Schredder sei Dank – Es ist noch nichts verloren

So oder ähnlich ist vermutlich die Reaktion in den verschiedenen Geheimdiensten Deutschland dieser Tage.
Anders ist es nicht zu verstehen, wie es sein kann, dass in einem Land, wo die Vernichtung einer Behördenakte normalerweise mindestens die Registratur mit von der Partie ist, plötzlich jeder kleine Dödel massenweise Akten schreddern kann, ohne das dies monatelang bemerkt wird und dann auch noch über den angeblichen Vernichtungszeitraum lügen kann.

Das ist echte …

Diskretion!

(Anm.:
Ich hatte diese Dose, als sie mir in die Hände fiel als netten Gag gesehen. Inzwischen will ich diese Dose wirklich nicht mehr missen. Ich denke [und fürchte] sie muss noch oft herhalten für die Zustände in unserem Land.)

Nicht nur, das inzwischen klar ist, dass der Verfassungsschutz an zwei unterschiedlichen Terminen Akten über die Rechte geschreddert haben. Dies wurde bei Monitor aufgezeigt. Das Amt des Verfassungsschutz dementierte den Bericht und sprach von der „selben Vernichtungsaktion“ in 2 Stufen gehandelt habe. Die erste Vernichtung am 10.11.2012 und einige Tage später dann noch mal einige Akten. Das trotz einer Mail, die an mehrere ging das alle Schredderaktionen zu stoppen sei. Dies widerspricht alles der bisherigen Sprechart durch die Verantwortlichen:

Auch hat Monitor dort, journalistisch korrekt die Aussage des Verfassungsschutzes mitgeteilt.

Scheinbar werden nun hier und da doch noch Akten gefunden. Was diese beinhalten wird spannend sein. Es würde mich nicht wundern, wenn diese die „Sprechart“ der verschiedenen Dienste bestätigen.

Interessant finde ich es auch, dass man so tut, als ob der Verfassungsschutz plötzlich neben der rechtlichen Grundlagen arbeite.

Man scheint zu vergessen, das bereits für das Jahr 1978 dem Verfassungsschutz (des Landes Niedersachsen), der Landesregierung Niedersachsen (unter einem CDU-Ministerpräsident) in Zusammenarbeit des damaligen Bundesinnenministers (FDP, das sollte sich der in dem Monitorbericht empörende ehemalige Innenminister von NRW [ebenfalls FDP] vor Augen halten) und der Sondergruppe GSG9 massive Rechtsbrüche nachgewiesen werden konnten. In der indirekten Folge dieser Aktion ist ein Mensch im Hungerstreik gestorben (Dem als Terroristen verurteilten wurde mit der Begründung eines angeblichen Befreiungsversuches keine Hafterleichterungen gewährt, was zu dem Hungerstreik und letztendlich Tot dieses Menschen führte).
Bekannt wurde diese Aktion als das Celler Loch! Intern hieß diese „Aktion Feuerzauber“.
Man hat, wie es sich später herausstellte belastendes Material in die Zelle der Zielperson geschmuggelt. Diese wurden dann „zufällig“ bei diesem gefunden, was dann zu der Hafterschwernis führte, die den oben erwähnten Hungerstreik mit Todesfolge nach sich zog.

Dies ist ein Fall, der bekannt geworden ist. Andere Aussagen und Begebenheiten kann man unter den geschichtlichen Gesichtspunkten evtl. auch anders sehen.

Was noch auffällt ist, wie justizmäßig mit den Verdächtigen umgegangen wird. Erst vor Kurzem ist ein Verdächtiger, dem unter anderem die Waffenbeschaffung für das NSU.Trio vorgeworfen wird auf freien Fuß entlassen worden. Ein Vorgang, den man sich bei den juristischen Ermittlungen in der Linksradikalen Szene nicht vorstellen kann und konnte.

Um mich nicht falsch zu verstehen, ich halte Gewalt, egal aus welchen angeblichen Grund für nicht akzeptabel. Zum Thema Terroristen halte ich es mit Volker Pispers:

Es erstaunt einen doch die feinen Unterschiede der juristischen Behandlung von Verdächtigen und Tätern, je nach dem angeblichen politischen Hintergrund. Bis hin zu dem kleinen Unterschied, dass bei den Linksterroristen Beweise untergeschoben wurden und bei den Rechtsterroristen Beweise vernichtet wurden und werden.
Es ist halt so, dass das „braune Gesocks“ (auch geklaut von Volker Pispers) immer noch gesellschaftsfähig ist. Angefangen von „man wird doch noch sagen dürfen“, bis zu Beteiligungen von eingefahrenen braunen Gesocks an Demonstrationen gegen einen freigelassenen Kinderschänder.

Diesmal etwas, was nicht von Volker Pispers stammt, sondern von Richard Rogler:

FREIHEIT AUSHALTEN

(Der Titel von Richard Roglers erstes Soloprogramm, das er im „Theater im Bauturm“ in Köln erfolgreich gestartet hatte)

Auch die Legislative und Exekutive müssen die Freiheit aushalten und vor allem die Gesetze und Verfassung achten und beachten!

Links:

– Gehirnsturm: TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die „Stasi 2.0“-Traumerfüllung)
– Gehirnsturm: Bundesamt für Verfassungsschutz: “Sensible Information verlangt Diskretion”
– Gehirnsturm: “Betreuungsgeld” und “Nazi-Terror” oder wie man die Bevölkerung in Schacht hält

– WDR: Monitor – Versagen | Wie der Verfassungsschutz gegen die Polizei arbeitete (Seite mit dem obigen Bericht [ab Minute 22:00] und dem Wortprotokoll des Sendungsteils)
– Zeit Online: [Archiv] Sprengstoffanschlag des Verfassungsschutzes – „Feuerzauber“ mit dunklen Figuren (Bericht über das „Celler Loch“ vom 12.6.1987)
– Wikipedia: Celler Loch

Anmerkung:
Wegen den eingebetteten Filmen verzichte ich (bis auf weiteres) auf eine Downloadmöglichkeit des Artikels als eBook!

