Bundesverfassungsgericht: "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung" für Dienstag angekündigt | EU will Pflicht zur Datenspeicherung prüfen

Ob die beiden Ankündigungen, wie auch das plötzliche Gewissen div. Oppositionsparteien in Deutschland, die das Gesetz als Regierungspartei noch mitgetragen haben, in einem kausalen Zusammenhang mit dem angekündigten „Grundsatzurteil“ stehen, werden wohl nur schlecht denkende Menschen vermuten. Also so Leute wie ich. 😉
Schauen wir uns doch mal die Historie an.
Im Jahr 2006 hat die EU eine Richtlinie herausgebracht, die die verschiedenen nationalen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten harmonisieren sollten.
Deutschland hat dann nicht gezögert und hat seine Bestimmungen zur Datenspeicherung im November 2007 verabschiedet. Diese sind dann offiziell zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getreten.
All diese Entscheidungen wurden bis heute nicht überdacht, trotz der Proteste der Menschen, die diese Politiker bei der EU und Deutschland angeblich vertreten sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in Deutschland die Anwendung des Gesetzes zur Datenspeicherung stark eingeschränkt. Trotz des schwebenden Verfahrens hat das weder die Regierungsparteien, noch unseren „Stasi 2.0“ daran gehindert in Köln eine Zentrale aufzubauen, in der all diese Daten zentral von einer Behörde verwaltet wird. Ich berichtete darüber: TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die “Stasi 2.0″-Traumerfüllung)
Das Alles noch während der Legislaturperiode von CDU/CSU und der SPD. Und vor allem während das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Datenspeicherung überprüft.
Gerade die SPD ist dabei sehr interessant zu beobachten. War da nicht mal ein SPD-Politiker, der sich zum Schluss als enternder Pirat hervortrat? Nun, Jörg Tauss hat bei Abgeordnetenwatch auch immer auf die Frage, warum er in jenem oder anderen Fall so abgestimmt hat, auch gerne erklärt, das er dabei „Bauchschmerzen“ hatte.
Das scheint ein allgemeines Phänomen der Politiker bei der SPD zu sein. Bei der Verabschiedung des Gesetzes für Datenspeicherung hatten gleich 26 SPD-Politiker „Bauchschmerzen. Man kann also schon von einer Epidemie sprechen:

SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. „Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken“ vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung

(Quelle: Heise Online „SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung“)
Nachdem Zensursela und Stasi 2.0 versucht haben mit Ihren Handlungen Tatsachen zu schaffen, entdecken so langsam die „Bauchschmerzen-Politiker“ ihr Gewissen.
Und die EU will nun auch die Richtlinie „überdenken“.
Das alles, wo es mal wieder so weit ist, das ein Verfassungsgericht die Arbeit der Politiker erledigen muss und entscheidet, ob das Gesetz überhaupt rechtmäßig ist.

Das die deutschen Politiker und die Fraktionen den Grundsatz der freien Gewissensentscheidungen der Abgeordneten mit Schmutz bewerfen ist ja schon lange bekannt und das derjenige, der sich nicht dem Fraktionszwang beugt erledigt ist auch. Dabei kann man die Parteien von Schwarz bis Grün alle nehmen. Das sich die EU einen Scheißdreck um die Belange der EU-Bürger kümmert, sondern nur Ihre Existenzberechtigung darin sieht, alles zu reglementieren, sogar die Größe und Krümmung der Banane ist schon die Lachnummer diverser Webseiten. Wir leben also nicht nur in einer Bananen-Republik, sondern in einer Bananen-Union. 😉

Nun, dass die EU nun Ihr Gewissen entdeckt, so kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat bestimmt nichts mit eben dieser Entscheidung zu tun.
Nachdem das Europaparlament vor kurzem seine seit ende letzten Jahr neu zugestandenen Entscheidungsrechte genutzt hat, um gegen die Übertragung von Telefondaten an die USA zu stimmen (ich berichtete: „SWIFT-Abkommen von EU-Parlament gekippt. Arme USA, jetzt müssen Sie sich die Bankdaten wieder illegal beschaffen.“) gab es Hoffnung, dass sich das Parlament gerade in dem Bereich, in dem es die erweiterten Rechte zugestanden bekommen hat mal anfängt aufzuräumen ist außer der Selbstbeweihräucherung bis jetzt nichts passiert.

