Beschneidungsartikel – Offener Brief in eigener Sache

Liebe Leser,
in meinem ersten Artikel über das Urteil des LG Köln zur Beschneidung von Kindern gab es einen sehr kurzen Kommentar.

wolfgang sagt:
5. Juli 2012 um 12:07

Ein dümmlicher und recht wirrer Artikel mit sehr dubiosen Quellen.

(Quelle: gehirnsturm.info – Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre [Kommentar])

So weit erst mal nichts, was meine Aufmerksamkeit erweckt hat, wenn nicht die (zu dem Zeitpunkt) angebliche Herkunft des Kommentars. So habe ich mich umgehend rückversichert, ob der Absender wirklich diesen Kommentar geschrieben hat, da man schließlich jeden beliebige Mailadresse in das entsprechende Fenster eintragen kann. Die Bestätigung erfolgte dann, so das ich den nun für alle lesbaren Kommentar frei geschaltet habe.
Gerade aber dieser recht kurze und (Achtung: „in meinen Augen“) global verurteilende Kommentar hat mich dann doch dazu bewegt, diesen kleinen Kommentar nicht unkommentiert zu lassen.
Da ich der Meinung bin, dass man bei diesem Kommentar wissen muss, auf welcher Grundlage (Vorsitzender einer jüdischen Gemeinde) dieser Kommentar fußt, antworte ich dem Kommentator in einem „Offenen Brief“ in eigener Sache.
Da der Kommentator sich in dem Kommentar aber nicht als Person zu Erkennen gibt, werde ich im Text alle Stellen, die zur Person (Name, Ort, Gemeinde) führen könnten editieren. Ich nenne den Kommentator hier nach seiner Angabe im Kommentar einfach nur „wolfgang“.

Nun der Offene Brief:

An
„wolfgang“
Vorsitzender der
„XXXXXXXXXXXXXXX“

Per Mail

Offener Brief

Sehr geehrter Herr „wolfgang“,

zuerst einmal bedanke ich mich dafür das Sie bestätigt haben, der Autor des Kommentars
„Ein dümmlicher und recht wirrer Artikel mit sehr dubiosen Quellen.“
zu sein.
Sie haben in dem Kommentar leider versäumt den Lesern mitzuteilen, dass Sie selbst, wie ich es bezeichne ein „Religionsfunktionär“ sind.
Zudem haben sie den Kommentar von einer Mailadresse versendet die eindeutig Ihrer Funktionär-Stellung zugeordnet ist.
Ob Sie nun zu der von mir angesprochenen „Horde aufgeregter Religionsfunktionäre“ gehören, vermag ich nicht zu beurteilen. Wohl sollte der Leser Ihre Funktionärsstellung wissen, um Ihre Kommentar-Aussage für sich persönlich einschätzen zu können.

Als Vorsitzender einer jüdischen Gemeinde muss man wohl Ihren Kommentar etwas anders bewerten.
Den ersten Teil Ihrer Bewertung, das der Artikel „dümmlich und recht wirr“ sei kann ich voll und ganz akzeptieren. Sie werden aber verstehen, dass ich dieses Urteil nicht teile.
Der zweite Teil Ihres Kommentars versetzte mich dann doch in Erstaunen:

„ mit sehr dubiosen Quellen“

Ich muss sagen, das ich solch eine kritische Selbstbetrachtung auch bei einem Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde, die sich selbst als „liberal“ einstuft und Mitglied in der Dachorganisation „Union progressiver Juden in Deutschland e.V“ sind nicht erwartet habe.
Ich habe mir auf Grund dieser Kritik nochmals alle meine „Quellen“, die ich für den Artikel herangezogen habe angeschaut.
In der Reihenfolge der Verwendung waren dies:

  • Der Zentralrat der Juden (2x)
  • Die Tora/Torah (Genesis/Übersetzung)
  • Die Bibel – Altes Testament (4x Moses/Luther-Übersetzung)
  • Eine Referatsniederschrift, ursprünglich gehalten von Cédric Poyet auf der Seite „Enfal.de“ (eine türkisch-/deutschsprachige Seite über das muslimische Leben, so die Selbstvorstellung) (2x)
  • Evangelium nach Thomas
  • Focus Online
  • WHO (Weltgesundheitsorganisation)
  • Stern Online
  • Charta der Grundrechte der europäischen Union (2x)
  • UN-Menschenrechtskonvention (2x)

Nun, ich persönlich würde zwar den Focus und den Stern nicht unbedingt als die vertrauensvolle Quelle bezeichnen, aber im Zusammenhang der angeblichen ästhetischen Umfrage von beschnittenen Penissen in der USA und der Befragungsgruppe (beim Focus) und dem Zitat des Direktors der WHO-Abteilung für HIV/Aids (beim Stern) dürfte es sich ja um nachprüfbare Aussagen handeln, die nicht unbedingt auf Grund der Quellen angezweifelt werden müssen.
Die Bewertung der Quellen „Zentralrat der Juden“ und der „Tora/Torah“ maße ich mir nicht an denke aber, das ich trotz Ihrer von der Position her zu vermutenden Kompetenz, dieser Einschätzung nicht folgen werde.
Die Bibel als „Quelle“ halte ich soweit für nicht dubios. Dubios halte ich eher das Vorgehen der katholischen Kirche, den Gläubigen nach eigenem Ermessen weitere Quellen vorenthaltenen. Ich sehe es eher so, das man diese Quelle mit der entsprechenden Vorsicht begegnen muss. Da die Bibel und die Tora/Torah von Stamm her aus der selben Quelle stammen, ist Ihre Bewertung dieser „Quelle“ aber schon interessant.
Das Evangelium nach Thomas basiert auf einen sehr frühen schriftlichen Fund, so dass die Quelle meiner Meinung nach nicht dubioser ist, wie andere Schriften des „Neuen Testaments“ (auch wenn das Evangelium nach Thomas nicht in das Neue Testament aufgenommen wurde), dessen erste schriftlichen Belege oft aus späteren Zeitpunkten stammen.
Wie die Quelle „Enfal“ und das Referat des Herrn „Cédric Poyet“ einzustufen sind, weiß ich wirklich nicht. Mir ging es auch nicht so sehr um das Inhaltliche der Seite und des Referates, als darum, eine Quelle für die Muslimische Tradition der Beschneidung zu finden, was nicht so einfach war, das der Koran (offiziell bestätigte Übersetzung) bei mir im Bücherregal dazu nichts hergab.
Nach den journalistischen und (mehr oder minder) religiösen Quellen zu den Quellen von den verschiedensten Organisationen.
Zuerst einmal die WHO (Weltgesundheitsorganisation). Dies ist für mich im Kontext der aus den Quellen verwendeten Materialien wirklich die dubioseste Quelle. Nachdem ruchbar geworden ist, welche Interessen hinter der Panikmache der WHO zur Schweinegrippe stand, zweifel ich inhaltlich dieser Empfehlung zur Beschneidung aus Gesundheitsvorsorge. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die WHO nicht evtl. von anderen Interessen beeinflusst ist. Inhaltlich ging es mir aber nur darum fest zu halten, das die WHO auch auf Ihrer eigenen Seite nicht die Säuglings- oder Kindesbeschneidung als Präventionsmaßnahme empfiehlt, wie es vielen Leser suggeriert werden soll. An der inhaltlichen Aussage an sich habe ich, wie schon geschrieben persönlich auch so meine zweifel. Dies hat aber nichts mit dem Artikelthema selbst zu tun.
Bleibt noch die EU mit Ihrer „Charta der Grundrechte der europäischen Union“ und die UN mit Ihrer „UN-Menschenrechtskonvention“.
Gut über die Charta der EU kann man als Funktionär einer jüdischen Gemeinde evtl. anderer Meinung sein. Die Bewertung dieser Quelle halte ich aus dieser Sicht heraus nicht für wesentlich, auch wenn ich diese Ihre Bewertung da ebenfalls nicht teile.
Was mich aber doch verwundert, ist Ihre Bewertung der UN-Menschenrechtskonvention.
So weit es mir bekannt ist definieren sich die jüdischen Gemeinden nicht nur als „Religionsgemeinschaften“ sondern eben auch als eine Volksgemeinschaft, dessen Volk selbst man durch den Staat Israel definieren könnte. Dieser Staat hat nun die UN-Menschenrechtskonvention anerkannt.

Sie werden verstehen, dass ich bei den meisten der von mir genutzten Quellen über Ihre Bewertung selbiger schon sehr erstaunt bin.
Gespannt bin ich, ob Sie bei der Hauptquelle meines Nachfolgeartikels „Nur ein Stück Haut? Oder wie tendenzielle Meinung gemacht wird!“ (http://gehirnsturm.info/?p=4443), die Quelle der „UN-Kinderrechtskonvention“ ebenfalls als Dubios einschätzen. Nur schon Vorab als Information, der israelische Staat hat auch diese nicht nur anerkannt, sondern auch per Unterschrift verifiziert.
Das Sie die Bibel und die Tora/Torah als „dubiose Quelle“ ansehen haben sie ja schon geschrieben, da brauche ich jetzt wegen des Nachfolgeartikels ja nicht drauf eingehen.

Mein Fazit bleibt, das ich eine religiöse Begründung einer Säuglings-/Kinderbeschneidung nicht sehe. Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass bei Genesis/Moses die Anweisung bezüglich des Bundes nicht religiös begründet wird, sondern mit der „Volkszugehörigkeit“. Auch bin ich eben genau nach lesen des Textes weder der Meinung, dass eine Entfernung der Vorhaut dort verlangt wird, noch das wirklich „Alternativlos“ der 8. Tag nach der „Geburt“ gemeint ist.
Dies sind aber -wie immer- zum Einen „wirre und dümmliche“ persönliche Meinungen und zum Anderen eine Frage der Definition und der Interpretation, die bekanntlich immer von den Interessen desjenigen abhängt, der sie vornimmt.
Für Sie mag es dümmlich und wirr sein, wenn man seine Schlussfolgerungen mit den vielfältigen Gedankengängen, die einen zu dieser Einschätzung gebracht haben aufzeigt. Aber ich werde mit jedem Text, den ich, um mich möglichst breitflächig damit zu befassen, lesen werde weiter mit meinen Gedankengängen beschäftigen, so dümmlich dies auch für einen Religionsfunktionär sind.