Veröffentlicht unter Aktuelles, Gesellschaft, Information, Internet, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für Schredder sei Dank – Es ist noch nichts verloren

Mappus-Spruch des Tages: „Ich bin in die Partei Helmut Kohls eingetreten …“

„Ich bin in die Partei Helmut Kohls eingetreten und werde nicht wegen eines Herrn Hauk oder eines Herrn Strobl aus ihr austreten“

(Quelle: Focus – Verbalattacken im FOCUS-Interview: Stefan Mappus keilt gegen Parteifreunde zurück)

Ja, wenn man die Umstände des Kaufes betrachtet, so ist es Richtig, er ist nicht in eine „Partei“ eingetreten, sondern in eine Partei, die geprägt war von den Schwarzgeld-Schiebereien der Ära Kohl und dessen ständigen Gesetzesübertretungen. Kohl ist immer noch ein Gesetzesbrecher, da er weiterhin seine Pflicht als „Bürger“ und „Politiker“ nicht nachkommt und die Spender benennt. Er stellt sein „Ehrenwort“ über den von Ihm abgegebenen Eid auf die Verfassung. Mal abgesehen davon, dass dieses angebliche „Ehrenwort“ schon ein Rechtsbruch war. Eine Ära in dem ein Schäuble der 100.000 Euro als „Spende entgegen nahm, die dann spurlos verschwunden sind und nicht immer mit dem „Grundgesetz unter dem Arm“ herumlaufen, äh Entschuldigung herumfahren kann. Der „einfach das Grundgesetz“ ändern will, wenn es Ihm nicht passt. Ja in diese „Kohl-Partei“ passt Mappus. In einer Partei, die Gesetzestreue nur von dem Pöbel abverlangt und seine Geldgeber udn sich davon los spricht.

Nicht vergessen darf man dabei aber, dass (wie ich es schon im letzten Artikel schrieb) es auch diejenigen in der CDU waren, die jetzt laut aufjaulen, die mit Ihren Fingerheben den Deal nachträglich rechtfertigen wollten. Auch die FDP, die nun „schon immer gegen den Ankauf war“, hat Ihre Fingerchen gehoben.
Auch darf man nicht vergessen, dass die Politiker aus SPD und Grünen damals nicht gegen die nachträgliche Zustimmung die Fingerchen gehoben haben, sondern feige das Parlament für die Abstimmung verlassen haben.

Auch darf man nicht vergessen, liebe Mappus- und/oder EnBW Ankauf-Gutredner, dass bereits direkt nach dem Kauf der EnBW-Aktien die Höhe des Kaufpreises (und die Art des Ankaufes) stark kritisiert wurden.
Die Kritik als ein Ergebnis der nicht vorher zu sehenden Atomkatastrophe zu schieben ist eine Geschichtsverfälschung, die aber wiederum zu dem Verständnis von Mappus passt, dass er in eine Kohl-CDU eingetreten sei. Diese Partei, die sich Pipi Langstrumpf zu eigen macht mit dem Satzteil: „Ich mach‘ mir die Welt – Widdewidde wie sie mir gefällt“!

Persönlich muss ich sagen, das ich mir amüsiert anschaue, wie die CDU sich gerade hier im Süd-Westen selbst zerfleischt. Ob dies bei den Wählern eine änderung des Wahlverhaltens nach sich zieht, ich weiß es nicht.
Was mich aber nicht amüsiert ist der Opportunismus, den hier die anderen Parteien an den Tag legen. Jetzt schreien sie auf, aber bei der entscheidenen Abstimmung war man zu feige eine klare Position zu den Rechtsbruch einzunehmen.

Schlimmer noch, es steht immer noch der Vorschlag des Staatsgerichtshofes im Raum, einen Art „Geheimausschuss“ im Landtag zu verabschieden, der dann in solchen Fällen die Kontrollfunktion übernehmen kann. Ein solches „Gremium“ wurde mit dem „Ausschuss des Bundestags zu den Geheimdiensten“ verglichen (siehe dazu auch den Link zu dem Artikel in der „Badischen Zeitung“, unten unter „Links“).
Was dies bedeutet, kann man derzeit ja gut an der hervorragenden Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland sehen. Der Verfassungsschutz macht was er will und der Militärische Abschirmdienst bugsiert sich mit der nicht überprüften Erklärung, das man nichts mit den „NSU“-Ermittlungen zu tun gehabt habe aus dem Fokus und der Kontrolle des Staates.

Wenn man bedenkt, wie noch letztes Jahr der Ankauf begründet wurde, und man sich die jetzigen Infos vergegenwärtigt, kommt man zu dem Schluss, dass auch der Staatsgerichtshof von den Beteiligten mit großer Wahrscheinlichkeit belogen wurde.

Links:

– Focus: Verbalattacken im FOCUS-Interview: Stefan Mappus keilt gegen Parteifreunde zurück
– Badische Zeitung: EnBW-Kauf war verfassungswidrig – Stächele unter Druck

– Gehirnsturm: Gunter Haug heute vor dem LG Heilbronn
– Gehirnsturm: Verfassungsbrecher Willi Stächele tritt als Landtagspräsident zurück
– Gehirnsturm: Volksvertreter? Für’n Arsch! – Die wahren Beweggründe der CDU-Spitzen in Baden-Württemberg
– Gehirnsturm: Hey Mappus: Wenn der eigene Wortschatz nichts hergibt …
– Gehirnsturm: Mappus extra: Wer nicht mehr mit Lügen und Rechtsbeugung weiter kommt, fängt an zu jammern!
– Gehirnsturm: Merkel, Mappus, Gönner und Röttgen glaubt Ihr wirklich, dass das ganze Volk so blöd ist?
– Gehirnsturm: Mappus – Co. und „die Unschuldsvermutung“

Artikel als eBook zum Download:
Mappus-Spruch des Tages: „Ich bin in die Partei Helmut Kohls eingetreten …”

Veröffentlicht unter Aktuelles, EnBW, Gesellschaft, Politik, Recht, Stuttgart Spezial | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Mappus-Spruch des Tages: „Ich bin in die Partei Helmut Kohls eingetreten …“

Nur ein Stück Haut? Meinungsmache und die Befreiung von Fesseln

Ich habe es nicht anders erwartet. Allenthalben versuchen diejenigen, die Ihre Macht schwinden sehen Ihren Einfluss gelten zu machen, um gegen das Urteil zu wettern.
Seltsam nur, dass es noch keine Gegenmaßnahmen gibt.
Die (angeblich*) Betroffenen verweisen immer wieder auf Studien und Empfehlungen, die mit dem Urteil gar nichts zu tun haben. Auf den Foren geht es hoch her. Bei Befürwortern werden kritische Stimmen gnadenlos und brutal nieder gemacht, ebenso anders herum.
Wie die ganzen Gründe für die Beschneidung mit großer Vorsicht zu genießen sind, muss man auch die ganzen Studien und Behauptungen der Beschneidungsgegner mit ebensolcher Vorsicht genießen.

