„Dinner op Kölsch“, eine ganz persönliche Kritik

Ich habe extra nachgeschaut, es ist am 25.Januar genau 17 Jahre her, das ich mit Annette Frier zusammen auf der Bühne war. Ich nur in einer kleinen Rolle und Annette eine der Hauptrollen von Mollieres Stück „Der eingebildete Kranke“. Nun mein Weg blieb weiter mehr im Hintergrund, während die schauspielerischen Qualitäten von Annette sie schnell zu einem deutschen TV-Star machte. Und was mich persönlich freut, das sie dabei immer der Bühne treu geblieben ist. In TV-Serien präsent spielte sie das auch inhaltlich nicht einfache Stück „Leviathan“, in der Sie die (Ulrike) Meinhofschwester Christine spielte (1999, Theater Rampe in Stuttgart). Was noch schöner ist, das Sie die ganzen Jahren auch dem freien Theater treu geblieben ist.

Nun wage ich mich mal an etwas, was ich vorher noch nie gemacht habe. An eine Theaterkritik. Um es aber klar zu stellen, ich schreibe hier meine rein persönlichen Eindrücke nieder und sehe mich nicht als meinungsbildenden Kritiker.

Nun also zum 50sten Geburtstag der Aufzeichnung von dem Klassiker „Dinner for One“ ist der WDR das Wagnis eingegangen, Ende Mai/Anfang Juni 2013 im Gloria eine „kölsche Regionalfassung“ des Klassikers einzuspielen. Diese wurde dann gestern am Silvesterabend gleich 2 mal im WDR gezeigt.
Solch eine Überarbeitung eines Klassikers mit regionalen Eigenheiten ist schwierig. Viele Beispiele zeigen, das es oft in die Hose geht. Es ist zu oft ein einfacher Abklatsch des Originals mit einem entsp. regionalen Texttouch. Manche wagen sich weiter heraus, wie die Ruhrgebietsversion „Dinner for Wan(ne)“.
Ganz mutig ist es, das man genau zum 50sten Jubiläum eine kölsche Version des Klassikers herausgebracht hat.
Nun, Ralf Schmitz Qualitäten als Butler hat er schon in der Version zu Otto Waalkes 60. Geburtstag 2008 gezeigt. Trotzdem dies als reine Klamotte gedacht war, hatte es etwas spritzigen, das man sich trotz des herausfallen aus den Rollen gerne anschaut und genießt.
Annette Frier gefällt mir persönlich auf der Bühne weit aus besser als in den TV-Serien. Die Hauptrolle als „Danni Lowinski“ in der gleichnamigen Serie soll sich da positiv herausstellen, was ich aber mangels TV (vor 2013) und nun mangels SAT1-Empfang nicht beurteilen kann. So war ich gespannt, was mich erwartet.
Meine Erwartungen wurden nicht enttäuscht. Annette Frier hielt Ihre Rolle als „Dame“ konsequent durch und stellte damit einen angenehmen Kontrapunkt zu der (gewollten und gut gespielten) Klamaukrolle des Butlers „Ralf“. Auch die Balance zwischen dem Original und dem Mut zum eigenen wurde gut bewältigt. So wurden die Gäste aus dem rheinischen Prominentenadel mit Geschick ausgewählt. So vermied man die Flachheit eines Abklatsch des Original, indem man die Figuren einfach übernimmt und es wurde erfrischend durch die gute Auswahl. Auch hier zeigt sich das Händchen von Ralf Schmitz für Rollen, die er bereits bei dem Sketch mit Otto bewiesen hatte.

Hier ist etwas gelungen, was vielen anderen Varianten fehlt. Die Version von „Dinner op Kölsch“ distanziert sich angenehm von dem jährlich gezeigten Klassiker, ohne sich von dem Stück selbst zu entfernen. Und es zwingt einem nicht zum Vergleich mit dem altbekannten Klassiker „Dinner for One“. Es sind zwei Versionen, die gut nebeneinander existieren können. Das ist vor allem der schauspielerischen Umsetzung der beiden Rollen und dem sensiblen Umgang der Auswahl der Gäste und Speisen zu verdanken. Ralf Schmitz, sonst jemand der auf der Bühne selbst immer ins lachen kommt bleibt hier bewundernswert in seiner Rolle. Es mag auch daran gelegen haben, das Ralf Schmitz mit Frank Schmeisser an dieser Fassung gearbeitet hat. Von Annette habe ich nichts anderes erwartet. Sie ist einfach eine sehr gute Bühnenschauspielerin.

