Rechtschreibung leicht gemacht? Ein neues Tool zur Rechtschreibprüfung!

Ich habe nie eine Hehl daraus gemacht, das meine rechtschreiberischen Fähigkeiten eher bescheiden sind. Bei vielem hilft mir die Rechtschreibprüfung, aber ich stehe mir als leichter Legastheniker oft selbst im Weg. Wer selbst an eine Legasthenie leidet, weiß was ich meine. Diejenigen, die eine Legasthenie aus praktischen Gründen behaupten würden es auch bei genauer Erläuterung nicht verstehen (ich hab’s schon zu oft versucht zu erläutern). Und diejenigen, die die Schwäche zur Herabsetzung des Inhaltes benutzen, denen ist sowieso nicht zu helfen.
Dann gibt es noch die Menschen, die beim Lesen sozusagen schmerzhaft an den Fehlern hängen bleiben. Die tun mir persönlich Leid, weil ich kenne das auch, wenn man etwas mitbekommt, das einem zwar eigentlich nicht persönlich betrifft, aber man unfassbar mitleidet ob der Begebenheit. Als Erklärung kann man nur sagen, das es einem Legastheniker nicht egal ist ob er Fehler macht, er kann nur teilweise nicht anders.
So kennt ein Bekannter von mir ebenso wie ich das Sprichwort (Eselsbrücke) „wer nämlich mit h schreibt ist dämlich“. Er hat aber ebenso wie ich früher sowohl nämlich, wie auch dämlich mit „h“ geschrieben. Ich habe es geschafft mir diese Eselsbrücke zu verinnerlichen und auch zu akzeptieren. Mein Bekannter schreibt trotzdem (man möchte fast sagen „besserem Wissen“) in 99 % der Fälle beide Worte eben mit „h“. Darauf angesprochen ist ihm das ebenso peinlich, wie es mir früher war. Bei anderen Schreibfehlern, vor allem in der Grammatik bin ich immer noch blockiert (das trifft wohl den Zustand an ehesten).

Jetzt ist aus der Open-Source-Gemeinde ein neues Tool gekommen, das nicht nur Schreibfehler einzelner Wörter mit der eigenen Datenbank abgleicht (also das was die Rechtschreibprüfung von Office-Programmen oder Editoren macht), sondern auch die Grammatik der Sätze überprüft.
Auf der Konferenz „FOSDEM“, einen Treffen der Open-Source-Gemeinde wurde dieses Tool vorgestellt.
Dabei wurde, wie Heise schreibt „reißerisch“ von über eine Millionen Grammatikfehler beim englischen Wikipedia gesprochen. Auf diese Zahl kam man, nachdem man bei 20.000 Artikeln ca. 37.000 angezeigte vermeintliche Fehler durch das Programm gefunden hatte. Bei 200 ausgewerteten Fehlern kam man dann auf 29 tatsächliche Fehler. Diese Fehlerquote hat man dann auf das englische Wikipedia hoch gerechnet.
Man könnte sagen, es ist eine recht hohe Fehlerquote. Auch halte ich den Titel „FOSDEM: Grammatik-Korrektur für Wikipedia“ auf heise.de ebenso falsch, wie auf der Seite selbst der Header mit dem Titel „LanguageTool-Regeln und Wikipedia-Prüfungen“.
Es handelt sich um ein Tool zur Textprüfung und nicht speziell für Wikipedia. Ich habe es mal für einen älteren Text von mir getestet und es wurden über hundert vermeintliche Fehler entdeckt. Schon beim ersten überfliegen der Textprüfung fand ich viele falsche vermeintliche Fehler. Aber der erste Fehler, der angezeigt wurde war (Netterweise) bereits ein wirklicher Fehler. Das schöne dabei ist, das die Software bei den Fehlern auch einen Link zu der Regel aufzeigt.
Bei mir war dieser beispielhaft erwähnte Fehler so beschrieben:

Bitte prüfen Sie, ob Betrachten hier als substantiviertes Verb gebraucht wird und dementsprechend großgeschrieben werden muss. [Regel anzeigen]

(Quelle: Fehlermeldungen meines Versuches)

Unter dieser Meldung war dann der Textabschnitt mit Hervorhebung des Fehlers. Dies ist etwas, das eine Rechtschreibprüfung nicht anzeigt. Ich habe es sowohl mit dem Editor (und der integrierten Rechtschreibprüfung) für diesen Blog, wie auch mit der Rechtschreibprüfung von LibreOffice überprüft.
Die folgenden Meldungen waren dagegen nur vermeintliche Fehler. Beispielhaft ist diese Meldung:

Möglicher Rechtschreibfehler gefunden [Regel anzeigen]

(Quelle: Fehlermeldungen meines Versuches)

Hier werden oft eingebürgerte Wörter (viele englischsprachige Wörter) angezeigt, die wohl in der Spracheinstellung „German“ nicht enthalten sind.
Weiter kennen wir alle, das z. B. Anführungszeichen beim direkten Schreiben im Browser nicht am Anfang unten und am Ende oben dargestellt werden sondern so: „Beispiel“.
Dies hat die Prüfung ebenfalls bemängelt:


Wollen Sie statt des Ersatzzeichens („) ein typografisches Anführungszeichen („ “, » «) oder das Sekunden-/Zollzeichen (″) verwenden? [Regel anzeigen]

(Quelle: Fehlermeldungen meines Versuches)

Dies dürfte für den Normalgebrauch etwas zu weit gehen und ich habe dies dann auch in meinem Versuchstext ignoriert. Um die Anführungsstriche korrekt zu schreiben: „Beispiel“, statt „Beispiel“
oder womöglich noch zu beachten, das man bei „Zoll“-Angaben oder Sekunden-Angaben 7″ schreibt dürfte für einen informativen Text etwas zu weit gehen.
Dies würde bedeuten, das man sich eine Sammlung von Sonderzeichen-Codes vorhält, wie für diese Beispiele hier, die Codes:

  • & b d q u o ; für „ (Anführungsstriche unten)
  • & l d q u o ; für “ (Anführungsstriche oben)
  • & P r i m e ; für ″ (Zoll- oder Sekunden-Zeichen)

(Die Codes ohne die Leerzeichen)

So ist dieses Tool für eine Überprüfung aller Texte noch zu ungenau. Egal ob es z. B. die Texte in meinem Blog oder alle Wikipedia-Texte sind. Die Falschmeldung ist für solch eine globale Überprüfung doch zu hoch, so das der Zeitaufwand enorm ist, die Meldungen alle zu überprüfen.

Ich halte das Tool aber trotzdem für eine Bereicherung. Zum einen will das Projekt mit Hilfe der Nutzer die Trefferquote noch verbessern und es spricht nichts dagegen dieses Tool für zukünftige Texte zu benutzen.
Neben einer Textprüfung Online (alternativ: LanguageTool Textprüfung) gibt es die Möglichkeit sich die Prüfung für LibreOffice/OpenOffice, FireFox und als „stand-alone“-Tool herunterzuladen. Während man die Tools für LibreOffice/OpenOffice und der „Stand-Alone“-Version direkt von der Hompage des Projektes herunter laden kann, findet man das AddOn für Firefox auf der offiziellen Seite von Mozilla: LanguageToolFx – Stil- und Grammatikprüfung 0.5.