Was bleibt ist die „Güterabwägung“. In diesem Fall die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und den Bräuchen der Religionsgemeinschaften. Ich schreibe extra nicht dem Grundrecht auf „Religionsfreiheit“, weil dies, wie ich schon in den vorherigen Artikeln geschrieben habe in allen Grundsatzpapieren, die für Deutschland relevant sind (Grundgesetz, Eu-Charta der Grundrechte, UN-Menschenrechtskonventionen und die UN-Kinderrechtskonvention) handelt es sich um Individualrechte und nicht um Gemeinschaftsrechte.
So hatte das Gericht eben zu Entscheiden, ob das Kindeswohl mit dem Recht auf Unversehrtheit höher zu bewerten sei, als das Vertretungsrecht der Eltern für das Kind die Entscheidung zu treffen, das es beschnitten wird.
Dies hat rein vom Juristischen in meinen Augen erst mal nichts mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu tun, da dieses Recht in dem Fall ein Individualrecht des Kindes und nicht der Eltern für das Kind ist.
Das dies aber sehr wohl etwas mit der Religionsausübung der Religionsgemeinschaften zu tun hat, kann man nicht ignorieren. Und hier haben die Richter, dieses Recht, das eben nicht durch das Grundgesetz oder andere Grundsatzrechte geschützt ist. in den Ausführungen heißt es in dem Urteil:

Der Veranlassung der Beschneidung durch die Eltern soll auch keine rechtfertigende Wirkung zukommen, da dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme, so dass mit der Einwilligung in die Beschneidung ein Widerspruch zum Kindeswohl festzustellen sei.
[…]
Bei der Abstimmung der betroffenen Grundrechte ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. Das folgt aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.

(Quelle: Urteil vom LG Köln AZ „151 Ns 169/11“)

Die Richter haben richtiger Weise zwischen den Grundrechten der Eltern und des Kindes abgewogen und ebenso richtiger Weise die Freiheit des Kindes auf Unversehrtheit und dem Individualrecht auf Religionsfreiheit gegen das Elternrecht abgewogen. Sie haben auch nicht festgestellt, dass Ihre Entscheidung eine Schwarz-Weiß-Entscheidung ist, also das die Eltern und auch Religionsgemeinschaften dadurch nicht eingeschränkt sind. Die Richter haben festgestellt, dass die Unversehrtheit des Kindes wichtiger ist als die „nicht unzumutbare Beeinträchtigung“. Das dies evtl. von subjektiven Standpunkten aus anders gesehen werden kann, hat und darf die Richter nicht interessieren.

Und was hat nicht alles Sturm gelaufen gegen dieses Urteil und auch Leuten die dieses Urteil befürworten. So wurde von einem Vorsitzenden einer „liberalen“ Jüdischen Gemeinde meine „Quellen“ als dubios in einem Kommentar bezeichnet (ich berichtete: Beschneidungsartikel – Offener Brief in eigener Sache). Das wo ich vor allem aus den Schriften der gemeinsamen Vergangenheit der Christen und Juden zitiert hatte (Tora/Altes Testament).

Nun, ich fand dies amüsant, vor allem, da von Seiten des Vorsitzenden der Gemeinde bis Heute keine Reaktion gekommen ist.

Ein gutes hat diese Aufregung aber bewirkt. Die Kritischen Kräfte in den eigenen Reihen melden sich zu Wort. Nein, nicht in Deutschland, sondern in Amerika wo die „Reformjuden“ schon im 19ten Jahrhundert gegen die Beschneidung ausgesprochen hatten. In Deutschland ist mit dem Holocaust die einzig bekannte „Reformgemeinde“ in Berlin ausgemerzt worden. Nach dem Krieg bildeten sich dann in Deutschland vor allem die „liberalen“ Juden (als alternative zu den orthodoxen Gemeinden), die sich an bestimmte Vorgaben durch den Zentralrat der Juden hielten, um nicht von den Töpfen der Zuschüsse abgeschnitten zu werden (Ich weiß, das hört sich zynisch an, aber ich empfehle mal sich die Nachkriegsgeschichte um die Anerkennung der „liberalen Juden“ anzusehen).
in Amerika, wo die Strömungen sich freier entwickeln konnten hatten sich nun Betroffene vor der deutschen Botschaft getroffen um für die Kölner Entscheidung zu demonstrieren.
Aber nicht nur dies sind die ersten Anzeichen, dass sich die Diskussion von den religiösen Fanatikern aller Couleur, wie auch von den Religionspatriarchen mit Ihrer Angst um Machtverlust löst.
immer mehr Betroffene trauen sich über Ihre eigenen Erfahrungen der Beschneidung zu berichten. Neben den positiven Erfahrungen tauchen nun so langsam die ersten Betroffenen auf, die über Ihre Probleme nach einer Beschneidung berichten. Von Schmerzen, Verstörtheit und auch psychischen Problemen.
Ich sehe hier eine Entwicklung, die man schon bei anderen religiösen Misshandlungen gesehen hat. Zuletzt als es um die Missbrauchsfälle in den christlichen Kirchen (ehrlicherweise muss man sagen nicht nur dort), die zuerst als Weltweite Einzelfälle hingestellt wurden, inzwischen aber ein Weltweit flächendeckendes Massenproblem geworden ist.
Haben die Religionsgemeinschaften nun versucht solch einen Religionsinternen Flächenbrand bei den Beschneidungen zu verhindern? Die heftigen und kompromisslosen Reaktionen lassen dies vermuten. Da die Feststellung, das die Individualrechte der Kinder höher zu bewerten sind auch für die christlichen Kirchen (Stichwort: Säuglingstaufe) gefährlich wird, wie auch eine mögliche Tendenz einen einseitige Religionsunterricht im Sinne der individuellen „Religionsfreiheit“ abzuschaffen dürften hier bei der Empörung mitgeschwungen haben. Schon jetzt geschlagen von immer mehr Kirchenaustritten, sehen sie nicht ihre christlichen Werte davon schwimmen, sondern vor allem Gelder. Die Zwangsmitgliedschaft durch Geburt, also sozusagen das „Opt-Out“-Verfahren wird dadurch gefährdet.
Wie „christlich“ da z.B. die evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg handelte kann man z.B. hier nachlesen:

Sie glaubte, das Thema Kirchensteuer läge seit ihrem Kirchenaustritt hinter ihr. Doch kurz nach ihrem Umzug in die Hauptstadt bekam Susanne Englmayer plötzlich Post vom Finanzamt Berlin. Ihre Kirchenzugehörigkeit könne nicht hinreichend geklärt werden, schrieb das Finanzamt und bat um Mithilfe. Doch Englmayers Hinweise auf ihren Kirchenaustritt in den 80er-Jahren und die seit Jahrzehnten nicht beanstandete Eintragung auf ihrer Lohnsteuerkarte – zwei Striche in der Spalte Kirchensteuerabzug – zählten nicht. Die amtliche Kirchenaustrittsbescheinigung, ein unscheinbarer Zettel, den sie damals zum Finanzamt getragen und anschließend vernichtet hatte, musste wieder her.

