Udo Vetter zur Rechtslage bei „Kindermissbrauch“

Udo Vetter schreibt in seinem (nunja, ist es eigentlich noch „sein“ Blog?) Blog „Lawblog“ einen Artikel über die Frage „Soll Kinderpornografie straffrei werden?„.

Als erstes bin ich über den Begriff „Kinderpronografie“ gestolpert. Dieser ist grundsätzlich falsch und es sit bedauerlich, das Udo Vetter diesen scheinbar aus publizistischen Gründen benutzt, da er später im Text meist richtigerweise von „Missbrauch“, „Kindesmissbrauch“ und in dem Kontext richtiger weise von „sexuellem Missbrauch von Kindern“ schreibt. Ja er stellt sogar im Text selbst richtig, dass der landläufige Begriff (den er durch solch ein inflationäre und undifferenzierte Benutzung Vorschub leistet) falsch ist:

Dazu muss einleitend gesagt werden: Was gemeinhin als Kinderpornografie umschrieben wird, sollte auch dokumentierter Kindesmissbrauch genannt werden. Denn es handelt sich (heute) in den weitaus meisten Fällen um Videoaufnahmen und Fotostrecken real stattfindender sexueller Kontakte unter Beteiligung von Kindern.

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Wobei anzumerken ist, dass die im Zitat als „einleitend“ bezeichnete Erklärung sich ungefähr zu Beginn des 2/3 des Gesamttextes befindet, nachdem Udo Vetter diesen Ausdruck selbst mehrfach undifferenziert benutzt hat.

Im Text selbst geht es um die rechtliche Betrachtung der Forderung des Mitgründer der schwedischen Piratenpartei Rick Falkvinge. Dieser hat sich in dieser Richtung (Straffreiheit von Kindermissbrauch) in einem Artikel auf seiner Homepage geäußert: „Three Reasons Possession Of Child Porn Must Be Re-Legalized In The Coming Decade“.
Die rechtliche Bewertung für Deutschland bezogen auf diesen Artikel von Rick Falkvinge wäre interessant. Aber Herr Vetter analysiert nicht die rechtliche Situation der Forderungen, sondern er bewertet die Rechtliche Situation subjektiv und konstruiert die seltsamsten Begebenheiten, ähnlich wie im Beitrag von Rick Falkvinge.

Zu dem Beitrag von Rick Falkvinge ist nur zu sagen, dass ich hoffe, das solche Menschen nie die Mitgestaltung des Gesellschaftlichen Lebens bekommen, in dem sie in ein Amt gewählt werden, wo sie für uns Menschen Bedingungen (z.B. Gesetze oder Verordnungen) festlegen können.
Mir geht es hier mehr um das Verständnis, das Herr Vetter hier rüber bringen will.

Wie gesagt, die Behandlung der rechtlichen Situation derzeit in Deutschland könnte durchaus interessant sein. Ich bin zwar nicht mit allem was Herr Vetter dort geschrieben hat einverstanden, aber ich fand den Artikel durchaus interessant, bis …
… ja bis ich auf den Abschnitt kam, wo es darum ging, dass der „Besitz“ von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern ebenfalls strafbar sei. Es beginnt mit diesem Abschnitt:

– Die Freigabe von Kinderpornografie könnte den tatsächlichen Missbrauch eindämmen.

Es gibt in der Tat einige Studien aus anderen Ländern, die besagen, dass eine Zugänglichkeit kinderpornografischen Materials das reale Missbrauchsrisiko senken kann. Ähnliche Argumente gibt es ja auch für den Bereich legaler Pornografie. Deren weitgehende Verfügbarkeit wird heute von einigen Wissenschaftlern als eine Mitursache dafür gesehen, dass Sexualstraftaten statistisch bundesweit eher rückläufig sind.
[…]

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Wie gesagt, es beginnt mit diesem Abschnitt und zieht sich, meiner Meinung nach geschickt mit diversen „Aber“ geschmückt dann fast bis zum Ende durch.
Es geht darum ob der Besitz von solchen Bildern und Videos strafbar sein soll oder ob dadurch nicht sogar der Missbrauch von Kindern zum Teil verhindert wird? Recht zynisch, das ganze dann noch garniert mit den (scheinbar) tagtäglichen Fällen der Unschuldig zu solche Medien gelangten Menschen.

Falkvinge nennt zunächst den technischen Fortschritt. Wer zum Beispiel künftig mit einer Google-Brille sein gesamtes Leben videografisch dokumentiere, laufe Gefahr, unfreiwillig Kinderpornografie herzustellen. Beobachte er zum Beispiel zufällig den Missbrauch eines Mädchens in einem Park, sei er bereits im Besitz von Kinderpornografie und damit strafbar.

Zu so einem Argument lässt sich eigentlich nur sagen: Es gibt immer wieder extreme Lebenslagen, für welche die Gesetze schlicht nicht zugeschnitten sind. Allerdings ist dies auch kein durchgreifendes Problem. Denn nach deutschem Recht wäre die Aufnahme jedenfalls gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt, wenn der Betreffende sie (auch) macht, um der Polizei später Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Herr Vetter spricht von einer „extremen Lebenslage“ und verkennt dabei, dass „Aufnahmen“ sei es mit einer Google-Brille oder sonstwie aus der Sicht des Betrachters stammen. Es handelt sich hier nicht um eine statische Überwachungskamera. die den Kindesmissbrauch eines Kindes, das von einem Täter auf den Erfassungsbereich der Kamera begangen und automatisch aufgezeichnet wird und vielleicht dann später entdeckt wird. Auch dieses zynische „Aber“ das Herr Vetter da mit der extremen Lebenslage geschickt einfädelt entschuldigt nicht die unterlassene Hilfeleistung und den Voyeurismus mit der weiteren Aufnahme. Ganz profan gesprochen finde ich, dass solch eine so armer Kerl, der in dieser „extremen Lebenslage“ nicht nur sich durch die Aufzeichnung entsprechend strafbewährte Bilder in Besitz bringt, sondern auch wegen unterlassener Hilfeleistung heftigst verknackt wird! Ich entschuldige in solch einem Fall nichts, Herr Vetter!

