[eBay] Widerrufsfrist für gewerbliche Verkäufer wird verkürzt!

War es bisher so, das gewerbliche Verkäufer von eBay-Artikeln dem Kunden eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat einräumen musste, so kann dieser ab dem 11.Juni 2010 diese wieder, wie bei anderen Internetverkäufen auf 14 Tage reduzieren.
Richtiger ein 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht!
Bedingung ist, das der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss (also unverzüglich nach dem der Button „Sofortkauf“ oder die Auktion beendet ist und der Höchstbietende damit einen Vertrag eingegangen ist.
Die ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen wird es dann bestimmt um die Definition „unverzüglich nach dem Kauf bzw. Vertragsschluss“ geben. Heißt dies, wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe, z.B. am 1.5.2010, um 12:00 Uhr, das ich die Belehrung um 12:01 in meinem Mailkasten haben muss (bzw. dieser verschickt sein muss)? Oder kann diese auch am Mo früh, also dem 3.5.2010 erfolgen, weil ja der 1.5.2010 ja ein Feiertag war udn der 2.5.2010 ein Sonntag?
eBay bietet auf jeden Fall für den gewerblichen Käufer an, dass in der Verkaufsbestätigungsmail die „Rücknahmebedingungen“ automatisch mit übernommen werden, wenn der Händler diese in seinem Angebot unter dem Feld „Rücknahmebedingungen“ einstellt.
Ob dies der Textform entspricht? Für mich ist bei einer Mail durch eBay nicht zu erkennen, ob dies ein Schreiben des Händlers ist und dies ist auch zu bezweifeln, da es sich dabei ja um eine Mitteilung durch eBay handelt.
Ich denke auch hier wird es noch zu entsp. Auseinandersetzungen kommen. Es kann ja nicht sein, das sich eBay auf der einen Seite immer bei Haftungsfragen durch Käufer auf das Argument des Plattformbetreibers zurückgezogen udn auf einmal, wenn es darum geht, dem Kunden schlechter dastehen zu lassen (in dem Sie die Aufgabe des Händlers automatisch übernehmen wollen), da werden Sie tätig.
Der Eindruck, das sie sich auf Teufel komm raus die Provision sichern wollen, drängt einem da auf.
Es ist nämlich so, das die Frist von einem Monat weiterhin gilt, wenn die Belehrung nicht „unverzüglich“ nach Vertragsschluss erfolgt.

Was aber nicht bedeutet, dass der Händler die Widerrufs-, bzw. Rückgabefrist mit Erhalt der Belehrung beginnen lassen kann. Die Frist fängt frühestens mit Erhalt der Ware an, wie bei jedem anderen Fernhandel auch.

Für private Verkäufer gilt weiterhin, dass sie das Widerrufs- und Rückgaberecht, wie auch die Gewährleistung explizit ausklammern müssen, ansonsten gewähren sie diese auch, mit allen rechtlichen Folgen, wie z.B. ein verlängerte Frist bei versäumen der Belehrung!

Grundlage der Änderung dieser Frist ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“, das Schrittweise in Kraft getreten ist. Der letzte Teil, auf den auch die hier erwähnte Regelung greift tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.

Links:

eBay: Änderungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht
 –   Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
 –   Widerrufs- und Rückgabebelehrung (Mustervorlagen)

Bundesministerium für Justiz: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht

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[Update] Titanic: “Kirche Heute” – Oder was geht in den Köpfen mancher Menschen vor? | Staatsanwaltschaft lehnt eine Verfahrenseröffnung gegen die Titanic ab

Wie ich in dem Artikel “Kirche Heute” – Oder was geht in den Köpfen mancher Menschen vor? berichtete , ging die (seltsame?) Phantasie einiger Kirchenanhänger mit sich durch und diese Zeigten die Satirezeitung „Titanic“ an und stellten Beschwerde beim Presserat. Da man sich zum einen Fragen muss, was da bei diesen Menschen nur für eine Phantasie herrscht ist es in meinen Augen nur konsequent, das die Staatsanwaltschaft wegen derer verkorksten Gedanken kein Verfahren eröffnet.
Gegen diese Entscheidung können diejenigen, die die Strafanzeigen gestellt haben bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen, das ist Ihr gutes Recht. Aber ich denke, das die Staatsanwaltschaft sich bei einem solch Medienwirksamen Thema gut abgesichert hat.