(Quelle: FTD – Ein Kirchenaustritt spart nicht immer Kirchensteuer)

Dabei ist es für die evangelische Kirche scheinbar uninteressant, warum jemand aus der Kirche ausgetreten ist. Kann er dies nicht bescheinigen, dann ist er dran. Ich war Messdiener in der römisch katholischen Kirche und hatte es miterlebt, was „gelebtes Christentum“ für die Kirchenvertreter bedeutete. Der damalige Pfarrer hat noch in meiner Kindheit versucht, die Gläubigen bei Wahlen (zu Gunsten der CDU) zu beeinflussen und als ich Messdiener war, hat er nicht nur einmal in den Spendentopf gegriffen. Gut ich hatte Glück, der Pfaffe war „nur“ Alkoholiker und nicht Kinderschänder. Ausgetreten bin ich nicht wegen der Kirchensteuer, sondern als Meissner in Köln von Oben herab auf den Kardinalsthron gesetzt wurde. Also weder wegen Kirchensteuer oder dem profanen Geld. Aber nun bin ich angeblich so ein Atheist, Heide und was weiß ich.

Die Aufregung um die Beschneidung geht meines Erachtens nicht um die Sache an sich, sondern um die Macht über seine „Gruppe“. Sonst ist es doch seltsam, dass beim Konvertieren zum Judentum (um das mal als Beispiel zu nehmen) ein bereits Beschnittener (egal ob aus religiösen oder medizinischen Gründen) sich nochmals einer „symbolischen“ Beschneidung unterziehen muss. Wobei Beschnitten hier im Text immer für die komplette Entfernung der Vorhaut steht.

Die muslimischen Gläubigen erzählen, dass sich Abraham mit einer Axt beschnitten habe. Dies widerspricht dann aber meiner anatomischen Kenntnis, das dabei die komplette Vorhaut entfernt würde. Bei meiner Nicht beschnittenen Vorhaut dürfte dies allerhöchstens das Vorhautende sein. So sehe ich hier doch eher meine Vermutung bestätigt, die ich in meinem Artikel über die „Beschneidung“ geschrieben habe. Da laut Tora/Torah im „Genesis 17, 9 – 14“ (Entsprechend in der Bibel bei „Moses, Buch 1“) zwischen beschnittenen und unbeschnittenen „vorhäutigen Männern“ unterschieden wird („Ein vorhautiger Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt…“).
Letztendlich glaube (eigentlich zu dem Thema unpassende Bezeichnung) ich, das es einfach eine Interpretationsfrage und der Wille ist, auf die Überzeugungskraft der eigenen Religion zu vertrauen.
Aber davon scheinen diese alle ohne Ausnahme noch weit entfernt zu sein. Um so mehr ist es unsere Aufgabe Menschen, die sich nicht selbst wehren können zu schützen.
Auch wenn es später eine Minderheit oder wie es die Machthaber aller Couleur (weltlich oder religiös) immer so gerne sagen „Einzelfälle“ sind, die dankbar sind das Sie vor einem Eingriff geschützt wurden, ist dies berechtigt.
Das nennt sich „Minderheitenschutz“ und ist indirekt oder direkt durch das Grundgesetz und andere Grundrechtsabkommen geschützt.

Mit Spannung sehe ich die kommenden Diskussionen entgegen. Leider habe ich keine Hoffnung, dass die Religionsfuktionäre eine freie Diskussion zulassen werden. Erst recht nicht in den eigenen Reihen.

Links:

– Focus: New York: „Ich liebe meine Vorhaut“: US-Demonstranten finden Beschneidungs-Urteil gut
– News.at: Kundgebung für Deutschland | „Ich liebe meine Vorhaut“
– Finacial Times Deutschland: Ein Kirchenaustritt spart nicht immer Kirchensteuer
– Frankfurter Allgemeine Zeitung: Fiskus verlangt Bescheinigungen | Kirchenaustritt kann teuer werden

– Gehirnsturm: Ein Urteil des Kölner Landgericht und eine Horde aufgeregter Religionsfunktionäre
– Gehirnsturm: Nur ein Stück Haut? Oder wie tendenzielle Meinung gemacht wird!
– Gehirnsturm: Beschneidungsartikel – Offener Brief in eigener Sache

* Ich habe das „angeblich“ dazu gefügt, da meiner Meinung nach von der Beschneidung „nur“ und „ausschließlich“ die Kinder als Opfer betroffen sind und nicht die „Täter“ und „Erfüllungsgehilfen“ (die sich auch als „Betroffene“ bezeichnen).

Artikel als eBook zum Download:
Nur ein Stück Haut? Meinungsmache und die Befreiung von Fesseln

Veröffentlicht unter Gesellschaft, Kultur, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | 1 Kommentar

Mappus – Co. und „die Unschuldsvermutung“


(Foto: Originalfoto von dpa, überarbeitet von Gaston)

Ja, der Wirbel um Mappus, aber auch um seinen Trauzeugen und Spezi Dirk Notheis sind jetzt groß. Nun geht’s aber weiter, da sind Stächele der den eindeutig als Verfassungswidrig entstandenen Vertrag mit unterzeichnet hat, sowie Rau -der Staatsminister unter Mappus- auch in den Fokus der Ermittlungen geraten.
Schnell bemühten sich alle, nichts mehr mit Ihm zu tun haben wollen. Das Hauk sich direkt, als bekannter Gegner von Mappus distanzierte, mag nicht verwundern. Das aber Leute wie die Gönner sich nun so undifferenziert distanziert ist doch zu verwundern. Gerade diese sollte als ehemalige Umweltministerin und damit verantwortlich um die immer noch nicht geklärte Frage der Unfallvertuschung bei Baden-Württembergischen AKWs eigentlich ganz ruhig sein.

