisitation merkt man nur nichts von dem „von Lehrer für Lehrer“ und erst recht nichts von „pädagogischen Profis“. Vielmehr hat man beim lesen den Eindruck, dass die ganze Aktion autark zum Schuldasein geschehen ist. Also ganz losgelöst davon, das diese komplette Aktion im geschlossenen Umfeld einer Schule mit angeblichen „pädagogischen Profis“ erfolgt ist.
Schaut man auf die Webseite der Schule, so fällt auf, das man dort diese Vorgänge ebenfalls einfach mal ignoriert. Der letzte „Elternbrief“ ist vom September (stand 9.12.2012), keine Entschuldigung, keine Unterstützung, keine Hilfe für die betroffenen Eltern, sei es nur mit aktuellen Anlaufstellen für die Verarbeitung der traumatischen Geschehnisse.
Statt dessen liest sich unter dem Hintergrund der Leibesvisitation die Eigenvorstellung zum ende hin auch eher Zynisch:
Durch eine systematische Fortbildung der Lehrkräfte und eine moderne Ausstattung stellen wir uns den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels.
Wir fördern Aktivitäten außerhalb des Unterrichts, an deren Organisation die Schülerinnen und Schüler beteiligt sind.
Wir handeln offen und konsequent.
Alle Beteiligten der Schulgemeinschaft tragen zu einem positiven Schulklima bei. Es ist bestimmt von Menschlichkeit, gegenseitiger Hilfe und Unterstützung, Toleranz und Höflichkeit, sowie gegenseitiger Achtung.
Das die Überschrift des Menüs „Unsere Schule -> Leitbild“ dann noch „Mit uns in die Zukunft“ heißt, mag nach diesen Vorgängen auch bitter erscheinen.
Man ist scheinbar mehr damit beschäftigt, die eigene Rolle in der Aktion von sich zu weisen, als seiner pädagogischen (und gesellschaftlichen) Aufgabe und Pflicht gerecht zu werden.
Das scheinbar die beteiligten Polizisten und Lehrer weiterhin einer Funktion nachgehen können, in der sie Macht über Dritte ausüben können ist eigentlich nur noch das politische No-Go dieser Angelegenheit. Es ist, so glaube ich für die Eltern nicht nur eine theoretische Frage, ob man seine Kinder in die pädagogischen Hände solcher Lehrer geben kann. Ebenso wie man sich fragen muss, ob Polizisten mit so schlecht ausgeprägten Rechtsverständnis überhaupt einen Dienst ausüben dürfen, bei dem sie evtl. vor der Entscheidung stehen, in den Privatbereich Dritter einzugreifen. Scheinbar sind diesen die Grenzen nicht bewusst. Alle Beteiligten sind wohl eher dazu geeignet Briefmarken abzulecken und auf Blankoumschläge zu kleben.
Über die Nebengeschichte, das scheinbar das Mädchen die 5 Euro „Vermisst“ hat und nicht etwa behauptet hat, das diese gestolen wurden und das man 3 Kinder, die je ein 5-Euro-Schein in Ihrem Geldbeutel hatten zur weiteren befragung ins Polizeirevier gebracht hat, will ich mich besser nicht Äußern. Auch das hier scheinbar die Staatsanwaltschaft der Polizei die Handlungsvollmacht noch nicht entzogen hat, darüber schweige ich mal lieber.
Nachtrag:
Schon in den 70ern und 80ern war es auffällig, wie sich die sogenannten „schwarzen Sheriffs“ dort verhalten haben. Diese „Privat-Armee“ mit einheitlicher Uniform taten so, als ob sie in der Innenstadt sowohl Durchführende wie auch Richtende Rechte hätten. Dies konnten sie sich durch ein System der Duldung durch Polizei, Staatsanwaltschaft udn Gerichten damals in München erlauben. Wie dies heute so ist, kann ich nicht sagen, da meine Besuche in München zum einen seltener sind, zum anderen sich in einem anderen Bereich abspielen.
Nachtrag 2
Einen entsprechenden Kommentar, in dem ich auf das fehlen einer Äußerung zu der Verantwortung der Schule und der involvierten Lehrer hinwies, ist bis heute nicht zu dem Artikel auf „news4teacher.de“ veröffentlicht worden. Man scheint sich nicht mit der eigenen Verantwortung auseinander setzen zu wollen.