Nun bleibt noch die Entscheidung des Presserates über die eingegangenen Beschwerden bei Ihnen.
Wenn der Presserat sich selbst nicht völlig unglaubwürdig machen will, kann sie in dem Fall keine Rüge erteilen. Dies würde ganz klar im Widerspruch zu der vergleichbaren Entscheidung wegen Karikaturen über den Islam, den sogenannten Mohammed-Karikaturen stehen.
Das würde auch ein krasser Verstoß gegen das Grundgesetz sein, in dem es heißt:

Art 3
[…]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz – Art. 3 des GG)

Links:

– Welt Online: Verfahren gegen „Titanic“-Cover abgelehnt

– Spiegel Online: Mohammed-Karikaturen verstoßen nicht gegen Kodex (Zum Thema Geichbehandlung und Presserat)

Eigene Artikel zum Thema:

Titanic: “Kirche Heute” – Oder was geht in den Köpfen mancher Menschen vor?

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PayPal-Zwang bei eBay – Kartellamt sieht kein Handlungsbedarf

Wie Heise Online bereits am Freitag, den 23.04.2010 berichtet, sieht das Kartellamt keinen Grund ein Verfahren gegen eBay wegen dem Teilnahmezwnag bei PayPal für bestimmte User einzuleiten.
Interessant dabei ist die Begründung:

Für die Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, sprächen zwei Gründe, sagte Kay Weidner vom Bundeskartellamt gegenüber heise online. Zum einen müsste hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen. Diese wäre allenfalls anzunehmen, wenn es einen eng abgegrenzten Markt für Online-Auktionen gäbe. Eine solche Abgrenzung sei aber nach Ansicht des Kartellamts nicht sachgerecht. Vielmehr stehe eBay auch im Mitbewerb mit anderen Handelsplattformen und Vertriebswegen, über die teilweise sogar dieselben Händler ihre Ware verkauften.

Zum anderen spreche viel dafür, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs überwiegten, sagte Weidner. Schließlich können die Käufer auch weiterhin wählen, ob sie PayPal nutzen. eBay habe mit Zahlen aus anderen Ländern, in denen der PayPal-Zwang schon früher eingeführt worden war, nachgewiesen, dass die Beschwerden unzufriedener Kunden danach deutlich zurückgegangen sind.

(Quelle: Heise Online – „Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay“)

Es scheint, dass das Kartellamt sich der Einsicht verweigert, das es einen Unterschied zwischen dem Zwang der Identitätsüberprüfung und dem Teilnahmezwang an einem kostenpflichtigen Bezahlsystem, dessen Ruf mehr als nur Fragwürdig bezeichnet werden kann.
Für die Identitätsüberprüfung gibt es reichlich andere Möglichkeiten, wie z.B. das Post-ID-Verfahren.
Und machen wir uns nichts vor, wer Betrügen will, der betrügt auch und da hindert Ihn auch kein PayPal-Zwang bei Bewertungen unter 50 Bewertungen dran. War es früher schon so, das Accountinhaber sich erst mal eine positive Bewertung mit Scheinkäufen udn Verkäufen geschaffen haben, um dann Artikel in größ0erer Zahl sehr Billig anzubieten, die dann nicht versendet wurden und sich die Händleradresse als falsch erwies. So war solch ein Vorgehen gerade bei eBay vor ca. 5-6 Jahren im Bereich der Speicherkarten beliebt udn es kam zu Schädigungen von Käufern in erheblichen Umfang.

Sehr schön dazu ist ein Kommentar zu dem Artikel bei Heise Online:

Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein

„Kontoführung natürlich kostenfrei, es fällt nur diese geringe Gebühr
an. Auszahlung in Bargeld leider nur über ein zweites Konto bei einer
anderen Bank möglich. Dauer ca 3-5 Tage. Keine Filialen sondern
kundenfreundliche Kommunikation über Online-Formular und Email.“

Den Aufschrei möchte ich sehen, wenn eine deutsche Bank fast 2% von
jedem Überweisungsgang einbehalten würde. Hier erwartet man
kostenlose Kontoführung oder maximal 3-5 EUR im Monat, eine Filiale
und eine Menge Geldautomaten mit kostenloser Abhebung.
Das ist einfach nicht konsequent, wenn man bei paypal ein
prozentuales Preismodell unterstützt, das zudem auch Fixgebühren und
bei Fremdwährungszahlungen dem Auftraggeber noch einmal 2,5%
Wechselkursgebühr aufbürdet. Aber in der Regel zahlt ja nur der
Empfänger und das schmerzt die Zahler nicht…