Nachdem sich nun so viele Spitzenpolitiker der CDU sofort gemeldet hatten und empört waren über den Alleingang, schien man zu merken, dass dies bei den Wählern (und niederen Parteigenossen) nicht gut ankam. Stehen doch für 2013 nicht nur eine Bundestagswahl an, sondern auch die für BW wichtigen Kommunalwahlen. Dieses Jahr gibt es auch noch einige Bürgermeisterwahlen unter anderem auch in Stuttgart, wo ebenfalls nach jahrzehntelanger CDU-Herrschaft ein Machtwechsel im Bürgermeisterbüro anstehen kann. Alles Gründe, die dann doch zur Vorsicht mahnen, in dem Taktischen (wenn auch nicht ehrlichen) Spiel um Macht.
Dann auch noch der Landesparteitag in einer Woche (21.7.2012) in Karlsruhe. Seit der Wahlmisere udn den nicht abflauenden Skandalen bei der Süd-West-CDU hat die Basis an Macht gewonnen und die Filzläuse in den oberen Etagen können nicht mehr so schalten und walten wie sie wollen. Speziell für Hauk ist der Landesparteitag eine Frage ums überleben. Aber auch viele andere Funktionäre werden sich um die Basis neu bemühen müssen. Auch zeichnet sich ja schon ab, mit den Erweiterungen der Ermittlungen auf Stächele und Rau, dass man diesen „Skandal“ nicht auf eine Person innerhalb der CDU isolieren kann.
So verwundert es nicht, das Hauk (vielleicht von seinen PR-Beratern ein geflüstert) auch kurz nach seiner Distanzierung wieder leisere Worte von sich gibt. Unter anderem zwitschert er mit den anderen Heuchlern seiner Partei in den Slogan „es gilt die Unschuldsvermutung“.

CDU-Fraktionschef Peter Hauk warnte Grün-Rot vor einer Vorverurteilung: „Ein Anfangsverdacht ist kein Schuldspruch.“

(Quelle: Südwest Presse – Affäre erreicht Ex-Minister)

Schade das er sich an diesen Grundsatz nicht erinnert, wenn es um Dinge geht, die er bei seinen politischen Gegnern sieht.

Aber ich gebe den Politikern Recht. Es gilt in der deutschen Justiz der Grundsatz der Unschuldsvermutung! Es gibt im deutschen Recht aber auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen.
Und meine Meinung dazu ist, dass Mappus, Notheis. Stächele und Rau hier wie miese kleine Betrüger kriminell gehandelt haben. Das ist aber duie Spitze des Eisberges und manche Wähler erkennen dies inzwischen.
Auch tut man so, als ob erst mit der Machtübernahme der Grünen und SPD im Land der EnBW-Deal kritisch hinterfragt wird. Dies ist aber bei weitem nicht so. Schon mit Bekanntgabe des Ankaufes hagelte Kritik, auch über die horrende Kaufsumme!

Das manche die CDU bis zum Mappus als die Regierungspartei der „sprichwörtlichen Hausfrau“ verklärt, ist mir nicht verständlich. Außer vielleicht, damit man selbst nicht in ein großes Sinnloch fällt. Das selbst Journalisten dieses verklärte Bild den Lesern (und potentiellen Wählern) vermitteln wollen ist bedenklich:

Die Sparsamkeit der schwäbischen Hausfrau ist legendär: Ein wenig spießig, aber verlässlich. So war bislang auch das Image der langjährigen Regierungspartei CDU in Baden-Württemberg, die damit gut zu dem wirtschaftlich erfolgreichen aber politisch eher langweiligen Bundesland zu passen schien.

(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – CDU Baden-Württemberg | Gezockt und verloren)

Das die stellvertretende Chefredakteurin dann noch behauptet, das Mappus dafür gesorgt hat, dass dies nun vorbei sei, vergisst, dass die CDU Baden-Württemberg einfach nur früher mit einer Feudaleinstellung über und gegen jeden Kritiker hinweg gegangen ist. Denken wir daran, wie Öttinger noch selbstherrlich zur Trauerfeier von Filbinger tausende Naziopfer, auch durch Filbingers Richterhand ermordeten vor den Kopf gestoßen hat, in dem er Filbinger nicht nur von „Makel“ des Nationalsozialisten frei reden wollte, nein diesen sogar noch zu einem Nazi-Gegner hochstilisieren wollte. So sieht die „schwäbische Hausfrau“ bei der CDU-Führung als.
Auch wird übersehen, das mit der „nachträglichen“ Zustimmung des EnBW-Deals durch die Mehrheit der Regierungspolitiker (darunter auch Hauk und viele andere immer noch im Landtag sitzenden Politikern!) sich diese Mitschuldig gemacht haben. Das SPD und Grüne das Parlament vor der Abstimmung verlassen haben, macht diese auch zu passiven Tätern!

