BKA-Chef behauptet Sperren gegen Kindermisshandlungen (Er spricht von "Kinderpornografie") sind abschreckend!

In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ behauptet der BKA-Chef Jörg Ziercke, das Internetsperen, so würde es das Beispiel „Skandinavien“ zeigen, abschreckend wirken:

Welt am Sonntag: Was hält das BKA davon, dass die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz für Sperren im Internet ausgesetzt hat, obwohl es Kinderpornografie besser bekämpfen sollte?

Ziercke: Sperren gegen Kinderpornografie wirken, wie das Beispiel Skandinavien zeigt, abschreckend. Dies gilt nach meiner Auffassung auch weiterhin. Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer. Natürlich veranlassen wir sofortige Löschungen. Aber: Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet. Natürlich werden wir die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung unterstützen. Die Ergebnisse werden dann zu diskutieren sein.

(Quelle: „Flugverkehr ist erstes Terrorziel“)

So,so, das Beispiel Skandinavien! Nicht schlecht Herr Ziercke. So kann man leere Worthülsen verbreiten. Was ist Skandinavien?
Eigentlich handelt es sich dabei um ein Geografisches Gebiet. Politisch ist dies schon anders und hat sich im lauf der Zeit immer wieder gewandelt. Heute zählt man Kulturell, geografisch und Politisch folgende Staaten zu Skandinavien: Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Island und das Baltikum (Estland, Lettland und Litauen).
Nun, Herr Ziercke, welches dieser unabhängigen Staaten war denn gemeint? Wo sind die Beweise dieser Behauptungen? So weit ich es mitbekommen habe, ist der sogenannte Erfolg eher zweifelhaft, eben da es die Seiten noch gibt und Menschen, die an solche Bilder interessiert sind, diese Sperren leicht umgehen können.
Liegt da nicht eher Politische Machtgier dahinter? Wie sonst kann es sein, das ein BKA-Chef ein System unterstützt, das sich jeder „effektiven“ Kontrollinstanz entziehen soll?
Ebenso, wie ich der Behauptung „Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.“ entweder den Versuch der Volksverdummung unterstellen muss oder dem BKA-Chef jede Kompetenz übers Internet absprechen muss.
Was Gegner der Internetsperren fordern, ist nicht die Löschung einer IP (Was für ein Schwachsinn und das sage ich als jemand, der sich selbst eher als Internet-Dau bezeichnen würde), sonder die Löschung der Seiten, somit Inhalt der Seiten auf den Servern, wo diese liegen. Zudem führt der werte Herr Ziercke seine eigene Begründung ad absurdum. Wie schreibt er so schön: „… führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.“
Nun erinnern wir uns, was die Internetsperren machen. Sie setzen vor der Seite ein Sichtschutz. Das ist so, wie wenn ein Polizist zu den Umstehenden bei einem gerade geschehenen Mord sagen würde und anschließend sich dahingehend äußert, das es diesen Mord nie gegeben hat. Wir haben hier also die seltene Konstellation, dass der Gesetzgeber eine Maßnahme ergreifen will, die den Kritikern nicht weit genug geht. Sie wollen kein Schild vor den Missetaten, sie wollen die Missetaten komplett entfernen, so das sich ein Schild erübrigt. Mit Blick auf Belgien fragt man sich so langsam, warum den Politikern und scheinbar dem BKA-Chef so daran gelegen ist, nicht die Seiten direkt zu bekämpfen?
Als eine wirklich dämliche Aussage empfinde ich auch diesen Satz von Herrn Ziercke: „Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials.“
Was will er uns damit sagen? Und vor allem, was hat das mit Internetsperren zu tun?
Jetzt mal ehrlich, wer glaubt denn, das jemand, der diese Bilder ins Netz stellt, all seine Dateien löscht. Wer glaubt ernsthaft, dass irgendeine Methode (welche auch immer) dies verhindern kann? Um bei meinen Mordbeispiel zu bleiben, behauptet der BKA-Chef hier ja scheinbar, das ein Zettel auf einem Messer „Dieses Messer nicht für einen Mord benutzen, es angeblich verhindert, das dieses Messer für einen Mord benutzt wird, mehr noch, das überhaupt ein Messer (= Kopien) für ein Mord benutzt wird. Ich gehe hin und sage, dass selbst wenn man das Messer entfernt (= Löschung der Daten auf dem Server) damit noch lange nicht verhindert werden kann, dass mit einem anderen Messer (= Kopien der Dateien) ein Mord geschieht. Was ich aber sagen kann ist, dass mit diesem einen Messer kein Mord mehr geschehen kann. Kann das der BKA-Chef auch von seiner favorisierten Methode behaupten?
Das Beispiel Mord finde ich passend, weil diese Kindesmisshandlungen ein psychischer Mord an den Kindern ist und ich weiß nicht, was passieren würde, wenn mir so ein Schwein in die Finger geraten würde? Ich könnte dann wohl nicht mehr für meine gewaltfreie Einstellung garantieren. Aber das ist ein anderes Problem.