Ich habe den vorherigen Text nun mit dem Tool überprüft. Ich muss sagen, das mich die Einstellung in FireFox derzeit noch etwas suspekt ist. Der Fehlerbericht wurde rechts in einem kleinen Fenster gezeigt. Sobald ich im Text die Stelle suchte, verschwand das Fenster. Recht nervig. Man muss etwas probieren, bis man heraus hat, das man auf den Pfeil klicken muss, um den Text fest als „Sidebar“ links neben dem offenen Fenster zu bekommen. Dort verschwindet der Fehlerbericht dann auch bei der Korrekturüberprüfung nicht. Schade, das die vermeintlichen Fehler nicht auch direkt im Editor der Blogsoftware gezeigt wird, wie z. B. in der Stand-Alone-Version.
Als Stand-Alone-Tool war das im ersten Versuch schon angenehmer. Vermeintliche Schreibfehler werden mit einer roten und vermeintliche grammatische Fehler mit einer blauen wellenförmigen Linie unterstrichen. Recht angenehm. Gewöhnungsbedürftig dabei ist, das man den Text zwar Markieren kann, aber nicht wie gewohnt per Rechtsklick kopieren kann. So das man über den Menüpunkt Editieren -> Kopieren gehen muss.
Ebenso ist die Onlineversion des Tools auch sehr schön. Man wird mit 2 Farben durch Hervorhebung (ähnlich dem Textmarker) auf unterschiedliche mögliche Fehler hingewiesen, was recht angenehm ist. Rot für mögliche Rechtschreibfehler und gelb für mögliche Grammatikfehler. Man muss sich nur daran gewöhnen, das die Korrekturinfo/-auswahl nicht wie sonst mit rechter Maustaste, sondern mit der linken Maustaste funktioniert.
Beim Add-On für FireFox ist noch positiv zu bemerken, das man auch nur einen Teil des Textes (also einen „ausgewählten Text) prüfen lassen kann. Was sich bei Updates als hilfreich erweisen kann, da man dann nur den neuen Text und nicht alles nochmal prüfen lassen kann und so vermeintliche, aber nicht vorhandene Fehler nochmals aufgelistet bekommt.

Ich werde mich auf jeden Fall mit dem Tool in seinen verschiedenen Versionen auseinandersetzen und mir über einen längeren Zeitraum ein Bild davon machen. Es gibt dort bestimmt einiges zu verbessern, aber ich denke es ist ein gutes und Unterstützungswertes Projekt.

Links:

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[redtube Abmahnungen] Die Ratten verlassen das sinkende Schiff

Wenn man die Entwicklung um die Abmahnungen der angeblichen Urheberrechtsverletzung durch das Betrachten von Streamings so anschaut, dann sieht man irgendwie nur noch Menschen, die versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Dies dürfte vor allem daran liegen das einige unermüdlich alles, was man an Fakten bekommen kann auseinander nehmen.
Vieles wurde schon vorher vermutet, einiges wurde zur Gewissheit.
Ein bemerkenswerter Punkt, auch im Blick auf die Rechtmäßigkeit der behaupteten Rechte an den diversen Filmen ist, das Abmahnungen erfolgten, bevor der angebliche Vertrag über die Nutzungsrechte rechtsgültig von der abmahnenden Firma „THE ARCHIVE“ unterzeichnet wurde.
Bei „Abmahnhelfer.de“ wurde die Lizenzen mit Datum und Unterschrift als PDF (1,8 MB) zum Download bereit gestellt.
Dort erkennt man auf Seite 8 und Seite 9 ganz deutlich als Datum den 23.7.2013 als Exklusiv-Vereinbarung der Übertragung der rechte von 6 Filmen (siehe Seite 9 der PDF).
Dabei handelt es sich um die angeblichen Filme mit den Titeln:

  • Hot Stories
  • Dream Trip
  • Silk Kiss
  • Amandas Secret
  • Miriams Adventures
  • Glamour Show Girls

Bei der weiter oben zu findenden Lizenzübertragungen von der Serrato Consultores S.L:“ als angeblicher Produzent sind insg. 10 Titel angegeben. Neben den 6 oben aufgeführten noch:

  • Sexy Dreams
  • Hot Girls
  • Sexy Eyes
  • Sweet little Girls

Peter Mersch hat in seiner Ausführung 5 dieser oben genannten Titel den Original-Titel der US-Firma „Combat Zone“ ermittelt, die diese Filme vorher und auch weiterhin unter diese Titel vertreibt:

  • Dream Trip“ bei Combat Zone unter dem Titel „Adult Supervision Required“ zu finden
  • Hot Stories“ bei Combat Zone unter dem Titel „“Teen Babysitters“ zu finden
  • Amandas Secret“ bei Combat Zone unter dem Titel „High Heels and Glasses“ zu finden
  • Miriams Adventures“ bei Combat Zone unter dem Titel „My Black Stepdad“ zu finden
  • Glamour Show Girls“ bei Combat Zone unter dem Titel „Sexual Rehab“ zu finden

(Quelle: Peter Mersch – Der RedTube-Abmahnskandal / Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht; Seite 8 [PDF, ca. 1,3 MB])

Nun zurück zur Lizenzunterschrift zwischen Herrn Hausner und dem „Verwaltungsrat-Vertreter“ der Firma „Archive“ Herrn Wiik. Letzterer hat diese Verträge am 23.7.2013 Unterschrieben. Somit war diese Firma davor nicht im Besitz irgendwelcher Rechte. Doch haben Herr Kowalski (kowabit.de) und Frau RAin Anja M. Neubauer (über conlegi.de) Belege veröffentlicht, die an die Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Rechtekette starke Zweifel lassen kann.
So hat Herr Kowalski in dem Artikel „#redtube #Abmahnung Angriff auf die Filmverwertungskette und die Hintermänner (Update 15.01.2014)“ in einem Update vom 14.1.2014 eine Abmahnung von einem behaupteten Urheberrechtsverstoß am 23.7.2013 um 02:05:26 Uhr eingestellt. Also müsste Herr Wiik den Vertrag am 23.7.2013 zwischen 0:00:01 und 02:05:25 Uhr unterschrieben haben. So weit so gut (das könnte man ja dann auch so Behaupten), nur hat er dann in einem Update vom 15.1.2014 dank eines Lesers seines Artikels eine Abmahnung erhalten, in der eine Urheberrechtsverletzung für den 22.7.2013 um 22:21:23 behauptet wurde. Es wurde also bereits vor der Erlangung der Rechte abgemahnt.
Dazu kommt, das Frau RAin Anja M. Neubauer in Ihrem Artikel „Der Beweis: Abmahnung zu einem Zeitpunkt ohne Rechteinhaberschaft seitens “The Archive”“ nicht nur eben diesen Scan (es sieht mir sehr stark nach dem gleichen Scan aus) ebenfalls als Beleg veröffentlicht. Für die Telekom peinlich ist noch der Umstand, das dieser User angibt, seinen Anschluss bei der Telekom bereits vor 2 Jahren nicht mehr inne zu haben.