Mit freundlichen Grüßen

Der Autor

Hinzuweisen ist vielleicht noch als Information der Leser, dass sich das „liberale Judentum“ selbst als eine Gemeinschaft sieht, die sich dynamisch mit der Zeit entwickeln will. Zwar hält die „Union progressiver Juden in Deutschland e.V“ in Ihren Grundsätzen (16) weiterhin auch an einer Beschneidung fest:

16.
Uns eint die Begleitung des jüdischen Lebens durch religiöse Handlungen. Dazu gehören Beschneidung (brit mila) und Namengebung nach der Geburt, Eintritt ins Erwachsenenalter durch Bar-Mitzwa oder Bat-Mitzwa, Hochzeit unter der Chuppa, die Einweihung eines Hauses, schließlich Beerdigung und Trauer, die wir alle mit einem religiösen Ritual in der jüdischen Tradition begehen.

(Quelle: Union progressiver Juden in Deutschland e.V – Grundsätze)

Stellt aber auch direkt an erster Stelle der „Besonderheiten des liberalen Judentums“ (Grundsätze 17-35) fest:

17.
Es gab nie einen Stillstand im Judentum, sondern stets eine nach vorn strebende Bewegung, die manchmal langsamer, manchmal schneller war. Die jüdische Geschichte ist reich an Kontinuität und an Veränderung.
Selbst biblisch fixierte Gesetze wurden in der mündlichen Tradition oder durch Ortsbrauch, Minhag, verändert oder außer Kraft gesetzt. Beispiele hierfür sind die Stellung zu Tieropfer, Kapitalstrafen, Polygamie, Sklaverei, die Leviratsehe oder der Schuldenerlass im siebten Jahr.
Wir erkennen den dynamischen, entwicklungsorientierten Charakter unserer jüdischen Religion an, der bereits in der Tradition angelegt ist. Wir möchten unsere jüdische Tradition religiös leben und dabei die Herausforderungen der Moderne im Kontext unserer Überlieferung reflektieren.

(Quelle: Union progressiver Juden in Deutschland e.V – Grundsätze Hervorhebung durch mich)

Und als kleines Schmakerl noch der Grundsatz Nummer 31:

31.

Wir heißen in unseren Gemeinden alle Jüdinnen und Juden willkommen, unabhängig von ihrem Familienstand oder ihrer sexuellen Orientierung.

(Quelle: Union progressiver Juden in Deutschland e.V – Grundsätze)

Liest man sich nun die Erklärung der „Union progressiver Juden in Deutschland e.V.“ zu dem Urteil durch, so kann man sich über die falschen Behauptungen nur wundern. Schon der Titel „Deutsches Gericht verbietet die religiöse Beschneidung“ ist einfach gesagt eine Lüge. Man will den Leuten (und Glaubensgenossinnen und -genossen?) vorgaukeln, das Gericht hätte Beschneidungen (hier gemeint die Entfernung der Vorhaut) grundsätzlich verboten. In das gleiche Horn bläst der Artikel selbst, der das Verbot der Säuglings-/Kinderbeschneidung mit den Bannverboten der Beschneidung überhaupt in der Frühgeschichte des judentums verglichen:

Seit der Herrschaft des assyrisch-griechischen Königs Antiochius Epiphanes um 165 v.d.Z. haben zahlreiche Regierungen den Bann über die Beschneidung ausgesprochen im Versuch, die jüdische Religionspraxis auszulöschen oder zu delegitimieren.

(Quelle: Union progressiver Juden in Deutschland e.V –
Deutsches Gericht verbietet die religiöse Beschneidung
)

Über den „dubiosen“ (und scheinbar üblichen) Nazivergleich lasse ich mich jetzt nicht aus!

Ich hoffe nur, dass ich die Grundsätze des „liberalen Judentums“ und der Erklärung nicht aus einer „dubiosen Quelle“ entnommen habe. 😉 (Entschuldigung, das musste jetzt sein)

Und zum Schluss noch eine kleine Strophe eines Liedes von Arik Brauer:

Ich frag‘, wo nimmt man Weisheit her? Der Rabbi sagt, da muß man
Heringsschwänze essen, er verkauft mir gern ein Dutzend.
Ich kauf‘ die Schwänz‘, ich eß‘ sie auf und dann tu‘ ich bemerken:
Das war kein schlechtes G’schäft für’n Rabbi – das Mittel tut schon wirken!

(Quelle: Arik Brauer, Strophe aus dem Lied „Dschiribim – Dschiribam“ auf dem Album „Arik Brauer“ [1971 – Polydor])

Links:
– Gehirnsturm: Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre
– Gehirnsturm: Nur ein Stück Haut? Oder wie tendenzielle Meinung gemacht wird!
– Union progressiver Juden in Deutschland e.V.: Deutsches Gericht verbietet die religiöse Beschneidung

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Beschneidungsartikel – Offener Brief in eigener Sache

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Nur ein Stück Haut? Oder wie tendenzielle Meinung gemacht wird!

Was liest man derzeit nicht alles in Zeitungen, von „Experten“ und vieles mehr.

Da wird die Beschneidung mit einer Impfung verglichen. Man schreibt von „Beschneidungsverbot“ und vieles mehr.
Das durch das Urteil ein Leben für Juden und Muslime in Deutschland nicht mehr möglich ist.

usw. usw.

Von den Behauptungen, das dies ein Urteil von Nazi-, antisemitischen oder christlichen Richtern gewesen sei, die die Juden und Muslime aus Deutschland raus treiben wollen befasse ich mich nicht erst. Ich habe es aufgegeben solchen Mist zu entgegnen. Ebenso wie es müßig ist, denen etwas zu entgegnen, die Religionsfreiheit ganz abschaffen wollen, den Empörten entgegnen, das sie ja woanders hin können und und und.

„Beschneidung ist wie eine Impfung?“ oder „Nur ein Hautfetzen?“
Am spannendsten finde ich es, wenn Menschen behaupten, das sich bei der Beschneidung nur um ein kleines Stück Haut handelt, dass bei einer Beschneidung gerade bei Säuglingen ohne großen Eingriff erfordert. Die Beschneidung wurde von sogenannten „Experten“ mit einer Impfung verglichen.
Ich habe mich auf die Suche begeben und habe ein eindrucksvolles Video gefunden, dass diesen angeblich „Impfähnlichen“ Eingriff eindrucksvoll bei einer Säuglingsbeschneidung mit und ohne Betäubung dokumentiert.

Beschneidung Video (Säuglingsbeschneidung)
(VORSICHT! mir ist bei der dritten Einstellung schlecht geworden)

Ich gebe zu, ich habe vorher keiner Bescheidung beigewohnt, war aber mal im Rettungsdienst udn habe auch schon mal an einer Autobahn ein Körperteil mit gesucht und mit einem Kollegen gefunden (Massenunfall). Ebenso habe ich bei Operationen/Eingriffen/Maßnahmen vor Ort die verschiedensten Schnitte gesehen. Um so verwunderter war ich, wie ich von diesem Schnitt längst der Vorhaut (3. Szene) angeekelt war. Vielleicht lag dies auch nur einfach daran, dass für mich dieser Eingriff medizinisch nicht erklärbar war. Was mir nicht bewusst war und dort eindrucksvoll zu sehen war, ist das es sich nicht um einen kleinen „Hautfetzen“ handelt, sondern um einen nicht unerheblichen Teil der gesamten Penishaut eines Säuglings, was für mich die bisherige Argumentation von einem Hautfetzen nicht glaubwürdig und mich sogar wütend macht.
Übrigens habe ich mir den Film zuerst ohne Ton angeschaut, das war schon schlimm. Mit Ton war die Beschneidung ohne Betäubung auch für mich eine noch größere Qual.

Diesen (in meinen Augen) schwerwiegenden (und im wahrsten Sinne des Wortes) „Einschitt“ mit einer Impfung zu vergleichen ist (wieder in meinen Augen) schon pervers. Auch bei diesen Dimensionen des entfernten „Haut“materials von einem „Hautfetzen“ zu sprechen halte ich für unangebracht.
Die Frage nach dem „Hautfetzen“ ist sowieso unabhängig von der Säuglingsbeschneidung davon zu stellen. Medizinisch ist man einhellig der Meinung, dass sich in der Vorhaut extrem viele Nervenenden befinden. Mehr als an den Fingerkuppen, die wegen dem enorm wichtigen Tastsinn schon eine sehr hohe Anzahl an Nerven haben. Zudem kommt noch, dass die medizinische Funktion der Vorhat, so wie Beschrieben zwar nicht fürs Überleben notwendig macht, aber durchaus seine medizinisch begründete Schutzfunktion hat.

Wenn ich nun im Gegensatz dazu ein Video von einer Beschneidung eines (von der Penisdimension her) vermutlich erwachsenen Patienten ansehe, muss ich sagen, das dies mich emotional nicht so nahe geht:

Beschneidung Video 3D (vermutlich Erwachsenenbeschneidung)

Vielleicht ist es nur ein subjektiver Eindruck, aber diese Beschneidung des vermutlich erwachsenen Penisses kam mir einfacher und medizinisch sicherer vor, als die Säuglingsbeschneidung, auch wenn diese (die Säuglingsbescheidungen) offensichtlich auch von medizinischem Fachpersonal durchgeführt wurde.

„Beschneidungsverbot“
Gerne wird von einem Beschneidungsverbot gesprochen. Dies ist nicht richtig und auch ganz klar in dem Urteil dargelegt.
Bei dem Urteil handelt es sich um ein Verbot, für einen anderen Menschen, der nicht in der Lage ist seine Einwilligung wegen seinem Alter selbst geben zu können (sowohl sprachlich, wie auch auf Grund der fehlenden Erfassungsmöglichkeit) eine solche „einschneidende“ Entscheidung zu fällen. Jeder, egal welcher Religion darf sich Bescheiden lassen, wenn er lt. Gesetz in der Lage ist eine qualitative und bewusste Einwilligung zu äußern. Nach den derzeitigen Gesetzen ist dies nicht etwa erst mit 18, sondern nicht genau definiert. Das aber ein Säugling oder Kleinkind nicht in der Lage ist die Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, dürfte auch für jeden ersichtlich sein.