Liebe Redaktion von der „Welt am Sonntag“, könnt Ihr bitte vor dieser Antwort ein großes STOPP-Schild platzieren. Es ändert zwar nichts an der Tatsache, das der BKA-Chef diesen (in meinen Augen) Mist verzapft hat, aber ich und vor allen andere müssen den Mist nicht lesen.

Interessant ist wieder einmal, das für alle weiteren bürgerrechtsbeschneidenden Maßnahmen der Terrorismus herhalten muss.

Auch eine interessante Aussage ist diese hier:

Welt am Sonntag: Auch Polizisten werden verstärkt Opfer. Wie viele Übergriffe von politischen Extremisten gab es 2009?

Ziercke: Die Konfrontationsgewalt zwischen Rechts- und Linksextremisten ist angestiegen. Beide Gruppen attackieren zunehmend die Polizei. Die Hemmschwelle der Gewalt gegen Polizeibeamte sinkt, immer mehr Polizeibeamte werden verletzt. Dies bereitet uns erhebliche Sorgen. Im vergangenen Jahr griffen Linksextremisten 1350-mal die Polizei an, eine Steigerung um 120 Prozent. Fast ein Drittel der Fälle waren Körperverletzungen. Und es gab rund 530 Angriffe von Rechtsextremisten – das sind fast 75 Prozent mehr.

(Quelle: „Flugverkehr ist erstes Terrorziel“)

Ich frage mich dabei, ob in der Zahl der „Linksextremen „Übergriffe“ auf Polizisten auch dieser Vorfall mitgezählt hat und wie oft: Polizeieinsatz auf der Demo „Freiheit statt Angst“
Und noch eine Gegenfrage.
Wurden bei den Rechtsextremen Übergriffen auch die zum teil Rechtsextrem motivierten Hooligan-Schlachten mitgezählt?

Ich bin gegen jede Gewalt, egal von wem. Aber ich muss in diesem unseren Staat feststellen, das die sogenannte Linksextreme eher in die Illegalität gezwungen wird, wie die rechtsextreme Klientel.
Und ich halte es auch mit dem Terrorismus, wie es schon Volker Pisper sagt:

„Diese Terroristen, das sind Mörder, miese gemeine Mörder
[…]
Wir machen aus diesen Mördern erst Terroristen, in dem wir Angst vor Ihnen haben“

Siehe (und höre) hier:

Links:

– Welt am Sonntag: „Flugverkehr ist erstes Terrorziel“

– Heise Online: BKA-Chef: Websperren schrecken ab

– CaosComputerClub: Polizeieinsatz auf der Demo „Freiheit statt Angst“

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* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 1: Einführung

Eigentlich wollte ich Ursprünglich von „einem Energie-Unternehmen“ berichten, ohne Namen zu nennen.
Aber dieses Unternehmen benimmt sich mir als Kunden so gegenüber, das ich nicht gewillt bin, das Unternehmen nicht zu nennen.

Mal ein paar Dinge einfach in den Raum geschmissen

Dieses Unternehmen hat über 7 Monate gebraucht, mir mein Eigentum zu geben. Es handelt sich dabei um in den ersten Monaten meines Stuttgarter Aufenthaltes zu viel bezahlte Abschlagsgelder für Strom und Gas. Dies Summe belief sich nach 7,5 Monaten auf über 450 Euro. Angeblich sind Schreiben von mir nicht angekommen, obwohl ich diese persönlich bei der Geschäftsstelle eingeworfen hatte.
Also als Einleitung erst einmal so ein wenig die chronologische Reihenfolge:
Mitte Mai 08 Umzug nach Stuttgart. Von der Wohnungsgesellschaft bei EnBW als neuer Verbraucher angemeldet.
Dez/Jan 08/09 Jahresabschlussrechnung mit enormen Guthaben
Dez 09 Umzug innerhalb Stuttgarts und wieder Anmeldung als neuer Verbraucher durch die Wohnungsgesellschaft. Abschlagsforderungen jenseits von gut und böse.
Irgendwann im Frühjahr 2010 Wechsel zu anderen Anbietern (für Strom und Gas).