Nun, nachdem die „Schwarmintelligenz“ hier hervorragende Arbeit geleistet hat, begann der Rückzug der Abmahner. Urmann spielt noch den starken Mann, scheint aber nicht mehr so ganz zu wissen, was er dem Journalisten A sagt und was dem Journalisten B. Bei dem einen spuckt er große töne und kündigt weitere Abmahnungen an, beim nächsten lässt er Zweifel an der Rechtmäßigkeit durchblicken und spielt schon mal das Opfer und beim Dritten macht er nur Blind seinen Auftrag.
Dabei dürfte Herr Urmann mit seiner Kanzlei GmbH selbst arg ins schwimmen kommen. Er soll zum einen ggeen das GmbH-Gesetz, speziell für Anwaltskanzleien verstoßen haben. Einhellig sind Rechtsexperten der Meinung, das dieser GmbH eigentich umgehend die Zulassung entzogen werden muss. Hier ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gefragt. Herr RA Malte Dedden (ebenfalls über „conlegi.de“) berichtet darüber in seinem Artikel „U+C: Kleine Formalie am Rande“ vom 7.1.2014 (Update vom 8.1.2014).

Herr Wiik ist lt. Handelsregisterauszug der Schweiz als „Direktor“ ausgeschieden. im Original heißt es:

Besetzung der Geschäftsleitung:

  • Der Verwaltungsrat nimmt die Kündigung seines Direktorenmandats durch Phillipp Wiik vom 01.12.2013 mit bedauern an, bedankt sich für die geleistete Arbeit und erteilt ihm Einstimmig Entlastung

.

(Quelle: Beleg Handelsregisteramt des Kantons Zürich „CH-020.3.036.349-0 The Archive AG“)

Siehe dazu auch „#redtube Spektakuläre Entwicklung !!! (Update 16.01.2014)“ auf „kowabit.de“.
Ich fühle mich hier an die ständigen Besitzerwechsel bei „Lovebuy.de“ und deren Abzockversuchen erinnert.
Ebenfalls auf „kowabit.de“ kann man lesen, dass die super-Softwarefirma mit seinem Flagschiff „itGuards“ (der Software, die auf so interessanterweise eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern auslesen kann und angeblich nach Recht und Gesetz) ins Nirwana entschwunden ist. Wie Herr Kowalski dort schreib, bedauert er dies:

Schade eigentlich. Ich hätte gerne mal eine Software getestet, die ich starten kann und nur durch Anstarren eines Bildschirmes dazu bringe Zugriffe auf Server in Übersee zu protokollieren.

(Quelle: kowabit.de – #redtube #abmahnung Die Flucht geht weiter: itGuards)

Es scheint fast so, als ob „itGuards“ nur noch ein Phantom des Internets ist. Schön, das man im Netz trotz der Auflösungserscheinungen dran bleibt und sich auch viele Rechtsanwälte mit Infos beteiligen. So wurde nun auf der Rechtsanwaltsseite „abmahnungen-medienrecht.de“ das Gutachten der Kanzlei „Diehl und Partner“ veröffentlicht. Man erinnert sich, eben diese Kanzlei, die einen Tag nach Firmengründung bereits die Firmensoftware „itGuards“ vollständig begutachtet hatte!
Die PDF mit dem Gutachten kann hier auf der Seite „abmahnungen-medienrecht.de“ herunter geladen werden: „Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt nun im Wortlaut vor“.
Was mir als erstes auffiel war, das alle Berichte von einem Gutachten am Tag nach der Firmengründung (im März 2013) berichteten. Die Kanzlei Diehl und Partner berichten dagegen, das sie diese Software bereits am 11. und 21 Dez. 2012 getestet hätten. Das in dem Gutachten zudem nur von einem Test und das abgebildete Ergebnis berichtet wird, aber nicht mit einem Wort über die Funktionsweise berichtet und begutachtet wird, ist recht Merkwürdig, vor allem, wenn man im Gutachten angeblich festgestellt wird:

Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf übliche Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.

(Quelle: Gutachten Diehl und Partner; Seite 10/12)

Eine Einkaufstasche ist auch dafür da, damit man Dinge in selbige zum Transport hinein tut (übliche Nutzungs-Technologie der Einkaufstasche). Doch ist das hineinlegen von Waren vor der Bezahlung und der Versuch selbige aus einem Ladengeschäft ohne eine Bezahlung zu transportieren ist Diebstahl, auch wenn man die Einkaufstasche in seiner „üblichen Nutzungs-Technologie“ verwendet hat.
Als Gutachter könnte ich nun aussagen, das man in einer Versuchsreihe verschiedenste Waren in eben jene Einkaufstasche gelegt habe. Bei der Überprüfung des Tascheninhaltes habe man dann festgestellt, das eben diese Ware in der Tasche war. Auf Grund dessen kann man keinen Gesetzesverstoß erkennen. Mit dieser Betrachtung der Einkauftasche habe ich die selbe Gutachterqualität wie das Gutachten von der Kanzlei Diehl und Partner erreicht. Wie und unter welchen Umständen die Ware (oder eben die IP-Adressen) in die Tasche (das „Web-Interface der Software GLADII“) gelangt sind wird dabei nicht erwähnt. Gleichwohl können die Waren in der Tasche auch aus einen Ladendiebstahl stammen.

Und wie bereits zum Anfang des Artikels geschrieben, ist es mehr als Fraglich, ob es überhaupt Rechte an den Filmen gibt. In einem vorherigen Artikel habe ich bereits darauf hingewiesen, das beim Urheberrecht die Anscheinsvermutung nicht gibt.

[Update (noch am selben Tag)]
Wie ich nun in den Kommentaren bei „conlegi.de“ (Der Beweis: Abmahnung zu einem Zeitpunkt ohne Rechteinhaberschaft seitens “The Archive”) gelesen habe, scheinen da noch ein paar „Ratten“ mitverdienen zu wollen.
Ein Kommentator (Kommentar „Thony“ auf conlegi.de) stellte fest, das auf YouTube bereits am 2.12.2013 eine Clip über die bevorstehende Abmahnung durch redtube-Streaming und man gerne dabei helfen würde, so Herr Schulte (Youtube „Neue Abmahnungen Internet-Streaming wegen Pornokonsum „). Merkwürdig nur, das bisher der 2.12.2013 als erster Absendetermin von Abmahnungen gilt. Noch erstaunlicher ist es, das Herr Schulte am 29.11.2013, also 4 Tage vor dem Clip eine Domain registrieren lässt, die den bezeichnenden Titel „streaming-abmahnung.de“ hat. Auf dieser Seite wirbt Herr Schulte mit folgender Aussage:

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, Experte im Bereich Medienrecht, hilft seit vielen Jahren bei juristischen Problemen.