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Entschuldigung, aber nun muss ich aber etwas hämisch werden!
Ich habe mich zu Zeiten der Skandale (Zensursela etc., aber auch um Jörg Tauss, der auch noch später hier vorkommt) mit diesem Thema recht intensiv beschäftigt. Auch habe ich Artikel zu dem Thema geschrieben. Weder mir noch vielen anderen die ich kenne sind aus versehen eMails mit entsprechendem Material zugesendet worden. Auch kam ich nicht in die Verlegenheit bei meinen Internet-Recherchen auch nur ein kleines Bild, geschweige denn einen Film aus versehen herunter zu laden. Das einzige mal, wo ich direkt mit „Bildern“ von Kindermisshandlungen konfrontiert war, war die geschwärzte Darstellung eines PC-Bildschirmes eines Ermittlers (so jedenfalls die Behauptung des damaligen Zeitungsartikels, evtl. sogar dies nur ein Fake). Letztendlich werden diese Fälle in einem milipromillesatz liegen, der eine besondere juristische Betrachtung nicht benötigt. Erst recht nicht die Schaffung von juristischen Lücken, wie sie Herr Vetter später vorschlägt:

Es würde zum Beispiel eine Regelung reichen, dass Besitz jedenfalls dann nicht strafbar ist, wenn der Empfänger das Material nicht aktiv beschafft hat und sich nach Erhalt innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Welch eine Weltfremder Vorschlag. Als nächstes kommt die Diskussion, weil jemand das Material erst nach 24 Std. und 1 Sekunde bei der Polizei gemeldet hat.
Was ist mit dem Fall, das jemand in Urlaub war oder eine alte Mailadresse wochenlang nicht aufruft und sich dort schon wochenlang eine Mail mit entsp. Material befindet? Wer solch ein Material meldet, der wird natürlich überprüft, ob da nicht mehr dahinter steckt. Wenn ich einen Mord auf einer einsamen Landstraße melde und die Polizei fest stellt, das meine Meldung und der Todeszeitpunkt im selben Zeitfenster liegen, dann werde ich natürlich auch überprüft. Das ist auch gut und richtig so. Und wenn die Justiz „richtig“ arbeitet in allen richtungen, eben auch in der Richtung der Unschuld (und das wäre eher ein Thema dazu)!

Weiterhin sieht Falkvinge die Meinungsfreiheit in Gefahr, wenn zum Beispiel Journalisten oder Abgeordnete nicht investigativ in der Kinderpornoszene recherchieren können. Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch Journalisten und Abgeordnete – in Deutschland ist der Fall Jörg Tauss in guter Erinnerung – sich ohne rechtliches Risiko kein authentisches Bild über das Ausmaß der Kinderpornoszene machen können.

Selbst wenn man dies als relevant einstuft, bedarf es zur Lösung noch keiner Legalisierung des Besitzes von Kinderpornografie. Schon heute sieht das Gesetz Ausnahmen für Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter vor. So weit diese von dem Material aufgrund ihrer Berufspflichten Kenntnis nehmen dürfen, ist das nicht strafbar. (Das ist auch der Grund, warum ich als Strafverteidiger inhaltliche Aussagen über Kinderpornografie machen kann.)

Es spräche aus meiner Sicht nichts dagegen, die Ausnahmevorschrift moderat zu erweitern. Die generelle Legalisierung des Besitzes von Kinderpornografie ist aber nicht notwendig.

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Anmerkung:
Und schwupps ist Herr Vetter hier wieder in das verharlosende „Porno“-Sprech verfallen!

Was auffällt ist die Forderung der „Ausnahme“. Hier wird eines übersehen. Jeder, auch ein Herr Tauss und Journalisten haben sich gefälligst an Recht und Gesetz zu halten. Halten Sie sich nicht daran, dann haben sie dafür gerade zu stehen. Beim Fall Tauss war es ja nicht so, dass es auch nur einen Hinweis, außer seiner Aussage gab, dass es sich wirklich um Recherchen handelt. Als Beschuldigter hat er das Recht sich mit allen Mitteln zu verteidigen. Ja er hat sogar das (legitime) Recht zu lügen. Das gestehe ich Ihm zu. Aber einen Fall, wo ein Mensch nicht nur auf seinem Handy hunderte von Bildern hatte, sondern auch noch eitliche auf Speichermedien (CDs) gespeichert hatte als Beispiel für Ausnahmen her zu nehmen ist merkwürdig.
Das Beamte „Beweise“ sichten müssen ist in diesem Fall schon schlimm genug. Ich hoffe, dass diese Beamten auch eine ausreichende Btreuung zur aufarbeitung des Gesehenen bekommen. Ich möchte diesen Job nicht freiwillig machen.

Was ist legitim daran, dass Journalisten oder Abgeordnete sich investigativ selbst ein Bild davon machen? Ist es legitim, das Journalisten sich mit Mördern zusammen tun, nur um eine angeblich investigative Story daraus zu bekommen?
In einem Funktionierenden Rechtsstaat ist es Aufgabe der entsprechenden Behörden diese Aufgaben zu machen. Und es ist Ihre Aufgabe diese Erkenntnisse entsprechend den Organen zu vermitteln (unter Berücksichtigung anderer Rechte). Deswegen ist hier in diesem Zusammenhang nicht die Frage nach „Ausnahmeregelungen“, sondern eher die Frage, was in unserem Rechtsstaat falsch läuft, wenn dies (was derzeit im Zusammenhang mit den Verfassungsschutz-, MAD- und BKA-Skandalen offensichtlich wird) nicht gewährleistet ist.

Vielmehr ist es richtig, diese Perpetuierung des realen Kindesmissbrauchs zu ächten und auch strafrechtlich zu verfolgen. Wichtig ist dabei aber ebenso, die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten und zu verhindern, dass mit Hilfe des Strafgesetzes sachfremde Motive verfolgt oder gar Hexenjagden betrieben werden.

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden?)

Wieder der Ansatz: „Verbieten ja, aber“.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Websperren, Webzensur mit dem Alibi der Kindesmisshandlungen hat nichts mit den Kindesmisshandlungen als solches zu tun. Trotzdem vermischt er es wieder mit seinem Schlussabschnitt. Nicht die Strafbarkeit des Besitzes von darstellender Kindesmisshandlung oder die Handlung als solches braucht eine Verhältnismäßigkeit und den Schutz vor „sachfremden Motiven“, sondern bei „sachfremden Motiven“ muss man gegen die Benutzung dieser Taten als Gründe kämpfen. Wir alle, die sich gegen Zensursela (als personifizierte Websperrenbewegung) entgegengesetzt haben, haben genau das gezeigt. Das man nicht eine Schweinerei nehmen kann, um damit die eigenen politischen Schweinereien durchzumogeln. Selbst die Gutenberg-Tussi (bewusst so provokant geschrieben) hat es nicht geschafft mit Ihrer niveaulosen Aktion „Vorsicht Internet“ eine Basis zu finden.

