Nachwuchsabzocker? Trittbrettfahrer? Oder einfach nur dreist? Preisanfrage bei "MyHammer" für Abzockseite Marke "mega-downloads.de"

Wer kennt sie nicht, diese Download-Anbieter, bei denen man ein kostenpflichtiges Abo eingehen soll, wenn man sich von dort zu den Downloadseiten weiterleiten lässt, auf denen man die Freie Software auch ohne diese Dienste hätte ganz kostenlos bekommen können.
Und wer kennt MyHammer nicht? Das eBay für Arbeitsleistung.
Auch inzwischen Bekannt als „Abo-Falle“ für Arbeitskraft-Anbieter: BooCompany: My Hammer eine Abofalle für Handwerker und Firmen?; Presse-Kostenlos.de: Finger weg von „MyHammer“! Als Auftragnehmer könnten Sie in eine Abofalle gelangen.).
Ein neuer Titel könnte sein „Steigbügelhalter für Abzocker“.
Unter der „Auktion“ „Downloadportal – CMS Basis“ findet man bei MyHammer gerade diese Arbeitsanfrage:

Suchen Programmierer der uns ein Download Portal ähnlich wie: online-downloaden.de und mega-downloads.de erstellt!!!!
Programmierer erstellt das Script auf seinem eigenen Webspace, nach unserer Abnahme, sprich Ansicht des Scriptes erfolgt die Bezahlung!

— DRINGEND —

Design ist nicht relevant nur das Script an Sich!!!

Bei Interesse bitte melden!

Wer stellt Material?: Auftragnehmer

(Eingestellt am: 09.02.2010 22:47:24)

Spannend ist dazu, das es bereits nach einem Tag zwei Anbieter gibt. Beide bieten die „Dienstleistung“ für 500 Euro an. Der Auftraggeber stellt sich dagegen eher 250 Euro vor.

Ich bin mal gespannt, ob seine Preisvorstellung erreicht wird oder ob „MyHammer“ vorher die Notbremse zieht, bevor die Presse noch negativer wird für Sie.

Da ich davon ausgehe, dass man auch hier nach dem Motto arbeitet, was man nicht mehr sieht, gibt es nicht (das Motto eines Labors, das gerne Vaterschaftstests verkauft 😉 ) habe ich die Auktion natürlich gesichert und wenn der obige Link ins Nirwana fürhrt, kann man sich hier ein Bild von den wünschen der Nachwuchsabzocker machen:
Free Image Hosting at www.ImageShack.us

Links:

Thema MyHammer:
– BooCompany: My Hammer eine Abofalle für Handwerker und Firmen?
– Presse-Kostenlos.de: Finger weg von „MyHammer“! Als Auftragnehmer könnten Sie in eine Abofalle gelangen.
– gutefrage.net (Diskussion): Welche Erfahrungen habt ihr mit „my hammer“ gemacht?
– webnews.de: Viele My-Hammer-Auftragnehmer haben es satt!
– javarea.de – Forum Javboard: Erfahrung mit my-hammer.de

Thema „Abzocke Download“:
– Abzocknews.de: Meldungen zum Thema Download-Abzocke (aktuelle Warnungen und Mitteilungen)
– BooCompany: Rubrik „Top-of-Software und andere: Die Download-Abzockerbanden“ (viele Infos und Hilfen)

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[Update] Spendenaufruf von Lanu für das Projekt "BooCompany" erfolgreich.

Ich sag es mal einfach mit Lanus Worten:

Danke!

20:16 Sonntag, 07. Februar 2010

5 Tage nach meinem Aufruf sind wir bei einem Spendenstand von 799,59 Euro angekommen. Somit können die Forderungen für 2009 und 2010 beglichen werden. Und für 2011 bleibt sogar „Startkapital“ übrig.

Ich danke allen, die gespendet haben, die die Nachricht verbreiteten und denen, die mir in den Hintern traten, noch einmal zu dieser Spendenaktion aufzurufen.

Wer mag, kann immer noch spenden. Die Gelder werden für die weiteren Lebensjahre der Boocompany eingesetzt. Alle anderen sollten Boos schreiben, denn offensichtlich braucht man uns noch.

Danke!