Übrigens noch ein weiteres Feature: Der Arbeitgeberschutz. Wenn der
Arbeitgeber in der Folgezeit feststellt, dass Sie nicht fehlerfrei
gearbeitet haben, kann er das Geld einfach zurückbuchen lassen. Keine
Sorge: Sie können durch fristgerechten Nachweis Ihrer Arbeitsleistung
diese Rückbuchung verhindern. 😉

(Quelle: Heise Online – „Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein“)

Dieser zeigt sehr schön, wo da der Gedankenfehler des Kartellamtes liegt.
Mal davon abgesehen, das man als Verkäufer ja gezwungen ist PayPal anzubieten, ergo auch eine Zahlung über das „kostenpflichtige“ Bezahlsystem akzeptieren muss.

Bleibt nur zu Hoffen, das man sich noch mal diesbezüglich besinnt. Noch ist es ja nicht zu spät:

Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland, begrüßte die vorläufige Bewertung: „Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.“

(Quelle: Heise Online – „Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay“)

Eine „vorläufige Bewertung“ bedeutet ja nicht, das eine weitergehende Analyse und Bewertung nicht doch zu einem anderen Ergebnis führt. Auch das Kartellamt muss eine erhebliche Marktführende Position, wie sie eBay einnimmt berücksichtigen und kann die anderen Auktionshäuser, die zusammen nur einen kleinen Bruchteil des Marktes ausmachen derzeit als Alternative ansehen. Dies würde ungefähr so sein, wie wenn man behaupten würde, das man einen Brief ja auch mit einem anderen Unternehmen als der Post versenden könne.

Links:

– Heise Online: Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay

Eigene Artikel zum Thema eBay:

eBay will User zur Nutzung des Tochterunternehmens “PayPal” zwingen!

eBay, ein armes Opfer der (österreichischen) Justiz – eBay soll Schadensersatz leisten wegen mangelnder Sorgfaltspflicht

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"eidesstattliche Versicherung" – Bedeutung und Verantwortung

Vorwort

Wie ich im letzten Artikel „Mixa stellt ein Rücktrittsgesuch beim Papst“ mitgeteilt habe, will ich mal auf die Bedeutung einer „eidesstattlichen Versicherung“ oder wie es richtiger heißt „Versicherung an Eides statt“ eingehen.

Der Hintergrund für mich ist, das die Presse zum größten Teil nun, nachdem Mixa endlich „freiwillig“ seinen Posten verlässt sich fleißig damit beschäftigt sein Rücktrittgesuch auf die von Ihm zugegebenen „Watschn“ und finanziellen „Unregelmäßigkeiten“ zu reduzieren und dabei die „eidesstattlichen Versicherungen“ einfach ignoriert.
Das es keine finanziellen „Unregelmäßigkeiten“ sind sondern in meinen Augen ganz klarer Diebstahl an bedürftige Kinder ist eine Sache. Das man nun einfach die Gewaltvorwürfe ignoriert, ganz nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ ist schon blamabel für die deutsche „Unabhängige“ Presse.
Aber was öffentlich geschieht ist eine Sache. Was Fakt ist, das es diese „Eidesstattlichen Versicherungen“ gibt und diese weiter bestehen und nur eine Juristische Klärung diese Vorwürfe in der einen oder anderen Richtung klären.

Das eine „eidesstattlichen Versicherung“, bzw. „Versicherung an Eides statt“ ein wichtiges Werkzeug ist, sei es als Betroffener, der eine solche erstellt oder als Betroffener, der von solch einer konfrontiert wird. Gerade in Bereichen, in denen es keine Zeugen oder Belege gibt, ist eine solche Versicherung ein wichtiges Instrument. Diese erfordert aber auch eine erhebliche Verantwortung.