Wer es also verpasst hat, der sollte beim nächsten Silvester ins TV-Programm schauen und sich diese 25 Minuten ansehen.
Für ungeduldige kann man auf der Seite vom WDR das Stück komplatt ansehen:
„Dinner op Kölsch“
(ich weiß nicht, ob dieser Clip nur vorübergehend zu erreichen ist?)

Da ich die Qualitäten von Ralf Schmitz in der Rolle als Butler angesprochen habe, hier noch die Version mit Otto zu seinem 60. Geburtstag:

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Willkommen ins Jahr 2014

Ein neues Jahr beginnt und ich sitze nun schon wieder vorm PC (besser Laptop) und schreibe.
Eins ist sicher, für die nächsten Monate steht einiges auf dem Speiseplan, aber auf keinem Fall Truthahn mit Rotkohl und Klöße (auch wenn die Pute garantiert aus glücklicher Tierhaltung kam).
Mal davon abgesehen, das heute Feiertag ist und die ersten wieder mit Ihren Restböllern rumknallen, ist nichts weltbewegendes passiert. Es geht weiter wie bisher. Man kann schon mal schauen, wie man dieses Jahr die Brückentage am besten für sich ausnutzt und ob man dafür einen Urlaubstag nimmt oder Überstunden abfeiert.
Und ich habe in der Reflektion der letzten 12 Monate in meinem „Weihnachtsbeitrag“ schon darüber berichtet, das die Zeit (seit einigen Jahren) mal wieder so Reif wie lange nicht für eine APO (Außerparlamentarische Opposition) ist. Im kleinen hat die APO nicht aufgehört. Manch eine Bewegung hat bundesweite und teils auch europa- und weltweite Beachtung erlangt. So waren die Castortransporte nicht nur ein deutsches Problem oder gar nur eines des Wendlandes. Nein es zog sich über Grenzen hinweg. Stuttgart 21, nicht nur im Widerstand gegen diesen Schwachsinn über die schwäbischen Grenzen hinaus vereint.
Und zuletzt der Widerstand gegen politische Psychiatrisierungen. Nein, nicht nur Herr Mollath, auch Dennis Stephan, Claudia Mühlhölzl, Horst Arnold und neben den vielen Ungenannten noch der Fall Ulvi Kulac, in dem sich gerade etwas bewegt.
Auch hier ist eine APO notwendig, damit nicht die „Fälle“ bereinigt werden, die aus dem Sumpf an die für alle sichtbare Oberfläche kommen, sondern das der Missbrauchssumpf nachhaltig trocken gelegt wird. Angefangen von dem §64, sowie seinen Schwestern und Brüdern.
Die SPD hat nicht den Mut und die Kraft gehabt den Verlockungen des Fliegenfängers zu widerstehen und hat sich auf eine für die Demokratie fatale Koalition eingelassen. Lippenbekenntnisse wollen zwar die Opposition stärken, da diese jeder demokratischen Werkzeuge (mangels Größe) entledigt sind. Aber was hat das Merkel bisher eingehalten von Ihren Versprechungen?

Es wird also wichtig sein, das man die Regierung nachhaltig daran erinnert, wer angeblich der Souverän ist.
Auch wenn man es heute nicht mehr vermutet die APO hat einiges Bewegt was für uns heute selbstverständlich ist. Also, ein neues Jahr und lasst es uns anpacken!

