„Betreuungsgeld“ und „Nazi-Terror“ oder wie man die Bevölkerung in Schacht hält

Was haben Betreuungsgeld und Nazi-Terror miteinander zu tun?
Erst mal nichts.
Aber betrachten wir uns doch erst mal das Betreuungsgeld. Gerade war die erste Lesung im zweiten Anlauf zu diesem Thema und ich könnte Kotzen.
Die SPD spielt sich auf wie Harry und hatte selbst mal ein Modell dieser Art, das Sie einführen wollte. Ironischer Weise schaffte es die Regierungsfraktion nicht, genügend eigene Politiker für dieses Thema zu begeistern, so das der erste Versuch einer Lesung wegen fehlender Beschlussfähigkeit gescheitert ist.
Die FDP, in der Presse groß die Klappe aufreißend gibt sich bei der ersten Lesung kleinlaut und verweist auf die Koalitionstreue. Gegenüber der Presse dann wieder großmäulig.
Was aber viel schlimmer ist, dass die angebliche „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern hier als politisches Machtinstrument für den Staatsapparat missbraucht wird. Die die es sich leisten können, können sich auch jetzt schon frei entscheiden ob sie Ihre Kinder lieber selbst Zuhause lassen, in eine Kita geben oder sogar von einem Kindermädchen oder einer privaten Betreuung geben. Diese Leute hatten nie Probleme auch einen entsprechenden Kita-Platz/Betreuung zu bekommen. Und genau diese Leute werden das Betreuungsgeld bekommen und vor allem auch als Zusatzgeld behalten können. Und zwar nicht nur, wenn sie die Kinder zuhause selbst betreuen. Wenn es so geht, wie der Gesetzgeber es will, wird das Betreuungsgeld an die Eltern ausbezahlt, dessen Kinder nicht durch ein staatlich geförderten Kita-Platz betreut wird. Also auch, wenn diese Ihre Kinder in nicht geförderte Einrichtungen geben oder von einem Kindermädchen etc. betreuen lassen.
Hingegen wird Harz IV Empfängern dieses „Betreuungsgeld“ angerechnet, also jeder Cent, den zuhause Erziehende vom Staat dafür bekommen, wird entsprechend bei Harz IV-Empfänger abgezogen.
Ich kann mir deswegen auch Vorstellen, dass die Harz IV-Stellen die Eltern gerade dazu drängen, dass diese dieses Angebot annehmen sollen, weil dann Geld aus anderen „Töpfen“ fließt, so dass bei den Harz IV-Töpfen eingespart werden kann. Zudem hat man dann immer die Argumentation in der Hinterhand, das der zuhause Erziehende Harz IV-Empfänger ja nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stünde, da er sich für die Heimbetreuung seiner Kinder entschieden habe. Dies könnte kurzfristig zu einer Kürzung der Bezüge führen.
Das letztendlich die Kinder darunter leiden und so eine Chance einer guten Vorschulausbildung verpasst wird, scheint den Verantwortlichen scheißegal zu sein.
So behält man die Kontrolle über eine ganze Bevölkerungsschicht, in dem man die Regulierungshebel für dessen Lebensgrundlage in der Hand behält.

Gleichzeitig mit dieser Nachricht kommt die Meldung, dass der Verfassungsschutz Akten über die NSU vernichtet hat. eben jener Gruppe, dessen Anschläge öffentlich immer irgendwelchen internen Streits unter Ausländern zugeschrieben wurden. Das diese angebliche Unwissenheit scheinbar bei den Behörden nicht so vorhanden war, wie behauptet wird mit jedem Fetzen Information deutlich.
Das nun der Verfassungsschutz Akten vernichtet wurden, die im Zusammenhang mit dem NSU-Vorgänger „Thüringer Heimatschutz“ stehen ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen, das deutlich macht, das Regierung und dessen Durchführungsorgane sich immer weiter vom Rechtsstaat und dessen Kontrolle entfernen. Spannend dabei ist, das die Akten kurz nach der Aufdeckung der Terrorgruppe NSU geschehen ist und bis jetzt verheimlicht wurde.