Die rechtliche Lage in Bezug auf „Kindesmisshandlung“ ist meiner Meinung nach recht gut in Deutschland. Sich nun argumentativ mit den Milipromillefällen zu befassen und den Fällen (diese wohl eher im Prozentsatz) der Benutzung des Themas auseinander zu setzen ist recht merkwürdig und hat mit dem Thema „Kindermisshandlung“ nichts zu tun.
Was mir besonders aufgestoßen ist, ist der Punkt des Besitzes von Darstellungen von Kindermisshandlungen. Herr Vetter bezieht sich dabei auf Studien, die den Rückgang von Vergewaltigung durch Pornos (also Erwachsenendarstellung und vermutlich mit Einwilligung aller Beteiligten) belegen und setzt (ja mit einem publizistischen „Aber“ versehen) auf den Besitz von Kindermissbrauchsmaterial. Die Argumentation, das bei Nutzung der Bilder zur Befriedigung der eigenen Neigung den Kindern kein Schaden zugefügt werden kann, ist zynisch. Auch das der Besitz evtl. (z.B. aus „therapeutischen“ Gründen) straffrei sein könne kann ich nur als Zynisch betrachten, wie auch die Differenzierung zwischen Besitz und Verbreitung.
Die Kausalkette ist von jedem Glied aus unendlich zu tätigen. Diese ist:
Herstellung – Weitergabe – Besitz

Die Verknüpfungen der Kettenglieder:

  • ohne den Besitz keine Herstellung
  • ohne Herstellung kein Besitz
  • ohne Weitergabe keine Herstellung
  • ohne Besitz keine Weitergabe
  • ohne Weitergabe kein Besitz

Außen vor ist dabei nur die Herstellung bei der Tat ohne dem Aspekt der Weitergabe. Und natürlich die Tat der Kindesmisshandlung als solches.
Ebenso wenig, wie man durch Gesetze einen Mord verhindern kann, ebenso wenig wird man durch Gesetze den Kindesmissbrauch als solches verhindern.
Und um auf das Beispiel der Strafbarkeit des Filmen eines Mordes zu kommen, dass auch (z.B. in dem Kommentar #25 zu dem Artikel bei Udo Vetter) dies Straffrei sei, kann ich nur Bezug darauf nehmen, was ich weiter oben geschrieben habe. Wer einen Mord filmt, statt mit seinen physischen und psychischen Mitteln und entsprechend der Situation aktive Maßnahmen zur Hilfe einzuleiten (und sei es nur, die Polizei zu rufen), der gehört ordentlich verknackt. ebenso, wer diese Bilder einfach nur besitzt, statt diese den Behörden zur Aufklärung zukommen zu lassen.

Zur Info, hier den Kommentar, der sich auf Rick Falkvinge übertragung auf dem Fall von Mord bezieht:

Sprechsucht meint: (10.9.2012 um 18:27) AntwortenReply to this comment

Verständlich wird die Idee vielleicht eher, wenn man das Reizwort Kindesmissbrauch durch Mord ersetzt.
Diese Zusammanfassung hat Falkvinge sogar übernommen:

It’s not illegal to film a murder.
It’s not illegal to posses a film of a murder.
But it’s still illegal to murder people.
And it’s illegal to initiate a murder for the purpose of filming it.
Have You taken part in a murder and have film of it, the film may be usable as prof against You.

I cant see that Rick suggest anything different here – ie… I see no suggestions that it should be OK to molest children for the purpose of filming it. That’s good 🙂

In the end it’s as simple as this – It should newer be illegal to mealy possess information – Any information.

(plus.google.com/110980345342028402481/posts/hXf5uqAwMhW)

(Quelle: Lawblog.de – Soll Kinderpornografie straffrei werden? Kommentar #25)

Ich zweifle sehr wohl daran, das der Besitz von einem gefilmten Mord einfach so straffrei ist, wenn der Besitz auf Grund eines Wunsches solche Taten anzusehen in dem eigenen Besitz befinden und wenn wegen diesem Wunsch jemand ermordet wird, also genau das was mit diesem Satz „And it’s illegal to initiate a murder for the purpose of filming it“ beschrieben wird. Und hier ist schon mal der Riesen Unterschied zwischen dem Filmen einer Tat (sei es nun die Tat des Mordes oder die Tat einer Kindesmisshandlung und wegen der Vergleichbarkeit den Aspekt der „unterlassenen Hilfeleistung“ auch bei beiden Situationen außen vor gelassen), wie eines Mordes und dessen Besitz und dem Filmen einer Kindesmisshandlung und dem Besitz des Filmes, bzw. das Filmen an sich um einen solchen Film zu besitzen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass Morde wegen dem Besitz von Bildern oder Videos durchgeführt werden, als das Kindesmisshandlungen wegen dem späteren Besitz von Bildern oder Filmen vorgenommen werden. Im zweiten Fall würde ich sogar davon sprechen, dass das versehentliche oder (wie es im Artikel beschrieben wird) unabsichtliche Filmen einer Kindesmisshandlung eher die absolute Ausnahme ist. Ich zweifle auch daran, das ein Besitzer von Mordbildern oder Videos, die nur wegen dieser (also Bilder und Videos) durchgeführt worden straffrei davon kommt. Ich denke, dass im deutsche Recht da irgendetwas in Richtung „Förderung von Straftaten“ greifen würde.