Das man auf Grund der Geschichte vermuten kann, dass die CDU Baden-Württemberg nach dem Krieg das Auffangbecken für die alten Seilschaften ist, muss ich vermuten, nachdem ich den Krimi von Gunter Haug „Pumpensumpf“ gelesen hatte.
Aufmerksam auf diesen Krimi bin ich eigentlich nur durch die Ausladung des Autors bei den Buchwochen geworden und der Gerichtsverhandlung um die Verträge des Autors mit dem „Masken-Verlag“ vor dem LG Heilbronn.
Der Krimi, in dem es Vordergründig um die Baustelle S21 geht, handelt eigentlich um die lange Linie der Verstrickungen der Politik mit der Wirtschaft.
Erst ganz zum Schluss kommt der Autor auf einen Punkt, der die ganze Misere geschichtlich aufzeigt. Die beiden Kommissare, die in Ihrer Freizeit und entgegen dem Willen der Landesregierung ermitteln stoßen auf ganz alte Zeitungsartikel im Internet.
Dieser Teil des Krimis ist keine Fiktion, sondern Realität. Es geht um den „Bürkle-Skandal“ kurz nach dem Krieg. In den 50ern hat (offiziell) Schlamperei und Unachtsamkeit dazu geführt, dass dem Bauunternehmer Bürkle Millionen aus der städtischen Girokasse (Vorgänger der Stadtsparkasse) als Darlehen gegeben wurde. Insgesamt 8 Millionen. Für damalige Verhältnisse durchaus in einer höheren Größenordnung, wie beim EnBW-Deal. Aus dem bankrotten betrieb konnte die Girokasse noch 2 Millionen zurück erlangen. Die restlichen 6 Millionen waren verloren.
Das pikante nun, dass die Verantwortlichen damals, unter anderem Oberbürgermeister Dr. Klett, Stadtkämmerer Hirn und die beiden Stadträte Schmid und Wachmeier zwar auf Grund eines Amnestiegesetzes nicht Strafrechtlich belangt werden konnten. Aber bei einer ersten Klage, bei der 400.000,– DM eingeklagt wurden, bekam die Girokasse, vertreten durch den Aufsichtsrat recht.
Das war wohl ein Unfall gewesen, der nicht dazu diente, die Politiker rein zu waschen. Statt das nun die restlichen 5,6 Millionen ebenfalls eingeklagt wurden, schien man noch nicht mal ein Interesse an den gewonnenen 400.00 DM zu haben. Zwar wurden nach und nach knapp 85.000 DM auf einem Sonderkonto eingezahlt, dann war es das auch schon. Auch die Stadt hat die vorgestreckten Kosten für die Verhandlung nie bei den Verklagten zurück verlangt.
Das wäre Aufgabe des Regierungspräsidenten Dr. Schöneck gewesen. Aber der handelte nicht. Warum auch, der saß nämlich mit seinem Arsch inzwischen auf einem Grundstück, das die Stadt für ein Kinderheim gekauft hatte und dem RP für gut die Hälfte des normalen Grundstückpreises dieser Zeit überlassen hat. Das Dr. Schöneck dann noch, statt wie alle anderen nicht „nur“ ein einstöckiges Haus sondern ein mehrstöckiges Haus bauen durfte überraschte nicht nur die Nachbarn des neuen Anwohners.
Nicht nur das, eben auch jener Dr. Schöneck brachte ein Papier in den Rat der Stadt, dass die ganze Bürkle-Geschichte entgültig abschließen sollte, inkl. Verzicht der Schadensersatzzahlungen.
Ich verweise bei dieser Geschichte auf die Archivquellen diverser Zeitschriften, allen voran, der damals noch kritische „Spiegel“. Links dazu weiter unten.
Das waren die Anfänge des Selbstbedienungslandes Baden-Württemberg gestützt durch die CDU und die damalige SPD hat sich auch nicht Lumpen lassen, zumindest auf städtischer Ebene. Erst durch den städtischen Mehrheitsverlust der SPD waren sie von den Mauscheleien von Stadt und Land abgeschnitten. Damit begann nun endgültig das feudale Machtgehabe der CDU im Machtzentrum Stuttgart, auf allen Ebenen.

Ähnlich wie diese Süd-West-CDU handelten in Deutschland eigentlich nur die CSU, die inzwischen auch Ihre Felle wegschwimmen sieht. Deutlich zu sehen an den immer panischeren Reaktionen Ihres Häuptlings Seehofer.

Auch möchte ich dies nicht als ein Problem einzig der CDU/CSU im Süden sehen. Neben dem Bürkle-Skandal, der durchaus auch als SPD-Skandal zu sehen ist, vergessen wir nicht, das z.B. die SPD fast ähnlich in Ihrer ehemaligen Hochburg NRW und beide Parteien wechselseitig in Niedersachsen so gegen die Interessen der Bürger gehandelt haben und handeln. Als die SPD-Hochburg NRW gefallen war und die CDU/CSU im Süden immer noch fest im Sattel saß, hat diese dann endgültig jedes Maß, selbst nach außen verlieren lassen.

Es ist Richtig, es gilt die „Unschuldsvermutung“ und ich hoffe das sich das Gericht daran hält. Das Heißt, ich glaube sogar daran, da die alten CDU-Strukturen noch nicht gebrochen sind. Deswegen ist die Justiz auch unabhängig, bzw. soll es sein. Ich unterstehe diesem Grundsatz nicht und kann für mich meine Meinung propagieren, das Mappus & Co in meinen Augen miese kleine Verbrecher sind.

Links:

– Südwest Presse: Affäre erreicht Ex-Minister

– Gehirnsturm: Gunter Haug heute vor dem LG Heilbronn
– Gehirnsturm: Verfassungsbrecher Willi Stächele tritt als Landtagspräsident zurück
– Gehirnsturm: Volksvertreter? Für’n Arsch! – Die wahren Beweggründe der CDU-Spitzen in Baden-Württemberg
– Gehirnsturm: Hey Mappus: Wenn der eigene Wortschatz nichts hergibt …
– Gehirnsturm: Mappus extra: Wer nicht mehr mit Lügen und Rechtsbeugung weiter kommt, fängt an zu jammern!
– Gehirnsturm: Merkel, Mappus, Gönner und Röttgen glaubt Ihr wirklich, dass das ganze Volk so blöd ist?

Spezial (zum Bürkle-Skandal aus den 50er Jahren):
– Spiegel: BÜRKLE-SKANDAL | Geld und Sühne
– Spiegel: KLETT | Echt Orientalisch
– Spiegel: KREDITSKANDAL | Ins Grab genommen
– Spiegel: KLETT | Der Motor mit Humor
– Spiegel: RÜCKSPIEGEL | Der SPIEGEL berichtete …
– Zeit Online: Tragödie eines Vorbestraften
– Wikipedia: Willy Bürkle

Artikel als eBook zum Download:
Mappus – Co. und „die Unschuldsvermutung“

Veröffentlicht unter Aktuelles, EnBW, Gesellschaft, Politik, Recht, Stuttgart Spezial | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Mappus – Co. und „die Unschuldsvermutung“

Akkordarbeit im Bundestag – 57 Sekunden für die Aussprache und Beschluss eines Gesetzes

Es ist an sich schon erstaunlich, kurz nach dem Anpfiff des EM-Halbfinale mit deutscher Beteiligung wird ein Gesetz verabschiedet. Noch erstaunlicher, dass man für die 2. und 3. Aussprache sowie für die Abstimmung über das Gesetz gerade mal 57 Sekunden braucht.
Es hätte so schön sein können. Im Innenausschuss hat man mal schnell einen wesentlichen Teil des Gesetzes geändert. Alles hätte so schön sein können, wenn sich diese Änderung dank einiger aufmerksamer Bürger nicht wie ein Lauffeuer verbreitet hätte.
Nun will es keiner gewesen sein.