Was weiterhin mal wieder spannend ist, das angeblich, wenn man neusten Zeitungsberichten glauben kann, hat ein Referatleiter des Verfassungsschutz diese Akten ganz ohne Weisung und Kontrolle vernichtet haben soll. Und dies soll er „Monatelang“ seinen Vorgesetzten verschwiegen haben. Ein einfacher Referatsleiter soll wirklich „Monatelang“ die Vernichtung ein kompletten Fall mit allen Akten verschweigen? Wenn man bedenkt, dass Akten in deutschen Behörden immer in die Registratur zurück bringen muss und es immer mehrere Kopien bei Akten, die von mehreren Bearbeitet werden im Umlauf sind und keine Aktenvernichtung ohne Gegencheck mit der Registratur erfolgt, dort soll nun Monatelang die Vernichtung eines kompletten Aktensatz mit allen Kopien, Laufmappen etc. zu verheimlichen?
Ich glaube eher, das man hier einen Schuldenbock präsentiert, der dann in einem unauffälligen Posten geschoben wird. Schließlich weiß man nach den Zeitungsangaben bereits, dass die Akten keine wichtigen Infos für den Fall NSU enthalten haben:

Die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe seien aber nicht unter den angesprochenen Personen gewesen, hieß es beim Verfassungsschutz. Es gebe keine Erkenntnisse, dass die vernichteten Akten einen Bezug zu dem Trio hätten. Es sei „ziemlich sicher“ davon auszugehen, dass in diesen Akten „nichts von Bedeutung zur Bewertung des Gesamtkomplexes“ NSU zu finden sei, hieß es weiter.

(Quelle: Stern – Verfassungsschutz leitet Ermittlung wegen NSU-Akten ein)

Auch mit der Behauptung im Hinterkopf, das ein kleiner Referatsleiter angeblich alle Akten vernichtet hat und dies Monatelang verheimlicht hat, kommt einen diese Meldung auch etwas seltsam vor:

In den Dokumenten ging es demnach um die so genannte „Operation Rennsteig“. Dabei hatten der Bundesverfassungsschutz, der thüringische Landesverfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) von 1997 bis 2003 versucht, Informanten in der rechtsextremen Gruppe „Thüringer Heimatschutz“ anzuwerben und auszuwerten. Die vernichteten Akten bezögen sich auf diese Anwerbeversuche, bei denen 35 Menschen gezielt angesprochen und acht davon als V-Leute angeworben worden seien.

(Quelle: Stern – Verfassungsschutz leitet Ermittlung wegen NSU-Akten ein)

Das bedeutet also, das dieser kleine Referatleiter alle Akten aus 6 Jahren, nicht nur vom Bundesverfassungsschutz, sondern auch vom Verfassungsschutz des Landes Thüringen und dem Militärischen Abschirmdienst zusammen gesammelt hat und vernichtet hat.
Wir erinnern uns, bei den Anschlägen wurde von allen Behörden einvernehmlich von Streitigkeiten unter Ausländern, ja sogar von Streitigkeiten in einem mafiösen System gesprochen. Das schürte Ängste und auch vorbehalte gegen Ausländer. Und für die „Sicherheit der Bürger waren somit weitere weitreichende Überwachungsmaßnahmen notwendig. Es sind ja auch die „bösen“ Ausländer gewesen, die Terroristen sind und vor denen man geschützt werden muss.
Man erinnert sich, dass merkwürdiger weise kurz vor dem Ablauf der Antiterrorgesetze der damalige Innenminister von Hinweisen auf Terroranschlägen bei Weihnachtsmärkten und dem Oktoberfest sprach. Sogleich durften wieder Taschen und Personen ohne Begründung durchsucht werden und die Antiterrorgesetze wurden verlängert.
Nun stellt sich heraus, dass eine Mordserie, die seit Jahren kriminellen ausländischen Strukturen zugeschrieben wurden von untergetauchten Rechtsradikalen verübt wurden.