Statt sich mit dem schaffen von „rechtlichen Lücken“ zu befassen, wie es Herr Vetter unter vielen „Aber“ geschickt getan hat (von wegen 24 Std.-Regel oder investigative Journalisten und Abgeordnete), hätte er sich vielleicht dann eher um die gesellschaftliche Frage zu dem Thema beschäftigen sollen.
Nicht jeder, der mit 30 (einfach ein aus dem Ärmel geschütteltes Alter) kein Sex gehabt hat aber Geil ist, ist automatisch ein potentieller Vergewaltiger. Und nicht jeder, der pädophile Gedanken/Neigungen/Wünsche hat ist automatisch ein Kindesmisshandler. In dem einen, wie in dem anderen Fall sind sich viele Menschen über die Falschheit der Handlung bewusst. Nicht über den Wunsch, sondern über die Falschheit jemand Drittes gegen seinen Willen zu zwingen.
Kann ein „normal“ geiler Mensch in seiner Verzweiflung durch entsprechend gesellschaftlich akzeptierte Maßnahmen helfen, so sind diese einem pädophilen Menschen verwehrt. Dabei meine ich nicht den Besuch im Bordell, sondern die präventive Hilfe. Derjenige, der einfach ins Bordell geht wird mit seiner jahrelangen sexuellen Enthaltsamkeit und seiner Geilheit kein Problem haben, bzw. diese wird wohl nicht jahrelang bestehen (da er ja einfach ins Bordell geht). Gemeint sind die Menschen, die wegen Selbstzweifel oder psychischen Gründen keine sexuelle Beziehung haben. Diese können in unserer Gesellschaft ohne Probleme in Therapie gehen. Das sagt zwar nicht aus, das derjenige dadurch umgehend ein erfülltes sexuelles Leben haben wird, aber er lernt, bzw. kann lernen damit umzugehen, bzw. hat ein Ventil, um seinen Druck entweichen zu lassen. Ein Mensch der pädophile Gedanken/Wünsche/Neigungen hat, wird dies gesellschaftlich akzeptiert nicht können. Im Gegenteil, er wird stigmatisiert, sobald er sich deswegen an jemand Drittes wenden muss.
Diesen Menschen muss geholfen werden mit Ihrer Situation umzugehen. Die Vorstellung einer Situation zu haben bedeutet nicht, dass man diese auch real vollziehen will. Ansonsten wäre ich schon mehrfacher Mörder (wie oft habe ich gedacht „den könnte ich Umbringen“).
So gibt es Studien, die besagen, dass Frauen Vergewaltigungsphantasien haben. Wer daraus herauslesen will, dass die Frauen es ja „gewollt“ haben und man somit nicht unrechtes tut, der gehört meiner Meinung nach noch zusätzlich bestraft (dankenswerterweise muss ich nicht recht sprechen) werden. Es sind Phantasien und als solche eben nicht real. Die Frauen, die sich dieser Phantasie „hingeben“ sind aber zugleich die „Regisseure“ dieser Phantasien. Und somit sind wir auch schon beim unterschied zur Realität.

Bei Kindern kommt noch zusätzlich dazu, dass diese sich über die Tragweite der Handlung (an Ihnen, gerade im direkten Beziehungsumfeld) noch nicht bewusst sind und so von Außen beschützt werden müssen.

Wichtiger, als über diese Gesetze zu verhandeln, wie es von Vetter und Falkvinge gemacht wurde, ist es ein breites Umfeld der präventiven Hilfe zu gestalten.Ebenso ist es wichtig, neben Strafen auch für Täter und Opfer Hilfe zu bieten und diese nicht auszugrenzen, bzw. alleine zu lassen. Gerade Opfer müssen aufgefangen werden, damit ein „normales“ Leben für diese möglich wird.

Eben diesen Ansatz vermisse ich bei den gesellschaftlichen Punkten, die Herr Vetter in seinem (meiner Meinung nach nur scheinbaren) juristischen Einschätzungen aufführt. Herr Vetter, wie auch Falkvinge hätten sich vor Ihren gesellschaftlichen Äußerungen vorher besser bei den Opfern solcher Taten informiert. Inzwischen gibt es reichlich Selbsthilfegruppen und Vereine in diesem Bereich.
Ob es an seiner Piratenbrille oder der neuen ARAG-Brille liegt, weiß ich nicht, aber von diesem Artikel war ich nach dem Durchlesen doch sehr enttäuscht. Hätte er sich auf die Formaljuristischen Begebenheiten beschränkt, wäre es ein juristischer Exkurs auf Grund des Artikels von Rick Falkvinge gewesen udn so in sich stimmig. Da sich aber Vetter zu gesellschaftlichen Äußerungen (z.B. Ausnahmeregelungen, 24-Std.-Regel) als juristische Änderungen begeben hat, wird dieser Artikel unglaubwürdig und ich frage mich, was er damit bezweckt oder eben, welche Brille er dabei auf hatte.

Anmerkung wegen der „ARAG-Brille“:
Herr Vetter hat eine Kooperation mit der Versicherung ARAG abgeschlossen. Er schreibt Artikel auf der Webseite von ARAG und diese können auf seinem Blog „Gastartikel“ schreiben. Der erste „Gastartikel“ mutet für mich wie eine der vielen RTL-Shows an. Frei nach dem Titel „die 5 ultimativen Mythen und Legenden“. So verwundert es nicht, das der Titel auch sehr ähnlich ist: „Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden“.
Das dieser „Gastartikel“ wohl eher plumpe ARAG-Werbung ist, zeigt der Kommentator #11 auf, der zu diesem Zeitungsartikel verlinkt hat: Die größten Autofahrer-Irrtümer
Dieser Artikel in der Thüringer Allgemeinen über die Auskunft von „ARAG-Experten“ ist vom 4.9., also gut eine Woche vor dem beitrag auf „Lawblog“. Man gesteht Herrn Vetter also noch nicht mal Exklusiv-Artikel zu, sondern scheinbar nur aufgewärmtes (eigentlich hatte ich ursprünglich „aufgewärmte Scheiße“ geschrieben, mich dann aber doch für eine mildere Variante entschieden). Übrigens ist schon der erste Mythos (von wegen Schuhwerk und Strafe) ist durch die Pauschalisierung meiner Meinung nach rechtlich falsch.
Schaut man nun bei der ARAG nach, wie die Kooperation dort schon (Internet-) Medial ausgeschlachtet wird, dann ist die Frage nach der (ARAG-) Brille meiner Meinung nach auch hier durchaus berechtigt: ARAG exklusiv | Udo Vetter bloggt
Ob solch eine „Werbung“ mit einem einfachen Kooperationsvertrag gerechtfertigt ist?

Persönliche Schlussbemerkung:
Was ich auch vermisse, wo sowohl Herr Vetter, wie auch Falkvinge gesellschaftliche Aspekte anbringen, dass immer noch Täter Straffrei bleiben, trotz genügender Hinweise. Das ganze Feld der Kindesmisshandlungen und -missbrauch im kirchlichen und pädagogischen Umfeld ist ein Thema, wo unser Rechtsstaat bis heute versagt und das ist ein viel größerer Skandal zu den „Unannehmlichkeiten“ eines Menschen der versehentlich durch eine e-Mail zu strafbewährten Material kommt.

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Ich will „Mob“ sein!

Da man ja der „Mob“ ist, wenn man sich die Taten einer Person mit den Äußerungen der selben vergleicht, dann bin ich es gerne, eben Mob.

Mal abgesehen von der jetzigen Situation, scheint man diese Systematik bei Piratenparteianhänger öfter zu beobachten. Es wird die „Schwarmintelligenz“ als das System hochstiliesiert. Passt die Reaktion der Schwarmintelligenz nicht zu den eigenen Zielen, so wird ganz schnell von Shitstorm und hier z.B. von Mob die Rede ist.