Warum gerade Muslime sich nun Empören ist für mich nicht richtig verständlich. Die meisten Bescheidungen in Deutschland aus muslimisch-religiösen Gründen geschehen zwischen 4 und 10 Jahren, also nicht bei Säuglingen, aber auch nicht bei Menschen, die eine bewusste Einwilligung abgeben können. Alle Muslime, die sich zu Wort gemeldet haben reden von Tradition und nicht von der „Notwendigkeit“, das die Beschneidung zu einem bestimmten Alter zu erfolgen hat. Die verschiedenen Zeitpunkte der Beschneidung hängen wohl eher an der Kultur des früheren Heimatlandes der (evtl. schon vor Generationen) eingewanderten Muslime oder der Gemeinschaft, der man sich Anschließt, wenn man zum Islam konvertiert.
Ich denke, als jemand der außen vor steht (also nie dem Islamischen Glauben angehört hat), dass eine Beschneidung als traditionelle Handlung der Zugehörigkeit bei einer bewussten Entscheidung eigentlich eine konsequentere Handlung ist. Einer Beschneidung steht somit jedem Gläubigen offen. Dies wird Ihm, dem Gläubigen im Art 4 des GG garantiert. Ihm wird aber nicht per GG garantiert Dritten die Religionsfreiheit einzuschränken.

Im Judentum ist dies etwas anders. Dort beharren etliche jüdische Religionsgemeinschaften auf die Anforderung von Gott an Abraham zur Festigung des Bundes zwischen Gott und dem jüdischen Volk. Dies ist aber auch in den jüdischen Religionsgemeinschaften umstritten und nicht alle „jüdischen Glaubens“ folgen den Anforderungen der meisten jüdischen Religionsgemeinschaften. Nach Schätzungen sind in Deutschland zwischen 10% und 20% der jüdischen Glaubensanhänger nicht beschnitten. Diese sind nach dem was gerne in Zeitungsberichten geäußert wird somit von der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen. Bei Genesis/Moses heißt es, dass
„Mit acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten werden“
Aus diesem nehmen die meisten jüdischen Religionsgemeinschaften die Forderung, dass die Säuglinge am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden sollen. Also verlangt man hier eine wortwörtliche Befolgung der Worte aus der Tora/dem Alten Testament.
Nun, sowohl in der Übersetzung der Tora, wie auch in der Übersetzung der Bibel lese ich immer wieder:
Am Fleisch eurer Vorhaut sollt ihr beschnitten werden“ (Genesis)
„der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt“ (Genesis)
„Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden“ (Moses)
„Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches“ (Moses)

Nun, ebenso wie die Sklaverei und auch das Töten von Menschen aus religiösen Gründen nicht mehr praktiziert wird, scheint es mir hier noch stärker eine Frage der Auslegung.
Zum einen unterscheidet sich die (angeblich offiziell anerkannte) Übersetzung der Tora/Torah von der Bibel (Luther-Übersetzung). Während die Bibel von
„Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“
schreibt, heißt es in der Übersetzung der Torah:
„Mit acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten werden“.

Wie ich schon in meinem ersten Artikel geschrieben habe, könnte ich mir vorstellen, dass gerade mit dem „achten Tage“ auch der Bund mit Gott zu geschehen hat, wenn der Knabe/Gläubige in die Religionsgemeinschaft aufgenommen wird, was bei einem Säugling noch nicht der Fall ist, sondern erst mit der „Bar Mitzwa“. Erst hier trägt der jüdische Junge die religiöse Verantwortung selbst. Er wird sozusagen Sinnbildlich in die Religionsgemeinschaft „geboren“.
Zudem kann ich weder bei der Bibel, noch bei der Tora-Übersetzung eine klare Aussage darüber finden, das die Vorhaut „entfernt“ werden muss. „Am Fleich seiner (Eurer) Vorhaut“ klingt für mich eher so, das die Vorhaut einen Schnitt bekommen sollte und nicht das diese Entfernt werden soll. Ansonsten macht für mich die Feststellung zum nicht „Beschnittenen“ keinen Sinn:
„Ein vorhautiger Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt“
Es gibt da doch scheinbar einen Unterschied von „vorhätigen Männern“, die beschnitten sind und welche die nicht beschnitten sind. Ansonsten macht für mich dieser Satz in der Tora wenig Sinn, da es dann eher Sinngemäß:
„Ein vorhautiger Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt“

Zudem erwähnt hier anscheinend Gott, dass nicht ein Säugling mit 8 Tagen wegen einer Beschneidung entsprechende Konsequenzen zu tragen hat, sondern der nicht beschnittene vorhäutige „Mann“. Auch wird hier die Entscheidung dem „vorhäutigen Mann“ zugeordnet, da es in der Textstelle heißt: „sich nicht beschneiden läßt“ und nicht das er nicht beschnitten „wurde“.
Mann kann hier also von einer „freien Entscheidung“ eines Mannes sprechen, auch wenn das Wort frei bei den Konsequenzen (…, gerodet werde solch Wesen aus seinen Volkleuten, meinen Bund hat er gesprengt“) eher eine rein theoretische ist.
Eine Entscheidung, eines vorhäutigen Mannes, ob er sich Beschneiden lässt (in dem landläufigen Sinne) ist von allen Grundrechten gedeckt und es besteht für diesen kein „Beschneidungsverbot“, wie es manche reißerischen Überschriften vorgaukeln.
Einen kleinen (symbolischen) Schnitt in das „Fleisch der Vorhaut“ könnte ich übrigens eher mit einer Impfung gleich setzen. Dies würde auch eher den symbolischen Handlungen anderer Traditionen gleich kommen, wie z.B. auch die -von mir persönlich abgelehnten- Säuglingstaufe.

„Die Selbstverpflichtungen“
Um auf noch ein weiteres Thema zu kommen, sind Internationale Abkommen, zu dessen Beachtung sich viele Länder und darunter auch die meisten Länder mit Muslimischen Mehrheiten und Israel verpflichtet haben. Und eben auch Deutschland.
Die verschiedenen Aspekte des Grundgesetzes, der EU-Menschenrechtskonvention und der UN-Menschenrechtskonvention habe ich bereits in meinem letzten Artikel mit dem „reißerischen“ Titel „Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre“ auf gegriffen.
In allen wurde mir recht deutlich, das „jeder“ das recht auf Religionsfreiheit hat und nicht die (Religions-) Gemeinschaft das Recht auf die Religionsfreiheit Dritter hat.
Aber eine internationale Vereinbarung, zu der sich alle (außer USA und Somalia), auch Deutschland, die UN-angeschlossenen muslimischen Länder und Israel verpflichtet haben, ist die UN-Kinderrechtskonvention. Diese hatte ich im letzten Artikel komplett aus meinen Betrachtungen ausgeblendet gehabt.
Dabei ist diese noch eindeutiger:

Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
[…]
Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
* Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
* Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
[…]
Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]
1 Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
2 Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
3 Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
[…]
Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung]
a Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
b Diverse Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahme zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
[…]
Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]
a Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
b Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
– a. die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
– b. sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
– c. Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
– d. eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
– e. sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
– f. die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.
c Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.
d Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

(Quelle: kid-verlag.de – ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES | UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut | Texte in amtlicher Übersetzung)

Ich habe extra mal die entsprechenden Artikel im Ganzen hier zitiert, obwohl bei manchen nur Teile davon Interessant sind. Wie gesagt, Deutschland hat sich sei ca. Mitte 2010 (vorher gab es Vorbehalte bezüglich Abschiebungsverbot von Kindern) verpflichtet diese Kinderrechtskonvention uneingeschränkt (und ohne „Vorbehalte“) anzuerkennen und zu befolgen. Ebenso haben sich bis auf USA und Somalia, die die UN-Kinderrechtskonvention bisher nicht unterschrieben haben und einigen wenigen Ländern, die die Unterzeichnung mit Vorbehalten getätigt haben (z.B. Schweiz) alle Staaten der UN mit Ihrer Verifizierung verpflichtet diese Anzuerkennen.

Schauen wir uns nun diese UN-Kinderrechtskonvention an, die von Deutschland, den meisten muslimischen Staaten und auch dem israelischen Staat uneingeschränkt angenommen wurde.
Das beginnt mit der Definition „Kind“. Im Art.1 heißt es dazu dass diese bis zu einem bestimmten Alter geht und es gibt keine Aussage, dass diese irgendwann erst beginnt. Das ist ja auch immer eine spannende Frage, wann das Leben und somit auch das kindliche Leben beginnt. Unstrittig dürfte aber sein, das mit der Geburt ein eigenständiges Leben beginnt, das man getrost umgehend durch die UN-Kinderrechtskonvention geschützt sehen muss. Also sind die hier wegen des Beschneidungskonflikt Betroffenen auch unter dem Aspekt der UN-Kinderrechtskonvention zu sehen.
Als nächstes neben den ganzen anderen Rechten und Schutzgeboten kommt man zum Art. 12, dass den Kindern entsprechend ihres Alters und Reife eigene Entscheidungen und Meinungen zubilligt. Dies könnte durch irreparablen Handlungen durch die Erziehungsberechtigten unterhöhlt werden. Zwar impliziert dieser Artikel auch, das Entscheidungen bei fehlender Reife durch Erziehungsberechtigte (im Idealfall die Eltern) getroffen werden können, aber weitere Artikel sind da einschränkend.
Schon 2 Artikel weiter, im Art. 14 stellt die UN-Kinderrechtskonvention fest, dass das Kind (und nicht etwa die Eltern) das recht auf (unter Anderem) die Religionsfreiheit hat. die Unterzeichneten Staaten haben sich zur Achtung dieses Kindrechtes verpflichtet. Durch Handlungen vor der entsprechenden „Reife“ (gemäß Art. 12) wird diese Freiheit zumindest psychisch eingeschränkt (von der körperlichen Einschränkung, ob als solche später von Betroffenen so wahrgenommen oder nicht mal abgesehen).
Der Art. 19 soll Kinder vor Gewaltanwendungen bewahren. Die unterzeichneten Staaten verpflichten sich dazu die Kinder vor „vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung“ zu schützen (und noch vor vielem mehr). das dieser Schutzauftrag nichtbei der Familie oder dem privaten Bereich endet wird ebenfalls sehr deutlich gemacht:
„solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“
Es wir also gerade ein Schutz zugesprochen, so lande sich ein Kind in Obhut befindet, also bis zu dem Zeitpunkt wo er „Reif“ für bestimmte eigene Entscheidungen ist oder eben nach der Definition der UN-Kinderrechtskonvention kein Kind mehr ist.
Neben dieser schon recht eindeutigen Schutzverpflichtung der Unterzeichnerstaaten stellt der Artikel 24 auch noch im Punkt „c“ fest, das:
„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.“
Ein nicht medizinisch notwendiger Eingriff ist für die Gesundheit eines Kindes abträglich. Sei es kurzfristig durch die medizinisch unnötige Heilzeit oder auch durch Langzeitwirkungen, sowohl seelisch, psychisch, wie auch körperlich. In welchen Umfang udn in welcher stärke frühkindliche Traumas sich auf das weitere Leben auswirken kann man noch nicht sagen, aber das es Auswirkungen hat, ist für mich unbestritten. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen gehören meiner Meinung auch der spätere psychische Druck durch diese irreparable Handlung an Säuglingen und Kindern (die nicht die nötige Reife haben).