Nun, viele der Rechtsradikalen sind aus einer Perspektivlosigkeit dort hin gerutscht. All zu gerne wird die Schuld bei anderen gesucht, die angeblich einem die Perspektive rauben würde.

Und hier greift nun die Verbindung zu dem Betreuungsgeld ein. Wer es sich leisten kann, bringt seine Kinder auch in eine Betreuung unter. Sei es in einem der wenigen KITA-Plätzen oder in privaten Einrichtungen/Betreuung. Sind diese nicht staatlich gefördert, dann erhalten diese Personenkreise auch noch das Betreuungsgeld.
Eine vorschulische Bildung und soziale Erziehung sind so meist gewährleistet.
Hat man nichts, so wird man Schwierigkeiten haben seinen Kindern eine chancengleiche Bildung zukommen zu lassen. Das Recht auf ein Kitaplatz werden die Behörden versuchen zu umgehen, da dies für sie Mehrkosten bedeuten. Das Betreuungsgeld kommt von einem anderen Topf und wird mit den Harz IV geldern verrechnet. Also für die Töpfe aus denen das Harz IV gezahlt wird ein doppelter Gewinn. Keine Kosten für das Recht auf einen KITA-Platz und das Betreuungsgeld wird verrechnet. Diese Kinder wachsen dann in einem Umfeld auf, wo sie tagtäglich ihre Situation vor Augen geführt wird. Kommen sie dann in die Schule, sind sie bereits benachteiligt. Ihnen fehlen die Chancen, die Kinder von Eltern haben, die sich die Betreuung sowieso leisten können, egal ob durch ein KITA-Platz oder durch private Betreuung oder durch ein Elternteil, das Zuhause bleibt weil man es sich leisten kann.
So steckt dieses schon im Vorschulalter benachteiligte Kind in dem Teufelskreis. Das derzeitige Schulsystem lässt eine Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Bildungsstand nicht zu und so fallen die bereits benachteiligten Kinder nach und nach durch die weiten Maschen des Bildungssystems. Zum Schluss reicht es nicht für einen Ausbildungsplatz und es geht Ihnen wie Ihre Eltern. Aushilfsjobs, die nicht zum Leben reichen, angewiesen auf die Abhängigkeit von Staatlichen Versorgung, die schauen wie sie die Macht und Kontrolle über diese Menschen behalten und diese für Ihr Machtgewinn benutzen können.
Suchen solche Menschen dann auch noch einen Sündenbock für Ihre Situation, helfen diese unbewusst wieder der Machtfestigung von Politikern und schlecht kontrollierten Behörden, wie gerade am Beispiel des Verfassungsschutzes gut zu sehen.

Und der Kreislauf beginnt dann wieder von vorne.

Links:

– Spiegel Online: Bundesanwalt übernahm – Verfassungsschutz löschte Geheimakten
– RP Online: Verfassungsschutz löscht NSU-Akten
– Stern: Verfassungsschutz leitet Ermittlung wegen NSU-Akten ein
– Zeit Online: FDP hadert mit dem Betreuungsgeld
– Frankfurter Allgemeine Zeitung: FDP will Änderungen
– Der Postillon: Betreuungsgeld nur für Familien, die nachweisen können, dass sie es nicht brauchen (Anmerkung: Satire, oder auch nicht)

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“Betreuungsgeld” und “Nazi-Terror” oder wie man die Bevölkerung in Schacht hält

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Menschenrechte auch für Asylbewerber?

So viel Zeit, wie man bräuchte, um alle die Schweinereien zu kommentieren, dafür reicht ein Tag nicht.
Statt dessen habe ich mich die letzten Tage mit dem bedruckten Klopapier aus dem Springer-Verlag gekümmert.

Welchen Stellenwert Menschen und Menschlichkeit bei den deutschen Politikern haben, wurde aber mal wieder am 20.6.2012 vor dem Verfassungsgericht klar.

