Erster „Gastbeitrag“ auf der Seite von Udo Vetter vom „Kooperationspartner“ ARAG

Udo Vetter, der Betreiber von law blog hat es immer wieder angekündigt, das er seinen Blog evtl. Kommerzialisieren will.
So z.B. in einem interview auf Netzwelt:

Was in der Tat sicher eine Sache ist, über die ich öfter nachdenke, ist eine mögliche – wie soll man das am besten ausdrücken – vielleicht Kommerzialisierung des Blogs auf Grund seiner Reichweite. Die Kommerzialisierung ist dahingehend angedacht, dass das Blog eben Erträge abwirft, was ohne Probleme möglich wäre auf Grund der hohen Reichweite.

(Quelle: Netzwelt – Udo Vetter im Interview: „Das Lawblog ist vor einem Verkauf nicht sicher“)

Nun, dort hat er zugegeben, dass der Blog für Ihn auch ein Wirtschaftlicher Faktor ist, also durchaus bereits eine Art der „Kommerzialisierung“:

Naja – also wenn ich jetzt sagen würde, durch das Blog kämen keinerlei neue Mandate, müsste ich lügen und Sie würden mir das auch nicht glauben. Drei, vier Jahre lang habe ich wirklich am Blog gearbeitet und enorm viel Spaß gehabt, ohne dass ich aber einen wirtschaftlichen Effekt gemerkt hätte. Seit dem Jahr 2005 oder 2006, als das Blog ein bisschen aus der Nische herauskam und sich zu den A-Blogs gesellte, ist das natürlich schon spürbar, dass auch Mandate aus dieser Schiene kommen.

(Quelle: Netzwelt – Udo Vetter im Interview: „Das Lawblog ist vor einem Verkauf nicht sicher“)

Nun, gefolgt ist kein Verkauf, wie der Netzwelttitel androht, auch keine Kommerzialisierung durch die „Firma“ Udo Vetter (Anwaltskanzlei; Rechtsberatung etc.) oder Werbung ist erfolgt. Was erfolgt ist, ist ein wie auch immer gestalteter „Kooperationsvertrag“ zwischen Udo Vetter und der Rechtsschutzversicherung ARAG. Über den Inhalt des Vertrages kann man Spekulieren.
Ich bin auf diese „Kooperation“ über einen Artikel in der Wirtschaftswoche gestolprt. Ich bin kein ständiger Besucher des Blogs von Udo Vetter, aber immer wieder kam man bei der Suche zu bestimmten Themen auf seine Seite. Deswegen las ich interessiert, was in der Wirtschaftswoche stand.

Jetzt geht das Lawblog einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und kooperiert mit der Arag Versicherung. Vetter schreibt einmal im Monat eine Kolumne auf der Seite der Versicherung zum Thema Online-Recht. Im Gegenzug veröffentlicht die Arag im Lawblog Beiträge.

(Quelle: Wirtschafts Woche – Lawblog: Udo Vetter kooperiert mit der Arag)

Also Udo Vetter schreibt ein mal im Monat auf der ARAG-Seite und die ARAG schreibt „Gastbeiträge“ in Udo Vetters Blog. So weit so gut. Was diese Kooperation nach außen projeziert, kann man sich im WeltWeitenWeb anschauen. Auf der einen Seite die Webseite von ARAG, auf deren Homeseite direkt unter dem Menü „Rund ums Recht“ auf den Exklusiv-Kooperationspartner Udo Vetter hingewiesen wird. Auf der Seite „ARAG exklusiv – Udo Vetter bloggt“ komme ich ins grübeln, wie wohl dieser „Kooperationsvertrag“ aussieht. Es heißt auf dieser Seite nicht etwa neutral „Udo Vetter, der Experte in Internetrecht“, sondern recht Besitzergreifend „Udo Vetter – unser Experte in Sachen Internet-Recht“ (Hervorhebung durch meine Wenigkeit). Es mutet erst recht nicht so an wie in der Wirtschaftswoche beschrieben, das Udo Vetter ein mal monatlich eine „Kolumne“ auf der Versicherungsseite schreibt. Es hat eher den subjektiven Anschein, dass Udo Vetter sich als Werbeträger verdingt habe. Sozusagen der „Herr Kaiser von der ARAG“.
Auf der anderen Seite die „Gastbeiträge“ durch die Firma ARAG auf dem „law blog“ von Udo Vetter. Wie heißt es dazu in dem Artikel der Wirtschafts Woche:

Bei den Gastbeiträgen soll laut Vetter der Nutzwert im Vordergrund stehen.

(Quelle: Wirtschafts Woche – Lawblog: Udo Vetter kooperiert mit der Arag)

Der erste „Gastbeitrag“ ist bereits raus und direkt sieht man den Vorteil von einem „Kooperationsvertrag“ zu einem „Werbevertrag“. Der Beitrag der ARAG fügt sich nahtlos in den Blog von Herrn Vetter ein. Ich bin kein Jurist, aber für mich mutet diese Konstellation des „Kooperationsvertrages“ nach einem juristischen Kniff an, um die sonst eindeutige Markierung als „Werbung“ zu umgehen. Auch Zeitungen versuchen dies immer wieder durch einbinden von Firmen und Produkten in extra dafür erstellten Artikeln (leider meist erfolgreich) zu umgehen. In wie weit dies nun direkt oder indirekt Einfluss auf die Unabhängigkeit von Udo Vetter Einfluss hat, kann ich nicht beurteilen. Wie ich aber bereits bei Udo Vetter zum Thema „Unabhängigkeit“ kommentiert habe:

[…]
Das braucht noch nicht mal im Vertrag fest gelegt zu sein. Schon allein die Schere im Kopf, wenn ich dieses oder jenes Schreibe, dann kündigt mir evtl. die ARAG den Kooperationsvertrag (= bares Geld) könnte hier zu einer Veränderung kommen.

(Quelle: law blog – „law blog–ab heute mit Partner“, Kommentar #208)

Wie gesagt, nun ist der erste „Gastartikel“ des Kooperationspartners auf dem „law blog“ von Udo Vetter eingestellt worden. Ich halte diesen für nichtssagend und frage mich, wo das der in der Wirtschaftswoche beschriebene „vordergründige Nutzwert“ sein soll, aber lesen sie selbst:

Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden

Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren! Ganz klar? Im Laufe der Zeit haben sich viele solcher (Rechts-)Legenden verbreitet und halten sich hartnäckig. Einige davon beleuchte ich heute in meiner Lawblog-Premiere:

Autofahren mit Flip-Flops

Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Aber: Auch der dünn-beschuhte Autofahrer sollte in der Lage sein, dem Straßenverkehr angemessen, reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, wird unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht fällig (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06) – man kann auch noch Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Daher macht es durchaus Sinn, auch bei Flip-Flop-Wetter zum Fahren festere Schuhe anzuziehen.

Mittelspur-Blockierer

Das Rechtsfahrgebot besagt, dass möglichst rechts gefahren wird. Was im Umkehrschluss jedoch nicht heißt, dass sobald auf einer mehrspurigen Straße rechts eine Lücke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Beispiel Autobahn: Der mittlere Fahrstreifen darf auch über längere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum Überholen genutzt wird. Dabei dürfen andere Verkehrsteilnehmer allerdings nicht behindert werden. Dauerhaft mit Tempo 100 auf der linken Spur fahren, wäre so ein Fall. Bei einem solchen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sind 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg fällig.