Persönliche Anmerkung:
Im Fall von Mixa gibt es, so weit man es nachvollziehen kann mindestens 8 „eidesstattliche Versicherungen“ und ein paar aussagen weiterer vermutlicher Opfer von Mixa. Bei solch einer Menge an „eidesstattliche Versicherungen“ denke ich kann Mixa einer juristischen Klärung gelassen entgegen sehen, da er ja laut eigenen Aussagen diese Gewalt nicht durchgeführt hat. Es gibt, so mein Eindruck von den Veröffentlichungen bei den „eidesstattlichen Versicherungen“ einiges an Details, die man bestimmt überprüfen kann, wie z.B. über den Raum, in denen der damalige Mixa die Opfer bestellt hat. Es lassen sich bestimmt genügend ehemalige Bewohner des Heimes finden, um heraus zu bekommen, ob es den Spruch der Nonnen „Wartet bis der Stadtpfarrer kommt“ gegeben hat und was man mit dieser Drohung assoziiert hat, auch wenn man selbst nicht betroffener war.
Diese ganzen Informationen können dann zu einer Entscheidung von unabhängigen Neutralen Menschen (=Richter) führen.
Das Mixa diesen Schritt scheinbar scheut, kann einen zu Vermutungen führen, die für Ihn nicht positiv enden.

Eidesstattliche Versicherung

Ich beschränke mich hier auf die Bedeutung der „eidesstattlichen Versicherung“, bzw. „Versicherung an Eides statt“ (in Folge einfachheitshalber „EV“ bezeichnet). Beschreibungen über die „EV“ gibt es zur genüge (auch von mir), das ich mir diese hier spare und im Anschluss auf entsprechende Seiten verweise.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Formen der „EV“.
– eine „EV“ im Rahmen eines Schuldverhältnis bei einer Zwangsvollstreckung. Diese „EV“ hat den früheren „Offenbarungseid“ abgelöst
– eine „EV“ zur Offenlegung der Umstände (Rechenschaftslegung)
– eine „EV“ zur „Glaubhaftmachung“
Eben um diese „EV“ zur „Glaubhaftmachung“ ist diese, die wir uns näher anschauen. Die anderen „EV“s sind für uns Normalbürger nur in einem Schuldverhältnis interessant und hat nichts mit den „EV“ zur Vorlage bei Gericht zu tun.

Einführung:
Die „EV“ ist wie der Name „Versicherung an Eides statt“ schon sehr gut aussagt, eine Versicherung, die man statt eines Eides abgibt. Dies bedeutet aber nicht, das dessen Wertigkeit geringer ist. Wie auch ein sogenannter Meineid oder auch schon eine „uneidliche Falschaussage“ strafbar ist, kann auch eine falsche „EV“ bestraft werden.
Natürlich wird ein Gericht eine „EV“ entsprechend der Situation bewerten. Das eine „EV“ eines Menschen, der in Deutschland lebt und somit bei einer falschen „EV“ auch juristisch belangt werden kann anders bewerten wird, als eine „EV“ eines im Vatikan lebenden Menschen, der für die deutsche Justiz nicht erreichbar ist (denken wir mal daran, das der Vatikan es abgelehnt hat, das ein Leichnam eines Schweizers an die Familie übergeben wurde, damit diese den Leichnam medizingerichtlichen Untersuchen lasen können, um zu überprüfen, ob der Verdacht des Mordes sich bestätigt), sollte klar sein.
Auch wird eine „EV“ anders bewertet, wenn der Aussteller bereit ist, auch eine Aussage persönlich vor Gericht abzugeben, aber wegen den Kosten (weil er z.B. in den Staaten wohnt) seine Aussage in Form einer „EV“ zur Vorlage bei Gericht vorgenommen hat. Dann kann das Gericht entscheiden, ob die Vorladung des „Zeugen“ Sinn macht und im Verhältnis steht. So kann man auf die Zeugenaussage eines Menschen, der eine „EV“ erstellt hat verzichten, wenn der Inhalt z.B. durch weitere Zeugenaussagen bestätigt werden oder die Gegnerische Partei auf eine Zeugenaussage verzichtet (schließlich muss dieser dann die Kosten tragen, wenn das Urteil gegen Ihn ausfällt).
Ein weiterer Bereich wäre z.B. wenn ich hier eine Behauptung dritter veröffentlichen würde und mich absichere, in dem ich von dieser Person eine „EV“ erbeten werde. Dies ist öfters in Foren mit kritischen Themen der Fall, wie z.B. Verbraucherschutzforen. Wenn dort jemand, um mal eine hypothetische Situation zu nehmen beschreibt, wie er von einer Firma XY per Mail belästigt wird. Diese Firma XY setzt sich gegen diesen Beitrag zur Wehr und verlangt die Löschung, sowie die Herausgabe der persönliche Daten. Ich habe es selbst einige male erlebt, wie so etwas geschehen ist. Auch habe ich erlebt, wie solche Firmen sich plötzlich nicht mehr gemeldet haben, wenn man Ihnen mitteilt, das man von dem Autor des Postings eine „EV“ hat und gerne bereit ist die Frage des Löschens oder nicht vor Gericht zu klären. 😉
Ich wurde z.B. zu einem Thema, das ich hier im Blog aufgegriffen habe von einem Menschen angeschrieben, der mir was unglaubliches berichtet hat. Ich hatte diesem zurück geschrieben, das ich mich bei Ihm gerne mal melden möchte, wenn ich wieder etwas Zeit habe. Da diese Aussage sehr schwerwiegend ist, werde ich mich natürlich Absichern, bevor ich solche ein „Tatsachenbericht“ veröffentlichen werde. Dafür wird mir auch eine „EV“ dienen.