Nun, als ich damals in die Wohnung eingezogen bin, hatte ich keine Werte aus meiner Zeit in Köln, die ich heranziehen konnte. Gekocht habe ich mit Gas aus der Flasche, Heizung lief über ein Zentralheizungssystem und Strom habe ich immer mit mehreren zusammen genutzt. Also habe ich erst mal bezahlt, was man gefordert hatte. Das war eine Abschlagszahlung von etwas über 105 Euro. Nach der Jahresabrechnung hat die EnBW die Abschlagszahlung auf 37 Euro reduziert.
So Weit so Gut, aber mein mir zustehendes Geld aus den Abschlagszahlungen wurde mir nicht zurückbezahlt. Ja, man behauptet sogar, dass man im Frühjahr 09 versucht hätte eine Zahlungsanweisung zu tätigen. Ich habe über meinen Anwalt den Beweis dieser Behauptung gefordert, da ich weder eine Benachrichtigung (normalerweise erfolgt eine Zahlungsanweisung per Post. Menschen, die etwas Älter sind, kennen das vielleicht noch von Ihren Großeltern, wenn per Zahlungsanweisung die Rente von Postboten ausbezahlt wurde), noch eine Zahlung, per, bzw. über die Anweisung erhalten habe. Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt auf diesen Beweis!
Was ich aktuell aber besonders amüsant finde, ist, dass man angeblich Schreiben von mir nicht erhalten hat.
Mein Eindruck derzeit ist eher, das man gar keine Schreiben von Kunden zum eigenen Nachteil (immerhin konnte so das Unternehmen über 7 Monate lang für mein Geld Zinsen einstreichen) erhalten will.
Ansonsten kann ich es mir nicht erklären, warum ich plötzlich ein Schreiben, datiert mit dem 21.1.2010 bekomme, wo man meinen „Wunsch“ auf Reduzierung nachkommt. Nun, ich hatte ein Einschreiben mit Rückschein an die EnBW gesendet. Diese lag ab dem 19.1. zur Abholung bereit. Abgeholt wurde es lt. dem Beleg am 20.1.2010. Witzigerweise hat man aber scheinbar am Tag danach mein Einwurfeinschreiben, das bis zu diesem Zeitpunkt ignoriert wurde (Eingang lt. Sendebericht 22.12.09) nun doch bemerkt und sich um eine Antwort bemüht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich Ihnen mitgeteilt habe, dass wegen Ihrer unkorrekten Datenauskunft (und Löschungsverlangen für bestimmte Daten) nun mein Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt ist.
Mein nächster Schritt war diesbezüglich eine Beschwerde bei der entsprechenden Stelle für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Das Innenministerium von Baden-Württemberg). Wollen doch mal sehen, was da die EnBW drauf antwortet.
Übrigens das letzte Einschreiben mit Rückschein wurde erst nach ein paar Tagen abgeholt. Das war das mit dem Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes).

Dies erst mal als kleine Einleitung über das höchst „seriöse“ Unternehmen EnBW.
Natürlich werde ich hier nur Dinge Aufzeigen, die ich belegen kann, wie z.B. oben das Verhalten bezüglich Schreiben an diese Firma. Ich bin nicht so Selbstzerstörerisch drauf, dass ich mich zum Opfer der bestimmt gut bezahlten Konzernanwälte machen lasse. Aber das hindert mich nicht daran auch Meinungen zu äußern, z.B. wenn ein Monat lang ein Einwurfeinschreiben ignoriert wird und dann wenn das Einschreiben mit Rückschein kommt, man plötzlich doch auf das Einwurfeinschreiben reagiert. 😉

An dieser Geschichte will ich deutlich machen, dass man sich auch von einem Konzern nicht alles gefallen lassen muss. Die Zeiten, als man das örtlichen Energieunternehmen nehmen musste sind vorbei.
Ich auf jeden Fall bin gerade auf der Suche nach einem anderen Anbieter für Strom und Gas.

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Hey Leute, ich gehe in Rente! Outen lohnt sich bei der FDP ;-) Hartz4 für Taliban!

Wie ich bei FIXMBR lesen konnte, beabsichtigt das Guido-Schnuckelchen, Terroristenaaussteiger finanziell zu unterstützen. Hat sich die Registrierung dieser Domain doch gelohnt.
Leider sieht es Oliver von FIXMBR nicht so positiv 😉 . Er schriebt dazu:

Dieses liberale Dreigestirn3 – Westerwave, Leutheusser-Schnarrenberger und Brüderle – begeht ganzjährlich diese fünfte Jahreszeit — Deutschland wird vom Schalk regiert. Danke liebe FDP-Wähler wir wissen jetzt endlich wo wir euch verorten können …

Quelle und ganzer Text: Hartz4 für Taliban: der neueste Coup des liberalen Dreigestirns
(Hoffe, das Oliver, mir Rheinländer im Exil den kleinen Scherz nicht übel nimmt! 😉 )

Nun, wie heißt es da bei Spiegel Online:

Außenminister Westerwelle will Taliban-Kämpfer bezahlen, damit sie den bewaffneten Kampf aufgeben.

Diesen Menschen und ihren Familien wolle die Regierung eine wirtschaftliche und soziale Perspektive bieten und dafür auch zusätzliches Geld in die Hand nehmen. „Darum wird es in London auch einen völlig neuen Ansatz zur Wiedereingliederung von Aufständischen in die Gesellschaft geben“, sagte der FDP-Chef.