Vor dem Bundesverfassungsgericht war am 20.6. eine Anhörung bezüglich des „Asylbewerberleistungsgesetz“. Ein Gesetz, das die Leistungen für Asylbewerber regelt und dessen derzeitiger Zustand besonders für die Kinder der Asylbewerber ein schlimmer Zustand ist.
Das was das ganze dann noch so pervers macht, ist, dass die Verantwortliche Ministerin die „Zensursela“ (Ursula von der Layen) ist. Eben jene Frau, die als Familienministerin angeblich zum Schutz der Kinder Webseiten bei Kindesmissbrauch mit einem „Stopp“-Schild versehen wollte, statt sich für deren Abschaltung und der effektiveren Strafverfolgung stark zu machen. Das sie dabei zur gleichen Zeit für Werbezwecke zu Ihrer eigenen Person ihre eigenen Kinder in die Öffentlichkeit gezerrt hat, sei dabei nur am Rande bemerkt.

Nun ist eben jene damaliger Familienministerin die „Bundesministerin für Arbeit und Soziales“ und somit auch für die Belange um die Versorgung von Asylbewerbern und im besonderen auch deren Kinder zuständig.

Weiter pikant dabei ist, das die Regierung selbst die Verfassungswidrigkeit des „Asylbewerberleistungsgesetz“ zugibt, aber nichts ändert. So wurde selbst gegen dieses (nach eigenen Augen) verfassungswidrige Gesetz die Versorgung der Asylbewerber seit 19 Jahren nicht angeglichen.

Wie schon bei der Entscheidung um die Harz IV Mindestversorgungshöhe, stellten die Richter bei der mündlichen Verhandlung klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde nicht beschneidbar sind und das Menschenrechte kein Alleinmerkmal für „Deutsche“ in Deutschland sind.

Zur Verhandlung ist dann für die Regierung auch nicht die Layen gekommen, sondern sie hat ihre Staatssekretärin geschickt.
Dazu schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung schon so schön in Ihrem ersten Abschnitt zur Verhandlung:

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) weiß, welche Termine man selbst wahrnimmt – und wann man Mitarbeiter ins Feuer schickt. Am Mittwoch gab es für ihr Ministerium in Karlsruhe nicht viel zu gewinnen.

(Quelle: FAZ – Dürfen Flüchtlinge weniger bekommen als Arbeitslose?)

Diese (die Staatssekretärin) hat dann auch einen „Anpassungsbedarf“ eingeräumt.

Die Verfassungsrichter haben nun alle Seiten angehört und auch Experten dazu befragt.
Man kann gespannt sein, wie nun in ein paar Monaten das Verfassungsgericht Urteilt und welche Maßnahmen und Zeiträume das Gericht in Ihrem Urteilsspruch einsetzt.
Die für die Menschen und die Menschenrechte beste Lösung zeigt Canmpact in Ihrem Bericht zu dem Verhandlungstag wie folgt auf:

Der Idealfall ist klar: Das Bundesverfassungsgericht müsste die Anwendung des Gesetzes solange aussetzen, bis die Bundesregierung eine neue Lösung präsentiert. Die Betroffenen würden solange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz-IV und Sozialhilfe) erhalten.

(Quelle: campact.de – Menschenwürde vor Gericht. Gestern verhandelte das Verfassungsgericht über Flüchtlingsrechte)

Links:

– Campact.de: Menschenwürde vor Gericht. Gestern verhandelte das Verfassungsgericht über Flüchtlingsrechte
– Frankfurter Rundschau: Richter äußern deutliche Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz
– Frankfurter Rundschau: Asylrecht BVG Kommentar – Schäbiges Asylgesetz
– Frankfurter Allgemeine Zeitung: Dürfen Flüchtlinge weniger bekommen als Arbeitslose?
– Amnesty International: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte

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Bild will mit einem großen roten Umschlag die Bild-Verweigerer beglücken