Trotzdem ich mich die letzten Tage wieder intensiv mit dem Thema Beschneidung befasst habe, komme ich für mich zu dem Schluss, dass die Beschneidungen von Säuglingen und Kleinkindern nicht religiös oder gesellschaftlich als notwendig anzusehen sind. Rechtlich sind sie meiner Meinung nach sowohl nach nationalem Recht, wie auch durch internationale Verträge und Abkommen nicht gedeckt. Im Gegenteil. Hinzu kommt, dass ich persönlich glaube, dass auch in den Ländern, aus denen die Tradition nach Deutschland gekommen ist (vor allem bei den muslimischen Glaubensrichtungen) oder hier im Laufe der Jahrhunderte gewachsen sind (bei den jüdischen Mitbürgern und den israelischen Staat als den „geistigen“ jüdischen Staat) diese Beschneidungen in dieser Form nicht durch die Vereinbarung (der UN-Kinderrechtskonvention) gedeckt ist. Aber um diese Länder geht es bei dieser Rechtsprechung durch das LG Köln nicht und ich mische mich nicht in deren Souverän ein.


Nachsatz zu dem „Kindeswohl“ und die (beiden großen) christlichen Kirchen

Mit erstaunen hatte ich festgestellt, dass sich die beiden großen christlichen Kirchen umgehende zu Wort gemeldet hatten. Unter anderem Einrichtungen, die unter der Leitung von diesen beiden großen Kirchen standen und stehen sind Orte der Kindesmisshandlung gewesen. Die versprochene Aufarbeitung ist bis Heute nicht erfolgt. Weiter steht Vertuschung vor Aufarbeitung und Schutz der Opfer und zukünftiger Schutzbefohlener. Neben der Neigung, die eigenen Missstände zu vertuschen und die Ursachen nicht zu behandeln ist auch der weiter ausgeübte seelische Druck auf Opfer nicht hinnehmbar.
Im Blick auf dieser derzeitige Situation der beiden großen christlichen Kirchen spreche ich persönlich Ihnen eine Mitsprache über Dinge bei denen es um das Kindeswohl geht ab!

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ACTA wurde ad Acta gelegt – Vorerst

Man/Wir haben es geschafft, ein kleines Stück persönliche Freiheit für jeden.
Der Vertrag ACTA wird von der EU nicht unterzeichnet.
Die CDU ist Enttäuscht, wollte Sie doch gerne, das die Entscheidung für oder gegen ACTA verschoben würde, bis nach der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof. Diese Entscheidung wird aber erst in ca. 2 Jahren erwartet.

Wer nun denkt, dass die Überwachungsbestrebungen vom Tisch sind, wird sich täuschen. Schon am Beispiel Deutschland kann man erkennen, dass dem nicht so ist. Das deutsche Verfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung als Verfassungswidrig gekippt. Nicht weil eine Datenspeicherung als solches illegal wäre, sondern weil das Gesetz zu allgemein gehalten war. Nun sitzen die Juristen zusammen und überlegen, wie man die Datenspeicherung doch noch durch bekommt, ohne dass man wieder an dem Verfassungsgericht scheitert. Ein Interesse den Bürger zu schützen und nicht in ein Generalverdacht zu setzen gibt es nicht.
Ebenso werden die Bestrebungen auf der EU-Ebene nicht durch die Ablehnung des ACTA-Vertrages enden. Dabei wird jetzt gerne darauf verwiesen, dass durch die Ablehnung des ACTA-Vertrages die Produktpiraterie weiterhin nicht bekämpft werden kann. Auch wird behauptet, das die Gegner von ACTA falsche Aussagen gemacht haben.
Man spricht davon, dass die Ziele des Vertrages von ACTA verfälscht worden seien. Besonders in dem Film, der viele aufgerüttelt hat:

Aber gerade bei dem Film wird deutlich, was auch in Deutschland schon immer Realität ist. Nicht die Idee oder die Absicht eines Gesetzes oder Abkommens ist später entscheidend, sondern das was mit solch einem Vertrag/Gesetz möglich ist. oder wie es Einstein gesagt haben soll, als er die Atombomben-Entwicklung stoppen wollte, als Klar war, das Nazi-Deutschland keine solche hatte und auch in der Entwicklung nicht so weit war: „Wer ein Spielzeug hat, der will auch damit spielen“. Und die Geschichte hat bewiesen, dass er Recht behalten hat.
Ebenso verhält es sich mit Datenspeicherung oder ACTA. Es mag durchaus so sein, das Politiker und evtl. auch Firmen bei dem Vertrag an Produktpiraterie denken, aber die Möglichkeiten dieses Abkommens gingen viel weiter. Sie waren sozusagen ein Freibrief für die komplette Überwachung. Das wird aber nicht genutzt oder nur in Einzelfällen, wo es einen verdacht gibt?
Nun, ist es nicht erst einige Monate her, das heraus kam, dass 4,2 Millionen Telefonverbindungen im Rahmen der Autobrände in Berlin gespeichert wurden und obwohl durch diese Speicherung keine Täter ermittelt werden konnten wurden weder die von der Speicherung betroffenen informiert, noch eine Ordnungsgemäße Vernichtung (Löschung) der Datensätze vorgenommen. Und noch Monate später, über jede Datenspeicherfrist hinaus gehend waren rund 1,7 Millionen Datensätze gespeichert.
Bezeichnend dabei war die Aussage der Polizeipräsidentin Koppers dabei:

Auch die kommissarische Polizeipräsidentin Koppers rechtfertigte die massenhafte Abfrage der Handydaten. „Der Berliner Polizei ist nichts vorzuwerfen“, sagte Koppers. „Wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit dazu gibt, darf sich niemand wundern, wenn davon Gebrauch gemacht wird.

(Quelle: Berliner Morgenpost – Autobrände | 4,2 Millionen Handydaten überprüft)

Siehe dazu auch: Gehirnsturm – Autobrände, 4,2 Millionen Telefonverbindungen und nicht ein konkreter Hinweis

Diese Aussage ist auch für solche Vorhaben wie Datenspeicherung und ACTA wichtig. Es zählt nicht, was man mit dem Gesetz/Vertrag/Abkommen erreichen will, was zählt ist welche Möglichkeiten ein solches Gesetz bietet. Die Geschichte beweist, dass diese Möglichkeiten dann auch bis zur (und über) die Grenzen der Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Deswegen muss man auch weiterhin Wachsam sein. Spätestens nach einem Urteil durch den EUGH (Europäischen Gerichtshof) werden einige Politiker und Lobbyisten sich wieder daran setzen im Rahmen dieses kommenden Urteils ein für Sie möglichst weitreichendes Gesetz oder Vereinbarung auch gegen die Interessen und Freiheiten der Bürger einzusetzen.

Anmerkung:
Ich bin nicht mit allen Aussagen die im Rahmen des ACTA gemacht wird einverstanden.
Gerade bei dem obigen Film bin ich wegen der Erläuterung bezgl. Kopien und dem Original (Minute ca. 0:52 bis 1:14) nicht der gleichen Meinung (ich sehe das differenzierter). Wobei ich das Recht auf Privatkopie (vom rechtmäßig erworbenen Original) für richtig halte.
Die Gefahr, die solch ein Abkommen in sich birgt sind für mich in der Güterabwägung weit aus gefährlicher.

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Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre

Eins Vorne weg, es geht nicht um Religion und was dort Richtig und Falsch ist. Und dass hier die Beschneidung von Mädchen und Frauen nicht vorkommen, ist keine Ignoranz oder Befürwortung, sondern ist dem Urteil geschuldet, das sich auf eine bisher in Deutschland (im Gegensatz zur Mädchenbeschneidung) juristisch geduldeten Jungenbeschneidung bezieht.