Experte im Bereich Medienrecht?
Seltsam nur, das die Kanzlei dies auf Ihrer eigentlichen Webseite so konsequent verschweigt. Dort will man „nur“ Spezialisten für Strafrecht, Bank- und Kapitalrecht, Schufa -Recht [sic!], Versicherungsrecht, Prospekthaftungsrecht, Polnisches Recht, Geldwäscherecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Wirtschaftsrecht, Kredirecht, Reputationsrecht, Französisches Recht, Promotionsrecht, Umweltrecht, Vertriebsrecht sowie Anwaltshaftungsrecht sein. Da man sich als „Fachanwalt für Bank- und Kapital­marktrecht“ bezeichnen darf und dies in der Fachkompetenz in allen Unterformen als eigene Kompetenz aufführt ist es doch verwunderlich, das solch ein akutes Fachgebiet wie das IT- und Medienrecht auf der eigentlichen Anwaltsseite keine Erwähnung (Stand 18.1.2014) findet. Unter „Rechtsthemen“ findet man auf der offiziellen Anwaltsseite auch nur das übliche allgemeine Blabla zum Thema Abmahnungen bei Filesharing (und nicht etwa Streaming).
Der Zeitpunkt der Domainanmeldung und des Youtube-Clips lassen da Insiderwissen vermuten. Will man da von allen Seiten Geld abschöpfen? Das erinnert mich an das Horrorszenario, das ein Anwalt auf Anwalt24 aufgebaut hatte (ich berichtete darüber im letzten Artikel über die redtube-Abmahnungen). Hier scheinen die „Ratten“ von allen Seiten zu kommen. Sogar als fürsorgliche Helferlein.

Links:

Aus dem Text in der Reihenfolge der Einstellung:

Weitere eigene Artikel zum Thema „redtube-Abmahnungen“:

Weiteres:

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Mondsüchtig?

Hier einfach mal Kommentarlos 2 Bilder, die ich heute Morgen (15.1.2014) auf dem Weg zur Arbeit fotografiert habe.

150114-Vollmond-1

150114-Vollmond-2

Ohne weitere Worte!

Veröffentlicht unter *Grins*, Gesellschaft, Kultur | Verschlagwortet mit , , | Kommentare deaktiviert für Mondsüchtig?

Redtube – Abmahnungen und das Wegschauen vor dem zentralen Problem

Nun, die Abmahnungen um die Streamings von Pornos scheint nun aus mehreren Gründen in sich zusammen fallen. Für diejenigen, die schnell bezahlt haben wird dies ärgerlich sein, da es mehr als zweifelhaft ist, das diese ihr Geld von einer Firma ohne Kapital (und wahrscheinlich demnächst gar nicht mehr existierend) zurück erhalten können. Aber keine Angst, die Hintermänner und -frauen werden ihren Schnitt schon gemacht haben.

Und das ist das Problem dabei. Nicht die Abmahnung als solches, sondern wie es überhaupt zu selbiger kommen konnte.

Machen wir uns nichts vor, wen jemand betrügen will, dann wird er es auch machen, egal wie die Gesetze aussehen. Der Enkeltrick ist eine Straftat und trotzdem wird er weiterhin angewandt. Da helfen keine Gesetze dagegen. Auch weiterhin wird es den Versuch geben über Lockangebote angebliche Produkte zu verkaufen und obwohl verboten werden weiterhin Nachnahme-Pakete mit Ziegelsteinen etc. versendet werden.

Aber zurück zu Redtube:

Hier hat sich einiges getan. So hat die Presse zum ende des Jahre noch mit der Neuigkeit aufgewartet, das die Filme scheinbar gar nicht urheberrechtlich der Abmahnenden Firma gehörten. Sondern das diese umgetittelt wurden und so eine vermeintliche Urheberschaft vorgegaukelt wurde. Ob der Schweizer Firma nachgewiesen werden kann, ob sie davon Kenntnis hatte, dürfte zweifelhaft sein. Beim Urheberrecht gilt aber nicht die Anscheinsvermutung, von daher dürfte dies für die Abgemahnten egal sein. Die Abmahnblase würde so zerplatzen.
Pünktlich zum Neujahr wird nun groß angekündigt, das gegen die Rechtaanwaltskanzlei U+C ermittelt wird, so als ob damit schon die Schuld erwiesen sei.

Aber wenn man da mal genauer hinschaut, ergibt sich, das die Staatsanwaltschaft einer Anwaltskanzlei, die gegen U+C Strafanzeige erstattet hatte mitgeteilt hat, das Sie Untersuchungen aufnehmen werden. Das hat erst mal nichts zu sagen, außer das die Strafanzeige sich erst mal so schlüssig anhört, das man anfängt die Hintergründe zu erfragen.
Und da sind wir endlich mal beim Kern des Themas. Die Strafanzeige der Kanzlei MMR (Müller Müller Rößner) geht nämlich gegen die Abmahnende Kanzlei (bzw. dessen Geschäftsführer) vor. Sie schreibt in ihrer Strafanzeige sinngemäß, das die abmahnende Kanzlei U+C einen Abmahngrund behauptet hätte, die diese als „Organ der Rechtspflege“ als falsch hätte erkennen müssen und so die Abgemahnten wissentlich betrogen habe.
Diese Strafanzeige, die man sich als PDF auf der Kanzleiseite herunter laden kann (19.12.2013 Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht) stellt nun die Behörden vor das Problem, besser die Verantwortung eine Entscheidung zu treffen, ob ein Streaming und somit eine temporäre Speicherung der Video-Daten ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Weil nur dann ist der Abmahnvorwurf wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht rechtens, ansonsten Betrug. Damit stellt sich diese Anwaltskanzlei dankenswerterweise gegen den Mainstream der Anwälte, die (wohl mit Blick auf Honorare) gerne von einer „Grauzone“ sprechen.
Und wenn nun die Presse nicht nur unreflektiert voneinander abschreiben würde und hätte man den Ursprungsartikel bei „golem.de“ richtig gelesen, dann würden solche Texte nicht entstehen:

„Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht“, heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei auf ihrer Homepage.
[…]
Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist ebenfalls misstrauisch, ob die Abmahnungen tatsächlich legal waren und ermittelt laut golem.de gegen den Geschäftsführer von U+C.

(Quelle: Focus – Machten sich Redtube-Abmahner der schweren Erpressung schuldig?)

Mit einem besseren Blick auf dem Bericht von „golem.de“, auf den sich hier der Focus beruft wäre es klar gewesen, dass die Staatsanwaltschaft nicht „ebenfalls“ Misstrauisch ist und deswegen ermittelt, sondern auf Grund der Strafanzeige ermittelt! Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Der § 263, auf den sich die Kanzlei bei ihrer Strafanzeige bezieht ist zwar ein sogenanntes Offizialdelikt, also sollte hier die Staatsanwaltschaft selbstständig tätig werden. Aber lt. den vorliegenden Belegen ist sie erst auf Antrag tätig geworden:

31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mit Schreiben vom 23.12.2013 mitgeteilt, dass sie auf unsere Strafanzeige vom 19.12.2013 hin ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2408 Js 1450/13 geführt.