Gruss Lanu

PS: Und wer gehofft hat, das wäre das Ende, dem möchte ich noch ganz höflich eines mit auf den Weg geben:

ÄTSCH!

Es freut mich, dass es so schnell wieder eine Bestandssicherheit für das „Projekt BooCompany“ gegeben hat.
Nachdem sich Lanu nun etwas zurückgezogen hat, ist wohl die Homeseite http://www.boocompany.com mit deinen Boo-Nachrichten und vor allem das Forum, das sich mit zu einem der wichtigsten Verbraucherforen entwickelt hat, die Kernbereiche des Projektes.
Beides wichtige Bestandteile im deutschsprachigen Web und ich freue mich auf noch etliche Jahre wirkungsvoller Arbeit von dem Forum BooCompany

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eBay will User zur Nutzung des Tochterunternehmens "PayPal" zwingen!

Wer kennt Sie nicht?
Auf der einen Seite „eBay“, das Auktionshaus, an dem man nicht vorbei kommt, wenn man auf die Schnelle was verkaufen will.
Auf der anderen Seite „PayPal“ ein zweifelhaftes Transfermittel für Zahlungen in der Hand von eBay!
Nun beide verlangen für Ihre Dienstleistungen Gebühren. Das ist auch in Ordnung so. Das nun aber der Auktionshausriese eBay neue User und wenig-Nutzer zu seinem Gebührenpflichtigen Bezahlsystem „PayPal“ zwingen möchte, halte ich für recht bedenklich. Hier ist wohl die Gier inzwischen so groß, das man doppelt abkassieren möchte.
Was bedeutet dies für den Käufer und Verkäufer?
Zuerst einmal die totale Kontrolle des Unternehmens eBay über alle Vertragsbereiche hinweg. Dann hilft ein Blick in die diversen Suchmaschinen, um festzustellen, warum ich hier geschrieben habe „zweifelhaftes Transfermittel für Zahlungen“. Es kommt immer wieder vor, das Paypal einfach Konten einfriert, und einem sein rechtmäßiges Eigentum verwehrt.
Gut kann man sich sagen, dann klagt man eben gegen PayPal!
Aber wenn man sich mal das Impressum von Paypal Deutschland anschaut, dann ist man gleich ernüchtert:

Betreiberin der Website www.paypal.de:

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349

Nun, eBay hat vor Jahren sich dieses Bezahlsystem unter den Nagel gerissen, also sich an eBay halten!
Mal einen Blick ins Impressum werfen? Na, was glaubt Ihr? Dann schaut:

eBay Europe S.à r.l.
22-24, Boulevard Royal
2449 Luxembourg

Firmennummer: R.C.S. Luxembourg B.120781

Die Adresse kommt einen irgendwie bekannt vor, oder? Selbst im „vereinten“ Europa sind grenzüberschreitende Rechtsfälle kein Pappenstil und für Erika Mustermann oder Otto Normalverbraucher jenseits des alltäglichen und meist auch finanzierbaren.

Also, für alle Neueinsteiger bei eBay oder diejenigen, die so wenig bei eBay machen, dass sie unter 50 Bewertungspunkte bleiben, sollen nun in das eigene kostenpflichtige Bezahlsystem gezwungen werden.
Für die die es interessiert, hier noch die Gebühren, die zum jetzigen Zeitpunkt auf die eBay gebühren zusätzlich geleistet werden müssen: AGB-Punkt 8. Gebühren
1,9 % und 0,35 Euro hören sich nicht viel an, aber das ist die Summe, die von dem ganzen Überwiesenen Betrag abgezogen wird, inkl. Verpackung und Portogeb., also von Zusatzleistungen der Auktion, die man eigentlich zum Selbstkostenpreis weiter geben sollte, gerade als privater User, die wohl der größte Kreis der von den Änderungen Betroffenen sein werden.