Mein Eindruck ist eher dieser, dass sowohl die EU, wie auch die Mitgliedstaaten interessiert auf das Urteil warten, um dann zu wissen, in wie weit sie Ihre Regelungen anpassen müssen, um so wenig in Richtung der Bürgerrechte und dessen freie Entscheidung, was mit unserer Privatsphäre passiert zu ändern.
Man mag mich einen Pessimisten nennen, aber sowohl die Politiker der EU, wie auch der Bundesrepublik Deutschland hatten nun wahrlich genügend Zeit, Ihre Maßnahmen zu überdenken.
Statt das dies erfolgte, wurde intensiv daran gearbeitet, einfach Tatsachen zu schaffen.
Liebe „EU-Justizkommissarin Viviane Reding“, es ist heuchlerisch, wenn man nach Jahren plötzlich ein Überdenken einer Richtlinie ankündigt, wenn man durch eventuell durch die Entscheidung des höchsten Gericht eines Mitgliedstaates zum „Überdenken“ gezwungen wird.
Begründen tut sie die „Ankündigung“ mit der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (Link zum Download der Charta unten), die seit Dezember verbindlich ist. Das an dieser Charta bereits seit 1999 gearbeitet wird und der Entwurf bereits im Oktober 2000 an das EU-Parlament ging, verschweigt Sie dabei geflissentlich. Auch das die Charta bereits am 7. Dezember 2000 von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsident des Rates und dem Präsident der Kommission unterzeichnet und proklamiert wurden scheint Sie nicht zu wissen. Das es noch bis zum Dezember letzten Jahres gedauert hatte, bis die Charta verbindlich wurde, ist da eher Peinlich. Das man sich aber im Vorfeld beim Erlassen von Richtlinien nicht mal an eine Charta orientiert hat, die mal Verbindlich werden sollte, ist eine Ignoranz und Schlamperei, die die Unfähigkeit oder die gewollte Ignorierung durch das EU-Gerüstes aufzeigt.
Ich Frage mich dabei, ob sich einer dieser Politiker einen Scheiß um die Charta gekümmert hätte, wenn nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Raum schweben würde?
Auf der anderen Seite, warum sollen die EU-Politiker anders sein, als die nationalen Politiker. Die entscheiden ja auch, ohne sich einen Scheiß um die Grundrechte zu kümmern. Ob und in wie weit diese Entscheidungen dann rechtens sind, soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Setzen sechs!

Countdown läuft! Bundesverfassungsgericht verliest Entscheidung am Dienstag!

Wer ab und an den Bundesanzeiger liest, fand regelmäßig die Meldung, dass das Justizministerium bestimmte Regelungen des Gesetzes zur Datenspeicherung aussetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Nach Worten des scheidenden Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier wird diese Entscheidung am Diensttag verkündet. Man darf gespannt sein, wie die Entscheidung ausfällt. Da er ein „Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten“, ist zu hoffen, dass dieses „Grundsatzurteil“ so konkret ist, das den Politikern klar wird, dass auch die Menschen, die sie Vertreten sollen Rechte haben!
Leider sehe ich die Prognose des Urteils ähnlich, wie der ComputerCaosClub:

„Wir hoffen, dass das Gericht die Erhebung der Daten unterbindet“, sagte Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC). Realistischer sei aber die Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Grundsatzurteil am 2. März die seit 2008 geltende Erhebung der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bundesbürger beschränken, die bisherige sechsmonatige Speicherzeit verkürzen und höhere Schranken für den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Daten setzen werde.

(Quelle: Focus Online „Vorratsdatenspeicherung: Chaos Computer Club warnt vor Missbrauch“)

Warten wir dieses Urteil mit Spannung ab.

Links:

– Focus Online: Vorratsdatenspeicherung: Chaos Computer Club warnt vor Missbrauch

– Heise Online: EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen

– Womblog: BVerfG: Urteilsverkündung Vorratsdatenspeicherung am 2. März

– Süddeutsche.de: Datenschützer und Bürgerrechtler hoffen auf Karlsruhe

– News Adhoc: Das «richtige Gleichgewicht»

– Futurezone ORF.at: EU will Vorratsdatenspeicherung prüfen

– net tribune: EU-Justizkommissarin kündigt grundlegende Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung an

Download:
– Europaparlament: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF-Dokument, ca. 96 KB)

Update:

Bundsverfassungsgericht kippt derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung (Update nach der Urteilsverkündung)

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2 Antworten auf Bundesverfassungsgericht: "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung" für Dienstag angekündigt | EU will Pflicht zur Datenspeicherung prüfen

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