In dem Beispiel der Vorwürfe gegenüber dem Kirchenfunktionär Mixa war dies nicht anders. Die Zeitung hat sich abgesichert und von den Opfern eine „EV“ abverlangt, bevor sie das Risiko der Berichtserstattung eingegangen ist. Die Reaktion von Mixa lässt (wie schon weiter oben geschrieben) eine nicht gerade nette Vermutung gegenüber diesem Funktionär zu.

Bedeutung und Verantwortung einer „EV“:
Da ich schon sehr ausführlich in den oberen Texten war, wiederhole ich mich hier evtl. ein wenig.
Also eine „EV“ erstellt man, um eine Begebenheit glaubwürdiger zu machen, als wenn man in einem Gespräch (in diesem Beispiel mit einem Journalist) die Begebenheiten einfach erzählt. Was in dem Beispiel um Mixa die Zeitung macht, ist völlig korrekt. Sie schützt auf der einen Seite seine Informanten, auf der anderen Seite ist die Zeitung so offen, das Sie in Ihren Artikeln von Anfang an darauf Hinweist, das ihnen „EV“s von den Opfern vorliegen. Mit diesem Hintergrund ist das Verhalten und der Versuch von Mixa und seinen Getreuen um so unverständlicher, mit rechtswidrigen Ansprüchen (z.B. die Einsicht der „EV“s) zu reagieren.

Nun, wer eine „EV“ erstellt sollte in den ersten Sätzen klar stellen, das Ihm die strafrechtlichen Folgen bewusst sind (Also das man nachher nicht sagen kann, um es mit Mixa zu sagen „das man sich nicht mehr erinnern kann“ 😉 ). Also, das er über die Folgen einer falschen „EV“ informiert ist und so sich auch mit seiner Aussage festlegt. Für den Betroffenen einer solchen „EV“ bedeutet dies auch, das er sich gegen eine falsche „EV“ zur Wehr setzen kann und eine falsche Aussage bestraft wird, neben der juristischen Richtigstellung.
Im Fall von Mixa, der ja die Anschuldigungen in diesem Ausmaß (inzwischen, vorher ja kategorisch) bestreitet, das er diese „angeblichen Lügner“ juristisch zur Rechenschaft ziehen kann. Aber außer einer Medieneffekt erhaschenden Drohung ist bis heute nichts geschehen.
Diese könnten für eine falsche „EV“ bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Statt das der Kirchenfunktionär Mixa diesen klaren und einwandfreien juristischen Weg gegangen ist, hat er sich bis zum heutigen Tag eher in Psychoterror gegenüber den „angeblichen Lügnern“ betätigt. Ich würde das mit „wirklich sehr Christliches Vorgehen“ kommentieren.
Hier sieht man auch die Stärke, sowie schwäche einer „EV“. Ein Beschuldigter durch eine oder mehrere „EV“s wird sich überlegen, ob er diese juristisch anfechtet. Auf der anderen Seite sieht man an diesem Beispiel deutlich, wie ein Mensch (und seine Berater?) versuchen können, diese wenigstens außergerichtlich zu diffamieren. Diffamieren sage ich, weil es ja so scheint, das diese Funktionäre den korrekten juristischen Weg scheuen, also ganz offensichtlich nicht an eine Klärung interessiert sind.
Solche gefahren bestehen aber nur in Situationen, wie diese, wo die Vorwürfe im Fokus der Öffentlichkeit steht.
Meist ist das Geplänkel einer „EV“ nur im Hintergrund zwischen den Parteien, ohne das diese in die Öffentlichkeit geraten.