Quelle und ganzer Text: Westerwelle kündigt Aussteigerprogramm für Taliban an

Nun, das erfülle ich doch alles! Wenn nicht, dann bitte ich das Guido-Schnuckelchen doch mal, mir schnellstens mitzuteilen, wo ich noch nachbessern muss. 😀

Wer in dem Text irgendwo Ironie entdeckt, gönnt mir bestimmt nicht die „wirtschaftliche Perspektive“! 😀

Links:

– FIXMBR: Hartz4 für Taliban: der neueste Coup des liberalen Dreigestirns

– Spiegel Online: Westerwelle kündigt Aussteigerprogramm für Taliban an

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[Update] “Agentur für Arbeit” räumt seinen Miststall (= Jobbörse) auf? Tatsache oder PR-Gag wegen Rüge von dem Bundesdatenschutzbeauftragten?

Nachdem ich mich vor gut 1 1/2 Jahren mit den Jobangeboten auf der Jobbörse der „Agentur für Arbeit“ unter dem Gesichtspunkt des Werbeverbot von Glücksspielen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (Telefon, TV, Internet, etc.) beschäftigt habe (Ich berichtete: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?), hatte ich in der letzten Zeit mich aus verschiedenen Gründen noch 2 Mal mit der „Agentur für Arbeit“ und deren Jobbörse beschäftigt. Das erste mal, eben in dem oben erwähnten Artikel, weil ich mir anschauen wollte, wie es denn inzwischen mit der Sorgfalt des Plattformbetreibers der Jobbörse her ist, nachdem wir (Ich für den Verbraucherschutzverein Antispam e. V.) diesen am Beispiel des Glücksspiels und die Suche nach Outbound-Call-Center-Agenten auf der Jobbörse aufgezeigt haben, das diese Plattform für gesetzwidrige Tätigkeiten missbraucht wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung hat ergeben, dass ich schon durch alleinige Anschauung der ersten 10 Jobangebote in der Übersicht nicht nur fündig wurde, nein sogar beim anschauen eines Jobangebotes eindeutige Hinweise auf klare Verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mehr dazu kann man in diesem Artikel von mir nachlesen: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?.
Gut, dann nicht einmal einen Monat später konnte ich einen Artikel lesen, in dem es hieß, dass die „Agentur für Arbeit“ sein Jobportal aufräumt. Der Hintergrund war wohl eine Rüge, die Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte ausgesprochen hatte. Im Titel des Artikels habe ich dann die Frage aufgeworfen, ob die Aussage, dass die „Agentur für Arbeit“ nun die Jobbörse aufräumt „Tatsache“ sei oder eher ein PR-Gag, um auf die Rüge zu antworten. Die Analyse der Jobbörse in meinem (aus Blick des Verbraucherschutzinteressierten) Bereich der Call-Center-Agenten war auf jeden Fall vernichtend. Mehr dazu hier: “Agentur für Arbeit” räumt seinen Miststall (= Jobbörse) auf? Tatsache oder PR-Gag wegen Rüge von dem Bundesdatenschutzbeauftragten?

Nun gut, jetzt dachte ich, dass es vielleicht auch daran lag, dass man mit dem Aufräumen des „Saustalls“ kurz vor den ganzen Feiertagen angefangen hat (Weihnachten, Neujahr und je nach Bundesland 3 hl. Könige).
Also habe ich mich hingesetzt und ende dieser Woche noch mal in die Jobbörse geschaut. Nun, inzwischen ist mein persönliches Fazit, bezüglich der Meldung der „Agentur für Arbeit“ fest: Ich halte diese Meldung, dass die „Agentur für Arbeit“ Ihren Saustall aufräumt für einen riesigen PR-Gag und einer riesigen Verarschung!
Dazu erläutere ich mal, was ich gefunden habe.
Wie gewohnt habe ich mir die Jobangebote für „Call-Center-Agenten/in“ anzeigen lassen.
Schauen wir uns die erste Seite mal an:
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Wie man sehen kann, ist dies die erste von 200 Seiten, die angezeigt wird, wenn man nach Jobs für Call-Center-Agenten sucht. Was auffällt, das die ersten 6 Angebote von der „Arbeitsagentur“ selbst eingepflegt wurde. Also hier zieht nicht das Argument, dass man nicht für die Angebote anderer Einsteller Verantwortlich sei (soweit dieses Argument überhaupt bestand hat). Von diesen ersten 6 Angeboten, habe ich ohen viel suchen schon wieder 3 Angebote gefunden, die zumindest ein Nachfragen, bzw. eine genauere Überprüfung bedurften!
!!! Nicht vergessen, es sind Angebote, die durch die „Agentur für Arbeit“ selbst eingestellt wurden. !!!