Rechts überholen

Rechts überholen darf man nicht! Auch dies ist nicht ganz richtig. Zwar darf man nicht aus Ärger über einen Links-, oder Mittelspurkriecher einfach rechts überholen, aber bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn beispielsweise spricht nichts dagegen. Allerdings muss die Geschwindigkeit ähnlich wie auf der linken Spur sein und der Autofahrer natürlich gut aufpassen.

Parklücke freihalten

„Steig schon mal aus und stell dich in die Lücke“ – doch der so losgeschickte Beifahrer ist kein Garant für das Anrecht auf die Lücke. Denn das Besetzen des Parkplatzes ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Zudem lebt man als „Parkplatz-Markierer“ gefährlich, denn die Gerichte kommen hier zu verschiedenen Einschätzungen. So unterstützte das Oberlandesgericht Naumburg einen Fahrer, der eine den Parkplatz freihaltende Frau am Knie touchierte. Durch die langsame Fahrweise habe für sie keine Gefahr bestanden (Az.: 2 Ss 54/97).

Zettel an der Windschutzscheibe

Ob an fremden oder am eigenen Wagen – der Zettel an der Windschutzscheibe ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, um einem anderen Verkehrsteilnehmer etwas mitzuteilen. Parkt man unerlaubterweise im Halteverbot und möchte dem Abgeschleppt-Werden vorbeugen, sollte man sicherheitshalber nicht nur die Handynummer notieren, sondern auch den kurzzeitigen Aufenthaltsort, Datum und Uhrzeit. Zudem sollte man auch in der Lage sein, innerhalb weniger Minuten zu seinem Auto zu gelangen. All das bietet zwar keinen gesetzlichen Schutz, jedoch die Möglichkeit, unter Umständen vor Gericht beweisen zu können, dass das Abschleppen unverhältnismäßig war.

Beschädigt ein Fahrer versehentlich ein anderes parkendes Auto, reicht ein hinterlassener Zettel auf gar keinen Fall! Hier heißt es: suchen oder warten. Wenn dies zu aufwendig ist beziehungsweise zu lange dauert, rate ich auch bei einem Bagatellschaden dazu, die Polizei zu informieren. So kann der Vorwurf der Fahrerflucht nicht einmal entstehen.

Mehr aktuelle Rechtstipps und Urteile unter: http://www.arag.de/rund-ums-recht/

(Autor: Andreas Wilde)

(Quelle: law blog – „Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden“*)

Nun, die Qualität dieses Gastbeitrages ist die eine Seite. Darüber kann man bekanntlich streiten. Ich würde persönlich sagen, dieser Artikel hat die Qualität einer RTL-Sendung (die ultimativen Mythen und Legenden) oder ist normalerweise in einem Produkt eines Hamburger Verlages (Das Produkt mit den 4 Buchstaben) zu finden. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und muss nicht die Meinung des Mainstream sein, oder der Fachleute, die ja auch gerne in Vetters Blog reinschauen.
Spannend ist, das der Gastbeitrag vom 12.9.2012 doch sehr an einen Artikel erinnert, der an anderer Stelle gut eine Woche vorher (4.9.2012) in der Thüringer Allgemeinen zu lesen war: Die größten Autofahrer-Irrtümer.
Diese Erkenntnis ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wurde von einem Kommentator bei „law blog“ gefunden. Es sollte also nicht verwundern, dass (noch etwas früher, nämlich am 31.8.) selbige Tipps auch auf der ARAG-Seite selbst zu finden sind: Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrerirrtümer. Dort kann sich der interessierte diesen „Gastbeitrag“, äh Tipps, äh Pressemitteilung als PDF runter laden. Ja richtig, als Pressemitteilung ist dieser Beitrag auch zu finden: ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 31.08.2012 bei „nachrichten.net“. und noch vor Thüringer Allgemeine hat es die Mainpost verwurstet, mit hübschen Bildern als eine Bildreportage: Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrer-Irrtümer (7).

Da fragt man sich, ob es sich bei dem oben zitierten „Gastbeitrag“ auf „law blog“ nicht doch um Werbung handelt?
Und ob eben nicht doch durch solch eine Abhängigkeit die Unabhängigkeit des „Bloggers“ Udo Vetter leidet.

Links:

 
 
 
 
 
 
* Der zitierte Text steht unter folgender CC-Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“

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Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 2- Bettina Wulff

Eigentlich wollte ich ursprünglich diesem Artikel den Titel „Julia Schamm und Bettina Wulff | Legal, illegal … scheißegal?“ geben. Der ist in der ursprünglichen Einleitung zu lesen:

Die Ereignisse der beiden passen gerade gut zusammen.
Auf der einen Seite eine Politikerin (lt. eigenen Angaben) im Bundesvorstand einer Partei, die für neue Wege des Urheberrechts steht und auf der anderen Seite eine Frau, die sich bisher dadurch auszeichnet, dass die Außenstehenden den Eindruck haben, dass diese alles Rafft was nur irgendwie geht.

Was Beide auszeichnet ist, dass man für fragwürdige Produkte möglich viel rausschlagen will.

Was nicht bedeutet, das ich beide in ein Topf werfen möchte. Mich interessiert da eher das Verständnis in jedem der beiden „Fällen“.

Da dies aber meiner Meinung nach den Rahmen sprengen würde, habe ich dieses Thema nun in 2 Teile geteilt. Der zweite Teil ist nun Bettina Wulff gewidmet.

Bettina Wulff hat die Leserschaft mit einer Biografie beglückt, die sie in Zusammenarbeit mit Nicole Maibaum geschrieben hat. Mir geht es hier, wie auch schon bei Julia Schramm nicht um die Qualität und Inhalt des Buches. Da ich beide Bücher nicht gelesen habe, kann ich dazu nichts sagen, außer das mich bei beiden Büchern die Leseproben der Bücher nicht nur aus Zeitgründen abhalten diese komplett zu lesen. Das ist aber mein ganz subjektive Einschätzung.
Während bei Julia Schramm Ihr Geschwätz zu „Urheberschaft“, „geistiges Eigentum“ und die Piratenposition im Gegensatz zu der konkreten Handlung das interessante für mich war, ist dies bei dem Buch von Bettina Wulff nicht von Interesse.
Bei Bettina Wulff ist neben ihrem katastrophalen PR-Gebaren vor allem die Rechtliche Situation für Downloader illegaler Kopien des Buches interessant.

Über das persönliche Verhalten, dem Widerspruch des Buchinhaltes zu Ihrem Verhalten und Aussagen z.B. während sie als Frau des Bundespräsidenten in Berlin residierte ist bereits genügen geschrieben und berichtet worden. Ebenso über Ihre katastrophale PR-Masche mit den öffentlichkeitswirksamen Anzeigen und der just schnell vorverlegten Buchveröffentlichung (wo seltsamerweise bereits alles für bereit stand).
nun ist kurz nach der Buchveröffentlichung das Buch zum kostenlosen Download angeboten worden. Nicht wie bei dem Angebot von Julia Schramm auf dem Server eines Cloud-Anbieters oder einen Fileshare-Anbieters, nein auf einer extra dafür registrierten Domain und einem Server in den recht liberalen Niederlanden. Nun während bei Cloud- und Fileshare-Anbietern der (manchmal auch vermeintliche) Rechteinhaber sein Copyright anzeigt und die Löschung der Datei verlangt, ist dies in diesem Fall nicht so einfach. Der Plattformbetreiber muss erst mal ausfindig gemacht werden, bevor dieser zur Löschung aufgefordert werden kann. Da die Registrierung der Domain, vermutlich auch des Serverplatzes über einen Zwischendienst läuft, der eine Anonymität garantiert, ist der Urheber dieses Download-Angebot nicht so einfach zu greifen. Und es gibt auch niemanden, der als Plattformbetreiber in Störerhaftung genommen werden kann.