Seit einigen Tagen gibt es Aufregung in Deutschland. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil das Grundrecht auf die „körperliche Unversehrtheit“ über das Grundrecht auf „Religionsfreiheit“ gestellt.
Soweit die Aussage, wenn man das Geschwätz der Religionsfunktionäre und Religionseiferer verfolgt.
Dies ist aber soweit nicht Richtig. Das Gericht hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes höher angesetzt als die Religionsfreiheit der Eltern!
Das zum Ersten. Es geht hier in der Entscheidung also nicht um die Religionsfreiheit des Kindes, sondern die der Eltern, das sollte man sich zuerst einmal vor Augen führen. Die nächste Frage ist, haben die Eltern das Recht wegen „Ihrer“ Religionsfreiheit ein Kind unnötigerweise körperlich zu beschädigen?
Ich weiß „beschädigen“ hört sich nicht gerade menschlich an. Aber wie ist das? Darf ein Fahrer eines Feuerwehrauto ein etwas ungünstig parkendes Fahrzeug (und damit auch ohne Beschilderung falsch parkendes Auto) einfach rammen? Ich wäre gespannt über die Antwort von vielen Lesern. Es kommt nämlich einfach nur auf die Situation an. Fährt der Fahrer „nur“ gerade zu einer Inspektion, dann nicht. Handelt es sich aber um einen Einsatz, bei dem zu Befürchten ist, das Menschen gefährdet sind, dann darf er das Fahrzeug auch mit Gewalt beiseite schieben (Natürlich nicht willkürlich, wenn es eine vertretbare andere Alternative gibt).
Zurück zur Religionsfreiheit. Der Gesetzgeber hat neben der positiven Religionsfreiheit (also der Zugehörigkeit zu einer Religion) auch die negative Religionsfreiheit (also die Nichtzugehörigkeit zu einer Religion) sicher gestellt. Da auch religiöse und moralische Erziehung und Ausbildung ein wesentlicher Bestandteil der freien Religionsausübung/-wahl ist, hat der Gesetzgeber nicht konsequenter Weise die freie Religionsausübung an einer bestimmten Altersgrenze gebunden, wie es sonst in vielen anderen Dingen ist (z.B. Strafmündigkeit), sondern schon recht früh den Bürgern sich für eine freie Wahl einer (positiven, wie negativen) Religionszugehörigkeit ausgesprochen. So darf jeder Bürger sich theoretisch mit 14 Jahren frei entscheiden, ob und zu welcher Religion er gehören will. Wenn man bedenkt, welch ein tiefer Einschnitt dies in die Rechte der Eltern bedeutet, gerade vor dem Hintergrund, dass ansonsten Eltern Kindern in diesem Alter noch so ziemlich alles Vorschreiben können.
Auf der anderen Seite zeigt es auch auf, welches hohe Gut eben die Religionsfreiheit für das Individuum in Deutschland einnimmt. Das ist auch gut so, egal was ich oder andere von einzelnen Religionen oder Glaubensgemeinschaften im allgemeinen so halten.
Führt man sich dies vor Augen, so ist die Entscheidung des Kölner Landgerichtes nur zu begrüßen. Es ist ein Meilenstein für die Wahrung der Religionsfreiheit.

Der Zentralrat der Juden sprach so auch direkt unverständlicher Weise von einem Einschnitt der Religionsfreiheit.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht im Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet hat, einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.

(Quelle: Zentralrat der Juden – Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen)

Und hier sieht man direkt auch der gedankliche Fehler dieser Argumentation. Die Freiheit der „Religionsgemeinschaften“ ist hier nicht Thema sondern die Religionsfreiheit des Individuums in Verbindung mit seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Gemeinschaft darf gerne die Zugehörigkeit mit (legalen) Ritualen verknüpfen.

Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.

(Quelle: Zentralrat der Juden – Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen)

Das kann man ebenso sehen, wie im Mittelalter, dass alle Untertanen von Fürsten automatisch Katholiken oder Evangelisch waren. Deswegen gibt es ja immer noch eher katholische und evangelische Gebiete in Deutschland und nicht etwa, weil sich diese Bevölkerung kollektiv für eine Glaubensrichtung entschieden haben.

Die Aussage stützt sich wohl auf die Genesis-Schriften in der Tora:

Gott sprach zu Abraham: Du aber, du wahre meinen Bund, du und dein Same nach dir in ihre Geschlechter. Dies ist mein Bund, den ihr wahren sollt, zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Beschnitten unter euch sei alles Männliche. Am Fleisch eurer Vorhaut sollt ihr beschnitten werden, das sei zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Mit acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten werden, in eure Geschlechter, Hausgeborner und von allirgend Fremdem um Geld Erworbner, der also nicht deines Samens ist, beschnitten werde, beschnitten dein Hausgeborner und dein Gelderworbner, mein Bund sei an eurem Fleisch zum Weltzeit-Bund. Ein vorhautiger Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt, gerodet werde solch Wesen aus seinen Volkleuten, meinen Bund hat er gesprengt.

(Quelle: Genesis 17, 9 – 14)

Im Alten Testament nach der Luther-Übersetzung liest sich dies so:

Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.

(Quelle: 1. Mose – Kapitel 17; 9-14)

Es ist nicht von Religion die Rede, sondern einem „Bund“ und nimmt man den letzten Satz in beiden Schriften (die Verstoßung/Ausrottung des Unbeschnittenen aus dem Volk) ein „Völkerbund“. Dies hat also nichts mit Religion zu tun, sondern ist eine Tradition aus einem Völkerbund heraus. Hier greift also das rufen nach der Religionsfreiheit nicht. Auch wird hier deutlich, das ein Zwang vorgesehen ist, da alle im „Haushalt“ lebenden, auch z.B. Sklaven beschnitten werden sollen. Es liegt also keine Freiheit, geschweige denn Religionsfreiheit vor.

Da nahm Abraham seinen Sohn Ismael und alle Knechte, die daheim geboren, und alle, die erkauft, und alles, was männlich war in seinem Hause, und beschnitt die Vorhaut an ihrem Fleisch ebendesselben Tages, wie ihm Gott gesagt hatte. Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, da er die Vorhaut an seinem Fleisch beschnitt. Ismael aber, sein Sohn, war dreizehn Jahre alt, da seines Fleisches Vorhaut beschnitten ward. Eben auf einen Tag wurden sie alle beschnitten, Abraham, sein Sohn Ismael, und was männlich in seinem Hause war, daheim geboren und erkauft von Fremden; es ward alles mit ihm beschnitten.

((Quelle: 1. Mose – Kapitel 17; 23-27)

Gerade die Umsetzung dieses „Gebotes“ zeigt, das es hier nicht um „Glauben“ oder „Religion“ ging. Es wurden alle, egal ob Sohn oder Leibeigener (=Sklave) gekennzeichnet. Das Abraham dabei lt. Bibel schon 99 war und sein Sohn 13 war für den Völkerbund kein Problem. Auch scheint der Glaube nicht Maßstab dieser Handlung zu sein, da sonst nicht „alle“ männlichen Bewohner des Hauses Abraham beschnitten wurden, sondern auch die nicht zur Familie gehörenden Männer im Haus.
Das Gott auf Grund seinen Worten nicht ein Absolutismus verlangt kann man wenige Kapitel später nachlesen:

Gott sprach: Nimm deinen Sohn, deinen einzigen, den du liebst, Isaak, geh in das Land Morija und bring ihn dort auf einem der Berge, den ich dir nenne, als Brandopfer dar.
Frühmorgens stand Abraham auf, sattelte seinen Esel, holte seine beiden Jungknechte und seinen Sohn Isaak, spaltete Holz zum Opfer und machte sich auf den Weg zu dem Ort, den ihm Gott genannt hatte.
[…]
Abraham nahm das Holz für das Brandopfer und lud es seinem Sohn Isaak auf. Er selbst nahm das Feuer und das Messer in die Hand. So gingen beide miteinander.
[…]
Als sie an den Ort kamen, den ihm Gott genannt hatte, baute Abraham den Altar, schichtete das Holz auf, fesselte seinen Sohn Isaak und legte ihn auf den Altar, oben auf das Holz. Schon streckte Abraham seine Hand aus und nahm das Messer, um seinen Sohn zu schlachten. Da rief ihm der Engel des Herrn vom Himmel her zu: Abraham, Abraham! Er antwortete: Hier bin ich. Jener sprach: Streck deine Hand nicht gegen den Knaben aus und tu ihm nichts zuleide! Denn jetzt weiß ich, dass du Gott fürchtest; du hast mir deinen einzigen Sohn nicht vorenthalten.

(Quelle: 1.Mose 22; 2ff)
Nimmt man also diese Textstelle aus der gleichen Schrift, in der eine Glaubensgemeinschaft das recht heraus liest, Kinder zu beschädigen, scheint es so, das der Gott der Juden und Christen ein sehr unsicherer Gott war und sich seiner Gläubigen nicht sicher war. Er hat Sie zum einen „Markiert“ (ähnlich dem Schmiss bei Studentenverbindungen oder Tätowierungen bei anderen Völkern) durch Beschneidung und „geprüft“, bzw. seine Anweisung (des Opfers) widerrufen lassen. Auf der anderen Seite kann man daraus auch eine vermeintlich humanitäre Einstellung dieses Gottes heraus lesen. Er verzichtet auf das Opfer in dem Wissen, das er von Abraham, als Vater des „markierten“ Volkes gefürchtet wird, also Macht über Ihn hat. Soviel Macht, das er nicht nur seinen Kindern Schmerzen und Verstümmlung zufügt, nein auch bereit ist diese für Ihn zu Töten.
Das dies nach diesen Schriften eine Entwicklung darstellt, kann man sehen, wenn man die Geschichte des „markierten“ Volkes weiter verfolgt, so heißt es auch im 2. Buch Moses:

Und Gott redete alle diese Worte:
Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht. Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen; und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.
Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.
Gedenke des Sabbattags, daß Du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle dein Dinge beschicken; aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun noch dein Sohn noch deine Tochter noch dein Knecht noch deine Magd noch dein Vieh noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest in dem Lande, daß dir der HERR, dein Gott, gibt.
Du sollst nicht töten.
Du sollst nicht ehebrechen.
Du sollst nicht stehlen.
Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles, was dein Nächster hat.

(Quelle: 2. Buch Moses Kapitel 20; 1-17)

Durch die 10 Gebote, die Moses empfangen hat (bzw. die Worte, die Gott zu dem „markierten“ Volk gesprochen hat) wurden weitere Änderungen in den Regeln des „markierten“ Volkes vorgenommen. So relativiert er, der Gott seine vorherige Kompromisslosigkeit auf eine Bestrafung bis zu 4 Generationen („den Kindern bis in das dritte und vierte Glied“). Und er stellt moralische Grundsätze auf, die er scheinbar für sein Volk für notwendig hielt. Das zur gleichen Zeit bereits die gesamte Welt mit Völkern besiedelt waren, die ebenfalls auf Basis moralische Wertesysteme, zum Teil seit Jahrhunderten bestanden, wirft ein nicht gerade gutes Licht auf das Volk.