Wie es der Zufall so will, habe ich gestern noch etwas im Netz herum gestöbert. Wie ich in meinem Weihnachtsartikel aufgeführt hatte, bin ich über ein paar Klicks auf Arnulf Ratings Webseite gekommen und habe dort ein altes Tondokument zu Josef und Maria gefunden. Gestern stieß ich auf seiner Seite auch auf einen Link zu einem Auftritt von Ihm in Stuttgart bei einer der Montagsdemos gegen S21. Und wie’s der Zufall will, spricht auch er dort über die APO und das diese wieder wichtig ist (ab ca. Minute 3:35). Den Auftritt möchte ich Euch hier nicht vorenthalten:

Mit diesem Auftritt möchte ich meinen ersten Artikel im neuen Jahr beenden.

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Weihnacht – „The same procedure as every year“?

Es ist „Heiliger Abend“ und wieder ist (fast) ein Jahr vorbei.
Es war ein merkwürdiges Jahr. Ich schwanke zwischen Resignation und einer radikaleren Stimmung.

Und es war ein Jahr in dem ich mir der Wichtigkeit einer Außerparlamentarischen Opposition (APO) so klar wurde, wie schon lange nicht mehr. Solange es eine Parteien-Demokratie (oder besser eine Parteien-Diktatur) gibt, wird eine Opposition des Volkes, dem sogenannten Souverän das wichtigste Instrument sein was unsere Aller Freiheit sichern kann.
Dies hat für Gustl Mollath die entstandene Öffentlichkeit bewiesen. Auch die Öffentlichkeit für „Ulvi Kulac“ (sogenannter „Fall Peggy“) zeigt nun Wirkung.
Was fehlt sind grundlegende Strukturänderungen. So z.B. in Bayern das Aufbrechen des Systems der Vermischung von Justiz im Bereich Richter/Gerichte und Staatsanwaltschaft. Überregional die Wahrung und Zurückerhaltung der Freiheit.
Statt dessen sollen wir mit Nebelkerzen, wie dem Verbot der NPD ruhig gestellt werden. Als ob sich braune Scheiße durch ein Verbot einer Partei aus den Köpfen entfernen ließe?

Erstaunt war ich, als plötzlich mein Zerpflücken von Zeitungsberichten und Behauptungen zur „Causa Mollath“ eine Beachtung erhielten, die meine monatliche Besucherstatistik um ein Vielfaches in die Höhe schnellen ließen. Enttäuscht, das die Worte von Herrn J. Braun (Chefrdakteur des Nordbayerischen Kuriers), mich bei der Polizei anzuzeigen wohl nur eine hohle Luftnummer (wie so vieles) war. Ich warte bis Heute vergebens darauf das die GSG 9 stürmt. Oder wenigstens einer Mitteilung, das es eine Anzeige gegen mich gibt, bzw. eine solche eingestellt wurde.

Dann vor gut einem Monat wurde ich gefragt, ob ich die Betreuung der Webseite „gustl-for-help.de“ zumindest Zeitweise übernehmen könne. so bin ich also wie die Jungfrau zum Kind kam, mittendrin in den vielen „Einzelfällen“ und habe die Ehre die offizielle Webseite von Gustl Mollath und seinen Unterstützern zu betreuen.

Nach dieser Überleitung („wie die Jungfrau zum Kind“) will ich meine alljährlichen Schmankerl präsentieren. Die letzten Jahre habe ich immer ein Weihnachtsclip mit „Mr. Bean“ eingebunden. Das soll auch dieses Jahr wieder geschehen. Aber zuerst ein kleiner Tongenuss.

Wegen einem Kommentar auf dem Blog von Frau Wolff (Staatsanwältin a.D., Autorin, Bloggerin und intensiv mit der „Causa Mollath“ beschäftigt) erinnerte ich mich an einen Sketch von den 3 Tornados über Maria und Josef, als Tondokument hat es den Titel „Krippenspiel“. Ich kenne 2 Versionen. Die erste ist bei der Abschiedssendung von Radiothek (1980) gelaufen, eine weitere ist auf eine der CDs zu hören. Die Liveversion der Radiothek-Sendung fand ich immer die bessere (vielleicht auch, weil ich damals Live dabei war) und wenn ich mich nicht sehr Täusche ist diese auf der Webseite von Arnulf Rating (einer der ehemaligen 3 Tornados) ist genau diese zu hören:

„Krippenspiel“ von den 3 Tornados (mp3)
(Ist von der Webseite hier eingebunden, Originalseite hier: Arnulf Rating – 3 Tornados)

Den Text zum Mitlesen kann man hier finden: Die Vergessenen – „TWIST, TWIST, BIKINI“

Und „The same procedure as every year“ hier wieder den schon Klassiker von Mr. Beans Krippenspiel:

Anmerkung:

Ich möchte hier zu den beiden eingebundenen Menschen/Gruppe etwas sagen.

Die 3 Tornados
Von den 3 Tornados ist Arnulf Rating inzwischen wieder recht bekannt als Kabarettist. Ich habe die 2 damals in den 80ern kennen gelernt, weil diese mit bei der „Betriebszeitung“ gemacht haben. Dies war eine Beilage der TAZ, in der sich neben den 3 Tornados auch einige selbstverwaltete Betriebe äußerten. All diese trafen sich ein mal im Monat an den verschiedensten Orten, unter anderem auch in Berlin bei den UFA-Fabrik-Leuten, der ASH-Krebsmühle oder eben in Köln bei den Olefanten, die es leider nicht mehr gibt. Die 3 Tornados waren eine Gruppe, die ähnlich wie Matthias Beltz nicht nur die politische Außenwelt aufs Korn nahm, sondern vor allem auch die eigenen sogenannten linken Richtungen genauestens beobachteten und den zum Teil verfeindeten Gruppen den Spiegel vorhielten.

Mr. Bean:
Vielen ist der „Comedian“ Rowan Atkinson vor allem in seiner Figur als „Mr. Bean“ bekannt. Das er neben seiner genauen Beobachtung des täglichen Lebens auch sehr genau wieß und äußert, was in England falsch läuft, zeigt seine Rede zu den „Zensurgesetze in Großbritannien“. Wie Fefe in seinem Blog schrieb „Zehn Minuten, die sich lohnen“. Da ich diese Rede für wichtig ansehe, diese auch noch hier eingebunden:
Rowan Atkinson über die Zensurgesetze in Großbritannien (Englisch):

In diesem Sinne allen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit

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Redtube, das Blut an der falschen Stelle und der Abmahnwahn

Der selige Matthias Beltz hat mal zur Moral in der Politik gesagt:

Es ist wie ein Gruppe von Männern
die einer Frau die Kleider vom Körper reißt
und sich danach um sie stellen,
Mit dem Finger auf sie zeigen und rufen:
„Schau, die Sau ist Nackt“

(Aus der Erinnerung frei zitiert)