* Bildnachweis

Wie ich schon in früheren Artikel schrieb, wurde eine Initiative gegen den Erhalt der Gratis-Bild gestartet.
Ich habe auch geschrieben, dass ich mich für den Weg der schriftlichen Untersagung entschieden habe, da so der Aufwand für den Springer-Verlag höher ist, diese „Verweigerer“ auszufiltern.
Wie nun bekannt wurde ist scheinbar als Verteiler die „Deutsche Post AG“ als Partner gewonnen worden. Damit die Postboten nicht eine gratisbild bei „Verweigerern“ einwerfen sollen diese nun vom Springerverlag mit einem an sie adressierten auffälligen roten Briefumschlag beglückt werden. So soll verhindert werden, das aus versehen doch ein Exemplar der Bild in einen falschen Briefkasten gelangt.

Dies hat mich dazu bewogen, dem Springer-Verlag eine ergänzende Mail zu schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen bereits untersagt mir ein sogenannte „Gratis-Bild“ in den Briefkasten zu werfen.
Wie nun bekannt wurde, beabsichtigen sie scheinbar, mich statt dessen mit anderen Abfall in Form eines übergroßen roten Umschlages zu beglücken.

Ich wünsche weder von Ihnen oder von einer von Ihnen beauftragten Firma eine Zusendung eines Umschlages oder sonstiger Zusendungen aller Art!

Deswegen ergänze ich meinen Widerspruch gegen die Zustellung der sogenannten „Gratis-Bild“ noch um diesen Zusatz:

Hiermit untersage ich der Axel Springer AG, Tochtergesellschaften, eventuellen Auftragsnehmern und anderen Vertragspartnern ausdrücklich, mir an die oben genannte Anschrift am 23.06.2012 oder an einem anderen Tag ohne meine vorherige schriftliche Einwilligung die BILD-Zeitung oder andere Erzeugnisse, insbesondere eine adressierte, großformatige Infopostsendung in einem auffälligen roten Umschlag, der Axel-Springer AG oder ihrer Tochtergesellschaften zuzustellen oder in den Briefkasten einzulegen oder durch Dritte zustellen oder in den Briefkasten einlegen zu lassen.

Auch untersage ich Ihnen mich auf diese EMail-Adresse anzuschreiben oder diese weiter zu geben. Ferner untersage ich Ihnen ausdrücklich, meine persönlichen Daten zu einem anderen Zwecke zu verwenden, als es für die logistische Umsetzung meines hier formulierten Anliegens zwingend notwendig ist und fordere Sie auf, anschließend sämtliche Daten umgehend und restlos zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen

Den ergänzenden Widerspruchstext habe ich vom Kollegen Christian Sickendieck auf F!XMBR entnommen.

Gerade jetzt, wo die Blöd des Springer-Verlages sich einfach mit einem Foto von einer Webseite bedient hat und den Lebenslauf ebenfalls übernommen hatte, um so eine Frau für Tot zu erklären, die diese Nachricht dann brühwarm über Ihr Handy erfährt.
Der Springer-Verlag und dessen Redaktion haben einfach ein Bild von einer Seite geklaut und diese für Ihre Lügenberichte mit dem Lebenslauf verwendet.

Dieses Vorgehen ist besonders pikant, wenn man sich vor Augen hält, wie sie damals wegen dem Anruf von diesem Schmarotzer Wulff ein Spiel gemacht haben, von wegen den Persönlichkeitsrechten (nachdem man wohlweislich schon Inhalte dieses Gespräches schön verstreut hat) rumgeeiert sind.

Wegen solch einem Schmierblatt will ich auch keinen anderen Müll von diesem Verlag. und noch weniger will ich Müll von denen zugesendet bekommen, damit Sie mir nicht einen anderen Müll zusenden!

Und um es mit Christian Sickendieck auf F!XMBR wegen dem Zusatz zu sagen, „Zur Nachahmung empfohlen“.