Ich halte diesen Zwang der Kopplung für rechtlich bedenklich. Vor allem das dies durch die fadenscheinige Behauptung der größeren Sicherheit durch den Käuferschutz begründet wird.
Schon vor Jahren haben Verbraucherschützer und allen voran das damals für Aktionshäuser größte Dorn im Auge, die Plattform „Snakecity.cc“ (nicht mehr im Netz!) von den Auktionshausbetreibern mehr Verantwortung für Ihre Plattformen gefordert.
Das Ergebnis kann man an vielen Betrugsstorys in den ganzen Jahren sehen. Mit dem aufkommen der Speicherkarten hat es einige Firmen gegeben, die diese für geringes Geld zu hunderten Angeboten haben und nie geliefert hatten. Das hatte eBay nicht daran gehindert, selbst als nachgewiesen wurde, das es weder die Firma, noch die Anbietende Person unter den angegebenen Adressen gab, weitere Auktionen der „Verkäufer“ zuzulassen. Im Gegenteil Accounts, die die Beschwerde an eBay weiter gegeben hatten, sahen sich nun wieder in Schwierigkeiten.
Es gibt etliche Methoden der Identitätskontrolle, beispielhaft sei nur mal das Postident genannt, die den Schutz der Vertragspartner sichert.
Das diese gar nicht in Betracht bezogen werden, sonder die Neu- oder Wenignutzer zu weiteren kostenpflichtigen Diensten gezwungen werden sollen ist höchst unseriös in meinen Augen.
Jetzt müsste nur die Frage sein, ob es sich diese Klientel, die Betroffen ist, das gefallen lässt.

Links:

– Heise Online: eBay führt härtere Regeln für Verkäufer ein

– Süddeutsche.de: Neue Regeln beim Online-Auktionshaus Paypal-Pflicht bei Ebay

– RP-Online: Ebay setzt neue Regeln für die Kunden

– Internet Professionell: Neue eBay-Regeln für Verkäufer

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BooCompany.com in Not! *Lanu stellt einen Spendenaufruf ins Netz*

BooCompany, der Nachfolger der legendären Seite dotcomtot (DCT) ist in Geldnot.
Schweren Herzens hat sich Lanu entschlossen, zur Rettung des Projektes „BooCompany“ mit einem Spendenaufruf in die Öffentlichkeit zu gehen.

[Update]
Es ist erfreulich, dass die benötigte Summe innerhalb einiger Tage zusammen gekommen ist. Wie ich erfahren konnte, ist ein großer Batzen aus den eigenen Reihen zusammengekommen und der Rest wurde von fleißigen Spendern für das Projekt überwiesen.
Lanu und die Gruppe um das Projekt BooCompany haben dafür Ihren Dank ausgesprochen.
Auch ich bin froh, dass so eine wichtige Seite in der Internetwelt erhalten bleibt.

Lanu, die auf Ihrem Blog Ihren (vorläufigen) Abschied erklärt hatte, lässt Ihr Projekt aber nicht im Stich.

Zwei Nachrichten gibt es in dem Zusammenhang. Die gute:

Die schlechte:

Es wird die letzte sein.

Knapp 10 Jahre sind genug. Ich werde meinen Abschied nehmen. Wie radikal dieser sein wird, habe ich bis jetzt nicht entschieden. Doch ich würde gern mit einer schönen Party gehen.

(Quelle: Einladung zur Lanu-Weihnachtsfeier 2009)

In Ihrem Spendenaufruf heißt es:

Es tut mir leid, doch es ist wieder mal 5 vor 12

Es kotzt mich selbst am meisten an, doch ich brauche Kohle.

Mindestens 780 Euro. Die retten den Fortbestand von BooCompany bis zum April 2011. Es handelt sich um die reine Domainkosten, die das Angebot braucht und nicht hat. Punktum. Niemand hat vor, sich abzusetzen oder ein startup mit dem Geld zu gründen.

Also laufe ich erneut mit dem Klingelbeutel durch die Bits und Bytes des großen, weiten Internets und bitte um finanzielle Unterstützung. Auch Kleinstbeträge sind willkommen, denn der legendäre „Viele Köche verderben den Brei“-Spruch ist natürlich völliger Quatsch.

Sollten tatsächlich mehr als die 780 Euro zusammenkommen, werden die Folgejahre davon finanziert. Von wohlmeinenden Hosting-Angeboten und ähnlichem bitte ich abzusehen, denn dass BooCompany in dieser Form so gehostet wird, wie es ist, macht Sinn und hat sich bewährt. Was jetzt viel großkotziger klingt, als es gemeint ist. 🙂

Wenn Ihr mir finanziell nicht helfen könnt, so könnt Ihr mir helfen, indem Ihr den Link zu diesem Aufruf in der Gegend verteilt.