Trotz allen Suchens konnte ich keinen Hinweis auf Beschneidung im Koran entdecken, erinnere mich auch nicht in dieser solches gelesen zu haben.
In einer Sammlung von Schriften über die Aussagen und Taten des Propheten Mohammed kann man mehrere Stellen lesen. Dabei handelt es sich immer um Berichte von „Abu Huraira“ in dem er über die angeblichen Worte von dem Propheten berichtet. So z.B. so:

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Abraham, Allahs Friede auf ihm, vollzog für sich die Beschneidung, als er im Alter von achtzig Jahren war, und bediente sich dazu der Axt.“ [BUCHARI:780]

(Quelle: „Die Beschneidung im Islam“, Referat gehalten von Cédric Poyet)
und:

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra (bei Erschaffung des Menschen) gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“ [BUCHARI:1216]

(Quelle: „Die Beschneidung im Islam“, Referat gehalten von Cédric Poyet)

Nach weiteren Recherchen kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass die Beschneidung allein auf angebliche Worte des Propheten, die durch jene „Abu Huraira“ überliefert wurden. Im Koran selbst, der Schrift die dem Propheten Mohammed von Gott/Allah ins Herz geschrieben wurde, findet sich dazu nichts.
Auch wird hier die Praxis der Beschneidung der Vorhaut in den Ländern/Gebieten unterschiedlich gehandhabt. Es scheint dabei aber einhellig zu sein, dass es im Islam keine Vorschrift über den Zeitpunkt der Beschneidung gibt. So werden je nach Gebiet von Säuglingen, wie auch bei Jungen zwischen 7 und 10 Jahren Beschneidungen durchgeführt. Einen Religiösen Grund dafür, eine Beschneidung vor der Entscheidungsmündigkeit des zu Beschneidenden vorzunehmen gibt es nicht, ebenso wie man je nach Glaubensauslegung (da der Koran nichts von einer Beschneidung verlauten lässt) auch ein Muss der Beschneidung nicht unbedingt erkennen kann.

Die Christen spalten sich hier ebenfalls. Ein Teil der Christen (z.B. Koptisch-Orthodoxe Kirche und Äthiopisch-Orthodoxe Kirche) führt Beschneidungen durch, wobei sie sich dabei eben wieder auf das Alte Testament mit dem Buch Moses beziehen, in dem Abraham die Beschneidung von Gott befohlen wurde. Andere Christen führen keine Beschneidung durch und beziehen sich dabei auf Aussagen von Petrus, der von einer Beschneidung des Herzens spricht, also einer „geistigen“ Beschneidung (oder einfacher gesagt, dem „Glauben“). Eine weitere Textstelle ist im „Evangelium nach Thomas“ zu finden:

Seine Jünger sprachen zu ihm: „Nützt die Beschneidung oder nicht?“
Er sprach zu ihnen: „Wenn sie nützte, würde ihr Vater sie beschnitten aus ihrer Mutter zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geiste hat vollen Nutzen gehabt.“

(Quelle: Evangelium nach Thomas (53))

So weit also der Hintergrund der „traditionellen“ Beschneidungen. Bei den Juden die „Völkerzugehörigkeit“ und bei den Moslems auf Grund der überlieferten Worte eines Zeitgenossen von dem Propheten Mohammed. Die Christen, die Beschneidungen durchführen setzten nach dem Alten Testament somit den „Vökerbund“ zwischen dem Auserwählten Volk und Gott weiter. Eine religiöse Begründung der Beschneidung ist damit in meinen Augen ebenfalls nicht begründet.

Dann gibt es noch medizinische Begründungen einer Beschneidung.
Neben Vorhautverengungen, werden oft angeblich geringere Gebärmutterkrebserkrankungen bei Frauen für eine medizinische Entfernung der Vorhaut angegeben. Angeblich soll die WHO (Weoltgesundheits Organisation) auch die Vorhautentfernung zur AIDS-Vorsorge empfehlen. Diese soll die Infektionsgefahr auf 66% verringern.
Aber eins nach dem anderen.
Die angebliche Vorhautverengung kann bei Säuglingen noch gar nicht diagnostiziert werden, da die Vorhaut noch mit der Eichel verwachsen ist. Auch ist es inzwischen so, dass wirkliche Vorhautverengungen oft durch Dehnung mit entsprechenden Salben und kleine Einschnitte in der Vorhaut behoben werden können. Die Zahl der wirklich notwendigen Entfernungen der Vorhaut sind inzwischen nur noch selten medizinisch notwendig.
Angeblich soll eine entfernte Vorhaut die Erkrankungswahrscheinlichkeit von Gebärmutterkrebs bei Frauen verringern. Dabei geht es darum, dass beschnittene Männer weniger von den „Humanen Papillomavirus“ befallen seien, das unter anderem Gebärmutterhals- sowie Peniskrebs auslösen kann. Fest zu halten ist, das eine entsprechende Hygiene und entsprechende Aufklärung die Gefahr ebenso und besser behebt, als eine Beschneidung, die eine Infektion verringert, aber nicht behebt!
Das Beschnittene Männer angeblich eine geringere HIV-Infektion (AIDS) haben wie beschnittene ist erst mal erstaunlich und die Zahlen dazu sind laut Focus „10,2 Prozent“ bei Beschnittenen und „22 Prozent“ bei unbeschnittenen Männern. Das ist die eine Zahl, spannend ist was danach dort steht:

Bei der weitaus größeren Gruppe, die nicht wusste, ob ihr Sexualpartner HIV-positiv war, war der Unterschied in der Infektionsrate statistisch nicht bedeutsam (2,5 Prozent gegenüber 3,3 Prozent).

(Quelle für alle Zahlen zur HIV-Infektion und Zitat: FOCUS Online – Beschneidung bremst Viren)

Also bei der weit aus größeren Gruppe der Sexualpartner, bei denen ein Partner HIV-Positiv war, der Andere dies aber nicht wusste, war die Infektion bei beiden recht gering.
Ich würde sagen, dass hier einfach das Gehirn ausgesetzt hat. Wenn mein Partner (Egal, ob nun Homo oder Hetero) oder ich HIV-Infiziert ist, dann schütze ich mich, egal ob Ich nun Beschnitten bin oder nicht. Und Liebt mein Partner mich, bzw. ich Ihn, dann achtet er auch darauf, das man sich beim Sex schützt. Die Zahlen zeigen in meinen Augen nur, dass die Partner miteinander erstaunlich unverantwortlich umgehen.
Als Beispiel nehmen wir mal die Autofahrer. Angenommen in einer innerstädtischen Straße wären alle Beschränkungen aufgehoben. Die Autos dürfen so Schnell wie sie Wollen fahren und man braucht nicht angeschnallt zu sein. Man stellt fest, dass bei Unfällen XX% Fußgänger Sterben und XX% Autofahrer. Bei Studien stellt man fest, das Autofahrer, die sich trotz aller Freiheiten angeschnallt haben bei Unfällen prozentual weniger oft sterben als bei Unfällen mit nicht angeschnallten Fahrern. Also regelt man nun, dass Autofahrer sich anzuschnallen haben. Das dies aber dem Fußgängern nichts hilft, wird ignoriert. Diese sterben weiterhin wie gehabt, aber stolz verkündet man, das die Sterblichkeit auf dieser Straße um XX% zurück gegangen ist. Sorgt man statt dessen für eine vernünftige Verkehrsführung und auf alle Verkehrsteilnehmer angepasste Regeln, so kann man die Unfälle und auch die Sterblichkeit um ein vielfaches senken.
Die WHO empfiehlt angeblich die Beschneidung von Männern zur HIV-Präsentation. Mal abgesehen, dass damit keine Infektion verhindert werden kann, sondern nur das Lotteriespiel einer Infektion zu Gunsten der Nichtinfizierten verschoben wird, hat sich die WHO nicht einfach für eine flächendeckende Beschneidung ausgesprochen. In der Mitteilung zu dem Thema Beschneidung und HIV heißt es ausdrücklich:

Male circumcision has strong cultural connotations implying the need also to deliver services in a manner that is culturally sensitive and that minimizes any stigma that might be associated with circumcision status. Countries should ensure that male circumcision is provided with full adherence to medical ethics and human rights principles, including informed consent, confidentiality, and absence of coercion.

(Quelle: WHO – WHO and UNAIDS announce recommendations from expert consultation on male circumcision for HIV prevention)

Was frei übersetzt ungefähr dies hier heißt:

Männliche Beschneidung hat starke kulturelle Konnotationen impliziert die Notwendigkeit, auch für Leistungen in einer Weise, die kulturell sensitiv ist und dass minimiert die Stigmatisierung, die mit der Beschneidung Status verbunden sein können liefern. Die Länder sollten sicherstellen, dass männliche Beschneidung bei voller Einhaltung der medizinischen Ethik und Prinzipien der Menschenrechte, einschließlich der Einwilligung nach Aufklärung, Vertraulichkeit und Abwesenheit von Zwang wird zur Verfügung gestellt.

Der von mir hervorgehobene Satz zeigt eindeutig, dass es hier nicht um Beschneidungen an Säuglingen oder Kindern geht, sondern ohne Zwang und mit Einwilligung (also dementsprechend auch der Befähigung der Einwilligung) des zu Beschneidenden geschehen soll.
Das dieser vermeintliche Schutz nur ein Weg ist, macht auch nach der Veröffentlichung dieser Empfehlung der Direktor für die Abteilung HIV/AIDS der WHO klar:

„Aber selbst wenn zur Beschneidung gute neue Daten kommen, ist es wichtig zu sagen, dass das kein kompletter Schutz ist“, sagte Kevin De Cock, Direktor der WHO-Abteilung für HIV/Aids. Die Beschneidung müsse immer von anderen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Kondomen begleitet werden.

(Quelle: Stern – Beschneidung soll vor HIV schützen)

Mit dem Hintergrund dieser Aussage ist auch der Titel des Stern-Artikels irreführend („Beschneidung soll vor HIV schützen“), da die Beschneidung nicht vor HIV „schützt“, sondern „nur“ die Infektionsgefahr verringert.
Ein altes Chinesisches Sprichwort heiß frei aus dem Gedächtnis zitiert:
„Gebe einem Hungernden einen Fisch, so wird er einen Tag satt.
Lehre einem Hungernden Fischen, so wird er täglich satt.“

Übertragen heißt das, lehre den Menschen, die sich Infiziert haben oder in der Gefahr einer Infizierung stehen, die richtige Handlung, so bringt dies wohl mehr als alle Beschneidungen. In diesem Fall halt auch noch die Mittel, also Kondome.