Dieser Spruch ist hier in doppelter Hinsicht passend. Jedenfalls passender als mein leicht irreführender Titel.
Bei den Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstößen von Besuchern der Webseite „Redtube“, einem Pornoportal spielt man mit der Doppelmoral vieler Menschen. Man schaut vielleicht, aber man gibt es nicht zu. Und wenn, dann nur, weil man sich Informieren muss, was der einfache Mann sieht (Man frage mal die ganzen Blöd-Zeitungsleser, wie viele da nur wegen dem Wissen, was der einfache Mensch so liest diese eben auch „liest“).
Sich dagegen wehren bedeutet auch, sich zu rechtfertigen. Was besonders dann ein Problem ist, wenn man von dem Besuch auf dieser Seite wirklich nichts weiß, was ja von einigen Betroffenen behauptet wird. In der Presse heißt es bereits, das Menschen, die bereits bezahlt haben wohl die Gelackmeierten sind, weil es eher unwahrscheinlich ist, das diese Ihr Geld zurück bekommen. Von daher ist es für die Beteiligten (Abmahner, Anwälte, usw.) ein einfaches Rechenspiel. Zahlen x% der Abgemahnten die Rechnung, so hat sich der Aufwand für alle Beteiligten gelohnt.
Wie gesagt, das auch Menschen, die die Seite nicht aktiv und bewusst besucht haben unter Umständen lieber zahlen, als sich durch eine Rechtfertigung und den Reaktionen („jaja“) zu kämpfen scheint recht wahrscheinlich. Das es nicht nur als Schutzbehauptung, sondern durchaus sein kann das Menschen unbemerkt auf der Webseite waren kann man anhand der Erkenntnisse als möglich ansehen, die man auf Heise.de nachlesen.
In dem Artikel „Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich“ wird dargelegt, wie sich die Indizien das man über mehrere Seiten auf die Webseite „Redtube“ geleitet wurde immer mehr verdichtet hat. Ich brauche dies hier nicht aufzuführen, das kann man direkt bei Heise nachlesen.
Interessant dabei ist der vorgeschaltete Dienstleiter „Trafficholder.com“. Dieser kann Eingebunden werden, so das (auch nach bestimmten Kriterien, wie z.B. nur IPs aus Deutschland) beim aktivieren ein nicht gewolltes weiterleiten auf eine beliebige Seite erfolgt. In diesem Fall halt über Trafficholder.com und 2 weiteren Webseiten letztendlich auf Redtube udn zwar scheinbar auf 2 bestimmten Filmen deren Rechte bei von der Armahneneden Firma kurz vorher erworben wurde. Sehr schön in einer Grafik zu sehen, die von einem User erstellt wurde und Heise zur Verfügung gestellt wurde: „Besucherstatistik der von der Kanzlei U+C abgemahnten Videos auf Redtube.com“. Man beachte den Zeitstrahl unterhalb des Diagramms.
Auf welchen „Honey-Seiten“* der Dienst von „Traficholder.com“ installiert war/ist, das ist die Frage. Es muss nicht unbedingt eine Pornoseite sein. Auch, ob das Ganze sich nicht im Hintergrund (z.B. als Popup) abspielte, weiß ich nicht.
So kann es durchaus sein, das sich bei einer Harmlosen Suche oder dem falschen Klick auf einer Suchmaschine eine Popupseite im Hintergrund öffnete, das diesen Seitendurchlauf abspulte. Mein Versuch auf die abgemahnten Filme direkt bei Redtube zuzugreifen scheiterte daran, das diese nicht länger zu Verfügung standen. Bei der zweiten URL von der oben verlinkten Grafik gab es aber unter der Filmnummer einen neuen Film, der umgehend anlief, nachdem die URL-Verbindung stand. Man hat also bei einem solch gezielten Aufruf eines bestimmten Films auf der Seite gar keine Kontrolle darüber, ob man diesen sehen will (also Film starten) oder nicht. Wenn solch ein Film mit einem Popup im Hintergrund lief, kann es durchaus sein, das man davon nichts mitbekommen hat.
Ich nutze Linux als Betriebssystem und lasse die Menüleisten verschwinden, so das mir für die Darstellung der Ganze Bildschirm zu Verfügung steht. Selbiges gibt es auch bei Windows und Mac (das automatische Verbergen der Menüleiste/n). Auch sind die freien Webbrowser bei weitem nicht mehr so „Nutzerfreundlich“, wie zu ihren Anfangszeiten. Jeder, der z.B. nur mal Adope-Artikel für Plugins oder PDF-Lesen Upgedatet hat wird vielleicht bemerkt haben, das sein Firefox danach plötzlich mit einer neuen Toolbar beglückt wurde. Oder das er plötzlich auf eigentlich werbefreien Seiten Werbeunterlegung bei bestimmten Wörtern vorfindet (als Mitbetreiber einer Non-Profit-Plattform ohne jegliche Werbung muss ich dies regelmäßig bei Beschwerden in unserem Forum richtig stellen). Ich habe es selbst erlebt, das ich bei einem Update, obwohl ich alle Zusatztools abgelehnt habe (also Häkchen entfernt) trotzdem auf Firefox ein von mir nicht installierte Toolbar vorfand.
Und machen wir uns nichts vor, es ist nicht nur die NSA oder die Britten, die uns ausspionieren, uns unerwünschte Ausforschungsprogramme (nett als „cookies“ bezeichnet) in den Browser installieren (Anmerkung: nicht jedes „Cookie“ ist ein Spionage-Programm, auch auf meiner Seite werden Cookies verwendet, siehe hier: Datenschutzerklärung).