Wir erinnern uns, das vor der Wende die Proteste der ehemaligen DDR-Bürgern im Westen hoch stilisiert wurden. Als dies selben Menschen nach der Wende die Versprechen einforderten und mit dem selben Mittel der Montagsdemonstration (inzw. per Grundgesetz rechtlich zugesichert) Ihre Forderung in die Öffentlichkeit getragen haben, wurde von den selben Menschen, die diese Montagsdemos vor der Wende noch hoch gelobt haben auch von „Mob“ gesprochen, das auf die Straße geht.

Ein ähnliches Rechtsverständnis scheint es bei den Piraten allgemein und bei Julia Schramm im besonderen zu geben. Schwarmintelligenz, ja bitte! Aber nur in unserem Sinne!

Eins vorneweg:
Julia Schramm hat jedes „Recht“, ein Buch nach eigenem Gutdünken zu veröffentlichen. Sie hat jedes Recht mit einem Verlag die Bedingungen für eine Veröffentlichung und Bezahlung auszumachen. Sie hat jedes Recht zu entscheiden, was mit Ihrem Werk passiert. Dazu gehört auch das direkte oder indirekte verbieten von illegalen Downloads.

Sie muss sich nur auch gefallen lassen, dass die Art, wie sich Ihr „Recht“ mit den eigenen Ansprüchen und den Ansprüchen vereinbaren lassen für die sie mit einem Amt vertretend steht.

Julia Schramm ist im Bundesvorstand (als Beisitzerin) der Piraten. Der Bundesvorstand repräsentiert die Ziele der Partei. Diese Ziele werden im Parteiprogramm und sonstigen Publikationen der Bundespartei kund getan. Auch wenn einzelne Ziele von jedem einzelnen Mitglied des Bundesvorstand als richtig angesehen werden muss, so sollte aber zumindest ein Verhaltenskonsens zu einem der Kernpunkte der Partei zu erwarten sein. Zudem sollte das eigene Handeln auch mit den Ansprüchen anderen gegenüber im Einklang stehen.

So bereitet Frau Schramm „geistiges Eigentum“ ekel. Recht klar hat sie sich in einem Podcast zur Reihe „Wir.müssen reden“ noch im April dieses Jahr (also vor knapp 5 Monaten) zu dem Thema geäußert. In der Folge „WMR39 – Die Datenausflüsse der Urheber“ kann man Ihre damaligen Standpunkte in dem über 3-stündigen Podcast nachvollziehen.
Einige besonders starken „geistigen“ Ergüsse aus diesem Podcast wurde von „Der Musikpartisane“ in einem Song verarbeitet und sind wesentlich kürzer:

(Quelle: Der Musikpartisane – Being Julia Schramm)
Übrigens:
Der Song ist schon im Juli raus gekommen! Da war es schon klar, was Julia Schramm von den Grundsätzen der Piraten hält.

Gut, man kann seine Meinung ändern, auch innerhalb von gerade mal 5 Monaten. Auch dieses Recht hat Sie. Nur sollte sie dann auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. So z.B. mit Änderung ihrer Meinung auch die Ämter verlassen, die nun kontrovers zu der „neuen“ Meinung stehen. Richtig ehrlich ist es dann auch, die entsprechende Organisation mit dem der eigenen Meinung kontroversen Parteiprogramm zu verlassen und (hier wieder) zu einer der „neuen“ Meinung passenderen Partei wechseln (also in diesem Fall wohl zurück zu den jugendlichen Ursprüngen).

Ich finde es meist spannender die Kommentare zu den verschiedensten Artikeln zu lesen. So auch hier.
Einige, die sich über den „Shitstorm“ gegen Julia Schramm beschweren, weisen mit einer schon nicht auszuhaltenden penetrant darauf hin, dass ja nicht Julia Schramm den Link, bzw. den Download unterbunden haben, sondern der Verlag. Dies ist vom Vorgang an sich so richtig, was aber gern übersehen (bzw. ignoriert) wird ist, das Julia Schramm dem Verlag erst die Möglichkeit gegeben hat, so vorzugehen. Ob die selben Menschen diese Argumentation ins Netz stellen würden, wenn es um einen Auftragsgeber eines Killers ginge? Oder um die Verantwortung der Vorgänge beim Verfassungsschutz?
Frau Schramm hat sich bewusst dafür entschieden ihr Buch (wobei nach Ihrer eigenen Logik eben nicht „Ihr“ Buch) nach Grundsätzen zu veröffentlichen, die weder ihren bisherigen Äußerungen entsprechen, noch der Grundsätze der Partei, die Sie als Mitglied des Bundesvorstandes vertritt.

Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem “geistigem Eigentum” basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

(Quelle: Piratenpartei – Urheberrecht)

Dieses „ekelhafte“ (lt. Julia Schramm) veraltete Verständnis von “geistigem Eigentum” nutzt nun Julia Schramm, um für Ihr Buch möglich großen (Geldwerten) Nutzen zu erreichen.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern (“Kopierschutz”, “DRM“, usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

(Quelle: Piratenpartei – Urheberrecht)

Nun, nach diesem Standpunkt der Piratenpartei werden Sie derzeit im Bundesvorstand durch ein moralisch verkommenem Subjekt vertreten.
Um so erstaunlicher, dass auf den Seiten der Piraten keinerlei Stellungsnahmen zu finden ist, jedenfalls nicht, wenn man, wie ich als normaler Internet-Konsumer eine solche Suchmaschinen sucht. Im Gegenteil, durch die Bank weg wird in den Artikel der Zeitungen berichtet, dass die Piratenpartei zu keiner Stellungsnahme bereit ist.

Wir haben es hier also mit verschiedenen Ebenen zu tun. Auf der einen Seite der Verlag, der die Verkaufszahlen so haben möchte, dass sich die angebliche Vorschusszahlung (die Rede ist von 100.000,– Euro) nicht als Minusausgabe herausstellt. Dies ist ein berechtigtes Interesse und der Verlag steht auch nicht für die Ziele der Piratenpartei, im Gegenteil.
Dann die Autorin des Buches, Julia Schramm. Diese hat sich bewusst dafür entschieden, Ihr Buch unter Bedingungen an die Öffentlichkeit zu geben, die weder mit Ihren vorherigen Äußerungen in Einklang zu bringen ist, noch dem Programm der Partei entspricht, bei dem sie einen hohen Funktionärsposten einnimmt.
Zuletzt eben die Partei selbst, die nicht bereit ist bei einem Thema, eines ihrer Kernthemen eine Position einzunehmen. Von direkten Konsequenzen will ich nicht mal reden. Das, wo man nicht nur anhand des Beitrages „Der Musikpartisane“ erkennen kann, dass dieses Thema für die Partei nicht überraschend gekommen ist.