Zu guter Letzt werden gerne „optische Gründe“ für eine Beschneidung herangezogen. Dabei klammert man sich an eine Studie aus Amerika die besagt, dass angeblich 3/4 der Frauen (Mütter kurz nach der Geburt eines Sohnes, 1988 in Iowa) eine beschnittenen Penis „natürlicher“ empfunden haben. Zum einen lag die Zahl der befragten Frauen bei 269, was für eine repräsentative Umfrage etwas zu gering sein dürfte, und es war auch nur eine bestimmte Zielgruppe (Frauen, die gerade einen Sohn geboren hatten) und was gerne von denjenigen, die diese Studie anführen vergessen wird zu erwähnen, dass von diesen 269 Frauen nur 22% der Frauen schon sexuelle Erfahrung mit unbeschnittenen Penissen hatten. Wie viele vorher überhaupt schon einen unbeschnittenen Penis gesehen hatten, ist nicht bekannt. Schließlich war die Umfrage im Jahr 1988 in dem prüden Amerika erfolgt. es kann also getrost gesagt werden, das diese Umfrage alles andere als Repräsentativ ist.
Bei den angeblich gesundheitlichen und kosmetischen Vorteilen ist fest zu halten, dass diese für Säuglinge und Kinder nicht von Relevanz sind, da diese noch nicht (freiwillig) sexuell aktiv sind.

Ich habe mir extra die Mühe gemacht, die Hintergründe der Beschneidungen in verschiedenen Religionen zu ergründen, da dies ja das Argument bezüglich der Beschneidungen ist, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit. Auch dieses Grundrecht selbst habe ich versucht für mich zu beleuchten.

Mein Fazit ist, dass ich keine „religiösen“ Gründe für eine Säugling- oder Kindesbeschneidung finden konnte. Somit ist eigentlich das Recht auf Religionsfreiheit nicht betroffen. Im Gegenteil für die Säuglinge und Kinder wird so das Recht auf Religionsfreiheit noch gestärkt, da diese nicht durch Fremdentscheidungen schon körperlich beeinflusst/markiert werden.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit im Grundgesetz ist nach meinem Verständnis ebenso wie das Recht auf Unversehrtheit ein Individualrecht, somit hat es mit Traditionen und Handlungen von Religionsgemeinschaften nichts zu tun, wie ich schon bei der Reaktion des Zentralrates der Juden weiter oben bemerkt habe.

Mir ist unverständlich, wieso die Moslems sich über dieses Urteil empören. Nach dem was ich gelesen habe, gibt es im Islam keine religiöse Begründung, für eine Säuglings- oder Kindesbeschneidung. Demnach ist eine Beschneidung auch noch möglich, wenn der Gläubige diese Entscheidung selbst treffen kann.

Im Judentum bezieht man sich auf die (angebl. Überlieferten) Worte von Abraham, die dieser von Gott erhalten haben soll. Wird ein Säugling zu Früh geboren oder ist es Krank geboren, wird der achte Tag ab der Genesung, bzw. der entsprechenden Kräftigung des Säugling berechnet. Bedenkt man, das Abraham selbst bei seiner Beschneidung je nach Schrift mindestens 80 Jahre alt war, kann man hier auch eine andere Interpretation finden. Jüdische Kinder können erst am religiösen Leben teilnehmen, wenn sie an der „Bar Mitzwa“ teilgenommen haben. Dann gelten sie als Religionsmündig und dürfen an den Gebeten teilnehmen. Dies ist in der Regel mit ca. 13 Jahren. Das bedeutet Symbolisch, dass erst hiermit der Junge in die Religionsgemeinschaft geboren wird und ein vollständiges Mitglied ist. Konsequent ist es auch diese jüdische Religionsmündigkeit als Maßstab für die Beschneidung zu nehmen. Mal abgesehen davon, dass ich 13 Jahre persönlich immer noch für zu früh halte, ist der Junge in dem Alter eher in der Lage selbst eine Entscheidung zu treffen.
Christen, die Beschneidungen vornehmen, sollten vor dem selben Problem stehen. Nicht die Taufe oder die Geburt macht die Säuglinge oder Kinder zu „Christen“. Erst die Firmung oder Konfirmation beendet die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft. Dementsprechend ist auch eine Beschneidung erst dann (wenn sie von der Glaubensgemeinschaft gefordert ist) sinnvoll und nachvollziehbar. Besonders, da die Christen nicht durch Ihre „Volkszugehörigkeit“ an dieses Ritual gebunden sind. Es dürfte sogar die leicht ironische Frage gestellt werden, ob ein nicht als dem „jüdischen Volk“ zugehörig geborener nicht erst dann dem „Völkerbund“ zugehörig sein kann, wenn er als Sklave bei einer jüdischen (von Volk her) Familie beschnitten wird.
In diesem Rahmen sei auch erwähnt, das ich persönlich die Säuglingstaufe für falsch und pervers halte. Verschiedene Freikirchen sehen dies auch so und erkennen diese Säuglings-/Kindstaufe nicht an. Diese verlangen dann von demjenigen, der Ihrer Kirche beitreten will eine neue Taufe und Taufen auch Ihre Kinder erst, wenn diese es selbst entscheiden können. Dies entspricht auch dem, was die Bibel über Jesus und seinem Lebensweg berichtet. Auch er lässt sich erst als Erwachsener von Johannes taufen, im vollen Bewusstsein, was er macht und eines seiner Bekanntesten Aussprüche lt. dem Neuen Testament ist:
„Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solcher ist das Reich Gottes. Wahrlich ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kindlein, der wird nicht hineinkommen. Und er herzte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie.“ (Markus Kapitel 10; 14-16)
Jesus stellte also fest, dass die Kinder auch so das Reich Gottes erworben haben, also ohne Taufe oder anderen Riten. Kinder, noch unschuldig und unbelastet durch Ihr bewusstes Tun sind die Vorbilder derer die Gottes Reich erlangen wollen, so steht es hier. Also erst durch das Bewusstsein des Handelns entsteht die Notwendigkeit der „Religion“ und der „Sühne“. Demnach können Kinder noch gar keiner Religion oder Kirche angehören, wenn man als Christ die angebl. Worte Jesus ernst nimmt. Von daher ist die Säuglings- oder Kindstaufe in meinen Augen ein religiöser mumpitz.

Bleiben noch die medizinischen und kosmetischen Gründe.
In Zeiten, wo Aufklärung und Hygiene die Gefahr auf fast 0 (wir halten Fest, die Beschneidung verhindert die gesundheitlichen Risiken nicht, sondern verringern nur die Anzahl der Erkrankten/Infizierten) setzen kann, ist die aufklärende Prävention weit aus effektiver, als das angeblich vorbeugende Beschneiden. Zu dem sind die gesundheitlichen Aspekte alle erst mit dem Beginn der sexuellen Aktivitäten von Interesse und es gibt in meinen Augen kein Grund dafür, dass man die Männer nicht erst dann entscheiden lässt, ob sie sich lieber Hygienisch verhalten und sinnvolle Schutzmaßnahmen ergreifen oder ob Sie das etwas besser zu Ihrem Gunsten stehende Lotteriespiel nach einer Beschneidung spielen wollen. (ich hoffe, der Leser erkennt die Ironie des letzten Satzes)
Natürlich kann es auch einen ästhetischen oder kosmetischen Grund für eine Beschneidung geben. Da aber Schönheit und das ästhetische Empfinden etwas höchst persönliches ist, ist es hier noch wichtiger, dass diese Entscheidung von dem Betroffenen frei und nach seinem rein persönlichen ästhetischen Empfinden getroffen wird oder sonstigen Gründen, die für Ihn maßgeblich sind.

Manchmal kommt bei als Begründung, das es sich ja „nur“ um einen minimalen Eingriff handelt und dieser für die Babys angeblich weniger Schmerzlos sei. Diese Behauptung, das es „nur“ ein minimaler Eingriff sei spricht ja erst recht dafür, dass es geschieht, wenn der Betroffene dies bewusst selbst entscheiden kann. Ich habe mal miterlebt, wie ein Kleinkind (noch nicht in der Lage zu Sprechen) reagierte, das sich schwer die Hand an einer Herdplatte verbrannt hat. Das Schmerzempfinden, das ich in den nächsten Wochen beobachten konnte widerspricht der These, das Säuglinge und Kleinkinder weniger Schmerzen empfinden. Bloß weil es seinen Schmerzen keine Worte geben kann, bedeutet es nicht, das ein Säugling nicht auch Schmerzen empfindet, besonders in einem Bereich, wo viele Nerven enden. Ich empfinde solche Behauptungen für eine Anmaßung. Inzwischen wissen wir ja auch, das selbst Pflanzen auf bestimmte Reize reagieren. Auf Reize, die uns Schmerzen bereiten würden, wie z.B. Hitze (Feuer) reagieren Pflanzen oft heftig und gestresst.

Alles in Allem fand ich bei meinen Recherchen keinen Grund, warum man mit einer Beschneidung nicht warten kann, bis die Person bewusst selbst darüber entscheiden kann, ob oder ob es sich nicht Beschneiden lässt.

Einen Grund gibt es wohl, die für Beschneidungen oder Riten im Allgemeinen spricht. Das ist die Macht der Gemeinschaft über das Individuum. Das dies wohl eines der Kernpunkte ist, mach die schnelle Stellungsnahme der „deutschen Bischofskonferenz“ deutlich. Die Römisch-katholische Kirche ist als Religion nicht betroffen, fürchtet aber wohl den Verlust von Einfluss auf Staat und Gesellschaft. Die hier heuchlerisch geforderte „Religionsfreiheit“ ist in meinen Augen nur die Angst vor Machtverlust. So haben die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland noch eine Machtposition, die der gesellschaftlichen Entwicklung nicht gerecht wird. Deutlich wird diese Sonderstellung bei den noch weitgehenderen Missachtungen von Individualrechten als „Tendenzbetrieb“, die die Kirchen im Gegensatz zu anderen „Tendenzbetrieben“ (z.B. Gewerkschaften oder Parteien) für sich ungestraft herausnehmen.

Diese „Machtansprüche“ von Religionsgemeinschaften über das Individuum sind (meiner Meinung nach) aber nicht mit dem Individualrecht des Grundgesetzes auf Religionsfreiheit gedeckt.