Jetzt wird es spannend, wie die Sache juristisch weiter geht.
Nachdem nun einige Gerichte wegen ihrer freizügigen Beschlüsse zur Auskunftserteilung der IP-Nutzerdaten zurückrudern mussten, kann man nur hoffen, das die Gerichte in Deutschland sensibilisiert sind und sich solche Auskunftsersuchen in Zukunft genauer anschauen.
Auch wird es spannend sein, wie es für die beteiligten Anwälte ausgeht. da ist auf der einen Seite die Patentanwälte Diehl & Partner aus München, die bereits einen Tag nach Firmengründung dem IP-Ermittlungsprogramm „itGuards“ (das angeblich zur IP-Ermittlung eingesetzt wurde) ein positives Gutachten erteilte (siehe T-Online „Die Hintermänner der Redtube-Abmahnungen“). Dann dem Antragsteller der IP-Auskunft, dem RA Daniel Sebastian, sowie eben der Abmahnenden Kanzlei U+C. Sollten die Ermittlungen und Gerichte so weit gedeihen das die Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit dieser Anwälte (oder einem Teil dieser Anwälte/Kanzleien) festgestellt wird, könnte man dort die Gewinne abschöpfen, da man sich von einer strafbaren Handlung keinen Vorteil erwerben darf. Gerade bei der Abmahnenden Kanzlei U+C dürfte dies schmerzhaft sein, da nach deutschem Recht keine Erfolgshonorare vereinbart werden dürfen. Also müssten für die „Gewinnabschöpfung“ (also die Anwaltskosten für die Abmahnungen) alle Abmahnungen herangezogen werden, egal ob der Abgemahnte bezahlt hat oder nicht, da (zumindest rein Formal) die Gebühr für den Auftraggeber (dem Abmahner) für jede Abmahnung fällig gewesen sein muss.
Da Insider-Infos und Erfahrungen aus früheren Abmahnungsfällen es eher vermuten lässt, das man eine prozentuale Beteiligung der eingegangenen Abmahnungssumme als Einnahme für den Anwalt vereinbart hat, dürfe das unter Umständen dann (finanziell) recht Schmerzhaft für die Kanzlei sein. Und da Geld das einzige ist, was hinter dieser Abmahnmasche steht, ist es auch das, was diese als einziges im Blick haben. Ich wette, das einige ganz genau beobachten, wie sich diese Masche letztendlich rechnet. Setzt sich die Justiz durch und es wird für die Rechtsanwälte ein Minusgeschäft, dann würde dies mehr bringen, als ein noch so tolles neues Gesetz.

Während ich diesen Text gestern geschrieben habe bin ich heute dazu gekommen, mich wegen des Vorganges noch ein wenig intensiver im Netz zu bewegen. Dabei ist mir gerade wegen der Haftung und Schadensersatz gegenüber dem angeblichen Urhebern und der Anwaltskanzleien einige sehr gute Artikel von der Rechtsanwältin Rechtsanwältin Anja M. Neubauer und dem Rechtsanwalt Malte Dedden gestoßen. Neben den sehr guten Infos fand ich es äußerst Sympathisch, das diese klare Worte für die „rettenden Engel in Form von Anwälten haben, die nun ein Problem der (teuren) Grauzone herbei beschwören (ach ja und natürlich, das Frau Neubauer in meiner alten Heimat Köln und Herr Dedden in meiner neuen Heimat Baden-Württemberg sitzen 😉 ). Die beiden Anwälte nehmen die Rechtslage in mehreren guten Artikeln auseinander. Das Fazit ist recht einfach. Das Urheberrecht stellt fest, das es kein Verstoß gegen selbiges ist, wenn es technisch notwendig ist vorübergehend das urhebergeschützte Produkt zwischen zu Speichern (neben den anderen rechtlichen Fragen). Dies wird ja als der Verstoß von der Kanzlei U+C behauptet. Was soll ich hier die Artikel weiter geben? Da stelle ich doch lieber die Links in chronologischer Reihenfolge ein:

Und Redtube hat eine einstweilige Verfügung gegen die Fa. „The Archive AG“ erwirkt (Frankfurter Rundschau: „Porno Redtube Abmahnung: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung“), nachdem vorläufig keine weiteren Abmahnungen erlassen werden dürfen.