Die Verantwortung beim erstellen einer „EV“ sollte dem Ersteller immer bewusst sein. Es geht nicht darum, das man seine Position oder Aussage verteidigt, auch wenn eine „EV“ als Beweis in eigener Sache dienen soll (ja, auch das ist möglich). Wichtig ist, das man sich nur an Tatsachenberichte hält und Interpretationen und Meinungen vermeidet. Das kann man gerne bei einer Aussage vor Gericht machen. Da kann dann ein Richter die Meinungsäußerungen hinterfragen. Auch sollte man ales vermeiden, was nichts mit dem Kern einer „EV“ zu tun hat. Je kürzer und klarer, um so besser.

Beispiel:
Ich habe mal für einen RA mehrere Adressen überprüft. Dabei habe ich Fotos gemacht. Diese und eine „EV“ über die Abfolge dieser Besichtigung habe ich erstellt.
Das ich dabei bei der Besichtigung selbst ein Klingelschild übersehen habe, was ich dann auf den Foto gesehen habe, habe ich auch so in der „EV“ mitgeteilt, ebenso habe ich erklärt, das die Fotos, die ich als CD beigefügt habe in keiner Weise bearbeitet habe. Das Ganze diente als Beweis zur Vorlage beim Gericht. Das Gericht hat somit eine Aussage von mir, wie und wann ich diese Besichtigungen gemacht habe und was ich dabei vorgefunden habe. Auf eine Aussage vor Gericht ist es nicht gekommen. Warum auch, da ich nur die Tatsachen berichtet habe und meine Einschätzungen für den Sachverhalt unerheblich waren. Auch ist es eher Peinlich für einen Gegner, wenn dieser mich als Zeuge anfordern wollte. Das hätte nur Sinn gemacht, wenn ich in der „EV“ eine falsche Aussage gemacht hätte oder die Fotos manipuliert hätte und dies bewiesen werden könnte (naja, ein Haus und ein paar Wohnblocks kann man nicht einfach heimlich abreißen, um mir eine Falschaussage unterjubeln zu können 😉 ).

Wer also sehr Verantwortungsbewusst mit den Medium „EV“ umgeht, hält damit ein starkes Werkzeug in der Hand.

Will man dagegen eigene Erinnerungen oder Gespräche für den Fall der Fälle sichern, ist ein Gedächtnisprotokoll nicht das Schlechteste.
Ich selbst habe schon vor Gericht ausgesagt und mich dabei eines Gedächtnisprotokoll bedient. Da dies nicht unbedingt üblich ist, war die Richterin zwar zuerst etwas irritiert, nach einer kurzen Erläuterung war sie davon doch recht angetan (es ging um einen Unfall und ich habe unmittelbar danach als Augenzeuge ein Gedächtnisprotokoll geschrieben, um im Nachhinein keine Verwischung meiner Erinnerung zu befürchten. Der Zeugenanfrage der Polizei hatte ich dieses Gedächtnisprotokoll einfach als Kopie zu gesendet.).

Schlusswort

Wie ich bereits geschrieben habe, wollte ich nicht unbedingt die rechtliche Seite einer „EV“ hier darstellen, dazu gibt es genügend andere Abhandlungen, wie z.B. mein Wikieintrag bei dem Verein „Antispam e.V.“ (Links weiter unten).
Mir ging es darum, aus aktuellem Anlass eine Sensibilisierung über die Bedeutung einer „EV“ ins Bewußtsein zu bringen.

Ich bin persönlich einfach entsetzt, wie im Fall Mixa nun diese „EV“s und die Reaktion von Mixa aus dem Blickwinkel gerückt sind. Ich bin kurz davor zu vermuten, das genau dies das Ziel der jetzigen Rücktrittsorgie sein könnte. Statt das man sich über die Misshandlungen und der Veruntreuung weiter befasst, ist der Rücktritt nun Thema, als ob damit alle Aussagen von Mixa und den Opfern unerheblich werden. Es ist in meinen Augen ein Verrat an diese Opfer!