Links

– Campact.de: Was ist groß, rot und kommt mit der Post?
– Bildblog: Sie haben Post: “Bild für alle” kommt
– Financial Times Deutschland: Postboten versus Springer | „Bild“, der Briefträgerschreck
– F!XMBR: Die Bild hat eine Idee

– Gehirnsturm: Gratis-”BLÖD” – Nein Danke!
– Gehirnsturm: Gratis-”BLÖD” – Nein Danke![Update]

– Spiegel Online: Der erfundene Tod der Hannah Wolf
– frlkrautwurst: Offener Brief – Ey Bild (Von der bei „Blöd“ angeblich als Tot abgebildeten)

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Wenn man über einen Teppich stolpert!

Quelle: Lügenmaul - Niebel verklagt Teppichhändler

Quelle: Lügenmaul - Niebel verklagt Teppichhändler¹

Es ist mal wieder typisch, nein es nicht der Teppich an sich, sondern das Selbstverständnis!

Was wird derzeit in der Presse bearbeitet? Das Herr Niebel, seines Zeichen der Amtsbesitzer des seiner eigenen Meinung nach überflüssigen Entwiklungsministerium. Das er daraufhin diesen Posten dann angenommen hat, zeigt schon die Moral dieses Politikers. Ein Amt, das er nach eigenen Worten überflüssig empfindet. Aber man bekommt mehr Geld und hat ein Alibi durch die Welt zu jetten.

Und dann fliegt er nach Afghanistan, einem Land in dem Krieg herrscht und besucht, wenn man den Fotos glauben kann Soldaten.
Nun, ich will hier nicht über den Entwicklungsstand von Soldaten oder der Armee als solches philosophieren, das es notwendig ist, das der Entwicklungsminister sie Besucht und das nicht nur einmal.

Er fliegt also nach Afghanistan und bittet dort die Botschaft einen Händler für einen privaten Teppichkauf zu Empfehlen. So die Aussage von Ihm selbst, wenn man dem Focus glauben kann. Also scheinbar nicht, wie in manchen Meldungen steht auf einem Basar (wofür auch immer) in der Botschaft.
Dies bedeutet also, das Herr Niebel auf einer reise, die wir Steuerzahler Ihm bezahlen mindestens einen Botschaftsangehörigen mit seinem Privatscheiß belästigt hat, die Botschaft als Lager benutzt hat und sich den Teppich „kostenfrei“ nach Deutschland hat liefern lassen, Dort hat er seinen Fahrer mit der Abholung beauftragt. Er hat also, außer (soweit bisher bekannt) dem Kaufpreis alles andere auf Kosten der Bürger zu seinem ureigensten Vorteil Missbraucht.
Jetzt zeigt er Reue und lässt den Teppich nachverzollen.
Wie es nun aus Kreisen des Zolls heißt, entgeht er somit einem Strafverfahren, weil er sich selbst gemeldet hat.
Hat er?
Ist es nicht eher so, das Herr Niebel sich erst wegen der Nachversteuerung auf Grund der eindeutigen Beweislage beim Zoll gemeldet hat.

Kann man hier wirklich von einem Missverständnis ausgehen?
Herr Niebel, seines Zeichens Überflüssiger (wir erinnern uns, er hält den Ministerposten für Überflüssig) benutzt im erheblichen Umfang Staatliche Einrichtungen, um seinen privaten Teppich möglichst ohne Kosten (für Ihn, uns Steuerzahler hat das eine Menge gekostet) nach hause zu bringen. Und als Entwicklungsminister sollte er um die Schwierigkeiten von Warentransporten in und aus fremden Ländern kennen.
Und da will er uns glauben machen, das es ein Missverständnis war, das er den Teppich nicht verzollt hat. hat er sich nicht gewundert, das er so garkein Geld an den Zoll zahlen musste? Hatte er dem Fahrer entsprechend Geld mitgegeben, damit dieser den Zoll begleichen kann?
Scheinbar nicht, sonst wäre dieser schon längst auf der Straße und ohne Job.

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Neues Wahlrecht nun auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts

Bananenrepublik ¹

Wir bleiben scheinbar eine Bananenrepublik, in der die Politiker von Verfassungstreue nichts halten.