„Es ist ja klar, dass der Verlag dagegen vorgeht, wenn mein Buch auf einer Homepage zum Download steht. Ich sehe darin auch keinen Widerspruch. Ich lehne nicht das Urheberrecht, sondern den Begriff des geistigen Eigentums ab, weil er ein Kampfbegriff ist“, verteidigte sich die Piraten-Politikerin.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung – „Jetzt krakeelt wieder der Mob“)

Könnte man evtl. noch der Meinung sein, dass sich Julia Schramm über die Konsequenzen eines Vertrages mit einem Verlag nicht bewusst war, so wird man mit dieser Stellungsnahme von Ihr eines besseren belehrt. Es zeigt, dass sie sich der Konsequenzen durchaus bewusst war und diese auch befürwortet. Sie spricht nicht mal davon, dass der Verlag ihre vertraglichen „Rechte“ wahrt, sondern, das diese ein Download von „mein Buch“ ablehnt. Sie identifiziert sich also mit der Ware Buch, als etwas was „ihrs“ ist. Womit die Aussagen der Kommentatoren, die penetrant darauf hinwiesen, das es ja der Verlag und nicht Julia Schramm die Downloads unterbunden habe, zumindest Moralisch als falsch ausweisen.

Aber es kommt noch besser:

Vielmehr setzen der Verlag und sie „ein Zeichen in der politischen Debatte“, weil die bisherige Abmahnpraxis nicht angewandt werde, bei der der User um die 700 Euro zahlen müsse. Stattdessen ahnde man Verstöße gegen das Urheberrecht zunächst mit einer Verwarnung.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung – „Jetzt krakeelt wieder der Mob“)

Julia Schramm will den Leser, bzw. den Usern vorgaukeln, dass der Verlag hier besonders Vorbildlich vorgegangen sei. Ich glaube sogar, dass Julia Schramm bewusst mit einer falschen Aussage einen Objektiv nicht vorhandenen Eindruck hinterlassen will.

Was war passiert?
Der Verlag bringt eine Buch und ein eBook raus. Vorhersehbar war es wohl auch für den Verlag, dass der politische Kreis in dem sich Julia Schramm angeblich engagiert so wie passiert reagiert. Schon am selben Tag wurde auf dem Server eines amerikanischen Cloudanbieter das Buch mit dem entsprechenden Teil des Parteiprogramms der Piraten als Zitat hochgeladen. Der Link/Zugang zu dieser Datei ist dann per Twitter etc. verbreitet worden.
Der Verlag reagiert und lässt die Datei aus Urheberrechtsgründen, bzw. wegen dem Copyright entfernen.
Das der Verlag auf solch eine Aktion vorbereitet war, ist stark zu vermuten. Wie dem auch sei, die Äußerung von Julia Schramm, dass der Verlag ja (positiv?) nicht direkt abgemahnt habe, sondern nur eine Verwarnung ausgesprochen habe ist meiner Meinung nach eine Täuschung der Leser, die lächerlich und dreist zugleich ist.
Der Verlag wird weder die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abmahnung, noch die einer „Verwarnung“ haben. Da gibt es einen Account, auf dem diese Datei hoch geladen wurde. Man kann davon ausgehen, dass weder Dropbox als Cloudanbieter, noch der Verlag den Urheber der Datei eindeutig benennen können. Von daher kann hier der Verlag nur das selbe machen, was schon die so mächtige Film- und Musikindustrie bei den diversen Uploaddiensten (z.B. Rapidshare) machen, nämlich die Dateien entfernen zu lassen. Die anderen Behauptungen sind einfach lächerlich! Ich würde wetten, das der Verlag auch kostenpflichtig abmahnen würde, wenn er einen Empfänger für eine solche Abmahnung hätte.

Übrigens hat es mich nicht mal 5 Minuten rumklicken gebraucht, um an 5 verschiedene Links mit Downloads für das Buch zu kommen. Es wird wohl eher ein Kampf gegen Windmühlen für den Verlag werden.

Ich halte das Konzept der Piraten zum Urheberrecht für falsch, kann aber meine heimliche Freude für die Blamage von Autorin und Verlag nicht verbergen. Man wollte die Kontroverse dazu nutzen, mit dem Buch einen Reibach zu machen. Ich bin ehrlich, das ich es gut finde, wenn sie mit diesem PR-Konzept auf die Schnauze fallen. Ich glaube nicht, das Julia Schramm von der Kohle lange etwas hat. Und wenn das Buch ein finanzielles Desaster wird, kann sie lange nach einem Verleger suchen, der sie auch nur zu halbwegs attraktiven Bedingungen unter Vertrag nimmt. Einen Vorschussvertrag wird sie sich dann auf jeden Fall abschminken müssen.

Eigentlich frage ich mich, warum Julia Schramm diesen Weg gegangen ist. Im Eigenverlag kann man heute schon mit recht geringen Mitteln sowohl ein Buch, wie auch ein eBook heraus bringen. Da dabei die üblichen Zwischenstationen rund um den Verlag fehlen, ist das geldwertige Ergebnis je Buch sogar meist für den Autor noch höher. Dann natürlich nur für jedes Buch, das man verkauft und nicht schon für nicht verkaufte Bücher.
Das dieses System selbst bei eBooks ohne DMR etc. funktioniert zeigen z.B. die Handbücher über das Programm „calibre“, die ich mir auch gekauft habe. Ein einfaches Konzept, das auf der Basis „Vertrauen“ basiert. Eine Basis, die die gute Frau Schramm scheinbar nicht aufbringen will. Oder war ihr der schnelle Mammon da doch lieber? Oder ist es etwa die Erfahrung, die sie mit sich selbst gemacht hat?