Gegen Gehirnwäsche in den verschiedensten Formen und Intensitäten kann man Kinder nicht oder nur unvollkommen schützen, aber wohl vor der körperlichen Unversehrtheit, damit die Religionsfreiheit auch wirklich gesichert ist.
Von daher ist das Urteil des Landgerichtes Köln zu begrüßen und mit der Bewertung dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu bewerten ist, hat das Gericht gerade das Individualrecht auf Religionsfreiheit gestärkt.
Das die Stärkung des „Individualrecht“ den „Gemeinschaften“ nicht schmeckt, sollte bei den Überlegungen und Entscheidungen nicht maßgeblich sein. In diesem Sinne sehe ich dies als ein notwendiges und richtiges Urteil.

Anmerkung:

Ursprünglich wollte ich den Titel „Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Sektenfunktionäre“ nennen. Ich habe davon Abstand genommen, da ich befürchte, das viele den Unterschied von Sekte und dem was allgemein von den „Kirchen“ (die streng genommen eben auch Sekten sind) und Staat als solches bezeichnet wird, wie auch die Abgrenzung zum Fundamentalismus nicht ziehen würden.
Dies wurde mir deutlich, als ich im Netz mal wieder von „Antisemitisch“ und „Nazi-Richtern“ im zusammenhang zu dem Urteil lesen musste. Ebenso gehe ich auf solche Dinge nicht ein.
Wohl aber verlinke ich auch auf Artikel/Blogbeiträge, die ich persönlich nicht befürworte, aber für eine umfangreiches Meinungsbild und das Aufzeigen von Argumentationen (oder aus meiner Sicht den Versuch der Stimmungsmache) wichtig erachte. Dabei sind auch einige Artikel/Blogbeiträge, auf die ich im Text kein Bezug genommen habe. Auch habe ich auf Erfahrungsberichte verzichtet, die mit Beschneidungen zusammen hängen (wie der Bericht einer Mutter, die sich von einem Arzt übertölpelt gefühlt hat und einer Beschneidung des Säuglings zugestimmt hatte und über Ihren Eindruck der Qual des Säuglings berichtet). Diesen Humanen Aspekt habe ich bewusst heraus gelassen und nur mal Kurz im Bezug auf das angebliche geringere Schmerzempfinden von Säuglingen angeschnitten.
Mir ging es einzig um die angeblichen religiösen Einschnitte durch diese juristische Entscheidung, die ich wie bereits mehrfach geschrieben nicht sehe.

Nachtrag:
Die internationale Betrachtung der Vorgänge sind für mich auch interessant. Nach meiner Meinung decken auch internationale Vereinbarungen das Urteil von Köln.
Auf der EU-Basis gibt es die „Charta der Grundrechte der europäischen Union“, die die Grundrechte innerhalb der EU regelt.
Dort heißt es im Artikel 3:

Artikel 3
Recht auf Unversehrtheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich
festgelegten Einzelheiten,
[…]

(Quelle: Charta der Grundrechte der europäischen Union)

Hier wird wieder eindeutig das Recht des Menschen auf Unversehrtheit bestätigt. Weiter heißt es in der Charta zur Religionsfreiheit:

Artikel 10
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1)
Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht
umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion
oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst,
Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.

(Quelle: Charta der Grundrechte der europäischen Union)

Hier wird noch deutlicher, als im deutschen Grundgesetz, dass die Religionsfreiheit hier explizit auf die Person und nicht auf eine Religionsgemeinschaft bezogen ist. Die Charta stellt auch klar, dass der Mensch die Freiheit hat „einzeln“ oder „gemeinsam“ auch die Bräuche und Riten auszuüben. Dies bedeutet aber, das eben jener Mensch auch in der Lage sein muss diese freie Entscheidung zu treffen. Dies ist bei Missachtung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie z.B. durch körperliche Beschädigung an Menschen, die Ihre Freiheit (noch) nicht ausüben können nicht mehr gegeben.
Anmerkung:
Die Charta kann im Wortlaut an der unter den Zitaten angegebenen Link als PDF herunter geladen werden.

Neben der EU-Charta ist international noch die UN-Menschenrechtscharta.
Zur körperliche Unversehrtheit direkt wird in der Charta michts geschrieben, aber in Abwandlung kann man den Artikel 3 sehen:

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

(Quelle: United Nations – Universal Declaration of Human Rights)

Das Recht auf Freiheit impliziert aber auch, das diese Freiheit dem „Menschen“ nicht schon im Vorfeld genommen wird.
Zum Thema Religionsfreiheit heißt es in der UN-Menschenrechtscharta:

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

(Quelle: United Nations – Universal Declaration of Human Rights)

Dieser Artikel ist analog zum entsprechenden Artikel der EU-Charta zu sehen. Es wird hier auch wieder eindeutig das Individualrecht geschützt und nicht das Recht einer Gemeinschaft.
Gerade da Israel als Volk sich auf den „Völkerbund“ von Abraham mit Gott beziehen könnten haben die UN-Menschenrechtscharta als UN/UNO Mitgliedsstaat anerkannt. Dies bedeutet, das Sie die Individualrechte der Menschen somit anerkannt haben.
Von daher sind für mich persönlich sachliche Gründe gegen das Urteil nicht verständlich.

Als Fazit sehe ich auch bei einer internationalen Betrachtung kein Grund, dass die Religionsgemeinschaften sich aus „religiösen“ Gründen gegen das Urteil empören.

Links:

– Zentralrat der Juden: Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen
– Cédric Poyet: „Die Beschneidung im Islam“, Referat gehalten von Cédric Poyet
– Focus: Beschneidung bremst Viren
– WHO: WHO and UNAIDS announce recommendations from expert consultation on male circumcision for HIV prevention
– Stern: Beschneidung soll vor HIV schützen

– Spiegel: Landgericht Köln | Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar
– Welt Online: Gericht verurteilt Beschneidung als Körperverletzung
– Financial Times Deutschland: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
– Legal Tribune: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten
– Spiegel: Muslime fühlen sich kriminalisiert
– Spiegel: Bischöfe kritisieren Urteil gegen Beschneidungen
– Spiegel: Westerwelle kritisiert Urteil gegen Beschneidungen
– haGalil: Das Kölner Urteil
– Chajms Sicht: Klares Signal
– JudenTUN: Schon gehört? Juni III (erster Abschnitt)
– Skydaddy’s Blog: WHO spricht sich gegen Beschneidung von Säuglingen und Kindern aus

Artikel als eBook zum Download:
Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre

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Die soziale Wirklichkeit der Piratenfraktion Berlin

Gerade habe ich über Betreuungsgeld geschrieben und habe schon vor längerem auf dem Portal der Piratenfraktion die Forderung nach Kostenübernahme von Wohngeld für „Erwerbslose und Arme“ gelesen. Von daher fand ich es spannend, das ich auf deren Webauftritt in der rechten Spalte folgende Bilder sah:

Nun, die erste Überraschung war, das die „Internet-Kompetenz-Partei“ den selben Artikel für die „Stellenausschreibung“ auf beiden Bildern verlinkt hatte. Nach etwas suchen fand ich dann aber das Angebot für das Praktika!
Da schien es mir aber eher so das man, wenn es auf eigene Rechnung geht geizig wird.
So fällt als erstes auf, das die Anforderung für ein Praktikum doch recht umfangreich ist. So sucht man einen Praktikanten in „Vollzeit“, genauer für 40 Stunden in der Woche.
Um sich dann den Anschein der Handlungseinschränkung zu geben, verweist man unter anderem wegen der Vergütung auf eine „Praktikumsrichtlinie“, die die Piratenfraktion, also der zukünftige Arbeitgeber selbst verfasst hat. Leider kann man bei dem verlinkten Text nicht erkennen, wann diese „Praktikantenrichtlinie“ erlassen, bzw. veröffentlicht wurde. Es fehlt jedes Datum und Verweis auf einen Beschluss.

Wir halten also mal fest. Man sucht jemanden für die Pressearbeit in Vollzeit. Aber nicht nur das, man verlangt nach der Ausschreibung von einem Praktikanten in Vollzeit neben „Flexibilität“ auch noch „Idealerweise erste Vorkenntnisse im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“. Also genau das, was man in einem Praktikum erhalten soll und zu den sozialen Aufgaben eines Arbeitgebers gehören, wenn er einen Praktikanten aufnimmt.
Mit diesen Anforderungen (neben den ganzen Anderen) liest man sich nun die „Praktikantenrichtlinien“W durch und stößt auf folgenden Abschnitt:

4. Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktika nicht Teil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung sind, sind angemessen zu vergüten. Angemessene Vergütung bedeutet im Regelfall eine pauschale Ausbildungsvergütung von 400,00 Euro bei einer Bemessungsgrundlage von 40 Stunden / Woche.

(Quelle: Piratenfraktion Berlin – Praktikantenregelung der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin)
Wer für 3 Monate in Vollzeit ein Praktikum absolvieren soll, wird wohl schwerlich dies in einer Ausbildung integriert machen können. Schaut man sich noch an, dass ab dem 1.10.2012 eine Vertretung für 3 Monate wegen Elternzeit für die Stelle des Pressereferenten gesucht wird, fragt man sich, ob man hier nicht nur einfach eine billige Zwischenlösung sucht? Warum wird sonst gerade 3 Monate vor dieser Elternzeitvertretung ein Praktikant für 3 Monate gesucht?

Selbst wenn diese Vermutung nicht richtig sein wird, ist es doch recht seltsam, wie diese Fraktion Sekt predigt und selbst nur schales Wasser bieten will! Wer Vollzeit bei der Fraktion arbeiten soll, muss auch davon leben können!
Man wollte eine andere neue Politik machen und nutzt die selben ausbeuterischen Methoden, wie alle anderen auch. Von neuen Wegen und Vorbild, wie man es besser machen kann, sieht man nichts, wenn es der Partei und Fraktion selbst etwas abverlangt.
Diese „Praktikumsrichtlinie“ empfinde ich als politisches und soziales Armutszeugnis.

Links:

– Piratenfraktion Berlin: Ausschreibung: Praktikum im Pressereferat der Piratenfraktion
– Piratenfraktion Berlin: Stellenausschreibung für eine/n Referenten/in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
– Piratenfraktion Berlin: Praktikantenregelung der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin

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