Unabhängig davon will ich jeden, der was erlebt, sei es Misshandlungen oder auch Abzocke ermutigen sich mit diesem Werkzeug „EV“ zu beschäftigen und bei Bedarf auch verantwortlich verwenden. Auch bei „EV“s gibt es eine missbräuchliche Nutzung.

Unter den Links setze ich auch Links zu Mustertexte ein, diese kann man verwenden, wenn man sich entscheidet eine „EV“ abzugeben oder wenn man zu einer Abgabe aufgefordert wird (z.B. weil man in einem Forum über eine Abzocke berichtet hat). Man sollte sich aber vorher über die rechtliche Situation informieren.

Links:

– Antispam e.V.:
  Wikiartikel – „Eidesstattliche Versicherung“
  Wikiartikel – „Gedächtnisprotokoll“ (als Ergänzung zu meinem Hinweis im Blogtext)
  Wikiartikel – Mustertexte „eidesstattliche Versicherung“ (Auf der Seite sind Mustertexte von mir in verschiedene Formate -.doc., .pdf, .otd, gekennzeichnet mit einem „*“- als Download eingestellt. Diese können frei verwendet werden)
  Wikiartikel – Mustertexte „Gedächtnisprotokoll“ (Die hier zum Download angebotenen Texte sind ebenfalls – zur Zeit alle aufgeführten- vom mir erstellt und können ebenfalls frei genutzt werden)

– Wikipedia: „Versicherung an Eides statt“ (leider wird hier die „EV“ zur Glaubhaftigkeit/Glaubhaftmachung nur recht kurz angerissen)

– RA Kotz: „Versicherung an Eides Statt“ (Ein anderes Muster für eine „EV“)

– Asta Uni Potsdam: Versicherung an Eides Statt (PDF) (Noch eine Mustervorlage zum erstellen einer „EV“

Hinweis:
Wenn man in einer Suchmaschine die Suchworte „Versicherung an Eides statt“ eingibt, bekommt man eine reichhaltige Auswahl an Infos und vor allem an Musterschreiben von „EV“s.

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Mixa stellt ein Rücktrittsgesuch beim Papst

Diese Nachricht an sich finde ich nicht so prickelnd.
Was ich persönlich interessant finde, ist, das die Presse dies nun auf ein paar „Watschn“ und seine Dementi davor reduziert. Nur ganz selten wird darauf Hingewiesen, das sich die Funktionäre erst von Ihm gewandt haben, als es um das ging, was die Kirche schon seit der Inquisition nur interessiert:
Geld

Betrachten wir uns doch, was bisher passiert war. Es war von Misshandlungen die Rede. Dies hat Mixa dann vehement Bestritten. Als er die „Watschn“ zugab hat jeder, der vorher den Mixa absolut vertraut hat, das Märchen des Normalen zu dieser Zeit mitgesungen.

Wann hat sich die kirchliche Funktionärsgemeinschaft von Ihm abgewandt? Als es klar wurde, das es bei der Veruntreuung nicht nur um die paar zehntausend DM ging, die er dann angeblich in Raten erstattet hat, sondern um mindestens eine 1/4 Millionen DM, wenn nicht sogar mehr.
Bei Geld gilt halt das Sprichwort nicht:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus“

Die Frage ist nur, warum man jetzt so schnell auf eine „Auszeit“ gedrängt hat?
Hat man Angst, das neben dem „lästigen“ Missbrauch- und Misshandlungsskandal nun auch ein größerer Veruntreuungsskandal bekannt werden würde.
Ein Skandal, den auch ein Mixa nicht der 68er-Generation in die Schuhe schieben kann.

Links:

Auf Links verzichte ich. Jeder kann mit dem Suchwort „Mixa“ die Suchmaschinen bemühen und die Fülle der Verschleierung der Handlungen von Mixa sehen und auch nur die wenigen interessanten Artikel, die auf das grundsätzliche Problem eingehen.
Das Mixas Handlung auf ein paar Watschn reduziert und dabei die inzwischen mindestens 8 „eidesstattlichen Versicherungen“ einfach ignoriert, wie auch die Bedeutung einer solchen „eidesstattlichen Versicherung“.
Ich werde in einem Artikel in den nächsten Tagen auf die „eidesstattlichen Versicherung“ eingehen, um mal die Wertigkeit einer solchen Versicherung in den richtigen Rahmen zu rücken.

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