(Quelle: Rechtsanwaltskanzlei MMR – 31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet [Hervorhebung von mir])

Die RA-Kanzlei schreibt also deutlich, das die Staatsanwaltschaft auf ihre Strafanzeige hin tätig wurde. Was bei diesem öffentlichen Interesse doch eher verwundert (oder auch nicht). Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht. Ob sie es wagt diese Frage in einem entsprechenden Strafantrag vor Gericht zu bringen oder ob sie Einstellt (evtl. gegen Zahlung einer Geldstrafe).

Im übrigen ist es sehr interessant die Kanzleien zu beobachten. Nehmen wir doch einfach mal die RA-Plattform „Anwalt24.de“, ein Portal vordergründig, um sich den Richtigen Anwalt zu suchen. Dort findet man 2 nette Beiträge zum Thema „Redtube-Abmahnungen“.
Die eine von einer Rechtsanwältin, Frau Himburg, die schreibt:

Betroffenen Anschlussinhabern ist daher zu empfehlen, den Forderungen der KAnzlei U+C nicht ohne weiteres nachzugeben, sondern Rat eines auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Anwalts einzuholen. Zudem wurden im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen bereits Strafanzeigen wegen Betruges gestellt und die Staatsanwaltschaft Köln hat aus eigenem Ermessen bereits Ermittlungen aufgenommen. Die große Frage ist nämlich: Wie sind die Abmahner an die IP-Adressen der Portalnutzer gekommen ?

(Quelle: Anwalt24.de – Redtube-Abmahnungen: LG Köln stellt ablehnende Auskunftsbeschlüsse online)

Nun gut, das man auf einem Anwaltssuchportal auf den „Rat“ eines Anwaltes verweist, ist wohl eher zwingend, aber es ist noch sehr allgemein gehalten. Vor diesem Schlussabsatz steht ein neutraler, aber informativer Beitrag zu dem Thema.
Schauen wir und dagegen mal (auch optisch) den Beitrag eines anderen Anwaltes am selbigen Tag auf selbiger Plattform an. Dort heißt es auch als Abschlussbemerkung:

Versuchen Sie nichts alleine, sonst droht Ihnen möglicherweise ein Gerichtsprozess mit € 2.000,00 Prozesskosten, wenn es die U + C Rechtsanwälte dann doch einmal darauf ankommen lassen wollten. Schicken Sie uns eine E-Mail: Xxxx@xxxxxxxxx.de oder rufen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne.

Georg Schäfer
Rechtsanwalt

(Quelle: Anwalt24.de – Abmahnung Streaming auf der Pornoplattform „redtube.com“)
Bei diesen Artikel habe ich die Leerzeilen im Zitat mal entfernt, die dieser in seinem „Artikel“ (ich würde das nicht so bezeichnen) scheinbar mangels Substanz eingefügt hat (ich hatte ja auch aus die Optik der Artikel hingewiesen). Ansonsten spielt dieser Anwalt die (zum 24.12. schon längst überholten) „Grauzonen“-Karte aus. Meiner Meinung nach nur mit dem Ziel der Verunsicherung und Panikmache. Dazu passt auch, das dieser nochmals am Ende des Artikels seine Kontaktdaten nochmals einfügt. Auch die unterschiedliche Einordnung der beiden Artikel ist interessant. Frau Himburg stellt Ihren Beitrag unter den Bereich „Geistiges Eigentum und Urheberrecht“, während Herr Schäfer den falschen Bereich „Abmahnung und Filesharing“ wählt, obwohl ein Filesharing nicht vorlag.
Nur gut dass sich solche Anwaltskanzleien wie MMR oder auch die Anwaltsplattform „conlegi.de“ mit den Anwälten „Malte Dedden“ und „Anja M. Neubauer“ (auf die ich in meinem letzten Artikel zum Thema „Radtube-Abmahnung“ verwiesen habe) angenehm davon abheben.
So schreibt Frau „Anja M. Neubauer“ in dem Artikel „Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!“ zum Thema Anwälte:

Schlimmer machen es dann noch die scheinheiligen Anwaltskollegen, die überall marketingtechnisch Presse machen… nur um sinngemäß anzumerken: “Aha, DAS war erst der Anfang…wir haben jetzt schon mehrere Hundert Anrufe am Tag, es werden immer mehr…und DAS wird teuer!” Genauso wurde auch einem meiner Mandanten gesagt „ja, kostet 350 Euro, aber da kommen noch weitere Kosten auf sie zu…!!!“ Na klar! Da wird in Kameras gegrinst “ja, das ist eine juristische Grauzone” um medienwirksam die Panik weiterzuschüren

(Quelle: conlegi.de – Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen! [Hervorhebung von mir])

Es scheint also bei vielen Anwälten nur ein sehr geringer Wunsch nach Rechtssicherheit zu bestehen (wenn überhaupt). Ein pauschales Beratungsgespräch, bei dem der Anwalt ehrlich sagt, das es einen Widerspruch zu einer Abmahnung nicht gibt und, wenn man unbedingt reagieren will, dann kann man das auch selbst mit ein paar netten aber sinnlosen Worten tun. So heißt es in der Kurzfassung bei dem entsp. Artikel von der RAin Anja M. Neubauer „Auf vielfachen Wunsch: Das “Widerspruchsschreiben”“.

Nun aber nochmals zurück auf all die tollen Erkenntnissen, die jetzt kurz vor, zwischen und nach den Feiertagen auftauchten. Wer sich die Mühe gemacht hätte und etwas herumgesucht hätte (auch von Seiten der Presse) der wäre zum einen auf ein paar interessante Artikel bei Heise gestoßen, die sich mit der plötzlich erhöhten Trafic genau auf diese beanstandeten Filme und genau während dem Beanstandungszeitraum gestoßen und zwar bereits am 13.12. (Heise.de: Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich) und mit ein wenig mehr suche wäre man auf einen schönen Artikel gestoßen, den die IT-Entwicklungsfirma „Mersch Online AG“ als PDF auf Ihrer Webseite hat:
Peter Mersch – „Der RedTube-Abmahnskandal / Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht (PDF, ca. 1,3 MB)

Hinweis:
Diese hier verlinkte PDF gibt es bei Amazon auch als „Kindl eBook“ für 0,99 € (warum auch immer?): Der RedTube-Abmahnskandal: Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht [Kindle Edition]

Dort ist in der Version 3.3.1*, Stand 25.12.2013 auf 64 Seiten sehr informativ dargestellt, wie diese Abmahnung technisch (IP-Ermittlung) möglich sein könnte und die juristische Einschätzung derselben. So findet man auf Seite 8 (Punkt 1.4) den Abschnitt „Rechte an den Videos“. Dort sind 5 der angeblich (bis zu 10) Videos aufgeführt, inkl. der Originaltitel und dem Link (bzw. ID), auf dem diese auf Redtube zu finden waren. Schön ist auch der Bereich „4. Was Betroffene tun können“. Auch wenn ich nicht allem zustimme, ist dieser Abschnitt aber nicht nur für Betroffene eine wichtige Lektüre, da es auch auf Beschwerden, z.B. beim Bundesjustizminister, Datenschutzbeauftragte und Strafanzeigen (die jeder stellen kann, der eine Straftat vermutet) hinweist.
Dieser Artikel untermauert eindrucksvoll die Vermutungen der IP-Beschaffung (und noch mehr), die auch Heise angestellt hat. Letztendlich würde aber nur eine Funktionserklärung und -vorführung Sicherheit bringen. Ob dies jemals geschehen wird, ist mehr als Fraglich.