So haben wir den Fall, dass die Seite mit dem kostenlosen Download nach Tagen immer noch erreichbar ist, während die Datei mit dem Buch von Julia Schramm nach kurzer Zeit verschwunden war.
Nun ist es über diverse Suchmaschinen nicht schwer, die Seite zu finden. Dabei braucht man nicht mal explizit nach einen freien Download zu suchen. Schon allein, wenn man nach einer Leseprobe sucht, wird man mit den einfachen Suchbegriffen des „Buchtitels“ und dem eigenen Wunsch, nämlich daraus etwas zu „lesen“ im oberen Feld der Suchergebnisse fündig, wie z.B. bei der größten Suchmaschine „google“:

Noch schneller, nämlich an erster Stelle bei der Suchmaschine „Bing“:

Man sieht, es ist recht einfach, ohne illegale Absichten auf diese Seiten zu kommen. Ähnliche Ergebnisse bekommt man im übrigen auch mit anderen Verknüpfungen des Buchtitels. Geht man nun auf diese dort angebotene Webseite, wird man von einer gestalteten Seite empfangen, auf der anscheinend Bettina Wulff die Besucher der Seite einlädt ihr Buch zu lesen:

Liebe Lesefreunde,
hier gibts das Buch „Jenseits des Protokolls“ von Bettina Wulff gratis zum lesen und download als PDF. Viel Spaß wünscht euch eure Bettina!

(Quelle: jenseits-des-protokolls-lesen.com)

Anmerkung:
Diese Seite wird nicht verlinkt, da diese offensichtlich illegalen Inhalt (Download eines geschützten Werkes) hat. Ich distanziere mich von dessen Inhalt und führe sowohl Inhalt, wie auch den Domainnamen nur aus dokumentarischen Gründen hier auf!

Dazu bietet man auf der Webseite mehrere Möglichkeiten an:

Ein kurzer Blick in die „html“-Version und der Online-PDF-Version haben eine gute Qualität des Buches gezeigt. Wobei die online PDF-Version eine noch bessere Qualität (nach dem Buchumschlag zu urteilen) als die html-Version hatte. ist der Download in ähnlicher Qualität bekommt der Besucher mit diesem Download eine Buchversion in exzellenter Qualität.
Und hier beginnt das Problem. Neben einer Kontaktfunktion, die auf eine Mailadresse „info@jenseits-des-protokolls-lesen.com“ führt und nach Zeitungsberichten auch beantwortet wird, ist unten auf der Seite ein Impressum (Verantwortlicher gem. § 5 TMG) mit kompletter und scheinbar richtiger Adresse und Telefonnummer von Bettina Wulff (wobei ich denke, das die Telefonnummer inzwischen dann abgeschaltet ist, wenn diese gestimmt hatte) aufgeführt:

Und hier sind wir nun bei einer interessanten Frage!
Ich bin auch schon sehr früh bei meinen Recherchen auf diese Seite gekommen. Ich war aber misstrauisch, da dies Angebot nicht zu Bettina Wulff passt und ich auch nicht glaube, das der Verlag dies Vertraglich so dulden würde. War aber doch etwas im Zweifel. Deswegen habe ich weiter gesucht und bin dann auch bald auf die ersten Meldungen über dieses Angebot gestoßen, womit mir klar war, das dies ein illegales Angebot sei.

Nun ist es so, das die Rechtsprechung in Deutschland meist so ist, dass man sich Strafbar macht, wenn man ein offensichtlich illegal angebotene Datei mit einem geschützten Werk downloadet. Straffrei bleiben aber die Personen, die beim herunterladen nicht unbedingt erkennen konnten, das es sich um ein illegales Angebot handelt.
Eben deswegen habe ich die Seite oben so ausführlich beschrieben. Wer auf der Suche nach einer Leseprobe oder mit den entsp. Suchkombinationen bei Suchmaschinen sucht, der wird unmittelbar in den ersten Ergebnissen fündig. Geht er dann auf diese Seite, ist es für den Besucher nicht offensichtlich, das es sich hierbei um einen Fake handelt. Das wissen, wie man z.B. das Whois (Registrierungsdaten der Domain) abruft, wissen nicht so viele und erst recht nicht, wie die Einträge zu bewerten sind. Wer, außer einigen Netz-Freaks weiß, das es sich bei dem Registrator „WhoisGuard“ um einen Dienstleister handelt, der auch anonyme Registrierungen vornimmt? Ich wusste es bisher auch nicht (da ich den Anbieter nicht kannte), hätte es mir nur auf Grund des Firmennamens denken können.
Jetzt freut sich der Besucher der Seite über dieses tolle Angebot von Bettina Wulff und lädt sich die Datei herunter. Vielleicht schreibt er auch noch Tante Erna, das Sie das Buch von Frau Wulff im Internet unter der Seite kostenlos finden kann und nicht zum Buchhändler gehen muss -mit Ihrem kaputten Bein-. Eine Utopie? Bestimmt nicht, da immer mehr auch ältere Menschen das Internet benutzen und nutzen. Die Tante Erna druckt es sich dann aus, weil sie das lesen am Bildschirm nicht mag, wie viele andere ihrer Generation auch (Nicht nur diese Generation. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Menschen sich selbst unwichtige Mails ausdrucken, um diese dann zu lesen).
Sie hat also nicht nur eine illegale Datei, sondern auch noch einen Ausdruck, den man wohl auch als illegal bezeichnen kann.
Die große Frage ist nun, haben sich Tante Erna und Ihr Hinweisgeber strafbar gemacht?
Schließlich sind jetzt etliche Tage ins Land gegangen und auf allen Ebenen wurde über diese illegale Webseite berichtet. Mussten sich Erna und Konsorten über die aktuellen Nachrichten (hier ja wohl eher das „Feuilleton“) informiert halten. Konnte die Illegalität der Seite, bzw. der Downloads als allgemein bekannt angenommen werden?
Eine interessante Frage, wie ich finde.
Dann noch etwas, was ist mit den Leuten, die sich das Buch online ansehen? Evtl. sogar, weil sie wissen, dass die Dateien und der Inhalt, die dort angeboten wird illegal ist. Also erst gar nicht herunterladen, sondern online lesen, um sich ja nicht strafbar zu machen? Also so ähnlich, wie sich in den Buchhandel zu begeben und an einer der Sitzecken das Buch dort zu lesen, ohne es zu kaufen. Solche „Leseinseln“ gibt es ja meist bei den großen Buchhändlern und Ketten. Schließlich werden dabei keine Dateien herunter geladen. Es wird nur der gerade geöffnete Bereich angezeigt. Lässt man nun auch kein Cache (das temporäre Speichern von Webinhalten zum schnelleren Seitenaufbau und der Offlineanzeige) zu, dann gibt es auch keine Dateien auf der Speicherplatte.
oder reicht hier die temporäre Speicherung zur direkten Anzeige (z.B. auf dem Arbeitsspeicher) schon aus, um sich strafbar zu machen?
Noch interessanter bei Leuten, die sich den Text online anschauen, um zu lesen, ob sie überhaupt das Buch Kaufen, Downloaden oder ganz lesen wollen und sich dann entscheiden, dass sie dieses Buch nicht weiter interessiert? Also so wie bei den Leseproben, die man z.B. bei Online-Händlern findet?
Müssten diese auf Grund der Pressemitteilungen wissen, das der Inhalt der Webseite illegal ist?
Wie ist das mit mir, ich habe vermutet, das die Webseite nicht legal ist und habe mir trotzdem die ersten sechs Seiten der Online-Angebote angeschaut (Titelseite bis zur ersten Inhaltsangaben-Seite), als HTML- und PDF-Online-Version angesehen. Habe ich mich damit bereits strafbar gemacht?