So nun betrachten wir und die drei von mir erwähnten Jobangebote mal an:

1. Jobangebot
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Wie heißt es so schön in diesem von der „Agentur für Arbeit“ eingestellten Jobangebot:

Für die Akquirierung neuer Anzeigenkunden erhalten Sie Listen potentieller Kunden und vereinbaren mit diesen Termine für einen unserer Außendienstmitarbeiter.

(Hervorhebung durch meine Wenigkeit)
Die Sprache ist also von „neue Anzeigenkunden“. Es besteht also keine Geschäftliche Beziehung mit den Angerufenen. Dies wird auch noch durch den Hinweis, das es sich um „potentielle Kunden“ handelt unterstützt. Das man diese Menschen auch noch auf Grund von „Listen“ belästigen soll, zeigt auf, dass hier sowohl gegen das „UWG“ (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wie auch gegen die „Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers“ verstoßen wird. Wie etliche Urteile aufzeigen, hat auch ein Unternehmer oder Gewerbetreibender ein Recht auf „keine Belästigung“. Die Gerichte stellen Firmen und Gewerbetreibende in diesem Fall meist einem Privatmenschen gleich.
Trotzdem scheint die „Agentur für Arbeit“ kein Problem zu haben, dieses Jobangebot selbst einzustellen! Scheinbar ist es der „Agentur für Arbeit“ egal, wie sie die Arbeitslosen los werden und ob dies auf Dauer bestand hat. Statistik ist scheinbar wichtiger, als der Sinn der Sozialgesetzbücher!

2. Jobangebot
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Dort heißt es:

Aufgaben:

2. Outbound


Anforderungen:

3. Affinität zum Vertrieb / Verkauf

(Hier habe ich nur mal die Reizwörter aufgezeigt)

Also, zuerst einmal sollte jeder Arbeitsvermittler mit guter Fortbildung in diesem Bereich wissen, dass bei der Anforderung „Outbound“, also aktiv andere Menschen anzurufen/belästigen, aller höchste Vorsicht geboten ist. Da sollten die Alarmglocken laut losschlagen. Aber spätestens die Kombination „Outbound“ und „Verkauf“ muss zu konkreten Nachfragen führen und einer konkreteren Stellenbeschreibung.
Mich würde interessieren, ob mir einer einen Fall/Arbeitsplatz (dazu noch in „Vollzeit“ und insg. 3 Stellen) aufzeigen kann, in dem Outbound und Verkauf nicht zu einem Konflikt mit dem geltenden Recht führt. Nicht erst seit den „Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers“ im Aug. 09 ist es nicht so, dass man einfach Menschen anrufen kann, um denen etwas zu verkaufen. Auch davor haben Gerichte dies auch Firmen untersagt, die wegen sogenannten anderen Tarifangeboten bei „Kunden“ angerufen haben (nicht das es diese Firmen gestört hätte).

3. Jobangebot
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Dort liest man folgendes:

Einsatzmöglichkeiten:
– Anzeigenberatung/Anzeigenverkauf Geschäftskundenbereich B2B (Vollzeit, Büroarbeitszeiten, Backofficetätigkeiten, vertriebliche Komponenten)
– Vertrieb/Bedarfsermittlung Telekommunikation oder Verlagspublikationen Privatkundenbereich B2C (30h/Woche bzw. Vollzeit)
– Bestandskundenbetreuung und Neukundenakquirierung
– kompetente Kundenberatung und Anzeigengestaltung

Mal abgesehen davon, dass statt einer Stellenbeschreibung nur eine Liste von „Einsatzmöglichkeiten“ aufgelistet werden. Welche sind den nicht aufgelistet? Das man evtl. (als weibliche Mitarbeiterin) des Betthäschen des Chefs ist?
Ich weiß, es ist recht Platt, soll aber die Aussagekraft einer Arbeitsbeschreibung dieser Art aufzeigen. Ansonsten sind hier die Selben Fragen zu stellen, wie bei dem Stellenangebot #2.

Auch diese Aufstellung zeigt mal wieder, dass es nicht weit her ist, mit dem Aufräumen der Plattform.

LIEBE „AGENTUR FÜR ARBEIT“,
um den Dreck, der sich Jahrelang in jede Ritze gesetzt hat los zu werden, reicht es nicht, mit dem Staubwedel einmal darüber zu gehen und zu meinen, dass man so die nächsten Jahre Ruhe hat.

