Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake "ELENA"

Bis zum 31. März will der „FoeBuD“ (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) beim Bundesverfassungsgericht gegen die zentrale Datenbank „ELENA“ Verfassungsbeschwerde einreichen.
Hierbei soll nach dem Vorbild der Verfassungsbeschwerde gegen die Verdachtsunabhängige Massen-Datenspeicherung versucht werden, so viele Kläger wie nur irgend möglich in dieser kurzen Zeit zu bekommen.
Dazu bietet der „FoeBuD“ eine eigene Seite (FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!), auf der man sich registrieren kann und anschließend eine fertig ausgefüllte Vollmacht (PDF) herunter laden kann, die nur noch Unterschrieben und an den Verein (bitte ausreichend Frankieren!) gesendet werden muss.

Ich kann nur an alle Betroffene appellieren, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Ein NEIN zum gläsernen Bürger!

Links:

FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!

ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung – (PDF) 2 Seiten Querformat

FoeBuD e.V.: Informationen zu ELENA

AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

– Heise Online: Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet

– Welt Online: Datenschützer lassen „Elena“ in Karlsruhe prüfen

– Spiegel Online: Datenschützer starten Angriff auf riesigen Sozialdaten-Speicher

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