*
Hinweis (18.1.2014):
Inzwischen gibt es eine neue Version unter diesem Link:
Version 3.4, Stand 10.01.2014

Und so kommen wir wieder zum Kern des Problems zurück, die angebliche „Grauzone“. Die einfache Frage, ob das Streaming eines Filmes, also sozusagen das direkte anschauen selbiges schon strafbar sein kann. Laut U+C „ja“. Laut dem was ich so lese meine ich „nein“. Und ein wichtiger Schritt, um diese Frage zu klären hat die RA-Kanzlei MMR bereits am 19.12. mit ihrer Strafanzeige vollzogen.

Spannend wird noch (speziell bei dieser Abmahnung) die Schadensersatzforderungen derjenigen sein, die auf Grund der Schreiben bezahlt haben. Es gibt einige Rechtsanwälte (und Herrn Peter Mersch als theoretische Option in seinem Artikel), die dort durchaus das Land NRW in der Pflicht sieht. Der Dreh- und Angelpunkt dabei sind die Anordnungen auf Auskunft der Daten auf Grund der IP-Adressen.
Spannend dürft dabei sein, das der RA Daniel Sebastian aus Berlin in seinem Schriftsatz zur Auskunftserteilung behauptet:

Damit steht fest, dass von diesen ermitteten IP-Adressen zu den angegebenen Zeitpunkten die verfahrensgegenständlichen Werke über die durch den Hash-Wert bezeichneten Downloadlinks herunter geladen wurden.

(Quelle: Schreiben des RA- Daniel Sebastian an das LG Köln vom 12.08.2013 [scan liegt vor])

Außer im Bezug, welche Rechte für den in diesem Fall angesprochenen Film der Mandant (angeblich) habe, wird bei dem Antrag immer nur von „Download“ und nicht von „Streaming“ geschrieben. Die Frage wird also sein, ob das LG (also diejenigen Kammern, die dem Auskunftsersuchen statt gegeben haben) sich hier schuldhaft falsch verhalten habe. Beim durchlesen des Auskunftsersuchen fällt einem als erstes auf, das ein Beweis des „Herunterladen“ vergeblich zu finden ist. Diese wird nur immer wieder behauptet. Das man im Antrag selbst die URL, somit die Webadresse von Redtube vermeidet, ist schon bezeichnend. Auch bei der Eidesstattlichen Versicherung wird nur von einem Hashwert und nicht von der URL berichtet. Weitere Unterlagen, wie die Tabellen mit den IPs leigen mir nicht vor, aber da in dem Antrag wörtlich von folgenden Angaben berichtet wird:

Folgende Daten werden protokolliert:
– IP-Adresse des Nutzers
– Zeitpunkt des Zugriffs
– Name des geschützen Werkes
– Hash-Wert der URL

(Quelle: Schreiben des RA- Daniel Sebastian an das LG Köln vom 12.08.2013 [scan liegt vor])

kann man davon ausgehen, das die uncodierte URL erfolgreich vermieden wurde. Ein Beschluss des LG Köln (26. Zivilkammer), in dem dem Auskunftsersuchen statt gegeben wurde, bestätigt im Prinzip die Vermutung, da man dort auch statt einem klaren Ort (Webadresse) des Verstoßes nur von einer „sog. Tauschbörse“ schreibt.
Dagegen heißt es bei einer Ablehnung einer anderen Kammer (28. Zivilkammer) des LG Köln wie folgt:

Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung ist nicht glaubhaft gemacht. Der Antrag knüpft an an einen Download des geschützen Rechts und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters, fehlt es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden kann, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliegt, bei dem streitig ist, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt werden.

(Quelle: LG-Köln – AZ 228 O 173/13 [Hervorhebung von mir])

Man erkennt also, das eben diese 28. Zivilkammer meinen Eindruck bestätigt.
Da die anderen Kammern, die dem Auskunftsersuchen statt gegeben haben inzwischen zurückrudern und selbst von einem „Fehler“ sprechen, könnte sich hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land NRW als Sitz des zuständigen LG ergeben.
Ob diese dann wegen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung (zu der es ja inzw. auch staatsanwaltliche Ermittlungen gibt) und evtl. falscher Aussagen im Auskunftsersuchen des RA Sebastian diese regresspflichtig machen kann, ist abzuwarten.
Wer mehr, als nur einfach raus aus der Sache kommen will und Abgemahnter (womit mir dieser Weg verwehrt bleibt, da ich weder Redtube besucht, noch das Briefchen bekommen habe) ist, könnte den Weg der „negativen Feststellungsklage“ gehen. Da die abmahnende Firma „The Archive AG“ und die U+C zumindest beides Gesellschaften sind die schneller wieder vom Erdboden verschwunden sein können, als man „unberechtigte Abmahnungen“ sagen kann, dürfte der Erfolg zweifelhaft sein. Bei Herrn Sebastian könnte dies anders sein, da dieser scheinbar seine Kanzlei freiberuflich führt.

Was ist nun bei der Politik gefragt?

Ich musste doch schmunzeln, wenn ich bei den verschiedenen Artikeln die Empörung lesen musste, das die Politik nicht gegen diese Abzocker handelt.
Die Politik muss Gesetze schaffen. Gegen diese Abzocker muss die Justiz handeln. Von daher ist der Schrei nach der Politik in diesem akuten Fall daneben. Wohl aber muss man sich fragen, wieso dieses jahrzehntelange Ärgernis des Abmahn- und Abzockwahnsinn nicht schon gesetzlich ein Riegel vorgeschoben wird?
Da schafft es eine kleine Anfrage der „Linken“ (Anschauen von Videostreams) bei „Computerbetrug“ zu der fälschlichen Überschrift „Bundesregierung befasst sich mit Redtube-Abmahnwelle„. Diese kleine Anfrage wird von den Rechtsexperten beantwortet und das war’s dann. Das sich die Bundesregierung damit beschäftigen wird, muss sich erst noch zeigen. Zudem sollte sich die Bundesregierung nicht um die „Redtube-Abmahnwelle“ beschäftigen, sondern dem Missbrauch des Instruments Abmahnung einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Eine Forderung die schon etliche Jahre alt ist. Weiter ist eine rechtliche Sicherheit über das Streaming erforderlich. Aber hier sehe ich eher ein richtungweisendes Urteil hilfreich, statt die Gesetzgebung durch neue Absätze im UrhG undurchsichtiger zu machen. Den entsp. Absatz bezüglich der notwendigen Zwischenspeicherung ist ja bereits vorhanden (§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen). Es ist wie so oft. Die Bestimmungen gibt es, nur lässt es die Justiz zu, das diese Missachtet werden. Und hier ist der Skandal.
Weiter darf die durch die Film- und Musikindustrie umgedrehte Beweisführung nicht Standard werden und muss schnellstens bereinigt werden. Es kann nicht sein, das ich beweisen muss, das eine IP evtl. falsch abgeschrieben/übermittelt wurde oder ich für Dritte haften soll. Normal ist im Zivilrecht die Beweispflicht beim klagenden und im Strafrecht muss einem die Schuld (so die Theorie) nachgewiesen werden. Die Lobby der Film- und Musikindustrie hat dieses Prinzip der Unschuldsvermutung umgedreht. Das ist nicht hinnehmbar. Ein Schritt ist, dass die Daten einer IP nichts bei Privatpersonen zu suchen hat. Wer gegen geltendes Recht verstoßen hat, gehört vor die Justiz. Hier wurden Daten von bis zu 50.000 (die Angaben schwanken dazu etwas) Privatleuten einfach so an private Personen und Firmen weiter gegeben. Das ist der Skandal.