Was Ihr davon habt, uns zu unterstützen?

So gesehen: Ein paar Euro weniger auf Eurem Bankkonto.

Anders gesehen: Meinen ewigen Dank, denn ihr erhaltet der Nachwelt mit Boocompany sowas wie mein virtuelles Lebenswerk. Reichen die Spenden nicht, muss das Angebot sonst zum 20.2.2010 abgeschaltet werden.

Ich bin gespannt, ob wir das noch einmal schaffen. Und ich danke Euch jetzt schon für die Mühe

Gruss Lanu

(Quelle: Es tut mir leid, doch es ist wieder mal 5 vor 12)

Das Forum von BooCompany hat sich neben den Foren von Antispam e.V., Computerbetrug.de oder auch Blogs, wie Abzocknews.de (um nur mal eine Auswahl zu nennen) als eines der wichtigsten etabliert.
Aber das ist nicht das ganze Projekt BooCompany.
Auch wenn das Forum die größte Außenwirkung hat, so ist ein wichtiger und traditioneller Bestandteil die „Boo“-Nachrichten aus der Wirtschaft.
Meine Meinung ist, dass das Projekt „BooCompany“ ein wichtiger Bestandteil des deutschsprachigen Internet ist und dass das Projekt auch in dieser schwierigen Lage unsere Unterstützung verdient.

Gerade das Forum ist für viele Informationen im Bereich Verbraucherschutz und Internet ein wichtiges Rädchen unter den Verbraucherschutzseiten. Anders, als die beiden deutschen Seiten Antispam e.V. und Computerbetrug.de, kann dieses Forum auch Namen nennen, ohne direkt langwierige und teure Prozesse zu befürchten. Das kennen wir auch von anderen im Ausland gehosteten Seiten. Was das Forum bei BooCompany aus diesen Seiten hervorhebt, ist die Qualität und das Verantwortungsbewusstsein, dass die Admins und Mods dort an den Tag legen. Informationen werden hinterfragt und man ist auch bereit, mal einen Fehler einzugestehen, wie man auch manchen User seine Grenzen gesetzt hat und haltlose Beschuldigungen und Konkurenz schlecht machen nicht duldet.

Also Leute, wenn Ihr die Seite noch nicht kennt, dann schaut sie Euch an und überzeugt Euch selbst von der Qualität und dem Umfang der Themen dort. Wenn Ihr überzeugt seid werden sich die unermüdlichen Helfer des Projektes bestimmt über Eure Spende freuen.
Kenner und Leser von BooCompany, zückt euer Geldbeutel und schaut, was Ihr guten Gewissens entbehren könnt. Meine Spendenzusage liegt den Jungs (und Mädels) dort schon vor!

Ach ja, gespendet werden kann über PayPal. Mehr dazu in dem Spendenaufruf: Es tut mir leid, doch es ist wieder mal 5 vor 12

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Fremdes WLan benutzt und darüber Stalking betrieben. Verurteilt!

Es ist eigentlich eine alltägliche Situation.
Jemand ist mit dem Laptop unterwegs oder sitzt irgendwo und findet ein offenes WLan. Naja, mal eben schauen, ob neue Mails angekommen ist. Oh Trudi hat geschrieben. Na gut, eben mal antworten. Schadet ja niemanden. Oder doch?

Nun, dem ist es nach Ansicht von Gerichten nicht so. Und ich bin ehrlich, ich finde es gut so.
Wenn ich die Türe meiner Wohnung offen habe, heißt das noch lange nicht, das darin eine Berechtigung zu sehen ist, einfach in meine Wohnung zu gehen. Auch wenn die Haustür offen ist, ist das immer noch Hausfriedensbruch.
Ebenso, wie es in meiner Kindheit üblich war, die Türen offen zu haben und sogar die Nachbarn klingelten und nicht einfach rein gingen, so erwarte ich ein Respekt vor den Internettüren der Mitmenschen. Aber wie man in dem Ort meiner Kindheit inzwischen die Haustüren geschlossen hält, so muss man wahrscheinlich auch seine Internettüre mit mehreren Riegeln versperren.