Ich bin mal gespannt, was dazu noch zu lesen ist. Ob erwischte Downloader deswegen angezeigt werden oder eine Klage/Unterlassungserklärung/etc. bekommen. Vielleicht erreicht mich auf Grund meines Geständnisses hier auch eine Anzeige, da ich ja sogar zugebe, das ich die Illegalität bereits beim Besuch dieser Seite vermutet habe. Wer weiß!

Neben diesem interessanten juristischen Aspekt, mal zurück zu den Vorgängen um das Buch und Bettina Wulff direkt. Die Presse berichtete über den bis dahin einzigartigen Kommentarsturm bei dem Onlinehandel „Amazon“ zu diesem Buch (und vor allem zu Bettina Wulff). Inzwischen scheint dies ein neues Kommunikationsmittel zu sein, da gemessen an dem öffentlichen Interesse zu dem Buch von Julia Schramm bei Amazon ein vergleichbarer Kommentarsturm gefolgt ist. Bei Bettina Wulff berichteten dann sehr schnell die Presse, dass trotz des „Hasssturmes“ das Buch in den Charts an Position 1 läge. Nun sind seit dem einige Tage vergangen und außer bei den Sachbuch-Charts des Spiegels ist Bettina Wulff in den Ranglisten ins Nirwana verschwunden. bei Amazon wurde das Buch (Stand 23.9.2012 Vormittags) gerade mal knapp 670 mal verkauft und in der Rangliste ist sie vom Rang 1 am ersten Tag aus den Top 100 geflogen (aktuell zum eben benannten Stand auf Platz 104). Dazu kommt, dass keine andere Themenübergreifende Sachbuchveröffentlichung zeitgleich anstand. Zudem sind die Ranglisten auch nach Taschenbuch und Hardcover unterschieden. So werden z.B. die Verkaufszahlen von Büchern, die es sowohl als Hardcover, wie auch als Taschenbuch verkauft werden getrennt bewertet. Diese Rankinglisten sagen also nur bedingt etwas aus. Zudem wird nur ein gewisser Zeitraum berücksichtigt, bei dem Spiegel-Ranking z.B. die Verkaufszahlen der letzten Woche, egal wie viele Bücher vorher schon verkauft worden. Es ist also nur eine Momentaufnahme, die nichts über die Position zu den absoluten Verkaufszahlen aussagen. Selbst das Ranking von Amazon ist mit Vorsicht zu genießen, da die ranking-Kriterien als recht diffus bezeichnet werden können. Im Vergleich zu Bohlen und Sarrazins Deutschlandsichabschaffungsbuch sind die Verkaufszahlen (Bei Amazon kann man diese sehen) von Bettina Wulffs Buch lächerlich. Interessant statt der Rangliste (jetzt z.B. beim Spiegel), wären die absoluten Verkaufszahlen. Mal sehen, ob der Verlag oder diverse Rankinglisten auch mal absolute Zahlen liefern. Diese sind dann mit anderen vergleichbaren Biografien interessant.

Nun, das einzige, was ich zu absoluten Verkaufszahlen finden konnte waren die von den Verkauften Bücher bei Amazon und die sind nicht berauschend. Also warten wir ab, ob sich das Buch von Bettina Wulff auch weiterhin in der „Sachbuch-Hardcover“ Rangliste halten kann. und ob es mal absolute Verkaufszahlen gibt. Lustig ist es zum Thema Verkaufszahlen, dass hier der Riva-Verlag, ebenso sie es inzwischen viele andere Verlage machen, zwar das Buch als „1. Ausgabe 2012“ gekennzeichnet (wie man bei „Blick ins Buch“ auf Amazon sehen kann), aber auf die Auflagengröße verzichtet. Früher war es üblich neben der Druckauflage, also eben jene „1. Auflage“ oder auch 4. Auflage“ die menge der gedruckten Bücher zu benennen, wie z.B. „1. Auflage 1.-10.tausend“ oder entsprechend „4. Auflage 30.-39.tausend“, huier mal ein Beispiel aus einem Buch aus meinem Bücherregalen:

Wenn nun in der ersten Auflage (also Druckvorgang) „nur“ 2000 Bücher gedruckt wurden, dann kann man das anhand der Angaben nicht erkennen. So könnten zwar in 2 Wochen die Komplette Auflage verkauft sein und in Woche 3 erscheint bereits die 2. Auflage, aber effektiv wären nur 2000 Bücher (sogar minus Presse-, Referenz-, Beleg- und Freiexemplare) tatsächlich verkauft worden. Und bei dem Ranking für „Hardcover-Sachbuch könnte dies dan vielleicht sogar für den Platz 1 reichen. Und die Auflage 2 (mit hypothetisch wieder 2000 Exemplaren) könnte ein Ladenhüter sein, da der Bedarf der Konsumenten bereits befriedigt ist.
Das mit den 200 Exemplaren war jetzt nur ein rein angenommenes Beispiel, was etwas überspitzt darstellen sollte, wie man etwas als begehrter erscheinen lassen kann, als es evtl. in Wirklichkeit ist.
Bei dem Buch von Wulff denke ich, das mehr Bücher in der ersten Auflage gedruckt wurden und ich glaube auch, dass die absoluten Verkaufszahlen die 2.000 Marke überschreiten werden. 😉
Interessant ist es eher, ob es überhaupt zu einer 2. Auflage kommt und ob sich die erste Auflage komplett verkaufen lässt. Spannend ist auch, ob das Buch zum „Ramschverkauf“ frei gegeben wird. Das entscheidet sich zum einen, wie der Vertrag mit dem Verlag gestaltet ist und zum anderen auch an den Verkaufsinteressen des Verlages (wenn der Ramschverkauf vertraglich möglich ist). Wird das Buch nämlich nach einer gewissen Zeit verramscht (also als verbilligte Ware) angeboten, z.B. in dem der Verlag nach einer gewissen Zeit die Preisbindung fallen lässt und auch seinen Lagerbestand unter preis verhökert, dann ist dies auch für die Rechteinhaberin von Interesse. Der Wert der Verwertungsrechte, die nach der Vertragszeit an Sie zurückfallen ist mit solch einem Ramschverkauf in einem Absturz. Die Weitervermarktung des Verwertungsrechtes (so weit dann überhaupt noch ein Interesse Dritter besteht) wird dann nur noch zu weit aus schlechteren Bedingungen möglich sein.

!!! HINWEIS !!!
26.9.2012; 18:30 Uhr
Die Domain öffnet inzwischen andere Seiten und nicht mehr die obige Download-Plattform. Wann diese nicht mehr erreichbar war, kann ich nicht sagen, da ich heute erst wieder auf die Seite gelandet bin. Heute früh bin ich durch Zufall wieder auf die Seite gekommen und da war dann irgendwelche „Titten“-Seiten aufgeführt. Eben war ich wegen dem Hinweis noch mal auf der Seite und da öffnete sich unter dieser Domain die Seite von „HYDRA“, eine Seite für Prostituierte und Beratung derselben. Das ist irgendwie passend. 😉
Aber ob das bestand hat, bleibt abzuwarten.