Kleine Schlussbemerkung:
Die Posse geht bei der Piratenpartei selbst munter weiter. Auf der einen Seite fordern die Piraten ein freies, offenes und auch anonymes Internet.
Ich habe mich redlich bemüht, von den Piraten zu erfahren, wie sie zu diesem Thema stehen. Auf der offiziellen Piratenseite ist nichts zu finden, im Wiki der Piraten auch nicht, schließlich kam ich auf das Forum. Voller Hoffnung klicke ich auf „Suche“. In dem nun erscheinenden Fenster werde ich dann wie folgt aufgeklärt:

Du bist entweder nicht eingeloggt oder dir fehlt die Berechtigung, diese Seite zu sehen.
[…]

(Quelle: Forum Piratenpartei – Suchfunktion)

Ohne das man Daten von sich preis gibt ist man also nicht berechtigt nach Inhalten in diesem Forum zu suchen? Ein super Beispiel von Offenheit, Netzfreiheit usw.
Trotzdem bin ich nach einigem suchen im Forum fündig geworden. Auch wenn ich vom Inhalt doch eher enttäuscht war: Piratin geht rechtlich gegen Raubkopierer vor !
Ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht, die drei Forumsseiten durch zu lesen und stieß bei den letzten Postings (#27) auf einen Link zu einem anderen Thread in dem Forum. Neugierig klickte ich diesen an und …
Nun manch einer mag es vermuten, ich bekam diese Mitteilung:

Du bist entweder nicht eingeloggt oder dir fehlt die Berechtigung, diese Seite zu sehen.
[…]

(Quelle: Forum Piratenpartei – Versuch einen Thread aufzurufen)

Ich bin erstaunt, wie offen die Partei sich gegenüber seinen potenziellen Wählern gibt!
Um das Forum auch nur lesend benutzen zu können muss ich der Partei (vertreten durch die Admins und Mods) mindestens eine Mailadresse, Passwort und einen Benutzernamen mitteilen. Voreingestellt (also ein Opt-Out) ist, dass mir die Admins mit Mails belästigen dürfen und ebenfalls „Persönliche Nachrichten“ erhalten dürfen, sowie der Mitteilung eben solche erhalten zu haben.
Das scheint also das Verständnis der Piraten über „freie“ und „offene Information“ zu sein.
Vielleicht sollten die Piraten ein „AK Realität“ einrichten, die dann das Parteiprogramm der eigenen Realität angleichen.
Würde man sich dann so weit geöffnet haben, würde man sowohl beim Lesen, wie auch bei dem Versuch der freien Meinungsäußerung an dem Mangel der Verantwortlichen an Ihrem eigenen Anspruch der freien Meinungsäußerung scheitern. In dem letzten Posting des oben vermerkten Thread liest man dieses hier:

Da der Betreff „Piratin geht rechtlich gegen Raubkopierer vor!“ falsch ist und die Diskussion dadurch immer wieder unsachlich wird: closed.

(Quelle: Piratenpartei Forum – „Re: Piratin geht rechtlich gegen Raubkopierer vor !“)

Man beachte, das derjenige, der den Titel des Threads kritisiert, sein Posting mit dem Titel „Re: Piratin geht rechtlich gegen Raubkopierer vor !“ stehen gelassen hat. Man beachte auch die Signatur des Admin/Mod! Und solchen Menschen soll ich meine Daten geben und mich dieser Entscheidung gegen jeden Grundsatz der Piraten unterwerfen?

Ja, ich gebe es gerne zu. Bei solchen politischen Funktionären bin ich gerne „MOB“!

Links:

Links aus dem Text des Artikels:

Wegen der Vollständigkeit, hier der Link zum Blog (zum entsp. Beitrag) der Autorin

Und hier mein ganz persönlicher Shitstorm zum Thema Piraten im allgemeinen (oder muss es Piratenbashing heißen?). Hat nicht unbedingt was mit dem Thema zu tun, aber ich will doch nicht, das von mir ein falscher Eindruck entsteht 😉 :

Um den Eindruck nicht zu verwischen verzichte ich hier auf die Links, wo ich auch gegen andere Parteien wettere. 😉

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Bettina Wulff: Jenseits des Protokolls

Nein, ich werde mich nicht über das Buch äußern. Ich werde das Buch weder kaufen, noch lesen. Dazu ist mir mein Geld und meine Zeit zu schade.

Trotzdem komme ich nicht drumherum mich über die Auswahl des Verlages zu amüsieren.

Der Verlag „Riva“ bietet einige interessante Titel neben dem „Top-Titel“ (lt. Webseite) von Bettina Wulff.
So gibt es da, in direktem Zusammenhang der Distanzierungen von Bettina Wulff so Titel, wie z.B.:

  • 23,5 cm harte Arbeit
  • Sex, Drugs & Castingshows
  • Unglaubliches Sex-Wissen
  • Miss Sex
  • Fessle mich

Auch zum Thema Politik bietet der Verlag etwas:

  • Unter Staatsfeinden
  • Ein Idiot kennt keinen Schmerz
  • Deutschland Deppenland

Und natürlich auch Titel, die zu persönlichen Bereichen passen:

  • Und täglich grüßt der Schweinehund
  • Arschlöcher kommen immer zuerst
  • Überleben unter Opfern
  • Sie sehen aber gar nicht gut aus!
  • Bis zuletzt an deiner Seite
  • Ist Ihre Beziehung noch zu retten?

Wie man, äh Frau auch Titel mit Hilfe für die Zukunft dort finden kann:

  • Augen zu und durch
  • Ab 40 reif für den Traumjob!

Vielleicht war Frau Wulff auch geblendet von den Versprechen des Verlages:

Man sollte halt nicht alles Glauben, was eine Fassade verspricht.

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Ein Baum fällt – Lichtenhagen und ein wenig mehr

Die Empörung ist groß. Die „Linken“ haben die „Friedenseiche“ gefällt.
Über die Aktion des Absägens will ich hier nicht Sprechen. Auch nicht darüber, wer schlimmer ist, die „Linken“ oder die „Rechten“.
Beides ist Schwachsinnig in meinen Augen.

Den Baum ausbuddeln und wo anders wieder einbuddeln und dann noch eine Alternative statt dessen einpflanzen, das wäre es gewesen. So nur ein dummer Kindergartenstreich.
Da hilft es auch nicht, wenn man die Aktion als solches noch so schlüssig in seinen engen Pfad der zugelassenen Argumente Begründet.

Die Eiche in der Geschichte

Die Eiche an sich hat eine Bewegte Geschichte als Symbol hinter sich. Er ist der Baum der Druiden, bei den Germanen der Baum des Gottes Thor, wie auch bei den Kelten dem Wettergott zugeordnet.
Der Begriff „Friedenseiche“ ist dagegen eher Irreführend. Neben der Bezeichnung für den Richtplatz, also dem Platz im Dorf, wo der Richter tagt, ist der Begriff „Friedenseiche“ vor allem als Gedenkpflanzung wegen dem Deutsch-Französischen Krieg 1870–1871 geprägt. Also ein Symbol für ein Kriegsende.
Im Dritten Reich, mit seiner Vereinnahmung von alten Riten wurde der „Gottesbaum“ Eiche zur „Hitlereiche“ und viele der heute noch in Zentraler Stelle eines Ortes stehenden Eichen wurden in der Zeit von Hitlers Machtübernahme gepflanzt.
Bei Militär sind teile des Eichenlaubs und der Eichenfrucht als Symbole vorhanden.
Das ist natürlich nur ein kleiner, unvollständiger und auf Deutschland bezogener Ausschnitt der Eiche als Symbolbaum in der Geschichte.