Heise Online hat nun über einen Fall berichtet, wo eine Frau ein WLan in der Nachbarschaft genutzt hatte, um Ihren Ex-Freund und dessen neue Lebenspartnerin zu stalken.
Sie wurde wegen der Nachstellung (dem Stalken) und falscher Verdächtigung (dem Inhalt des Stalking), aber auch wegen „Abhörens“ verurteilt.
Dabei ist dieses „Abhören“ der Verstoß, dessen die Frau wegen der Nutzung des fremden WLan nach dem TKG strafbar gemacht hat:

Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von Heise Online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.

So liest sich das bei Heise Online (–> Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ).
Hinter dem § 89 verbirgt sich folgendes:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Hier wird deutlich, dass die Privatsphäre hier sehr hoch geachtet wird. Selbst der „unabsichtliche“ Empfang ist verboten. Aber dazu komme ich später noch mal.

Weiter heißt es unter § 148:

§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Wie man hier sieht, wird ein Verstoß nach § 89 selbst bei „Fahrlässigkeit“ keine Änderung im Strafmaß vorgesehen wird.
Es werden also recht hohe Forderungen an den Empfänger von Funksignalen gestellt.
Wobei, sind diese Forderungen im PC-Bereich eigentlich so hoch?
Mein Laptop hat einen Knopf, mit dem ich das WLan komplett ausschalten kann, wenn ich offline arbeite. Das Firmenlaptop regelt das Ganze auf Software-Basis. Weiter kann ich genau regeln, welche WLan-Netze überhaupt zu einer Verbindung zugelassen werden.
Also eigentlich recht einfach.
In diesem Zusammenhang ist bei dem Beitrag von Heise Online eigentlich nicht so sehr der Artikel selbst (den kann jeder selbst lesen und sich eine Meinung bilden) das Interessante, sondern die Kommentare.
Die Rechtsauffassung, die dort vorherrscht ist schon beängstigend.
So wird die Verantwortung auf den WLan-Betreiber geschoben. Frei nach dem Motto, das dieser selbst schuld ist, wenn er ein „offenes“ WLan-Netz betreibt.
Zum einen habe ich bereits angedeutet, dass eine „offene“ Tür, sei es zum Zugang in meine Wohnung oder zum Zugang in meine Internetverbindung meiner Meinung nach nicht das Recht gibt, diese Tür auch zu betreten.
Wobei ich damit nicht den WLan-Betreiber einer Verantwortung entbinden möchte. Aber darum geht es zum einen in diesem Fall nicht. Zum anderen, um bei dem Beispiel „offenen Tür“ zu bleiben. Wer sein Auto nicht abschließt, handelt Fahrlässig und kann ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommen. Sogar die Sicherstellung des Fahrzeuges kann eine Folge sein, inkl. aller Kosten. In Süddeutschland hat ea in den 90ern einen Fall gegeben, wo eine Apotheke die Tür zu Ihrem Geschäft nicht verschlossen hatte. Ausgestattet mit einem Sensor öffnete sich diese, wenn jemand recht nah an dem Fallgitter des Ladenlokaes vorbeiging. Da das Fallgitter nicht als ausreichender Schutz gegen Einbruch oder unerlaubten Zutritt angesehen wurde und der Inhaber nicht erreicht wurde, wurde diese Apotheke die Nacht über bewacht. Die Kosten für den Einsatz hatte der Besitzer der Apotheke als Verursacher zu tragen.

Ein üblicher Kommentar im Forum von Heise Online, der auch der Grund für meine Einleitung war:

Neulich bei einem Verwandten:
Laptop, nicht mit dem Internet verbunden.
Aber wollte plötzlich Software und Patches per Autoupdate
installieren!
-> offenes WLAN
Mein Verwandter hatte keine Ahnung!
Vieviele Jahre bekommt er er jetzt für die „Benutzung eines fremden
Computernetzes“?

Nun, wie auch der Fahrer eines Wagens verpflichtet ist, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs zu überzeugen, so hat auch der Nutzer eines PCs sorge dafür zu tragen, dass der PC betriebssicher ist und nicht einfach ungebremst in das fremde WLan-Netz einfährt.