Links:

Da es bei dem Buch von Frau Wulff nicht von so großem Interesse ist, was von Dritter Seite kommt und hier der Artikel sich auch nur recht Komplex um die Rechte rund um Ihr Machtwerk beziehen, verzichte ich auf eine größere Linksammlung und verweise nur auf den „Teil 1“ (Julia Schramm) und die Ergänzung „Teil 1 [Nachtrag]“, sowie auf einen früheren Artikel über das Buch von Bettina Wulff.

– Gehirnsturm.info: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm
– Gehirnsturm.info: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm [Nachtrag]

– Gehirnsturm.info: Bettina Wulff: Jenseits des Protokolls
– Gehirnsturm: Ich will “Mob” sein!

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Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm [Nachtrag]

Gestern habe ich den ersten Teil über die Autoren der so „wichtigen“ Biografien von Julia Schramm und Bettina Wulff geschrieben.
Wie es so ist, wenn man vom Hölzchen zum Stöckchen stolpert, es fällt einiges unter runter.

So auch zwei Dinge, die ich eigentlich noch zu Julia Schramm los werden wollte.

Das Erste ist ein Text, den ich über das „Montségur Autorenforum“ gefunden habe. In dem Thread über Julia Schramm im Posting „Antworten #50“ den Link zu diesem Text gefunden:

Es gab in Deutschland einmal eine politische Gruppierung, die nannte sich die Homöopathen-Partei.

Ihr zentrales Anliegen war eine ihrer Ansicht nach dringend erforderliche Reform des Medizinsystems. Nicht wenige Mitglieder dieser Partei forderten, die sogenannte „Schulmedizin“ ganz zu verbieten und nur noch Homöopathie zuzulassen, die sie als viel verträglicher, wirksamer, gesundheitsförderlicher und menschlicher betrachteten.
[…]

(Quelle und kompletten Text: Homöopathen-Partei)

Neben dem kompletten Text hat der Autor noch ein schöne Grafik dazu eingestellt. gerade dieser Text entlarvt die schräge Argumentation der Piraten.
In dem Text heißt es dann auch sinngemäß zur jetzigen Rechtslage:

Die Medien nannten dies einen Skandal, ihre Parteifreunde nannten es „ihre Privatsache“ ( Wozu dann irgendetwas verbieten?, fragten sich die Leute allerdings) oder entschuldigten sie damit, dass „sie ja, solange die notwendigen Reformen noch nicht durchgeführt sind, mit dem gegebenen System zurechtkommen“ müsse ( Aber es gibt doch jede Menge Homöopathen?, wunderten sich die Leute. Es gibt sogar Ärzte, die beides anbieten!).

(Quelle: Homöopathen-Partei; Hervorhebung von mir)

Dieser hervorgehobene Text bringt mich zu dem zweiten Punkt.

Das Zweite, was ich noch los werden wollte, ist ein Bild, dass mir seit einigen Tagen durch den Kopf geht.
Immer wieder wird das Verhalten von Julia Schramm damit entschuldigt, dass sie sich der derzeitigen Rechtslage beugen müsse (ich gebe zu, das ist meine Interpretation dieser ganzen Aussagen in dieser Richtung). Das Sie entsprechend dem geltenden (Urheber-) Recht gehandelt habe. Ja, das Ihr ja im jetzuígen rechtssystem nichts anderes übrig bliebe. Man muss nur mal bei diversen Kommentaren nachlesen um auf eine Aussage dieser Art zu stoßen.

Ich stelle mir nun vor, wie die „arme“ Julia Schramm von der GSG9 dazu gezwungen wurde, diesen Vertrag auf Basis des 2derzeitig gültigen (Urheber-) Rechts zu unterzeichnen.
Ich sehe schon, wie Julia Schramm sich weigernd, von der GSG9 unter Nutzung nichtöffentlicher Rechtshilfe nach Guantánamo verschleppt worden war und sie dann, nach wochenlangen Qualen und Folter endlich den Vertrag nach gutem deutschen Recht nicht mehr Herr Ihrer Handlungen unterschrieben hat.

Oder wie soll ich das verstehen mit den ganzen Äußerungen, dass sich die „arme“ Frau Schramm ja dem derzeitigen Rechtssystem beugen musste?

Da muss man ja noch mehr Respekt vor den Partisanen unter den Autoren haben, die aus dem Untergrund heraus Ihre Werke an diesem deutschen Recht mit anderen Wegen den Lesern zugänglich machen. Damit meine ich nicht nur die besonders Kriminellen, die Ihre Werke zum Teil ganz umsonst in Blogs, Videoportalen etc. den Internetnutzern zu Verfügung stellen, sondern vor allem die, die mit neuen Vertriebsideen die Aufdeckung ihrer selbst als Täter sogar erleichtern, wie die Menschen, die Bücher, eBooks, Tonträger, Videos im Eigenverlag oder gegen freiwillige Spende herausgeben.

Ein derzeit recht prominentes Beispiel ist das Spielangebot „Humble Indie Bundle„, das je Bundle (es gibt inzw. 6 dieser Bundle) 5 verschiedene Spiele, z.B. für dieses urheberrechtswidrige Betriebssystem Linux (schließlich wird das meist auch nicht über einen Softwareverlag verkauft, sondern umsonst im Netz angeboten! Es gibt diese kriminellen Spiele aber auch für Windows und Mac OS X) anbietet. Jeder kann sich diese Spiele über einen gewissen Zeitraum herunterladen und jeder der Downloader kann dann selbst entscheiden, ob und wie viel er für solch ein Bundle bezahlt, also was es Ihm wert ist (das ganze mal sehr einfach zusammen gefasst). Liebe Piraten, das ist ja Hochkriminell!
Auf der Webseite der Initiative „Humble Indie Bundle“ kann man sehen das 209.268 Bundles (#6, Stand gerade eben) verkauft worden sind. Und man kann dieses höchst kriminelle Angebot noch über 9 Tage (ebenfalls Stand 23.92012, Vormittags) nutzen. Sofort das bundeskriminalamt und Interpol ansetzen!
Und das schlimmste ist, es klappt! Noch schlimmer, gerade die bösen Benutzer der meist freien und kostenlosen (besser gesagt Freeware; man kann auch Spenden, muss aber nicht) Linux-Betriebssysteme haben sich dabei am Großzügigsten gezeigt:

Humble Indie Bundle 2 erreicht die 1.750.000 US-Dollar Grenze

Das Humble Indie Bundle 2 war erfolgreicher als das erste Bündel. Insgesamt wurden 1.823.358,62 US-Dollar eingenommen. Linuxbenutzer hatten mit durchschnittlich 13,76 US-Dollar am meisten für das Paket gezahlt, gefolgt von Macbenutzern (9,26 US-Dollar) und Windowsbenutzern (6,67 US-Dollar).

(Quelle: ubuntuusers.de – Ikhaya 12.2012)

Wie gut, dass Julia Schramm zu Ihrem Glück gezwungen wurde!