Aktualisierung:
Nur mal so als Schmankerl zum Schluss, die Übersicht für den Beruf „Call-Center-Agent/in“ vom 23.1.2010 um ca. 17:15 Uhr, sowie 2 Jobangebote aus dieser ersten Seite:
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Nun zuerst einmal sind dort nun alle Jobangebote durch die Arbeitsagentur eingestellt worden. Bei dem 1. (Bild in der Mitte) der Beiden aufgezeigten Angeboten widerspricht sich. Auf der einen Seite soll man Kunden betreuen und Termine Vereinbaren, auf der anderen Seite soll man im Outboundbereich arbeiten? Sollen da etwa „Kunden“ durch aktive Anrufe zu ihren „zweifelhaften Glück“ aktiv angerufen werden?
Noch schöner ist das 2. Angebot, dort soll ein Arbeitsplatz besetzt werden, wo „Kunden“ telefonisch belästigt werden sollen, die schon länger nichts mehr bestellt haben. Der Auftraggeber scheint nicht viel von der freien Entscheidung der „Kunden“ zu halten, selbst zu entscheiden, ob er was bei seinem Unternehmen kaufen will. Dabei sagt das UWG eindeutig, dass eine Belästigung nur für bestimmte Sachlagen zulässt. Nicht Bestellung gehört dazu bestimmt nicht (vergl. dazu §7, Abs. 2, Punkt 2. des UWG). Neben diesem Punkt finde ich es bemerkenswert, wie hier scheinbar ein Unternehmen im Verkaufsbereich seine Kunden entmündigen will!

Zum Schluss noch 2 kurze Geschichten:
1. Geschichte
Meine Mutter hat vor einigen Jahren (es waren so ca. 18 Jährchen) ein kurzes Stelldichein beim Arbeitsamt. Dieses hat meiner Mutter nicht ein Jobangebot gemacht. Als sie nach kurzer Arbeitslosigkeit auf Grund ihrer eigenen Initiative einen Job gefunden hatte, sollte Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem man mehrere Möglichkeiten hatte, wie man wieder zu Arbeit und Brot gekommen ist. Wem erstaunt es, dass alle Möglichkeiten nur in Verbindung mit dem Arbeitsamt waren? Mich nicht.

2. Geschichte
Auch ich war in den letzten Jahren (naja, den letzten 10 Jahren) 3 mal für kurze Zeit Arbeitslos (1x 2,5 Monate, 1 x 0,5 Monate und 1x 4,5 Monate). Bei einem der Arbeitslosigkeit wurde ich von der „Arbeitsvermittlerin“ eingeladen. Diese hat mir dann ein Angebot in die Hand gedrückt und ich habe Ihr dann gesagt, dass ich mich bei dieser Firma schon längst beworben hatte. Bei dem 2. Angebot das gleiche. Also ich die Antwort auch zum 3. Angebot von mir gab, hat sie ärgerlich gesagt, das es Ihr egal sei, ich sei nun verpflichtet, mich dort zu bewerben und wenn ich es schon gemacht hätte, habe ich halt Glück gehabt.
(Hinweis für die Rechtsabteilung der „Agentur für Arbeit“: Falls Sie sich gegen diese Geschichte wehren wollen, weil dies den Ruf der Arbeitsagentur abträglich ist. Ich freue mich, die entsp. Unterlagen – ja, die habe ich komplett aufgehoben – mal als Beweis vor ein Gericht zu stellen. Bis jetzt hat ja die Agentur jede richterliche Entscheidung mit mir vermieden und vorher den …, äh einen Rückzieher gemacht. 😉 )

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"Bundesministerium der Justiz" rät bei Abofallen im Internet: "In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!"

Jawohl, man mag es nicht glauben, das Justizministerium schreibt tatsächlich das man nicht Zahlen soll. Wenn man bedenkt, dass die letzte Justizministerin, wenn es um mehr Sicherheit bei Verträgen gemäß des Fernabnahmegesetzes ging, mehr Angst um Ihre Pizza vom Pizzataxi hatte, als Sorge um die Rechte der Bürger, mag einen eine solche Seite erstaunen!
Als ich die entsprechende Meldung bei „Abzocknews.de“ gelesen hatte, dachte ich zuerst, das Adrian der Schalk gepackt hatte. Aber nachdem ich die entsprechende Meldung bei „Computerbetrug.de“, auf die sich die Meldung bei „Abzocknews.de“ bezieht gelesen hatte, habe ich mir die Seite beim Justizministerium angeschaut.
Ich muss sagen, dass ich begeistert bin. Eine der wenigen Informationen in dem Bereich, die von staatlicher Seite her eine eindeutige Sachkompetenz und ein wissen um die Begleitumstände aufzeigen. Gerne möchte ich wissen, wer der Autor dieses Textes war (werde mal eine Anfrage machen).
Auch wenn ich den „rosaroten“ Blick bezüglich des geltenden Rechtes teile und auch den letzten Absatz („Was die Bun­des­re­gie­rung gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net un­ter­nimmt“) mit einem lächeln (aus meiner Erfahrung heraus) gelesen habe, ist der Text als ganzes endlich mal Richtungweisend. Das man die eigene Position da anders sieht als ich, kann ich dabei guten Gewissens Akzeptieren.