Klar halte auch ich es in der heutigen Zeit für „Fahrlässig“, wenn man ein WLan ohne Passwort, also offen betreibt. Das liegt aber daran, dass das Rechtsverständnis vieler in unserem Lande so ist, dass man die Türen nicht einfach offen lassen kann. Es zeigt eigentlich nur den kranken Zustand unserer Gesellschaft.
In diesem Kontext passt die folgende Falscheinschätzung des Artikels durch einen Userkommentar:

Da war ne Geldstrafe auch mal notwendig. Das grenzt ja schon an
Fahrlässigkeit sein WLAN so offen zu lassen und dann noch seinen
Unfug auf StudiVZ einzustellen.

Mal davon abgesehen, dass dieser User ein Problem zwischen dem Lesen und dem Verstehen hat, zeigt dies eine Einstellung, die nicht nur in diesem Fall weit verbreitet ist.
Aber es kommt ja noch schlimmer, einige Kommentare zeigen ein düsteres Licht auf das Rechtsverständnis von einigen Usern im WeltWeitenWeb.

ehrlich, das WLAN offen zu haben ist eine Einladung – und das meine
ich nicht im Übertragenen sinne, wie wenn man seine haustür nicht
abschließt – sondern das IST wörtlich gemeint eine einladung, als
wenn man „HEREINSPATZIERT! MÖBEL ZU VERSCHENKEN! ALLES MUSS RAUS!“ an
seine offene tür schreibt

Da wird mal wieder Deutlich, wie selbstverständlich mache etwas nehmen, bloß weil es für Sie der einfachste weg ist.

Die Benützung eines offenen WLANs …

… ist eine alltägliche Selbstverständlichkeit, und keine Straftat.
Wenn das irgendwelche Gesetze anders definieren, so sind diese FALSCH
und müssen repariert werden.

Was die Frau im konkreten Fall aufgeführt hat, ist natürlich nicht in
Ordnung, aber das hat mit dem benützten WLAN nichts zu tun.

Ich halte dies für Schmarotzertum!
Bloß weil man zu geizig ist, selbst für den Zugang zu sorgen, will man sich ein Recht beireden, dass weder virtuell noch real stimmt! Auch wenn ich eine Jahreskarte für den ÖPNV habe und da jemanden mitnehmen kann, dann kostet mich das Mitnehmen von jemanden keinen (jetzt hätte ich fast Pfennig geschrieben) Cent mehr. Es liegt aber ganz allein in meiner Entscheidung „ob“ und vor allem „wen“ ich mitnehmen möchte! Wo liegt hier der Unterschied zum WLan? Ich sehe im Kern keinen. Bei Beiden, kostet mich (im Normalfall heutzutage) es nicht einen Cent mehr, ob jemand diesen mitbenutzt oder nicht. Nun aber mal der „Nicht-Normalfall“, einer hat einen Router mit einem Nutzungsvertrag über die Nutzungszeit oder -volumen. Der hat den Router (darüber den Access-Point) so eingestellt, das er eine Verbindung herstellt, wenn es zu einem versuch des Verbindungsaufbau kommt (geht z.B. mit meiner Fritzbox). Auch hat er eingestellt, dass diese Verbindung nach x Zeit ohne Aktivität unterbrochen wird, so haben wir schon einen Fall, den nicht nur rechtlich bedenklich ist, sondern auch finanzielle Konsequenzen hat, aber das ist ja nach Meinung diverser Kommentaren die Schuld des WLan-Betreibers!
Hier verwechseln wohl einige WLan-Verbindungen mit temporären oder dauerhaften Hotspots (so gab es zum Papstbesuch und bei dem Weltkirchentag in Köln solche temporären Hotspots, die ein lokaler Anbieter eingerichtet hatte). Und es verwechseln einige Kommentatoren bei Ihrem Straßenvergleich, dass eine öffentliche Straße nichts mit einem Privatgrundstück zu tun hat, auch wenn da kein Zaun mit Selbstschussanlage vorgebaut ist!

Oder sind die Kommentierenden einfach nur zu Geizig, sich selbst einen Anschluss zu leisten oder unterwegs eine entsprechende Verbindungsperipherie (z.B. einen Surfstick!)?

Link:

– Heise Online: Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ

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