Heute Nachmittag war es so weit. Der Gerichtstermin gegen Gunter Haug war für 16:30 Uhr angesetzt.
Geklagt hat gegen Gunter Haug sein (ehemaliger) Verleger Hans-Frieder Willmann des Maskenverlags aus Stuttgart. Er Klagt auf Unterlassung, weil Gunter Haug in seinem Krimi „Pumpensumpf“ sich bei Ihm in einem Satz darüber bedankt hat, das eben jener Verleger Ihn auf den sogenannten “Bürkle-Skandal” aufmerksam gemacht hatte und empfohlen hatte darüber mal Recherchen anzustellen. Daraus ist eben jener „Politkrimi“ entstanden, der den Bausumpf mit dem Schwerpunkt der Mauscheleien um das „S21“-Projekt bearbeitet.
Dieses S21-Kritische Werk, war dem Verleger als erklärter S21 Befürworter nicht mehr recht. So lehnte er die Veröffentlichung ab. Als das Buch dann im wiederbelebten “Landhege Verlag”verlegt wurde brachte Ihm der eine Satz der Danksagung scheinbar auf die Palme. Nicht nur, das er eine vertraglich vereinbarte Lesung absagte, er kündigte auch den Vertrag für weitere Veröffentlichungen einseitig und fristlos.
Gegen diese Danksagung klagte Hans-Frieder Willmann nun auf Unterlassung, sowie einer Geldstrafe von 250.000,– Euro, ersatzweise 6 Monate Haft.
So bin ich heute beim Landgericht Heilbronn gefahren und mit mir gab es ein paar Besucher, insgesamt 9.
Der Richter begann die Verhandlung mit der Güteverhandlung. Dazu sollte zuerst Herr Willmann von seiner Seite aus erläutern, wie er den Fall sieht. Gerne wollte da statt dem Herrn Willmann, der Rechtsanwalt erläutern, was aus Sicht von Herrn Willmann passiert ist. Der Richter hat dann freundlich, aber bestimmt erklärt, das er dies gerne von Herrn Willmann selbst hören möchte.
Herr Willmann begann damit, das er seit 10 Jahren bei „Pro-Stuttgart“ engagiert sei und wie er sich zu einer Bekannten Person hochgearbeitet habe, der inzwischen Gott und die Welt in Stuttgart pers. kenne.
Anschließend erläutert er, das er sich das Buch „besorgt“ habe und dann die Danksagung gelesen habe und aus allen Wolken gefallen sei und mit der Verlagsgründung hätte Haug ihm ja auch noch einen Konkurenten auf dem Markt gesetzt. Dann sei da noch der Brief an Mappus gewesen, von dem er dann auch erfahren habe. Den er als Pamphlet bezeichnete. Von daher sehe er eine unüberbrückbares Konflikt, weswegen er die Verträge fristlos gekündigt habe.
In der Erläuterung von Haug wird klar, das Herr Willmann sich das Buch nicht besorgen musste, da dieser das Buch auf ausdrücklichen Wunsch von Herr Willmann ihm zu gesendet hat. Und das Herr Willmann erst kurz vor der Kündigung den Brief an Mappus zur Kenntnis bekommen habe, ist auf Grund einer wegen dem Brief abgesagten Veranstaltung, bei der Herr Willmann eine kleine Ansprache halten sollte recht Unwahrscheinlich.
Es gab dann noch ein paar Details, die einem Merkwürdig vorkommen. So hat Herr Haug der Klägerseite erläutern müssen, das es neben den gekündigten Verträge noch einen vierten Vertrag gebe, für den bereits die erste vereinbarte Zahlung erfolgt sei. Der Anwalt erläuterte daraufhin, das Herr Willmann ja nur die Unterschrift leiste und sich nicht mehr an den Vertrag erinnere. Da musste selbst der Richter leicht verstört nachfragen, wie es dann mit der ersten geleistete Bezahlung gewesen sei.
Nach dem Beide Ihre Position erläutert hatten und eine kleine Diskussion zwischen den beiden Parteien unter der Moderation des Richters erfolgt war, machte der Richter auch auf Basis der Aussage von Herrn Willmann, das er einen Schlussstrich zu den Verbindungen mit Herrn Haug machen möchte einen Vergleichsvorschlag. Wie üblich wurde die Sitzung dann kurz unterbrochen, das sich die beiden Parteien darüber unterhalten können, in wie weit sie dem Vorschlag zustimmen können oder welchen Vorschlag sie vorzutragen wollen.
Nach der Pause wurde dann über den Vergleich noch etwas verhandelt. Herr Haug machte einen Vorschlag, wie man einen klaren Strich unter der Vertragsverbindungen machen könne. Aber einen wirklichen Schussstrich will Herr Willmann da dann doch nicht und will die drei Bestseller, die er von Herrn Haug verlegt doch nicht wieder abgeben und lehnt das Angebot, wie man die Rechte der drei Verträge der bestehenden Büchern auflösen könne vehement ab.
Letztendlich einigt man sich und der Richter diktiert die Vereinbarung in sein Diktiergerät. Nach gut 1 1/2 Stunden ist alles geregelt.
Kurz gesagt, wurde vereinbart, das in der 2. Auflage des „Pumpensumpf“ die Danksagung nicht mehr hereingenommen wird. Und das Herr Willmann für die Auflösung der Verträge eine vereinbarte Summe bezahlt.
Somit wird es von Herrn Haug kein neues Buch mehr im Maskenverlag geben. Die bereits erschienenen Bücher werden weiterhin vom Maskenverlag verlegt. Diesen Schlussstrich wollte Herr Willmann dann doch nicht ziehen.
Für mich war es spannend, die kleinen Bemerkungen, die Herr Willmann fallen lies zu hören. Sie sagen mir über diesen Menschen viel aus. Eventl. werde ich aus meinen insgesamt 5 DIN-A4-Seiten Notizen auf die kleinen Bemerkungen mal näher eingehen. Das dann aber eher mal in einer kleinen Geschichte.
Anmerkung:
Wer jetzt noch ein Unikum haben will, muss sich beeilen, das er noch ein Buch der ersten Auflage bekommt. Ab der nächsten Auflage ist der Stein des Anstoßes nicht mehr in ihm enthalten.
Ich werde es mir nicht nehmen lassen, die beiden Auflagen in meine Sammlung von Kuriositäten beizufügen. 😉
Nachwort:
Herr Haug muss sich nun für seine neuen Projekte einen anderen Verlag suchen oder diese in dem unter anderem von ihm mit gegründeten Verlag mit Vorfinanzieren. Sein Glück ist es wohl, das seine Bücher nicht alle aus einem Verlag stammen. Trotzdem wird er sich nun neben seinen Recherchen und Arbeiten auch für die nächsten Projekten wegen der Veröffentlichungen neu Orientieren. Ich wünsche Ihm dabei viel Glück.
Links:
– Gunter Haug: Offizielle Webseite des Buchautors
– Landhege Verlag: Pumpensumpf (Politthriller) von Gunter Haug
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Einfluss auf die freie Meinungsbildung? Lesung mit Gunter Haug im Rahmen der Buchwochen abgesagt
– Gehirnsturm: Open Air – Lesung des von den Buchwochen ausgeladenen Gunter Haug
– Gehirnsturm: * Gunter Haug * Danksagung = Gerichtstermin beim LG Heilbronn
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