(Wer gerade im zweiten Teil Ironie entdeckt hat, ist als Pirat nicht geeignet 😉 )

Link:

– Gehirnsturm: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm (Dieser Artikel hier gehört eigentlich irgendwie noch zu dem hier verlinkten)
– Gehirnsturm: Ich will “Mob” sein!
– Gehirnsturm: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm
– Gehirnsturm: Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 2- Bettina Wulff

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Zwischenbemerkung: „Distanzierung von der Piratenpartei“

Eigentlich sollten teil 1 und Teil 2 zum Thema Julis Schramm und Bettina Wulf und der Frage nach dem „Legal-Illegal-Scheißegal“ aufeinander folgen. Aber zumeinen komme ich heute nicht mehr dazu mich mit dem teil 2 zu beschäftigen, auf der anderen Seite habe ich eine kleine Meldung gefunden, die zu dem thema Piratenpartei und wie das mit der Transparenz und Glaubwürdigkeit so ist.

Die Geschichte ist wie folgt.
Für die Wahl des Bürgermeisters 2013 in Bürstadt, suchten die Piraten einen Kandidaten. So kamen sechs Vorschläge zusammen. Fünf der sechs vorgeschlagenen Kandidaten sagten ab, so blieb eine Kandidat übrig. Dieser wurde dann auch offiziell von den Piraten als Ihr Kandidat vorgestellt. Nun ist es so, dass zu der „Aufstellungsveranstaltung“ plötzlich von den Piraten die Option weiterer Kandidaten für das Bürgermeisteramt geäußert wurde. Das Problem dabei, niemand weiß, nach welchem Kriterium diese Kandidaten aufgestellt werden sollen. Eine Kandidatenfindung wie bei dem bereits offiziell als PPiratenkandidat vorgestellten Lothar Ohl hat es nicht gegeben. Wie sich dies mit dem Anspruch der Piratenpartei auf Transparenz und Basisdemokratie vereinbaren lässt, erfährt man ja vielleicht durch eine Stellungsnahme des Bundesvorstandes (tschuldigung, dieser Seitenhieb musste jetzt sein).

noch vor einigen Tagen hieß es bei den Piraten (Bergstrasse) auf ihrer Webseite noch so:

»Der verbliebene und vielversprechenste Kandidat, macht uns Mut für den Wahlkampf. Der Vorschlag kam von den Bürgerinnen und Bürgern und wir werden den Weg mit den Bürgern weitergehen. Klarmachen zum ändern, für unsere Stadt.«, so Britz abschließend.

(Quelle: Piratenpartei Bergstrasse – Piraten verzichten auf Podiumsdiskussion mit einzig möglichem Kandidaten)

Dies ist bis heute auch der letzte Eintrag auf dieser Webseite. Auch in der Presse war eben dies zu lesen:

Die Katze ist aus dem Sack. Die Piratenpartei schickt den Bürstädter Lothar Ohl ins Rennen um das Bürgermeisteramt. Das gab Johannes Britz, Pressesprecher des Kreisverbandes der Piraten, am Montag bekannt.

(Quelle: Bürstaedter Zeitung – Lothar Ohl tritt zur Bürgermeisterwahl an)

Doch scheinbar ist das Politikermotto „Was schert mich mein geschwätz von gestern“ bei den Piraten schwer in Mode. Schon einige Tage später ließ der Bürgermeisterkandidat der Piraten verlauten, das er sich von den Piraten distanziert und nun als Unabhängiger kandidieren wird. Als Begründung führt er eben den plötzlichen Plan der Piraten an, zu der Aufstellungsveranstaltung doch weitere Kandidaten (woher auch immer) vorzustellen.

Lothar Ohl tritt nun doch als unabhängiger Kandidat zur Bürgermeisterwahl an. Das gab der Bürstädter am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt. Zuvor war er als Kandidat der Piraten ins Rennen gestartet.

„Nachdem ich am Dienstag dieser Woche erfahren habe, dass die Piratenpartei plant am morgigen Freitag bei ihrer Aufstellungsversammlung des Kandidaten für die Bürgermeisterwahl 2013 in Bürstadt einen oder mehrere weitere Kandidaten aufstellen zu wollen, habe ich diesen Entschluss gefasst“, so Ohl. „In meinem Gespräch mit Johannes Britz von der Piratenpartei wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, dass sich bei der Aufstellungsversammlung weitere Kandidaten melden können, um als Kandidat ins Rennen zu gehen.“ Dieses Verhalten entspreche nicht Ohls Politik der Offenheit und der Ehrlichkeit den Bürgern gegenüber.

(Quelle: Bürstaedter Zeitung – Ohl distanziert sich von Piraten)

Die Begründung für die Distanzierung ist nicht, das es evtl. andere Kandidaten geben könne. Dazu war er ja Bereit sich in dem „Casting“ zu stellen, sondern die art und weise, wie die Piraten agieren:

Dass es nun einen oder eventuell sogar mehrere Kandidaten der Piratenpartei gibt, die ohne das Mandat des Castings durch die Bürger Bürstadts, quasi durch die Hintertür zur Kandidatur kommen wollen, mag demokratisch legitim sein, moralisch keinesfalls.

(Quelle: Bürstädter Zeitung – Ohl distanziert sich von Piraten)

Die Piraten hatten ein „Casting“ durchgeführt und dabei Basisdemokratisch mehrere Bewerber gefunden. Was man nun von dieser schenbar an der Basis vorbei entschiedenen Kandidaturfindung halten kann, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein Dementi der Piraten, das diese Erläuterungen falsch seien, habe ich trotz suchen icht gefunden. Von daher kann man wohl davon ausgehen, dass die Darstellungen von Ohl soweit den Tatsachen entsprechen.

Laut mogenweb ist es sogar der Pressesprecher Britz, der sich noch schnell für den Posten zum Bürgermeisterkandidaten -ohne den von der Partei selbst vorher festgelegten Castingweg- vorstellen will:

Ohl sagt, Britz habe ihm am Dienstag mitgeteilt, dass er mit dem Gedanken an eine Bewerbung spiele. Auf mehrmaliges Nachfragen des „Südhessen Morgen“ bestätigte Britz dies schließlich. „Allerdings habe ich mich inzwischen dagegen entschieden.“

(Quelle: Morgenweb – Lothar Ohl tritt ohne Piraten an)

Ich muss sagen, das macht es noch pikanter. Nun bin ich doch echt mal gespannt, was der Bundesvorstand der Piraten und der Landesvorstand Hessen dazu sagt! 😉

(Links bitte direkt unter den Zitaten entnehmen. Ich bin heute einfach zu Faul, um diese extra nochmal hier unten Aufzuführen, wie es sonst meine Art ist)

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Legal? Illegal? … Scheißegal? -Teil 1- Julia Schramm

Eigentlich wollte ich ursprünglich diesem Artikel den Titel „Julia Schamm und Bettina Wulff | Legal, illegal … scheißegal?“ geben. Der ist in der ursprünglichen Einleitung zu lesen:

Die Ereignisse der beiden passen gerade gut zusammen.
Auf der einen Seite eine Politikerin (lt. eigenen Angaben) im Bundesvorstand einer Partei, die für neue Wege des Urheberrechts steht und auf der anderen Seite eine Frau, die sich bisher dadurch auszeichnet, dass die Außenstehenden den Eindruck haben, dass diese alles Rafft was nur irgendwie geht.

Was Beide auszeichnet ist, dass man für fragwürdige Produkte möglich viel rausschlagen will.

Was nicht bedeutet, das ich beide in ein Topf werfen möchte. Mich interessiert da eher das Verständnis in jedem der beiden „Fällen“.

Da dies aber meiner Meinung nach den Rahmen sprengen würde, habe ich dieses Thema nun in 2 Teile geteilt. Der erste Teil ist Julia Schramm gewidmet.