Man kann sagen, dass dem Baum überwiegend aggressive und machterhaltende Symbolik zugesprochen wurde.

Resümee
Die Eiche in Lichtenhagen wurde als Symbol gepflanzt und so muss sich dieses Symbol auch in seiner Symbolischen Bedeutung messen lassen. Unter diesen Gesichtspunkt ist dieser Baum eindeutig eine falsche Auswahl gewesen. Zum einen als Baum von Wettergöttern, die Blitz und Donner brachten als Gedenkbaum für einen Ort der für Brandsätze gegen Ausländer steht? Dann die irreführende Bezeichnung „Friedenseiche“ für eine auf der einen Seite Rechtsprechung, die den Absolutismus der Monarchie erhalten und Stärken sollte, bzw. später unter gleichen Namen als Erinnerung für eine gewalttätige Zeit eines Krieges und den eigenen Sieg.
Die nationalsozialistische Geschichte der Eiche als „Symbol“ ist dabei die größte Fehlleistung bei dieser „Symbolhandlung“.

Das bei den Feierlichkeiten ein Mensch (Gauck) als Redner sprechen durfte, der Sarrazin als mutigen Menschen und der die „bestehenden Probleme“ anspricht (also auch die angebliche Überbevölkerung), der Menschen, die den islamische Glauben haben als nicht zu Deutschland gehörend bezeichnet hat, ist ebenso ein Fehler.

Aber nicht das Symbol ist der Fehler, sonst müssten wir in vielen älteren, vor allem religiös benutzten Gebäuden einiges an Hakenkreuzen entfernen. Früher durchaus auch ein Zeichen von Thor, in der Vereinnahmung nicht nur in alten Nazibauten und Symbolen zu finden. in vielen Kirchen und auch Synagogen findet man dieses seit der Frühgeschichte bekannte Symbol. Das ist auch gut so, da es die Verlogenheit der arischen Behauptungen aufdeckt. Trotzdem wäre es fatal und falsch dieses Zeichen heute als Symbol zu verwenden. Ebenso verhält es sich in meinen Augen bei der Eiche. Als Baum und ein Stück Natur etwas sehr schönes. Als Symbol ungeeignet.

Wie heißt es da aber so schön, nicht das Schlechte, sondern der Bote wird angefeindet. So auch hier. Statt sich mit denen zu Beschäftigen, die diesen Baum als Symbol dort eingepflanzt haben, wird der Baum (sozusagen als unschuldiger Bote) angegriffen. Auch dies hat durchaus eine negative Tradition. In der Antike gab es immer wieder Gruppen, die Überbringer von negativen Ereignissen (Nachrichten) bestraft haben (meist durch Tötung).
So hat diese Gruppe sich also hier auch ein Vorbild an eine äußerst negative Tradition genommen. Sie stellt sich damit auf die gleiche Ebene wie diejenigen, dessen Vorwurf Ihre Aktion gilt.

Dann liest man von den „Linken“, die Verantwortlich für diese Aktion seien. Von den „Antifaschisten“ ist die Rede. Nun ich bin auch „gegen Faschismus“. Also „Anti Faschismus“. Trotzdem habe ich nie deswegen aktiv Gewalt ausgeübt. Ja ich habe passive Gewalt, wie es in Deutschland so schön heißt gegen Faschismus ausgeübt. Ich habe mich Hingesetzt und so einen Teil eines Weges blockiert, ich habe gegen Faschismus demonstriert. Und noch mehr habe ich mich gerade in letzter Zeit mit dem Mittel des Wortes gegen den Faschismus gewandt. Bin ich deswegen auch einer dieser Täter? Bin ich als Gegner des Faschismus automatisch ein Linker, ein Radikaler?
Liest man viele Artikel und noch mehr die Kommentare, dann kann einem dieser Eindruck entstehen.
Ein Grüner Kommunalpolitiker hat mich mal bezichtigt, ich hätte Menschen, die einige Hundert kilometer entfernt wohnten aufgehetzt zu haben. Das zu Zeiten vor Handy und Internet. Und vor allem, bevor ich von dieser Aktion, in die er Involviert war überhaupt gewusst hatte. Das Beste war, dass die Aktionsteilnehmer den Leuten, die ein paar Tage vor dieser Aktion in Köln waren dies dann vorgeworfen haben, das ich diese aufgewiegelt hätte (auch mal ein schöner Bericht für ein Classics). Ähnlich verquere Ansichten sehe ich hier auch, wenn es um „Die Täter“ geht.

Erst die Tage habe ich ein schönes Beispiel solcher Gedankengänge gefunden.
Ausgerechnet in dem Springer-Format „Welt-Online“ kann man folgenden Titel und Untertitel lesen:

Autobrände nehmen wieder zu
Diesmal offenbar Linksautonome gezielt am Werk

(Quelle: Welt Online – Autobrände nehmen wieder zu)

Aha, also „Linksautonome“ sind schuld? Wie kommt man darauf?
Nun in dem Artikel heißt es, das die Polizei „von politisch motivierten Taten“ ausgehe und der „Staatsschutz“ ermittelt. Mal davon abgesehen, dass es keine Institution „Staatsschutz“ in Deutschland gibt, die ermitteln kann, ist doch die Frage interessant, wie man darauf kommt, dass diese Taten „politisch“ sind.
Dazu heißt es in dem Artikel dann wie folgt:

Das betroffene Unternehmen passt als Anschlagsziel in das Schema der linksautonomen Szene. Der Konzern ist Hersteller von Schiffsdieselmotoren, Schiffspropellern und Kraftwerken. „Wir gehen daher auch in diesem Fall von einer politisch motivierten Tat aus“, so Schöpflin. (Anm.: Hauptkommisar)

(Quelle: Welt Online – Autobrände nehmen wieder zu)

Aha, es passt also alles so schön, deswegen ist auch klar, dass es politisch motivierte Brandanschläge waren.
Das erinnert mich daran, dass es ebenso die ermittelnden Beamten des „Staatsschutzes“ (um mal diesen Ausdruck zu verwenden) waren, die die Morde an acht ausländischen Mitbürgern über Jahre als innerethnische Konflikte einer kriminellen Vereinigung („türkische Mafia“) eingestuft haben. Selbst als sich die Hinweise, das es doch ganz anders sein könnte mehrten, blieb man bei dieser Version.
Welchen „politischen Hintergrund“ der als Tatverdächtig festgenommene 23jährige hat, darüber schweigt man. Warum? Passt es nicht in das Bild des gewünschten Täterprofils?

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VERMISST – Teil 2

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