* Honey-Seiten: Seiten auf die man hingeleitet werden soll, um dort hängen zu bleiben (hier abgewandelt von mir benutzt). Gerne auch zum Kampf gegen Abzocker und Spam genutzt. Eines der Bekanntesten Hony-Seiten ist das „Projekt Honey Pot“

Links:

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[Heinz Erhardt] Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP

Zum Ende des Jahres läuft die Verjährungsfrist für eine Forderung an meine Person wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aus. Danach gibt es für die Fordernden keinen juristisch durchzusetzenden Anspruch mehr auf eine Bezahlung wegen der angeblichen „Urheberrechtsverletzung“.

Zur Geschichte:

Im Sommer 2011 (mitten in der typischen Urlaubszeit) hat die Anwaltskanzlei KSP vielen Webseiteninhabern eine Kostennote zugesendet. So auch mir. Ich habe zu diesen Schreiben und den Vorwürfen nach meiner umfangreichen Korrespondenz mit der Kanzlei zwei Artikel darüber geschrieben:

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

In dem Update habe ich erläutert, das ich mich nicht verstecken werde und auf die Verjährung warten möchte. Leider habe ich bis Heute auf eine abschließende Antwort von Beiden, der Anwaltskanzlei und dem Verlag vergebens gewartet. Auch gerade im Hinblick auf eine Rechtssicherheit für private Blogger.
Wie gesagt, ich hätte nun einfach auf die Verjährung warten können. Und ich muss gestehen, nachdem ich keine Antwort bekommen habe ist der Vorfall auch bei mir in Vergessenheit geraten.
Durch die Aktuellen Ereignisse um die angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei RedTube fiel mir der alte Vorfall wieder ein und ich las die alten Artikel von mir. Und siehe da, es wurde mir wieder bewusst, das die Verjährung zum ende des Jahres greift.
Es gab bei dem Schriftverkehr einige interessante Fragen, die sich auftaten. Damit dies evtl. noch in einem Foprderungsverfahren geklärt werden kann, werde ich mich (trotz der kurzen Frist) nochmals in einem offenen Brief an Beide wenden:


(Betreff: Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP wegen drohender Verjährung)

Sehr geehrte Damen und Herren der Anwaltskanzlei KSP und des Lappan-Verlag,

die Kanzlei KSP hat im Auftrag des Lappan-Verlag mir im Sommer 2011 eine Kostennote wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geschrieben. Nach intensiver Nachfrage wurde mir dann Monate später der Streitgegenstand (die angebliche Urheberrechtsverletzung) benannt, aber bis Heute keinen Beleg der angeblichen Rechte über den strittigen Sachverhalt vorgelegt.
Weiter gab es zwischen den Schreiben der Anwaltskanzlei und den öffentlichen Aussagen des Verlages erhebliche Differenzen. So sagte der Verlag in einer öffentlichen Erklärung gegenüber dem „Buchreport.de“, das private Blogger nicht mit einer Zahlungsaufforderung behelligt werden. Auf der anderen Seite behauptete die Anwaltskanzlei mir gegenüber, das der Verlag die „ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte“ habe um mir in einem späteren Brief mitzuteilen, das mit „Nutzung“ und „Verwertung das selbe gemeint sei. Die Kanzlei mir also im Prinzip geschrieben hat, das der Verlag die ‚ausschließlichen Nutzungs- und Nutzungsrechte‘, bzw. ‚ausschließlichen Verwertungs- und Verwertungsrechte‘ habe.
Von der wundersamen Auflösung eines der beiden mir vorgeworfenen angeblichen Urheberrechtsverletzungen mal ganz abgesehen. Zwischen 2 Rechnungen verschwand auf mir unerklärliche Weise eine der beiden Vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen aus der neueren Abrechnung. Schließlich fing man an um die Bezahlung (in Form von Pauschalen) wie auf einem Basar zu schachern.