(Ein Slogan von der Piratenpartei, die diese als Banner ins Internet gestellt hatte)

In meinen vorherigen Artikel habe ich mich schon über das Vorgehen und der Handlung von Ihr geäußert. Dabei habe ich auch auf die „freie“ Dikusionsmöglichkeit auf der Plattform der Piratenpartei berichtet. Man hat einfach den entsprechenden Thread geschlossen!
Inzwischen hat der Bundesvorstand der Piratenpartei eine „Stellungsnahme“ zu der Buchveröffentlichung online gestellt.
Um es von meiner Seite zu sagen, ich werde diese gequirlte Scheiße nicht weiter kommentieren. Soll sich jeder selbst ein Bild von dieser Stellungsnahme machen: Stellungnahme des Bundesvorstands zur Buchveröffentlichung “Klick mich”

Interessant war nur, was man (so weit frei geschaltet) in den Kommentaren liest. besonders süß fand ich einen Kommentar, in dem versucht wird mit einem Auszug des Protokolls aus einem Bundesparteitags als Unterstützung für Julia Schramm eingestellt wurde:

Mcihael sagt:
20. September 2012 um 14:32

Auszug aus dem offiziellem Protokoll des Bundesparteitags 2012.1:

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Protokoll

2012-04-28 15:41:54 Frage: Wirst Du deine neue Bekanntheit oder vermehrte Bekanntheit nutzen, um dein Buch zu vermarkten? 2012-04-28 15:42:08 Applaus. 2012-04-28 15:42:10 Julia: Ja, ich habe dieses Buch geschrieben. Es wird in diesem Jahr erscheinen und ich bekomme dafür Geld, dass es mir ermöglicht, hier Arbeit in dem Maß zu machen. ???? Ich habe bisher stark darauf geachtet, dass man die Sachen trennt. ??? Ich weiß, dass das schwer wird. Ich glaube aber, dass ich in der Urheberrechtsdebatte eigentlich genau die richtige Person bin. Der Wind pfeift uns da um die Ohren. ???? Wer Tauschbörsen verbieten will, will das Internet verbieten. Ich werde diese Meinung vertreten, selbst wenn ich dafür nie wieder einen Vertrag bekomme. Ich glaube, ich kann das gut vertreten, gerade weil ich Urheber bin.
Fazit:
Sie wurde ins Amt gewählt von den Leuten denen das mit dem Buch klar war. Auch damals war bereits die Zahl 100.000 Euro im Raum, wenn sich meine Erinnerung nicht ganz verlassen hat.

(Quelle: Kommentar #21 zur Stellungsnahme des Parteivorstands; Hervorhebung von mir)

Das Fazit habe ich mal hervorgehoben. Was jener „Kommentator“ aber scheinbar nicht berücksichtigt ist folgende Sätze, die eigentlich recht bald über seinem Fazit zu lesen sind:
„Wer Tauschbörsen verbieten will, will das Internet verbieten. Ich werde diese Meinung vertreten, selbst wenn ich dafür nie wieder einen Vertrag bekomme.“
Auch den Rest der Äußerungen von Frau Schramm lässt er lieber unter den Tisch fallen:

Frage: Wie bist du politisch eingestellt?
2012-04-28 15:44:58
Julia: Höhö. Piratig. Ich bin kein Fan von dieser Einordnung. Ich glaube an eine freie und solidarische Gemeinschaft. ??? Wir sollten uns dafür einsetzen, dass sich Menschen maximal frei entfalten können. ???? FReiheit und Solidarität. ???
2012-04-28 15:45:35
Applaus.
2012-04-28 15:45:36
Frage: Wirst du deine eigene Meinung oder ausschließlich „Parteimeinung“ in der „Presse“ vertreten (Datenschutz)?
2012-04-28 15:45:58
Julia: Ich werde Piratenmeinung vertreten. ???? Ich habe gemerkt, ich habe mich kritisch damit auseinandergesetzt, ???? Das war eher eine philosophische Debatte, beschäftige mich eher akademisch mit dem Thema Privatsphäre. ???? Und wenn die Piratenpartei sagt, das ist das Instrument, und das soll ich vertreten, dann tue ich das uneingeschränkt.
2012-04-28 15:46:43
Frage: Ist es von den Medien zutreffend wiedergegeben, dass du deinen Buchvertrag vor allem deswegen geschlossen hast, um als BuVo-Mitglied zeitlich und finanziell unabhängig zu sein?
2012-04-28 15:47:25
Julia: Als ich den Buchvertrag abgeschlossen habe, habe ich damit nicht groß geplant. ???? Ich habe dann gehmerkt, ich bin jetzt finanziell unabhängig und kann die Arbeit machen. Das steht nicht direkt im Zusammenhang. Das buch war zu 2/3 Fertig ?????

(Quelle: PiratenWiki – Bundesparteitag 2012.1/Protokoll)

Bei diesem Parteitag hat sie sich auch zu den Zielen der Piratenpartei bekannt und ausgesagt, dass sie diese vertreten will.
Trotzdem sind auf einer extra eingerichteten Seite Mails, Twitter-Nachrichten etc. mit persönlichen Daten der Absender öffentlich eingestellt worden. Zumindest die Mails können nur mit direkter Einwilligung, bzw. Zugriffsgewährung von Frau Schramm veröffentlicht worden sein.
Um dies zu bewerten, mal ein kleiner Blick in die Programmziele der Piratenpartei:

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.
[…]
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.

(Quelle und mehr zum Thema: Piratenpartei – Themen und Ziele: „Privatsphäre und Datenschutz“)

Dann kommt auch noch dazu, das man scheinbar das Internet bereinigen will, so dass der Vorgang nicht noch peinlicher wird. Ebenso wie man sich die Dinge herauspickt, die man dann neu interpretiert, werden andere Aussagen scheinbar schnell entfernt. So war bis vor kurzen noch recht interessante Äußerungen von Julia Schramm auf YouTube zu sehen, die so garnicht zu den Erläuterungen von ihr und dem bundesvorstand passen. Will man sich diese Äußerungen jetzt ansehen und anhören so bekommt man dieses schöne Bild zu sehen:

Oh, du schöne heile transparente Piratenwelt!

Um mich nicht falsch zu verstehen, Julia Schramm hat alles recht selbst zu entscheiden, ob solch ein Interview mit Ihr online ist oder nicht. Nur sollte solch eine Entscheidung auch mit Ihren Aussagen und Position übereinstimmen. Das sehe ich hier nicht. Sie ist im Bundesvorstand der Piraten und hat sich nach eigenen Aussagen zu den zielen der Partei bekannt und will diese Vertreten. Dazu gehört auch die Transparenz der Funktionäre der Partei. Dies ist z.B. ein Grund, warum ich weder dieser Partei angehören will, noch das ich dort je ein Amt übernehmen würde. Weil ich hier einen Widerspruch zwischen den verschiedenen Ansprüchen der Parteiziele sehe. Aber ich habe mich auch nie zu den Zielen der Piraten bekannt und erst recht habe ich nie erklärt, diese zu vertreten. Im Gegensatz zu Frau Schramm.