Noch Erstaunlicher ist, was ich in der „Finacial Times Deutschland“ (FTD) lese. In einem Artikel vom 9.7.2012 um 12:06 wird noch informativ über dieses Ereignis geschrieben. Eben auch wegen den Verlinkungen zu den entsprechenden weiteren Quellen mag ich eigentlich die Artikel von der FTD ganz gerne.
Um so erstaunlicher fand ich, was ich in einem Artikel gleichen Datums von 13:08 Uhr, also rund eine Stunde später geschrieben, lesen musste. Der Titel sagte noch nicht viel aus:
„Die Kehrtwende macht es nicht besser“
Dem konnte ich noch zustimmen, die Kehrtwende, die durch die Veränderung des Gesetzes durch den Innenausschuss erfolgte ist macht es wahrlich nicht besser.

Aber das ist in dem „Leitartikel“ gar nicht gemeint. In den Leitsätzen vor dem Artikel leist man folgendes:

Die 180-Grad-Wende der Regierung signalisiert ein eigentümliches Demokratieverständnis: Die Länder sollen das unliebsame Gesetz stoppen. Dabei stehen die Bürger mit der alten Version sogar noch schlechter da.

(Quelle: FTD – Die Kehrtwende macht es nicht besser)

Es heißt also, das die Bürger, wenn das Meldegesetz durch den Bundesrat gestoppt wird schlechter da stehen?
Da muss man ja richtig gespannt sein, wie der „Leitartikel“ dies begründet:

Doch abgesehen davon. Es ist auch sachlich unfair, der schwarz-gelben Koalition nun willentliche Begünstigung von Adresshandel zu unterstellen. Seit sie im Bundestag das neue Meldegesetz beschloss, ist die Aufregung darüber auffallend größer als das Detailwissen.

(Quelle: FTD – Die Kehrtwende macht es nicht besser)

Aha, der Bürger, die Datenschützer und die Kritiker haben also keine Ahnung? Das reicht natürlich als Begründung? Nun, man ist aber so gnädig, dem Leser zu Erklären, warum ein Verhindern des neuen Gesetzes so schlecht für den Bürger ist:

Tatsächlich hat die Koalition ja mit dem neuen Gesetz sogar das Melderecht verschärft. Wer einen Blick in das derzeitige Melderechtsrahmengesetz (Paragraf 21) wirft, der findet dort eine viel weitergehende Freigabe zur Weitergabe von Adressen – ohne dass die Bürger je darüber von Behörden informiert wurden oder sie Einspruch einlegen durften. Die jetzt beschlossene Widerspruchsregelung ist demgegenüber ein deutlicher Fortschritt.

(Quelle: FTD – Die Kehrtwende macht es nicht besser)

Nun, das Widerspruchsrecht ist Besser als das derzeitig geltende Regelungen. Was mir als erstes auffällt, dass der §21 des Melderechtsrahmengesetz nicht mit einem Link unterlegt ist, wie im Gegensatz dazu der (vom Innenausschuss geänderte) Entwirf des neuen Meldegesetzes.
Ich bin in dem oberen Text über den von mir hervorgehobenen Textteil gestolpert, in dem bei der FTD behauptet wird, dass es im derzeitigen Melderechtsrahmengesetz der Bürger keinen Einspruch gegen die Weitergabe einlegen dürfe.
Sehen wir uns doch mal ausschnittsweise den §21 des Melderechtsrahmengesetz an:

§ 21 Melderegisterauskunft
(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in § 18 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.
[…]
Ein automatisierter Abruf über das Internet ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Die der Meldebehörde überlassenen Datenträger oder übermittelten Daten sind nach Erledigung des Antrags unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. § 8 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die Länder.
(2) Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
[…]

(Quelle: Gesetze im Internet – Melderechtsrahmengesetz / §21 [Auszug])

Was ist das, es gibt doch tatsächlich ein Widerspruchsrecht, wenn auch zugegebener weise in einem recht bescheidenen Umfang. Aber es kommt noch besser. Bei der FTD wird behauptet, das der Bürger nach derzeit geltenden Gesetz nicht über Datenauskünfte informiert wird („ohne dass die Bürger je darüber von Behörden informiert wurden“), was sich aber eben im §21 des Melderechtsrahmengesetz ganz anders liest:

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

(Quelle: Gesetze im Internet – Melderechtsrahmengesetz / §21 [Auszug])

Also „muss“ der Bürger bei einer erweiterten Datenauskunft nach geltendem Gesetz sogar benachrichtigt werden, außer es liegt ein rechtliches Interesse vor, das dies nicht geschieht. Dies steht im übrigen ungefähr auch so im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unter §16. Womit wir auch schon zum wesentlichen im Zusammenhang mit dem derzeit gültigen Melderechtsrahmengesetz kommen.
Während in dem Leitartikel der FTD das Widerspruchsrecht im neuen Entwurf als „Weiterentwicklung“ angepriesen wird, enthält dieses -wenn überhaupt- nur die Mindestanforderungen an den rechten, die dem Bürger schon jetzt durch das BDSG und höchstrichterliche Entscheidungen zustehen. Auch Heute muss eine Behörde einen getätigten Widerspruch beachten.
Im Gegenteil, durch die Hintertür, dass trotz Widerspruch ein Abgleich (angeblich) vorhandener Daten ermöglicht wird, ist es ein klarer Rückschritt.

Das sieht der Leitartikel der FTD natürlich anders:

Dem Bürger wäre allerdings auch nicht nicht gedient, wenn SPD und Grüne im Bundesrat das neue Gesetz im Herbst einfach blockieren. Denn dann gilt weiterhin die alte Regelung, die den Adressabruf bei Behörden gar nicht begrenzt.

(Quelle: FTD – Die Kehrtwende macht es nicht besser)

Was die FTD dabei übersieht, dass das Bundesverfassungsgericht die „informationelle Selbstbestimmung“ schon vor Jahrzehnten als wichtiges Gut angesehen. Der prominenteste Fall war der Richterspruch zur Volkszählung. Einer der Leitsätze dazu heißt:

„Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“

(Quelle: Bundesdatenschutzbeauftragter – Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung trägt (Volkszählungsurteil) (BVerfG))

Noch deutlicher fasst es der Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein das Urteil zusammen:

So viel Freiheit wie möglich und so viel Bindung wie nötig.

(Quelle: Datenschutzbeauftragter v. Schleswig-Holstein – Informationelle Selbstbestimmung – Was bedeutet das?)