Leider wurden weder meine Forderungen nach Belegen der Urheberrechtsverletzungen (z.B. durch einen entsp. Nutzungsvertrag), noch meine Fragen zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Zukunft beantwortet.

Wie Sie aus Ihren Unterlagen erkennen müssten, war ich jederzeit Bereit eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Gedichtes zu zahlen, wenn mir entsp. Belege über die Nutzungsrechte und der Richtigkeit des Vorwurfs mir gegenüber belegen können. Dies ist aus meiner Sicht bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Ebenso wie ich bereit war die negativen Folgen unseres Rechtssystems zu dulden, werde ich aber auch im Gegenzug die positiven Folgen für mich in Anspruch nehmen. Diese sieht vor das ein Anspruch 3 Jahre nach Kenntnis des Anspruches verjährt. Dies ist ein Akt der Rechtssicherheit, damit nicht wegen einer geringfügigen Verfehlung ein Leben lang das Schwert der Verfolgung hängt. In diesem Fall greift die Verjährung am 31.12.2013 zum Jahreswechsel.
Da ich aber an eine faire Klärung interessiert bin, melde ich mich nochmals kurz vor dem Stichtag der Verjährung, so das Sie die Möglichkeit haben mit entsprechenden juristischen Schritten die Verjährung zu stoppen/auszusetzen. Ich bin, schon im Interesse der vielen anderen privaten Blogger an eine rechtssichere Klärung interessiert.
Um sich von meinem Fall einen Überblick zu schaffen (falls die Akte gerade unter den ganzen Abmahnungen für andere Kunden liegt), verweise ich hier auf meine beiden Einträge in meinem „neuen“ Blog zu diesem Vorfall:

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP

Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

Sowie der Veröffentlichung dieser Mail: [Heinz Erhardt] Offener Brief an den Lappan-Verlag und der Anwaltskanzlei KSP

Mit freundlichen Grüßen

Das Ganze ging nun per Mail an den Verlag und der Anwaltskanzlei KSP.

Links:

– Gehirnsturm: Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP
– Gehirnsturm: Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

– Heise Online: „Kein Witz: Websites abkassiert wegen Heinz Erhardt“
– 123recht.net: Heinz Erhardt, der Lappan Verlag, die KSP Kanzlei — und kein Ende in Sicht?!
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Mitteilungen der Erbengemeinschaft zu den Forderungen des Lappan-Verlages (da chronologisch sortiert, muss man bis zu den Beiträgen vom 1.8. und 28.10.2011 runter scrollen oder sich oben die Sreens anschauen)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): ksp – Schadensersatz – Unsere Reaktion (4 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Raffgier von Lappan und KSP (2 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Abmahnung wegen Urheberrecht (12 Post, im Forum der Seite)
– Buchreport: Lappan Verlag verfolgt Urheberrechtsverstöße | Kein Spaß mit Heinz
– Medienkultur: Lappan geht gegen Heinz-Erhardt-Gedichte im Netz vor
– Rette das Internet: „News: 06.08.2011 – Abmahnungen wegen Heinz Erhardt“
– Das Kleeblatt aus Maintal: Willi Winzig als Einnahmequelle | Wie der Name eines Künstlers in den Schmutz gezogen wird
– Das Kleeblatt aus Maintal: Üble Sache – als gerecht getarnt
– Das Kleeblatt aus Maintal: Warnung vor der Nachrichtenagentur dapd und der ksp. – Kanzlei, Hamburg

Als Schmakerl, einige Gedichte zum Thema aus den Heise-Kommentaren:
– Heise-Kommentare: Unter eines Baumes Borke …
– Heise-Kommentare: Noch’n Gedicht
– Heise-Kommentare: Heinz Erhardt dreht sich um im Grabe

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