Stefan Niggemeier schießt sich in seiner Verteidigung von Frau Schramm so auf die beiden Begriffe „Urheberrecht“ und „geistiges Eigentum“ ein, dass er dabei den Blick auf das Ganze, nämlich der Aussagen von Frau Schramm einfach ignoriert. Als ich diesen Beitrag gelesen habe, kam es mir schon fast so vor, dass julia Schramm nur deswegen gut sein muss, weil Stefan Niggemeier der Bild einen Fehler/Lüge/Täuschung nachweisen konnte. Da aber noch nicht mal Frau Schramm vor diesem „Fehler/Lüge/Täuschung“ diese Unterscheidung machte, wie man in den verschiedensten Äußerungen außerhalb des Podcastes „Wir. Müssen Reden“, auf den sich Stefan Niggemeier mit Scheuklappen Fokussiert entnehmen kann. An den verschiedensten Stellen hat sie nicht nur „geistiges Eigentum“ als „ekelhaft“ bezeichnet, sondern auch gegen das Urheberrecht gewettert.

Julia Schramm hat die Urheberschaft von „geistigen Eigentum“ als ein beziehen aus dem Wissen aller anderen bezeichnet. Nach Ihrem Verständnis (jedenfalls wie sie es vor Ihrer Buchveröffentlichung geäußert hat) ist das Buch von Ihr nicht Ihr Werk, sondern eben das Ergebnis einer Zusammenfassung des gesamten Wissens aller. Somit ist es um so verwunderlicher, dass sie plötzlich wegen dem illegalen Download von „mein Buch“ spricht und die Aktion vom Verlag gutheißt.

Was noch ein spannender Aspekt sein könnte, ist die Frage nach der Schöpfungshöhe. Ob diese bei diesem Werk wirklich gegeben ist, das der gesetzliche Schutz greift (ich weiß, nur einen recht plumpe zynische Zwischenbemerkung).

Aber den Aspekt, den ich hier noch weiter verfolgen will, ist Ihre Aussage, das sie:

Ich habe bisher stark darauf geachtet, dass man die Sachen trennt.

(Quelle: PiratenWiki – Bundesparteitag 2012.1/Protokoll)

Nun, hier ist wohl das Zauberwort „bisher“ (nur damit Herr Niggemeier nicht über mich herfällt). Weil nach heutigem Stand ist dies nicht mehr gegeben. Geht man auf die Homepage von Frau Schramm so findet man auf der Startseite neben den Menüs Blog, Persönliches und Feed auch die Menüpunkte „Piraten“ und „Buch“ dort. Das Der Menüpunkt „Piraten“ auf einen Bereich Ihrer Seite mit „piratigen“ führt, kann man noch nachvollziehen, dass aber, wo sie schon in Ihrem Blog ausführlich über Ihr Buch schwadroniert mit dem Menüpunkt „Buch“ direkt zum Verlag auf die Werbeseite für das Buch verlinkt, zeugt nicht gerade von einer „Trennung“, wie behauptet. Aber selbst dies könnte man noch hinnehmen, da ich sowieso nicht weiß wie man sein Leben trennen kann, wie sie es beim Bundesparteitag behauptet hatte. Aber das dies zumindest heute nicht mehr stimmt zeigt schon die Verlagsseite. Geht man unten auf den Reiter „Termine“, so findet man dort nicht nur die Termine, die die Lesung betreffen sondern auch ganz klar Termine die die Piraten udn Ihre Funktion als Mitglied des Bundesvorstandes betreffen:

Sie ist dort nicht als „Buchautorin“, sondern eindeutig als „Mitglied im Bundesvorstand Piratenpartei“ eingeladen.

Das sieht mir nicht sehr stark nach strikter Trennung aus und scheinbar toleriert die Piratenpartei diese Verknüpfung von privatem Interesse und Vorteilen mit der politischen Arbeit.
In wie weit Julia Schramm noch gegen die Grundsätze der Piraten handelt weiß ich nicht. Es ist mir auch zu Mühsamm noch weiter über diese Frau zu recherchieren. Was ich bisher schon alles erfahren habe, das passt nicht in einen Blog.
Meine persönliche Meinung ist, dass sie eine große Heuchlerin ist und es Ihr scheißegal ist, wen sie für Ihren persönlichen Vorteil schädigt.

Zum Schluss noch den Aspekt der Verschwörungstheorie.
Neben „fefe“, dem alten Verschwörungstheoretiker 😉 hat, nachdem „Don Alphonso“ auf seinem Blog bei FAZ-Community die Verschwörungstheorie „Julia Schramm: Ein Buchdebakel als Sieg für Bertelsmann“ formuliert hatte auch aufgenommen und musste diese direkt mit einem Update garnieren.
Nun, ob nun wirklich die „Blöd“ die Datei auf Dropbox hoch geladen hat, um dann eine diese Story zu haben oder ob dies ein gelungener Coup von Bertelsmann war, sei mal als mögliche Theorie dahin gestellt sein. So gerne ich zwischendurch mal fefe’s Hinweise auf Verschwörungstheorien lese, so ist gerade hier das Problem, bzw. die Begebenheit, dass für diese Theorien es einen Mitspieler benötigt. Nämlich Julia Schramm. Auf der einen Seite brauchte sie nicht erklären, dass sie keinen Widerspruch darin sieht wenn der Verlag gegen den Download auf einer Homepage vorgeht (siehe: Süddeutsche Zeitung – “Jetzt krakeelt wieder der Mob”). Noch brauchte sie auf der anderen Seite einen Vertrag mit diesem Verlag und/oder zu solchen Bedingungen unterschreiben.
Gerade, das dies ein Plan von Bertelsmann sein sollte, halte ich eher für fraglich. Das sie sich durch den voraussehbaren Skandal einen entsprechenden Kaufhype erwartet haben, schon eher. Mal ehrlich, selbst wenn man 100.000 Euro (das ist ja die Summe, die herumschwirrt) wenig sind, um einen Feind zu vernichten, so ist doch eher die Frage, ob die Piraten ein ernst zu nehmender Feind sind. Ich glaube, das sie bei weitem nicht so ernst für die Verwerter zu nehmen sind, wie die Grünen für die Atommafia. und wir haben es ja gesehen, was die Grünen bewirkt haben, von wegen Atomausstieg. Und ohne Fukushima würden wir heute weiter auf dem Stand vor dem Grünenausstieg sein. Und nun, ein gutes Jahr später ist auch der Ausstieg aus dem Austieg-Ausstieg schon wieder fraglich. Und hier geht es „nur“ um eine nationale Begebenheit (nicht von den Firmen her, sondern dem Einfluss), während die Urheberrechte und die Verwertungsmafia auf einer internationalen Interessenebene zu suchen sind. Als ob Deutschland nicht ganz schnell isoliert wäre, wenn es wirklich so weit käme, dass durch entsprechende Gesetze die Interessen der Verwerter eingeschränkt wird. Einzig, dass nun gerade ein schiefes Bild über Autoren durch diese im Netz kursierende Summe (und die 60.000 von Bettina Wulff) könnten ein mieser Plan sein. Ich kenne einige, auch sehr (und nicht nur Regional) bekannte Autoren (z.B. aus Köln und Bonn), die trotz ihrer Bekanntheit nur von solchen Summen träumen können. Einzig die Höhe ihrer Anteile pro verkauften Buch ist mit der Bekanntheit gestiegen. Die Vorschüsse für ein Buch dagegen nicht in dem Maße, wie der Bekanntheitsgrad gestiegen ist (zu behaupten, das diese nicht gestiegen sind, wäre gelogen. Aber diese Autoren sind Garanten für einen gewissen Buchverkauf, also keine Risiko-Investitionen).

Nun aber Schluss, bevor ich vom Hölzchen zum Stöckchen komme. Und es steht ja auch noch der 2. Teil zum Thema „Bettina Wulff“ aus.

Links:

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