Links:

In Reihenfolge der Erwähnung im Text

Eigene Artikel:
Zu Redtube-Abmahnungen

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Gustl Mollath – Eine ganz persönliche Bilanz

Foto: Ursula Prem Bearbeitung: Georg Slobodzian

Foto: Ursula Prem
Bearbeitung: Georg Slobodzian

Gustl Mollath vom „Verrückten“ in einem Jahr zum bekanntesten Ex-Psychiatrie-Insassen.

Die Geschichte ist für sich genommen schon einmalig. Nein Herr Mollath ist nicht der Erste, der sich Jahrelang gegen das System stellt. Viele haben weniger Glück und können unter einer Betreuung zum Spielball der Psychiater und der fremden Bevormundung werden. Dass dies in dem Fall nicht so war hat Herr Mollath dem Gutachten von Herrn Dr. Simmerl zu verdanken. So blieb er weiterhin Herr über die Entscheidung, was und ob er Medikamente einnimmt und welche Behandlungen er zustimmt.
Er wendet sich immer wieder an Personen, von denen er sich Gerechtigkeit erhofft. Und schließlich wird er auch erhört, mit dem Ergebnis das er nun nicht mehr in der Psychiatrie ist und so glaube ich nach dem Wiederaufnahmeverfahren auch wieder frei ist.

Er sieht aber nicht nur sich. Schon früh als er noch in der Psychiatrie eingesperrt war, kommentierte er auch andere Fälle. So berichtete er über seine Begegnung mit Ulvi Kulac und auch nach seiner Entlassung bleibt er rastlos. Wie es zum Jahresende in der Presse hieß, will Herr Mollath mit anderen einen Verein gründen, das Motto „Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle“.
Leider verwischt sich der Kern des Themas durch die Boulevardisierung des „Fall Mollath“. Da wird eine Bemerkung Mollaths bei einem Interview zur Schlagzeile quer durch die Presse hoch stilisiert. Wie etwa seine Bemerkung, das er immer noch Wohnungslos ist oder danach die Äußerung, das er schon mal übers Auswandern nachgedacht habe.
Liest man das Interview (das ich als erstes in dem Lapp/Braun-Blatt Nordbayerischer Kurier gesehen habe) so hört sich das alles ein wenig undramatischer an:

Wie stellen Sie sich denn Ihre weitere Zukunft vor?
Mollath: Wenn ich sehe, was in diesem Land abgeht, frage ich mich, ob ich länger in diesem Land bleiben möchte.

Was wollen Sie damit sagen?
Mollath: Ich habe mir mit 16 mal überlegt, auszuwandern. Das einzige vernünftige Land, das dafür in Frage kam, war Neuseeland. Mittlerweile bereue ich ein bisschen, dass ich mich mit 16 nicht dazu entschlossen habe, nach Neuseeland auszuwandern. Inzwischen befasse ich mich wieder ernsthaft mit der Frage.

(Quelle: Nordbayerischer Kurier – Mollath will auswandern)

Das der Nordbayerische Kurier es dennoch nicht lassen konnte sich dem (von Herrn Braun selbst so gescholten Mainstream) anzuschließen und den (wahrscheinlich) Klicks fördernden Titel „Mollath will auswandern“ zu verwenden. Dabei ist dieser Falsch. Wer hat nicht schon mal an „Auswandern“ gedacht? Ich jedenfalls auch schon einige male. Und mehr ist da derzeit noch nicht, wenn man sich die beiden Fragen der Nachrichtenagentur dpa dazu durchliest.
Auch vermute ich, das man den Hinweis auf die Wohnungslosigkeit auch anders verstehen kann. Ich für meinen Teil sehe darin eine Aussage des jetzigen Zustandes. Gustl Mollath ist vor Jahren seiner Heimat beraubt worden. Das Haus in dem er aufgewachsen ist, in dem er Jahre gewohnt hat wurde ihm entrissen. Er wurde in einem Käfig gehalten und nun ist er raus aus dem Käfig. Ist er nun Frei? Er sagt nein und er hat recht. Erst wenn die Wiederaufnahme abgeschlossen ist und ein neues Urteil mit all seinen Konsequenzen ergangen ist, wird er Frei sein können. So verstehe ich seine derzeitige Situation. Er kann sich noch kein neues Zuhause, eine Wohnung aufbauen. Es fehlt die Perspektive. Viele bieten ihm Hilfe. Einige Angebote für freies Wohnen in einer eigenen Wohnung sind darunter. Diese Angebote sind wie seine derzeitige Situation. Sie sind vorübergehend und er würde immer das sein, was er auch jetzt schon ist: Ein Gast. Und so verstehe ich seine Äußerungen zu seiner Heimatlosigkeit, dass er ohne Freunde unter Brücken schlafen müsste. Ihm fehlt es wohl nicht an einem Bett oder eine Wohnung. Was ihm fehlt ist eine Heimat, etwas, wo er seine Perspektive sieht. Und das kann er nur nach der Wiederaufnahme frei angehen.

Neben der Person Mollath gibt es noch die Unterstützer Mollaths und diejenigen, die etwas in die Person Mollath hinein projizieren wollen. Diese sehen zum großen Teil auch mehr, als nur den isolierten Fall „Mollath“. Leider sind einige enttäuscht über die für sie fehlende Reaktion der Person Mollath. Es ist verständlich und ich will auch nicht über diese Personen hier schreiben. Ich denke, dass diese Ihre Rolle in dieser Gesellschaft zu dem Thema auch unabhängig von Herrn Mollath persönlich finden werden.

Ich schweife mal kurz ab.
Wie ich es hier und in diversen Foren schon erläutert habe, betreue ich die sozusagen „offizielle Gustl Mollath webseite“ gustl-for-help.de seit Mitte November 2013. Nun, dort sehe ich mich als Dienstleister für Gustl Mollath und dem „Unterstützerkreis“. Die Seitenaktualisierungen mache ich unabhängig und nach eigenem Gutdünken. Ich bin davon überzeugt, das Herr Mollath in der Lage ist, mir seine Meinung zu sagen, wenn Ihm etwas nicht passt. Auch für mich ist der Fall Mollath mehr als die juristische Auseinandersetzung von der Person Mollath. Aber dies ist meine ganz persönliche Angelegenheit, die weder etwas auf der Webseite „gustl-for-help.de“ zu suchen hat, noch dass ich einen Anspruch gegenüber Herrn Mollath habe. Mich stört es nicht, dass ich keinen Kontakt zu Herrn Mollath habe. Unterstützung kann auch so von statten gehen. Und für den Rest habe ich andere Plattformen (wie diesen Blog hier) und Meinungsäußerungen, die mit Herrn Mollath (als Person) nichts zu tun haben.