Wie ich Anfang Januar berichtete, hat der Bundesrat das neue Bundeswahlgesetz mit Stimmen der SPD und Grüne trotz der Auffassung dieser beiden Parteien, das dieses Gesetz nicht Verfassungskonform ist durchgewunken.
Das der Heuchler Wullf als damaliger Inhaber des Posten des Bundepräsidenten dieses verfassungsbedenkliche Gesetz einfach unterschrieben hat, dürfte kaum noch jemanden verwundern, schließlich war es ja seine Partei, die nicht auf die Vorteile von Überhangmandate verzichten wollte.

Wie dem auch sei, statt das die Politiker Ihre Aufgabe erfüllen, wollen diese, zumindest aus der Opposition das Gesetz lieber wieder mal durch das Verfassungsgericht prüfen lassen.
Seltsame Arbeits- und Rechtsauffassung.

Wer ebenso wie ich sich an der Verfassungsbeschwerde durch den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ beteiligt hat, wird auch die Tage eine Mail bekommen haben, in der diese Mitteilt, dass die Verfassungsbeschwerde zugelassen wurde und es eine erste mündliche Verhandlung am Dienstag (5.6.2012) um 10:00 Uhr in Karlsruhe geben wird.

Dies bedeutet, das eine wichtige Hürde genommen wurde. Das Verfassungsgericht hält die Beschwerde des Vereins mindestens für so wichtig, dass Sie diese nicht als unbegründet zurück gewiesen haben.
In wie weit die beiden Parteien SPD und Grüne nun ihre Ankündigung nach der Zustimmung im Bundesrat wahr gemacht haben und „einen abstrakten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht“ eingereicht haben weiß ich nicht und interessiert mich auch ehrlicher weise nicht, da mir jedes Demokratieverständnis dafür fehlt, das man einem Gesetz zustimmt um dann sozusagen dagegen zu klagen. Wenn man etwas als Verfassungswidrig ansieht, kann man dies nicht mit seinen Stimmen zu einer Rechtsgültigkeit verhelfen (auch wenn wahrscheinlich nur vorübergehend).

Die Frage ist natürlich, wie schnell das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen kann udn wie die Regierungsperteien Ihr Spielchen bis über die nächste Bundestagswahl weiter treiben kann, um daraus evtl. Vorteile zu ziehen.
Dass das deutsche Bundestagswahlrecht nicht verfassungskonform war ist schon erbärmlich. Das wir somit eigentlich keine legal gewählte Regierung haben ist ebenso erbärmlich. Dass man dann weder Fristen einhält, noch scheinbar bereit ist sich wenigstens nun Verfassungskonform zu verhalten ist in meinen Augen kriminell.

Man darf gespannt sein, was am 5.6.2012 so alles vor den Verfassungsrichtern vorgetragen wird und wie die Parteien ihre Zustimmung zu dem Gesetz begründen.

Bis zur Zeichnungsfrist haben sich rund 4500 Menschen an der von dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“ erarbeiteten Verfassungsbeschwerde beteiligt.
Auf Ihrer Seite hat der Verein viele Infos zum „neuen Wahlrecht“ zusammen getragen (Siehe unter Links).

¹ Überarbeitet nach einer Vorlage von Stupidedia

Links

– Gehirnsturm: Wahlrecht in Deutschland Verfassungswidrig?
– Verein „Mehr Demokratie e.V.“
– Mehr Demokratie e.V.: Wahlrechtklage Unterstützen
– Mehr Demokratie e.V.: Hintergrundinfos zum Wahlrecht (Eine Sammlung von Infomaterial, auch die Beschwerdeschrift und einige Erwiderungen)
– Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 3.Juli 2008 zur Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetz
– Bundesrat: Niederschrift zur 888. Sitzung mit dem Durchwinken der Änderung des Wahlgesetzes
– Wahlrecht.de: Bundestagswahlrecht: Wir gehen nach Karlsruhe. Kommen Sie mit! (eine Informationsseite, wo alle Daten übersichtlich aufgelistet sind)

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