Noch mehr würde es mich freuen, wenn sich die „VOLKS“-Vertreter endlich zu dem einfachen Schritt aufraffen würden, dass Verträge im Fernabnahmebereich (Telefonisch, Mail, Internet und Gedankenübertragung 😉 ) so lange schwebend sind, bis beide Vertragspartner sich schriftlich dem Vertrag zugestimmt haben.
Der Irrwitz, das zwar Spam-Anrufe seit der Gesetzesnovelle vom Aug. 09 (auf dem im Text des Justizministerium Bezug genommen wird) zwar verboten sind, aber Verträge, die aus dieser Situation heraus entstehen dennoch rechtsgültig sind, ist immer noch nicht behoben.

Nun gut, dass soll dem guten Informationstext des „Bundesministerium der Justiz“ keinen Abbruch antun. Besonders, da diese auch Lösungen aufzeigt, wie man sich bei solchen Abofallen verhalten soll.

Besonders möchte ich nun hier auf ein paar Teile des Textes von dem Justizministerium hinweisen.

Wer von den Opfern kennt das nicht. Es flattert eine Rechnung ins Haus, wenn man „Glück“ hat, meist sogar direkt eine Mahnung oder eine Schreiben eines der einschlägig bekannten Inkasso-Hanseln. Man weiß aber gar nicht, das man je auf so einer Seite war und erst recht nicht, das man was angeklickt hat. Das ist der eine Fall, wo einfach mal an alle eingekauften oder sonst wie erlangten Adressen Rechnungen geschickt werden. Ein anderer Fall kann sein, dass man eine Zeit lang über das Anklicken auf spezielle Links (z.B. in gut kaschierten Spam-Mails) auf eine Seite kommt, die alles als „Kostenlos“ anpreist. Geht man aber z.B. über eine Suchmaschine auf die Seite, kommt man auf eine Angebotsseite, die genau so aussieht, wie die vorherige, aber seltsamerweise diesmal mit einer Kostenmitteilung und das „Kostenlos“ ist geheimnisvolle weise verschwunden.
Das solche Rechnungen dann gerne mit Beweise, wie einer IP-Adresse (da hat es schon mal einen Fall gegeben, wo alle Abgemahnten die selbe IP-Adresse benutzt haben sollten!), mit der man angeblich nachweisen kann, wer vor dem Computer gesessen hat.

Aber trotzdem bleibt bei all den Versuchen, einem Opfer einen Vertrag unter zu jubeln folgender Satz in dem Text des Justizministerium, den man sich merken sollte:

In jedem Fall be­grün­det eine ein­sei­ti­ge Rech­nungs­stel­lung des In­ter­net­an­bie­ters ohne ver­trag­li­che Grund­la­ge keine Zah­lungs­pflicht.

Besonders hervorheben und in Gänze zitieren, will ich den Punkt 5. des Textes auf der Webseite des Justizministeriums:

5. Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?

* In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren. Sie können aber vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären. In diesem Fall sollten Sie den Brief per Einschreiben und Rückschein versenden. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.
* Auf Mahnungsbescheide reagieren! Auf einen Mahnbescheid vom Gericht müssen Sie hingegen reagieren. Hier müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids bei dem Gericht eingegangen sein, das den Mahnbescheid erlassen hat. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen. Der Einspruch muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Muster dafür finden sich ebenfalls bei den Verbraucherzentralen.
Weitere Informationen zum Umgang mit unberechtigten Rechnungen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. Dezember 2008.
* Minderjährige sind geschützt! Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten (siehe oben 2 d), sollten die gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern) dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Geschäftsunfähigen (also Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
* Hilfe holen! Hilfe bieten außerdem die örtlichen Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale). Beide Verbände können auch gerichtlich gegen unseriöse Anbieter vorgehen (siehe oben 4).
* Rechtsrat einholen! In Zweifelsfällen sollten Sie Rechtsrat bei Rechtsanwälten/innen einholen. Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger können im Einzelfall beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung und für die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen beantragen (Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“).

(Quelle der beiden Zitate: Bundesministerium der Justiz: Kostenfallen im Internet)

Anmerkungen zu dem zitierten Punkt 5.:

– „Nicht unter Druck setzen lassen!“
Diesen Satz sollte man sich als „Mantra“ nehmen, wenn man in solch eine Situation gerät. Weder die ganzen Mahnschreiben, mit den verschiedensten offenen, wie versteckten Drohungen, sei es z.B. die gerne verwendeten Drohungen des Schufa-Eintrages, der Lohnpfändung beim Arbeitgeber oder sonstige Phantasiegebilden der angeblichen Gläubiger haben Substanz, wie auch die Drohungen des berüchtigten Inkasso-Team Moskau, die sich jetzt auch noch wegen Betrug rechtfertigen müssen und dessen Chef ein Gewerbeverbot bekommen hat (ich berichtete: Inkasso Team Moskau | Gewerbeverbot für den Chef des berüchtigten Moskau-Inkasso rechtmäßig!).