Allein durch diese gängige Rechtsmeinung haben die Einwohnerämter bisher Widersprüche beachtet (soweit man es beweisen kann). Und schaut man sich das angeblich so bessere „neue Meldegesetz“ an, dann ist dieses nicht besser, als das bestehende, sondern schlechter.
Statt das die Ämter nach der derzeitigen Rechtsauffassung bei einem Widerspruch gegen die Weitergabe diese befolgen, gibt es bei dem „neuen Meldegesetz“ das Schlupfloch, dass die Meldeämter den „Abgleich“ von vorhandenen Daten auch trotz einem Widerspruch (natürlich gegen Gebühr) durchführen sollen.
Mal abgesehen, dass dies meiner persönlichen Meinung nicht durch das GG gedeckt ist und bei einer Verfassungsbeschwerde gekippt werden würde, ist man mit diesem in dem Meldegesetz eingearbeiteten Hintertürchen bei weitem nicht besser dran, als bei dem derzeitigen Status.

Aber auch hier weiß die FTD zu erklären, warum das „neue Meldegesetz“ so wie es nun geändert durchgewunken wurde so wichtig sei:

Es gibt auch durchaus gute Gründe für die jetzige Regelung, dass Unternehmen in jedem Fall ihnen vorliegende Adressdaten überprüfen dürfen. So gibt es nicht wenige Menschen, die sich ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen wollen, indem sie sich ummelden oder falsche Adressananagaben machen.

(Quelle: FTD – Die Kehrtwende macht es nicht besser)

Auch hier verzichtet die FTD darauf, darauf hinzuweisen, das die Kritik „nur“ den Bereich der „Einfache Melderegisterauskunft“ (§44) betrifft.

§ 44 Einfache Melderegisterauskunft
(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn
eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 „oder § 35“ bezeichnete
Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Aus-
kunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen
erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften sowie,
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet
werden, ist dieser anzugeben.

„Sofern die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels
verwendet werden, sind diese anzugeben.“
„Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu
den in Satz 2 genannten Zwecken zu widersprechen; sie ist auf dieses
Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich
durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“

(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer
Vielzahl von Personen verlangt wird.
(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
ist nur zulässig, wenn
1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt
wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Anga-
ben über den Familiennamen, den früheren Namen, die
Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine
Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die
Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung
für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

2. im Falle einer Angabe gemäß Absatz 1 Satz 2 die betroffene Person
der Übermittlung für jeweils diesen Zweck nicht widersprochen hat.“
„(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken
der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage
angegeben wurde, oder
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen
Zweck Widerspruch eingelegt hat.
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder
Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“

(Quelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode; Drucksache 17/7746; Seite 20 und das Protokoll der Beschlussfassung mit den Änderungen durch den Innenausschuss)

Ich habe mal das was bei der ursprünglichen Druckvorlage entfernt wurde durchgestrichen und was noch schnell geändert wurde (Als Ersatz für gestrichenes oder zusätzliche Ergänzungen) unterstrichen eingefügt.
Man erkennt dort, das die ursprüngliche Einwilligung (Absatz „(3)“; Punkt „2.“ –> „es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt“) nicht nur durch das Verlangen des Widerspruchs ersetzt wurde, sondern eben auch in dem komplett neuen Absatz (4) die Ausnahme „Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“

Ebenso, wie es in der jetzigen gültigen Melderechtsrahmengesetz eine Meldeauskunft bei berechtigtem Interesse gibt, ist die im §45 des „neuen Meldegesetz“ auch weiterhin so vorgesehen:

§ 45
Erweiterte Melderegisterauskunft
(1) Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht
wird, darf zu den in § 44 Absatz 1 genannten Daten einzel-
ner bestimmter Personen eine erweiterte Melderegisteraus-
kunft erteilt werden übern
[…]
(2) Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die
Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter An-
gabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten;
dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches In-
teresse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendma-
chung von Rechtsansprüchen.

(Quelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode; Drucksache 17/7746; Seite 20)

Man sieht die Auskünfte aus „Geltendmachung von Rechtsansprüchen“ ebenso weiter möglich sind, wie es bisher auch so war und es tangiert die Einwilligung (oder derzeit Widerspruch) nicht.

Man kann sich also Fragen, wer den Druck (oder anders genannt „Lobbyarbeit“) auf die Zeitung ausgeübt hat, das diese ein solch tendenziösen und inhaltlich verdrehten „Leitartikel geschrieben haben, gerade mal eine Stunde nach einem anderen ausgewogeneren Artikel?

Ebenso scheint man beim FTD die Mechanismen der Gesetzeszustimmungen nicht zu kennen oder man will hier auch den Bürgern eine düstere Vision vorgaukeln.
Zum einen ist eine Ablehnung des Gesetzes nicht das Ende jeder neuen (und hoffentlich vernünftigeren) Gesetzgebung in dem Bereich. Zudem kann das Gesetz vom Bundesrat abgelehnt werden und der Bundesrat kann dazu seine Kommentare inkl. Änderungsvorschläge der Ablehnung zufügen. Zudem geht das Gesetz dann in eine neue Runde über den Vermittlungsausschuss und ist damit nicht ins Nirwana verschwunden, wie es die Zeitung einem glauben machen will. Im Vermittlungsausschuss gibt es dann die Möglichkeit ein Gesetz nachzubessern oder wie in diesem Fall bestimmten Schwachsinn wieder rückgängig zu machen.
Also noch jede Möglichkeit, Fehler wieder zu beheben.

Und da die Regierung ja selbst schon sagt, das sie das Gesetz so gar nicht haben wollten, dürfte der Vermittlungsausschuss ja ein leichtes Spiel haben. Außer auch dies ist wieder Augenwischerei!

Links:

– Finacial Times Deutschland: Umstrittener Datenhandel | Bundesregierung beerdigt verschärftes Meldegesetz
– Finacial Times Deutschland: Entwurf zum Meldegesetz | Die Kehrtwende macht es nicht besser („Leitartikel“)
– Gesetze im Internet: Melderechtsrahmengesetz)
– Bundesdatenschutzbeauftragter: Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung trägt (Volkszählungsurteil) (BVerfG)
– Datenschutzbeauftragter v. Schleswig-Holstein: Informationelle Selbstbestimmung – Was bedeutet das?

– Spiegel: Streit über Meldegesetz | Plötzlich sind alle Datenschützer
– Spiegel: Die 57 Sekunden der Aussprache und Verabschiedung des Meldegesetz (Achtung mit vorgeschalteter Werbung!)

Veröffentlicht unter Gesellschaft, Information, Politik, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für Akkordarbeit im Bundestag – 57 Sekunden für die Aussprache und Beschluss eines Gesetzes