Zurück zum Thema.
Politisch gesehen ist es aber schon interessant, wie Herr Mollath (meiner Meinung nach) benutzt wurde. Erinnert sich noch jemand an Martin Runge von den Grünen in Bayern? Ich will seinen Beitrag zum Aufrollen des „Justizskandal Mollath“ nicht schmälern. Aber auf seiner Webseite waren die letzten Einträge zur Landtagswahl in Bayern. Nichts mehr von dem Engagement, dass er noch für den alternativen Untersuchungsausschussbericht gezeigt hat. Nichts mehr von dem Engagement von Ihm, dass er bei vielen Auftritten vor der Wahl gezeigt hat. Er hat es nicht wieder in den bayerischen Landtag geschafft und man hat das Gefühl, er ist vom Erdboden verschluckt. Hier wollte ich zur Veranschaulichung auf die Webseite von Herrn Runge verweisen, aber pünktlich zum Jahreswechsel hat er auch diese vom Netz genommen (gestern noch aufrufbar und heute Morgen noch ein Hinweis darauf, das eine neue Internetpräsenz entsteht, ist sie nun gar nicht mehr zu finden):

Webseite Martin Runge

Es ist so, als ob ein Engagement gar nicht stattgefunden habe. So als ob ein persönliches Einsetzen für einen anderen Menschen ohne Landtagsmandat nicht mehr möglich ist.
Das Beispiel Herr Runge soll nur als eines von mehreren hier aufgezeigt. Auch andere Politiker zeigen inzwischen ein recht erstaunliches Desinteresse. Aber den Vogel hat meiner Meinung nach Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die ehemalige Bundes-Justizministerin abgeschossen. So erklärt sie gegenüber dem „Legal Tribune Online“ (LTO) folgendes:

LTO: Welche Themen lagen Ihnen noch besonders am Herzen, die Sie gerne in einer weiteren Amtszeit umgesetzt hätten?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir hatten Reformüberlegungen zum Recht der Unterbringung vorgelegt, mit denen die Unterbringung einer strengeren und häufigeren Kontrolle unterworfen werden sollte. Damit haben wir auch auf den Fall Gustl Mollath reagiert. Hier hätte ich gerne meine Vorstellungen in die Praxis umgesetzt und damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Unterbringung das ihm angemessene Gewicht verliehen.

(Quelle: Legal Tribune Online – Leutheusser-Schnarrenberger zum Ende ihrer Amtszeit: „Nach Mollath hätte ich gern die Unterbringung reformiert“ [Seite 2])

Sie hätte also gerne in einer weiteren Amtszeit Reformen für die Unterbringung vorgelegt. Wir erinnern uns, Frau Leutheusser-Schnarrenberger war ab 2009 bis Ende 2013 wieder Justizministerin in der letzten Bundesregierung. In dieser Zeit fällt auch die Neuregelung des Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), das am 1.1.2011 (also mitten in Ihrer Regierungsperiode) in Kraft trat und eine (Menchenrechtsverachtende) Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 war. Also ebenfalls während der Amtsperiode von Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Dies schien sie nicht zu stören. Ebenso schien sie in der laufenden Amtsperiode auch keinen Handlungsbedarf zu sehen, um mehr als „Reformüberlegungen“ anzustellen. Es ist schon erstaunlich, wenn man sich sein restliches politisches Leben auf eine mutige Entscheidung ausruhen will.

Um den Bogen wieder zurück auf das persönliche Fazit oder Zwischenbilanz zu schlagen möchte ich die Aufmerksamkeit auf die letzte „Anmerkung der Verteidigung vom 30.12.2013“ (PDF, 17,6 KB) lenken. Dort schreibt Herr Strate mal nicht über die juristischen Belange des „Fall Mollath“. Dort heißt es zur Person Mollath:

Wer erwartet, Mollath möge sich doch möglichst bald wieder in der Normalität einrichten, hat ihn nur aus der Ferne betrachtet und nicht verstanden.
In diesem Unverständnis spielen natürlich eigene Interessen eine Rolle. Denn nicht nur Justiz und Psychiatrie, auch selbsternannte Unterstützer wünschen sich ein stromlinienförmig-ideales Justiz-, Gender-, Psychiatrie-, Politik- & Bankenopfer, das eine vielseitige Projektionsfläche für ihre eigenen Anliegen bietet. Da Gustl Mollath aber noch nicht einmal ein idealer Mandant ist¹, wird er für den Rest schon gar nicht taugen.
[…]
¹ Er wird mir diese Bemerkung nicht verargen.

(Quelle: Gerhard Strate – Anmerkung der Verteidigung vom 30.12.2013 [PDF, 17,6 KB])

Es hört sich fast wie eine Bestätigung meiner eigenen Bilanz mit weniger Worten an. Und die Misstrauischen, die misstrauisch auf die Manschettenknöpfe von Herrn Strate schielen, sei zum Trost gesagt, auch er hat mit der „Person Mollath“ zu kämpfen.

Mit diesem schon fast Ausblick lasse ich den Artikel nun so stehen.

Anmerkung:
Das hier überarbeitete Bild von Ursula Prem habe ich evtl. als ein Symbol, ja eine Art Logo gedacht. Den Spruch „Macht braucht Kontrolle – wirksame Kontrolle“ habe ich noch nachträglich dazu eingebunden. Ob sich diese „Dattel-Orange“ dafür eignen weiß ich nicht. Mich hatte es schon kurz nach der Freilassung von Herrn Mollath gereizt. Als ich das Bild von Frau Prem in dem Blog „Ein Buch lesen“ gesehen habe (Gustl Mollath: Weißbrot, Käse, Kaffeesatz – die Freitagskolumne von Ursula Prem), war dies dann später meine Vorlage für die Bearbeitung. Die „Dattel-Orange“, eigentlich ja 2 Pflanzen hat für mich seine Bedeutung dahingehend, das Sie eine Perspektive zeigen. Trotz seiner Lage hat Herr Mollath zwei Pflanzen aus Samen aufgepäppelt und auch nach seiner Freilassung nicht im Stich gelassen. Es steht für mich auch für eine Zeit nach der schwebenden Situation jetzt. Frei nach dem Spruch „Würde morgen die Welt untergehen, ich würde heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“.
Hat es die Qualität zu einem Symbol? Ich weiß es nicht und es liegt auch nicht in meiner Entscheidung.
Ich danke Frau Prem, das Sie mir die Nutzungsrechte für das Bild (somit der Überarbeitung) zu Verfügung gestellt hat.

(Die Links können vorerst mal im Text heraus genommen werden. Wenn ich wieder etwas Zeit habe, werde ich die Linkliste noch nachreichen)
(Update:
Nun ist sie da, die Linkliste)

Links:

Aus dem Beitrag (in Reihenfolge der Einarbeitung ohne den Verweis auf den eigenen Artikel):

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

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