– „Auf Mahnungsbescheide reagieren!“
Man beachte, dass das Justizministerium hier die „Gerichtlichen Mahnbescheide“ meinen und nicht die Phantasietitel der angeblichen Gläubiger. Ich habe da schon die erstaunlichsten Titel gesehen. Sehr schön ist dies in der Mahnpyramide des „Kalletaler Dreieck“. Mir persönlich ist mal eine „Allerletzte vorgerichtliche Mahnung“ in die Hänge gekommen.
Wenn ein „Gerichtlicher Mahnbescheid“ eintrudelt, so wird man dort zum einen darüber aufgeklärt, dass das Gericht die Forderung des Mahnbescheides „nicht“ geprüft hat. Darüber sollte man sich im klaren sein. Das Gericht, das den Mahnbescheid versendet prüft nicht, ob diese Forderung berechtigt ist oder nicht. Weiter kann man gegen diesen Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, indem man einfach an entsprechender Stelle ein Kreuz in das entsp. Kästchen setzt. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht notwendig und ich persönlich empfehle auf eine Begründung grundsätzlich zu verzichten. Wir, als Opfer dieser Schergen brauchen gar nichts beweisen! Wie auch das Justizministerium richtig schreibt:

Will der Anbieter einen Zahlungsanspruch geltend machen, muss er beweisen, dass eine wirksame Einigung über eine entgeltpflichtige Leistung erzielt wurde.

Also der Anbieter und angebliche Gläubiger ist Erklärungspflichtig und nicht wir als Opfer! Dazu heißt es dann auch beim Justizministerium richtig:

Das wird ihm in vielen Fällen nicht gelingen.

(Quelle der beiden Zitate: Bundesministerium der Justiz: Kostenfallen im Internet)

Ich kann es nicht oft genug Erwähnen, ich warne vor Brieffreundschaften mit solchen Leuten.
Zurück zum „Gerichtlichen Mahnbescheid“. Hat man den Widerspruch dieses Mahnbescheid angekreuzt, so wird dieser Mahnbescheid (eine Durchschlag ist für die eigenen Akten und sollte gut aufgehoben werden) an das Ausstellende Gericht zurück gesendet und nicht etwa an den angeblichen Gläubiger!

– „Hilfe holen!“ und „Rechtsrat einholen!“
Hierzu ist gesagt, dass jeder, der sich gegen diese Machenschaften nicht gewachsen sieht, sollte sich auf jeden Fall frühzeitig Hilfe holen. Ist man Geringverdiener oder z.B. Harz IV-Empfänger, so stehen einem finanzielle Unterstützungen für Rechtsberatung, ja auch für Gerichtsgänge zu Verfügung. Für die Rechtsberatung gibt es den sogenannter „Beratungsschein“. Wie man an diesen kommt und was die Voraussetzung zum Erhalt eines „Beratungsscheines“ sind, kann man in dem Wikitext des Verbraucherschutzverein „Antispam e.V.“ nachlesen: „Anwaltskosten – Beratungsschein“

Wenn jetzt das Justizministerium sich aktiv für wirklich besseren Schutz der Verbraucher in den Bundestag einbringt und den Lobbyisten Paroli bietet, dann kann man wirklich mal an ein Austrocknen der sogenannten „Nutzlosbranche“ kommen.

Wer sich trotzdem noch unsicher fühlt, kann sich neben den im Text des Justizministerium erwähnten Stellen auch an eine der vielen Foren Hilfe und Unterstützung suchen.
Da kann ich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgende Seiten Empfehlen (Sortierung nach dem Alphabet ohne Wertaussage):
Antispam e.V.: Gemeinnütziger Verein mit einem breit gefächerten Forumsbereich
BooCompany: Forum mit dem Slogan: „Abgezockt im Internet? Heul nicht! Sag was!“
– Computerbetrug.de: Zusammenschluss der ehemaligen Seiten „Dailerschutz.de“ und Computerbetrug.de
Neben den Foren bieten die Seiten meist weitere Infos (News, Infowikis, etc.).
Auch gibt es etliche Blogs, deren Schwerpunkt im Verbraucherschutz liegen. Auf eine Auflistung verzichte ich hier, da das ehemalig sehr Gute Blog „Rotglut.org“ und das, was daraus geworden ist, mich vorsichtig werden lässt.

Links:

– Abzocknews.de: Justizministerium: Abo-Fallen im Internet nicht bezahlen

– Boocompany.com: Justizministerium gibt Tipps zu Abofallen

– Computerbetrug.de: Justizministerium: Abo-Fallen im Internet nicht bezahlen

– Bundesministerium der Justiz: Kostenfallen im Internet und der Link zum Download der im Text angesprochenen Broschüre „Be­ra­tungs­hil­fe und Pro­zess­kos­ten­hil­fe“

– Antispam e.V.: Wikitext über die Beratungshilfe „Anwaltskosten – Beratungsschein“

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